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Rorddeutschen Bunde gehörenden Staaten und Gebietstheilen, nach ‚ den Worten: »für die Großherzogthümer Mecklenburg ⸗Schwerin und Mecklenburg- Strelitz, einzuschalten: für die dem Rorddentschen Bund.
von Seiten des Präsidiums dem Bundesrathe gemachte Vor⸗— lage, diese Frage zum Gegenstand der Berathung des Bundes⸗ rakhs gemacht worden ist. In welcher Weise die Verständigung darüber ausfällt, kann ich noch nicht sagen, sie ist zur Zeit noch nicht erfolgt. Ich habe aber das hervorzuheben, daß aus der Bundesverfassung direkt nicht folgt, daß in dem bestehenden Verfahren, soweit es sich auf die Naturalisation bezieht, eine Aenderung eingetreten ist.
Ich wende mich nun zum zweiten Theile der Interpellation. Die Veröffentlichung der von den einzelnen Regierungen zur Aus— führung des Freizügigkeitsgesetzes erlassenen Verordnungen wird, nach meiner Ansicht, einem Bedenken nicht unterliegen, und zwar um so weniger, als ja diese Verordnungen ohnehin ver— öffentlicht sind. Von Seiten des Bundes-Präsidiums sind Ver⸗ ordnungen in dieser Beziehung nicht ergangen. Die Korrespon⸗ denz zu veröffentlichen, welche zwischen dem Bundeskanzleramt und den einzelnen Bundesregierungen über die Ausführung des i ng keit gesetet stattgefunden haben, liegt nicht in der
sicht.
Die erste Nummer der Tages⸗Ordnung betraf: Erste und zweite Berathung über den Antrag der Abgg. Dr. Friedenthal, von Hennig und Gen. auf Annahme eines Gesetzes, betreffend die subsidigrische Haftung des Brauerei⸗Unternehmers für Zu⸗— widerhandlungen gegen die Braumalzsteuer-Gesetze durch Ver— walter, Gewerbsgehülfen und Hausgenossen. Der Gesetz-Ent— wurf lautet: .
Wir Wilhelm ꝛ2c. verordnen im Namen des Norddeut⸗ schen Bundes ꝛc. für das innerhalb der Zolllinie des Zollver⸗ eins liegende Gebiet des Norddeutschen Bundes, so weit nicht das 6 vom wegen Besteuerung des Braumalzes in verschiedenen, zum Norddeutschen Bunde gehörenden Staaten und Gebietstheilen Anwendung findet, und mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande, der Oberhessischen Gebietstheile des Vordergerichts Amtsheim, und des Amts Königsberg, was
folgt:
8 1. Wer Brauerei als Gewerbe treibt, haftet, was die durch die Braumalzsteuer⸗Gesetzgebung verhängten Geldstrafen betrifft, mit seinem Vermögen für seine Verwalter, Gewerbsgehülfen, sowie für diejenigen e ellen welche in der Lage sind, auf den Gewerbe⸗ betrieb Einfluß zu üben, wenn: ) diese Geldstrasen von dem eigentlich Schuldigen wegen Unvermögens nicht beigetrieben werden können, und zugleich der Nachweis erbracht wird, daß der Brauereitreibende bei Auswahl und Anstellung der Verwalter und Gewerbsgehülfen oder bei Beaufsichtigung derselben sowie der Eingangs bezeichneten Hausgenossen fahrläfsig, d. h. nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu Werke gegangen ist. q
Als solche Fahrlässigkeit gilt insbesondere die wissentliche An— stellung, beziehungsweise Hatch a ltunn eines wegen Braumalzsteuer⸗ Defraudation bereits bestraften Verwalters oder Gewerbsgehülfen, falls nicht die oberste Finanz-⸗Behörde die Anstellung, beziehungsweise Beibehaltung eines solchen genehmigt hat.
Ist ein Brauereitreibender, welcher nach den Bestimmungen dieses Geseßes subsidiarisch in Anspruch genommen wird, bereits wegen einer von ihm selbst in der ,, . Absicht der Steuerverkürzung begangenen Braumalzsteuer⸗Befraudation bestraft, so hat derselbe die Vermuthung fahrlässigen Verhaltens so lange gegen sich, als er nicht nachweist, daß er bei Anstellung, beziehungsweise Beaufsichtigung seines Eingangs bezeichneten Hülfspersonals die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes angewendet hat. .
9 2. Hinsichtlich der in Folge einer Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften der Braumalzsteuer; Gesetzgebung vorenthaltenen Steuer haftet der Brauereitreibende für die in §. 1 bezeichneten Personen mit seinem Vermögen, wenn die Steuer von dem eigentlichen Schuldigen wegen Unvermögens nicht beigetrieben werden kann. .
