den Kommissions ⸗Anträgen lautet: Obliegenheiten nicht nachkommen, orden unter Anwendung ad⸗ halten. — Zu letztern gehört tierräume auf Kosten der lle von dem Verpflichteten Abgaben vorgeschriebenen
ockum⸗Dolffs vor: Diese Bestimmungen zur Gemeinde zu gehö—⸗
u §. 12, welcher nach Duartierträger, welche ihren §. 5 bezeichneten
er Zwangsmittel hierzu anz eschaffung anderweiter Die Kosten sind in auf dem für die Einziehung Wege beiz lag folgende Dem s.
ministrativ
auch die B diesem Fa
der Gemeinde⸗ utreiben. ?
r Äntrag des Abg. v. B 12 folgenden Zusatz gelten auch für alle Quartiergeber, ren, in derselben wohnhaft si Abg. v. Bockum⸗
zu geben: die, ohne
Antrag zurück. skussion nach den Zu §. 16, der von der
Dolffs zog seinen 135 und 14 wurden ohne Di sion genehmigt. g erhalten hat ch Ablauf
Wechsel der ur mit Zustimmung v. Bockum⸗Dolffs vor;
Zus⸗aßz hinzuzufügen:
Anträgen der Kommis
Komnüssion folgende Fassun
Der Ortsvorstand kann na allgemeinen oder theilweisen Ablauf einer k lag folgende
von drei Monaten einen uartiere vornehmen, nach
eren Frist n der Militairbehörde.«
ntrag des §. 15 folgenden keine weitere Theilnahr swesens , a am wenigsten darf irgen oder Umquartierungen selhst Der Antragsteller befü Baretzki beantragte, di Bockum ⸗Dolffs zog seinen elltes Amendement. 1' wurde in folgender F der Kommission geneh »Alle den Vorschrif esetzlichen Bestimmunge estimmungen ü halten sollen, o sind, können nur erfolgen. ⸗
Bas Militair hat es Servis⸗ und rücklich vorschreibt und behörde neue Einquartierungen
Antrag. Der Geheime
diesen Antrag abzulehnen. — Antrag zurück; ebenso
g nach dem Vorschlage
zuwiderlaufenden landes⸗ n. — Anordnungen welche andelten Gegenstände ent⸗ erforderlich des ⸗Präsidiums
ne an der Verwaltung ls dieses Gesetz d eine Militair anordnen.
rwortete diesen
quartierun es ausd
Kriegsrath Abg. von
ein zu 8 20 ge
ten dieses Gesetzes den aufgehobe in diesem Gesetz er welche zur Ausführu durch befondere Verordnu
Tarif angenommen. Orte, hat die Kommission gemacht:
zu beschaffenden Ortschaften nicht der II. Servis⸗Klasse
ng dieses Ges— ngen des Bun
f wurde der Servis⸗=
Klasseneintheilung g folgenden Zusatz Ariillerie⸗Schießübungen ofern die davon getroffe die Entschädigung
e vor: 1) von den Abg. Dr.
Littera C., er Vorlage der Regier Für die zum Zwecke Quartlerleistungen wird einer höheren Klasse angehören,
olgende Anträ Meyer (Thorn: lußworten des K ende Worte beizufügen; sub 2 des Gesetzes wird eine
8 — . w ä „// /// ö 83 ö . ö 2 ö /// / /// /// j 3 K— — M 3 2 K . * 8
5 2 . w
8
gewährt. Hierzu lagen f Stephani un Den Sch
3
s. Entwurfs in Anlage Litt. C. de Quartierleistungen
für vorübergehen Dauer von 30 Tagen
soweit dieselben die ntschädigung gewährt i in die nächst höher die Ortschaften der uschlag von zwanzig Prozent er=
höhere Servis ⸗ E die betreffenden Ortschaften n die dritte Servislla is⸗Klasse aber einen S
Von dem Abg. von Th en Schlußsatz des Kommis nahme der aus Veranla der Nähe der Remonte⸗ Kommandos länger beg Entschädigung der 2. Se Nachdem die Abgeord ihre Anträge befürwortet hatten Baretzli für die Ablehnung. Nachdem der Referent sich noch gegen des Abg. von Thadden ausgespro Dr. Stephani und Hr. nach Ablehnung des Antrages ssion, so wie Eingang un
anze Gesetz kann erst er⸗ durch die Lommission
bersteigen, Weise, daß mindestens i höchsten Serv halten.
sse aufrücken,
. . . . . . . . ö. . . ö 6. 11 . ö.
