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bestätigen, daß die Transitzölle seit dem 5. Ja⸗ 63. i n, m. werden und zwar in Folge davon, daß mit dem 5. Januar d, J. das Herzogthum Lauenburg ein Theil des Zollvereins geworden ist. Am 30. De⸗ ember v. J. ist für das Herzogthum Lauenburg eine erorbnung ergangen, durch welche die Gesetzgebung des Zollvereins im Hen thum vom 5. Januar an eingeführt wurde. Obgleich in der Gesetzgebung des Zollvereins der Satz, daß Durchgängszölle nicht erhoben werden sollen, steht, so hat man doch, weil einmal die Frage das Interesse auf sich gezogen hatte, es nicht für überflüssig gehalten, in die in Lauenburg erlassene Verordnung eine ausdrückliche Bestimmung wegen der Transitzölle noch aufzunehmen. Es ist, obgleich das eigentlich überflüfsig war, in dem §. 3 dieser Verordnung noch ausdrück⸗ lich gesagt: — Von der Durchfuhr werden Abgaben im Herzogthum Lauen—⸗ burg ferner nicht erhoben.
Ich glaube, daß hiermit diejenige Bekanntmachung erfolgt ist, die nach der Lage der Dinge nöthig war und erfolgen konnte. So viel von Lauenburg. .
Was Mecklenburg anbelangt, so habe ich in der That dem⸗ jenigen, was ich in der letzten Session auf eine Interpellation
esselben Herrn Interpellanten geantwortet habe, nichts 3 zufügen. Die Situation hat sich allerdings seitdem in ofern verändert, daß, wenn ich damals erklären mußte, es bestehe noch ein rechtliches Hinderniß gegen den Anschluß Mecklenburgs an den Zollverein, dieses rechtliche Hinderniß bekanntlich jetzt nicht mebr besteht. In Beziehung auf den Zeitpunkt des An, schlusses Mecklenburgs kann ich mich nur auf das beziehen, was ich in einer der letzten 6 bei der Berathung des Zoll⸗ Etats hier zu erklären die Ehre gehabt habe. Der Anschluß steht nahe bevor, ein Termin kann noch nicht hestimmt werden und ich möchte namentlich nicht, weil das Mißverständnisse hervor— rufen könnte, etwa durch mein Stillschweigen den 1. Juli als den Termin bezeichnet haben, an welchem der Zollanschluß er— folgen wird.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Zusammen⸗ stellung des Gesetzes, betreffend die Verwaltung der nach Maß⸗ abe des Gesetzes vom J. November 1867 aufzunehmenden Hüades ane , mit den in der Vorberathung über dasselbe gefaßten Beschlüssen des Reichstages.
Zur General⸗Debatte nahm Niemand das Wort, ebenso⸗ wenig zur Spezial ⸗ Debatte. Das Haus trat mit großer Ma— joritckt dem Gesetz⸗-Entwurfe bei. Es folgte in der Tages⸗ Ordnung: Vorberathung über den Bundeshaushalts⸗Etat für das Jahr 1869, Fortsetzung der Spezial ⸗Diskussion, zunächst über II. Fortdauernde Ausgaben. Kap. 6. Marine Verwal⸗ tung. Der Bundesbevollmächtigte Vice⸗Admiral Jachmann gab folgende Erörterungen über die Vorlage: .
