1868 / 133 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Clavier u. s. w. Das Zimmer Y enthält Erinnerungen an König Friedrich Wilhelm II., Zimmer VII Autographieen der Königlichen Herrschaften, Zimmer VlIl die Portraits einiger Flügelleute aus der gi ang Friedrich Wilhelms J. und Uniformen aus der Zeit König Friedrichs II., Zimmer 1X Büsten und Statuetten aus der Königlichen Familie und be⸗ rühmter Persönlichkeiten, Kapelle T das Gypsmodell der Rauch schen Königsbilder im Mausoleum zu Charlottenburg, Galerie A! Wagen und Schlitten aus der Kurfürstlichen Zeit und dem 18. Jahrhundert, Zimmer All ein tür— kisches Zelt, Geschenk des Sultans Selim III. an König Friedrich II. (1763), Zimmer Xlll die beiden Throne, Krönungsmäntel und Fußtissen von der Krönung 1861 und verschiedene Kostüme und Insignien. Im großen Saale sind die historischen Gobelins aufgestellt, die in der vom Kur— fürsten Friedrich Wilhelm begründeten Mereier'schen Gobelin⸗ fabrik in Berlin angefertigt sind und von denen fünf schon im J. 1699 vollendet waren. Die Gobelins stellen dar: die Lan⸗ dung auf Rügen 1678, die Eroberung von Stralsund 1678, den Uebergang über das kurische Haff 1679, die Belagerung von Stettin 1677, die Uebergabe von Wolgast 1675 und die Schlacht hei Fehrbellin 1675. Die Sammlung im großen Saale endlich besteht aus 4 Abtheilungen, von denen die J. sich auf König Friedrich Wilhelm L, die I., besonders zahlreiche, auf König Friedrich II., die Il. auf König Friedrich J. und die IV. auf Kurfürst Friedrich Wilhelm bezieht.

Abegg.

Der am 29. Mai d. J. in Breslau verstorbene Geheime Justiz- Rath Professor Dr. Friedr. Jul. Heinr. Abegg ist am 27. März 1796 in Erlangen geboren und erhielt den Schulunterricht in Königs berg in Pr., wohin sein Vater als Prediger der reformirten Gemeinde 1802 berufen wurde, und später in Erlangen, wohin die Mutter nach des Vaters Tode zurückgekehrt war. Nachdem er seine Gymnasialstudien in Nürnberg beendet hatte, widmete er sich 813 auf den Universitäten Erlangen, Heidelberg und Landeshut dem Studium der Rechte und erwarb sich 1818 in Landeshut die juristische Doktorwürde. Hierauf machte er sich ein Jahr lang bei dem Landgericht in Erlangen unter Puchta und Feuerbach mit der Praxis bekannt und begab, sich dann nach Berlin, um v,. Savigny, Goeschen und Hegel zu hören. Im Jahre 1820 habilitirte Abegg sich zufolge einer Aufforderung des preußischen Unterrichts-Ministeriums, welches durch die 1819 erschienene Schrift »Ueber die Bestrafung der im Auslande begangenen Verbrechen⸗ auf Abegg aufmerksam geworden war, in n, . wo er 1821 zum außerordentlichen und 1824 zum ordentlichen Professor der Rechtswissenschaft befördert wurde. 1826 siedelte Abegg nach Breslau über und lehrte hier Anfangs Römisches Recht, später aber Naturrecht, Civil⸗ prozeß, besonders aber Kriminalrecht. Als Strafrechtslehrer hat sich Abegg Ruf erworben. Unter den zahlreichen Werken, die er veröffentlicht hat, sind besonders hervorzuheben das System der Strafrechtswissenschaft, als Grundlage zu historisch⸗ dogmatischen Vorlesungen über das gemeine und Preußische Kriminalrecht, Königsberg 1326, neue gänzlich umgearbeitete Ausgabe unter dem Titel »Lehrbuch der Sn htet, enschaft«, Neustadt a. O. 1836, ferner das Lehrbuch des gemeinen Kri⸗ minalprozesses Königsberg 1833), die historisch-praktischen Er= örterungen aus dem Gebiete des strafrechtlichen Verfahrens und die verschiedenen Strafrechtstheorien in ihren Verhältnissen zu einander und zu dem positiven Rechte Neustadt a. O. 1834), endlich der Versuch einer Geschichte der Strafgesetzgebung der Brand. Preuß,. Lande (Berlin 1835). Seit 1834 war Abegg im Verein mit Birnbaum, Heffter, Mittermaier und Wächter Herausgeber des neuen Archivs des Kriminalrechts, neue Folge. Auch hät Abegg Kritiken fast aller neuen deutschen Strafgesetz— gebungen veröffentlicht.

Die evangelische Johannes-Stiftung.

