1868 / 120 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

§. 5. Die Meldun seit dem Bestehen der er

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zu der zweiten Prüfung soll erfolgen, wenn n Prüfung mindestens zwei Jahre verflossen

sind und der Kandidat das 24ste Lebensjahr vollendet hat. Kandidaten, welche diese Meldung innerhalb vier Jahre, vom

Bestehen der ersten Prüfun daran erinnert und halb eines Jahres strichen werden.

goneo Universitätszeit

Auch ist da Gründen die zwischen den beide

Folge geben,

6. Aus be

rium mit Genehmigung des

sonders dringenden Gründen kann das Landes— Ministeriums der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten ein halbes Jahr an der vorgeschriebenen 2 und 8) erlassen.

lbe ermächti

des §. 4 verspätete Meldung zur ersten Prüfung anzunehmen.

§S. 7.

Zur Abhaltu dem Landeskonsistorium gebildet, deren Mitglieder jedes nannt werden.

In der Kommission für d Mitglied der theologischen Faku ches von dem Minister der geist nach Anhörung des Landes konsi

und un

ng der theologischen Prüfungen werden bei ter dessen Leitung zwei Kommissionen mal auf die Dauer eines Jahres er—

vorzugsweise aus den geistlichen Räthen des Landeskonsistoriums und

der Provinzialkonsistorien. K S. Unter den Mit Präsident des Landeskonsi

Mitwirkenden in der Art, Mitglieder betheiligen, un von besonderen Nothfällen abgesehen kultät, bei der sistoriums, desse

haben, find

fähig

S. 10. Eine dritte Prüfung findet ferner nicht statt. Das Lan⸗ wenn es solches aus besonderen Gründen ür erforderlich hält, und gere Zeit verstrichen ist, bei ersten An= n ausnahmsweise die Abhaltung eines

deskonsistorium kann jedoch, ur Sicherung eines angemessenen Urtheils f ö. der letzten Prüfung eine län stellnngen oder bei Beförderunge Kolloquiums fordern.

Kandidaten un nisses, welche nicht der sie in ihrer Heimath al

§. 11.

ver gewählt, präsentirt oder kirche

d unter den

8s befähigt

gliedern jeder Kommission bestimmt der storiums für die verschiedenen Prüfungen, beziehungsweise Prüfungstermine, den Vorsitzenden und die sonst daß an jeder Prüfung sich mindestens selben hei der ersten Prüfung, jedesmal ein Mitglied der Faͤ⸗ zweiten regelmäßig ein Mitglied des Provinzialkon⸗ n Bezirke der Kandidat angehört, sich befindet.

andidaten, welche die zu Pfarrämtern wahl, präsen

d Geistliche evangelisch⸗lutherischen Bekennt—= Provinz Hannover angehören, für das geistliche Amt gelten, ohne eine nochmalige Prüfung zu Pfarr-Aemtern in der Provinz Hanno⸗ nregimentlich berufen werden. Dem Landeskonsistorium ist aber vorbehalten, geeignetenfalls die Abhaltung

eines Kolloquiums von denselben zu fordern?

Kandidaten und ,. welche nicht dem Preußischen Unter— m

thanen⸗VWerbande angehören, können nur mit Genehmigung des Mini—

sters der geistlichen Angelegenheiten zu Pfarr⸗Aemtern in der Provinz Hannover berufen oder bestätigt werden.

rot

eutschen Bundes ange einer Preußischen Prüfungs

edoch stehen Kandidaten und Geistliche, welche dem Gebiete des hören und das examen pro ministerio vor

Behörde bestanden haben, in Ansehung

,,, den Preußischen Kandidaten gleich.

dieser

12. Das Landesko Verordnung beauftragt. Urkundlich unter Unserer H

nsistorium ist mit der weiteren Ausführung

gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 4. Mai 1868.

Allerhöch ster Erla gung des Beschlusses de schaft wegen Emissior

Auf Ihren Bericht vorigen Jahre versamme ßischen Landschaft wegen Emisston vier und' e briefe dahin genehmigen:

„»Der Besitzer eines zum

bri

lt gewesenen Generas⸗

nisse

Wilhelm. v. Mühler.