Der dem hohen Hause vorgelegte Etat der Marine⸗Ver⸗ waltung für das Jahr 1869 1 aufgestellt auf Grund der Denkschrift, betreffend die Entwickelung der Marine, die dem letzten Reichstage vorgelegt worden ist, und hält sich im Allge⸗ meinen genau an den vorjährigen Etat. Derselbe ent— 14 in seinem Ordinarium diejenige Vermehrung im Per⸗ onal, die in jener Denkschrift auf pag. 11 angedeutet worden ist, als der bis zum Jahre 1877 beabsichtigte Fortgang der Personalentwickelung der Marine. Im Großen und Ganzen handelt es sich um eine Vermehrung um 20 Offi— zierstellen, und um eine Vermehrung des Matrosencorps um etwa 40) Mann und der Werft⸗Division um 100 Mann. Demnächst findet eine Vermehrung im Etat der Seebataillone statt. Es ist im Jahre 1869 eine Compagnie Seesoldaten auf den Etat gebracht, und dieselbe findet ihre Begründung in der nahe bevorstehenden Eröffnung des Jahde-Hafens und in der
damit nothwendigen Besetzung dieses Hafens. Außerdem ist in
Titel 21 die Verwaltung des Lootsenwesens an der Jahde, die früher auf den Etat der Landesverwaltung übernommen war nunmehr in den Etat der Verwaltung der Bundesmarine auf genommen worden.
Darauf wurde die Genergl⸗Debatte über Kap. 6 eröffnet. Es sprach Abg. Roß, dem der Vice⸗Admiral antwortete:
Dem Herrn Voxredner habe ich zu erwidern, daß die Marineverwaltung ein aufmerksames Auge darauf hat, wie die Fortschritte im Bau der Panzerschiffe sich Bahn brechen. Mittlerweile kann ich koͤnstatiren, daß die drei Panzerschiffe, welche die Norddeutsche Marine besitzt, vollständig auf der Höhe stehen, welche den Anforderungen, die man gegenwärtig im Auslande auf Schiffe dieser Klasse richtet, entspricht, und namentlich ist König Wilhelm gegenwärtig das stärkste Schiff, was guf dem Wasser schwimmt.
Was die zweite Bemerkung betrifft, wegen Entsendung von Schiffen nach China behufs Schutzes des deutschen Handeis, so waren hereits im diesjährigen Etat zwei Schiffe nach Ching bestimmt, um dort mehrere Jahre Station zu nehmen. Indeß
.
wird die Entsendung der Schiffe möglicherweise bis ins nächste Jahr hineinziehen, da gegenwärtig ein großer Theil der Mannschaft entlassen und es fraglich ist, ob man sie wie⸗ der rechtzeitig bis zum Herbst wird einziehen können; und demnächst, weil das Schiff, was nach Ehina bestimmt war, unglücklicher Weise vor einigen Tagen in Kiel Feuer ge⸗ faßt hat, worüber ich aber dem hohen Hause die erfreuliche Mittheilung machen kann, daß sich der Schaden bei näherer Besichtigung als ein ziemlich unbedeutender herausstellen wird.
Was endlich die Erziehung des See-Offizier⸗Corps betrifft, so hat die Marine Verwaltung dem alle Aufmerksamkeit zuge— wendet und theilt vollständig die Ansicht, daß Expeditionen nach Ehina, der Aufenthalt in fernen Meeren namentlich dazu bei⸗ tragen, um den See⸗-Offizier heranzubilden; aber schon jetzt kann ich konstatiren, daß unsere jungen See⸗Offiziere viel mehr auf See dienen, wie die irgend einer Marine unserer Nachbar⸗ Staaten, Rußland, Schweden oder Dänemark.
Titel. L.: Verschiedene Einnahmen 3,664,561 Thlr, wurde ohne Hiskussion angenommen. Es folgte: Ausgabe. A. Lau- fende Ausgaben 2636-405 Thlr. Zu Titel 1. Besoldungen 5b, 950 Thlr. sprachen die Abgꝗ. Harkort und v. Bockum⸗Dolffs, welcher Letztere den folgenden Antrag begründete:
Bei Titel J. »Beseldungen« die destinimte Erwartung auszu⸗ sprechen: es werde im Etat für 1879 das Gehalt des Marine Ministers in a n , g a die Stelle selbst alsdann nicht ferner mit der e h chen Kriegsministers kombinirt, sondern selbstständig besetzt
Der Präsident des Bundeskanzler ⸗Amtes antwortete dem Abg. v. Bockum⸗Dolffs, und der Vice⸗Admiral Jachmann dem n, ,.
