1868 / 129 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Doch soll jeni r er ins. . De us e , e r r n ff e nn,. ot Ber fügung v gm Abr bes eb , betteffend die Eingab . für die Erwerbung der Civilanstellungs⸗ Berechtigung meldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗-Coupons durch Vorzeigun nstellung bei der Schutzmannschaft. en n Invaliditãt die Kriegsjahre nicht doppelt gerechnet wer⸗ der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, na Mit, den Vorschlägen zur Anstellung bei der Sch den durfen Ablauf der Versährungöfrift der Vetrag der angemesderen und bis dahim sind in, Zufunft Rational nach dem folgenden Schem utz nam zg j in Gültigkeit. nicht porgekommenen Sins oupons gegen Qulttung ausgezahlt werden. Und, denselben die dort bezeichneten Anlagen hesen den i un den 21. Nai 1868

ufinn

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins- Coupons Nation ale eines vom ten Giegs· Ninisterium. Allgemeines Kriegs ⸗Departement.

bis zum Schlusse des J —ᷣ ür' di . . .

ke d, , c, d ,der Ken, g, , , a o oke, J . Bron art . Schellen dorff. Dic Ausgabe einer neuen Zins⸗CHupons-Serie erfolgt bei orschlag gebracht wird. I Vor⸗˖ jutzmannsch in! .

Kreis Kommunal -Kasse zu Heinrichswalde gegen e ien n, . . 6 el Te, zork' Ter ö . 1 Hauyt⸗Berwaltung der Staats schulden.

älteren Zins Coupons - Serie beigedruckten Talon. Veinn Verluste des 3 Civil; Verhältnisse vor dem Eintritt. 6 Militair 2 . . Bekanntm ach u li

Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins— Seri Vom 18 bis t 1 31 6 e Inh e, ed nn nn, J e n, ,,,, ö. ö 9 1 he n Reniment Ar. Jahr. Mo Un Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen der Staatsschuld⸗

zeitig geschehen ist. , . ; ö n cscheine, der Staatsanleihen von 1356, 1859 und 1867 (9), so 2 , , n T wnrreeroern werligeren th 6 . . . ö ) . 4 / . / , ee su, abet wre aer fsh su zu sachs, , n,, , b , ee, den er 2c. ldjüh und Festtage un ; t ; 2234: den . . 18.. 115 d h Tonn' und. Die fläͤndische Kenmifston für den Chauhffccbau im Riederunger Kres. der 20 . bis L Uhr, gegen Ablieferung der betreffenden Coupons in

ͤ ̃ . ig genoͤnimen werden. . fa ,,. Regierungsbezirk Gumbinnen. gin nen 6 Regierungs. Hauptkassen auch in Wiesbaden ö , nnton ben nn und Tässel der Kreiskasse in Frankfurt a. M., der Haupt⸗ ,, . n, f i . lasse in Rendsburg und den Bezirks-Hauptkassen in Hannover, , ig er u Sénabrück und Lünehurg werden diese Coupons vom 20 sten O Thaler oc , . Zinsen S . Penner. ab, mit Ausnahme der oben bezeichneten Tage, ein— abe n ö. 23 36. ,, n m an re g, . ) ol hoe eber ons müssen nach den einzelnen Schuldengattun⸗ nannten Kreis Möligatign für das Halbiahr vom 6 n gen und Appoints geordnet, und es muß ihnen ein die Stück⸗ Silbergrosch v , , , , , , gxahl und den Betrag der verschiedenen Appoints enthalten ,, ,, , . zu Heinrichswalde. den *mten un eg, aufgerechnetes und unterschriebenes Verzeichniß beigefügt sein. hen ö. eurs. Das vorstehend erwähn. Ileichzeitig findet hei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse die

Die ständische en nn, Chausseebau im zführenden Offizier aufzunehnn tinloͤsung der durch unsere Bekanntmachung vom . . Dieser Zins ⸗Coupon ist ungültig, . f. v. J. züm 1. Juli d. J. gekündigten Sch uldverschrei⸗

ann ene en bern, i, - , fünfprozentigen Staats⸗Anleihe von en na auf des S 1869 statt. w der Fälligkeit erho⸗ z . * . Schuldverschreibungen der Art können ebenfalls bei 2 mird. ö . den übrigen oben genchn en ö . 2 d. His, ab ö. ro vinz Preußen. Regi gereicht werden, vön denen sie vorschri mäßig vor der Aus— ( ;,, ö. 3. . . ( th zun chf der l ig hu a c n n aft zur Fest⸗

zur Kreis- Obligation des Niederunger Kreises Fellung übersandt werden müssen.

