1868 / 120 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

i n, em g 1 . . nur der Saß der einfachen Tour na erlin zur Erheb ; Die Rückfahrt von Berlin kann vom 30. Man 9 ger e ,

den 12. fahrplanmäßigen Zuge, welcher Personen befördert, geschehen. Die Billets müssen z Expedition in Berlin zur Abstem den und sind nur

Juni d. J. mit Ausnahme der Cour?

für den auf diese Wei

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Zug gültig. Freigewicht fur Gepäck wird nicht

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J. ab bis einschließlich züge mit jedem der betreffenden Wagenklaffe ur Rückfahrt der Billet. vorgelegt wer⸗ e abgestempelten

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gewährt.

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gegen ommen. er Ostbahn.

Einnahmen.

Prämien von Lebens ⸗Aussteuer⸗ und Renten ⸗Ver⸗

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Provision aus übert Verwalt kassen

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Für die Commissare: M. W a.

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Hiervon sind erloschen ......

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chung der Fahrt auf den ortsetzung derselben auf drm ; olgenden fahrplanmäßigen Züge, cktour gestattet. auf Couverts zuͤr . ö auf Station von den dienstthuenden Schaffnern zwischen Dirsch und Warlubien zur unentgeltlichen Beförderung per * 3. Bromberg, den 12. Mai 1868 gaht ile , nt.

zu Zeyst.

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Schäden⸗Reserve

Guthaben der ge kassen

Reise⸗, Inspections⸗

Gehalte und Remu

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am 31. Dezember 1867.

Lebensversicherung.

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Zwischenstati onen behu des Extrazugs. Billets mit . weder auf der Hin noch auf werden Bestellungen romberg zum Preise

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Anträge mit Thlr. 414,100. y 9 67 700. t Thlr.

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Am 31. Dezember 1867 waren versichert:

jährlicher Prämie. Für 116 Sterbefälle wurden *

Abgeschlossen wurden Hierzu Bestand vom

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bezahlt.

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Summe und Thlr. 9506. 24 Sgr. 9 Pf.

gen auf den Lebensfall. HSo0 Vers. Summe und Thlr. 209. 18 Sgr. 4 Pf. jährl. Prämie 1 21 * x .

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Alle Post ⸗Anstalten des In und Auslandes 1 1 an, für Serlin die Expedition des Aönigl. Preußischen Staats Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 1a, Ecke der Wilhelmsstraße.

9 120. Berlin, Sonnabend,

den 23. Mai, Abends

Wegen des Schlusses des Dentschen Zollparlaments erscheint di Nummer noch heute. ;

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Pfarrer August Krafft zu Weeze, im Kreise Geldern, den Rothen Adler - Orden dritter Klasse mit der Schleife, den Pfarrern Theodor Just us Adam zu Hof, im Kreise Cassel, Heinrich Heidenkamp zu Stuckenbroͤck, im Kreise Paderborn, und Michael Sticker zu Heerdt, im Kreife Neuß, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Amtsgerichts Boten er me g Milchsack zu Gel nhausen, im Regierungsbezirk Cassel, das Allgemeine Ehrenzeichen;

Dem Ober⸗Bürgermeister Ullrich zu RKordhausen bei dem Ausscheiden aus seinem Kommunalamte den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath; und

Dem Stadt- und Kreisgerichts⸗Rath Haberkorn in Dan— zig bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath; ferner

Dem Haupt- Zollamts Rendanten Stein i ke zu Harburg den Charakter als Rechnungs⸗Rath; sowie

Dem Bureau ⸗Vorsteher La dner bei Steuer Direction in Cöln den Charakter als Kanzlei-Rath, so wie den Ober⸗Steuer⸗Inspektoren Weber in Landsberg a. W. 23 .. in Hannover den Charakter als Steuer-Kath zu verleihen.

der Provinzial

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die Versetzung der Königlichen Bau⸗Inspektoren Rickert und Doebhel von Mühlhausen nach Belgard resp. von Bel gard nach Mühlhausen ist wieder zurückgenommen worden.

Der Königliche Bau⸗Inspektor Simon zu Glogau ist in gleicher ige anf nach Mühlhausen, und der Königliche Bau⸗ Inspektor Kickert zu Mühlhausen in gleicher e ufer nach Glogau versetzt worden.