Nachdem noch der Abg. von Kirchmann für den Antra des Abg. von Bockum-Dolffs gesprochen hatte, wurde . vom Hause verworfen. Zu den übrigen Positionen der »Lau⸗ fenden Ausgaben« sprach wiederholentlich der Abg. Harkort, dessen Einwendungen der Vice⸗Admiral Jachmann widerlegte.
Der Abg. Harkort sprach ebenfalls zũ verschiedenen Titeln von B.: Einmalige Ausgaben 5, 981, 498 Thaler. Die Vorbe⸗ rathung des Marine-Etais wurde alsdann geschlossen, worauf noch der Vorsitzende des Bundeskanzler ⸗Amtes das Wort nahm.
Das Haus ging darauf Üüber zu 1J. Einmalige und außer- ordentliche Ausgaben. Kap. J. Bundeskanzler⸗Amt. Kap. 5. Marine ⸗ Verwaltung. Darauf folgten: Einnahme. Kap. 5. Matrikularbeiträge. Specification der im Bundeshaushalts- Etat für das Jahr 1869 für die Militair · Verwaltung ausge⸗ brachten einmaligen außerordentlichen Ausgaben, und nachträg— liche Berichtigung des Kap. 5. in J. Fortdauernde Ausgaben — Militair⸗ Verwaltung, Eine Debatte wurde nur durch die Position: Einmglige Ausgabe für das Bundeskanzler ⸗Amt (Erwerbung eines Grundstücks in der Wil helmsstraße in Berlin) veranlaßt, welche der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes einleitete. Nach einer ag Reihe von Bemerkungen verschiedener Abgg. wurde die Position genehmigt. Endlich ging die Diskussion über auf: Hesetz Entwurf, betreffend die Feststellung des Haushalt. Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1869. Der Präsident des Bundeskanzler Amtes gab einige Erörterungen dazu, worauf der Graf v. Bethusy Hue den folgenden Antrag befürwortete:
Der Reichstag wolle am Schluß der Vorberathung über das Budget des Norddeutschen Bundes beschließen: den Herrn Bundes⸗ , ,. . Ei , un, der Gesammikosten für die
e undes i shaus = re ig gen . es in den Bundeshaushalts Etat
Das Haus trat dem Antrage mit großer Majorität bei, lehnte dagegen den folgenden Antrag des Äbg. Krüger ab:
Der Reichstag wolle beschließen: dem obigen Gefetze folgende Bestimmungen hinzuzufügen: Der auf die Bevölkerungen Nordschles⸗ wigs entfallende Antheil an den finanziellen Leistungen für den Rord— deutschen Bund wird einer besonderen Kasse überwiesen und so lange von einer in der Stadt Flensburg niederzufetzenden Kommifsson felbst⸗ ständig verwaltet, bis die Bevölkerungen Nordschleswigs ihre Wünsche in Betreff ihrer Stagtszugebörigkeit kundgethan haben, event. die Un= gültigkeit des Art. V. des Prager Friedens vom 23. August 1866 durch beide Paciscenten verkündet worden ist.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Erste und zweite Berathung über den Gesetz Entwurf, betreffend die Rechnung Revisionsbehörde des Norddeutschen Bundes. Hierzu stellte der Abg. Twesten die folgenden Abänderungs⸗Anträge:
Der Reichstag wolle beschließen: 1) die Ueberschrift des Geseßzes dabin zu fassen; Gesetz, betreffend die Kontrole des Bundeshaushalts für die Jahre 1867 bis 1869; 2) im S§. 1 statt der Worte »bis auf weitere gesetzliche Bestimnmung« zu seßen: für die Jahre 1867, 1868 und 1869, ö im §. 2 statt der Worte »in dieser Eigenschaft« zu setzen: zu diesem Zivecke; dem §. 5 folgenden Zusatz anzufügen: Diese Jnstruklion wird dem Reichstage bei dessen nächstem Zusammen⸗ tritt mitgetheilt.
