1868 / 144 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2642 2543 Vertrage mittelst einer allen mitkontra

. t G ; Justiz⸗Ministerium.

ͤ hirenden Regierungen zu noti. wendigen Zusammenha ; öchster Erlaß vom 25. Mai 1368 betreffend die Ver Jus⸗ ;

fizirenden Erklärung zurückzutreten die en geren, e ge ill snncä b en fe ain renrr ,. ae e eg. Behufs Erwerbung der Grundstlick“ Allgemeine Verfügung vom 25. Mai 1868, betreffend Art. 19. Die Ratificationen dieses Vertrages sollen binnen sechs nicht auferlegt werden.

iner Chaussee im Fardelegener Kreise des Regierungsbezirks das Verfahren bei Requisitionen an Niederländische Behörden.

; jum Bau Einer Che öze durch den Kömniglichen Först äber das Ver ; , ,.

Wochen nach der Unterzeichnung in Berlin ausgewechselt werden. Zu Art. 3. Der Unternehmer soll verpflichtet werden, die Magdeburg von der Stadt Clötze durch den König ĩ ie allgemeine Verfügung vom 6. Juli 1861 sind Dessen zu alrkunde ist gegeniwärtiger Vertrag sünffach aus gestitigt, Kosten, welche durch die Königlich peu fer rcf h erfolgte lleberdrbrñ e und Zichtau bis zum Anschluß an e. ö fam il . , bei den an Nie⸗

. den eb oli mächtig ten unterschrieben und mit deren Instiegel ver⸗ . . n , generellen Vorarbeiten erwachsen find, aus den gener 1 . . rn u e derländische Behörden gerichteien Requisitionen in den Fällen,

ehen worden. ale zu erstatten. einden Schn 383 ; ; isiti iben So geschehen und vollzogen Berlin, den 18. März 1867. Ueber die Frage des Bedürfnisses zur Herstellung des zweiten . tarifmäßigen Chausscegeldes an die vorgenannten. nn, . wo eine , . n ,. igen, ,,.

Geleises wollen sich die Regierungen llintretend?* Falls unter einander nchmer, beziehungsweise den Besiter, der Rittergüter Zichtau j. u nicht beigefügt, ist. leßteres nicht mi e perständigen. Sie verzichten jedoch auf den Widerspruch gegen eine II. Antheils. latein ischen Buchstaben schreiben zu lassen.

; . 3 in Klcht, Anlage für die enigen Vahnstreden, mn nen hruchzs ahres. e v utigen Tage den Bau ach einer dem Justiz-Minister zugegangenen Mittheilung Die . nnn Brutto Linnahnlter peo l hn 63 d . aer h . 6 n die Jahres Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutige 9 Nach

2 3 2 k ö . *1J 22 tur der Sache nach auch von ; . eg . iner Chaussee im Ggrdelegener Kreise des Regierüngsbezirks Magde—⸗ ist diese Vorschrift, welche der Natur ; . Zu Art. 5. Es wird allerseits als wünschenswerth erkannt, daß einer der Stadt Clö , den Königlichen Forst über Schwiesau die Requisitionsschreiben begleitenden Anlagen gilt, in nn ien n enn dies Kemmissare ven Seiten ihrer dicgierungen! n Bln aur Tarife hug an fa h den quis

to 1 ; ichtau bis zum Anschluß an die Salzwedel · Gardelegener it häufig außer Acht gelassen worden. Es ist nament⸗ uifgenoimmelr Und. Fahrpläne mit Lolchen Instruckionen dersehen werden, welche die. uff, bei Hl ptẽ durch die Stadt Clötz e und die Dorfgemeinden ö daß die zur Begründung ion derselben lie lle, e elk, ö, in Lringenden Fallen in färtcher Fri Schwicsau und r ien mt e 9. . 1 diesseitiger Auslieferungsanträge bestimmten Dokumente (Haft⸗ sobald dieser ratifizirt fein wird, gleiche Zu al rte d9. Ben Unternehmer s ) . das Eppropriationsre ür Tie, zu dieser Art. 9. oll auf Verlangen der kontrahi— en. ]

ñ ) Vorschrift nicht u hn en re ne n ö 6 . . t . . . u. s. w.) der gedachten Form -⸗Vorschrift nich ; u ö —⸗ e sein/ ie Besoörderung von Privat- Unterhaltungs Materialien, na daßga =. des Vertrages. Man ist allseitig darüber ein. De eschen mittelst des T* ö und verstanden, daß die Fortfetzung der in Vertrage bezeichneten Bahn i. ss döer dne slgrärhn n berzcehh n,

