1868 / 137 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2397 geprüft sein wird

2396 seitens keiner dieser Personen eine Uebertretung zuverlässiger Kontrol Apparat hergestellt und Besteuerung des , nach bem reten hat.

Der Ausschuß des Bundesrathes des i ; h Norddeutschen guf Grund der in der Branntweinsteuer⸗Gesetzgebun N uusschtigen. d i itrei ; worgeschriehn Hi ehe siattfinden ant! Wird dein Brennereitrelbenden eine gn Stelle der jetzt bestehrnden J Maischraum die Besteuerung des Fabrikates zu

Bundes für Handel und Verkehr . itt: 6 8 hr trat heute Mittag zur Vermuthungen erfolgt, tritt die subsidiarische Haftbarkeit den Brem hr a sigteit csicht ich diefer Aufsichtspflicht nachgewiesen so * S. 5J bis einschließlich ö verhängten Geldstrafen Der Referent von Hennig befürwortete den Antrag der Kom⸗

. der Enquséte über das Hvpothekenbankwesen zu⸗— , nur unter den durch §. 1 Nr. 2 bestimmten Vorn ̃ . a, Die Civilprozeß⸗Kommission des Bunde §8. 3. Zur Erlegung von Ge un . ann Steuer betrifft, mit seinem Vermögen verhaftet issio äßi des Norddeutschen Bundes berieth heute über den . schen Haftung in Henn hei e , ,, uf rund der subsdin und . e e n und die Steuer wegen e m, des . n , ö . perle unge mh si h Gen gf fer 2 tage angenommenen Entwurf eines Gesetzes, betreffend die tann der Brennereitreibende, nur durch richterlich * ö gi han digen nicht beigetricben werden können. Diese subfidiarssche schlagenen Fassung anzuneh An der Generaldebatte be⸗ , a n, der Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗ n,, nn. gilt für die . er ,, ber ei n r bmher⸗ kann nur durch richterliche . n fen e . af Eels , rhr en t auf Gr r ! erden. ; 5 ; chaf . n, in all or n er Sitzung. vorgeschriebenen . her e , üben nl. njs hein * gef rerer Zuwiderhandlungen gegen die Ge— Rordeck zur Rabenau, und der Referent, der Präsident des 52 Die heutige (21) Sitzung des Reichstages des Rord⸗ gat Die Def nit der Steuerverwaltung, statt der Ei j 867. 1 In Alinea 3, Zeile 2, statt, des Wortes: ydieser Ver deslanzler⸗Amtes Delbrück replicirte deni Abg. Grafen v. Solms⸗ deutschen Bundes wurde durch den Präsidenten Dr. Simson der Geldbuße von dem subsidiarisch Verhafteten 3 er ein; D. gu setzen: »dieses Gesetzes⸗= 2). Alinea 3 Zeile 1, statt des Laubach. Bei der Spezialdebatte befürwortete zu §. 3 der hierauf, die im Unvermögengfalle an die Stelle der Hell nit e, diese Verordnung“ h setzen: »dieses Geseß⸗. 3) Alinea z, Abgeordnete Graf v. Solms. Laubach einen Antrag, zog aber den⸗ das Work Verpflichteten« einzuklammern: 8. 66. selben, ebenso wie der Abgeordnete Frhr. Nordeck zur Rabenau §. 5 zurück. Die übrigen Paragraphen wur⸗

gegen 105 Uhr eröffnet. Von den Mitgliedern des Bundes ihe waren anwesend: der 23 unde raths hän ende Freiheitsstrafe sogleich an dem ei i ö zu hl 6 inter . . Präsident des Bundeskanzler-⸗Amts strecken zu lassen, wird durch die cel e en r Tn re, ( 16 e e wie die Vorlage. seinen ait g n gig t Endlich. . ; den ohne Debatte angenommen. Un telle des §. 66 des ritt in dem zum Narddeutschen Bunde Entwurfes wurde das unter Nummer 3 der ö Tages.

