1868 / 118 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Col. 4. (Rechtsverhältnisse der Gesellschaft): Die Gesellschafter sind: 1 der Kaufmann Sigismund Joseph Behrend, 2 der Kaufmann Louis Behrend, beide in Alexandrien. Die Gesellschaft hat am 1. Februar 1866 begonnen. Alexandrien, den 7. Mai 1868. Der Kanzler T. Maury.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vörladungen u. dergl.

(1707 Bekanntmachung.

In dem. Konkurse üher das Vermögen des Kaufmanns C. F. Nichter zu Stadt Zinna ist der bisherige Verwalter Kaufmann Carl Schlägel zu Stadt Zinna zum definitiven Verwalter bestellt.

Jüterbog, den 16. Mai 1868. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

(I704 Bekanntmachung.

Das über den Nachlaß des am 8. Februar 1867 verstorbenen Kaufmanns Theodor Freisdorf eröffnete erbschaftliche Liquidations- verfahren ist beendet.

Angerburg, den 30. April 1868.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

(I702 Bekanntmachung.

In der Kaufmann Carl Fuerstenberschen Konkurssache ist Herr Rechtsanwalt Otto hier durch Verfügung vom heutigen Tage zum definitiven Verwalter der Masse ernannt worden.

Neustadt, Westpreußen, den 7. Mai 1868.

. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

(I7001 Bekanntmachung. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Menzel Jacoby, in Firma S. Jacoby, hierselbst, ist zur Anmeldung der For— derungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 106. Juni er. einschließlich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ibre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden auf— gefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 8. Mai bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 12. Juni er., Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Schmidt, im Verhandlungs- zimmer Nr. J. des Gerichtsgebäudes anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine sämmtliche Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht im hiesigen Gerichtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dieses unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht geladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Hesse und Leyde hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Pr. Stargardt, den 12. Mai 1868.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

II 705

In dem Konkurse über das Vermögen des Pfefferküchlers Ernst Rotter zu Thorn ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord ein neuer Termin auf

den 13. Juni er., Vormittags 11 Uhr,

vor dem unter eichneten Kommissar, im Terminszimmer Nr. III, anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Be! merken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zu⸗ gelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.

Thorn, den 9. Mai 1868.

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. gez. Plehn.

[1709(. Kontkurs-⸗Ersffnung. Königliches Kreisgericht zu Lobsens. Erste Abtheilung. Lobsens, den 8. Mai 1868, Nachmittags 53 Uhr. Aeber das Vermögen des Handelsmanns Markus Tevin zu Vakel ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 19. April 1868, Mittags 12 Uhr, festgesetz worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Gröning in Nakel bestesst. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 25. Mai er, Vormittags 114 Uhr, in unserem Gerichtslokale, im Benjamin'schen Saale, vor dem Kom— missar, Herrn Kreisrichter Wehmer anberaumten Termin ihre Erkla— rungen und Vorschläge über die Beibehaltung diefes Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

2044

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld,? api oder anderen Sachen in Besiz oder Gewahrsam haben, oder . ihn etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver. abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstande

; bis zum 8. Juni 1868 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendähin zur Konkurs. masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich. berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in Ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche 'an die Masse Ansprüche ien e r fern, . . f. ,,. aufgefordert, ihre An⸗ e, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder ni ĩ dafür , , H' nh! ö ö .

. „bis zum 10. Juni er. einschließli

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden ö. demnächst zur n . e ,, ., der gedachten Frist angemel.⸗ d Forderungen, sowie na efinden zur Bestell S definitive Verwaltungs ⸗Personals . 6 auf den 18. Juni er., Nachmittags 3 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, im Benjamin'schen Saale vor dem ge⸗ nen w n ,

er seine Anmeldung schriftlich einreicht at eine schri

derselben und ihrer Anlagen ar in. —̊ ö

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den. ,. ß 4 ö fehlt, werden die Rechts.

E Justizrath Rabe, Rechtsanwalte Pfotenhauer, Schmid Tölle hier zu Sachwaltern vorgeschlagen. . H

ö er Konkurs über das Vermögen des Schuhmachermei Gustgv Kallenowsky zu Weißenfels ist beendigt. w Naumburg, den 5. Mai 1868. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Rudloff.

(I708 Sub hast ati ons⸗Patent.