ͤ i in Auslieferungsfällen, 4 bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Da diese Verabsäumung, zumal in ru . von Eichicht ; Vertr ie San ndr t. Me, Gendarmen sinderücksichtlich der Beforderung durch 1 , kommt. Zugleich will? 4! den ot? leicht zu einem den Erfolg der betreffenden Requisition über a . 5 in der Nichtung der Mainlinien als ein dem gegen⸗ die Bahn den Militairpersonen gleich zu achten. nannten Bau . Unternehmern, so wie beziehungsweife dem Be— haupt in Frage stellenden Zeitverluste führen kann, so, wird weg daß 6 8 n dle r neh, im Auge . Zu Art. 12. Jeder Regierung bleibt die landespolizeiliche Prü- 6. der Rittergüter Zichtau JI. und II. Antheils, gegen Ueber— den Justizbehörden die Vorschrift der allgemeinen Verfügung pffichtun übernehmen, nicht ,,, n een, n n ,,, n die ene nn 5 nahme der tag gn mn n n mn g n, wh. vom 56. Juli , . Erinnerung gebracht. autzchtnehmigen, sondern auch keine Eintichtungen zu treffen! esßl ju Frantz hann micthslb ihrts Gchiete borbchalten. Wär Kön alt las Recht zur Ephehung des lde Tarifs Berlin, den 25. Mai 185835. Preußische Regierung wird die technische Reviston und Feststellung des ar die Staats - Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld - Tarifs, Minister. ere ng n en angegebenen Hauptziweck wefentlich erschweren i, a Ins n fl scher ,, ach elch der . ,,. a nn, m n re, v, , , iste , und hierbei besondere Wünsche der Üübri egi om- i n, sowie der sonstigen, die Erhe J. ; r . ( mender Erwägung . nich Gr ihn en a lie n en en, e. diese Bestit nnjungen auf den Staats -Chausseen von An sämmtliche Justizbehörden. Durch eine etwaige Erwerbung des Eigenthums an der frag ˖ hnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem

lichen Eisenbahn innerhalb des einen oder anderen Staatsgebietes ] usseegeldtgrife vom 29. Fehruar 1810 angehängten Bestimmungen Al lgemeine Verfügung vom 4 Juni 1868, betreffend das ien be, Seitens der betreffenden Territorial Regierung soll die Denne fe. e. 9 Chaussee Polizei Vergehen auf die gedachte Straße zur Verfahren in Untersuchungssachen wegen Steuer⸗Defraudation. . lichkeit des Unternehmens nicht beeinträchtigt iwerden. Anwendung kommen.

; z ̃ ñ ü vom 12. Mai 1853 sind Zu Art. 16. Im Allgemeinen stimmen die kontrahirenden Re Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Geseß Sammlung zur öffent. die . ,,, hingewiesen wor⸗ gierungen dahin überein, daß die Gewährung einer nach ihrer Bauer lichen Kenniniß zu briggen. den, aus denen sich ergiebt, daß in Untersuchungen wegen Steuer⸗ ig sein, wenn nicht die zu beschränkenden Zinsgarantie für das Anlage Kapital im Betrage Berlin, den 265. Mai 1868. Wilhelm * / udatlonen die von! der gesetzlichen Strafe unabhängige sFdauern fin jckt außer n ,. , Subvention irun zu hr. v. d. Heydt. Graf v Ihen y Graf zu Eulenburg . zur Zahlung der Steuer selbst kein Gegenstand ise zu untersti i r . zrhr. v. d. Itz enplit chtun und den

. e , 6. Die Beschränkung der Dauer soll in der Art bemessen werden, ö. den Finanz⸗Minister, den Minister für Handel, Gewerbe der gerichtlichen , , sein . Mittheilung des Herrn betheiligt gewesenen Königlich daß die Garantie erlischt, wenn in zehn hintereinander folgenden Jah⸗ und öffentliche Arbeiten und den Minister des Innern. Dessenungeachtet sin 6. Jaͤlle vorget on men t worden war. ren ein Zinsenzuschuß der Stagtsregierungen nicht erforderlich gewesen . Finanzministers auch neuerlich mehrfach Fe 9 6 . ist. Die von den einzelnen Regierungen zu leistenden Zinsbeiträge llerhöchster Erlaß vom 25. Mai 1368 betreffend die Ver, in denen von den Gerichten neben der Strafe . ,,. ,., . nnn ein Rück-Ercsaß nach Maß⸗ len der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Un een gie ng Defraudation auf, , nn fr inn , , la obe