Ueber die evangelische Johannesstiftung und das evange— lische Johannesstift in Berlin ist en ft nn , der 6 Bericht erstattet worden, welcher die Zeit vom 1. Dezember 1866 bis zum 1. Dezember 1867 umfaßt. Die Anzahl der im Johannesstift aufgenommenen Kinder, welche am Schlusse des Jahres 1866 54 453 Knaben und 11 Mädchen betrug, ist nach demselben bis zu Ende des Jahres 1867 auf 58 43 Kna— ben und 15 Mädchen gestiegen. 19 Zöglinge wurden im Laufe des Jahres aus der Anstalt entlassen, die meisten, Knaben, bei Meistern zur Erlernung eines Handwerks, ein Mädchen in einem geeigneten Dienst untergebracht. 23 Kinder 18 Kna— ben und 5 Mädchen sind in die Anstalt neu aufgenommen worden, wegen der beschränkten Mittel konnten unter 76 An— meldungen nur diese berücksichtigt werden. Der Schulunter—

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richt, den die Zöglinge des Stifts erhalten, wird in: . 2 Mädchen klassen ertheilt. sch n gut bi l n ch hun . Seite den Ansprüchen und Leistungen der pren fn olksschule; die obere Knabenklasse bietet die Bildin ichn Mittelklasse der Realschule resp. des Gymnasiums. 26 nn Unterricht schließt sich die Arbeit in den Werkstätten, so ö nn k ö . e ichte i . 2. und zugleich zur Hausarbeit an

Die Anzahl der Brüder, welche im Johannesstifte sir n .

zukünftige Thätigkeit auf dem Gebiete der Armen und Gefangenenpflege, der Kindererziehung und de wesens vorbereitet werden, belief sich im An nge ded Ja . 1867 auf 18. Im Laufe des Jahres sind 12 zu ben selten Mi gekommen,; dagegen ist 1 zur Uebernahme des Haus vater an in der Handwerker-Herberge »Zur Heimath« in Erfurt 9 sendet worden. Die jetzige Gesammtzahl der Brüder bee somit 23, von denen sich 19 im Stifte selber, 4 in dem l n, We n eh Filiale befinden. . , ur erfügung des Königlichen Konsistoriums vinz Brandenburg vom 21. Juni 1867 J . . die Rechte einer kirchlichen Parochie, welche als solche der Ephor Berlin (Stadt) II. angehört, zuertheilt worden. Für die h Folge dessen an den Inspektor Pfarrer Görck von Seiten de re e eh frcg ,, . Geistlichen der Anstaltz, e Bestätigung des Königli istori

ö. . 6. . . iglichen Kon sistoriumß am

Die Gründung und Eröffnung eines städtischen Filiale Berlin, in welchem der Beruf der cho ne sfsn ich kur Mir der Stadtmission zur Ausübung gelangt, ist am 29. Mai v J bei Gelegenheit der ersten öffentlichen Festversammlung, die im nei erbauten Stift unter zahlreicher Theilnahme gehalten wurde, erfolgt

Die Summe der Einnahmen des Johannes⸗Stiftes betri 19311 Thlr., die Summe der Ausgaben 18,609 Thlr. 6 ist mithin ein Bestand von 702 Thlrn. verblieben. Nah n , g . Jaht 1868 ö. sich für dasselbe zit vr r. ergeben, welches du liche Beiträge zu decken sein . . ,,

Statistische Publicationen aus den Nordde . . Bundes staaten. . Statistische Nachrichten über Hannover. Hannover 1868. Inhalt: Verhältniß zum Staate, Flächengehalt, Bevölkerum (nach Geschlecht und Alter, Religionsverschiedenheit, Standes ;/ Ve , und Erwerbsklassen) Frühere Volkszählungen. Bewegung er Bevölkerung., Wohnplätze. Areal und dessen Benutzung. Vich. stand. Uebersicht der Verwaltungsbezirke und Gerichtsbezirk. , , ee e ee i Nr. 40h . Oktober. K Inhalt: Getreideernten, Getreidepreise und Getreidemärkte i Königreich Sachsen während der gar gh bis 541 nan sicht der Resultate aus den meteorologischen Beobachtungen, ange. , auf den Königl. sächs. Stationen. Monate Juli u. Augus „Juni bis August. Uebersicht des Verkehrs in einigen Haupt⸗

artikeln bei den Königl. sächs. Zollstellen in den Monaten Full u.

