1868 / 125 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ferenten bereits entnehmen konnten, daß auch die Herren der Wissenschaft in Deutschland bisher über die Sache geschwiegen haben. Die Fragen, die sich zunächst aufdrängen mußten, indem man mit der vollsten Sympathie die Sache erwog, waren dreifache, erstens ist noch Zeit vorhanden; zweitens sind Personen vorhanden; und drittens ist Geld vorhanden?

Es ist keine Frage, daß vollkommen Zeit vorhanden ist, um bis zum 18. August eine Anzahl von Beobachtern und Apparaten in Triest einzuschiffen und über den Isthmus von Sucz und das rothe Meer nach Aden zu führen; aber darauf kommt es allein nicht an. Ein Phänomen wie das, um welches es sich hier handelt, bietet sehr vielseitige Gesichts punkte dar, man kann nicht ohne Weiteres eine Anzahl von Personen mit Apparaten aussenden und es ihnen überlassen, was sie sehen wollen, ihnen die Fragen überlassen, die sie an die Natur stellen wollen und die sie beantwortet haben wollen; mit einem Worte, es ist für ein solches Unternehmen, wenn e zur Ehre der deutschen Wissenschaft gereichen soll, ein Programm nöthig; ein solches Programm kann aber weder der Reichstag noch der Bundesrath aufstellen; es muß dies Sache der Wissenscha t sein und ich weiß nicht, ich kann es nicht bejahen oder verneinen, ob die Männer der Wissenschaft mit einem solchen Programm rechtzeitig fertig werden können. .

Die zweite Frage ist die der Personen. Diese Frage war von . f. aus diejenige, über deren günstige Lösung man am wenigsten Zweifel haben konnte, und ich werde später die Ehre eren, darauf zurückzukommen; diese Frage sehe ich als ge⸗

an.

Die dritte Frage ist die des Geldes, und da ist kein Zweifel, daß der Norddeutsche Bund als solcher für diesen Zweck gar kein Geld hat. Dispositionsfonds für allgemeine wissen · schaftliche Zwecke, wie sie auf den Budgets der einzelnen Staaten stehen, stehen auf dem Budget des Norddeut. schen Bundes nicht; der einzige kleine Dispositionsfonds, der sich auf dem Budget des Norbdeutschen Bundes findet, ist für andere Zwecke, für Bundesaufgaben vollständig in Anspruch genommen, also in dem Bundeß⸗Fond unmittelbar ist Geld nicht da. Es kann sich nur darum handeln, ob durch einen

gemeinsamen Beschluß der Bundes Regierungen die Mittel an⸗ geschafft werden sollen, 6 können, bedarf es

und um einen solchen Beschluß fassen vor allen Dingen einer einigermaßen

cheren Grundlage über die Kosten, also eines sichern Anschlages. Daß ein solcher Anschlag außerordentlich schwer ist, liegt in der Natur der Sache und ist auch durch das, was bisher hier bei⸗ gebracht ist, hinlänglich erwiesen. In der Petition, die Ihnen vorliegt, ist von 6009 Thlr. die Rede, in dem Kommissions⸗ bericht ist von 10,000 Thlr. die Rede und Sie haben heute von dem Herrn Referenten vernommen, daß zuletzt von 16066 Thlr. die Rede war. 34 will auf diese Zahlenfrage nachher noch zurückkommen. Hätte die heute hier stattfindende Verhandlung gestern stattgefunden, so würde ich mit diesen Bemerkungen haben schließen müssen und eigentlich daraus keine an⸗ dere Folge als die haben ziehen können, daß man in der That wor einem nicht greifbaren Plane stehet, den man, weil er nicht greifbar ist, nicht anfassen kann. Seit 6 hat sich allerdings die Lage n . wie der Herr Referent bereits mitgetheilt hat, hat die deu ische astronomische Gesellschaft in einer von Direktoren der hiesigen und der Leipziger Sternwarte unterzeichneten Vorstellung sich an den Herrn Bundeskanzler gewendet und einen Gründungsplan über die Expedition vor- gelegt. Dieser Gründungsplan enthält ein wissenschaftliches Programm, wie ich es angedeutet . auch noch nicht, er betont nach dieser Seite hin nur, daß dieses Phanomen die Aussicht eröffne, durch die , , Analyse des Lichts das Wesen der Leuchtprozesse de Sonnenkörpers näher zu ergründen. Er ehet näher ein auf die Personen, bringt eine Anzahl von Per⸗ onen in Vorschlag, an deren Qualification ich, für meinen Theil, nicht den mindesten Zweifel habe, bezeichnet näher die Instrumente, die für die Expedilion nöthig sein würden, giebt an, welche Instrumente von der astronomischen Gesellschaft sel bst n , n werden können, welche Instrumente neu zu beschaffen eien, welche Aenderungen und Ergänzungen die von' der astrono · mischen Gesellschaft herzugebenden Instrumente noch zu erfahren haben, und stellt einen Kostenanschlag auf, der darauf beruhet, daß eine photographische Station in Aden etablirt werden soll, und eine astronomische Station auf dem Plateau von Decan. Der Anschlag, der beigefügt ist, schließt nit 16,000 Thlr. ab. Nach Allem, was ich indessen von inbischen Reisenden gehört habe, würde ich immer noch annehmen, daß er etwa um 10,000 Thlr. hinter der Wirklichkeit zurückbleibt. Ich bemerke wieder⸗ holt, daß dieser Plan gestern eingegangen ist, daß es also die Zeit nicht gestattet hat, die einschlägigen Fragen näher zu er⸗ osrtern und ins besondere innerhalb des Bundesraths unter den Vertretern der einzelnen Bundesregierungen die Frage auf dieser ersten, etwas festeren Grundlage näher zu besprechen.

