1868 / 139 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Der Regierungs- und Schul⸗Rath Menges ist der König⸗

lichen Regierung in Liegnitz überwiesen worden.

I. Bekanntmachung.

Nach Anordnung des Herrn JustizMinisters solen die nach dem Gesetze, betreffend die Einführung von Grund⸗ und Hypothekenbüchern und die Verpfändung von Seeschiffen in Neuvorpommern und Rügen vom 21. März 1868 zu errichtenden Hypothekenämter in Stralsund für den Franzburger Kreis, in Greifswald für den Greifswalder Kreis, in Grimmen für den Grimmer Kreis, in Bergen für den Kreis Rügen mit dem 1. Juli d. J. in Function treten. Dies wird hiermit be⸗ kannt gemacht.

Die Bestimmungen des erwähnten Gesetzes, welche öffentlich be⸗ sonders bekannt zu machen sind, lauten:

S. 147. Alle diejenigen, welche nicht in den Grund- oder Gebäude steuerbüchern . sind, oder sich nicht beim Hypothekenamte legitimirt haben und dennoch vermeinen, daß ihnen als Eigentümer oder aus einem die freie Disposition des Besitzers einschränkenden Rechtsgrunde Ansprüche an ein Grundstück zustehen, werden hierdurch aufgefordert, solche vor dem 1. Juli 1869 bei dem Hypothekenamte, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist, anzumelden.

9 148. Wer die Anmeldung unterläßt, erleidet folgende Rechts nachtheile:

I) daß die Eintragung des Eigenthums für den nach §§. 144 und 145 Legitimirten erfolgt;

2) daß das Recht des Prätendenten gegen den dritten Besitzer und gegen die vor der nachträglichen Eintragung des prätendirten Rechts eingetragenen Realherechtigten und Hypothekengläubiger nicht geltend gemacht werden kann, falls dieselben ihre Rechte im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Hypothekenbuchs erworben haben.

§. 150. Ferner werden alle diejenigen, welche an ein Grundstück Nealrechte, Geld oder Naturalleistungen, Nießbrauchs⸗, Wohnungs⸗ rechte oder Pfand und Hypothekenrechte aus irgend einem Rechts-= grunde zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben binnen der im §. 147 bestimmten Frist beim Hypothekenamte zur Eintragung in das Hypothekenbuch unter Vorlegung der darüber sprechenden Urkunde genauer Bezeichnung des verhafteten Grundstückes nach dem Grund oder Gehäudesteuerbuche anzumelden, auch hei General ⸗Hypotheken die Grundstücke zu bezeichnen, auf welche die Eintragung erfolgen soll.

I) Wer dieser Aufforderung nicht genügt, kann zwar seine Rechte noch gegen den persönlichen Schuldner resp. dessen Erben, sowie gegen das verbaftete Grundstück geltend machen, so lange die eben genann— ten Personen als Eigenthümer desselben im Hypothekenbuche ein getragen sind;

2) er verliert aber gegen jeden Dritten, der im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Hhpothekenbuchs nach der Anlegung des letzteren das Grundstück erworben hat, sein Reglrecht, und wird

3) in Beziehung auf alle übrigen Realberechtigten, deren Hypothe⸗ 1 23. andere Realansprüche eingetragen sind, seiner Vorzugsrechte

erlustig. . ;

Die von dem Eigenthümer innerhalb der Präklusivfrist erfolgte Anmeldung von Realrechten und Hypothekenforderungen wird der Anmeldung durch den Berechtigten gleich geachtet.

Greifswald, den 9. Juni 1868.

Königliches Appellationsgericht.