Dem Direktor des Königlichen Eichungs-⸗Amts zu Berlin, sind die Geschäfte des Direktors der Königlichen Nor— ö. Eichungs-Kommission daselbst kommissarisch übertragen worden.

In Anerkennung der bei den Bauführer⸗Prüfungen im Jahre 18657 dargelegten Kenntnisse und Leistungen sind von dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten auf unseren Vorschlag zwei Prämien von je Dreihundert Thalern zu dem Zwecke einer Studienreise, ferner drei silberne Preis⸗Medaillen bewilligt worden und zwar: die Reise⸗Prämien den Bauführern Johann David Friedrich Schulze aus Colbitz bei Magdeburg und Eduard Hilmar Froebel aus Stadt⸗Ilm, die Medaillen den Bauführern Hans Hermann Richard Hager aus Fraustadt, Colmar Friedrich Ferdinand Wollenhaupt aus Bosatz bei Ratibor und Gustav Rudolf Roeder aus Kaukern im Kreise Insterburg.

Berlin, den 18. Mai 1868.

Königliche technische Bau⸗Deputation.

Justiz⸗ Ministerium.

Allgemeine Verfügung vom 24. April 1868, be—

treffend das Verfahren beim Vorkommen von Nachbildungen

preußischer Kassenanweisungen, Darlehnskassenscheine und Bank noten in den neuen Landestheilen.

Den Gerichtsbehörden in den neu erworbenen Landestheilen wird die nachstehend (2. abgedruckte, von der Königlichen Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden an die Ober⸗Präsidenten der neuen Provinzen unterm 8. April d. J. erlassene Verfügung, betreffend das Verfahren beim Vorkommen von Nachbildungen preußischer Kassengnweisungen, Darlehnskassenscheine und Bank⸗ noten, mit der Anweisung mitgetheilt, nach den darin enthal— tenen Vorschriften in Betreff der bei den gerichtlichen Kassen als Zahlungsmittel eingehenden falschen Papiere der gedachten Art i , zu verfahren.

Berlin, den 24. April 1868.

Der Justiz⸗Minister. Leonhardt.

An die Gerichtsbehörden in den neu erworbenen Landestheilen.

a.

Dem Königlichen Ober⸗Präsidium theilen wir mit Bezug auf den S. 5 litt. f. des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Gef⸗= Samml. S. 57), wonach uns die Ermittelung und Verfolgung der Verfälschung und Nachahmung aller al Geldzeichen um⸗ laufenden Papiere, welche gesetzlich in den preußischen öffent- lichen Kassen statt bagren Geldes angenommen werden müssen, also der Kassen⸗Anweisungen, Darlehnskassenscheine, Banknoten und Zinscoupons übertragen ist, in Nachstebendem das beim Vorkommen falscher Papiere z beobachtende Verfahren mit dem ergebensten Ersuchen mit, danach die Königlichen Kassen, sowie die Polizeibehörden gefälligst anzuweisen. ,

Um die Verfertiger und Verbreiter solcher falschen Papiere zu entdecken, kommt es wesentlich darauf an, die Spuren der . augenblicklich zu verfolgen. Zu diesem Zweck haben die Kassen die falschen Papiere der Art, ohne ÜUnter— schied, ob sie mit Begleitschreiben eingesandt oder von Zahlungs⸗ pflichtigen persönlich eingezahlt werden, ohne Zeitverlust mit dem betreffenden Begleitschreiben, Etikett ze. oder beziehungs— weise mit der über die Einzahlung aufzunehmenden kurzen Verhandlung an die Orts⸗Polizeibehörde zu übersenden.

Diese hat alsdann, ebenfalls ohne Verzug, die nach Be— schaffenheit der Umstände nöthig erscheinenden achforschungen nach den Verbreitern und dem Ursprunge der Falschstücke ent⸗ weder selbst oder im Wege der Requisition vorzunehmen, und wenn alle Mittel, die wissentlichen Verbreiter und den Verfer⸗ tiger der Nachbildungen zu entdecken, als erschöpft zu betrachten sind, die schriftlichen rd nd fe nebst dem falschen Papiere an das Königliche Regierungs- Präsidium (in Hannover die Landdrostei) einzureichen, welches uns dieselben einzusenden hat. Sollte sich im Laufe der polizeilichen Recherchen ein erheblicher Verdacht gegen eine bestimmte Person herausstellen, so muß die Polizeibehörde sofort, und noch vor Ablieferung der schriftlichen

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