§. 3. Zu Erlegung von Geldstrafe auf Grund der subsidiarischen Haftung in Gemäßheit der Vorschriften des §. 1 dieses Gesetzes kann der Brauereitreibende nur durch richterliches Erkenntniß verurtheilt
werden. . §. 4. Die Befugniß der Steuerverwaltung, statt der Einziehung
der Geldbuße von den subsidiarisch Verhgfteten und unter Verzicht hierauf die im Unvermögensfalle an die Stelle der Geldbuße zu ver— e, . Freiheitsstrafe sogleich an dem , Schuldigen voll⸗ strecken zu lassen, wird durch die vorstehenden Bestimmungen nicht
berührt. §. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1868 in Kraft und
sind von diesem Zeitpunkte ab alle entgegenstehenden Bestimmungen
aufgehoben. Der Abg. Friedenthal begründete seinen Antrag. In der Ge⸗
neral⸗Debatte nahm der Abg. Krieger (Posen) das Wort, wo— auf der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes Delbrück sich über den Gesetz- Entwurf aussprach. Die Special ⸗Debatte wurde demnächsl eröffnet. Die einzelnen §98. wurden ohne Discussion angenommen. In der Tages⸗Ordnung folgte: Erste und zweite Berathung des Gesetz Entwurfes wegen Besteuerung des Brau—⸗ malzes in verschiedenen, zum Norddeutschen Bunde gehörenden Staaten und Gebietstheilen.
Der Abg. Graf zu Solms⸗Laubach begründete den folgen⸗ den Antrag:
Der Reichstag wolle beschließen: in den Eingang des Geset⸗Ent⸗ wurfs wegen Besteuerung des Braumalzes in verschiedenen zum
angehörigen Theile des Großherzogthums Hessen«„.
An der Debatte betheiligten sich außer dem Antragsteller die Abgg. Weigel, Frhr. zur Rabenau, so wie der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes Delbrück. Nach Eröffnung der Spe. zial⸗Debatte sprach der Präsident des Bundeskanzler-⸗-Amleß
Delbrück zu dem Eingange des Gesetz⸗Entwurfes. Der Antrag des Abg.
§. 7 sprach der Abg. v. Hennig.
zu stellen.
Das Haus ging darauf zum dritten Gegenstande der Tages. ordnung über: Dritte Berathung über den Gesetz- Entwurf, be. treffend einige Rechtsverhältnisse der Bundesbeamten auf Grund ⸗ lage der Zusammenstellung der Beschlüsse des Reichstages in der zweiten Berathung. Der Abg. Stumm stellte und begrün. dete den Antrag, die Regierungs-Vorlage wieder herzustellen. Darauf nahm der Präsident des Bundeskanzler-⸗Amtes Delbrück das Wort. Es sprachen noch die Abgg. von Hennig, Grumbrecht, von Blanckenburg, Hagen, Lasker, Graf zu Eulenburg, Schuhe. Der Präsident des Bundeskanzler-Amtes Delbrück antwortete
dem Abg. Hagen. Der Abg. Bähr begründete den folgenden Antrag:
Der Reichstag wolle beschließen: in §. 3 den Schlußsaß des ersten Absatzes dahin abzuändern: Für diejenigen Bundesbeamten jedoch, deren Wohnort außerhalb der Bundesstaaten sich befindet, kommen hinsichtlich der Zulässigkeit einer Beschlagnahme der Diensteinkünfte, Wartegelder oder Pensionen die Bestimmungen des preußischen Rechtes
zur Anwendung.
Bei der Abstimmung wurde das Schluß⸗-Alinea von §. ? angenommen wodurch sich der Antrag Stumm . 5.3 u S§. 4 be gründete der Abg. Twesten seinen Antrag, dem Paragraphen
wurde mit dem Amendement Bähr genehmigt.
die Worte hinzuzufügen: Dieses 6 Anwendung.
Der Paragraph wurde mit dem Antrage Twesten ange—
nommen.
Es folgt in der Tages-Ordnung Schlußberathung über den
Antrag des Abg. Freiherrn v. Hagte:
Der Reichsta
nationalen Bedürfnisse entsprechen.