Summarische Ueberficht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Albertus ⸗Univer sität zu Königsberg in Pr. im Sommer- Semester 1868. Im Winter ⸗Semester 1867/68 sind immatrikulirt gewesen 449, davon sind abgegangen 90. Es sind demnach geblieben Zö9, dazu sind in diesem Semester gekommen 79. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 438. Die theologische Fakultät zählt, 81 Inländer, 2 Ausländer. Die juristische Fakultät . 77 Inländer, 2 Ausländer. Die medizinische Fakultät zählt

Inländer, 6 Ausländer. Die philosophische Fakultät zählt: M Inländer mit dem Zeugniß der Reife 166, b) Inländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des Prüuͤfungs-Reglements vom 4. Juni 1834: 10 0) Inländer ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 dessel⸗ ben Reglements 7 ch 5 Ausländer. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Univerfität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt: 15 nicht immatrifulirte Pharmazeuten 9, 2) nicht immatrikulirte der Zahnheilkunde Beflissene —, 3) mit spe⸗ zielle Genehmigung des zeitigen Prorektors 1. Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist demnach 19. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 448. .

Nichtamtliches.

Rreußen. Berlin, 15. Juni. Der österreichische pa—

triotische Hülfsverein für , Krieger, ir , m,

und Waisen hat Ihre Majestät die Königin zum Ehren-Mit—

Aliede ernannt und Allerhöchstihr das Diplom mit folgendem Schreiben übersandt:

„Euere Majestät! Die hingebenden Bemühungen der preußischen Hülfspereine, den verwundeten und erkrankten Kriegern Trost und Hülfe zu spenden, haben an dem liebevollen und segensreichen Walten Eurer Majestät ein leuchtendes Vorbild gefunden. Mit Dank erinnern wir uns dieses edlen, an allen Opfern des Krieges mit gleicher Liebe geübten Samariterwerkes, und mit Bewunderung gedenken wir der bei diesem echt menschenfreundlichen Wirken so glänzend entfalteten Vorzüge eines hochsinnigen Frauenherzens.

Als Zeichen seiner ehrfurchtsvollen Dankbarkeit erlaubt sich österreichische patriotische Hülfsverein für verwundete Krieger, Mil da Wittwen und Waisen Eurer Majestät das Diplom als Ehren- . mit der tiefergebenen Bitte zu überreichen, Allerhöchstdieselben ger . den Verein durch die allergnädigste Annahme desselben zu beg e n Mit den beifolgenden Statuten und Rechenschaftsberichte nen den Jahren 1866 und 1867 erlauben wir uns eine Darstellun. ö. Organisation und unserer bisherigen Thätigkeit zur Allerhöchsten niß zu bringen.

Wien, den 21. April 1868. «

(Unterschriften.)

Ihre Majestät hat hierauf in folgender Weise geantwortet

»Die Wahl zum Ehrenmitglied des österreichischen patriots Hülfsvereins für verwundete Krieger ehrt und erfreut Mich 9 nehme dieselbe um so dankbarer an, da Ich diesen Beweis des V trauens, das in ernster Zeit entstanden ist, wohl zu schätzen weiß 1 in vollem Maße erwiedere. Das Band christlicher Fürsorge, das 9 ohne Unterschied der Stände, des Geschlechts und der Confession zu ö. großen gemeinsamen Zwecke vereint und in dem ins besondere le Frauen-Beruf seine volle Entwickelung findet, wird bald das 5 Gemeingut aller gebildeten Nationen werden. Auf ihm ruht der reih Segen, in ihm liegt eine Gewähr für unsere Zukunft. Meine cn. Wünsche begleiten die Wirksamkeit des österreichischen Vereins ö Ich von nun an als Mitglied angehöre. .

Baden, den 6. Juni 1868.

(gez.) Augusta.“

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes d schen Zollvereins für Zoll- und ö en . Handel und Verkehr hielten heute Mittag eine Sitzung ab.

