1868 / 139 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2438

Fonds und Staatz-Papiere.

Bank- und Industrie - Actien.

Fre rĩissge Anleihe. Staats Anl. von 1859 do. v. 1854, 55 von 1857 von 1859 von 1856 von 1864 von 1867 v. 1850, 52 von 1853 do. von 1862 Staats · Schuldseheine Pr. Anl. 1855 100 Th. Hess. Pr. Sch. à 40 Th. Kur- u. Neum. Schldv. Oder-Deichb. - Obligat. Berlin. Stadt- Obligat. do. do. do. do. Schldv.d.Berl. Kaufm. Kur- u. Neumärk. do. Ostpreussische . .. do. do. Pommersche . ... do. Posensche neue. . Sãchsis che Schlesische do. Lit. A. do. neue. . Westpreussische. do. do. neue do. do. Kur- u. Neumärk. Pommersche Posensche .. . . .. h Preussische . . . . . . Rhein. u. Westph. Sächsische Schlesische

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Kinn,

Pfandbriete.

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Kkꝑenmtonbriete.

j T s. n 1 1M u. i0 Bh bꝛ

1 u. 7 1035b2

do ba 85 bz 955 6 85 5 ba do gbr 83 ba 88 7b2 SS ; bꝛ 84 b2

1202 534 be 804 G

do.

1023b2 967 B 773 bz 1013 b2 773 bz B S6bꝛ 785 S845 6 913 bz 765 B 853 C

11 u. 7 853 bz do. 24/6 u. 12

33

767 bz B S27 ba 82 G

l bꝛ

90 zb 90 5bz B 893 B Sd bꝛ l G lzetwbz B IIb

do. do. Braunschweig. Bremer

do. do. do. Disconto- Com. Genker Credit Geraer

Hannövoersche

Luxemb.

Moldauer

Rostocker Sächsische

Thüringer

Div. pro Berl. Cassen- V. Hand. G. . Pferdeb..

Coburg. Credit. Danz. Privat B. Darmstädter ... Lettel Dess. Credit-B. .

Landes- B. Eisenbahnbe 4. .

6

G. B. Schust. u.C. Gothaer Lettel.

ö. . 9 (Hübner). 9 . do. A. I. Preuss. do. Pfdb. unkd. Königsb. Pr. -B. 7?! Leipriger Credit Mgd. F. V 1

PF. -Ver. -G. Magdeb. Privat. Memminger Cred. 6 Minerva Bg. -A. ank. Norddeutsche .. Oesterr. Credit. Posener Prov. . Preussische B.. Renaissance, Ges. f. Holzschnitzk. Rittersch. Priv. .

Schles. B.- V. .

Vereinsb. Hbg.. Weimarische . ..

12

1 01 D

1866

8,

r

——

ann, ,, , von 1865. 4 do. Wittenberge AMagdeburg-Wittenberge .. Mainz- Ludwigshafen Niederschl. Märk. IJ. Serie. do. II. Ser. à 623 Thlr. . do. Oblig. J. u. II. Ser.. do. III. Ser.. do. IV. Ser.. Niederschlesische Lweigb. . Oberschl. Lit. A. ...... ..

do. i ?

C .

S8 8X! r

137 etw. bB 241 bz Oh z bz 102 6 O3 etwbꝛ S2z G 1155 B 11073 6 O0 hetwbꝛ

Mr 535 . 2 . ——

U

—— * n 86 8 S 8 w =

v. St. garant

3. Em. v. 58 u. 60 do. v. 62 u. 64 d90. v. 1dh5 ...

V. St. garant

Rhein-Nahe V. St. gar. ..

do. do. Em.

Ruhrort. - Cr. K. Gld. I. Ser.

do. II. Ser.

do. III. Ser.

Schleswig- Holsteiner

Stargard- Posen

do.

do.

Thüringer

do.

do.

do.

Wilhelmsb. Cosel-Oderb. .

do. III. Em.

do. IV. Em.

do. 30 9 14. u1( 000 .

