2744
Zug. Obergericht und dessen Präsident, Kantonsgericht und dessen Präfident, Gerichtskanzlei, Kriminal - und Polizeigericht und Staats- anwaltschaft und Verhörtamt in Zug. Freiburg. J. Verwal— tungs behörden: Staa tsrath (Conseil d Etat) in he e Präfekt tur des Saanen Bezirks in Freiburg, Präfektur des Sense ezirks in Tavel, Präfektur des Greyerzer Bezirks in Bulle, Präfektur des See - Bezirks in Morat, Präfektur des Broye - Bezirks in Estavayer, Präfektur des Glane-Bezirks in Romont und Präfektur des Veveyse Bezirks in Chatel St. Denis. II. . Gerichts behörden: Kantonsgericht (Tribunal ecantonah in Freiburg, Bezirksgerichte in Freiburg, Tavel, Bulle, Morat, Estavayer, Romont, Chatel St. Denis. II. Staatsanwaltschaft in Frei burg. Solothurn. Justiz⸗Departement, Obergericht, Kassationshof, Schwurgerichtshof, Anklagekammer und Staatsanwalt in Solothurn. Amtsgerichte und Amtsgerichts-Präsidenten folgender Aemter: Solo⸗ thurn Lebern in Solothurn, Bugheggberg ⸗Kriegstetten in Solothurn, Balsthal in Balsthal, Olten Göschen in Olten, Dornek-Thierstein in Dornek. Basel — Stadt. — Eivilgericht, Staats. anwalt und Polizei Direction in Basel. Basel Land- schaft. — 1. In Civilsachen: Ober Gericht in Liestal, Bezirks⸗Gerichte von Arlesheim, Gelterkinden, Liestal, Sissach und Waldenburg. II. In Strafsachen; Kriminal ⸗ Gericht, Polizei- Direction, Staats ⸗Anwaltschaft in Liestal. Bezirksstatthalter⸗ Aemter. von. Arleshrim, Liestal, Sissach und Waldenburg. — Sch affhau sen. Sbergericht in Schaffhausen, Kantonsgericht in Schaffhausen, Bezirksgerichte in: qa r Stein, Theingen, Neun⸗ kirch, Unterhallau und Schleitheim. Verhör. Amt in Schaffhausen. Appenzell der Aeußern Rhoden. Kantons -Kanzlei in Herisau. Appenzell der Innern Rhoden. Landammann-⸗Amt in Apen⸗ Eh die zwei Hauptmann-Aemter der Rhode Hischberg und Oberegg.
t. Gallen. Justiz Departement, Staats anwaltschaft und Kantons- gericht in St Gallen. Die Bezirksgerichte und Bezirksammann ˖ Aem⸗ ter in: St. Gallen, Tablat, Rorschäch, Unterrheinthal, Oberrheinthal, Werdenberg, Sargans, Gaster, Seebezirk, Obertoggenburg, Neutoggen ˖ burg, Alttoggenburg, Untertoggenburg, Wyl, Gossau. Graubünden. Kantonsgericht und Kantons-⸗Instruetionsrichteramt in Chur. Bezirks gerichte von Plessur, Im Boden, Unterlandguart, Oberlandquart, Albulg , Heinzenberg, Hinterrhein, Mosa, Vorderrhein, Glenner, Ma⸗ loja, Bernina, Inn und Münsterthal. Aargau. In Civilsachen sind die 1 Bezirksgerichte die erste, und das Obergericht in Aarau die oberste richterliche Instanz. Die Vormundschafts. Angelegenheiten stehen unter den Bezirksaͤmtern, in oberer Instanz unter dem Regierungsrathe. In Strafsachen: die Staatsanwaltschaft des Kantons in Aarau, die 11 Bezirksämter als Gerichts-Polizeibehörden, die 11 Bezirksgerichte resp. Untersuchungsrichter der Bezirke) als Untersuchungsstellen (die