„Der Abg. Twesten begründete seine Anträge, worauf der Geh. Ober⸗-Regierungs-Rath Günther den Standpunkt des Bundesrathes zu den Anträgen erörterte. An der Debatte be— theiligten sich noch die Abgg. von Blanckenburg, von Kirch—
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mann, Grumhrecht, worauf die General⸗Diskussion geschlossen wurde. Zur Spezial-⸗Debatte sprachen die Abgg. von Kirch⸗ mann und Hagen. Das Haus nahm den Gesetz- Entwurf mit den Amendements des Abg. Twesten an und verwarf die An⸗ träge des Abg. von Kirchmann.
Es folgte in der Tagesordnung Nr. 4: Mündlicher Bericht der Komimission für Handel und Gewerbe über den folgenden Lasker⸗Miquel'schen Gesetzentwurf, betreffend den Betrieb der stehenden Gewerbe.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu stimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
§. 1. Das den Zünften zustehende Recht, Andere vom Betriebe eines Gewerbes auszuschließen, ist aufgehoben.
§. 2 derne ri. Gewerbeberechtigungen, Zwangs- und Bann⸗ rechte und alle anderen, als die im §. 1 erwähnten Verbietungsrechte, so wie die anderen, als staatlichen Berechtigungen, Konzessionen zu 6 Zwecken zu ertheilen, ferner alle Abgaben, weiche für den
etrieb eines Gewerbes entrichtet werden, mit Ausschluß der staat⸗
lichen Gewerbesteuer, und die Berechtigungen, dergleichen Abgaben aufzuerlegen, hören am 1. Januar 1870 auf.
Neue Befugnisse dieser Art, so wie neue Realgewerbe⸗Berechti⸗ gungen können nach dem Erlaß dieses Gesetzes weder durch Verleihung, noch durch Verjährung oder Vertrag begründet werden.
Die Bestimmung darüber, ob und in welchem Umfange für die in Wegfall kommenden Befugnisse zu entschädigen sei, bleibt den ein⸗ zelnen Staaten überlassen.
8§. 3. Für den Betrieb eines Gewerbes ist ein Befähigungs. Nachweis nicht mehr erforderlich. Diese Bestimmung findet jedoch bis auf Weiteres keine Anwendung auf den Gewerbebetrieb der Aerzte, Apotheker, Hebammen, Advokaten, Notare, Seeschiffer und Lootsen.
S. 4. Die Unterscheidung zwischen Stadt und Land in Bezug auf den Gewerbebetrieb und die Ausdehnung desselben hört auf.
Der gleichzeitlige Betrieb verschiedener Gewerbe, so wie desselben Gewerbes in mehreren Betriebs- oder Verkaufs-Stätten ist geßiattet.
S. 5. Jeder Gewerbetreibende darf hinfort Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter in jeder Art und beliebigen Zahl halten. Ge— sellen und Gehülfen sind in der Wahl ihrer Meister oder Arbeitgeber unbeschränkt.
In Betreff der Berechtigung der Apetheker, Gehülfen und Lehr— linge anzunehmen, verbleiben die Landesgesetze in Kraft.
Der Berichterstatter, Dr. Stephani, begründete den Antrag der Kommission:
Der Reichstag wolle beschließen: dem vorgelegten Gesetz⸗ Entwurf in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung die verfassungs— mäßige Zustimmung zu ertheilen.
ö. Kommission hat dem Entwurf folgende Fassung gegeben:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen z0. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
. 1. Unverändert.
