1868 / 133 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Kommission erklärte der Geheime Regierungs⸗Rath Graf zu Eulenburg was folgt:

Meine Herren! Wenn ich mir auch vollkommen über die Stellung klar bin, welche Seitens der Pertreter der Bundesregie—⸗ rungen gegenüber einer Berathung über die Geschästsordnung in diesem Hause einzunehmen ist, so halte ich mich doch für verpflichtet, diejenigen Bedenken nicht zurückzuhalten, welche von Seiten der Bundesregierungen gegen das neu vorgeschlagene System der Verhandlungen obwalten und welche auch bereits sowohl in den Berathungen Ihrer Kommission, als auch früher an einer anderen Stelle, wo ähnliche Vorschläge zur Berathung vorlagen, geltend gemacht worden sind. Ich glaube, meine Herren, daß allerdings eine gewisse Neigung bei einer großen Anzahl der Mitglieder des Reichstages vorliegen mag, gegen Uebelstände, welche sich hier und da bei den Berathungen her— ausgestellt haben, ein Mittel zu finden, und daß der Wunsch, dieses Mittel aufzusuchen, nach einer Verhandlung, wie sie am Anfange der heutigen Sitzung stattgefunden hat, besonders leb— haft sein mag. Ich verkenne auch nicht, daß von vornherein alle diejenigen große Freunde der Vorschläge sein werden, welche unbedingt und unter allen Umständen Anhänger derjenigen parlamentarischen Einrichtungen sind, welche in England be— stehen und welche nach der Wirksamkeit und Praxis, die sie dort gewonnen haben, allerdings manche Vorzüge für sich haben. Ich glaube aber, daß man sich dadurch doch nicht abhalten lassen darf, sich vollkommen klar zu werden, ob denn auf dem vor— geschlagenen Wege in der That die gehofste Verbesserung er— reicht werden könne, und ob es nothwendig sei, den gegenwär— tigen Weg der Geschäfts-Ordnung, der ja eine ganze Zeit lang sich ziemlich gut bewährt hat, dieserhalb zu verlassen. Ich weiß wohl, daß es in Ihren Augen vielleicht eine petitio brincipii ist, wenn ich sage, daß jener Weg sich ziemlich gut bewährt habe; es soll aber eben die Aufgabe meiner nachfolgenden Worte sein, dies nachzuweisen, wenigstens nachzuweisen, daß die Hoffnung nicht begründet ist, daß auf dem neu vorgeschlagenen Wege eine wesentliche Verbesserung herbeigeführt werden wird. Zunächst, meine Herren, stelle ich den Vorschlägen entgegen, daß sie eine einzige Form der Berathung an die Stelle der verschiedenartigen Formen der Berathung setzen, welche nach der gegenwärtigen Geschäfts-Ordnung zulässig sind; sie stellen we— nigstens als Regel die dreifache Berathung für alle Gesetzvor— schläge auf, und lassen, offenbar in der Intention, von diesem Mittel so selten als möglich Gebrauch zu machen, nur aus— nahmsweise Kommissionsberathungen zu. Nach unserer gegen⸗ wärtigen Geschäfts⸗Ordnung haben wir bekanntlich drei Wege der Berathung: die Vorberathung in der Komnussion, die Vor— berathung im Hause und die Schlußberathung.

