1868 / 138 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Kasse besteht nach den für sie gegebenen Statuten für ihre w rr berechtigten Interessenten fort. Letztere verbleiben indeß in den Pensions- und resp. Beitrags -Klassen, denen sie bei lin io ng der hannoverschen Armee angehört haben; eine Ascension in höhere Klassen findet nicht mehr Statt. Unver— heiratheten, sowie kinderlosen und solchen Wittwern, deren Kin⸗ der bei dem Tode des Vaters zum Pensionsempfange nicht be⸗ rechtigt sein würden, wird der Austritt aus der Anstalt gestattet. Ein Anspruch auf Rückgewähr gezahlter Bei— träge und Einlagen verbleibt den Ausscheidenden nicht. 2) Durch den Eintritt eines Interessenten der hannoverschen Offizier-Wittwen-Kasse in die Dienste einer dem Norddeutschen Bunde angehörigen Regierung wird dessen Verhältniß zu ge— dachter Kasse nicht alterirt, dagegen findet die Bestimmung des §. 26 der Statuten vom 3. Juli 1762 auf alle in die Dienste einer fremden Regierung eingetretenen Mitglieder Anwendung. 3) Den Interessenten der hannoverschen Offizier-Wittwen⸗-Kasfe ist der gleichzeitige Eintritt in die preußische Militair⸗Wittwen— Pensions⸗-Anstalt nach Maßgabe des Statuts der letzteren ge— stattet. 0 Die Verwaltung wird von einem möglichst nach den statutarischen Vorschriften zusammen zu setzenden Direkto—⸗ rium von 7 Mitgliedern geführt, die Oberaufsicht übt der jedesmalige kommandirende General des 10. Armee⸗Corps aus. 5) Statuten-Aenderungen, insbesondere Erhöhungen der Pen⸗ sionssätze, sowie Verwendung des Kapital-Vermögens zu den laufenden Ausgaben sind Meiner Genehmigung vorbehalten. Berlin, den 16. April 1868.

(gez. Wilhelm.

(ggez) von Roon. An das Kriegs⸗Ministerium.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem in ufußen zur Kenntniß der Armee gebracht, daß das Direk⸗ torium der hannoverschen Offizier⸗Wittwen-⸗-Kasse seinen Sitz in der Stadt Hannover haben wird.

In den Angelegenheiten der gedachten Kasse findet direkter Verkehr zwischen dem Direktorium und den Interessenten statt.

Die bereits vorliegenden Gesuche ehemals Hannoverscher Offiziere um Aufnahme in die preußische Militaͤir⸗Wittwen⸗ Pensions⸗Anstalt werden nunmehr auf Grund des alinea 3 der Allerhöchsten Ordre nach Maßgabe der Anträge in dem

am 1. Juli d. J. anhebenden Aufnahme -Termine ihre Erledi⸗ gung finden.

Berlin, den 30. Mai 18686. Kriegs⸗Ministerium. von Roon.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 22. Mai 1868

betreffend den Wegfall eines Theils der über Unteroffiziere und

Mannschaften während der aktiven Dienstzeit im Disziplinar— wege verhängten Arreststrafen aus den Führungs⸗Attesten.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich Nach— stehendes: In die Führungs- Zeugnisse, welche bei Entlassung aus dem Dienst oder Behüfs Nachsuchung einer Civil⸗Versor— gung, während der aktiven Dienstzeit ertheilt werden, sind außer den gerichtlichen Strafen künftig nur aufzunehmen:

a) alle im letzten Dienstjahre erlittenen Arreststrafen, b) aus den vorangegangenen beiden i n diejenigen Arxeststrafen, welche das Strafmaß von 8 Tagen gelinden, 5. Tagen Mittel- und 3 Tagen strengen ÄArrest über— schritten haben. In die Ueberweisungs-Nationale bei Entlassungen werden die Strafen ebenso wie in die Führungs-Atteste aufgenommen. Vollständige Auszüge aus den Strafbͤüchern dürfen nur zum , . gerichtlicher Untersuchungen, sowie bei Versetzungen und ommandirungen von einem FTruppentheil zum anderen, aus⸗ Cirtigt werden. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das eitere zu veranlassen. Berlin, den 22. Mai 1868.

gez) WBilhelm.