—— —— 8

JJ .. W de , = M X

111 6 97 35 ba 98etwbe C 9102 95 G g8g bz & 3762 C 234 B. vl. 65] 1195 G 16 ga da ba IO 2zetwbꝛz Ih bꝛ

68 9 886 6 Ii3z e

22 12 2

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A= 2

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5 43

J

Eisenbahn- Prioritats · Actien und obligatinn

6 */ ia ,. 1146 73

4 8 43

Belg. ObI. J. de PEst. ... do. Samb. u. Meuse Fünfkirchen-Bares

Galiz. Carl- Ludwigsbahn. do. do. neue

1154 6 N70 B 11160 Sh z etwbꝛ

Badische Anl. de 1866 do. Pr. Anl. de 18674 1 do. 35 FlI.-Oblig. ...

Bayer. St. A. de 1 859 do. Prämien-Anl. .

Braunsch. Anl. del 866

Dess. St.- Präm. Anl. 35

Hamb. Pr. A. de 1866:

Lübecker Präm. Anl.

Sächs. Anl. de 1866

Schwed. IO Rthl. Pr. A.

335 1/4. 31/1

pr. Stück

III. u. LI. G3z4 baz G s2. u. 1.8. pr. Sti k 16.

98z bz C 29 z etwbꝛ u. 1/12. 96 6 116. 101362

; loox G

ö 95 B

1s3. 45 B

Stek. 474 B 6 106 b2 105 B

Oesterr. Metalliques. do. National- Anl. . . do: 250 Fl. 1854. do. Credit. 100. 1858 do. Lott. Anl. 1860 do. do. 1864 do. Silber-Anleihe.

ltalienische Rente. . .

Kuss. - Engl. Anleihe. do. do. de 18625 Egl. Stücke 64 5 . Engl. Anleihe. . 3 Pr. Anl. de 1864 5 do. de 18665 5. Anl. Stiegl. . 5 6. do. . 9. Anl. Engl. St. do. Holl. = Bodenkredit ... do. Nicolai - Obligat. Russ. -Poln. Schatz.. do. do. kleine Poln. Pfandb. III. Em. do. Liquid. do. Cert. A. A 300 FI. do. Part. Ob. 250 0 FI.. Amerik. rückz. 183826

63. 155. 14. 15.

15. Iii.

1sz. 16.

Is6. 1.

6

5 5 ö 5 4 4 4 4 1 5 1 3

verschieden

pr. 1Is5. pr. 175. 111.

.

1314. u. 13.

o. 22/6. u. 22/12

Mr pr 26 Shẽtwbꝛ B 73 b2 ln b⸗ 6 60 ba ölIzaz* b i S4 gzetwbz & 5 547 B I I2b2z G g. 1105ba G 687 G 78a b⸗ 887 6 S5 6 84 bꝛ2 65 3 bꝛ 672 bz z bꝛ 623 bz dan b⸗ 927 B 93 B

Gaz br

do.

u. II. u. 1110. d

u. 112. n. 1. d

o. .

Eisenbahn- Prioritäts-Actien u. Obligationen.

Lemberg- Czernowitz do. II. Em.

do. do.

do. do.

do. do.

do. jo. do. do. do. do. do.

do. do. do. VI.

Cõöln- Crefelder Cöln- Mindener

Naerhen - pnisscsa-

Bergiseh- Märk.

Berlin. Anhalter

Berlin- Görlitzer Berlin- Hamburger....

Berlin- Stettiner

I. Il.

do. III. Ser. v. Staat 3 gar. Lit. B.

ö. . VI.

Düsseld.-Elbf. Priorit.

Il.

Dortmund- Soest..

Il.

Il.

B. Potsd.· Magd.Lit.A.u.B. Lit, G.. I. Serie. II. Serie. III. Serie. do. IV. S. v. St. gar.

do.

Breslau-Schweid.-Freib. .

J. Il. III. Aachen-Mastrichter Il. III.

Mainz- Ludwigshafen Oestr. - franz. Staatsbahn .. do. neue Südõöstl. Bahn (Lomb. ) ...* do. Lomb. -Bons 1870, 74 do. do. v. 1875. ö do. v. 1876. do. do. v. 1877518. Rudolfsbahn Jelez-Woronesch Koslow- Woronesch Kursk-Kie w Mosco-Rjasan Poti- Tiflis Riga-Dünaburger Rjisan- Koslo w Schuia - Ivano vo Wars ehau- Terespol dito

Em. Em. Em.

833 .

78 ba

84 6

3 bꝛ 975 B 935 6

77 etwb- B 77zetwbaz B 93 bꝛ goꝝbꝛ S8 z bz B i 83 G

Em. Em. Serie Serie

Serie Serie Serie

14. u10 do. do.