Ich bin also in Beziehung auf Dasjenige, was in Folge des vorliegenden Antrages, wenn er angenommen werden sollte von Seiten des Bundesrathes beschlossen werden möchte, nichl in der Lage, irgend eine Erklärung abzugeben, ich habe mi die verschiedenen Seiten, Schwierigkeiten ich nicht am zu machen. u fhebung der Schuld. der Geheime Ober - Justiz.

gänzlich auf, er enthält zw anstandet geblieben sind. Die

reifen. em §. 1 ö.

af

wieder en Lücken ent⸗ zufüllen hätte. eseß verordnet,

: l eußischem Rechte, zu er keine anderen Executionsrechte verleiht, so ist der selbe schutzlo „wenn nicht die betreffende Lücke durch das Gesetz sofort ausgefüllt wird. Die Ausfüllung solcher Lücken unter⸗ liegt im Allgemeinen keinen großen Schwierigkeiten; es werden Bestimmungen über die Befugniß der Gerichte zur Androhung und il ung von Strafen genügen oder . welche in ähnlicher Weise helfen. Allein diese Vorschriften werden den einzelnen partitularen Prozeßrechten anzupassen und verschieden sein müssen, je nachdem sie für dieses öder jenes Rechts. gebiet ergehen. Unbegrün det ist der Einwurf des Abge⸗ ordneten Waldeck, es genüge die Befugniß des Gläubigers, das Interesse zu liquidiren. Diese Befügniß des Gläubigers ist, wenn auch wohl nicht gerade nach preußischem Recht, wohl aber nach anderen Partikularrechten beschränkt, indem fie ab⸗ hängig gemacht ist von der , Verurtheilung des Schuldners zur Leistung der andlung, dem Ablauf der Juditatfrist oder von fruchtlosen Executionsversuchen. Es sind also Bestimmungen für diese Partitularrechte zur Erleichterung der Liquidation des Interesses erforderlich, Bestimmungen, die wieder verschieden sich . können, je nachdem man das eine oder das andere Partikularrecht ins Auge zu fassen hat. Noch mehr, meine Herren, in einzelnen Partikularrechten ist der Rechtsgrundsatz nicht anerkannt, vder mindestens streitig: die Willenserklärung, zu welcher ein Schuldner verurtheilt ist, wird durch die Rechtskraft des Urtheils ersetzt. Wenn dieser Rechtsgrundsatz fehlt, so würde der . offenbar zu kurz kommen, wenn er auf das Recht der Liquibation des nteresses beschränkt wäre, wie sich sofort ergiebt, wenn Sie ich einen vermögenslosen Schuldner denken. Endlich, meine Herren, be⸗ ruht die Zulässigkeit des Schuldarrestes mitunter auf ganz besonderen legislativen Erwägungen, so daß im Falle ihrer Aufhebung vielleicht andere legislative Maßregeln nöthig werden oder doch in Frage kommen. Dahin ge⸗ hören die Bestimmungen der Gesetze über die Zuläͤssigkeit der Körperhaft gegen die Matrosen und Dienstboten, welche den Antritt oder die Fortsetzung des Dienstes verfagen Ich glaube wohl, daß alle diese Hindernisse sich beseitigen lassen, auf der andern Seite bin ich aber der Anficht, daß erst durch dir zu⸗ künftige gemeinsame Civil⸗Prozeßordnung die Beseitigung in befriedigender Weise erfolgen kann. In' dem gegenwärtigen, ich möchte sagen, interimistischen Gesetze muß die Beschränkung festgehalten werden wegen der Unmöglichkeit, alle die verschiede⸗ nen partitularen Rechte, die demnächst dem gemeinsamen Civil⸗ Prozeßrecht zu weichen haben, gebührend zu berücksichtigen. Es kann aber auch aus der Beschränkung unmöglich ein Uebel— stand entstehen, der irgend in das Gewicht fiele. In allen Betracht kommenden Fällen handelte es sich stets nur darum,