. (ggez) von Roon. An das Kriegs⸗-Ministerium. Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 5. Juni 1868. Kriegs⸗Ministerium. von Roon.

wird hierdurch

Verfügung vom 8. Juni 1868 betreffend die Ueber— siedelung der Direction der hiesigen Artillerie⸗Werkstatt nach Spandau.

übergesiedelt ist. Berlin, den 8. Juni 1868. Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs Departement v. Podbiels ki. The Losen. .

SGauypt⸗Verwaltung der Staats schulden.

ö . ach ung. ei der, dem Plane gemäß, heute vor Notar und attgehabten 46. Serien-Ziehung des Kurhessischen Der ankhause M. A. von Rothschild und Söhne zu Fran furt a. M. aufgenommenen Staats-⸗Lotterie⸗Anlehnd von Jahre 1846 sind folgende 50 Serien⸗RNummern gezogen worden: .-92. 128. 372. 546. 602. 619. 642. 766 795. 834. 86

3025. 3088. 31709. 3218. 3262. 3384. 3499. 3517. 3658. 3h79 3745. 3833. 3935. 4370. 4471. 4695. 4816. 5022. 5303. 54h 6086. 6159. 6163. 6371. 6374. 6391. 6397 und 580. . Wir bringen dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die nächste Prämien-Ziehung Mittwoch, den J. Juli d. J., stattfinden wird. ö

Cassel am 2. Juni 1868.

Königlich preußisches Regierungs⸗Präsidium. von Hardenberg.

Abgereist: Se. Exeellenz ö wen, der Infa n und General⸗Inspecteur des Militair-⸗Erziehungs⸗ 0 rr wesens, von Peucker, nach der Rheinprovinz.

Vom 15. Juni er. ab wird in dem Badeorte Colber ; mündg (bei Colberg) auf die Dauer der diessähriger e, H ,. ze e ,, d. tiesssatizen Bak jon f

ur Vermeidung von Verspätungen bei Bestellung der Kom spondenz empfiehlt es sich, daß die für Personen in n e n

bestimmten Sendungen nicht nach Eolber ondern münde adressirt werden. ( . n, n,,

Cöslin, den 12. Juni 1868. Der Ober ⸗Post-Direktor: Mietner.

Her sonal - Veränderungen.

; Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. . und Versetzungen. 1 4. Juni. v. d. Leyden ec. Lt. vom l. Inf. Regt. Nr. 3. à . 6 des . gestelll. . en 6. Juni, v. Koblins ki, Oberst und Commdr. des 5. Ostpr. 7 Regts. Nr. 41 unter Stellung à la suite dieses Regts. 8 ommdr. der 5. In Brig. ernannt. v. Hen ning auf Schönhoff, Oberst und Conimdr. des 2. Pos. Inf. Regts. Nr. 19, in gleiche Eigenschaft zum 5. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 41 versetzt. v. Goeben, Oberst vom 5. Westf. Inf. Regt. Nr. 53, zum Commdr. des 2. Pos Inf. Regts. Nr. 19 ernannt. v. Bardeleben, Maj. aggr. dem 5. Westfal. Inf. Regt. Nr. 53, in das Regt. einrangirt. Bamihl, Vort. Fähnr. vom Garde⸗Pion Bat, zum Ostpr. Pion. Bat. Nr. j Schubert, Port. Fähnr. vom Westfäl. Pion. Bat. Nr. 7, in das Hannop. Feld. Art. Regt. Nr. J0 versetzt, Nebelsieck, Unteroff vom Ostpr. Pion. Bat. Nr. I, zum Port. Fähnr. befördert. B. Abschiedsbewilligungen 6 Den 8 Juni. v. Mertens, Gen. Ma und Insp., in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs, mit

gestellt. Bei der Landwehr.