ons. Antrages zu fassen: Mit Aus= Schießübungen und der in enen, alljährlich mit Remonte⸗ tschaften, welche mindestens die
ö , epots geleg uartierten Or rvisklasse erhalten.
neten ür. Stephani und von Thadden
, erklärte sich der Geh. Rath
das Amendement wurde der Antrag horn) angenommen, es Abg. von Thadden, d Ueberschrift
chen hatte, der Abgg.
fatz der Kommi
g über das g
Die Abstimmun stellung
folgen, sobald die neue Zusammen Haus genehmigte noch folgende von der Kommission
lle beschließen: deskanzler zu ersuchen, waffnete
vorliegt.
beantragte Resolution
Der Reichstag wo Herren Bun Naturalleistungen an die be besondere der Verpfle baldmöglichst eine Vorlage u ersuchen, chen Bundes für Servis e der Art zu erhöhen, vollständigen Entschädigung für die etrag erhöht werde eskanzler zu ersuche
behufs gesetzlicher Re⸗ Macht im Friedens⸗ und des Vorspanns, dem zu machen; ie in dem Etat der Entschädi⸗ daß der Servis.
gulirung der ustande, i eichstage 2) den Herrn Bundeskanzler z
Militair Verwaltung des Nor Jungen ausgeworfene Sum Tarif bis zu cinem, einer tierlast gleichkommenden I) den Herrn Bund bei den Artillerie ⸗ Schieß Uebungen Der Natural · Einquarticrung, in B werden.
In Bezug auf die zum Gesetz v oß das Haus, nach dem Antrag Theil derselben durch die Berathung der
n kann; darauf hinzuwirken, daß ruppen, unter Vermeidung aracken oder Selten untergebracht
orliegenden Petitionen be- e der Kommission einen Gesetzesvorlage für
2472
Zu
n der jedoch
Quar⸗
erledigt zu erachten, einen anderen Theil dem Herrn Bundes
kanzler zu überreichen.
Es folgte der zweite Gege
ö über den Gesetz er. verhältnisse der Bundesbeamten.
Das Gesetz lautet:
Wir Wilhelm ꝛ20., verord Ein Bundesangehöriger er und die etwa damit verbundene ner Staatdangehörigkeit. ßerhalb des heimathlichen Bundes- nehmen hat, sein früheres Unterstüßzungswohnsitz) vor⸗
nstand der Tagesordnung: Vor-
berathun twurf, betreffend einige Rechts⸗
leidet durch die Anstellung im Verlegung seines
Bundes dienste ) uch bleibt
sitzes keine Aenderung bezüglich sei dem Bundesbeamten, welcher au dienstlichen Wohnsiß zu Angehörigkeit,
ö mm
, ,
ö r . — n amm .
staates seiner Heimathsrecht (Gemeinde
Die Heranz ller Art ienstlichen Wohnsitz haben. endung auf diplomatische ersonal.
1) der Steuerpflichti nd Pensionen; 2)
inkünfte, Wartegelder und xecutions-Vollstreckung den aktiven un
behalten.
lichen Steuern a dieselben ihren d findet keine Anw sowie auf deren §. 3. Hinsichtlich 6 mens, der Wartegelder iu
in schlagnahme der D Zulässigkeit der E egen die Person kommen iedenen Bundesbeamten geg Bundesstaaten enthaltenen hren Wohnorten für die
rekten persön ˖ te statt, wo Bestimmung Personen und Konsuln,
gkeit des Dienst ⸗Einkom der Zulässigkeit unter Be—⸗ Pensionen; 3) der
Vermögen oder id den aus dem Dienste ge. enüber diejenigen in der Gesetzgebung Bestimmungen zur Anwen⸗ Staats beamten maßgebend ienstlicher Wohnsitz außer- kommen hinsichtlich der Zulässig⸗ inkünfte die Bestimmungen des a Vegünstigungen / welche en Hinterbliebenen Besteuerung der aus Staatsfonds ben gewährten Pensionen, zustehen, finden auch zu Bundesbeamten hinsichtlich der den taatsfonds oder aus öffentlichen Versor · gleichartigen Bezüge findet auf alle dium angestellt oder nach dnungen des Präsidii Fo
iehung der Bundesbeamten zu di findet ausschließlich an dem Or — Diese
der einzelnen dung, wel sind. Für
che an i diejenigen Bundesbeamten, halb der Bundesstaaten sich befindet, keit einer Beschlagnahr preußischen Rechts zur nach der Gesetzgebung d der Staatsbeamten hinsichtlich der oder aus offentlichen Versorgungs ka Unterstützungen oder sonstigen 3 Gunsten der Hinterbliebenen selben aus Bundes oder gungs ⸗Kassen zufließende §. 4. Dieses Gesetz Bundes ˖ Präsi sung den Anor Anwendung.