Serie

76 I br 7b6b̊

Serie

=

kleine.

mindestens 50 Pfund versendete;

Sr et J

do. 7666

Geld- Sorten und Banknoten.

mi Tabak bebauten Grundstüͤcke erhoben.

.

Friedrichsd' or 1135 6 Gold- Kronen 9 115 6 Louisd'ꝰ or 1123 bz

6 63h 6 6 24 bz 5 125 B

Em.

oe nn,, ,,, ,,, Napole onsd' or

.

Dollars

Imperials p. Pfd. ...... ...... Fremde Banknoten

do. einlösb. Leipziger .. Fremde kleine Oesterreichische Banknoten. .. S87* b Russische Banknoten S833 b

Silber in Barren u. Sort. p. Pfd. fein. Bankhi⸗ 29 Thlr. 25 Sgr.

Linskuss der Preuss. Bank für Wechsel pl für Lombard 45 pCt.

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M4 ui0kB3?

—— —— 555 8 2 3 . 8 R S* * ö. E

232

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do. do. 114 ul 83 6 do. 93b*

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lot; 6

4

8

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Dber - Hofbuchdruckert (R. v. Decker).

Folgen zwei Beilagen

hinsichtlich a niechtzeitig zu machen, hat um welchen die Staats kasse all. verw . ö entrichten. er zwar alle s lanzten viitig , ö die Fläche eines Grundstücks der l äicztig beheichlict, daß Tas verschwiegeng Flächen maaß mehr g

brägt, verfällt in eins Ordnungsst fiche Steuer zu erlegen. 9) shied zwischen der Angabe und dem. iwanzigsten Theil oder weniger beträgt,

Unvermögen nicht beizutreiben ist, Freiheitsstrafe nach den Wes mnungen der Zollst

viderhandlungen gegen das simmungen über Zuwiderhandlungen

nungen werden vom Bundesrathe

2439 Erste Beilage zum Königlich Preußischen Staats⸗A Anzeiger.

h 139.

Norddeutscher Bund.

die Besteuerung des Tabals betreffend. Vom 26. Mai 1868. Gnaden König von Preußen ze, Bundes, nach erfolgter Zu— Zollvereins und des Deut

1

Gesetz,

nung

2 n 360 . . . n d iet erzeugte Tabak unterliegt einer

r jährlich mit Tabak bepflanzten

er beträgt von je sechs Quadrat Ruthen (Preußisch) mit

at bepflanzten Bodens 6 Sgr. (E21 Kr. jährlich. . uo bie Guadratruthenzahl der von einm und demselben Pflan—⸗ m Tabak bepflanzten Gesammtfläche durch sechs nicht theilbar nn ol das unter sechs Ruthen betragende Maaß bei der Steuer ..

icksichtigt. ö . ö . von der Steuer (§.́ ) tritt ein, wenn die von m Pflanzer oder von mẽchreren zu ginem Hausstande gehörigen . mit Tabak bebaute Gesammtfläche weniger als sechs Qua⸗ 1 trägt. ; ö . Inhaber einer mit, Tabak bepflanzten, nach el c pfichtihen Grundfläche ist verpflichtet, der Steuerbehörde des Be— il vor Ablauf des Mongts Juli die bepflanzten Grundstücke ein⸗ 1 nach ihrer Lage und Größe im Landesmaaße genau und wabr⸗ ö. shhriftlich anzugeben. Derselbe erhält darüber von der gedachten zrde eine Bescheinigung, . inh. D 5. 3) werden Seitens der Steuerbehörde sutkft, welche dabei von den Gemeindebeamten zu unterstützen ist. mnessungskosten dürfen hierdurch dem Tabalspflanzer nicht erwachsen.

chen tach geschehener Prüfung (6. 4 wird die von dem Tabaks⸗ berechnet und demselben von der

.