Den 4 Juni. Slop v. Cadenberg, Sec. Lt. vom Train des n. Bats. Geldern) 4. Westf. Landw. Regts. Nr. 17, mit Pens. und seiner bish. Unif, Hoffmann, Sec. Lt“ von der Kav. des 1. Bats. Posen) J. Pos. Landw. Regts. Nr. 18, als Pr. Lt. mit Pens. und seiner bish. Anif, wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militair⸗ Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 21. Mai. v. Kleist, Glania, Sekretariats⸗Applikanten von der Intendantur des X. Armee ⸗Corps, der letztere unter Ver— setzung zu der Intendantur des XI. Armee-Corps, zu Intendantur— Sekretariats Assistenten ernannt. ö Den 24. Mai. Rosse, Zahlmstr. des Füs. Bats. 1. Westpr. Gren. Regts. Nr. h, der erbeten? Abschied mit Pension bewilligt.

nsp. der 3 Ing. ens. zur Disp.

Nieht amtliches.

Preußen. Berlin, 13. Juni. Ihre Majestät die

Königin hat auf die verschiedenssen Dankschreiben, die von Seiten der ostpreußischen Zweig-Vereine des Vaterländischen Frauen-Pereins an Allerhöchst Sie gerichtet worden sind, an diesen folgende Antwort zu ertheilen geruht:

»Die verschiedenen Zweige des Vaterländischen Frauen-Vereins in

Es wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht, daß

Ostpreußen haben Mir ihren Dank ausgesprochen für die Hülfe, die

die Direction der Artillerie Werkstatt von hier nach Spandan

1335. J5483. J695. 1383. 3916. 2776. 3357. S333. A3 23,

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den Nothleidenden der Provinz durch Meine Anregung? und Vermitt—

l zu Theil geworden ist. Dieser Dank gebührt allen Deutschen 33. und Auslandes, die im Bewußtsein der nationalen Zusam— en chörigkeis sich an diesem Werk der Nächstenliebe betheiligt und n Herein durch ihre Beiträge und ihre Mitwirkung unterstützt haben. ch blicke auf dessen Thätigkeit während dieser ernsten Wintermonate mit Erhebung zurück, hocherfreut, daß derselbe seiner großen Aufgabe, hei Landes ⸗Kalamitäten aller Art dem weiblichen Beruf das weiteste Feld der fürsorgenden und helfenden Thätigkeit zu eröffnen, entsprochen und bei dieser Veranlassung seine Entwickeltingsfähigkeit für die Zu— funft bewiesen hat. Der Verein, der die Frauen aller Stände, aller Konfessionen im deutschen Vaterlande zur gemeinsamen Wirk⸗ samkeit verbinden soll, ist freilich von seinem Endziel noch weit ent— fernt. Er muß sich nach Innen, wie nach Außen erweitern und als Ergebniß einer ernsten Zeit den Bedürfnissen mehr und mehr Rech nung tragen, zu deren Pflege er berufen ist. Der göttliche Segen wird diesem vaterländischen Werke niemals fehlen.

Baden, den 10. Juni 1868.

gez Augu sta.«

Der Bundesrath des n Bundes hielt ittag die achtzehnte Plenarsitzung ab.

lane m e ihn des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Rechnungswesen versammelte sich heute Mittag zu itzung. aner un chen eschuß des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Eisenbahnen, Post und Telegraphen tritt heute Abend zu einer Sitzung zusammen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des eichstages des Norddeutschen Bundes würden die 8. 67 und 68 des GesetzSntwurfs wegen Besteuerung des ö in dem zum Norddeutschen Bunde gehörigen Theile Hessens nach dem Kommissions⸗-Antrage, der §. 69 mit den vom Abg. Grafen Bassewitz beantragten Abänderungen:

I In SF. 69 hinter dem Worte: »beauftragta zu sagen: der be⸗

inanzbehörde bleibt die Bestimmung der Hebegebühren, J die Hebung zu veranlassen haben, so wie der Art und Weise, wie die Controle auszuführen ist, vorhehalten; 2 in §. 69 ö. . Worte »oberste Finanzbehörde zu setzen. vbette inanzbehörde g. ö . motivirte, und denen der General— Steuer⸗Direktor von Pommer-Esche zustimmte, ferner der 670 nach dem Kommissions⸗Antrage, und endlich das ganze Hesetz mit den in den §§. 66 und 69 eingetretenen Aenderungen angenommen. Dasselbe geschah ohne weitere Debatte mit dem am 9. April d. J. zu Berlin unterzeichneten Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Hessen, die Besteuerung hes Bieres und Branntweins betreffend, nebst dem dazu gehö— rotokoll. ; nig en n. die Diskussion über die drei Resolutionen der Abg. Freiherr zur Rabenau und Graf zu Solms ⸗Laubach