Nothwendiger Verkauf Schulden halber „Der der Wittwe Matschenz, Karoline Wilhelmine, geb. Kupsch, frühen verwittweten Müller zu Krugau gehörige, zu Krugau belegene . Nr. 1 V 913 J. ag. 1 seq. des Hypothekenbuchs verzeichnete Erb— raukrug nebst Zubehr, abgeschätzt auf 16,359 Thlr. 16 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenfchein im Vürean Nr. IlLa. einzusehenden Taxe, soll am 15. Dezember d. J. ö Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Jacobi an hiesiger Gerichtsstelle im Zim⸗

mer Nr, 3 öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy othekenbu ĩ frsichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern k haben ihren Anspruch bei dem Subhastations⸗Gerichte anzumelden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, Büdner Jo⸗ , . , . 4 . Johann Gotthilf Mochow,

zt de . verden hierzu öffentli ige ; Lübben, den 2h. April fe. n,, Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Noth wendiger R er kg uf. Die zu Warthe b , ßzarthe belegenen Nr. J und resp. 57 des Hypothekenbuchs pon Warthe eingetragenen und den Erben des August Friedri ten⸗ sing gehörigen Grundstücke, und zwar: k 13 o I) ein Bauerhof, gerichtlich abgeschäßt auf 123387 Thlr. 22 Sgr. ) . ; ad *) eine Hofstelle nebst Feldgarten, gerichtlich abgeschätzt auf 500 Thaler zufolge der, nebst Hypothekenschein und Kaufbedi ö . in unserm Büregu 1II. einzusehenden Taxe, sollen ö, . , d , 1565, 8 n, . 11Uhr, entlicher Geri elle vor dem zuti in Kreisrichte dare, , d eputirten Herrn Kreisrichter icsenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken . , den i u he rng. en, haben sich mit ihrem , eim S ions⸗ . ö . ö . sich h Anspruche beim Subhastations ie unbekannten Erben des Altsitzers Christian Friedrich Gr ö. ,,,, , Hanne fe, geb ö n e Dahm, Dorothee geb. Mohr, werde i Templin, den 35, April 1868. hr ,, . Königliches Kreisgericht. JI. Abtheilung.

1706

Im Verlage der F. Boselli'schen Buchh in F ; fur f a. M. ist soeben 1 . handlung in Frant

Die Polizeiverwaltung

des Preuß. Stagtes in ihrer durch die neuesten Geseße und Verord⸗ nungen herbeigeführten Gestaltung. Zum . für sämmtl. Polizeibehörden und Beamte nach den Monven des Gesetzes, authen⸗ tischen Interpretationen und Entscheidungen der höchsten Gerichts höfe bearbeitet von

Döhl,

Sekret. beim Kgl. Polizei. ra idium in 4 rcheltze gh sldinn nr Frantsurt a M.

Pas Abonnement betrãgt 1 Thlr. sür das bierteljahr.

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Staats-

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen e nf an, für Ggerlin die Expedition des Lönigl. Preußischen Staats- Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. La, Ecke der Wilhelms straße.

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Anzeiger.

M 118.

Berlin, Mittwoch, den 20. Mai, Abends

1868.

e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ö Dem Lee n , und Salzfaktor Kühn zu Tschicherzig, im Kreise Züllichau⸗Schwiebus, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Königlich sachsischen Hof ⸗Schauspieler, Hofrath Emil Devrient zu Dresden, den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse; dem praktischen Arzt Dr. Becher zu Stallu⸗ pönen den Königlichen Kronen -Orden vierter Klasse; dem Schul lehrer en rh ug zu Eigimmischken, im Kreise Pillkallen, das Allgemeine Ehrenzeichen und dem Gutsjäger Carl Ferdinand Urbschat zu Leissienen, im Kreise Wehlau, die Rettungs— Medaille am Bande zu verleihen;

Den ce ph Versmann in Itzehoe und den Kloster⸗ prediger Rendtor ff in Preetz sowie den Hauptpastor Jensen in Kiel und den Doktor der Rechte Chalybäus daselbst zu KonsistorialRäthen und Mitgliedern des evangelisch lutherischen Konsistoriumis in Kiel zu ernennen. s

Norddeutscher Bund. Bekanntmachung. 31

Die Korrespondenz nach Brasilien, der Argentinischen Re— publik und Uruguay kann gegenwärtig auf folgenden Wegen befördert werden: I) via En gland, Abgang der Post⸗Dampf⸗ schiffe aus Southainpton am 9. jeden Monats, 2 via Bel gien, Abgang der Post⸗Dampfschiffe aus Ostende am 16. jeden Monats, s) via Frankreich, Abgang der Post⸗Dampfschiffe aus Bordeauß am 25. jeden Monats. Hinsichtlich der Taxirungs ⸗Bestimmungen und Versendungs⸗Be⸗ dingungen bei der Beförderung via England oder vin Frankreich) ine Aenderung nicht eingetreten. Auf dem neu hinzugetretenen Wege über Belgien kön- nen auf Verlangen des Absenders gewöhnliche Briefe, Druck⸗ sachen und Waarenproben (nicht rekommandirte Gegenstände) nach den vorbezeichneten Ländern abgesandt werden. Zu diesem Behufe müssen die Sendungen bei der Einlieferung zur Post mit der Bezeichnung » via Osten de versehen sein und frankirt werden. Das Porto via Ostende setzt sich wie folgt zusammen: . Für Korrespondenz nach Brasilien; 1) Briefe: Norddeutsches Porto bei der Absendung aus der Rheinprovinz und Westfalen nebst