Delbrück, Ministerial⸗Direktor von Philips b beri Steuerdirektor von Pom mer⸗Esche i g R,, ruht Di ; i w ö inisterial · Direktor sind ö ieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1868 in Krast nl §. 70. Dit ses Gesetz tr ; Staats- Minister von . n erfinden r'. . ö Dir n, . gie b srl ee, e, ,,, Srdnnng ngen e eh, , . 3 a,, Finanz Rath von Thüm mel, Geheimer Lega⸗ A Zu diesem Entwurfe lagen die folgenden Abänd h hüt bernjenigen Tage in Kraft, welchen das Präsidium für jeden der Abg. Graf v. Bassewitz zwei Ant , ö. 3 . ath Lofman , General- Major von Bil guer, Stacks. nträge vor: derum dieser Staaten und Gebietstheile bestimmen wird. z ͤ. de attes ; J d ler, Staats⸗Rath Bucholtz, Geheimer Rath H 8 Abg. Meyer (Thorn): Zu, diesem Enwurfe lagen die folgenden Abänderung. Wie die »Spenersche Zeitung mittheilt, ist nach den pau er . ö . Gildemeist er, Senator hr; Kirchen⸗= Vorsch i ; , wolle beschließen: ) im Alinea 2 des 11 Borschläge vor., Pr. Friedenthal: Ermittelüngen des Königlichen statistischen Büreaus, so weit und die Kommisfarirn Kehelmcr Ober- Finanz-Fath K'seg ö. cferenten das Wort „bereits. zu streichen' und ih I Des Abg. Hi; Friedenthal: ; . dis jetzt die Rachrichten uͤber die Zollabrechnungs⸗Bevöllerung Henning und Geheimer Ober-Regierungs⸗Rath Windhorn kus . inner glb der leften s Jahre b detzg eichen in un Der Re ct e e, beschücßen: zden 8. 66 des Kommissionß. im ergleich zur ortsanwesenden Herölkerung dom 3. Dezem⸗ . . J, ort bereits. zu strelchen und? baflir zu? feier en m lintn Entwurfs zu streichen und statt dessen folgenden Paragraph anzuneh, 639 ) . ) bee l ng it Aus ratheß kerl ch d ben diane with wen ig ie a ami zes. letztenůz Jahrg; einnetinib l Lune ü. ü. Wer Bren herch tic etz tf tte l' itt ih Krähe Kr, Ke, vorliegen, esl erh l ceihsiger noch in au w 3. * ommissarius 2 Des Abg. Krieger (Posem): mtziichlich S. 63 verhängten Geldstrafen betrifft, mit feinem Ver— sicht stehender, unbedeutender Berichtigungen): , ,, ö Bunde und dem Der Reichstag wolle beschließen? im Eingange in der leßten ] wüägen für seine Verwalter, Gewerbsgehülfen s so wie für der orts⸗ der Zollah⸗ / g ieres und Brannt. zwwischen den Worten Anwendung findet⸗ und „was ö n l dichenigen Hausgenossen, welche in der Sage sind! auf den anwesenden rechnungs⸗ schalten: und mit Ausschluß des Vordergerichts O solhh. fin Gewerbebetrieb Einfluß üben zu können, wenn I) diese Geld⸗ Bevölkerung Bevölkerung sthei s von dem eigentlich Schuldigen, wegen Unvermögens für den preußischen Staat, inkl. werden können, und 2) der Nachweis erbracht wird, gCauenburg, auf 2406 O3 . . . /t = 9 /

weins betreffend, vom 9. April d. J., und d . 33 . J. en Gesetzentwurf wegen Wintts Ron obe t n und ih eile Hessens, so wie der Geh. Ober⸗Regierung ind⸗ ö gierungsrath Wind⸗ Entwurf, worauf der Präsident des B inn de. rekt ̃ undeskanzler⸗ Amt und Gewerbsgehülfen / oder bei der Beaufsichtigung der Verwal⸗ dag Zollverein gebiet des Rord⸗ 28 679,459 28,749,334