und die Resolution des Abg. Dr. Friedenthal. An der Debatte betheiligten sich die Abg. Graf zu Solms Laubach,, Dr. Friedenthal, Sombart, Miquel, Graf Kleist, Feubrunher, von Rordeck zur Rabenau. Der Antrag des Abg. Dr. Friedenthal wurde mit großer Majorität angenom— men. Die zu dlesem Gegenstande vorliegenden Petitionen wurden als' erledigt erachtet. Auf den. Antrag des Abg. Twesten wurde J. nn ning über die Maaß und Gewichts⸗Ordnung ausgesetzt. ; . . g f secathhn über den Antrag der Abgg. Weisssch und Becker Oldenburg), welcher lautet⸗ ö »der Reichstag wolle beschließen; den undeskanzler aufzufor 6 zur baldigen Vorkage eines Gesetz-⸗Entwurfs, welcher . des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs und der gemei deutschen Wechsel Ordnung als Bundesgesetze bezweckt . Der Antrag der Abgg. . . eck lautet: den in folgender Fassung anzune ; ö.. r nn n, aufzufordern, baldigst den Ent wounf . Gesetzes vorzulegen, durch welches das Allgemeine deut g ganz ö gesetzzuch und die Allgemeine deutsche Wech sel Ordnung ne d ö gehörigen Novelle als gemeinsames Gesetz des , . eingeführt, ber ung ef, lg wo sie bereits als Landesgesetze gelten, für Bundesgesetze erklärt werden.« . 5 . ein Antrag ö Abg. Keyser vor: den Antrag in fol ung anzunehmen: ö , , nn, . baldigst den i, . Gesetzes vorzulegen, durch welches das Allgemeine 6 Hand ö. gesetzzuch und die Allgemeine deutsche Wechsel⸗ Yrdnung nebst der ö Bundesbeschlusse voni 23. Januar 1862 , . ö. ̃ letzteren, jedoch mit Ausschluß der auf die persön liche . g ben ö. henden Bestimmungen, als Gesetze des Norddeutschen 2 1 3. führt, beziehungsweise da, wo sie bereits als , , ng. ten, . bchaltlich der in den Einzelstaaten erlassenen Einführung gesetze, Bundesgesetze erklärt werden.«

Referent Abg. Bürgers empfahl seinen Antrag und bat, den des Abg., Keyser abzulehnen. ; .

Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts Delbrück entwickelte den Standpunkt der Bundesregierungen wie folgt: .

Meine Herren! Von Seiten des Bundeskanzleramts sind schon vor einiger Zeit Schritte geschehen, um in denjenigen bei— den Bundesstaaten, in welchen zur Zeit das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch noch nicht gilt, dasselbe zur Ausführung ) bringen. Diese beiden Bundesstaaten sind, wie der Herr Refe⸗ rent bereits erwähnt hat, Schaumburg-Lippe und Lauenburg. In Schaumburg-Lippe liegt die Sache thatsächlich so, daß das Einführungsgesetz ausgegrbeitet ist und in kürzester Frist zur landesherrlichen Vollziehung vorgelegt werden wird. In Lauenburg sind die nöthigen Einleitungen zur Ver⸗ kündigung des deutschen Handels- Gesetzbuches ebenfalls bereits getroffen. Bezöge sich der vorliegende Antrag allein darauf, das deutsche Handelsgesetzbuch in sämmtlichen Bundes- staaten zur Einführung zu bringen, so würde er, wie ich glaube, bei der von mir eben angedeuteten Sachlage faktisch erledigt sein. Er geht indessen weiter; er hat zum Zweck, die deutsche Wechselordnung, inkl. der Novelle, und das deutsche Handelsgesetzbuch zu Bundesgesetzen zu machen, in dem Sinne, daß irgend eine Aenderung, welche jetzt allerdings von jedem Bundesstaate selbstständig würde vorgenommen werden können, künftig nur im Wege der Bundesgesetzgebung zulässig sein würde. In dieser allgemeinen Bedeutung kann ich von dieser Stelle aus irgend ein Bedenken gegen den Antrag nicht erheben.