ß vom 8 Mail86s, betreffend die Genehmi— General Landtages der Westpreußischen Land⸗= n vier und einhalbprozentiger Pfandbriefe.

vom 2. d. M. will Ich den Beschluß des im Landtages der Westpreu⸗ inhalbprozentiger Pfand⸗

(Gesetz Sammlung S. ) Sind die umzuschreibenden Pfandbriefe

g an gerechnet, nicht vornehmen, sollen wenn sie dieser Erinnerung nicht inner⸗ von der Liste der Kandidaten ge—

at. ausnahmsweise aus genügenden ̃ n Prüfungen liegende Zwischenzeit bis auf die Dauer eines Jahres zu verkürzen und eine über die Fristen

ie erste Prüfung muß wenigstens Ein ltät zu Göttingen sich befinden, wel⸗ lichen und Unterrichts-Angelegenheiten storiums bestimmt wird. Die übrigen Kemmissionsmitglieder ernennt das Landeskonsistorium mit Geneh—

migung des Ministers der geistlichen und Unterrichts ⸗Angelegenheiten

drei

zweite Prüfung bestanden ntations - und anstellungs⸗

können, wenn

öchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗

aber neuen Formulars, d. h. auf Grund des vor edach. ten Regulativs ausgefertigt, so hat der Gutsbesitzer über die von ihm zu übernehmende höhere Zins verbindlichkeit eine Urkunde auszustellen und mit der Priorität vor sämmtlichen Privatgläu⸗ bigern in das Hypothekenbuch eintragen zu lassen, welche der Control. Kommission nebst einem dem umzuschreibenden Pfandbriefkapital gleichkommenden Betrage drei und einhalb⸗ oder vierprozentiger Pfandbriefe neuen Formulars vor der Ausfertigung der neuen Pfandbriefe vorzulegen ist. Der Gutsbesitzer ist verpflichtet, diesen Betrag in Pfandbriefen neuen Formulars oder in baarem Gelde der Landschaft einzuliefern resp. einzuzahlen, jedoch auch befugt, der Provinzial · Landschafts⸗Direction die Herbeischaffung der zu kassiren- den Pfandbriefe mittelst der neu Auszufertigenden zu übertragen. Sobald die Provinzial⸗Landschafts⸗Directlon versichert resp. beschei⸗ nigt, daß die neu ausgefertigten Pfandbriefe nur zur Einziehung der zu kassirenden Pfandbriefe verwandt werden und bis dahin im landschaftlichen Depositorium verbleiben sollen, hat die Control. Kommission die neuen Pfandbriefe auch schon vor der Cassation der umzuschreibenden zu bestätigen, später aber die Cassation sich nach- weisen zu lassen.« . Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen. Berlin, den 8s. Mai 1868. ; Wilhelm.

Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. An den Minister des Innern und den Justizminister.

Zollparsaments⸗-Angelegenheiten.

Berlin, 23. Mai. In der gestrigen Sitzung des Deut— schen Zollparlaments äußerte sich der Präsident des Bundeskanzleramts Delbrück über den von dem Ulba. Roß J ö. Zolls auf Zucker und Syrup eingebrachten ntrags wie folgt:

Meine Herren! Der Herr i , m , für Hamburg hat vollkommen Recht, wenn er der einung ist, daß es fuͤr die verbündeten Regierungen von hohem Interesse sei, daß in der durch sein Amendement angeregten Frage eine Verständigung zwischen zwei Interessen angebahnt werde, welche man sonst als im lebhaften Feldzuge gegen einander streitend gewohnt war. Ich muß aber aecentuiren, daß die Verständigung bis jetzt erst ange⸗ bahnt ist, und so wie die hier vorliegenden Anträge darlegen, doch noch sehr erhebliche Differenz Punkte zwischen den beiden, einander gegenüberstehenden Il ern vorhanden sind. Diese Differenz punkte drücken sich ãæus in ganz entscheidenden Fragen, in der Frage über die Höhe des Eingangszolls für das, was ich jetzt der Kürze wegen Rohzucker nennen will; sie drucken sich aus in einer Meinungsverschiedenheit über die Höhe der Eingangs— abgabe für Syrup, und ich kann wohl auch hinzufügen: sie drucken sich aus in der Auffassung über die Höhe der Ausfuhr⸗ vergütung für Rübenrohzucker und Rübenzucker⸗ Fabrikate. Läge ein, auch in allen Beziehungen vollkommen übereinstim⸗ mender Antrag der verschiedenen Mnteressen hier dem Hause vor, wären nicht noch so erhebliche Differenzen vorhanden, wie sie vorhanden sind, so würde, wie ich glaube, die Stellung der verbündeten Regierungen auch im Wesentlichen feine andere sein, als sie bis jetzt den vielfach noch divergirenden Anträgen gegenüber ist.

Der Artikel, um den es sich handelt, ist in seiner finan⸗ ziellen Bedeutung der wichtigste, den es überhaupt im Zoll⸗ verein giebt. an muß ja hier nothwendig den Ertrag der Rühenzuckersteuer hinzurechnen dem Ertrage der Eingangs⸗ zölle, es ist also finanziell der wichtigste Artikel, den es far den oll verein überhaupt giebt. Seine Wichtigkeit in wirthschaftlicher

eziehung sowohl für die Landwirthschaft, als für die Fabrikation, als für den Handel brauche ich nicht hervorzuheben; ich will mich allein beschränken auf den finanziellen Standpunkt. Ich kann sehr wohl anerkennen, daß die Vertreter der bei der Frage betheiligten Interessen mit voller Ueberzeugung davon aus . daß das, was sie vorschlagen und ich will einmal hier upponiren, sie wären einverstanden —, daß das, was Sie vorschlagen, wirthschaftlich richtig und auch finanziell zuträglich sei. Ich glaube aber, meine Herren, es ist dabei doch nicht zu übersehen, daß die Vertreter dDieser Interessen zu der Finanz— frage wesentlich anders stehen wie diẽ Regierung. Auch bei der vollsten innersten U&eberzeugung von der finanziellen Nützlichkeit einer Maßregel, welche von den Herrn Antragstellern dem Hause empfohlen wird, liegt doch darüber kein Zweifel vor, daß die Verantwortlichkeit für den finanziellen Effekt nicht von den Herrn Antragstellern zu tragen ist, sondern von den Re⸗ gierungen oder von deren Vertretern, und daß, so achtungswerth die gewiß auf guten Gründen beruhende Ueberzeugung von der finanziellen Nützlichkeit eiges solchen Vorschlages 9 wie sie sich hier bei den Herren Antragstellern kund giebt, allein aus! dieser Ueherzeugung die Regierungen und deren Vertreter nicht ihrer⸗ 66 die Ueberzeugung schöpfen können, daß sie nun bei er wichtigsten Finanzfrage für den Zollverein sich einer eigenen, sehr sorgfältigen und sehr eingehenden, auf alle

2 ;

