1868 / 125 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2176

den. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von ins Cou -;. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Geseß Sammlung zur offen. pons Deca . vierjährigen e n g st bei 3 Kreis. lichen *r n zu ier ß s g zur offent verwaltung anmeldet, und den stattgehabten Besitz der Zins Coupons Berlin, den . April 1868.

durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder so in glaubhafter

Weife darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Ouittung ue e t werden. .

Mit dieser Schuldverschreibung sind ..... h ann eig Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres ... ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der Kreis Kommunal ⸗Kasse zu Rosenberg gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht-

2177

; ' i 1868, betreffend die Auf- achuli ür di Scoupons Allerhöchster Erlaß vom 8. Mai 136 ngen . ,,, nige dr d ie oer wird der i gz ken er fra träge welche innerhalb dreißig Jahren und Neuemühlcg an der , . n 0g un 1835 ab.

. getz te r lun g enn , nicht erhoben werden ñ r die der Weser zu Carlshafen er

ö 2 2 ö 8 für Be⸗ nach dem ) des Kalenderjahres der Faͤlligkeit Bericht vom 4. d. M. bestimme Ich daß da nne he ndr l ig bee been ö e e, zu in en . , . k 6 an er ika n rn n lf r, 216 isati oder ö r We an gr as Aufgebot und die Amortisation verlorener d,, ,. g gen, i. nach den' bisherigen Vorschriften zu ent.

orschrift der Allgemeinen Gerichts- ; a dn ae e 4 . 16 ki dem Königlichen Kreis. Achtander Schleüfengeid vom J. Juni d. J. ab nicht weiter erhoben werde.

O ; erich ö , nne, e aufgeboten, noch amortisirt werden. Dieser Erlaß ist durch die Geseßz- Sammlung zu veröffentlichen. f Berlin, den 8. Mai 1856.

3 jeni welcher den Verlust von Zins⸗Coupons vor Der u är nr i Ve gn öfen bei der Kreisverwaltung an=

Wilhelm.

Frhr. v. d. Heydt. Graf v. Itzenplitz.

An den Finanz Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Privilegium. wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis Obligationen des Berenter Kreises im Betrage von 75 000 Thalern, III. Emission. Vom 2. April 1868. Wilhelm.

zeitig geschehen ist.

ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet

der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer

Unterschrift ertheilt. Rosenberg, den 18. . Die Chausseebau Kommission.

Provinz Preuß en. Sin s co upon zu der Kreis Obligation des Rosenberger Kreises, dritte Emission, Eittr. ..... A9 Thaler zu fünf Prozent Zinsen ü

ber Thaler Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe 18.. und späterhin die Zinsen der vorbe⸗

am .. ten nannten Kreis ⸗Obligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) Thalern groschen bei der Kreis ⸗Koömmunal-⸗Kasse zu Rosenberg. Rosenberg, den ten P Die Chausseebau Kommission. Dieser Zinscoupon ist ; ungültig, wenn dessen Geld betrag nicht innerhalb vier Jahre nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Preußen.

bumbun

1 Renan ang amnalaaqao ; 14 Ungültig, wenn eine Ecke abge⸗ schnitten ist

uua cu!

a l o zur ö Kreis -⸗Obligation des Rosenberger Kreises, dritte Emission. Der Inhaber dieses Talons r mt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Rosenberger Kreifes Lit; M ...... über Thaler à fünf Prozent Zinsen, die te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18.. bis 18.. bei der r en n n eh, zu Rosenberg, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Obligation vorher kein schrift . licher Widerspruch eingegangen ist. Rosenberg, den.

Allerhöchster Erlaß vom 27. April 1868 betreffend die Ver—⸗ leihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Ünterhaltung der Kreis Chausseen: 1) von der Neukrug⸗Schönecker Kreis-Chaussee zwischen Lipschin und Plachtei über Alt. und Hoch⸗Paleschken bis zur Schneidemuͤhl Dirschauer Eisenbahn bei Zöͤlewo oder Pinschin, ö von Klein Klinz an der Berent-Danziger Staats -Chauffee über

iedamowo his an die Straße ad 1. bei Alt- oder Hoch- Paleschken und 3) von Berent über Beeck bis zur Carthauser Kreisgrenze zum Anschluß an die von dort nach Zuckau führende Kreis - Chausfee im