An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Lesse, Keyser, Becker (Oldenburg). !

3 ig sudg. Becker ö und Keyser ihre An⸗ träge zurückgezogen hatten, wurde der Antrag des Referenten mit sehr großer Majorität angenommen.

Schließlich zeigte der Präsident hy. Simson noch an, daß im Laufe der Sitzung zwei neue Gesetz Entwürfe seitens des Präsidiums des Bundesrathes n, er. seien, nämlich I) Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Schließung und Beschränkung der öffentlichen Spielbanken; 2) Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die n n , Norddeutschen Bundes. Schluß der Sitzüng 3 Uhr inuten.

n n . (22.) Sitzung des Reichstages des Nord⸗ deutschen Bun des wurde um 103 Uhr durch den Präsidenten Dr. Sim son eröffnet. Von den Mitgliedern des Bundesraths waren anwesend: der Präsident des Bundeskanzler-Amts Delbrück, Staats⸗Minister von Friesen, Ministerialdirektor Dr. Weinlig, Geheimer Legations⸗Rath Hofmann, General— Major von Bilguer, Drost von Oertzen, Staats⸗Rath Bucholtz, Regierüngs-Rath Dr. Sintenis, Minister von Bertrab, Senator Dr. Curtius, Senator Gildemeister, Senator Dr. Kirchenpga uer und die Kommissarien Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Windh orn, Geheimer Regierungs Rath

uttkamer.

. . theilte mit, daß eine neue Vorlage der ver⸗ bündeten Regierungen, betreffend die Besteuerung des Brau⸗ malzes in verschiedenen zum Norddeutschen Bunde gehörenden Staaten und Gebietstheilen, eingegangen ist. Diesel be bezieht sich auf die ,, . Mecklenburg, Schwerin und Mecklenburg⸗Strelit, das Herzogthum Lauenburg, die freie und Hansestadt Lübeck ünd deren Gebiet, sowie auf die nach dem J. Januar d. J. in die Zolllinie des Zollvereis gezogenen und noch zu ziehenden preußischen und hamburgischen Gebietstheile. Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Bericht der XI. Kommission über die Vorlage der Maaß- und Gewichts« Ordnung für den Norddeutschen Bund, . ö

Die Kommission schlägt vor, als Art. 3 einzuschiehen.

Als Längenmaaße gelten das Meter, dessen dezimale Theilungen und dezimale Mehrfache, als Flächen- und Körpermaße die, Quadrate und Würfel der Längeningße. Der hundertste Theil des. Meters heißt Zentimeter. Der tausendste Theil des Meters heißt Millimeter. Zehn Meter heißen ein Dekameter. Tausend Meter heißen ein Kilometer. Hundert Quadratmeter heißen das Ar. Zehntausend Quadratmeter heißen das Hektar. Der tausendste Theil des Tubikmeters heißt das Liter. Der e nntt Theil des . heißt das Hektoliter.

Fer 5 3g zu streichen. K ;

Rether . far. zul Kilogramm bildet die Einheit des. Ge⸗ wichts. Das Kilogramm ist das Gewicht eines Liters 8 Wassers bei 449 des hunderttheiligen Thermometers ( ö. . o gramm wird in 1000 Gramme getheilt, mit dezimalen z , lungen. 10 Gramme heißen ein Delagramm. Der Ze * T hei eines Gramms heißt ein Dezigramm der ban e,, 57 , n. der tausendste ein Milligramm. Die Tonne ist gleich 100e .

Art. 9 felgendermaßen: In Betreff des Mün gewich der ei es bei den im Art. 1 des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 gege⸗ e, mm rg ,ieselhe kann« zu seßzen; dieselben können. ö

Der Referent Abg. v. Hoverbeck motivirte den Komiissions— Entwurf, worauf der Königl. Sächs. Mꝛinisterialdireltor br. Weinlig den Standpunkt des Bundes rathes zu dem Entwurfe und zu den Amendements in folgenden Worten darlegte:

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