Bei der Generaldebatte nahm vurde §. 1 ohne Disku
der Abgeordnete Hagen folger
igungen der aktiven oder en bei ihrer Heranziehung nsbesondere haben die in schristen des Gesetzes vom 14. Mai 1832 s der Beamten keine
me der Dienst⸗E Anwendung. Diejenige
er einzelnen Bundesstaaten d
ssen densel uwendungen
Anwendung.
welche entweder vom Vorschrift der Bundes verfas ⸗ lge zu leisten verpflichtet sind,
Beamte,
Niemand das Wort. ssion angenommen.
der Spezialdebatte r nden Zusatz zu
Zu §. 2 beantragte machen: oönliche Befreiungen oder Bevorzr Dienst geschiedenen Bundesbeamt finden nicht statt. J Preußen geltenden Vor 1822 und der Kabinetsordre
Besteuerung des Diensteinkemmen
aus dem zu Gemeinde ⸗Abgaben
dieser Beziehung vom 11. J hinsichtlich der Anwendung. « Der Abg. Hagen motivi Der Präsident ergreife das Wor ehen könnte, erstens, und zweitens, als ob ich das erstere der Fall ist, hohen Hauses überlasser das werden Sie aus meiner aus nicht diskutiren darüber, auf die Kommunalbesteueru gut oder schlecht sin Orte nicht auszutragen ist. das, daß ir
rte seinen Antrag.
deskanzler⸗Amts Delb t mit einer gewissen Schüchternheit, w als ob ich pro domo sprechen wollte, sprechen wollte. Ob r Beurtheilung des ite nicht der Fall ist, sehen. Ich will durch⸗ ob die in Preußen in Beziehung Beamten bestehenden Vor⸗ d. Es ist das eine Sache, Wofür ich allein zu plai⸗ Norddeutschen Bunde zwischen den Landesbeamten kein zum Nach= Unterschied gemacht wird, daß also ilegium odiosum kon— Schaffen Sie, meine chen Staatsbeamten im Wege an welchem
rück erklärte:
des Bun eil es so
für Privilegien das muß 1 — daß das zwe m Vortrage er
ng der
schrifter
diren habe, ist den Bundesbeamten und theil der ersteren ausfallender nicht ein Privilegi stituirt wird f Herren, die Privilegi der preußischen Gesetzge dieses Geseßz für die Bun ich, kann der Bund eine Empfindun die verbündeten angeht, daß chlechter gestellt sind,
Nach kurzen Bemerkungen Frhrn. von Dörnberg w batte angenommen, deszglei wie §. 2 des Gesetz Entwurfs.
Ueber §. 4 entspann sich Abgg. Bähr, Tweste thal, Lasker, Kanzler⸗Amts
Der Antra
zwar ein Priv die Bundesbeamten.
en der preußis bung ab, fallen die
um, und
und an dem Tage, Privilegien, von denen hier selbst. Das aber, glaube und ich glaube, das ist ird, ebenso wie es nicht rritorien
Ausfeld und
in Kraft tritt, desbeamten die Rede ist, von in Anspruch nehmen, die der Reichstag theilen w en sie gekheilt haben: da eamten in den einzelnen als die Landesbeamten;
der Abgg. Miquẽl, der Anirag auf Schluß der ö chen der Antrag des Abg. Hagen, so
eine Debatte, an welcher sich die . tterfeld, Dr. Frieden / räsident des Bundes.
die Bundes
eydewitz (Bi chwerin und der P
Delbrück betheiligten. auf Schluß der Debatte wurde ang
von S
enommen.
Desgleichen §. 4, sowie das ganze Gesetz.
2473
Es folgte der dritte Gegenstand der Tages⸗Ordnung: Di ̃ erste und zweite Berathung über den Gesetz Entwu ng: Die am Bord dieser Schiffe. Die se Erscheinungen riefen sowohl bi 8 . ö — rf, betreffend kite n , 6a die allgemeine .
; e nahm nur der Abg. Lesse das Wort ;
Es fol ickwei . Nach Art. 4 de ; . n e , n n n, , nr, mn. beschlosfen wurde, die zweite Lesung des 8 m zuläßt, nicht der Beaufsichtigung Seitens des Bundes. In ,,, d, en,
Bei §. I des Gesetzes beantragte der i. ; Bunde übertra enen Aufsicht rechts ist bald nachd nc ieses dem fulgeg bend Mahns H nnn, geordnete Ausfeld erwähnten Fälle nach ihrem ganzen Umfan 8 e . n.
