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aufmerksam gemacht, daß ich ihn vorhin mißverstanden habe. em liegt, erworben wird. Nach der aufgenommenen Taxe,
Es handelt sich nicht um eine Inspection der Rettungs ⸗Anstal⸗
ie in die Details des Grundstückes in
; etails : seiner ganzen Ausz. ten an der Nordsee, sendern um Keinen Schutz für gestrandete dehnung und in seinen baulichen Einrichtungen eingeht, ist ge. Schiffe, weil, wie ich höre, durch Strandbewohner in der Nord rechnet worden auf den Grund und Boden,
see häufig solche gestrandete Schiffe vollständig beraubt werden; bäude, ein Betrag von zusammen es würden aber auch, sobald die Marinestatlon in der Nordsee Betrag vertheilt sich in folgender Wei
also ohne die Ge⸗ 3. Thalern. Dieser e:
Es sind gerechnet fü errichtet sein wird und Fahrzeuge disponibel sind, Kanonenböte bebaule, beziehungsweise zur Bebauung g . .
für diesen Zweck zur Dispofition gestellt werden.
Endlich gab der Präsident des Bundeskanzler ⸗Amts Delbrück ruthen zu 500 Thaler mit il nachstehende übersichtliche Zusammenstellung: Meine Herren! der Königgrätzer Straße zu etw Ich darf nun nach dem Schluß der Vorberathung auf die selben Preise mit S&ö,006 34 Aenderungen hinweisen, welche der Ihnen vorliegende Bundes. Quadratruthen Garten zu haushalts-Etat in seinen einzelnen, auf die Marineverwaltung nun das Grundstück un bezüglichen Titeln erleiden wird. Diese Aenderungen sind fol⸗ der Wilhelmsstraße, f
gende:
l In den fortdauernden Ausgaben, Kap. 6, stehenden Gebäulichkeiten, Marine⸗-Verwaltung, tritt unter
4. 6. 7.
Titel an die Stelle von 18,900 Thlr.
; 26 35h Il, S3)
oi 35 2H 165 275 734 2c, 55 Ii Hh Il 56 5. Gh 3, 4h 9 ht G6 hb 25, 59h IG hb g, 85h
266560 8 58 O35 öh. hh 6h Gh 2c, h 37 Hh 35 563 gg Hh 5, 746 gh hb ohh Hh Ih hh Sh hh 18 956
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*
30000 *
400, 000 * II0, 000) *
300,000 * 10000 * 704,198 *
* 12300 * . Sa. Kap. 86. di Thst.
Dies sind die Zahlen, die nach Maßgabe der Vorberathung in den Bundes -Haushalts-Etat einzutragen wären statt derer, die jetzt darin stehen.
In der Berathung über Kap. 1 des Etats des Bundes- Kanzleramtes, Position ö . außerordentliche Ausgaben eröffnete der Präsident Delbrück die Debatte wie folgt:
Meine Herren! Ich habe bei der ersten Berathung dieser Tel en bereits die Ehre gehabt zu bemerken, daß es in der Absicht liegt, das Grundstück Nr. 74 in der Wilhelmsstraße un ght fuͤr die Zwecke des Bundesraths und des Bundes anzler⸗Amts zu erwerben. Die Taxe dieses Grundstücks, welche damals bereits veranlaßt, aber noch nicht vollendet war, ist jetzt vollendet, und ich habe die Ehre gehabt, das Haupt— resultat dieser Taxe zur Kenntniß des Reichstages . bringen. Ich bemerke nun ferner, daß bei der weiteren Er—⸗ wägung der Sache es als zulässig sich ergeben hat, von der Er— werbung des ganzen Grundstückes vorläufig abzusehen und für das Erste sich mit der Erwerbung etwa der Hälfte dieses Grund stückes für die Zwecke des Bundes zu begnuͤgen. Den Herren ist das Grundstuͤck im Allgemeinen wohl bekannt. Es grenzt auf der einen Seite an die , , . in welcher es seine Nummer führt, und auf der anderen Seite an die Königgrätzer⸗ straße oder den Thiergarten. Auf der Seite des Thiergartens ist es nicht bebaut, es erstreckt sich von der Wi helms⸗ straße nach der Königgrätzerstraße hin der Garten. Für die unmittelbaren wecke des Bundesraths und des Bundeskanzleramts würde es genügen, wenn derje⸗
