1868 / 140 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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37,47 47, 26 55 / 95 / 44

74 / 20 80 / 68

95. 35

11048 128,74 139, 20 1590,77 157/08

Frankfurt... A Bockenheim Bonames

Vilbel

Dortelweil Groß · Karben. . * Nieder⸗Wöllstadt »

166,21 Wabern 172,74 Gensungen

186,46 Guntershausen

196,58 Wilhelmshöhe. . 5 200 34 Cassel A

65. 3 an 6 35 7 27

ab 6. 56 7. 30

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Vorm.

12 Uhr 1 M Retourbilleten un die Schnellzüge furt ausgegeben. Traglasten werden nur in

e nm die landesherrliche Genehmigung des Vertrages zwischen der Bergisch⸗Märkischen und der No

10. März d. J. durch Allerhöchsten Erlaß von

Bemerkungen: J Mit Vormittags ist die Zeit von 2 12 Uhr Nachts bezeichnet. ) Die

inute Mittags bis d bei Beförderung von Auswanderern den End⸗ un

IX. und XVIII. nür von oder nach

Uhr 1 Minute Nachts bis 12 Uhr Mittags, mit Nachmittags die Zeit von Schnellzüge IV. und XVIII. zu ermäßigten Taxen ausgeschlossen. ö Im Lokalverkehr werden Billete III. Klasse für d Uebergangs⸗Stationen Cas

in den Personen⸗ gemischten und Güterzügen, aber nicht in den Schnellzügen frei befördert.

sowie IX. und XIX. sind bei 2 von

el, Guntershausen, Gießen und Frank—

Bergisch-Maͤrkische und Hessische Nordbahn-Eisenbahn— Gesellschaft.

wird die Nordbahn vom 1. Januar d. J. für

Märkischen Eisenbahn betrieben und ve

Die Actionaire der Nordbahn erh vereinbarte Abtretung der Verr der Bahn eine feste Rente von

eventuell eine Geldabfindung von 70

Kapital, sofern sie nicht

Eisen

Actien gegen fünfp Märkischen Gesellschaft,

mit g schen Eisenbahn⸗Gesell dbahn gegen fünfpr

Nor

ritäts⸗Obligationen, Pridilegiums vom 127.

zanuar und 1. Juli verfallenden F Anweifungen für die folgenden umzutausch tionen wird vom 15. Juni d. J. bei unserer Hauptkasse ordbahn in Cassel, sowie bei u Berlin, welche die Vergütung überneh⸗ den nicht verfallenen

mpfangs⸗ ) Epupons ausgefertigt werden, ie Aushändigung dieser Obliga ab nach Möglichkeit Zug um Zu bei der Kasse der Herren H. F. Fetschow & Soh Vermittelung des Umtausches gegen eine men werden, gegen Einlieferung der Actien neb

hierselbst,

den

bahn ⸗Gesellschaft,

rozentige

die anderweite O bestehend in dem Umtausche Prioritäts - Obligationen der Bergisch⸗ innerhalb der vertragsmäßigen Frist acceptiren. Diese Offerte wird den Actionairen der Nordbahn hier⸗ emacht, indem wir uns Namens der Bergisch⸗Maͤrki⸗ schaft bereit erklären, die Actien der isch⸗Märkische Prio⸗ r abe des Allerhöchsten v. Mts. mit halbjährlichen, am ten Zins⸗Coupons, sowie mit erien der Zins⸗

ozentige Berg welche nach Maß

9g

Dividendenscheinen vom Jahre 1868 ab erfol Die Actien sind mit einem Nummern

Ausfertigung, wofür Formulare an haben sind, frühestens am 1. Juni einzureichen. dendenscheine der Actien wird deren Werth in Zins-Cou

ationen einbehalten, indem die Dividendenscheine am

ünf Thalern eingelöst werden.

rwaltet.

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ö. n. erzeichniß in doppelter den gedachten Einlösestellen zu Für fehlende Divi⸗ ons der Obli⸗

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roͤbahn ⸗Gesellschaft vom 7. und 117. v. Mts. erfolgt ist, Rechnung der Bergisch⸗

alten als Vergütung für die valtung und demnächst des Eigenthums fünf Prozent ihres Actienkapitals und Thlr. baar für 100 Thlr. Actien⸗ fferte der Bergisch⸗Märkischen er Nordbahn⸗

erfalltage mit

Die Obligationen werden in Appoints von 500 und 100 Thalern beide mit fortlaufenden Nummern von Nr. 1 beginnend, ausgefertigt in dem gedachten Verzeichniß ist daher die gewünschte Art der Appoints zu vermerken, und werden, wenn ein solcher Vermerk fehlt, zunächst Appoints von 500 Thlr. dem Betrage der Actien entsprechend, aus—

gegeben werden.