In der am Sonnabend stattgefundenen Plenarsi des Bundesrgthes des zee de gen ens Perm un von dem Präsidenten des Reichstages mitgetheilten Beschlüss des Reichstages, betreffend die Petikionen: wegen Herstellunz eines, Nord⸗Ostsee⸗Kanals, wegen uziehung von Recht anwälten zur Berathung des Entwurfs der Civil⸗Prozeß⸗ rh nung; sowie wegen des Erlasses eines T ierschutz. Gesetet beziehungsweise an die Ausschüffe für eewesen somit für Handel und Verkehr, und an den Ausschuß für Justizwesen verwiesen. Der von dem Reichstage angenommen Gesetz Entwurf, betreffend die subsidiarische Haftung des Bren, nerei⸗Unternehmers für uwiderhandlungen gegen i⸗ Brannt wein Steuergesetze durch Verwalter, Gewerbegehülfen und Hauß— genoffen, wurde dem Ausschusse für Zoll und Steuer vesen überwiesen. Auf den Bericht des Ausschusses für Rechnung wesen (Referent von Müller) wurde der neu aufgestellte Etat ie, f zer e n, , t. Zur Verstärkung des

s für Justizwesen wurde der ini k lin 9 Staatsminister von

w Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hick heute Mittag die neunzehnte Plenarsitzung 9. In . wurden die Beschlüsse des Reichstages, betreffend die Einführung des Handelsgesetzbuches und der Wechselordnung, an den Aus schuß für Justizwesen, über die Norm der Eidesabnahme für Juden an die Kommission für die Civilprozeß⸗Ordnung, über die doppelte Personalbesteuerung an den verstärkten Aus— schuß für Handel und Verkehr, und wegen Errichtung eines Konsulats in North⸗Shields an denselben Ausschuß verwiesen. O Ferner wurden die Vorlagen des Präsidiums, betreffend die Naturalisirung von Angehörigen eines Bundesstaates in einen anderen, an den verstärkten Ausschuß für Handel und Verkehr, betreffend ein internationales See⸗Signalbuch, an die Au—

3. für das Seewesen, so wie für Handel und Verkehr, über.

Im weiteren Verlaufe der Sonnabends-Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes . die , Va,, ö. II. Kommission über die 2 = ewichtsordnung für den Neo itschen Bun fortgesetzt und beendet. . i Nach einer kurzen Debatte zwischen den Abgg. Miquel, v. Hennig, Sombart, Ausfeld und dem Referenten Freiherrn v. Hoverbeck über die beantragten Veränderungen in dem An, trage Twesten und v. Unruh zog der Abg. v. Thadden, der zu dem Kommi sions Entwurfe zwei Insertionen beantragt hatte, dieselben zurück. Es folgte nun zuͤnächst die Abstimmung über die Unteramendements zu dem Antrage Twesten und v. Unruh für dessen eventuelle Annahme. Diese Abstimmung ergab fol⸗ gende Fassung des Artikel 3: »Es gelten folgende Raaße: A. Längeningaße. Die Einheit bildet das Meter oder der Stah. Der hundertste Theil des Meters heißt Zentimeter oder Neu⸗Höll

Kennt.

Meter heißen ein Dekameter oder Kette. Tausend Meter heißen ein

g unsern

Magdeburg):

Ktheilt, mit dezimalen Unter-Abtheilungen.

heißt ein Decigramm, der hundertste ein Centigramm en Milligramm. —; enn oder 100 Pfund heißen ein Centner.

geeich der

Ramm, gleich M Gramm, das

lei 1 ; 11: ich Der tausendste Theil des Meters heißt Millimeter oder Strich. Zehn sleich ., Granim, das Milligramm, gleich

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gilometer B. Flächenmaagße. Die Einheit bildet das Quadratmeter Huadratsta b) Hundert Quadratmeter heißen das Ar. Zehntgusend Her rg imneter heißen das Hektar. . C.. Körpermaaße. Die Grund⸗ eöbildet der Kubikmeter. Die Einheit ist der tausendste Theil des bitmieters und heißt das Liter oder die Kanne. Das halbe Liter ißt ein Schoppen. Hundert Liter oder der zehnte Theil des Kubik— aer heißt ein Hektoliter oder Faß. Fünfzig Liter sind ein Scheffel. Bel der jetzt folgenden Haupt-Abstimmung wurde der An— trag des Abg. Frhrn. v. Vincke (Olbendorf) abgelehnt, dagegen der Antrag der Abgg. Twesten und v. Unruh (Magdeburg) in der eben mitgetheilten Fassung mit sehr großer Majorität an—

grnommen, wodurch die Kommissions- und Regierungs-Vorlage

erledigt war. U .