Besteuerung des Branntweins in dem zum Norddeutschen Bunde ge⸗ Pee'lißabeff. Friedenthal nahm das W ier beigeben orn als Kommissarius für die Vorlage der Maaß rau 63 ort für den e * ülreibende bei Auswahl und Anstellung der Verwalter ; und Ge⸗ z das preußische Zollgebiet auf. 24 358/424 Delbrück den Standpunkt des Bundesraths zu demselben zn er Gewerbs · Gehülfen und Eingangs bezeichneten Hausgenossen sich ent d. e en s auf

wichts⸗Ordnung für den Norddeutschen Bund e r rnannt ist. Der legte. An der BHeneraldebatte betheiligten sich die nett hrlasfligkei gten sich die . zen igt hat f Schulden kommen ,, die wissentliche An. den gesammien Norddeutschen 29, 888,346 29,9653, 628

erste Gegenstand der Tages⸗Ordnung betraf die Prü rüfung der v. Kirchmann, Wachenhusen, v. Luck, Meyer (Thorn), Krün. Als ahrlaͤssig 23 gilt . sehn n, g. er e fe een. , ranntweinsteuer⸗ efraudation berei estraste Und au dliverein auf. . .. 37 481946 37 5h l 596

früher beanstandeten Wahl des Ab ah g. Dr. Strousberg,; dieselbe

wurde ohne Debatte für gültig erklärt. Es fol ö. ñ Posen), v. Henni l

9 ĩ ; Abstim⸗ . v. Hennig. Nachdem nech der K egen

. 6 die Geschäfts⸗ Ordnung für den a nf n. er für den Gesetzentwurf r , , ,, u nn,, in rn hend Gewerbsgehülfen, sowie dessen Beihehaltung., im den ganzen

ea en . Bundes nach den Beschlüssen des Reichstages. debatte geschlossen. Bei der Spezialdebatte nahmen zu e f. Dienste nach erfolgter Vestraͤfung! wegen Branntweinsteuer ⸗Deftau⸗ „den Rorddeunschen Bund und die em der . Becker (Dortmund) als Referent Rechen⸗ Abgeordneten Meyer (Thorn), welchem der General. Gj nnn gi ü i . Kerlen Zolidereinẽfiaaten auf 668 3 .

Direktor von Pommer - Esche antwortete, Bi . ann hiernach oder wegen Unvermögens die Geldstrafe von dem anzunehmen ma,, ij Verpflichtetzn nicht eingezogen werd h J Rach den beim Ober Kommando der Marine einge⸗ er gangenen Nachrichten ist S. M. Dampfkanonenboot »Blitz⸗

von dei selben, so ist die Steuer- . ,. am 11. b. von Lissabon in See gegangen.

vom Hause mit großer Majorität angenomm Den dritten Gegenstand der Ta ,, Wort. Ei d a, g bildete; Schluß⸗ . Ein von dem Abgeordneten Wachenhusen zu F. 16 e Einzi ldstrafe ; e , e Antrag der Abgg. Dr. Friedenthal von . a wurde vom Hause . 4 . gin me en,, eee lbs Schuldigen die bei dessen Un ntwurfes, ber ei en lb . get r Gesetz⸗ e, nn. ö. , ,,. Meyer (Thorn, der seine vermögen an Stellt der Geidstrafe zu verhängende Freiheitsstrafe voll j r 8 Br ! 2 , enom ; ; Unternehmens für Zuwiderhandlungen , . zuf er dem 2. Aline ir, dem rie, Gewerbsgehülfei. . sietzf ch e ng der in Folge , en n nn, ann 3 en: falls nicht die oberste n. die Anstellun Porshristen hdi ges , e fen mit seinem

steuer⸗Gesetze durch Verwalter, G ü r, Gewerbsgehülfen und Haus⸗ Us r , . m, ,

genossen. er Referent Abg. Dr. Weigel befürwort Darauf trat das it di den Wi . fürwortete den Antrag, ĩ as Haus dem §. 1 mit diesem Amendemmn z icht beigetri en kann. en,, Gesetz Entwurf in der nachfolgenden Fassung . ö 9 Ab v. Luck beantragte S. 1 streichen. Dem Stan ö 9 . 3 belkhen die Berechnung der vor⸗ D schaft 2 t h Faubach antwortete der Praͤfident des Buͤndestansi. unthältenen Steuer Iediglich auf Grund 'iner in pie km Cäceterdé. in ur der Ra nsts Delöͤrück. Danach sprachen noch die Abgg Hennig, . Lit Pögwiche nen Permuthun ge ecflst 38. 56, 36), iritt die subsidiarisch. , ch nut ‚— Prennerektreibenden nur unter der zu 1. 2 bestimmten den; der, ürgerau fication in seiner gu