Sofern die Aushändigung der Obligationen nicht Zug um Zug erfolgen kann, wird die eine Ausfertigung des Nummern ⸗Verzeichnisses der Actien mit Empfangsbescheinigung an den Einsender zurückgegeben der dasselbe demnächst bei Empfangnahme der Obligationen mit Quit⸗ tung wieder einzuliefern hat.

Diese Offerte erlischt mit dem Jahre 1870, nach dessen Ablauf die Bergisch⸗Märkische Gesellschaft das Recht hat, die nicht um etauschten Actlen, nach erfolgter Auskoosung oder Kündigung der Nordbahn— Obligationen J. Serie, vorgängig einer sechsmonatlichen Aufkün⸗ digung gegen Baarzahlung von 70 Thalern für 100 Thaler Actien⸗ kapital einzulösen. .

Diejenigen Nordbahn =Actionaire, welche von dem Rechte des Um⸗ tausches gegen Prioritäten keinen Gebrauch machen, erhalten zu ihren Actien nach Einlssung des letzten noch vorhandenen Dividendenscheins für das Jahr 1869) Zins-Coupons und Talons mit der Nummer der betreffenden Actie, und werden die Dividendenscheine für die Jahre 1868 und 1869 am 1. April des folgenden Jahres mit 5. Thalern für jede Actie eingelöst.

Elberfeld, den 15. Mai 18653.

Königliche Eisenbahn-Direction.

2

In unserem Verlage ist so eben erschienen; . Liste Nr. 32 der bei den Provinzial ⸗Rentenbanken im Mai d. J. ausgeloosten Nummern der Nentenbriefe, welche am 1. Bktober 1868 fällig werden, und derjenigen Nummern der Rentenbriefe, welche in früheren Terminen ausgeloost und ungeachtet der verfloffenen Kündigung bis züm Ausloosungs⸗ Ter, mine Mai 1868 zur Zahlung bei. der Rentenbank nicht präfentirt woörden sind; endlich die Nummern der Rentenbriefe, welche als angeblich verloren oder fonst abhanden gekommen sind. 413 Bog. Fol. Preis 73 Sgr.

Berlin, 13. Juni 1868.

Königl. Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

Ear der Wilhelms strassge.

Anzeiger.

M 140.

Se. M der König haben Allergnädigst geruht:

Den Stadt. und Kreisrichter Buse niz in Danzig zum Stadt, und KreisgerichtJz⸗ Rath daselbst; und

Den Landgerichts ˖ Assessor Hün ten in Coblenz zum Staats e,, , bei dem Landgericht in Elberfeld zu ernennen;

Den Landgerichts⸗Assessor Fritzen in Cleve, der von der Stadtverordneten Versammlung zu Düsseldorf getroffenen Wahl gemäß, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Duͤsseldorf für eine zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Justiz⸗Ministerium.

Der Kreisrichter Gause in Mücheln ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Querfurt und zu . zum 66 im Departement des Ap pellationsgerichts zu Naumburg a. S., mit Anweisung seines Wohnsitzes in ö ernannt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, von n . aus der Provinz Hannover.

u Bad Rehburg, Provinz Hannover, wird am 1. Juli e. eine selbstständige Telegraphen Station III. Klasse (efr. S5. 4 der Telegraphen⸗ Ordnung) eröffnet werden.

Hannover, den 14. Juni 1868. Telegraphen⸗· Direction.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Kon gich g Universität zu Greifswald im Sommer -⸗Semester 1868. m Winter ˖ Semester 1867 68 sind immatrikulirt gewesen 407, da⸗ von sind abgegangen 93, es sind demnach geblieben 314; dazu sind in diesem Semester gekommen 104, die Gesammtzahl der immatriku⸗ lirten Studirenden beträgt daher 418. Die theologische Fakultät zählt 31 Inländer, Ausländer, die riß ce Fakultät 17 Inländer, . Ausländer, die medizinische Fakustät 248 Inländer, 12 Ausländer, die philg eg hic Fakultät: a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife l / b) Ma nder ohne Zeugniß der Reife nach S. 36 des Pruͤ—- ngs Reglements vom 4. Juni 1834; 4. e) Ausländer 8, d) Ata emiker auf der landwirthschaftlichen Akademie zu Eldena; 18 Inlän— der, S Ausländer. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Unipersität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt: I) nicht immatrikulirte (ö, , . 17, 3 Kandidaten der Rechte und der Philologie 4, 3) Doktoren der Medizin 2. 4) Ein Offizier. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 442.

*

N icht amt lich es.

Preußen. Berlin, 16. Juni. Der Ausschuß des Bundes⸗ ra ths des deutschen Zoll? Vereins für Zoll⸗ 5. Steuerwesen versammelte sich heute Mittag zu einer Sitzung.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Handel und Verkehr trat heute Mittag zur Fort⸗ setzung der Enquéte über das , , zusammen und berieth in einer späteren Sitzung die Instruction und Vollmacht für Kreuzer gegen den Sklavenhandel.