Länge gleichweit nord und südwärts vom 45. n. B. sich erstreckende und

das Are

Längenmaße,

iich die feinen Gewichte, das Dezigramm, das

wVichts ordnung

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den bösen Willen des Schuldners zu beugen, so daß also kaum in einem Falle die nachtheiligen Folgen der Schuldhaft sich gel ˖ tend machen können. Dann aber sind erfahrungsmäßig die bezüglichen Fälle im Allgemeinen selten, weshalb die praktische Wirksamkeit und Bedeutung des Gesetzes durch Aufrechthaltung der Beschränkung fast gänzlich unberührt bleibt. Mit Rücksicht hierauf wird es gewiß den Vorzug verdienen, jene Beschränkung wenigstens vorläufig nicht fallen zu lassen und die weiteren Reformen der späteren Legislation über das gemeinsame Civil—

prozeßrecht vorzubehalten.

Daz metrische Maß, und Gewichts system / welches dem dem Reichs- tage des Norddeutschen Bundes vorliegenden Entwurf einer Maß und Gewichts ⸗Ordnung für den Norddeutschen Bund zum Grunde liegt, ist aus den Erörterungen hervorgegangen, welche die franzöͤsische Regierung schon vor der Revolution, im Jahre 1788 über eine inter nasionale Maßreform veranlaßt hatte. ls die englische Regierung die Aufforderung, durch eine Kommission von Gelehrten beider Na⸗ tionen ein Naturmaß als Grundlage des Maß- und Gewichte systems ermitteln zu lassen, im Jahre 1796 abgelehnt hatte, schritt die fran⸗ zösische Akademie einstweilen allein vor und ,. als Urmaß Mẽtre) nicht, wie vorgeschlagen, die Länge des Sekun enpendels (d. h. eines Pendels, welches jede seiner Oscillationen ö T in einer Zeitsekunde jurücklegt, wozu für Paris eine Pendellaͤnge von Oloosss?. Meter lien ref ist)) sondern den 1omillionien Theil des Erd⸗ meridianquadranten, durch eine neue,

dessen genaue

an beiden Enden an das Meer sich anschließende Gradmessung be⸗ stimmt werden sollte. Auf der ganzen Erde bot nur Frankreich in einem Meridian zwischen den Breiten von Barcelona und Düntirchen die Gelegenheit zu einer solchen Messung. Als dieselbe im Jahre 1I9d beendet war, wurden Gelehrte güs allen Landern Europg's be- tufen, um das Resultat aus den Messungen zu 9 . Ein Verein von 26 europäischen Gelehrten aus denjenigen Staaten, die sich da⸗ mals nicht im Kriege gegen Frankreich befanden, arbeitete nun in den

ahren 1798 1799 das metrische System aus, welches auf dem e ch der Einheit aller Maße und Gewichte und der Dezimal- Theilung beruht. Da spätere Gradmessungen gelehrt haben, daß der Quadrant, nach welchem das Meter berechnet war, ein wenig größer ist als 10 Mill. Meter (nach Bessel 10,οoo, sss, nach Chazallon 10916790 M.) so sah die franzoͤsische Regierung von der Ueberein⸗ stimmung des Urmgßes mit einem Gradiheil später ganz ab und ließ einen (der ersten Gradmessung , nn, Platina⸗ Stab von 43,296 Pariser Linien (bei der Temperatur des schmelzenden Eises) anfer igen, der als Urmaß (Métre) gilt und im Kaiserlichen Acchiv zu Paris aufbewahrt wird.