nige Theil des Grundstücks, welcher der Wilhelmoͤstraße
; eeignete Flächen, und zwar nach der Seite der Wilhelmsstraße zu etwa * Quadrat
6,5 C0 Thalern, nach der Seite a 174 Quadratruthen zu dem— lern; eudlich sind gerechnet 837 30 Thlr. die Ruthe. Theilt man efähr in der Mitte, natürlich parallel o ergiedt sich für den nach der Wilhelmsstraße belegenen Theil, einschließlich der darauf
z ein Taxwerth von 215,070 Thlrn. Das Uebrige würde dann auf die zweite Hälfte fallen. Es ist, wie
20200 Thlr. ich die Ehre hatte zu bemerken ,die eine Hälfte für die gan
unmittelbar vorliegenden Zwecke genügend, und ich würde also in der Lage sein zu erklären, daß bei der Beschlußn ahme über die hier in Ansatz gebrachten 150, 000 Thaler dabon auszugehen sein wird, daß die in Aussicht zu nehmende zweite Rate in der Differenz von 215,000 Thalern und 156, 0660 Thlrn. bestehen würde, also in dem Betrage von 65,000 Thlrn.
In der General ⸗Debatte über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Rechnungs Revisionshehörde des Norddeutschen Bundes er— wiederte der Wirkliche Geheime Ober ⸗Finanz⸗Rath und Mi—⸗ nisterial · Direktor Günther dem Abg. Twesten Folgendes:
„Der Herr Vorredner hat bemerkt, daß die Worte im §.1 bis auf weitere gesetzliche Bestimmung« eigentlich entbehrlich seien, weil es sich bei jedem Gesetze von seüs verstehe, daß es nur so lange in Kraft bleibe, bis es durch ein anderes Se abgeändert oder aufgehoben würde. Bei der Abfassung de Sul des Gesetzentwurfs ist das auch nicht unbeachtet geblkeben. Die in Rede stehende Bestimmung ist im We entlichen nur deshalb in das Gesetz aufgenommen worden, um die Ab— sicht zum Ausdruck zu bringen, daß dieses Gesetz nur ein provisorisches sein solle, daß es nur so lange Geltung behalten solle, bis über die Rechnungs⸗Revision im Bunde eine definitive Bestimmung erlassen sein würde.
Der Herr Vorredner hat ferner bemerkt, es sei eine sehr schwierige und weitläufige Aufgabe, ein Gesetz über die Rech- nungs-Revision für einen größeren Staat zu entwerfen. Es ist aber danach zweifelhaft, ob schon in dem nächsten Jahre ein solches Gesetz zu Stande kommen wird, und es scheint des⸗ halb sich nicht zu empfehlen, der Geltung des Gesetzes eine so
bestimmte Grenze zu setzen, wie der Herr Vorredner es vorge⸗
schlagen hat. Eventuell würde aber jedenfalls der Vorschlag
des Herrn Vorredners demjenigen des Herrn Abgeordneten
v. Kirchmann welcher das Gesetz nur für die Jahre 1867 und
1868 gelten lassen will, vorzuziehen sein, da es fast unmöglich sein würde, den Gegenstand so rasch zu ordnen, daß eine n , dieser Zeitfrist nicht unter allen Umständen eintreten müßte.
