Das Abomement beträgt A Thlr. für das bierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 25 Sgr.
Alle Post-Anstalten des In und Auslandes nehmen — 2, an, für Serlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. La, Ecke der Wilhelms straße.
AM 153. Berlin, Mittwoch,
den 1. Juli, Abends 1868.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Landrath des Kreises Neumarkt, von Knebel— Döberitz, den Rothen Adler⸗-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Landrath des Kreises Oels, von der Bers— wordt auf Schwierse, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Senator Grafen Amédeé Chiavarino de Ru⸗ bia no zu Turin den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, dem Advokaten Paolo Boselli, Konservator des Gewerbe— Museums daselbst, den Königlichen Kronen ⸗Orden dritter Klasse, dem Rittmeister a. D., Landesältesten und Kreis⸗Deputirten von Beöczy auf Klein⸗Schmograu im Kreise Wohlau, dem Gasthofsbesitzer und Rathmann Ernst Traugott Schmidt zu Seidenberg im Kreise Lauban und dem Advokaten Fortu⸗ nato Benelli, Secretair im Ministerium des Ackerbaues, der 3 und des Handels, zu Florenz, den Königlichen Kronen- rden vierter Klasse, so wie dem Förster Busch zu Neuendorf, k Klein⸗Wasserburg, das Allgemeine Ehrenzeichen; erner Dem Regierungs⸗Rath und Provinzial- Stempel -Fiskal Frick in Danzig bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath;
Dem Regierungs⸗Rath Kummer zu Potsdam den Charak—⸗ ter als Geheimer Regierungs⸗Rath;
Dem Ober⸗Steuer⸗Inspektor Lössel in Oberlahnstein bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Charakter als Steuer⸗Rath; und
Dem früheren Steuer-Einnehmer Thieleke zu Stade bei seinem Uebertritte in den Ruhestand den Charakter als Rech⸗ nungs⸗Rath zu verleihen; .
Dem el im eñ Kanzlei⸗Sekretair Pelzer bei dem Mini⸗ sterium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst den Charakter als Kanzlei⸗Rath beizulegen; sowie
Den hiesigen Färbereibesitzern Gustav Carl Theodor Lesse und Caspar Spillmann das Prädikat als Königliche Hof⸗Färbermeister zu verleihen.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister des Königlichen Hauses, Freiherr von Schleinitz, von München.
Abgereist: Der Präsident des Haupt⸗Bank⸗Direktoriums, von Dechend, nach Friedrichsroda bei Gotha.
Es sind von preußischen Unterthanen sehr häufig die für den Ein⸗ tritt und Aufenthalt in Polen bestehenden gesetzlichen Vorschriften theils aus Nachlässigkeit, theils wissentlich umgangen worden, weil der irrthümliche Glaube ein weit verbreiteter ist, das General - Konsulat müsse sie schützen, selbst dann, während sie einer flagranten Contra vention der bestehenden Gesetze sich schuldig gemacht haben. Selbst— redend kann die Intervention des General-Konsulats aber nur in den rechtlich begründeten Fällen eine wirksame sein.
Wir nehmen hieraus Veranlassung, die die Grenze Passirenden davor zu warnen, die Paßvorschriften bei Neisen nach Rußland und die ,. dort bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu übertreten, da die Betreffenden, wenn ihnen in dieser Beziehung Fahrlässigkeit oder wissentliche Uebertretungen zur Last fallen, die daraus leicht für sie eintretenden Weiterungen lediglich sich selbst zuzuschreiben und auf diesseitigen Schutz nicht zu rechnen haben würden.
Posen, den 23. Juni 1868.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
m nn n, ,,. betreffend die Auflösung der Abtheilung des Innern der Civil⸗Administration zu Hannover.
Zufolge höherer Ermächtigung bestimme ich hierdurch Nach stehendes:
§. 1. Die Abtheilung des Innern der auf Grund meiner Be⸗ kannimachung vom 21. September 1867 (Amtsblatt für Hannover von 1867, Seite 1204) hierselbst noch bestehenden Civil⸗Administration tritt mit dem 1. Juli er. außer Wirksamkeit.