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Einzelheiten sich erstreckenden Prüfung entziehen dürften, einer Prüfung, zu welcher in den wenigen Tagen, seitdem die Anträge vorliegen, in den wenigen Tagen, seitdem zwischen den betheiligten Interessen bis zu einem gewissen Grade eine Ver— ständigung erreicht ist, der Ratur der Sache nach ganz unmög— lich die Zeit vorhanden war. Es handelt sich bei der Frage zunächst und das ist für das finanzielle Interesse von sehr wesentlichem Einflusse um eine fundamentale Aenderung der bestehenden Kriterien für die Höhe der Zollsätze. Es wird? vor— geschlagen, wie das in anderen Staaten geschieht, die Höhe der Zollsätze abhängig zu machen von der llebereinstimmung der eingeführten Zucker mit gewissen Normaltypen. Daß ein solches Verfahren an sich ausführbar ist, das kann ich nicht bestreiten. Seine Ausführbarkeit ist durch die Erfahrung in anderen Staaten dargethan. Aber, meine Herren,“ die Einrichtungen oder vielmehr die Beschränkungen, die zu diesem wecke in andern Staaten bestehen, sind bisher im Zollverein unbekannt gewesen. Bekanntlich ist im Zollverein ein jedes der zahlreich vorhandenen Hauptämter befugt, eine jede Waare ab— zufertigen. In andern Ländern, wo man das Typensystem angewendet hat, ist die Abfertigung gesetzlich auf einen engeren Kreis beschränkt. Es liegt auf der Hand, daß durch eine solche Beschränkung die Garantkieen sehr wesentlich vermehrt werden, deren es bedarf, um eine richtige Anwendung der Typen sicher u stellen. tie will ferner, was die Frage des Syrupzolls anlangt, nur daran erinnern, daß der Zollverein einmal Jahre hindurch zwei verschiedene Zollsätze für Syrup hatte. Es war das die Folge einer Bedingung, welche bei dem Anschluß des vorma⸗ ligen Steuervereins an den Zollverein gestellt wurde. Es ergab sich sofort als nothwendig für die Begriffsbestimmung desjeni⸗ gen Syrups, der einem niedrigeren Zollsatz unterliegen sollte, ein künstliches technisches Verfahren anzuwenden, weil sofort der Versuch gemacht wurde, aufgelösten und absichtlich etwas ver⸗ unreinigten Zucker als Syrüp einzuführen. Die vielen Unzu— träglichkeiten, die dieses Verfahren bei der Zollabfertigung zur Folge hatte, haben nachher dahin, geführt, daß die danialige hannoversche Regierung sich selbst überzeugte, es sei am Ende doch im Interesse des Ganzen besser, auf den niedrigen Zollsatz zu verzichten, auf den sie früher hohen Werth gelegt hatte.

Ich will ferner nur beiläufig eriwaͤͤhnen, daß bei den jetzt für Rübenzucker bestehenden Bonificagtionssätzen im Durchschnitt der beiden letzten Jahre über 700,600 Ctr. Rübenrohzucker aus- geführt worden sind, was etwa genau läßt sich ja das nicht berechnen 138 —20 pCt. der gesammten Rübenzuckerproduction ausmacht. Ich glaube, es bedarf nur der Bezeichnung dieser Zahl, um klär zu stellen, was ein jeder Silbergroschen, um den man die Bonification für den ausgehenden Rübenzucker ändert, für einen finanziellen Effekt , .

Ich könnte die Beispiel, die ich hier angeführt habe, noch sehr vervielfältigen, ich glaube aber, ich kann auf diese Ver— vielfältigung verzichten. Das, was ich die Ehre gehabt habe, Ihnen vorzutragen, meine Herren, wird es rechtfertigen, wenn ich schließlich erkläre, daß die verbündeten Regierungen nicht in der Lage sind, in einer so wichtigen, so entscheidenden Frage etwas Anderes zuzusagen, als eine Erwägung.

Nach den Ausführungen des Abgeordneten Gumbrecht nahm der Geh. Regierungsrath Dr. Michaelis betreffs des Antrags des Abgeordneten Meier (Bremen) das Wort wie folgt:

Meine Herren! Der Bundesrath hat Gelegenheit gehabt, bei der Vorberathung des über die Tabakssteuer Ihnen vorge⸗ legten Gesetzentwurfs das Verhältniß des Cigarrenzolles zum Rohtabakzoll zu berathen und sich darüber schlüssig zu machen. Sie werden in den Motiven des Entwurfs den Nach— weis finden, daß die Erhöhung des Eigarrenzolles von 15 Thlr. auf 20 Thlr., die am 1. Oktober 1851 in Kraft trat, sich als finanziell vortheilhaft nicht bewährt hat. Der Herr Vorredner ist im Irrthum, wenn er glaubt, in Folge der NUebersiedelung der Bremischen Cigarrenfabrication nach dem Zollvereinsgebiete seien die Ausfälle bei der Cigarren ⸗-Einfuhr erst nach dem Beitritt des vormaligen Steuervereins zum Zollverein einge— treten. Im Gegentheil, die Statistik ergiebt ganz klar und un— zweideutig, daß die Erhöhung des Eigarrenzolles eine sehr we— sentliche Lerminderung der Cigarren-Einfuhr unmittel bar zur Folge gehabt hat. Die Cigarren⸗-Cinfuhr betrug noch im Jahre 1851 31,672 Etr.; am 1. Oktober 1851 wurde der Ligarrenzoll von 16 Thlr. auf 20, Thlr. erhöht und im Jahre 1852 war die Einfuhr bereits auf 17,964 Ctr. herabgesunken und hat seitdem auch diese Höhe nicht wieder erreicht. Nach dem Beitritt des Steuervereins zum Zollverein ging die Einfuhr freilich noch weiter herunter, nämlich im , . auf 11.841, im Jahre 1855 auf 10,109 Ctr. Jedenfalls ist soviel klar, daß die Er⸗

höhung des Cigarrenzolses eine finanziell einträgliche Maßregel . . * Bundesrath des Zollvereins hat deshalb davon Abst and genommen, bei dem Vorschlage, den Tabakszoll von

4 Thlr. auf 6 Thlr. zu erhöhen, gleichzeitig eine entsprechende Erhöhung des Cigarrenzolles vorzuschlagen der Cigarrenzoll sollte vielmehr unverändert bleiben.

Ob nun eine Herabsetzung des Cigarrenzolles von 20 Thlr. auf 15 Thlr. den finanziellen Effekt haben würde, den der Herr Antragsteller vorgussetzt, ist eine zweifelhafte Frage. Eine Umsiedelung der Cigarrenfabrication aus dem Zoll vereinsgebiet in das Bremische Gebiet zurück, wird in Folge dieser Herab⸗ setzung schwerlich eintreten. Diese Wirkung der damaligen Zollerhöhung ist meines Erachtens irreparabel. Ob dadurch eine Umsiedlung der Hamburger Cigarrenfabrieation auf das Zollvereinsgebiet verhindert wird, wenn wir jetzt mit dem Ci— garrenzoll noch 5. Thlr. herabgehen, ist eine Frage, die sich ohne Weiteres nicht beantworten läßt. Ich bin daher durchaus nicht in der Lage, im Namen des Bundesraths zu diesem An— trage positive Stellung zu nehmen, ich kann Ihnen nur eine eingehende Erwägung verheißen für den Fall, daß Sie denselben annehmen sollten.

Das »Amts⸗Blatt der Norddeutschen Post⸗Verwaltung« Nr. 30 vom 20. Mai, enthält zwei General ⸗Verfügungen vom 17. Mai: I) die iran p fschiff Veebin dung zwischen Ostende und Rio Janeiro, resp. dontevideo und Buenos Üyres, 3 die Formulare zu Postanweisun. gen aus Dän emark resp. Norwegen betreffend.

Stati stische Nachrichten.