Die Civilprozeß⸗Kommission des Bundesraths des Norddeutschen Bundes hat ihre Berathungen über das Genossenschaftsgesetz am 12. d. M. in einer Abendsitzun fortgesetzt und gestern beendigt. Aus denselben ist der Entwur mit zahlreichen sachlichen und redactionellen Abänderungen hervorgegangen, welche, falls dieselben vom Bundesrathe ge— nehmigt werden, eine erneute Berathunglim Reichstage erfor⸗ derlich machen werden.

Berlin, Dienstag, den 16. Juni, Abends

1868.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Reichstages des Norddentschen 4 . die Vorberathung über den Gesetz Entwurf, betreffend die Verwal⸗ tung der nach Maßgabe des Gesetzes vom 9g. Rovember 1867 aufzunehmenden Bundesanleihe, fortgesetzt und beendet.

1, ö Reincke zu §. 2:

er Reichstag wolle beschließen: dem Geseße, betreffend die Ver⸗ waltung der nach Maßgabe des Geseßzes vom h . 1867 21 zunehmenden Bundes Anleihe, folgende Fe ssun zu geben:

1) Zu §. 2 wird hinzugeseßt; In bien gen at der Bundes- kanzler auch diejenige Verantwortlichkeit zu übernehmen, welche in dem an e g §. 6 dem Finanzminister auferlegt ist.

2) Als §. 3 wird folgender neue Paragraph eingeschaltet: Die nach den vorstehenden §8. 1 und 2 herzuleikenden Vertretungs- An spruͤche können sowohl vom Reichstage, als auch vom Bundesrathe Ken die betreffenden verantwortlichen Beamten verfolgt werden.

Reichstag kann , ,,. mit der gerichtlichen Geltend⸗ machung die von ihm gewählten Mitglieder der Bundesschulden ⸗Kom mission 6 .

Als Gerichtshof fungirt bis zum Erlaß eines definitiv über die Verantwortlichkeit der Enn 60 n n . das in Artikel 75 der Verfagssung genannte gemeinschaftliche Ober Appellationsgericht der drei freien und Hansestadte in ?

wurde abgelehnt und 4 das ganze Gesetz ohne weitere Diskussion mit großer Majorität angenommen.

Der Präsident des Bundes⸗Kanzler Amtes Delbrück er⸗ klärte hierauf:

. Meine Herren! Ueber die Gesetzes⸗ Vorlage, welche eben in erster Abstimmung angenommen ist, wird zwar noch eine zweite Abstimmung erforderlich sein, die verbündeten Regierungen glauben indessen von der Ueberzeugung ausgehen zu können, daß das Ergebniß der zweiten Abstimmung von dem Er— gebniß der ersten nicht verschieden sein wird, daß also die Mög⸗ lichkeit vorhanden sein wird, die im Reichstage im vorigen 30h. beschlossene Anleihe zu realisiren. In dieser Vor⸗ aussetzung und in dem Wunsche, die Zeit, die für die Reichstags -Sitzungen noch zur Disposition steht, möglichst zu schonen, glaube ich um die Erlaubniß bitten zu duͤrfen, schon ift diejenigen Abänderungen in dem Bundeshaushalts Etat ankündigen zu können, welche im Fall der Annahme des heute in erster Abstimmung beschlossenen Gesetzes und der da—⸗ durch bedingten Realisirung der Bundesanleihe eintreten wer⸗ den. Ich setze voraus, daß das auch in diesem Stadium der Berathung zulässig ist.

Die nächste Folge der Möglichkeit, die Anleihe zu reali- siren, ist die, daß der Etat des Ordinariums für die Marine Verwaltung, wie er in dem dem Reichstage vorgelegten Bun⸗ deshaushalts- Etat in Ansatz gebracht ist, Veränderungen er—⸗ fährt. Der Etat war, wie den Herren bekannt ist, n n w ermäßigt worden mit Rücksicht darauf, daß es noth⸗ wendig war, aus den für die Marine überhaupt vorhande⸗ nen Mitteln extraordinaire Ausgaben zu bestreiten, und war in Folge dessen auf den Betrag von L868 979 Thlrn. festgesetzt worden; er würde sich nunmehr auf den Betrag von 29 Thalern . Der Etat, um den es sich hier handelt, hat der Vorberathung im Hause noch nicht unterlegen, er wurde, wie erinnerlich sein wird, an dem Tage, wo er auf der Tages- Ordnung stand, durch Beschluß des 55e von der Tagesordnung wieder a. Die Modisicationen, welche in Folge dessen der dem Hause vorliegende Spezial⸗Etat für die Marine erfahren wird, sind in derselben Form wie der jetzt dem Hause vorliegende Spezial⸗ Etat zusammengestellt worden. Dieser Etat ist dem Herrn Präsidenten des Reichstags mitgetheilt und wird heute zur Dißposition der Herren Abgeordneten stehen.

Die zweite Aenderung, welche in Beziehung auf die Marine eintritt, ist die, daß das auf 3,100,000 . angenommene:

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