Gegen die übrigen Anträge des Herrn Abg. Twesten würde vom Standpunkte der Bundes-Regierungen, soweit ich die Sache zu übersehen vermag, nichts zu erinnern sein. Auch gegen den vierten Antrag, der dahin geht, daß die Instruction gan den Bundesrechnungshof, welche der Bundeskanzler zu erlassen haben wird, dem Reichstage mitgetheilt werde, ist nichts einzu- wenden. Ich erlaube mir in dieser Beziehung indessen zu be⸗ merken, daß die Instruetion im Wesentlichen nur die Formen des Geschäftsganges zum Gegenstande haben wird, und daß es sich dabei nicht um materielle Bestin mungen handeln wird, welche für die Entscheidungen des Bundesrechnungshofes maß⸗ ebend sein würden, indem diese nach der Bestimmung dieses zesetzentwurfs in Uebereinstimmung stehen sollen mit demjeni⸗ gen Nechte, welches jetzt in Preußen besteht.
Zu dem von den Abgg. Lasker und Miquel eingebrachten Gesetz⸗ Entwurf, betreffend den Betrieb der stehen den Gewerbe, setzte der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes Delbrück den Standpunkt der verbündeten Regierungen in nachstehen der Rede auseinander: , Meine Herren! Wenn ich es versuche, die Stellung, die der Bundesrath zu den eben entwickelten Vorschlägen Ihrer Kommission einnimmt, zu bezeichnen, so muß ich von Doͤrn— herein Sie ersuchen, wenn ich von den Kommissionsvorschlägen im Allgemeinen spreche, sich dabei immer den §. 2. wegzuden⸗ ken. Ich werde nachher auf den §. 2. kommen, es würde aber, wie ich glaube, das Verständniß erschweren, wenn ich bei jedem Wort, das ich sagen will, immer besonders den §. 2. auszu— nehmen nöthig hätte. -.
In der Sache selbst nun haben die verbündeten Regierun-⸗ gen bei Erwägung Ihrer Konimissionsvorschläge zunächft von
der einmal feststehenden Thatsache ae gehen gehabt,
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: — ich ist die Situation heute in Beziehung 1 ü eit der Session nicht Gesetzgebung. Aehnlich ist die ̃ är , der e d,, , . Sessi ) die vorliegende V ng ihr lun einer Gewerbe⸗Ordnung in dieser Session noch zum . ere, mnie wr cher loblche die Regelung
̃ lso für sie die Frage da⸗ damit habe ich 8 bier vorliegende a,, hr, . t ec terie so dringlicher Ratur, der Materie durch ein kurzes Gesetz, wie das bi e. hin gestellt: Ein mall ist die Mater isch 6. Roth“! darbtetet, ich habe damit zugleich auch den Grund, bezeichnet, um durch ein — nenne man es provisorisches. . 4. te chte in Fer Vage bin, eine bestimmie Er a. und zweitens: ist das vor⸗ aus dem ich heute J ᷣ ; An. ei 60h . . er. enn eine rnehr Ordnung der n ,, ,,,, e. bie m r . ö na ; ö ird, i at. ie ien l langt, so hatten sich die verbün. Frage in der Form, in welcher sice get ,, 3e ierungen zu erinnern an die ganze Genesis der Frage in der That ine , , ,, . J . der dorliegenbe , , n, in diesem . und ö . i nn,, en gn digt er inen, m 6 . j ch fur die bethei⸗ , ,, ng ö u ö da ch YR. ligten Regierungen darum, zu erwägen, inwieweit durch die An— raths durch einen Antrag, , , n, ,. , . Ugigkei der vorstehenden Bestimmungen nicht Lücken entstehen in ; — ᷓ t der Berathung des Freizügigkeits. nahme der ö im Wege der Parti— n ,,,. unt ind welcher auch in der vor. der Gesetzgebung, deren Ausfüllung auch im Wege t; es ist gesetzes im Fundesrathe . . Verfammlung gekommen kulargeseßgebung unüberwindliche Schwierigkeiten ö. . jährigen Sessien zur. Kenn nin cr un wies damals darauf allfeitig die Erwägung, die zur Beantwortung ieser ö . 