II. Emission. . . h d . n. den 2. Juni 1868 23 J J Haupt- Verwaltung der Staatsschulden.

3 . 1 von Wedell. Löwe. Meinecke.

der. K ; Abgereist: Seine Excellenz der General ⸗Feldmarschall ge zen Kid und Oberbefehlshaber der Truppen in den Marken, Graf von ] ö. n hat der betreffende Unter Wrangel, nach Wildbad in Württemberg.

sfhen / daß er keine ;

an die i n eh. Dienste ; erlin, 3. Juni. Se. Majestät der König haben Aller⸗

. Vr sicherung lein I Ber in . J narf geruͤht: Alto f fe inn. von Rauch . . Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Sachsen Königlicher Hoheit ihm verliehenen Sterns zum Com⸗ thurkreuz des Hausordens vom weißen Falken zu ertheilen.

Ministerium für Handel, Gew 5 Arbeiten. e , ,

Die bisherigen Bau-Inspektoren der Köniagli ; döniglichen nassaui w 9nd ö? ( 3 , n, . utmann zu Limburg und ar 1 er eh in . . der zi. Ke heim, Int zue een ü dennen ö Nichtamtliches.

Baumeistern, unter Belassung in i isheri ö ernannt worden ssung in ihren bisherigen Stellungen, . Preußen. Berlin, 3. Juni, Die ECivilprozeß—

Die bei Königli . . . issi ths Y hat im Mai in 17 8 , n,, . n ,, , h 2 . J . . 1 der n ei e Ver⸗ nold zu Münster sin önigli toffizier wi ö handl der Zustellung (Behändigung) und einen ernannt worden. ster snd zu Konig ichen dleslerun g e soren ( . chm ut ö ö ö. Miste erledigt, . din Ganzen haben in . Zeit ö. . n, bis . e, n, S. J, also während eines Zeitraumes von agen, 67 or⸗ Kriegs⸗Ministerium. band fo, ö dem iche und ö außerordentliche Plengr-Sitzungen stattgefunden. 7 a fh. Kabinets-Ordre vom 14. Mai 1868 . 91 neuer Abschnitt . Redactions⸗Entwurfs wird in nächster detreffend den Uebertritt der beiden ältesten ö. eit zur Berathung gelangen. n it . ; Landwehr zum Landsturm . 133 Ibrgaänge der schaft e —— In der dem ungarischen Reichstage vorgelegten unga⸗ Auf den Mir gehaltenen Vortrag will r B rischen Textirung des Handels- und Zollvertrages vom 9. März daß auch im Jahre 1868 die denen g an Ich genehmigen, Deai 1868 D. J. sind auf Veranlassung der österreichischen Regierung Jandwehr zum Landsturim über j esten Jahrgänge der Im Auftrage: Allgemeines Kriegs-Departement. Sestens des Rorddeutschen Bundes und der zu demselben nicht Dienstverpflichtung enthoben , ., und ihrer ferneren v. Hartm . gehörenden Mitglieder des Deutschen Zollvereines mehrere Ab⸗ hat hiernach das Weitere zu veranlassen as Kriegs⸗Ministerium ; v. Letto w. üülnderungen der Ausdrucksweise genehmigt worden Die Zu⸗ Berlin, den 14. Mai 1868. Verfügung vom 21 . ; stimmung zu denselben ist dem Kaiserlich Königlich österrei⸗ ĩ gez Wil rechn ht ga 185638 betreffend die Doppel⸗ hhhischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mini⸗ An das Kriegs⸗-Ministerium. helm. Sh role e . K . . . ö. . . folgende Note des Vorstehend iht . emac 3 di n wird darau 141 n Bismar e J genn * f n Kabinets-Ordre wird hierdurch zur ging n 3 die in, der Allerhöchsten gr, er fen . Berlin. 24. Mai. In Betreff ir ah fer gt, d ,,,, enthaltene Bestimmung, wonach ö. 1d 34 , , . . 3 ,, n ne k 1 er hi na ölfjähri t 5 em Kaiserlich Königlich 6sterreichischen außerordentlichen, Gesandte, ausscheidenden Mannschaften auf J Landwehr nicht , ohne Verschulden und HJ er , Hirche von Wimpffen auf die Hirne e, weitere Bestimmungen vorbehalten 52 . h Dienstzeit bei eintretender k . . 26 ö. . ö 36 ger . ö. . 1 ni . 0 achun ; üali 18 8 . n öl n = ODeeiten des utschen es Un er zu demselbe gehe * Berlin, i , , Anträge auszuset nsprüche erworben haben, eee