Es giebt offenbar und dafür werden Sie mir die Erfahrung zugeben müssen Gesetzvorschläge sowohl wie Anträge, welche ihrer ganzen Natur nach eine verschiedenartige Behandlung nicht nur zulassen, sondern geradezu erheischen, und wenn Sie für alle Anträge dieser Art ohne alles Weitere eine dreifache Berathung fordern, dann ist die nothwendige Folge davon, ent— weder daß Sie einen erheblichen Aufenthalt in der Geschäfte— behandlung hervorrufen, oder daß Sie die dreifache Berathung u einer bloßen Form herunterdrücken, wozu der §. 19 der orschläge den Weg bereits bahnt. Ehe ich mir diese Mög— lichkeit eröffnen würde, blos des Formalismus halber zu sagen; es ist drei Mal berathen worden, scheint es mir doch sehr viel zweckmäßiger, zum Wenigsten und das ist für mich der Hauptpunkt unter allen Umstän— den die Form der Schlußberathung beizubehalten, wie sie in der gegenwärtigen Geschäftsordnung enthalten ist. Selbst die lebhaftesten Vertheidiger dieser Vorlage, die größten Gegner der gegenwärtigen Geschäftsordnung sind nicht im Stande gewesen, einen Fall anzuführen, wo in Fällen der Schlußberathung eine Uebereilung des Hauses vorgekommen, wo die Schlußberathun in ungeeigneter Weise zur Anwendung gekommen wäre; es i darüber in den Kommissions-Verhandlungen weitläufig ge— sprochen worden, und gerade die Vertheidiger der Vorlage haben dies ausdrücklich zugegeben. Nun, meine Herren, wenn dies zugegeben ist, warum sollen wir die Schlußberathung für einfache, minder wichtige und besonders schleunige Gesetzvorschläge und An⸗ träge nicht auch beibehalten? warum soll darüber dreimal berathen und abgestimmt werden, während sie eben so gut mit einem Male erledigt werden können? Ist dann aber, meine Herren, die Besorgniß vor einer Uebereilung wirklich so groß, wenn wir im Uebrigen eine Vorberathung und eine Schlußberathung, also zwei Berathungen über Een elbe Gegenstand haben? Ich glaube nicht! Ich glaube, wenn die Zeit zwischen Vorberathung und Schlußberathung sorgfältig benutzt wird, und wenn man sich davor hütet, diese Fristen abzukürzen ein Verfahren, das nach den neuen Vorschlägen überall zugelassen werden soll dann wird es sehr gut möglich sein, jede Uebereilung zu ver— meiden. Ich glaube auch nicht, daß wir uns über Ueber—

eilungen und Ueberstürzungen wesentlich zu beklagen ge

Es ist zwar gesagt worden, meine Herren, die 1 khn unserer Gesetze, die Bearbeitung derselben, muß besser, gründ n werden. Ich will das nicht bestreiten, ich will auch nicht

haupten, daß an dem Vorwurf, daß hierbei Vieles zu wün

übrig sei, die Regierungen frei von aller Schuld ' sind h. meine Herren, ich glaube nun und nimmermehr, daß Sie 6 ö

ö

in dieser Richtung durch drei Berathungen im Hause eine Verlts

1 8 Ge Nothwendigkeit logischer und wie sie auch erde r

rung herbeiführen können. Die Construction des

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ästhetischer Gestaltung des Gesetzes ist und bleibt das Werk einegs weniger Einzelnen und wird es immer bleiben müssen, .

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mögen eine Form der Vorberathung annehmen, wie Sie woll auch für die Berathung im Hause wird es Einer ö. werden es wenige Einzelne sein, die diese Vorher gen, machen, und dafür ist es ganz egal, ob Sie Möglichkeit von drei oder zwei Berathungen t das liegt auf einem ganz anderen Gebiet. Also dieser schrm sentliche, dieser unumgänglich nothwendige Zweck wird u diese Vorlage auch nicht erreicht werden.

Endlich aber, meine Herren, und es ist nicht ohne a6 daß ich dies zuletzt anführe, weil man auf diesen Einwurf

wöhnlich mit einiger Mißachtung herabzusehen pflegt, obalei

von Bedeutung ist, endlich wird n , el de r schläge eine großere Schwierigkeit für die Vorlagen der Bum Regierungen geschaffen. Wenn es möglich ist, die Pu desvorlagen a limine abzuweisen, dann glaube

men dieselben in eine ungünstigere Lage, als in der s

sich gegenwärtig befinden, wo eine solche Abweisung ij d möglich ist, und Sie werden ferner zugeben müssen, daß die Fi nicht selten sind, wo nach dem Schlusse der General⸗Diskusnnn die Meinung des Hauses sich scheinbar der Vorlage abfenigh zeigt, und trotzdem nach der Speziglberathung das Gesch un . Meine Herren, wenn nämlich Vorlage in der ersten Diskussion gänzlich abgelehnt worden ö i ben Gerichts vom R. April an. = ¶Huldh da. ge Kösliner Regierungs-Bezirks sub Nr, ilitai 9 fir de l fe re ene. iche wir fun ich seilitain,

un dihlue h e Gerichtsbehörde mit dem Ersuchen abliefern zu lassen, die

noch zu Stande kommt.