Regierungsbezirk Danzig.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise Berent, im Regierungsbezirk Danzig, beabsichtigten Bau der Chausseen:; 1 pon der Neulrug - Schsönecker Kreis-Chaussee zwischen Lipschin und Plachtei über Alt- und HochPaleschken bis zur Schneide⸗ mühl · Dirschauer Eisenbahn bei Zblewo oder Pinschin, 2 von Klein— Klinz an der Berent⸗Danziger Staats Chaussee über Niedamowo bis an die Straße ad 1. bei Alt. oder Hoch ⸗Paleschken und 3) von Berent über Beeck bis zur Carthauser Kreisgrenze zum Anschluß an die von

von dort nach Zuckau führende Kreis Chaussee genehmigt habe, ver⸗ leihe Ich hierdurch dem Kreise Berent das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke; imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau - und Unterhaltungs- Materialien, nach Maßgabe der für die Stagts ⸗Chausseen bestehenden Vorschriften, in Be⸗ zug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des , , nach den Bestimmungen des für die Staats ⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld Tarifs, Einschließlich der in demfelben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zufäͤßlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats ˖ Chausseen von

hnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem

hausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen

wegen der Chaussee⸗ Polizei Vergehen auf die gedachten Stra Anwendung . 1 geh f die gedech ßen zur

Regierungsbezirk Marienwerder.

Regierungsbezirk Marienwerder. n

folgenden Zeit.

. . von Gottes Gnaden König von Preußen ze. achdem dem Kreistage vom 28. Februar 1868 beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten nach Aufnahme einer Schuld von resp. 64,000 Thaler und 31,000 Thaler , . für 1857 S. 133 und für 1862 S. 167) erforderlichen

eldmittel im Wege einer ferneren Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den an w der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zins Coupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen . dem angenommenen Betrage von 7500 Thalern ausstellen zu durfen, da si hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefun. den hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1835 zur Ausstellung pon Obligationen zum Betrage von 75/006 Thalern, 'in Buchstaben: fünf und siebenzig Tausend Thalern, welche in folgenden

Apoints: V0 sob0 Thaler à 500 Thaler, 250000 2 2100 * 7500 That nach dem anliegenden (a) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis steuer mit . Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimnienden , n jährlich, vom Jahre 1878 ab, mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals ünter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges . Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieset Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der

Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die esetz⸗ Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.

Arkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den T7. April 1868.

(L. S.) Wilhelm. Frh. v. d. Hevdt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.

A. Provinz Preußen. Regierungsbezirk Danzig. Obligation des Berenter . . Littr. .... M. III. Emission Thaler Preußisch Courant.

Auf Grund des unterm genehmigten Kreistags beschlusses

vom 28. Februar 1868 wegen Aufnahme einer Schuld von 75600 Thalern bekennt sich, die ständische Kommission für den Chaussee⸗ bau des Berenter Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gqültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern Preußisch Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die Rüczahlung der ganzen Schuld von 75,000 Thalern ge schieht vom Jahre 1878 ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich unier Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.

Die Folgeordnung der ö Schuldverschreibungen wird durch das Loos hestinimt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1878 ab in dem Monate Januar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Aus. loofungen zu verstärken, so wie sammtliche noch umlaufende Schuld verschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die ge⸗ kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch⸗ staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt⸗ machung erfolgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungs termine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung Danzig, sowie in einer zu Danzig erscheinenden Zeitung und in ö zu Berent erscheinenden Kreisblatte. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist wird es in halbjährlichen Jerminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent sährlich in gleicher Münz- sorte mit jenem verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins - Coupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, bei der Kreis- Kommunal Kaffe in Berent, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits Termins

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals prasentirten Schuld

verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren

von den Kreisständen des Berenter Kreifes auf

ins ⸗Coupons durch Vorzeigun meint aun ene . e ür inge. Weise darthut, na

der In e f dnn roll. Betrag der angemeldeten und bis dahin

Ablauf ins⸗-Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. nicht ge d e n ij n sind halbjährige ö 8 6 zum Schlusse des Jahres . ausgegeben, Für ö. a von rden Zins - Coupons auf fünfjährige Perioden au e . . Zeit i Ausgabe einer neuen in g r. . ge,. ; ; . 1 ) 0 i.