Birkenfeld, Waldeck und Pyrmont 1 Sgr. pro Loth erkl, bri

der Absendung aus dem übrigen Norddeutschen Postgebiet 2 en . *g* pro Loth exkl, fremdes Porto 8 Sgr. oder 28 Kr. pro /“ Loth inkl. 2 Brucksachen. Norddeutsches Porto , Sgr. resp. 1 Kr. pro 23 Loth inkl. Fremdes Porto 12gr. rp. Kr. bro 3 Loth inkl. 3 Waarenproben. Norddeutsches Porto . Sgr. resp. 1 Kr. pro 2. Loth inkl. Fremdes Porto z Sgr. resp. 13 Kr. pro 7 Loth inkl. B. Für die Kor⸗ respondenz nach der Argentinischen Republik und Uruguay: L Briefe. Norddeutsches Porto bei der Absendung aus der Rheinprovinz und Westfalen nebst Birkenfeld, Waldeck und Pyrmont 1 Sgr. pro Loth exel., bei der Absendung aus dem übrigen Norddeutschen Postgebigt 2 Sgr. oder 7 Kr, pro Loth excl. Fremdes Porto 66, Sgr. oder 23 Kr. pr „fie Loth incl. 3 Für Drucksachen und Waarenproben dieselben Portoschge wic für Sruͤcksachen ¶nd Waarenproben nach Brasilien. Sjehe

A. 2 und A. 3. . Berlin, den 17. Mai 1868. General⸗Post Amt.

von Philipsborn.

* , , Auch so

Chaussee vom Bahnhofe Greven an der Westfäli

Allerhöchster Erlaß vom 28. März 1868 betreffend die

Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau einer Kreis ⸗Chaussee

von Dahlheim, im Kreise Büren, Regierungsbezirk Minden, über Mer⸗

hoff und Oisdorf bis zur K Staatsstraße bei 3 6 564 est heim. 47

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- Chaussee von Dahlkeim, im Kreise Büren, Regierungsbezirk Minden, über Merhoff und Oisdorf bis zur Arnsberg -Beverunger Staatsstraße bei Westheim genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Büren das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erfor- derlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee⸗ bau. und Unterhaltungs ⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats - Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezu auf diese Straße. Sughih will Ich dem genannten Kreise

egen Uebernahme der tünftigen chausseemäßigen Unterhaltung . Straße, das Recht zur Erhebung des e eee na den Bestimmungen des für die Staats ⸗Chausseen 6 esmal gel⸗ tenden Chausseegeld Tarifs, einschließlich der in demselben enthal- tenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen , wie diese Bestimmun ˖ en auf den Stagts⸗Chausseen von Ihnen angewandt werden, hier . 3 die dem Chaussecgeldtaxife vom 29. Fe⸗ bruar 1810 gngehäungten Vestimmungen wegen der Chaussee - Polizei Vergehen auf die gedachte Straße zur Jlnwendung kommen.

Der gegenwã , durch die Gesez Sammlung zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen. 6j .

Berlin, den 28. März 1868.

wegen

Wilhelm. Frh. von der Heydt. Graf von Itz enplitz.

An den Finanz-⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Allerhöchster Erlaß vom 17. April 1868 betreffend die

Verleihung der fiskalischen Vorrechte an die Gemeinden Greven und

Nordwalde für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-

. . i n .

Kreise Münster nach Nordwalde, im Kreise Steinfurt, Regierungs⸗ n t Bezirks Münster.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer . vom Bahnhofe Greven an der Westfälischen Eisenbahn im Kreise Münster nach Nordwalde, im Kreise Steinfurt, Regierungs- Bezirk Münster, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Greven und Nordwalde das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee⸗Bau- und Unterhaltungs-⸗Mate— rialien nach Maßgabe der für die Staats Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chaussee⸗ mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats · Cbausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestim—= mungen . den Staats ⸗Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-⸗

Polizei Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 17. April 1868.

Frh. von der Heydt. Graf von Itzenplit.

den Finanzminister und den Minister für Handel, 2 . r,, und öffentliche Arbeiten.

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