August 1867. Betriebsübersicht der Königl. fa ĩ ; 41. sächs. Staats und der 1 , befindlichen r e T ef? vom . , S67 Dr. Needon, Resultate der ersten ausgedehnteren Auß⸗ hebung im Monat März 18567. Die Michaelismesfe zu Ceipzh . Jahre 1867. Zur Statistik des Fleischkonfums im Königreich achsen während der Jahre 1859 - ß6. Uebersicht der Resultatt aus den meteorologischen Beobachtungen, angestellt auf den Königl. sächsischen Stgtionen. Mitgetheilt nach den nen im Statistischen Bureau von Prof. Dr. E. Bruhns. Uebersicht det ,, in einigen Hauptartikeln bei den Königl. sächsischen Zoll— stellen im Monat Oktober 1867. Betriebs. Uebersicht der Königl sachsishen Staats. und der in Staatsverwaltung befindlichen Privat⸗ n, nn von den Monaten September, Gktober und Novem— Großherzogthum Hessen. Notizblatt des Vereins für Erd— kunde u. s. w. zu, Darm stadt (des Notizblattes des Vereins 3 *. kunde III. Folge. XII. Hefth. Nr. 75 März, 1868. Nr. 76 April, 1565. Inhalt d. Nr. 75: Einfuhr und Ausfuhr des Großherzogthums i e . Bremen erh Notizblatt III. Folge, Nr. 65, Mai . , 41). Uebersicht der im Jahr 1866 bei den Zollämtern J definitiv abgefertigten wichtigeren Einfuhr— Inhalt d. Nr. 76: Zusammenstellung der im Gr. Hessen im Jahr 1865 vorgekommenen , her ich fer in Offenbach Geborenen u. Gestorbenen in den Jahren 1863 bis 186. . Hauptverzeichniß der Getränke⸗Abgaben flir das Jahr 1866. ,, . über Anpflanzung, Ertrag und Preis des Tabaks in den —ᷣ tagten des Zollvereins für die Jahre 1865 u. 1866. Uebersicht . im lädt. Hospital zu Darmstadt i. J. 1867 behandelten Kran . Tägliche Wasserstände im Oktober, November u. Dezember ö Meteorologische Beobachtungen im Februar 18386. Ein. n,, an Regglien, indirekten Auflggen u. aus verschiedenen Quel— en im, Gr. Hessen für das Jahr 1866. Rachweifsung der in der

Gr. Münze i. J. 1867 stattgehabten Ausmünzungen.

nas Monnement betrãgi 1 Thir . sur das pierteljahr.

Königlich

Preuszischer

8 a 2 2 d r. 1 . 2. ; / /

Aue Post - Anstalten des In und Auslandes nehmen 4 an, für Serlin die Expedition des õnigl. preußischen Staats - Anzeigers: Behren⸗Straste Nr. La, Eche der Wilhelms strase.

d

Anzeiger.

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Berlin, Montag, den 8. Juni, Abends

1868.

Be. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Gem technischen Direktor der Thierarzneischule zu Berlin, zcbeimen Medizinal-Rath und Professor Hi. Ernst Friedrich zurlt, den Rothen Adler-⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, im Eiwil⸗Ingenieur, jetzigen Lektor an der Universität in Halle, mil Perels, den Königlichen Kronen ⸗Orden vierter Klasse, nd dem Schullehrer Johann Gottlob Legner zu Schiefer

Kreise Löwenberg i. Schl. das Allgemeine Ehrenzeichen; ö wie wöem Kreiz⸗Physitus, Sanitäts = Nath Dr. Zommes in achen den Charakter als Geheimer Sanitaͤts Rath zu ver—

Fihen; ferner . Hen bisherigen Imtmann Gustav von Wick zu Fürstenau

m Amtshauptmanne zu ernennen.

Berlin, 8. Juni.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl von greußen ist gestern nach Frankfurt a. O. abgereist.

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung. . Für die Korrespondenz aus dem Norddeutschen Postgebiet ach Anam, Birma, China, Japan, Ostindien, Siam und ustralien et vice versa treten von jetzt ab, sofern dieselbe ia Triest und Alexandrien befördert wird, folgende deränderungen in den Portosätzen und Versendungs⸗Bedin⸗ ngen ein. an Korrespondenz ist bis zu dem betreffenden überseeischen usschiffungshafen bei der Aufgabe zu frankiren; herwärts geht ieselbe bis Alexandrien frankirt ein. . . Das diefseits zu entrichtende Porto für den ein⸗ chen, bis 1 Loth 94 schweren Brief . bei Briefen ach Anam u. s. w. 8 Groschen oder 28 Kr., bei Briefen aus

nam u. s. w. 4 Groschen oder 14 Kr. Für rekommandirte Briefe ist dasselbe Porto, wie r gewöhnliche frankirte Briefe nach den vorstehend genannten ändern zu entrichten unter Hinzutritt einer Recommandations⸗ hebühr von 55 Groschen resp. 19 Kr. Drucksachen und Waarenproben unterliegen im We⸗ tlichen denselben Anforderungen, welche für derartige Sen⸗ ngen im Norddeutschen Postgebiet maßgebend find; das Ge⸗ immtporto für Drucksachen beträgt 15 Groschen resp. 5 Kr. r je 2 Loth inkl. Was die Versendung der Waarenproben und Mu ster ach den gedachten Ländern anbetrifft, so empfiehlt es sich, egen der Verschiedenheiten in den desfallsigen Portosätzen die ähere Auskunft bei den Orts-Post-⸗Anstalten einzuholen, welche ierzu mit vollständigem Material versehen sind. Berlin, den 5. Juni 1868. General⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.