Ärt. 4, der mit Art. 4 der Regierungsvorlage überein— stimmt, wurde ohne. Debatte angenommen.

Art. 5 der Regierungsvorlage lautet;

Unter einer Ruthe soll eine Länge von 5 Metern, unter einem Morgen eine Fläche von 2500 Quadratmetern, gleich S Hektar, gleich jaM Buadrgtruthen, unter einer Klafter ein Körperraum von 4 Kubik. metern verstanden werden, wo diese Benennungen künftig im Verkehr

ommen. f ut Die Kommission beantragte, diesen Artikel zu streichen.

Die Abgg. Twesten und von Unruh (Magdeburg) bean— tragten, den Artikel in folgender Fassung wieder herzustellen:

unter einer Ruthe soll eine Länge von 5 Metern, unter einem Lachter oder Faden eine Länge von 2 Metern, unter einem Morgen ine Fläche von 265600 Quadratmetern, gleich Hektar, gleich 100 Qua- dratruthen, unter einer Klafter ein Körperraum von 4 Kubikmetern verstanden werden, wo diese Benennungen künftig im Verkehr vor— kommen. J

Der Kommissions⸗Antrag wurde angenommen.

Ärt. 6 lautet nach der Regierungs-Vorlage; »Als Entfer⸗ nungömaß kommt ausschließlich die Meile von 7500 Metern in Anwendung . ö

Die Kömmission beantragte, den Artikel zu streichen.

Die Abgg. Twesten und v. Unruh (Magdeburg) bean⸗ tragten, den Artikel in folgender Fassung wiederherzustellen: Als Entfernungsmaß dient die Meile von 7509 Metern.

Der letztere Antrag wurde nach einer Erklärung des Abg. Lasker und des Referenten angenommen. 6

Art. 5 des Kommissionsentwurfs (der jetzt Art. 6 wird)

autet: . . Das Kilogramm bildet die Einheit des Gewichts. Das Kilogramm ss das Gewicht eines Liters destillirten Wassers bei . 40 des hunderttheili⸗ gen Thermometers. Das Kilogramm wird in 1000 Gramme getheilt, nit dezmalen Unterabtheilungen, 10 Gramme heißen ein Deka. gtamm. Der zehnte Theil eines Grammes heißt ein Decigramm, der hundertste ein 6 n, der tausendste ein Milligramm. Die Tonne ist gleich 1000 Kilogramm. ö. .

Der demfelben entsprechende Artikel 7 der Regierung s⸗Vor⸗

lage lautet! ö. ; Das Pfund, gleich die Hälfte des Kilogramms (Art. 3) bildet die Einhelt des Gewichts. Das Kilogramm ist das Gewicht cines Liters destillirten Wassers bei 4 des hunderttheiligen Thermometers. Das Ffund wird in 5060 Theile getheilt mit decimalen Unterabtheilungen. Der fünfhundertste Theil des Pfundes erhält den Namen »Gramm «. Der hundertste Theil des Pfundes, gleich 5 Gramme ) heißt ein Quint. Die decimalen Unterabtheilungen des Grammes sind: das Deci⸗ gramm, gleich Gramm; das Centigramm, gleich Mo Decigramm, zleich , Granfm das Milligramm, gleich an Centigramm, gleich nen, Gramm. Der Centner ist gleich 100 Pfund, gleich 50 Kilo⸗ granim. Die Schiffslast ist gleich 49000 Pfund, gleich 2000 Kilogramm.