der Tenn; r n. ubnsh igt. 6. . dee les g nel een iner e, m en, ae, i n, e. r W ne en, 2 fr 6 6 e, 5 festgesetzt worden on 6. ͤ ; ; aße über Rödingen nach Tiß llt korn. le Hohe c Gerichte n e n le . ken , , mn . die er, Suat ger e . im Kreise Jülich, Regierungsbezirks Aachen. Der Justiz⸗Minister findet sich daher veranlaßt, die Gerichte

zu Gute kömmen soll. Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage, den Bau wiederholk auf die in dieser Hinsicht maaßgebenden, auf den

. 3 8 ö ö 7 i . ̃ 9 Sollte es einzelnen der kontrahirenden Regierungen gelingen, in. ciner Gemeinde - Chaussee im Kreise Jülich, Ne ,, Aachen, Vorschriften des §. 78 Tit. j4 Th. II. des Allgemeinen Landrechts nerhalb ihres Staatsgebiets rom

von Privatinteressenten oder Konunlmen pon Steinstrgzß an der Cäln, lachen Lütticher Staats strate übe' Rö, und des § 36 der Verordnung vom 25. Dezember 10s beruhen.

finanzielle Unterstütungen des Unternehmens! an erwirken, so soll ingen nach Tiß an der Düsseldorf Jülicher, Stgatsstrafe genchmigt den Grundfätze aufmertfam zu machen, welche nach der Ver— ö. diese Unterstützungen auf die Seitens diefer ö dem fa , ih e . h hierdurch den Gemeinden Steinstraß, Rödingen unter der ͤ

̃ idnung vom 16. September 1867 auch in den neu erworbenen

glich men zugewendeten Subventionen in Anrechnung kemmen und. Titz das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee er ö ann ehen i n nn, en,, ne, in goßzenen

bayerischen Schließlich wurde von sämmtlichen Bevollmächtigten erklärt, daß derlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme . , e e. 166 rer chin den en

die kontrahirenden Regierungen Sich zur Ausführung? des gegenwärti⸗ chausfeebau. und Unterhaltungs- Materialien, nach Maßgabe ö . ,

! k e , , el d iscen

. zinie i zweier Jahre, von er— vorbehalten, Straße. Zugleich wi . J 3 * . J .

folgter Auswechfelun heutigen Vertrages ab So geschehen Berlin, den 18. März 1867. nahme der künftigen w enen ,,, . ,. . 2 Gol een 3 che r . ö ,, . Geht, durch

gerechnet, und unte orderlichen Subvention Riecht zur Erhebung des Chausseegelde , . D 9. ö .

gestellt wird. für die Staats ⸗Chausseen jedes mal geltenden Chausseegeld 5 ; 36. den Betrag der defraudtrten Steuer cin, j J n fi.

. 8m Interesse der sowohl in Bezug auf den Betrieb, als auch für U schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen übe der Kegel nach, auch bei Abmeffung ber Stre

die Verkehrsverhältnisse der betheiligten Staatsgebiete zweckdienlich er. Allerhöchster Erla

fie igen die Erhebung betreffenden zusätzlichen tungsbehör de festzusetzende Steuerbetrag zu Grunde vom 11. r seiungen, sowie der, sonstigen die C ö Verwaltungsbe z scheinenden Einheitlichkeit der Unternehmen Gera ⸗Eichicht und Gera Verleihung der e ger Lor aht) fi . nn, Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats ⸗»Chausseen von

i i ̃ ͤ leihen. Auch sollen die dem zu legen sein. k. Hoß find dis vertragfchlicfenden tegierungen schon jekt, dartzber ein. haltung einer Hemeinde Chaufsee von? Sähtn?n'mn an der Aachen. Trierer Kaen anz wandt, werden hierdurch 335 ngehäangten Bestimmun⸗ Berlin, den 4. Juni 186353. berstanden, daß dem Ünternehmer der Linea Gera ⸗Eichicht die Anwart. Staatsstraße nach Mürlenbach int Kremss rüm, Regierung. Uhausseegeld. Tarife vom 29. Februar angehang e, ge Der Justiz. Minister. schaft auf die eventuelle Konzessionirung für die . Triptis Bezirks Trier. se Prüm, dꝛenietüing en wegen der Chausseepolizei Vergehen auf die gedachte ße z J eonhardt. Hof zu ertheilen, aber auch die i n aufzuerlegen ist, diese Bahn⸗ Nachdem nwendung kommen.