. F. 2. Alle Eingaben und Beschwerden, welche bisher an die Civil ⸗Administration, Abtheilung des Innern, zu adressiren waren, in von diesem Tage ab an den unterzeichneten Ober⸗Präsidenten zu richten.
. F. 3. Die Uebertragung einzelner derjenigen Verwaltungs befug⸗ nisse, welche seither von der Civil ⸗Administration, Abtheilung des
nnern, unmittelbar wahrgenommen worden sind, auf die Königlichen Landdrosteien bleibt besonderer Anordnung vorbehalten.
Hannover, den 29. Juni 1868.
Der Ober ⸗Praͤsident: Otto Graf zu Stolberg.
Bekanntmachung, betreffend die Auflösung der Abtheilung des Kultus der Civil ⸗Administration zu Hannover.
Nachdem des 8e Majestät geruht haben, mittelst Allerhöchster Ordre vom 27. v. M. die Auflösung der Kultus⸗Abtheilung bei der hiesigen Civil⸗Administration zu genehmigen, bestimme ich hierdurch auf Veranlassung des Herrn Min? der geistlichen, Unterrichts ⸗ und Medizinal Angelen enheiten Nachstehendes:
§. 1. Die Abtheilung des Kultus der auf Grund meiner Be- kanntmachung vom 21. September 1867 (Amtsblatt für Hannover von 1867, Seite 1204) hierselbst noch bestehenden Civil⸗Administration tritt mit dem 1. Juli er. außer Wirksamkeit.
§. 2. Alle Eingaben und Beschwerden, welche bisher an die Civil ⸗Administration, Abtheilung des Kultus, zu adressiren waren, sind von diesem Tage ab unmittelbar an den zuständigen Herrn Minister zu richten.
Hannover, den M. Juni 18658.
Der Ober ⸗Praͤsident: Otto Graf zu Stolberg.
Bekanntmachung, betr. die veränderte Bezeichnung der Abtheilung der Finanzen der Civil ! Administration zu Hannover.
Im Anschlusse an meine beiden Bekanntmachungen vom heutigen Tage] betreffend die Auflösung der Abtheilung des Innern, resp, der des Kultus, der hiesigen Civil-Administration bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß: daß nach Bestimmung des Herrn Finanz -⸗Mi⸗ nisters die Abtheilung der Finanzen der Civil⸗Administration mit dem lsten Juli c. ihre seitherige, auf meiner Bekanntmachung vom 2lsten September 1857 (Amtsblatt für Hannover für 1867, S. 1204) beruhende Benennung abzulegen und die amtliche Bezeichnung: Königliche Verwaltung der Domainen und Forsten« anzunehmen hat. Alle Schreiben, Eingaben ꝛc., welche seither an die Civil ⸗Admi⸗ nistration, Abtheilung der Finanzen, zu adressiren waren, sind daher vom J. Juli c. ab unter der vorstehenden veränderten Bezeichnung zu adressiren. Die Uebertragung einzelner, von der Abtheilung der Finanzen der Civil ⸗Administration bisher wahrgenommener Verwal⸗ tungs- Befugnisse auf andere Behörden bleibt besonderer Anordnung vorbehalten. Hannover, den 29. Juni 1868.
Der Ober⸗Präsident: Otto Graf zu Stolberg.
Personal ⸗ Veränderungen. I. In der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen Beförderungen und Versetzungen.
Den 24. Juni. Sucro, Hauptm. und Comp. Chef vom 3ten ng eh Inf. Regt. Nr. 79, als Adjut zum Gen. Kommando des V. Armer Corps kommandirt. Rock, Pr. Lt. von dems. Regt. zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Witowski, See. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt. befördert. Frhr. v. Forst ner, Major aggr. dem Jten Westfäl. Infant. Regt. Nr. 56. ein Patent seiner 266 verliehen. Kroll Hauytm, u. Comp, Chef in dems. Regt. unter Beförderung zum Maj. mit Beibehalt seiner bisher. Kompetenzen, dem Regt, aggr. v. Jossa, Hauptm. r dems. Regt, unter Entbindung von seinem Kommando zur Dienstl. bei der Intendantur des III. Armee -Corps,
als Comp. Ehef in das Regt. einrangirt.
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