Von den hierzu vorliegenden Anträgen zogen die Abgg. Grumbrecht, Bähr, Frhr. von Vincke (1lbendorf), Miquel und von Thadden die ihrigen zurück, so daß folgende Anträge übrig bleiben: J) von den Äbgg. Twesten und von Unruh Die

Art. 7 (5 des Kommissions Entwurfs) dahin zu fassen;

Einheit des Gewichts bildet das Kilogramm = 2 4 Es ist das Gewicht eines Liters destillirten Wassers bei 4 Gr. de

8s hundert⸗ wird in 1009) Gramme

Zehn Grammie heißen zehnte Theil eines Gramms ̃ der tausendste

in halbes Kilogramm heißt ein Pfund. 50 Kilo— Sind . 1000 n oder

theiligen Thermometers. Das Kilogramm

in Dekagramm oder Neu-Loth. Der

Pfd, heißen eine Tonne.

Von dem Abg., von Zehmen; ,

Att. 5 des Kommissions - Entwurfs abzulehnen und Art. ] ber Regierungs⸗Vorlage in folgender Fassung anjunehmen, Das Pfund. Hälfte des Kilogramms (Artikel 4) bildet die Einheit des Gewichts. Das Kilogramm ist das Gewicht eines Liters destillirten Wassers bei E. I Gr. des hunderttheiligen Thermometers. Das

Pfund wird in 500 Theile getheilt, mit decimalen Unterabtheilungen. Der fünfhundertste 36 des Pfundes erbält den Namen »Grammmné«

Der hundertste Thei Pfundes gleich 5 Gramme heißt ein Quint. e . heil des Pfundes gleich hei Win ie decimalen Unterabtheilungen des Grammes. sind: das Deci⸗ Centigramm, gleich M Decigramm, „ä Centigramm, gleich , Der Centner ist gleich 100 Pfund, gleich 50 Kilo⸗

oo Gramm.

ian. Die Tonne ist gleich 2500 Pfund, gleich 1000 Kilogramm.

die Schiffdlast is gleich 1006 Pfund, gleich 2000 Kilogramm.

Nach einer Geschäftsordnungs⸗Debatte zwischen den Ab⸗

eordneten Grumbrecht, Dr. von Bunsen und Freiherrn zur Rabenau wurde der Antrag der Abgeordneten Twesten und von Unruh angenommen, womit die Abstimmung über die Kommissions⸗ und Regierungs-Vorlage, so wie über den An⸗ trag des Abg. von 8e men erledigt war. Art. 6 bis inkl. 12 des von der Kommission zur Annahme beantragten Entwurfs sind mit den entsprechenden Artikeln der Regierungsvorlage übereinstimmend und wurden ohne Debatte angenommen.

Art. 13 des Kommissions-Entwurfs ist gleichlautend mit dem entsprechenden Artikel der Regierungs-Vorlage. Er lautet:

»Zur Eichung und Stempelung sind nur diejenigen Maße und Gewichte zuzulassen, welche den in Art. 3 und 5 dieser Maß⸗ und Gewichtsordnung benannten Größen, oder ihrer Hälfte, so wie ihrem Zwei⸗, Fünf-, Zehn! oder Zwanzigfachen entsprechen. Zulässig ist ferner die Eichung und Stempelung des Viertel Hektoliter, so wie fortgesetzter Halbirungen des Liter.

Der Abg. Grumbrecht beantragte, dem letzten Satze dieses Artikels folgende Fassung zu geben:

»Zulässig ist ferner die Führung und Stempelung des Viertel Herte ter und des Viertelpfundes, sowie von fortgesetzten Halbirungen des Liter.«

Die Abgg. Twesten und v. Unruh (Magdeburg) beantragten, in der letzten Zeile hinter »Viertel⸗-Hectoliter« einzuschalten: des Viertel⸗Pfundes.

Abg. Grumbrecht befürwortete seinen Antrag.

Bundes⸗Commissar Geh. Ober⸗Regierungs-Rath Windhorn erklärte sich gegen die Annahme dieses Antrages, auch der Re— ferent Abg. Frhr. v. Hoverbeck bat, das Amendement Grum— brecht abzulehnen. J

Bei der Abstimmung wurde sowohl der Antrag des Abg. Grumbrecht sowie der der Abgg. Twesten und v. Unruh ab— gelehnt, womit der Antrag der Kommission angenommen war.