2. Unverändert. ;
.- 3. Für den Betrieb eines Gewerbes ist ein Befähigungs-Nach— weis nicht mehr erforderlich. Diese Bestimmung findet jedoch bis auf Weiteres keine Anwendung auf den Gewerbebetrieb der Aerzte, Apo⸗ theker, Hebammen, Advokaten, Notare, Seeschiffer, Seesteuerleute und Lootsen. Die Unterscheidang zwischen Stadt und Land in Bezug auf den Gewerbebetrieb und die Ausdehnung desselben hört auf. Die Beschrän⸗ kung der Handwerker auf den Verkauf der selbstverfertigten Waaren wird aufgehoben. Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe, so⸗ ii desselben Gewerbes in mehreren Betriebs- oder Verkaufslokalen
estattet. ;
z . 5. Jeder Gewerbetreibende darf hinfort Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter jeder Art und in beliebiger Zahl halten. Ge— sellen und Gehülfen sind in der Wahl ihrer Meister oder Arbeitgeber unbeschränkt. ; ö
§. 6. Das gegenwärtige Gesetz ändert nichts in den Beschrän— kungen des Betriebes einzelner Gewerbe, welche auf den Zoll, Steuer und Postgesetzen beruhen. Es findet ferner keine Anwendung auf, die Bestimmungen der Landesgesetze; ) über Erfindungspatente, 2) über das Bergwesen, 3) über die d gn, jugendlicher Arbeiter, H über das Verbot, Lehrlinge zu halten nach erfolgker Bestrafung, 5) über die Berechtigung der Apotheker, Gehülfen und Lehrlinge anzunehmen, 6) über die Befugniß zum Halten öffentlicher Fuhren, 7) über das
Abdeckereiwesen. Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛe. (Schluß des Blattes.)
Fortsetʒzung des Nichtamtlichen in der 1. Beilage.
— Das »Amtshlatt der Norddeutschen Telegraphen-Verwaltung«
Nr. 11 enthält eine Verfügung: vom 29. Mai 1868. Abänderung der
nstruction über die Vermittelung von Baarzahlungen durch den Telegraphen.
Gewerbe und Handel.
Lands berg a. W. 14 Juni. (Schles. Z.) Laut amtlichen Nach—⸗ richten sind hier 18000 Centner Wolle angefahren worden. Die Pre ise sind durchschnittlich 10 Thaler billiger als im J. 1867. Die Wäsche war mittelmäßig. Käufer waren Tuchfabrikanten, Kammgarnspinner und Berliner Händler. Gute Dominialwollen sind bereits sämmtlich geräumt. Wollen mit schlechter Wäsche sind unverkäuflich. Lieferungs-
„Lüb eck, 198. Juni. Der Senat bringtz auf Grund einer Mit theilung des Kanzlers des Norddeutschen Bundes zur öffentlichen Kenntniß: daß den Schiffen des Norddeutschen Bundes nunmehr auch die Küstenschifffahrt zwischen den Häfen von Island, sowie zwischen den Häfen dieser Insel und dem eigentlichen Königreiche Dänemark, mit Inbegriff der Färöer, gestattet ist.
eipz ig, 165. Juni. Zu dem heutigen Wollmarkt haben sich nur wenig Käufer eingefunden und blieb das Geschäft bei der herr — schenden sehr flauen Stimmung schleppend. Preise stellten sich 5 Thlr. niedriger als im vorigen Jahre, jedoch wird ein Aufschwung erwartet.
Leleraphiscehe Witterimzsheriehte v. 16. Juni.
per Tb fen. Tb ; 3 nt **. ä m ,, wins. Helsingfors 3 — 1 — ISW. , schwach. heiter. Petersburg 333, — 14,0 — — 3 stark. bewölkt.
17. Juni.
339, 12,3 I, 2 NW., sehwach. heiter.
Königsberg 339,7 434 121 0 NW., sehwaeh. heiter. Danzig.... 340,2 11,2 - 6, z NVW., sehwach. zieml. heiter.
Cöslin 339, Windstille. heiter.
8 349,0 ; SW. , mässig. heiter.
. 338, 1 k SW. , schwach. heiter.
339, 0. 3, s 2.9 0., sehwach. gan heiter.
337, 0, 40., mässig. heiter.
... 332, 4 4 . N., sehwach. heiter, Nebel. 3340 3. NO., sehwach. bewölkt.