Der Referent Abg. Dr. Bernhardi befürwortete seinen ¶
Antrgg:
Der Reichstag wolle beschließen: den vorstehenden Antrag anzu— errn Bundes. utachten sach kundiger Fachmänner einzuziehen, und unter Berücksichtigung desselben einen entsprechenden Betrag in den nächsten Haushalts⸗-Etat des Nord.
nehmen und zwar mit dem weiteren Ersuchen an den kanzler, über die Art und Weise der Ausführung ein
deutschen Bundes aufzunehmen. 9 Der Korreferent Abg. Hüffer motivirte seinen Antrag:
Der Neichstag wolle beschließen: dem ersten Theile des Antragee des Freiherrn v. Hagke seine Zustimmung nicht zu geben; dem zweiten Theile, sowie dem Zusatz ⸗Antrage des Herrn Referenten dieselbe zu
ertheilen.
Wort genommen hatte, begründete der Abg. Dr. P Antrag auf motivirte Tagesordnung. Antrag an.
Schluß der Sitzung 1 Uhr 35 Minuten.
— Nach den beim Ober-Kommando der Marine einge gangenen Nachrichten ist S. M. Dampfkanonenboot »Blitzẽ
am 17. huj. von Coruna in See gegangen.
Stettin, 19. Juni. Die Jubelfeier der Einführung des . Christenthums auf der Insel Rügen vor 790 36 fand am auptfeste des
15. Juni zunächst in Arcona statt, wo einst die r Fürften der Ruganer und der Tempel des Götzen Swantewit
gestanden hatte, nachdem Tags vorher in allen Kirchen Pom⸗
merns das Gedächtniß dieser für Rügen und Pommern so
hochwichtigen Thatsache gefeiert worden war. In Arcona waren viele — , versammelt, unter ihnen der Regierungs-Präsi.
dent Graf v. Krassow, der Rector magnificus der Universitaät
Superintendent Dr. Jaspis einleitende Gebete und verlas Jesaias Kap. 45, 19 —– 462. dent der Synode, Dr. v. Sydow, nach 2. Cor. 17, 1. Schlußwort sprach Consistorial-⸗Rath Dr. Carus.
rafen zu Solms⸗Laubach wurde abgelehnt. Die ein. zelnen Paragraphen riefen meist keine Diskussion hervor. Zu fn. Zu S§. 34 wurde der Antrag des Abg. Friedenthal angenommen, an Stelle desselben den! unter Nr. J der Tages-Ordnung angenommenen Gesetz' Entwurf
eßz findet auf Personen des Soldatenstandes keine .
h wolle beschließen; den Bundeskanzler zu ersuchen, I) die zur Wiederherstellung eines Deutschen Reichsarchivs erfor⸗ derlichen Schritte zu thun, und 2) dahin zu wirken, daß die öffent. lichen Archive der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten die ⸗ jenigen Reformen erhalten, welche dem wissenschaftlichen und dem
Nachdem darauf der Antragsteller Freiherr v. Hagke das rosch seinen Das Haus nahm diesen Der Bundes⸗Bevollmaͤchtigte Staatsrath v. Müll. ler erklärte sich darauf über eine in der gestrigen Sitzung in Bezug auf mecklenburgische Verhältnisse gemachte Angabe. —
zu Greifswald, Dr. George. Nach einem Gesange sprach General. .
Die Festrede hielt der Superinten, ö Das ¶ᷓ.
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Am gndern Tage fand die Jubelfeier in Garz a. R. statt, dessen Veste mit dem Götzentempel des Rugevit am 16. Juni übergeben worden war. Die Einwohner hakten die Stadt fest— lich geschmückt. Der Festzug in dem sich Se. Durchlaucht der Fürst von Putbus sowie viele Geistliche, Vertreter von Behör⸗ den und viele angesehene Männer aus allen Theilen der Insel befanden, bewegte sich zur Kirche, die einen großen Thel der erschienenen Festgenossen nicht fassen konnte. Consistorial⸗Rath Dr. Ziemssen hielt die Liturgie und das einleitende Festgebet, Superintendent Pr. Ziemssen über Psalm 118, V. 14 seq. die Festpredigt und der dritte Superintendent von Rügen, Schreck, legte im Schlußwort der Gemeinde Col. II. 6. 7 zu Grunde. Nachmittags zog die Festversammlung zu dem Wallberg, wo der Sitz der Macht des Heidenfürsten einst zerstört worden war. Hier hielt General-Superintendent Dr. Jaspis ein Festgespräch mit der Jugend, worauf der Synodal-Geistliche, Pastor von Schloen, eine Schlußansprache hielt.