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤni g von Preußen c. verordnen im Namen des Rorddeutschen Bundes nach . Zu. und, der Referent. Das Haus stinimte dem S. 3 zu mit d;. afibarkeit des BVoraussetzung ein. Grund subsidiarischer Hamburg, 1I. Juni,

stimmung des Bundesrathes und des Reichstages, i J M eli bee ee für das in nerhals verfung eines von dem Abg. Grafen v. Solms⸗Lau bach bean . 2 , er. ume . . zer en n r nr fiel und 5 wurden ohne . an eng. gur . 36 a n, nf. kann der Brennerei. die Bewilligung von Wart Landen and g r g ire befe hsng n n, ohenzckeen fen sPofen mgtiwirte sekn⸗ gt . des Gesckes. Der Abg Kr l har dich zichterlichcz Erten iin Berurtblilt werden. Bas, treter in gondon und Paris Tage / betreffend die Bestene ) / sowie das Gesez vom heutigen der ganze Gesetzent n Antrag, der vom Hause, sowie al Felbe gilt für die Erlegung der vorenthaltenen Steuer, welche auf mit der Maaßgabe angenommen, , kh Gesetzentwurf angenommen wurde. PHernd unt än efebe vorgeschrichenen, Vermuthung berechnet wird. 5 Jahre bewilligt werden sollen ich rere weng be rnehr nn betraf: Berich g d Grafen zu Solnis Laubach u Gen.: Bremen, 10. Juni. Die Bürgerschaft genehmigte das

schaft über die Zusammenstellun ĩ g gegeben hatte, wurde dieselbe 29 ̃ von Kirchmann und der Referent Abgeordnete 1. ze e re rd. at die Verfolgung des subsidigrisch

um Norddeutschen Bunde gehörenden Staat ; nde er Te, Bun ca hendn far rte gen sseebietßtheilen Pereinigten Kommmissi ü is §. J. Wer Brennerel freibt, ha 1a nine me, . 3 smmisfionen für Handel und Hewerbe und ii Der Mieichstaß gl Ferhlicßen; S. 3 Abfaß des Kommisstong., vom Sengte beantrggke Wartegeld für Vr. Geffcken quf drei Jahre. haftet! rag die durch die Brannt. Finanzen und Zölle über die Ie he des Bundesraths bei 8 Gesetz Sntwurfg zu streichen , Sachen. Dresden, jj. Juni, Sc. Hoheit der regie rende Herzog von Braunschweig ist heute Nachmittag, 36

weinsteuer - Gesetzgebung verhängten Geld ; il sel z ; Vermögen fuͤr feine strasen hetrifft, mit seinem Nden Vertrag zwischen dem Norddeutsche zu ., ö. . sowie für diejenigen Großherzogthum Hessen, die Besteuerung n n, l Sommerhalbjahr Hen eig ö zu üben, wenn:; I) diese Geldstrafen ö e , ,, ö. betreffend, vom 9. April d. J. nebst Schlußprotokoll und ö J ü 6 , ae. J ö. wegen Unvermögens nicht beigetriebe ö ,. nlagen, Y) den Gesetz⸗Entwurf wẽg ö rt Bottich. ellevues abgestiegen. ͤ . Y der en werden können, und zugleich ins vegen Besteuerung des Bran Pfen Alten bürg, 6. Juni. Se. Hoheit der Herzog hat den Den i e eff, ü hh, n, . bei Aus/ ö zum Norddeutschen Bunde gehörigen Theile Hessnn nige für 26 D . Wirklichen fen n, und n. g . Louis Beaufsichtigung derselben, sowie der Ein . . oder bei und Ei an . Vorschlage der Kommission soll die Ueberschis kg ist befugt, Fon Beust von dem ihm mitü bertragen gewesenen Posten genossen, fahrlässig, das heißt, nicht mit der Eo ale , Haus⸗ 5 . ung des Gesetzes lauten: längeren Betrieb zu Persta h ö eines diesseitigen Minister-Residenten am Königlich preußischen Geschäftsmannes zu Werke gegangen ist. . ef gern f. . die Besteuerung des Branntweins in verschiedent landwirthschaftliche B bt Hofe abberufen und demselben gleichzeitig die aus Gesundheits⸗ Als solche Fahrlässigkeit gilt insbesondere die wissentli Wi . schen Bunde gehörenden Staaten und Gebietstheilen 3) Des Frhrn. N 3 ö . kückfichten nachgesuchte gänzliche Enklasfung aus dem Staats— lung beziehungsweise Beibehaltung eines wege issentliche Anstel⸗ ir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen n . zu §. 5. des Kommi l i agg in den Ruhestand ertheilt west g leren bestraften Verivalters K 36 . ö rr, ,, Bundes nach erfolgter 3. Yisselbe Rückwergütung finde ,,. t Ie, , . ö * Der · Württ ein Brennereitreibender, welcher nach den Bestimmi seses deut ; es und des Reichstages, für den zum Non. Steuer Kontrolle verwendeten ie erzielten 86a. * g fasshe Masestät hab ute Geseßes fubsidiarisch in Anspbruch Seno h den Bestimmungen dieses deutschen Bunde gehörenden Theil des Groß öerzogthunig Hessen sit Fabrikate nach dem Ausland n und den Staats -Anz. schreibt: Se. Königliche Majest t haben heute einer von ihm felbst in der genommen wird, bereits wegen die Großherzogthü mer Mecklenburg Schwerin und Mecklenburg Strelin ruanzler den zum Königlich spanischen außerordentlichen Gesandten und zung begangenen ,, , *r ö . . ,, Lauenburg, für die freie and Ar rg Lübet . es e e woegen Besteuerung des Branntweins in Nordhessen bevollmächtigten Minister am hiesigen Hofe ernannten Don estraft, so hat der⸗ eren Gebiet, sowie für die nach dem ersten Januar d. J. in di erst dann ins Leben treten zu lassen, wenn zuvor die hessische Geseß; Luis Lopez de la Torre Ayllon in Audienz zu empfan⸗ üatghechtnsnittel der. Steuerverwaltung bei gen geruht, um dessen Beglaubigungsschreiben entgegenzunehmen.