.

dann kommt sie nach den vorliegenden Vorschlägen überhahh

nicht mehr zur zweiten und dritten Berathung und die erwuh⸗ ten Nachtheile treten dann allerdings ein.

Es sind in den ursprünglichen Vorschlägen so viele s änderungen vorgenommen worden, daß, wenn ich mich in din Beziehung, wie ich sehe, so eben im Irrthum befunden hi ö Der letztere

wand würde dann wegfallen, die übrigen von mir angefühth Einwendungen bleiben aber fortbestehen, und, meine Herren, möchte ihnen dringend empfehlen, sich wohl zu besinnen, obe die Vortheile der jetzigen Geschäfts-Ordnung aufgeben woll

für ein Verfahren, dessen Gewinn und dessen Vorzüge di mindestens sehr zweifelhafter Natur sind. Wollen Sie dennoch!!!

ich vielleicht auf Entschuldigung rechnen darf.

Versuch machen, dann unterlassen Sie wenigstens nicht, un allen Umständen für einfache Sachen die Schlußberathung li zu behalten. . Und sodann weiter nach dem Abgeordneten von Unrnh „Ich bin sehr weit entfernt davon, auf eine Wiederholun desjenigen, was ich gesagt habe, oder eine eingehende Wihn legung der Beleuchtung meiner Ausführungen einzugehen, ahn auf zwei Punkte muß ich antworten. Wenn ich davon ; . sprochen habe, daß die auch im Reichstage geltende Geschi. ordnung des preußischen Abgeordnetenhauses sich bewährt habn dann habe ich natürlich nicht von der Form der Geschäftöotd nung gesprochen, welche dieselbe einmal ursprünglich gehabt hn sondern von derjenigen, in welcher sie jetzt besteht, und ich hal hauptsächlich denjenigen Theil der Geschäftsordnung gemeint, n cher vor einer nicht langen Reihe von Jahren in dieselbe hinein kommen ist; ich meine die Eröffnung der Möglichkeit des Verfaih rens der Vorberathung und der Schlußberathung. Und hier schließt sich das zweite, was ich, und zwar dem Herrn Abg. Twesn egenüber, sagen wollte.

dehnen sollte.

enthält u. A. folgendes Erkenntniß des Königlichen Ober

1I. April 1868: »Alle Streitig

e e Auseinandersetzungs⸗Verfahrens beziehen, u

und zu entscheiden.«

lic⸗

teuẽr⸗Erheber und Rathsmitglied Interschlagu

habes, . n. ĩ des dienste n Betretung den Gegenstq Gefängniß ab der dadurch

ich, kon

Wilhelmine

9 t befand und in whahls in Üntersuchungshaft he ie er aus dem hiesigen

rn zchentliche Gefängnißstrafe an der Angeklag ö . Wa nl zu benachrichtigen. Schlawe, den 21. Mai 1868. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

Wohnorte entwichenen Haussohns Hermann Heinrich aus Versen, 2

lg s ell, wäare k

Mütze. Meppen, den 7.

Wilhelm Eduard Hoppenrath

1858. Königliches Stadtgeri . für Voruntersuchungen.

geburt verbundenen neugeborenen

nüber Es ist mir, wie man aus dem erst! Theile seiner Rede hätte entnehmen können, nicht in den Sim gekommen, ganz besonders das Verfahren der Kommission⸗ Berathung zu empfehlen, sondern ich habe gerade den Vors der bestehenden Geschäftsordnung in der Mannigfaltigkeit . Arten der Berathung gefunden, welche möglich sind, unt; welchen ich aber allerdings die Vorberathung im Hause un die Schlußberathung für die bei weitem vorzüglicheren und sil diejenigen erachte, deren Anwendung man immer weiter alll⸗ .