. 336, . NO., mässig. völlig heiter. 337,3 j NO., schwach. heiter.
337,7 ** 3, a N9., mässig. sehr heiter.
334,3 2 e 3, schwach. heiter, Nebel.
Flensburg . 339.3 ., mässig. sxieml. heiter. Paris
Allgemeine Himmelsansicht.
69 laparanda. 331, ? Helsingfors — Betersßurg. 335,6 Riga 338,
Moskau ... — Stockholm. 338, 9
WS W., s. sehw. etwas bewolkt. XW., mässig. stast heiter.
ww. stark. be wölk N., massig. heiter.
1 —
WSW. , sehwach. bed., gest. Abd. WSW. sehwach. 16 Max 4 19,0.
Min. ö 10,1. bed., gewöhnl. W XW. sehwaeh. SSW. , s. schw. heiter.
Helder 339, O., schwach. XO. sehwach. Schöne See.
Ilörnesand. 336,0 — — NW., schwach (sfast bedeckt. Christians. . 334, 3. — — s080O., friseh. bew., ge wõöhnl.
Skudesnäs. 336, S., friseh.
Gröningen. 339,
Königliche Schauspiele. De n stfg, 18. Juni. Keine n rung
Freitag, Juni. Im Opernhause. (1532. Vorst.) Sar⸗ danapal. Großes historisches Ballet in 4 Akten und 7 Bildern von Paul . Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel ⸗ Preise.
Das Schauspiel und die Oper haben Ferien.
Produkten - umd Wanren-Käörse.
KHerlim, 17. Juni. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Polizei-Präs.): Von Bis Aittel Von] Bis Mittel ihr lsg. Pf. Ithr leg. pt. Ithr as. ꝑf.] sg. Pf 88g pf. 28 8 332 6 310 Güsornen Nee, d- I- 13 220 — 210 8(Kartofleln 3 116 23 9 2 3 9 126 11 Rindfleisch Pfd. 6 .
6
6
Renten Se.
e 116411 112 38chweine-
12 6 120 — 116 3 fleisch
17 — = 26 — 21 5 Hammellieiseh 2 915 — 822 skalbfleiseh Erbsen Metze(— 5 s —— 8 9GButter Eta. Linsen 8. 8 8S 3IEier Mandel 5
Kerlim, 17. Juni. (Riehtamtlreher getreideberieht). Weizen loeo 73 — 95 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach CQuasit., weiss polnischer 82 Thlr. ab Bahn ber., pr. 42 Id Thlr. Br., 73 G., Juni-quli 7235 Ehlr. bez. u. G., Juli- August 714 Thlr. bez., September-Oktober 69 Thlr. ber. u. G.
koggen loco 6 - 80pfd. 5. - 57 Thlr. pr. 20090 Pfd. bez., pr. Juni u. Juni - Juli 53 - 54. — 535 - 54 Thlr. bez., Juli- August 52 - 514 - 52 bis 515 Thlr. bez., September - Oktober 51 - 506 - 51J- 51 Thlr. ber., Obtober-November 495-50 Thlr. ber.
Gerste, grosse und Kleine, à 42 - 52 Thlr. per 1750 Pfd.
Hafer leo 30 — 26 Thlr., böhm. 3335 Thlr., sächs. 343 Thlr., sehles. 345—35 Thlr. ab Bahn bez., pr. Juni 32 - 31 Thlr. bez, Juni- Juli 31 — 32 - 313—32 Thlr. bez., Jusi- August 285 Thlr. bez., Septem- ber-Oktober 277 Thlr. bez.
Erbsen, Korhwaars 565 —- 62 Thle., Futterwaare 50 — 55 Thlr. . Petroleum loco 67 Thlr., Septbr.-Oktober, 0Oktober-November und
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Stroh Sehe.
110
Wollen, blaue und graue, kommen auf 45 bis 48 Thlr.
November-Dezember 7 LThlr. Br.