Bei allen Gottesdiensten fand eine Kollekte zum Besten einer Kirche auf Jasmund statt. — Wie aus Greifswald mit— getheilt wird, hat die dortige Universität am 14. d. M. eine äkademische Jubelfeier veranstaltet; bei derselben schilderte der Dekan der i r en Fakultät in längerer Ansprache die bezüglichen historischen Vorgänge und die Bedeutung derselben für die Religions- und Kulturgeschichte unserer Provinz in anschaulicher Weise. Zur Feier des Tages wurden von der theologischen und der juristischen Fakultät mehrere Ehren-Pro— motionen vorgenommen.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen-Büreau.
Paris, Donnerstag, 18. Juni, Vormittags. Der »Mo— niteur« enthält einen langen Bericht des Seinepräfekten Ha u s—⸗ mann über die aus dem Vertrage mit dem Credit foncier hervorgehende finanzielle Lage der Stadt Paris. Der Bericht veranschlagt die für das Jahr 1870 disponiblen Mittel auf 30 Millionen Frs., von denen ein Theil zu Steuernachlässen verwandt werden könne. Der. Seinepräfekt spricht sich für die Votirung des Budgets der Stadt Paris durch den gesetzgeben— den Körper aus.
Fortsetzung des Nichtamtlichen in der 1. Beilage.
Statistische Nachrichten.
— Bei der Schlesischen Land-Feuer-⸗Societät betrug die Versicherungssumme am 1. Janugr 1867 705 1760 Thlr.) 3, 107,240 Thlr., 4.8 pCt. mehr als am 1. Januar 1866. Die drei ersten Klassen hatten 3,176,530 Thlr. (7 pCt. Zugang, die 1V. Kl. eine Verminde— rung von 69,290 Thlr. (0,3 pEt). er Zugang vertheilt sich auf den Reg⸗-Bez. Breslau mit 1,452,930 Thlr., Oppeln 15413, 670 Thlr., Liegnitz 2140640 Thlr. Die Versicherungssummen betrugen für die einzelnen Klassen J. Kl. 32 090,040 Thlr. (46 pCt. ), II. 313,610 Thlr. (13 pCt.), III. 4638 070 (6 pCt., IV. 24,466,940 (35 pCt.). Die Ein- nahmen beliefen sichẽ im J. 1866 ohne Reste auf 468,649 Thlr., darunter 119 051 Thlr. Feuer ⸗Societätsbeiträge pro 866, die lusgaben 422 8552 hlr., darunter 136690 Thlr. Brandvergütigungen pro 1866. Das Ver— mögen der Sozietät betrug am 1. Januar 1867 rechnungsmäßig 4283914 Thlr. An Beiträgen wurden im J. 1866 erhoben in Kl. J. 3 Sgr. 4 Pf., II. 6 Sgr. 8 Pf., III. 13 Sgr. 4 Pf., 1V. 20 Sgr., im Durchschnitt 10 Sgr. 10 Pf. vom Hundert der Versicherungssumme. Die Brandbonificationen betrugen bei den einzelnen Klassen: J. 20,32 Prozent, II. 55 36 pCt. III. 10328 pCt., IV. 76,56 pCt., im Ganzen 69 pCt. der Beiträge. Die Sozietät wurde im J. 1866 von 377 Braͤn—⸗ den betroffen, von denen 20 durch Blitz, 18 durch Flugfeuer, 10 durch unzurechnungsfähige Kinder entstanden waren. Ein Schaden war Kriegs⸗-Brandschaden. Die meisten Brände fanden Statt in den Kreisen Leobfchütz (29), Ratibor (25), Wartenberg (25), Falkenberg (15), Trebnitz II2) und Brieg (18).
Kunst und Wissenschaft. — Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei
65 v. Becker), Berlin, ist das Eise nbahn⸗ „ Post⸗ und Dampf— chiff⸗Coursbuch Rr. 4 de 1868, Juni-Juli 1868, erschienen.
Gewerbe und Handel.
St. Petersburg, 14. Juni. (H. N.) Der russisch- türkische Handels ⸗Vertrag ist von Seiten Rußlands zum 1. (13) März 1869 gekündigt worden. Es soll jedoch eine Kommission gebildet werden, um die von Rußland an nn rr Modificationen des Tarifs zu be⸗ rathen und eventuell einen neuen Handels Vertrag zu Stande zu
bringen. Verkehrs ⸗Anstalten.
Mainz, 17. Juni. Die Mehreinnahmen der hessischen Ludwigs; bahn betrugen ini Mai 5200 Fl. und zusammen bis ult. Mai 34d 6 606 Fi, von welcher Summe 197000 Fl. auf die alten Strecken
fallen. München, 15. Juni. Der Nachts 9 Uhr von hier abgegangene
Güterzug stieß bei Großhessellohe mit dem von Wien kommenden Eilzuge zusammen. Drei Personen wurden schwer, zehn leicht ver⸗
6 und viele Waggons zertrümmert. Die Bahn ist wieder ahrbar.