Dispensationen von diesem Verbote, auch w waren, eine Kommission, bestehend aus einem B geworden Ort keschtankt werden sollen, sind un zu ssig wenn sie auf Zeit und des Bundespräsidiums, aus einem Bere lf ö. 1 o , . Ober-Justizrath pr? Pape beantragte den Zusatz i l (n gn 3. einem X' n irn de .
; ecklenburg⸗schwerin schen Regi .
Der Antragsteller zog darauf sein Amendement zurü und Bremen abgeordnet e i, um nf. ,, wurden sodann die 3 Par . nt zurück und mal von den in den beiden zu, nehmen cin. e nnn, 3 es Gesetzes und das ganze chen hauptfächlich die ee, genannten Plätzen, aus wel nach dem Vorschla ö. n ngen ni Ebenso würden Ländern stattfindet, besteh , nach überseeischen , , n . . ommission eine Reihe mit und thatsaͤchlichen Ein 6; enden gesetzlichen Anordnungen
g stehende Petitionen als erledigt be! der Handhabun . len ing . . 1. reglementarischen
trachtet.
Ein Antrag des Abg. von Anordnungen. Die Kom missari i
letzten ern e de der i ,,,, n, 2 des geführt und haben einen gglg n rike nh usttag aus⸗
trag des Abg. Wiggers e hung über nachstehenden An. Sache nach zwei Seilen des Ee, i ss gef r n n 9 gesetzliche und sodann die administrative Seite. Was 6
Der Reichstag wolle beschließen: aus Veranla i ; , 8. Sitzung des Reichstages vom 16. d. Mts. ae m nere 6 liche Seite der Sache anlangt, so hat, während die Kommission
Bundes⸗Kommissarius auf die Interpellation des Ab i noch in Thätigkeit ine ü ꝛ ö g. M. Wiggers ich igkeit war, eine Aenderung insofe w Vesch e ß inn dfeser Session des Rei e,. k 9. ten lerne ezüglichen Vorschriften ergänzt haben. Unter diesen ent. fe de ndu che washenl ee god dests hend , . n ö änden erschien es zunächst als die dringendste Aufgabe, die schiedenheiten des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten B r ul 65 . e , , den, . argh sen ithen ziale fiche enge, ken ö Ge n gg gelte fühl . 4 Der Referent Fr. Endemann hat folgende detaillirtere verschiedenen Auswandererplätzen hestehenden Le gnen nnr. Fassung beantragt: ö g en ich . solche Einrichtung um 6 3 en, als sie, im Interesse der dabei betheiligten Plätze 2
Der Reichstag wolle beschließen: den Bundeskanzler a daß in Ausführung bes am 33 Oktober v. J. nr r un . elbst dem betheiligten Publikum eine größere Garantie dar-
des Reichstags baldigst ein Gesez vorgelegt werde, welches alle no bietet, als der jetzt bestehende Zu irkli bestehenden aus der Verschiedenheit des deligiosen gi nenn bietet oder ,, . ö . . niffes bergeleiteten Heschränkungen der bürgerlichen und siggtshürger. hieten geeignet ist. Die von der Ie ien ert, i e ee ice ö. ,, , . 1 1. e. u, en, , ,, sind dem Cid gratz! vorgelegt worden n en n m , Glaubensbekenntniß des einen Sbelle beruhenden ö , , , ,. der ehelichen Rechte beseitigt, 2. für alle Eidesleistungen und Beschlußnahme k im Bundesrgth zur Berathung , raeliten eine der Gleichberechtigung enisprechende Form einführt, ti me kommen werden, und alsdann die admini—⸗ se volle Gleichberechtigung der Israeliten zur Theilnahme an der stratiye Seite der Sache ihre Erledigung sinden wird Was die legissative Seite der Sache angeht, so wird nicht
Gemeinde⸗ und Landesvertretung, fowie zur Bekleidung öffentlicher Gemeinde. und Staats. Aemter ün Gebiete des Norddeutschen Bundes wohl ein Zweifei bestehen, daß es im Bedürfniß liegt, die Ge⸗