Nach der in »Hirths Annalen (2. und 3. Heft) a abgedruckten Denkschrift der Handelskammer in Hamburg über Reform der Zucker— besteuerung im Zollverein betrug die Zuckereinfuhr in Froß— britannien in den Jahren 1864 = 66 durchschnittlich 163 Millionen Centner im Werthe don 90 Millionen Thalern; der Transport dieses Quantums dürfte ungefähr 14060 Seeschiffen Ladung verschafft haben. Im Jahre 1836 belief sich der Zuckerimport Großbritanniens aus 1217000 Ctr, er ist also von 1835-66 im Verhältniß von 106 zu 27 gestiegen. Die Staatseinnahme vom Zuckerzoll betrug im Durchschnitt der leßten Jahre ca. 36 Millionen Thlr., 355 Sgr. pro Kopf der Bevölkerung, 25 pCt. des gesammten Zollertrages. Eine inländische Rohzuckerproduction findet in Großbritannien nicht statt. Um so ausgedehnter ist letztere im Zollverein. Während dieser im Jahre 1866 nur 129,000 Etr. ausländischen Zucker im Werthe von ca. 967,009 Thlr. importirte, belief sich nach sachkundiger Schätzung das zum Rübenbau für die Zuckergewinnung 1866 verwendete Areal auf mehr als 400000 Magdeburger Morgen oder ca. 18 Quadrat- meilen, und der Werth des jährlichen Ertrages, mit Einrechnung der Preßrückstände und Rübenabschnitte und nach Abzug der Rübensteuer, auf ca. 30 Millionen Thaler. Im Jahre 1836 wurden in den Zoll— verein noch 1,031,000 Etr. ausländische Zucker eingeführt, der Im— port ist also im Verlauf von 36 Jahren im Verhästniß von 100: 13 gefallen. An Rübenzuckersteuer und Eingangs⸗ zoll, nach Abzug der Ausfuhrvergütungen, sind im Durch schnitt von 1864 1866 11½ Millionen Thaler oder 97 Sgr. für den Kopf der Bevölkerung aufgekommen. In Frankreich zeigen die Einfuhr fremden Zuckers und die einheimische Zuckerproduction ein sich mehr annäherndes Verhältniß, indem dort für 186466 durch- schnittlich 4334,00 Ctr. Kolonialzucker importirt und 3,722, 000 Ctr. Rübenzucker fabrizirt worden sind, während man gleichzeitig 2, 025.000 Lentner raffinirten Zucker und 697,000 Centner Rohzucker exportirte. Im Jahre 1836 betrug der Import ausländischen Zuckers 1,817,000 Centner, 1866 3 863,000 Ctr.; es stellt sich also eine Zunahme desselben im Verhältniß von 100: 213 dar. Frankreichs Einnabme aus der Zuckerbesteuerung war von 1863 —65 durchschnittlich ca. 4 Millionen Thaler oder 195 Sgr. pro Kopf der Bevölkerung.

Landwirthschaft.

Den pr. Annalen der Landw. entnehmen wir über den Stand der Saaten folgende Nachrichten: ö.

Aus dem Regierungs. Bezirke Frankfurt a. O.: Die Hoffnungen auf eine gute Ernte, welche sich im verflossenen Jahre für den größten Theil des Regierungs⸗Bezirks Frankfurt so schon erfüllt haben, wer den auch für die Ernte des laufenden Jahres durch den Stand der Wintersaaten und durch die Gunst des Himmels hinsichtlich der Früh⸗— jahrsbestellung fast überall in gleichem Grade erweckt. .

Aus dem Regierungs -⸗Bezirke Magdeburg: Die. Witterung ist der Landwirthschaft günstig gewesen. Der Schneefall im Januar, so wie der Regen des Februars hat durch die starke. Befeuchtung des Vodens, auf den Stand der Wintersaaten vortheilhatt eingewirkt. Auch die Bestellung der Sommersaaten, durch die Witterung des März begünstigt, hat einen guten Verlauf genommen.

Aus dem Regierungs⸗Bezirk Münster: Die Vegetation ist zwar im Ganzen etwas zurückgeblieben, der Stand der Wintersaaten jedoch, trotz des anhaltenden Regenwetters, befriedigend.

Rothenburg O. L., 17. Mai. (Schlef. Ztg.) Gestern entstand in geringer Entfernung von hier ein Waldbrand. Man schätzt die Brandfläche auf 5 6000 Morgen. Dem Feuer wurde durch Auf⸗ werfen des Sandbodens, nach Entfernung der Haide und Spreu, Ein⸗

alt gethan. . . .

. 9 . 18 Mai. Die Witterung ist seit Anfang dieses Mo— nats sowohl den Saaten als der Feldbesiellung sehr günstig gewesen. Die Weizenpflanze hebt sich; der Roggen zeigt schon seit mehreren Tagen seine Aehren, doch ist der Stand durchschnittlich ein dünner / der Rapps steht in voller Blüthe. Außer den Erbfenfeldern sieht man schon manche Hafersaaten grün. Von Ungeziefer wird man, obgleich das Wetter sehr warm ist, bisher noch nichts gewahr.