7

en sind, auch auf solche M : annschaften in erli . . Reichstage vorgelegten Kriegs- Ministerium. welche nur unter eng im, , bringen . ö 1 K . 5 . v. Roon. jährige Gesammtdienstzeit zurückgelegt haben. . dd. J. diejenigen Abänderungen der Ausdrucksweise im Eingange, Dagegen bleibt die Bestimmung, ! im Ärtikel 3 Alinca'? Und im Artikel 4 Nr. J des Vertrages, in

2248 2249

der Ueberschrift der Tarife A und B in Nr. 1. Nr. 3, Rr. 7 Absaß 2, Rr. 8 zweites und letztes Alinea, Nr. 10, Absatz 2 lit. é. Nr. 12 und Nr. 13, Alinea 6 des Schlußprotokolls, in den dem Schlußprotokoll beigefügten Formularen A und B, endlich in §. 2 des Zollkartells in Anwendung kommen, welche in der dem Unterzeichneten mitgetheilten gedruckten Ausgabe eingetragen sind.

. Graf Bismarck m. p.

Auf Grund dieser Note, des Grafen Bismarck sind am folgenden Tage (25. Mai) die beiderseitigen Bevollmächtigten zusammengetreten und haben folgendes Nachtrags⸗Protokoll vereinbart:

Nachdem es sich als angemessen ergeben hatte, daß die ungarische Tegtirung einzelner Bestimmungen des andels· und Zoll vertrages vom 9. März d. J. eine von der deutschen Textirung abweichende Fassung erhalte, und gegen diese Ab⸗ weichungen von Seiten des Norddeutschen Bundes und der zu demselben nicht gehörenden Mitglieder des deutschen Zoll⸗ und Handelsvereins Einwendungen nicht erhoben worden waren, sind die Unterzeichneten heute zusammengetreten, um die in Rede stehenden Abweichungen zu konstatiren. Sie haben zu diesem Zwecke dem gegen⸗ wärtigen Protokolle ein Exemplar der deutschen Textirung des Ver- trages beigefügt; in welches die in der ungarischen Textirung vorge— nommenen Fässungsänderungen eingetragen sind, und sie erkennen beiderseits an, daß gegen diese Aenderungen Anstände nicht obwalten. Sie konstatiren ferner, daß gegen entsprechende Aenderungen in der Fassung der ungarischen Textirung des am 3. d. M. unterzeichneten Vertrages über den Anschluß der zur Grafschaft Tirol gehörigen Ge- meinde Jungholz an das bayrische Zoll und indirekte Steuersystem Anstände nicht obwalten.«

„So geschehen in doppelter Ausfertigung, Berlin am 25. Mai 1868. Wimpffen m. p. Delbrück m. p.«

Nach den beim Ober⸗-Kommando der Marine einge⸗ gangenen Nachrichten hat S. M. S. »Vineta« am 24. März e. . verlassen und ist am 30. März in Jokohama ange— ommen.

Ueber die Verhältnisse in Ostpreußen bringt die „Prov. Corr.“ aus dem Regierungsbezirk Königsberg (von der Mitte

vorigen Monats) folgenden Bericht:

ie Staatsbehörden sind in den perflossenen Monaten im Verein mit den Wohlthätigkeits ⸗Vereinen unausgesetzt bemüht gewesen, den Nothstand zu bekämpfen, und der Erfolg dieser Bemühungen ist ein glücklicher gewesen. Zwar hat sich die Bevölkerung manche Entbeh— rungen ö müssen, aber wirklichem Mangel ist überall ge wehrt worden und zu einer Hungersnoth ist es nirgend,s gekommen.