sanzer zu ö 3

ehörde bekannt gemacht. . ichn ef ten Steuerbeträge sind nach, der Ernte zur zinen ite im Monat Dezember, zur anderen Hälfte im Monat April

illig. . ö . h te Gr D tz. Der Inhaber (8. 3) eines mit Tabak bepflanzten Grund- li it zu ö. . §. 3 vorgeschriebenen Angabe verpflichtet und vollen Betrag der Steuer, auch wenn ( den Tabak

nstet für den . : ] . bestimmten Antheil oder unter sonstigen Bedingungen durch Miß⸗

er e h deln läßt. lch einen Anderen anpflanzen oder behand ö f. Ein Erlaß an der Steuer soll eintreten, wenn durch Mi achs oder andere Unglücksfälle, welche außerhalb des gewöhnlichen Witterungswechsels liegen, die Ernte ganz oder zu einem größeren Ihelle verdorben ist. . ö ( ö Die . en und das Di für diesen Erlaß werden on Vundesrathe des Zollvereins festgestellt. / . Die Bestimmungen über die Höhe der zu gewährenden Sten en: nlasse dürfen nicht ungünstiger sein, als die dafür bisher . fach dem Remissions-Reglement vom 29. Dezember 1828) geltend ge—

vesenen Vorschriften. . , gr den in das Ausland in Mengen von

Montag, den 15. Juni

§5. 8. Die Steuer für Tabak wird ö werden, . hie von der Zollbehörde vorgeschriebenen Kontrolbedingungen er üllt worden sind. 2 ö Vergütungssatz beträgt für . Richtahak und Schnupftabak 15 Sg, für den Centner . Vlätter und Tabaksfabrikate (mit Ausnahme, des Schnupst bath) gr. Der Bundesrath des Zollvereins ist jedoch ermächtigt . zucführvergütung zeitweise oder dauernd bis zum Betrage . sichungsweife 20 Sgr. und 25 Sgr, für den Centner zu erhöhen. Für

sogenannten Geiz, grüne Tabaksblätter, Tabaksstengel und Abfälle pird keine Vergütung gewährt.

9. Dien Steuer wird zum ersten Male für die im Jahre 1869

. ; 8 eschriebene Angabe trläßt, die im §. 3 vorgeschriebene Anggb Wer es unterläßt / . bepflanzten Grundstücke

er oder einzelner mit Tabak hep und ͤ daß das Vierfache desjenigen Steuerbetrages dadurch hätte verkürzt . ö ö. ie Steuer felbst ist unabhängig von der S rafe . ö. Tabak bepflanzten Grundstücke recht= dergestalt un—⸗ ö. 0 hei i T · Hrundstücks zwanzigsten T der F des mit Tabak bepflanzten Grund zigsten Theil, der Fläche i, . . ö Steuer von de erschwiegenen Flächenmaaße, Daneben ist die ein— ö d . wird erhoben, wenn der Alnter— Befunde nur den vorbezeichneten

§. 10. 1

dem Verurtheilten wegen seines erfolgt ihre Verwandlung in trafgesetze.

II. Wenn eine Geldbuße von

ung und Entscheidung der Zu⸗ . Cin erfolgt nach den Be— die Zollgesetze. ö Gesetzes verjäh⸗

§. 13. Die Feststellung, uch

gegenwärtige

gegen .

Zuwiderhandlüngen gegen die Vorschriften dieses

u iz sief Khrrün Ausführung dieses Gelees rferderlihgn Anord ie zur Ausführung deb Zollvereins festgestellt.

1868.

2

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Bundes ⸗Insiegel. Gegeben Berlin, den 26. Mai 1868.

(L. S. Wilhelm. Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

Handels- und Schifffahrts-Vertrag zwischen dem Norddeutschen . und den zu . Bunde nicht gehörenden Mitgliedern des und Handels -Vereins einerseits und Spanien andererseits.

Vom 30. März 1868.

Se. Majestät der König von Preußen, im Namen des Nord⸗ deutschen ö und der zu diesem Bunde nicht gehörenden Mit⸗ glieder des Deutschen Zoll- und Handelspereins, nämlich: der Krone Bayern, der Krone Württemberg, des Großherzogthums Baden und des Großherzogthums Hessen, für dessen südlich des Main belegenen Theile, sowie in Vertretung des Ihrem Zoll- und Steuersysteme an—⸗ geschlossenen Großherzogthums Luxemburg, einerseits, und Ihre Majestät die Königin von Spanien, andererseits, von dem gleichen Wunsche beseelt, die Entwickelung der Handels und Schifffahrts⸗ beziehungen zwischen Deutschland und Spanien zu fördern, haben be— schlossen, einen Vertrag abzuschließen und zu diesem Zweck zu Ihren Bevollmächtigten ernannt und zwar:

Se. Mäjestät der König von Preußen; .

den Freitzerrn Karl Au gust Ernst Konstantin Heinxich Ju⸗ lius von Canitz und Dallwitz, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Rorddeutschen Bundes bei Ihrer Katholischen Mgjestät u. s. w; .