Die Nr. 23 vom 5. Juni) des l lee in gzial r n, . p . . lationsgerichts in Berlin vom 7. April 18668. »In der Propin Hannover findet eine Civilklage auf Privatgenugthuung wegen lin

Injurie nicht mehr statt;. sowie folgendes Erkenntniß des Königlich! Gerichtshofes zur ., der Kompetenz⸗Konflikte von

eiten, welche sich aůf Gegenstände gn

nd mit Aut

er Gerichte, von den Auseinandersetzungs ⸗Behörden zu instruit;

Zweite Beilage

Seffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs Sachen.

äher bezeichnete Stadtkassen⸗Rendant, Steckbrief. Der unten ,, ö ö

dächtig und hat sich von Damgarten na dnn e, n, , hluse aht zu ermitteln gewesen

en,, kei gd zilitairbehörden des In und Aus⸗ ö. . n. . den Genannten zu vigiliren, ihn en und mit allen bei ihm sich vorfinden dern mittelst Transports an das hiesige Es wird die ungesäumte Erstattung Auslagen und den verehrlichen Be⸗

d gleiche en m g , . doͤnialiche Kreisgerichts⸗ Kommi J

. zu 36 . Ver elbe ist 45 Jahr alt, n ligion e, große Augen, ovale Gesichts⸗ ene ges iche Nase, dunkeln Kinn⸗Bart, die hochdeutsche und trug einen dunkel-

e „Reguisitio n. Die unverehelichte

k 116 . . ö , . i uns wegen Lan e

n, , kgser Nacht vom 5. zum

städtischen Lazareth, Wo sie zu ihrer

eilung von der Krätze untergebracht war, eniflohen ist, ist durch das

, . azial-Erkenntniß des unter⸗

vischen rechtskräftig geworden ,. , . ; Gefängniß bestra =

erachtet und mit vierwöch ent ichen gn een an es ble i rungs. öffentlichen Anzeig N Ce hin ter

arkwart genannt,

Mit Bezug auf, den in dem

. ͤ die 2c. Schwandt, alias Markwardtz zu ; Oer herber ü fee . verhaften und sicher gefesselt an

ten zu vollstrecken und

Verhaftung des ten, von seinem Schomaker

ie di ͤ ben in die hie⸗ 2 deppen, sowie die Ablieferuͤng dessel n JJ ll, Haare und Augen . Gesichtsfarbe gesund, S. sprich Kleidung: wahrscheinlich ö. wollene Jacke und Hose, schwarztuchene nne ten Obergerichts Der Untersuchungsrichter des gesammten Oberg .

; : 'r binter den Schneidermeister Steckbriefs-Erle digung, K .

I im wiederholten Rückfalle unter dem 26. Februgr d. J. in den

ief ist erledigt. Berlin, den 2 Juni R. lr fh fe fun Untersuchungs-Sachen,

i die Ste ief. Der Unterzeichnet beantragt der , mit tödtlichem Erfolge Beschuldig

Kriminalgerichtliche Beka 1868 Morgens ist auf der Strecke etwa 10007 Schritte vom Alten Torn völlig unbefleideten und noch d ts in der 16. Mai er. Havel liegend gefunden worden. Nach z . Da die trfolgten Bbduͤction liegt unzweifelhaft ei ber Mutter ö , ,, r dieselbe ieses Kindes geführt haben, jo ; .

S Kindes t i usk ; ;

in aid ar gra des unterzelchneten Gerichts zu seiner V

, 6 i ich nr been . Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung

els⸗Negister. . ts zu Berlin.