selbe die ö n . ie Vermuthung fahrlässigen Verhaltens so lange gegen Zolllinie des Zollvereins gezogenen und noch zu ziehenden preußisch Ii in Beziehung auf di erfolgung der Contraventionen gegen die Gesetze und Vero re n n gen erte reich. Wien, II. Juni. Zu dem vorgestern in ser stattgefundenen

sich, als er nicht nachweist, daß er bei s . Clilnꝰd dez chun M wen Dre ch . er bei Auswahl und An- und Hamburgischen Gebietstheile, was folgt: . Hülfsperfonals die Sorgfalt ein gung seines Eingangs, bezeichneten Ferner soll nach dem Vorschlage der Kommission 5 lauten lber Staats- Auflagen in der Art geändert sein wird, daß alle Re. r . 5 gfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes an— ach der Ausfuhr von ö. nach dem , ein lurg. n gan en, ö der Steuer Fiskus geseßzlich hat, auch den Schönbrunn bei Sr.. Majestät ,, , 1 s'. 'chinsichtlich der in Folge einer Zuwiderhandlun , vergütung der Steuer von 11 Silberpfennigen für das BGuart j Steuerpflichtigen gewährt werden müssen, ; Diner waren Se. Kaiserliche Hoheit der Prinz . oleon im Vorschriften der Branntweinstener vorenthaltenen St ng gegen die Prozent Alkohol nach Tralles gewährt. b) eine amtliche Zusammenstellung aller geltenden reglementaren Gefolge, Ihre Raiserlichen Hoheiten die Erzherzoge Rainer und Brennereitreibende für die im S8. 1 bezeichneten r e ner haftet der Sodann; Bestinumungen und Prinzipiell wichtigen Gerichts. Erkenntnisse über geopold, der Herzog von Gramont, der Königlich italienische n wenn die Steuer von dem eigentlich inn n 5 C. Vertretungsverbindlichkeit für verwirkte Geldstrafen. Branntweinbrennerei · Betrieb und was damit unmittelbar zusammen⸗ Gesandte Marquis? epoli mit dem Gesandtschaftspersonale, der 1 pin Tr ee, werden kann. In . egen Dtedr dich e e gn reift aht, , , fal. ng k c fr ventuell einen Gese Entwurf porzulc zn Reichstan lex Irene eu. i e n,, h

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rechnung der vorenthaltenen Steuer lchiglich der Lage ist, auf den . den gde, , ie ri wonach, ö . . ö gerechten Anforderungen , . Ihre Majestät die Kaiserin ist gestern mit Ihrer