Das Meter wird in Zehntel (Oezimeter) , Hundertel (Centimeter) und Tausendtel (Millimeter) getheilt. Aus i m leiten sich alle übri⸗ en Maße und Gewichte ab. Als größere Längenmaße dienen das Hon (10900 MM) und das Myriameter (10060 M.), als Feldmaß

100 HDIMeter) und das Hektar (16000 CG Meter). Die oder Körpermaße ergeben sich aus den Würfeln der das Kubikmeter 1000 Kubikdezimeter, das Kubikdezimeter 1000 Kubikcentimeter, das Kubikeentimeter 21 Kubikmillimeter das Kubikmillimeter einem tausend milliontel Kubikmeter. Das Kubikdezimeter ( einem tausendtel Kubikmeter) bildet die Grundeinheit des Hohlmaßes für trockene und flüssige Gegenstände, das Litre, welches in Zehntel (Deziliter) und Hundertel (Centiliter) getheilt wird und im Zehnfachen resp. Hundert · fachen die größeren Geimäße des Dekaliter und des Hektoliters bildet. Das Kubikdezimeter ist gleichzeitig auch die Gewichtseinheit, indem

Raum⸗

das Gewicht einer Wassermasfe von einem Kubitdezimeter bei 40 C.

das Kilogramm darstellt, welches in Zehntel, Hundertel und Tausend⸗ tel (Hektogramme, Dekagramme, Gramme 1 Kilogr.) zerfällt und im Wein (Myriagramm 10000 Gramm) das größere Gewicht bildet. Aus der weiteren n des Gramm ergeben 1 entigramm und das illigramm (-= 1900 Gramm). .

as metrische Maaß und Gewicht hat seiner Einfachheit und Zweckmäßigkeit wegen bereits in vielen n n, . namentlich in Belgien und den Niederlanden, in England, in Spanien und Por⸗

ugal, in Itallen, in Griechenland, in den französischen und italieni⸗

schen Kantonen der Schweiz, von amerikanischen Staaten in Me iko, Guatemala, Costarica, Neugranada, Venezuela, Ecuador und Chile Eingang gefunden; in Deutschland hat sich das Gewichtssystem das Pfund F Kilogramm), namentlich beim Medizinalgewicht bereits ngebürgerf; auch im deutschen Münzvertrage vom 24. Januar 1857 ist die Grohe der Vereinsmünzen schon nach Millimetern berechnet / Inige deutsche Staaten haben auch das metrische Magß bereits . oder theilweife eingeführt. In Rußland hat sich die öffentliche ei- nung ebenfalls für das metrische System entschleden, welches überdies bon der Wissenschaft und der höheren Industrie überall längst adop= tirt ist und schon im Jahre 1855 von der Kommission der deutschen r gg er sainmlung zur geseßlichen Einführung in Deutschland ohlen war.

Der dem Reichstage vorliegende Entwurf einer Maß und Ge für den Norddeutschen Bund führt das mietrische System vollständig durch, hat aber, um das Vubiikum nicht mit zu Vielen ungewohnten Maßen und Ramen zu belästigen, viele franzoͤsische Zwischenmaße unberücksichtigt gelassen. Von den Längenmaßen nennt s nur das Meter mit den Unterabtheilungen Zentimeter und Milli- heter, das Kilometer, das Ar und das Hektar, ven den Hohl maßen das

ster und das Hektoliter, von den Gewichten das Gramm (= 190 Pfd.) das Quint (—=5 Gramm, ο Pfd.), das Dezigranm (— inn Gr.),

das Zentigramm (— M Gr.) und das Milligramm (— 16 Gr.). Daneben sind die wichtigsten in Deutschland üblichen Maße und Gewichte beibehalten und, soweit dies nöthig war, auf das metrische Maß resp. Gewicht reduzirt worden: die Flulhe (5 Meter 1,3278 preuß. Hh der Morgen (= 2500 Quadratmeter * Hektare = 100 AR 100 preuß. M. 102 metr. M.), die Klafter (S4 Fubik⸗ meter) die Meile ( 7500 Meter, die preuß. Meile = 753 8 . das Pfund (- . der Zentner (— 100 Pfd.) und dle Schiffs last ( 14009 Pfd. 2000 Kilogr). Für das Kiter (L preuß. Quart l, 141503 Liter, 1 Hektoliter J,1583 preuß. Eimer) ist auch die Eintheilung in halbe und viertel zulässig. Das metrische System soll nach dem Entwurfe erst am 1. 6 1572 im Gebiete des Norddeutschen Bundes in Kraft treten, Feine Anwendung aber bereits vom ] . 1870 an gestattet sein, fofern die Betheiligten durüber einig sind.

Sunst und Wissenschaft.