Das 17. Stück des Bundes-Gesetzblattes des Norddeutschen

Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Rr. 10h. n n , Zollverkrag zwischen dem 8.

rein einerseits und Oesterreich andererseils. Vom 9. März

zb8 unter Nr. 1M. das Gesetz, betreffend den Vereins ⸗Solltarif vom

Juli 1865. Vom 265. Mai 1868, unter Nr. 108. die Ernennung der preußifchen Konsuln Viktor

der Kloebe zu Syra, Martin Fels zu Corfu, des Hamburg— Bremisch⸗ und Lübeckischen Konfuls Friedrich Fels zu Zante zu Konsuln des Norddeutschen Bundes, und des preußischen, sowie Bremischen und Lübeckischen Vicekonsuls Ernst August Joole zu Cephalonia zum Vicekonsul des Norddeutschen Bundes; und

unter Nr. 109. die Ertheilung des Exeguatur als Kaiserlich fran⸗

sos hr Konsul an den bisherigen Kaiserlich französischen Vice⸗ onful Alfred Isidor de Valois zu Kiel, Namens des Norddeut⸗

schen Bundes. . Berlin, den 8. Juni 1868. eitung s ⸗Comtoir.

Allerhöchster Erlaß vom 8. Mai 1868 betreffend die Ver⸗

leihung des Expropriationsrechtes und des Rechtes zur Entnahme der

Thauffeebau. und Unterhaltungs-Materjalien an den Kreis West⸗

Havelland, Regierungs · Bezirt Potsdam, für den Bau und die Unter ·

haltung der 6 von ö. 73 Friesack nach dem dortigen ahnhofe.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee im Kreise West - Havelland, Regierungs ⸗Bezirk Potsdam, von der Stadt Friesack nach dem dortigen Bahnhöfe genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise West-Havelland das Expropriations- recht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau und Unterhaltungs⸗Mate⸗ rialien nach Maßgabe der für die Staats ˖ Chausseen bestehen den Vor⸗ schriften in Bezug auf diese Straße. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die , ,,, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 8s. Mai 1868. ö Wilhelm.

Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.

An den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Ministerium der geistlichen, unterricht und Medizinal⸗Angelegenheiten. betreffend

Allgemeine Verfügung vom 30. Mai 1868 h die an Stelle der hannoverschen Verordnung vom 20. Juni i813 wegen der gegen die Verbreitung des Rotzes, des Wurms und des Grinds bei den Pferden zu ergreifenden Maßregeln, tretende Vorschrift.

Kraft der mir durch die Allerhöchste Verordnung vom 13. Mai v. Is. (G. S. S. 667) ertheilten Ermächtigung bestimme ich hiermit für den Umfang des ehemaligens Königreich Han⸗

nover: 7 der hannoverschen Verordnung vom

daß an Stelle des . ͤ 26. Juni 1843, die gegen die Verbreitung des Rotzes, des Wurms und des Grinds bei den Pferden zu ergreifenden

Maßregeln betreffend, welcher hiermit aufgehoben wird, fol-

gende Vorschrift tritt: . Diejenigen Pferde, welche mit einem rotz oder wurm⸗

kranken Pferde in einem Stall gestanden haben oder sonst damit in Berührung gekommen sind, werden auch wenn Spuren der Ansteckung nicht hervorgetreten sechs Monate lang einer sanität polizeilichen Controle in der Weise unterstellt, daß in den ersten beiden Monaten all⸗ wöchentlich, in den letzten vier Monaten alle drei Wochen eine thierärztliche Untersuchung derselben stattfindet.

Der Verkehr mit solchen Pferden unterliegt, so lange dieselben bei der Untersuchung völlig gesund befunden werden, keinen weiteren Beschränkungen, als daß Besitz⸗ veränderungen nur mit Vorwissen der Obrigkeit geschehen dürfen, welche dafür zu sorgen hat, daß der neue Befitzer

jahn zu Calamata, Theoßor Carl Ludwig Hamburger zu zatras, Leonidas Varoucha zu Piraeus, Carl Julius Alexan⸗

von dem Sachverhalte sofort Kenntniß erhält und die

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