KReaister des Königl. Stadtgerichts zu 8, ö des unterzeichneten Gerichts ist unter

Rr. 26 er Kaufmann (Bank und Kommissionsgeschäft

Köhne zu Berlin, iederlasfung: Berlin, Orse ire ier gef b. II. d. Linden 47),

Louis Marcus

Firma:

Regifler die unter Nr. 31 eingetragene Firm Guttfeld zu

seine Ehe mit Amalie Bornsteir

lossen. 9 Mi 1868.

Die unter Nr. 4244 des Firmen⸗Registers eingetragene hiesige

C. Mecklenburg,

Inhaber: Fabrikant Carl Herrmann Felber,

ist erloschen und zufolge heutiger Verfügung im Register gelöscht.

; Uschafter der hierselbst unter der Firma: In ,. A. Reichenbach C Co. (Cigarrenfabrit / Geschäftslokal: Landsbergerstr. 83),

am 1. Juni 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind die Kauf⸗ leute:

1x) Abraham, genannt Adolph Reichenbach, 3 Jacob e,, n

e zu Berlin. . Dies ist in de Hh u ch flo register des unterzeichneten Gerichts

unter Nr. 2328 zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

in, den 5. Juni 1868. J er n he Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

e

unseres Firmen⸗Registers ist eingetragen. un, ö. 3 Firma: Kaufmann Eduard Leopold

Palfner. . : 3. Ort der Niederlassung: Insterburg. ö 4. Bezeichnung der Firma: E. L. Palfner. . Folonne 5. Zeit der Eintragung: Eingetragen zufolge Ver fügung vom 28sten am 30. Mai 1868.

. den 28. Mai 1868. Infterburg en uche Kreisgericht. J. Abtheilung.

Unter Nr. 17 unseres Gesellschafts⸗Registers ist in die 4. Colonne

folgender Vermerk eingetragen worden;

ie Fi nie & Palfner ist seit dem 30. April 1868 ö Din fiöfung der Handelsgesellschaft 6 Eingetragen zufolge Verfügung vom 28. am 30. Mai .

Insterburg, den 28. Mai 1863. J. Abtheilung.

Königliches Kreisgericht.

ö 7 ĩ eute in unser Firmen⸗ Zufolge Verfügung vnn etz. . . Kaufmanns Meyer

Mierunsken gelöscht, ferner folgende Eintragung be⸗

Kaufmann Samuel (Salomon) Guttfeld zu

arggrabowa. ö. 99. Haebarlassung: Marggrabowa. Firma: ö . J z. Mai 1868. Marggi abe z ie Rrelsgerichi. J. Abtheilung.

thal aus Mühlhausen hat für ,, k der Güter ausge · Verfügung vom 23. Mai 1868 am

Der Kauf

Eingetragen zufolge

Mohrungen den 23 Mai 185, J. Abtheilung.

oönigliches Kreisgericht.

i i Ge⸗ . en Jahre erfolgenden Eintragungen in unser. , ö wir in den, Königl. ,, 31. ö. der Berliner Börsenzeitung, der Königsberger Har J * * zeiger, . dem Kreisblatt zu Neidenburg belannt , ö. ö. tung un ung des Genoffenschafts. Registers , z . . . . 39g Kreisrichter Frenzel uh, ö ö. r ö. iter werden. Neide ) . . , Reich eg e knsench. JI. Abtheilung.

In unser Firmen⸗Register ist unter Nr. 117.

als Firmen⸗Inhaber; ieb ann Gottlieb Riebe, ö n , n. Ern fe ef, in Pommern, U ; e i JI Riebe . zufolge i e nns egg. * a gun 1868 eingetragen. , iin Vomm den 3. Juni . keck nber n n Kreisgericht. 1. Abtheilung.

̃ ister ist unter Nr. 118 . ungern nr e. ö. eiffnann und Färbermeister iedri ilhelm Schulß. . als ; e n. Greifenberg ö Pommern, als Bezeichnung der Firma; F. W. a n n gg 1 jzufolgz Verfügung vom 3. Juni d. J. am 4. Juni eingetragen.

ife n, den 4. Juni 1868. rafen bei e n , Kreisgericht. J. Abtheilung.

Firma: L. M. Köhne, zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

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