. in e. hen rei shen r Beim Verluste des xelegraphische vwitterumgsheriehte v. 28. Mai

ins⸗ ;

; indigung der neuen Zins ⸗Coupons-⸗Serie an rr rr r Neri ö zie geg i gie e u ü ul. sofern deren Vorzeigung recht⸗ 3659 6 a. 3 6 Wund. ie enen. än 59 10,2 1,8 NVW., mässig. strübe. eschehen ist. n haftet 2 Fi, 1e. rein g ae heit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haf . J, , . a eh der Kreis mit seinem Vermögen.

n * z D * 11, s *2, NW., mãszig. 2 . r unserer ani issig. ter. Than en ürkund haben wir diese Ausfertigung unter uns sin 116 i, 1 ., miss . .

̃ 2 711, 1 NW., mässig. 1 Unterschrift n n g 18.. ; . 338 2714 , . heiter, gst. Nehm. g eh on e ion für den Chausseebau im Berenter Kreise. Gewitter.

wie ,. Regierungsbezirk Danzig. i 35 142 44, 1 No., sehwach. g:. heit., gst. Abd.

Provinz Bre nf ch oupon zu der Kreis⸗Obligation 12.3 42, NW., mãssig. . stark. des ,, Regen. III. Emission

Thaler zu fünf Prozent Zinsen Ratibor ... 15,0 75, 1 .. mässig. . ö Thaler Silbergroschen.

Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.

An ö i Minister und den Minister für Handel, e ine ,, und öffentliche Arbeiten.

Breslau ... 3! 15 of ta, M, hani, Wetterleuchten

lebhast. lbed., gest. Gew. , ker. Höhenr.

sehr heiter. heiter. heiter.

Der Inhaber dieses Zins Coupons empfängt

abe am ten en len .

14, 5 , 17143. sR W., sehwach.

3 ; 14,1 43, 1 W., sehwach. Thalern 3 13,8 Fa, 2 N., sehwach. Berent. lens burg .] 10, 8W., sehwach.

Paris . ..... Brüssel.... 3 13.4 Di ih Haparanda. : 6.

Helsingłors en g

ehre Petersburg. vom Schlu

wird. ; . 1063 ig. Stockholm. WS W. schwach. Regierungsbezirk Danz nz Preußen. 27. Max. I9, 6. Provinz P e T . n . n th ö uhig. Skudesnäs. dio n, vnn. ba rr .

heiter. Schöne See.

ONO. ich wach. heiter. S., ch wach. bedeekt.

S., sehwach.

bedeckt.

10,9

W., mässig.

1

bew., gest. Abd.

3 .

is faation des Berenter Kreises

Kreis Oblig atis fn. e, Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen de

bligation des Berenter Kreisedd R ,, 33 über Thaler 2 fünf Pig m. y

1 6 Sins? 8 für die fünf Jahre 138. Hs slöig die. te Serie Zins, Coupon in dagegen Seitens de der Treis Konsmnunal. Rassakt 3 del her kein schrift.

olchen legitimirten Inhaber iel gr n , eingegangen . i , sion für den Chausseebau im Berenter Kreise.

Die ständische Kommis Oeffentlicher Anzeiger.

iefe und untersuchungs⸗Sachen. J Der hinter den Schlosser und

18. 738. 67. C. II. Maschin en bauer i dh d Betruges unter

. ; . ĩ ĩ 8 ei eiche Rechts- U den 20. Dezemb Königliches Der

dnĩ 13.3 SW. , s. seh w. ö a 12.3 8W. , s. schw.

IIörnesand. 754, 33 ö . Christians. 8 org P ö. 9 ĩ 5

landes Betre⸗

k ing ich s

hr hen,

Un e u h , e. Süß mann ist gase e düngen,

Verf i geboren, 5 Fuß 7 Zo . t . Kinn, gewoͤhn⸗

schwarze Augenbrauen, schwar B

iche Nase / gewöhnlichen. rm nd

sichtsfarbe, ist schlanker Gestalt,

keine besonderen Kennzeichen. el, an seehtlicht

ckbrief. Gegen die unten naher bezeichnete .

. line Wilhelmine Fechner ist die geri ach

Augu ste Car oli g Ei5 zed. des Strafgesetzhuchs.

i icdstahls aus d ü den kön⸗ wegen wiederholten. ich at nicht ausgeführt werden ki ao ft, , er, ere nnen, und auch sonst hier nicht

nen, weil sie in Ein Jeder, welcher Von dem Aufenthalte

ist mittlerer Gestalt, n in nicht bekannt.

i den unten näher bezeichneten Knecht Carl 6 een gern, ist die . . , ,, ö usgeführt werden können,

Gerichts oder Polizei Behörde Anzeige zu machen. .