Der nachweislich eingeschleppte sogenannte Hungertyphus hat zu⸗ gleich mit dem hier einheimischen gewöhnlichen Typhus allerdings eine ziemlich große Verbreitung gewonnen; es ist jedoch durch das rechtzeitige Eingreifen des Johanniter ⸗Ordens, der Wohlthäti keits⸗ Vereine und der Behörden gelungen, die Krantheit in verhältniß- mäßig engen Schranken zu halten. Noch ist der Typhus nicht er- loschen, er ist aber entschieden in der Abnahme begriffen. Der Cha rakter der Krankheit war ein sehr milder, mit nur seltenem tödtlichen Ausgange. Mit den verheerenden Wirkungen der Cholera im Jahre 1865 ist die gegenwärtige Seuche nicht im entferntesten zu, vergleichen. So weit es sich vorläufig übersehen läßt, dürfte die Sterblichkeit dieses Jahres im Ganzen diejenige gewöhnlicher Jahre nicht übertreffen.

Die Sage der arbeitenden Klassen hat sich in den letzten Monaten unausgesetzt verbessert. Der ausnahmsweise frühe Abgang des Win= ters gestattete es, die öffentlichen Bauten mit aller Kraft in Angriff zu nehinen und, auch mit ländlichen Meliorationen vorzugehen. Die frühe Eröffnung der Schifffahrt beschäftigte sehr bals viele Arbeiter in den Hafenstädten. Bei den Staatsbauten den durch Staatsvorschüsse ins Leben gerufenen Kreis-Chaussee⸗ und anderen öffentlichen Bauten, bei den ebenfalls durch Staats⸗ vorschüsse ermöglichten Meliorationen. endlich bei den Holz— schlägen und. Kultur-Arbeiten in den Forsten sind im Regierungs⸗ Bezirk Königsberg allein) über 20000 Arbeiter beschäftigt orden; man kann annehmen, daß mindestens zwei Drittheile derselben ganz ohne Arbeit geblieben wären, wenn der Staat mit seiner Hülfe nicht eingeschritten wäre. Jetzt geben die Feldarbeiten überall lohnende Beschäftigung, so daß an manchen Orten schon Mangel an Arbeitern eingetreten ist. Unter diesen Umständen besteht ein Nothstand unter den arbeitenden Klassen zur Zeit nicht mehr, jedoch sollen die außer · ordentlichen öffentlichen Arbeiten bis zur Erndte im Gange erhalten werden. . P

Der frühe Eintritt des Frühjahres hat auf die Wintersagten günstig eingewirkt doch stehen sie in Folge zu später und mangelhaf⸗ ter Bestellung und eingetretener Nässe sehr ungleich, Da ein Theil der zur Wintersaat bestimmten Felder im vorigen Herbst gar nicht e tell worden ist, ein anderer Theil aber umgepflügt und mit Som⸗ mersaat hat bestellt werden müssen, so darf man auf die bevorstehende Roggen- und Weizen-Erndte jedenfalls nur mäßige Hoffnungen setzen. Dagegen ist die ausnahmsweise gute aur Ende April durch starke Regengüsse unterbrochene Witterung der Bestellung der Sommersaaten sehr günstig gewesen; die Felder konnten frühzeitig und ohne Aufwand großer Arbeitskraft zubereitet werden, für die Beschaffung der fehlenden Saaten wurde durch Stagtsdarlehne rechtzeitig gesorgt. Die Be⸗ ssellung ist daher zum größten Theile beendigt und berechtigt zu guten? Erwartungen. Für die Ernährung der Hausthiere ist der frühe Eintritt besserer Witterung ebenfalls von vortheilhaftem Einflusst gewesen; bei der Knaxzheit der im vergangenen Jahre ge— ernteten Futtervorräthe war die Möglichkeit, das Vieh früh zur Weide zu treiben, sehr erwünscht. Der Gesundheitszustand der Hausthiere

2817 *