Art. 14 bis inkl. 19 des von der Kommission beantragten Entwurfs sind mit den entsprechenden Artikeln der Regierungs— Vorlage gleichlautend und wurden ohne Debatte angenommen

Zu Art. 2) der Kommissionsvorschläge lag ein Antrag des Abgeordneten Braun (Hersfeld) vor, Alina 1 des. Artikels so zu fassen: ⸗Diese Maß- und Gewichts-Ordnung tritt mit dem 1. Januar 1871 in Kraft.“ (Die Regierungs- und die Kom⸗ missionsvorlage hat den 1. Januar 1872 als diesen Termin bezeichnet;. Der ,, . motivirte seinen Antrag, den auch die Kommission ursprünglich beabsichtigt habe. .

Ministerial⸗Direktor Dr. Weinlig erklärte, daß die verbün⸗ deten Regierungen eine frühere Durchführung des Gesetzes, als sie von ihrer Seite vorgesehen, für vollständig unmöglich erachteten. ö

Nachdem noch der Referent, Abg. Frhr. v. Hoverbeck, darauf hingewiesen, daß man bei den besten Wünschen doch auch die Möglichkeit berücksichtigen müsse, wurde der Antrag des Abg. Braun abgelehnt und die Art. 20, 21 und 22 der Kommissions-Vorschläge angenommen. Hiermit war die Spe⸗ zial-⸗Debatte über die Artikel der Vorlage beendet. Nach dem Vorschlage der Kommission wurden ohne Debatte die folgenden Resolutionen angenommen: .

»Das Präsidium des Bundes aufzufordern; ) ein neues, streng decimales Münzsystem baldthunlichst dem Reichstage vorzulegen, und dabei besondere Rücksicht darauf zu nehmen, daß dasselbe möglichst viele Garantieen seiner Erweiterung zu einem allgemeinen Systeme aller civilisirter Nationen biete; 2) durch Verhandlungen mit den jenigen Staaten, in welchen das inetrische System des Maßes und Gewichts angenommen ist oder wird, dahin zu wirken, daß Abweichun⸗ gen von dem gemeinschaftlichen Systeme nur von einer Konferenz finn iche betheiligten Staaten beschlossen werden dürfen.«

Es lagen der Kommission endlich noch eine Anzahl von, Petitionen vor, die sich auf die Vorlage beziehen oder mit der— jelben in enger Verbindung stehen, betreffs welcher die Kom— mission entweder den Uebergang zur einfachen oder motivirten Tages-Ordnung vorschlägt, oder beantragt sie durch Annahme der'Vorlage als erledigt zu betrachlen. Das Haus trat auch diesen Vorschlägen ohne Debatte bei.

Hiermit war die J. Rummer der Tages Ordnung erledigt. Auf Antrag des Abg. Krieger Posen) wird hiernächst die Sitzung verkagt. Schluß 3 Uhr 45 Minuten.

Die heutige (23) Sitzung des Reichstags dez Nord— deut schen Bundes wurde um 107 Uhr durch den Präsiden⸗ ten Pr. Sim fon eröffnet. Von den Mitgliedern des Bundes. raths waren anwesend: der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts Delbrück, General- Lieutenant von Podbiels ki, Vice⸗ Admiral Jachmann, General⸗Post⸗Direktor von Phil ipsb orn, Geh. Reglerungs Rath Graf zu Eulenburg, Ministerial- Direktor Günther, Geh. Ober Fingnzrath Wollny, Staats⸗Minister von Friesen, General-Major von Bilguer, Siaatsrath Buch oltz, Geh. Rath von Liebe, Minister von Watz— dorf, Regierungs⸗Rath r. Sintenis, Senator Gilde⸗ meister, Senator Dr. Kirchenpauer.

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