2 sie nl,, r die gren sigt f welchen sie nöthig ist, noch nicht . , n , karl dchhlbnmpesttnmmter cw chr lnvbllkominenes nͤhht abhmlten, auf den Inhalt d 6 iben würden, fe lange noch neben her be söh ichen Freißü gig. Wort; znhuchen. ächst anzuerkennen, daß im Großen und ᷣ die gewerbliche drein ic tit n ö . 9 ö , n , Ihrer Korimission aun de ** zerei i hi e in , , ,, ,, d , d , n d,, nüaiakei in di ause in der vorjähri⸗ dem ü ut⸗ ,,,, e, . selbst Bestimmüngen über die gewerbliche Freizügig. schen Bund vorgelegt war;, igen Cin zelnheiten weiter, ich für eitsgesetz se Dieser Versuch mißlang aus fachlichen, in es geht der Entwurf in 2 Einzelheiken kein so großes Ge⸗ ö. n ne Grunden. Das Haus beschloß indeß, meinen Theil würde . se . en rn dend nt an e eie es dem Freizügigkeitsgesetze seine Zustimmung ertheilte, i ge fon n nr un agrohrn, welt che a' chen. e i nien n g n , n been, dem nächsten Reichstage k — ö a e, ,, . JJ . werde, — auf die einzelnen ö. ie. ö. e , , eilten . . J , n, . e 9 gilt m anzen ie hergeleitet dem Verhältniß der ist un aber gerade einer von der, wann. Materie Cergsseitet tus 1 s auch von dem §. 3. Der SF. 3 ist nun aber g ; 6 , , . llos, daß, indem man au h v . Rriakeit, die ich vorhin bezeich— Freizügigteit End es Ct ferner zweifelloe Aenderung der Ge. denjenigen, wo die Schwierigkeit, ,, i , ce ᷣ s gegenwärtig zum Be, sweise hervortritt. Der Ausdruck, ,, ene 8 ähigungsnachweises be. rechnen hat, vorzugzweise herd ür den Betrieb eines ihres selbstständigen Betriebes eines efähig i Großen und der in dem Paragraph. gewählt ist, für den . Auf das Verhältniß dieser Gewerbe in; e chu efchighungsnabhw eis nicht mehr ; J Kommission. . ; n nicht in Ab. einer Befähigung verstehen und i ö rede ö. . e ga nnn m . . Ent ⸗ hr . 3 . , . ö . . . r im hohen Grade wün. 45 ischen Befähigung, man kann aber , e s inn der Seite hin zu Sinne gesprochen, techni ig einer für ein gewisses schenswerth sei, diese Frage wenigstens n der die erste An auch darunter verstehen den Nachweis ein uüischen Befchi. einem voriäusigen Abschlüß zu bringen nnn fäichlede e Gewerbe für nöthig erachteten sittlichen, mora ö. damit freilich die Frag ieser' Seite hin ist der Ausdruck einer verschiede regung ausgegangen war, so i . nission vorgeschlagene gung, Nach dieser Seite ; it und das konstatire nicht keantwörtet, ab der bon her Kohmnisfnmn e' eld Cs fen Kluffgssung fähig, Ich meinersecits und stan⸗ der Sache an sich geeignet sei. ich hlermit = „habe ihn in dem erst gedachten Sinne versta ö, dessen der Herr Referent Ihrer Kom- ich ien, . 3926 Siabenpenktchr chen Befähigung im
g / d ö ines⸗ den, näm — en ich Habe in i i namlich der Vorgang. Preußen item ; griffe, also mit andern Worten: ich h . . Vorgang ist indessen vollständig ö I cb Ausdruck? des Satzes gefunden, daß
: f? ni , Den J ; — efähi ᷣ inden * dj . n ta, won der . über die technische Befähigung nicht stattfir 2 . d ee, esß gen welche damals im Jahre 1867 so 4 kann mit Rücksicht hierauf gleich eine Bemerkung an. ,,. 3 die neilen Landestheile ergangen ri 39 lich, welche sich auf ein , . derz ᷣ ĩ ü ie damals ergangen iltz e on 8 llt hat und welches dahin geht, daß in J.. sedech nicht Cine Verordnung; dien Verordnungen, die für Abg. Stumm gestellt! a werden sollen. Es ist dern es waren deren vier. Zwei dieser Per „stääter ist die Markscheider« mit aufgenommei V e. ᷣ dasselbe Datum; späte ifellos, daß die Markscheider, wie ich glaube, nach der Ge Dann ver und Kurhessen . Kagen Amt Homburg und noch zweifellos daß ten, wo diese Leute überhaupt eine Verordnung ergangen für das Am Thatsache allein, daß gebung sämmitlicher Bundesstagten, wo diese he me.