Konstanz, 15. Juni. Die Bahnstrecke Engen - Donaueschingen wurde gestern in feierlicher Weise eröffnet.
London, 16. Juni. Der Dampfer »Bremen« ist aus New— York in Southampton und der Dampfer »City of Baltimore eben⸗ daher in Queenstown eingetroffen.
Southampton, 16. Juni. Das Postdampfschiff des Nord- deutschen Lloyd »Deutschland«, Kapitän H. Wessels, hat heute 25 Uhr Nachmittags die Reise nach New⸗Hork fortgesetzt, nachdem dasselbe hier außer der Post noch 27 Passagiere und 120 Tons Ladung an Bord genommen hatte. ö
— Die »Moskwa«„ bestätigt die Nachricht, daß die Nikolaibahn der Moskauer Gesellschaft abgetreten sei,
New⸗York, 13. Juni. Das Post ⸗Dampfschiff des Norddeutschen Lloyd »Hermann«, Capitain W. H. Wenke, welches am 30. Mai von Bremen und am 2. Juni von Southampton abgegangen war, ist heute, 9 Uhr Morgens, wohlbehalten hier angekommen.
— Nachdem das unterseeische Kabel, welches die telegraphische Verbindung zwischen Dunwich (Küste von Suffolk und Zandvoort vermittelt hatte, aufgehoben worden war, ist die Electrie Telegraph Company mit der Legung eines neuen Kabels nach der holl. Küste beschäftigt, für welches Lowestoft zum Ausgangspunkte gewählt wurde.
NewYork, den 16. Juni, Abends. Das Hamburger Dampf— schiff Allemannia« ist von Hamburg Nachmittags 3 Uhr eingetroffen.
LTelegraphisehe VWitterungsheriekkte v. 18. Juni.
Bar. Abwè Lemp. Abw] .
p71. re ,, wind.
335, 0] 13,s T2, a SW. , stark.
336, i 140 19 W. , s. stark.
336, 14,6 3,1 WNW. , stark. trübe.
331.0 12,8 NW., mässig. bewegt.
ðtettin . .... 378,3 *1 8 13, 2 WNW. , mässig. heiter.
Putbus ... 356, 2 W., stark. wolkig.
337,3 W., sehwach. bedeenkt.
335,0 W., schwach. heiter.
331,0 SO, sehwach. heiter.
Breslau ... 332,7 W., sehwach. heiter.
Torgau ... 5335, NW., mässig. ganz heiter.
Münster . 337, 9 NO., sehwach. eĩter.
5 338,2 * NW., schwach. s. ht., gst. mx: 23, s i 339, N., sehwach. heiter.
Flensburg . 338, s NVW. bewölkt.
K — —
Brüssel. ... 339, NO. heiter.
laparanda. 332, o XO. , sehwach. bedeekt.
Helsingfors — —
Petersßurg.
Allgemeine Himmelsansicht. trübe.
trübe.
2 *
—— . 1 4
Ratibor ...
S., 2. stark. kegen.
333.
—
WS W., mässig. heit., gest. Regen.
S W. schwach.
17. Max 19, 5.
Min. 7, o.
WNW. , stark. bedeckt, unruhig. W., friseh.
NNW. , schwaeh. bewölkt.
XNXO., schwach. gewöhnlich.
N., mässig. egen.
W W., stark. Regen mit Unter-
breeh., bewegt.
Stockholm. 332 9
Skudesnäs 338,
Gröningen. 341,1 Helder. 341.1 IIörnesand. 330, s Christians. . 337,
Königliche Schauspiele.
Freitag, 19. Juni. Im Opernhause. (132. Vorst. Sar— danapal. Großes historisches Ballet in 4 Akten und 7 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel · Preise.
Im Schauspielhause. Keine Vorstellung.
Pocluktem- umd VWanrem-Häörse.
Kerlim, 18. Juni. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Polizei-Präs.): Von Bis Aittel Von] Bis Mittel
Ihr log. pf. Itlir ag. Hf. Ithrl ag. bt. z ö ‚ Weizen Sehsfl. 3 — iI IBohnen Metze
Roggen 2. 6 3 Kartoffeln gr. Gerste ; 28 9 Rindfleisch Pfd. 1
Hier ] Iu W. 13 218chweine- ie zu L. 16 3 lleisch
Heu pr. Ctr. —— Hammelfleis eh Stroh Schek. — — Kalbfleisch ; Erbsen Metæze 7 9 Butter Płd. Linsen — 9 — Kier Mandel
2 2