; —ͤ ; ; ; Sammlung zur öffent˖ immtliche Gerichtsbehörden. strecke zur Ausführun zu bringen, sobald der entsprechende Staats einer Gemein Der age marti a f boschn bie en ö. 6 ch ü ner , Abschlusse gekommen, und diesem Unternehmen Seitens

lichen Kenntniß zu bringen. e ö 1 i 1868, betref— ö ne Verfügung vom 4. Juni der betheiligten Regierungen in gleichem Maße, wie der Linie Gera⸗ ö. bach g Berlin, den 25. Mai 1868. 28 ithe im. 9 9 . , . u. gun chen den Niederl anzßen und Kein a, nh den gegenwärtigen Vertrag, eine Subvention gesichert ch Frhr v. d Heydt. Gr. v. Itzenplitz. vormaligen Königreich Hannover geg esten g , gh. . . . 5 Sem gra e . Juli annoversche Die vorerwähnte DTecht gung und Verpflichtung des Unterneh.— ; ff An den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, r des Armenrechts vom 27. J Ge erlöschen, falls demselben nicht inner-

ini ich ö iten. „Sammlung Abth. 1. S. 151) und wegen der Zeugen⸗ e ne m r i in h . Aus i ö ö St a,, k 36 . 1837 (Hannoversche GesetzSamm⸗ tigen Vertrages ab gerechnet, , , . Allerhöchster Erlaß vom 3. Juni 1868 betreffend . . , i⸗ lung von 1838, Abth. 1. S. 3). taatsvertrag wegen der Linie Triptis Hof abgeschlossen ist und die haltung de g des Chausseegeldes zung zur Anwendung der dem Thausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar

rei. Wr Einverständnisse des Herrn Ministers der auswärtigen ustim 8 ö 'sti en wegen der Chausseepolizei⸗Vergehen Im Ein . ; er Provinz Hän⸗ ,,, , , ,, ,,, e ,, , e , , , n, , . sonstige Anschlüsse an die letztere von der betreffenden ü̃ di i . e , nn e, lla cin; 1 rial · Erklärung vom 25. Oktober 1867 (Ges-Samml. §. 1835 3 e, . . t . i ng . mittontrahirenden Vorschriften, w en Bericht vom 25 Mai d. J. genehmige Ich, daß die die zwischen den Niederlanden und dem vormaligen a . bei) der on e Irie 1n e lun en (6M den w enen . Ih dem Wan ir, e f. vom 25. Jebruar sᷣlb i n , . Hannover , e r,. 96 ö i,, . ö i r ̃ h r izei˖ en auf die von der Stadt. eitiger Auslieferun in . e ele d nnr if, ni ö 6 ü a eng , . 6 . k . der kleinen Scheitniger ere if e ng, Königreichs 6 Preußen, aufgehört hat in rung keinen Widerspruch zu erheben. . e. ö. di, ase e , Heltung zu fein, auch die zwischen me, 2 Zu Art. 2. Unter den im Artikel 2 erwähnten »lästigen Ver- lichen K dung kommen. öffentlichen landen getroffenen Vereinbarungen wegen de . sollen diejenigen üblichen donc ge iel ien y ch B h 9 ö . * ö. ist durch die Gesetz- Sammlung zur öffentlich . ul 1846 und wegen öder ihrem vom 29. De.

e . 3 4. welche in der Regel allen Concessionairen von Privat- ke ub cher den 3. Juni 1868. zember 1837 außer Kraft getreten sind. . , nn Jiach allgemeinen Ver⸗ Wilhelm. chloß Babelsberg, Weihenm. Berlin, den 4. ö. He. Minister

und ; . er ; den 6 dee rene nn Ilan . 3 e , , ,. m d ö . Leonhardt. 3 Solcher Bedingungen auferlegt werden An den Finanzminister und den Mi ist ü idel, Gewerbe und öffentli ̃ n in der Provinz Hannover.

sollen, welche mit! dem Zwecke des Unternehmens in keinem noth⸗ die nn 3 Ifen ih r fur an n ee 1 e n, ö ne