, m, n, ü. Holstein. ĩ terliegen; ich würde aber m spater ing für cles n g ga ein, ie ge t — und alle vorkommen, einer Prüfung un den §. 3 prüfungsfrei gemacht man es für nöthig hielt, über dieselbe l * selbe Materie — seits nicht glauben, . d fie gehören in dieselbe vier verschiedenen Verorbönungen behandeln die eist darauf hin, würden, denn die Mart scheider é. und. . . vier verschiedene Verordnungen zu hl, , , a für ver. Kategorie mit Feldmessern un eine z fen liche
; cht] 6 , r sind Personen, welchen öffe
daß es nicht ganz leicht it, in einstumändnälgz wäre ja Leuten — die Ytartscheider sind iner Anstellung ober
i ᷣ S bzumachen. Flauben beigelegt ist und welche deshalb einer Anst t schiedene Landestheile die Sache al csen, die Sache da. Glauben beigelegt ist u den Hesczge hungen verschieden gusge= admin istrgtid nend iche nie lähbehhen!? ' ernhiahen. Es ist Feftgllung das istn den kat de erh slim gbrwaltet, wo mals in Preußen mit einer Verordnung J zumgern der Ent. drückt bedürfen. Wo ein so Seiten einer Corporation die auch — ich bin zufällig . ö. ist auch daran von Seiten einer ,, Sener Mentkh en Glauben stehung dicset; Berotz nung ett und Kurhessen nur FBestalltng einge a e eln, in den Vorschriften, die hier⸗ gedacht worden, für Hannover ls man aber an das Revi⸗ haben soll, , 2 3 Achz Kenndert, auch tvenn diefe eine einzige Verordnung zu , . ine sehr großen Schwie über bestehen, durch den 8. diese Bestallung haben will, den diren ging, da zeigte es sch, daß da ick en g the, um die Vorschriften besagen. wer icht betroffen. nen — . smfe' s ist dadurch nicht betr x rigteitc hatte. Man hatt eng. 39 ebungen und verschie⸗ prüfe ich vorher. Da Bezug auf die Verbesserungs - Anträge es sich handelte, sehr verschiedene 1 ge Haͤnnover vor fich ö. darf ferner in Bez Vana den bemerkten, daß ich den dene Verhällnisse vor sich, man ha öh ch Gewerbeordnung, des Herrn Abgeandncten Ii u §. 3 für eine vielleicht nicht eine voll atis codifieirte en ausfü liehen Gesezgebunzs von ihm 1 i ur Vermeidung von Mißver⸗ man hatte in Kurhessen vor ich keine 4 *. en, die wenigstens ahsolut nothwendig abe. be 33 alte. ᷣ 44 . 2m ,, geln e n . ten, . ö ö r deren Bemerkungen
85 ĩ iet un t *** trische Versuche auf diesem, Gsbift und tei nlaß.
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