ausdrücklich anerkennt.« setzzebung übereinstimmend, also i . Referent, Abg. Dr. Endemann, begründete seinen gebung zu . indem es ie une en ren . 4 3 a ö. . lebhaften Interesse ist, daß gleichmäßige Vorschriften gelten An der Debatte betheiligten sich die Abgg. v, Vincke (Ol= Diese Frage indessen ist nicht so einfach zu lösen, wie 5 bendors, Graf Bassewitz, Lasker, v. Brauchitsch (Elbing und vielleicht auf den lersten Bic erscheink. Der und ist un 6. n ge ö (Berlin) und der Geh. Regie⸗ . befugt, über die Materie gesetzliche Bestimmungen 6 af zi urg. zu treffen, und er ist in der Lage, di ĩ J Bei der folgenden Abstinmung wurde der Haupt-Antrag mungen Nachdruck ö. bre ner In ben rn n, a 9 ö des Referenten angenommen, von den speziell angeführten andere Seite. Ebenso befugt wie der Bund ist, über die 3 Punkten Rr. I abgelehnt und Nr. 2 und, 3 angenommen. richtungen der mit Auswanderern aus segelnden Schiffen gc Hiermit war die Tagesordnung erledigt. liche Bestimmungen zu treffen, ebenso befugt sind die Wr. Schluß der Sitzung 4 Uhr 40 Minuten. einigten Staaten von Amerika und andere Länder, nach denen — Die heutige (26) Sitzung des Reichstags des Auswanderungen stattfinden, Bestimmungen über die Einrich- Norddeutschen Bundes wurde um 9) Uhr durch den tungen der Schiffe zu treffen, welche Einwanderer zu ihnen hin⸗ Präsibenten Hr. Sim son eröffnet. Von den Mitgliedern bringen. Es liegt in der Natur der Sache, daß die eine Ge— des Bundesraths waren anwesend: Der Präsident des Bundes= setzüibung auf die andere einige Rücksicht nehmen muß, weil kanzler Amts Delbrück, General. Lieutenant von Pod. sonst ein Verhältniß eintreten kann, wonach in der einen Rich. biels ki, Vice Admiral Jachmann, Ministerial Direkter Gůn⸗ tung etwas erlaubt ist, was in der andern Richtung verboten ist ther, Staats-Minister von Triesen „Gehelmer Rath r. Wein.! Die se Lage komplizirt die legislative Frage und ist die Veran. lig, Geheimer Legations-Rath Hofmann, Staats ⸗Rath lassung gewesen, daß in der gegenwärtigen Session des Reichs⸗
von Müller, Minister von Watzdorf, Drost von Oertzen, l. 6 k . 1, i , , und ich halte es für
Staats-Rath Buchholtz, Regieruͤngs⸗Rath Dr. Sintenis, iwd Minister von Bertraöb, Senator Gilde meister, Senator wahrscheinlich, daß in der nächsten Session des Reichstages ein Br. Kirchenpauer und die Kommissarien Geheimer Ober. Gesetz zur Vorlage kommen wird, Reglerungs-Rath Eck, Korvetten-Capitain, von Schleinitz Darguf mofivirte der Abg. Schulze die folgende von ihm und Major Bronsart von Schellen dorf. ? an den Bundeskanzler gerichtete Anfrage: I) ob und welche Vor Eintritt in die Tagesordnung beantwortete der Prä⸗ Einleitungen Seitens des Bundesrathes in Bezug auf den Weg⸗ siden? des Bundeskanzler - Aintes, Delbrück, die folgende Inter— fall der Mecklenburgischen und Lauenburgischen Transitzö lle, pellation der Abgg. Löwe und Harkort: bei dem nahe bevorstehenden Eintritt beider Länder in den Zoll⸗ Beabsichtigt der Hohe Bundes rath ein Gesetz zum Schutz Verein, getroffen sind; und 2) welcher Termin für diesen Ti der deutschen Auswanderer in den Häfen des Norddeutschen tritt und dem damit selbstverständlich verbundenen Wegfall der n 37. . ,, Schiffen vorzulegen, Zölle vom Bundesrath in das Auge gefaßt ist? und welche Maßregel hat der elbe ergriffen, um diesen Schu Der Präsident des Bundeskanzler-Amtes b z ie bis r e l , e. auszuüben? , 65 Jute ch wie folgt: k in nachstehender Weise; . Meine Herren! Die Interpellation betrifft zwei verschi Meine Herren! Es wird Ihnen allen erinnerlich sein, daß Punkte, einmal die Lauenburgischen en gr h ö auf zwei Autwandererschiffen welche, das eine zu Ende deß die Mecklenburgischen Transitzölle. Was die Lauenburgischen vorigen, und das andere zu Anfang dieses Jahres, von Ham- Transitzölle anbetrifft, so hat der Herr Interpellant selbst schon burg nach New⸗HYork absegelten, sehr beklagenswerthe Erschei⸗ bemerkt, daß sie nicht mehr erhoben werden, er hat aber ver⸗ nungen hervorgetreten sind in Beziehung auf die Mortalität mißt, daß darüber eine Bekanntmachung ergangen ist. Ich 309 *