Lauchhammer, 23. Mai. Das Wormser Luther Denkmal ist in der Gräflich Einsiedel schen Gicßerel hierselbst gegenwärtig aus- gestellt. Das Monument wurde im Jahre 1856 vom Professor Ernst Rietschel entworfen und . ausgeführt, und nach dem 1861 erfolgten Tode desselben von den Bildhauern G. Kiez, A' Donndorf und J. Schilling in Dresden vollendet. Dasselbe wird nun nach seinem Bestimmungsort Worms überführt, wo es in den Tagen des 24. 25. und 26. Juni feierlich enthüllt und eingeweiht werden soll. In e,, ,., war das Denkmal auf einem freien Platze zwischen dem Walde und der Broncegießerei aufgestellt, ganz in der Weise, wie es in Worms zur Aufstellung gelangen? wird.

Landwirthschaft.

Po sen, 22. Mai. Die Königliche Regierung zu Posen richtet in den diesjährigen Amtsblättern eben fo wie im vorigen Jahre an die Landwirthe dle Aufforderung, das neue Unkraut, welches seit eini⸗ gen Jahren auch in dieser Provinz sich stark verbreitet hat, nach Kräf⸗ ten auszurotten. Dieses Unkraut, Senecio gasicus Chaix, eine Art Kreuzkraut, irrthümlich von den Landwirthen Wucherblume genannt, ist durch fremdes Saatgetrelde eingeschieppt worden, tritt in den Krei⸗ sen Wreschen, Schroda, Posen, Kosten bereits in . Menge auf und verbreitet sich von Jahr zu Jahr immer weiker. Ez ü ergiehl Brache und Weidenschläge , unterdrückt . ,., üppigen Wuchs den Klee und das Getreide und schmälert da urch die Erträge der Landwirthschaft in empfindlicher Weise. Da dasselbe gegen Ende des Monats Mai blüht, so empfiehlt es sich, in diesem Monate mit dessen Vertilgung vorzugehen. Ein bloßes Ausraufen genügt nicht, da bei der großen Lebenszähigkeit der Pflanze dieselbe auch noch im ausgerauften Zustande Bluͤthen treibt und Samen ansetzt: es ist des- wegen ein Verbrennen des Unkrauts nöthig.

Neuß, im Mai. Das Getreide, ge sznders der Roggen, steht prächtig, und blüht gegenwärtig unter den schönsten Witterung.

einflüssen. Verkehrs ⸗Anstalten.

Neuß, 13. Mai. Der Bau der neuen (Düsseldorf · Dürener Eisenbahn rückt rasch vorwärts und dürfte wohl mit dem Ende de Jahres abgeschlossen sein.

St. , . 24. Mai. Vorgestern hat, wie ein Telegramm meldet, in Taganrog am Asowschen Meere die Einweihung der Arbeiten an der Kursk ⸗Chartow. A so w Eisenbahn stattgefunden.

Königliche Schauspiele.

Freitag, 29. Mai. Im Opernhaufe. (121. Vorst.) Auf Allerhöchsten Befehl: Don Parasol. Phantastisches Bällen in 3 Akten und 5 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Fiorelling: Frl. Girod. Rosenknospe: Frl. David. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Ueber den größten Theil der Billets zu dieser Vorstellung ist Allerhöchst verfügt worden.

m Schauspielhause. Keine Vorstellung.

Sonnabend, 39. Mai. Im Opernhause. . Schauspiel⸗ Abonnements ⸗Vorstellung. Faust. Dramatisches Gedicht in 6 Abtheilungen von Goethe. Suvertüre und die zur Handlung gehörige Musik ist theils vom Fürsten Radziwill, theils vom Kapellmeister Lindpaintner. Gast: Frl. Buska, vom König⸗ lichen Theater zu Wiesbaden: Margarethe. Anfang 6 Uhr.

Kleine Preise.

Im Schauspielhause. Keine Vorstellung.

m,

Prodluaktem- med Wanren-Kürse. Kerlim, 28. Mai. (Miukktpr. nacb Ermitt. des K. Polizei- Präs.):

Von Bis Mittel chr lsg. pt. Itir ag. pf. Ehr ag. pt.

5 5 d Fennec erz

; j 310 Kartoffeln

gr. Gerste , , Pfd. ö zu W. 10 18chweine-

llaler 2 fleiseh

Heu p N Ilammelfleiseb Stroh Sehe. l albsleisch Pfd.

Erbsen Metz 7 = Butter Linsen 8/ 3 Eier Mandel

Neĩren Vesss. koggen

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