Ihre Majestät die ,, on Spanien;

Don Sörenzo Arrazola, Großkreuz des Königlichen und Hohen Srdens Karls? l', des' Königlichen Ordens Isahella s der Tatho. lischen, des Ordens von der Empfängniß, von Villavigosa, des Por⸗ tugiesischen Christus Ordens, des Päpstlichen Ordens des heiligen Gregorius des Großen,

Deutschen Zoll—⸗

Senator des . , nisterpräsidenten, vormaligen Justizminister, vormaligen Königliche . ö e nähen zu den Cortes und vormaligen Präsidenten des obersten Gerichtshofes Präsidenten der n, Akademie der moralischen und politischen Wissenschaften Vize⸗Prä⸗ sidenten der Archäologischen Gesellschaft des Prinzen Alfons, Aller⸗ kö. ersten . im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten u. s. w. .

, en he th illind ihrer in guter und, gehöriger Form n.

denen Vollmachten, über nachstehende Artikel übereingekommen sind.

Art. J. Zwischen allen Staaten der beiden Hohen vertraten den

Theile soll volle und gänzliche Freiheit des Handels und ö. .

fahrt bestehen. Die Angehörigen eines jeden der vertragenden ö.

sollen in dem Gebiete des anderen dieselben Rechte . .

günstigungen, Befreiungen und Ausnahmen in Ansehung y,, 8

und der Schifffahrt genießen . . der meist begün⸗ ̃ Nation genießen oder genießen werden. .

ligt n g ed g! jedes der beiden vertragenden Theile

sollen gegenseitig in den Stagten und Besitzungen des ö ,

Maße, wie die Einheimischen befugt sein / in alle Häfen und F 1 e.

der Schifffahrt aller Nationen geöffnet sind oder geöffnet werden, a.

ihren Fahrzeugen und Ladungen einzulaufen, zu reisen / sich .

ten, im Großen und im Einzelnen Handel zu trieben . danf erg, ö

gazine und Läden zu miethen oder zu besitzen, Waaren ö ö. ö

zur See oder zu Lande zu versenden und sowohl vom. ö. ande, wie

Hom Auslande in Eonsignation zu nehmen, Alles diese nur gegen

Zahlung derjenigen Abgaben, welche gesetzlich von den .

erhoben werden oder erhoben werden möchten . sie sollen dase öst '. ö

kaufen und kaufen können, unmittelbar Wer g, ,. .

ihnen gewählten Mittelsperson und die Hreise der Hüter, ffel ö.

Waaren und sonstigen Gegenstände, sowohl der eingeführten, 6. ö e

einheimischen bestimmen können, sei es, daß sie a ö

verkaufen oder ausführen, jedoch unter .. .

geltenden Gesetze und Verordnungen; sie sollen ihre ll, n,

selbst besorgen, den Zollämtern ihre ö

sowohl im eigenen Namen, als auch an ö 6

Dritten, je nachdem sie es für angemessen J 6 er,

die zwischen ihnen verabredete Vergütung; endlich sollen . .

vor den Richtern und Gerichtshöfen geltend machen. und 5. .

und zu diesem Behufe ö ö. . erwählten Advokaten,

Be ächtigten oder Agenten bedienen tonnen. . .

, reh e, des Erwerbes und Besitzes ö. 9

stücken jeder Art, sowie der Verfügung über dieselben und der ö

lung von Abgaben, Taxen und Gebühren für solche Ven e gen ö.

die Angehörigen 3 5j . Theile in dem

die Rechte der Inländer ge . . .

. bin Ag Xlich e hen eL der vertragenden Theile sollen .

dem Gebiete des anderen sowohl für, ihre Person, als auch in An.

ihres Eigenthums sich derselben Rechte (mit Ausnahme der nnch nean r genf ens Piiilegien erfreuen, welche den Einheimischen

. oder zustehen werden, immer jedoch unter Beobachtung der

Lib dee hefe Sie können in keinem Falle anderen oder größeren

Vasten, Gebühren oder Auflagen unterworfen werden, als denjenigen,

welche von den Einheimischen zu entrichten sind.

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