ezirksgerichte sind zugleich erste , Zuchtpolizei⸗Straffällen); das Kriminalgericht des Kantons in Aarau als Kriminal- Instanz, und das Obergericht in Aargu als Ober-Instanz in Zuchtpolizen— Straffällen. (Die genannten Bezirksstellen — Bezirksämter und Be— zirksgerichte — residiren in Aarau, Baden, Bremgarten, Brugg Kulm, Laufenburg, Lenzburg, Muri, Rheinfelden, Zo ingen, Zurzach.) Thurgau. Gin tar her des Kantons zu Weinfelden in Strafsachen, Obergericht des Kantons zu Frauenfeld in Civilfällen. Tessin. In Civilsachen: das Präsidium des Obergerichts in Lugano. (La Presidenza del Tribunale Supremo dei Cantone del Ticino ora à Lugano,) In Strafsachen: das nämliche Prä⸗ sidium und der Untersuchüngsrichter des Kantons in Bellinzona. Waadt. Kontonsgericht (Tribunal eantonal) à Lausanne, Kontons- Untersuchungsrichter (e juge d'instruction eantonal) à Lausanne, Gene- ral-Prokurator (le procureur général) à Lausanne, Bezirksgerichte (les Tribunaux eivils): Distriet d' Aigle, Bistriet d' Aubonne, Distfiet d Aven- ches, Distriet de Cossonay, Distriet d'Eehallens, District de Grandson, Distriet de Lausanne, District de la Valle, District de Lavaux, Pistrie de Morges, Distriet de Moudon, Disriet de Nyon, District d'0rbe, District d' Oron; PDistriet de Payerne, Distriet du Pays - d'Enhaut, Histriet de Rolle, Distriet de Vevey, Distriet d'Vverdon. Wallis. Tri- hunal cantonal à Sion, Président du Tribunal du distriet de Conches à Munster, Président du Tribunal du district de Rarogne oriental à Moerel, Président du Tribunal du distriet de Brigne à Brigne, Président du Tribunal du district de Viège a Viège, Président du Fri- bunal du distriet de Rarogne occid. à Rarogne, brésident du Tribunal du distriet de Loßehe à Lotehe les Bains, Président du Tribunal du distriet de Sierre à Lens, Président du Tribuna] du district de Sion 2 Sion, Président du Tribunal du distriet d' érens à Sion Président du Tribunal du district de Conthey à Ardon, Président du Tribunal du distriet de Martigny à Martigny -Bourg, Président du Tribunal du district d'EWntrement à Orssäres, Präsident du Tribunal da district de St. Mau- riee à Evionnaz, Président du Tribunal du district de Monthey à Mon- they. Neuenburg. Direction de Justice Gustizdirection) 2 Neuchatel. Genf. Le Président du Tribunal de Commerce Geneve, le Président de la Cour de Justice à Gen ve, le Président du Tribunal civil à Genève, le Procureur général à Genve, le Juge d'Instruetion à Genève.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Der Privat-Dozent Dr. Seydel zu Königsberg i. Pr. ist . Kreis-Wundarzt des Stadtkreises Königsberg ernannt worden.
Akademie der Wissenschaften. (Anm 2. Juli hielt die Königliche Akademie der Wissen— schaften, ihrer Sitte gemäß, eine öffentliche Sitzung zum An⸗ denken Leibnizens. Der an, diesem Tage vorfitzen de Secretar, Herr Trendelenburg, eröffnete sie mit einem Vortrag, in
welchem er an zwei schon aus den Jahren 1669 bis 1672 stam. mende Entwürfe Leibnizens zu einer gelehrten Societät Betrach⸗ tungen über die Absichten bei der Stiftung der Akademie an— knüßfte und zur . an den im vorigen Jahre hingeschie⸗ denen Herrn Chr. Aug. randis, auswärtiges Mitglied der Akademie, den verdienten Mitarbeiter an der akademischen Ausgabe des Aristoteles, einige Worte hinzufügte. ierauf bezeichnete Herr Bonitz als neu eingektretenes Mitglied in einer Antrittsrede die Aufgabe, welche er sich in seinen Studien gestellt habe. Herr Haupt erwiederte als Secretar der philosophischhistorischen Klasse diese Worte mit einem Dank der Akademie für Herrn Bonitz Arbeit am index Aristoteiicus und (ieh ihn willkommen. Sodann verkündete Herr Kummer als Secretar der physikalischmathematischen Klasse das Ergeb⸗ niß der Bewerbungen um die aus dem Stein erschen Legat gestellte Preisaufgabe. Von den vier eingegangenen Be— werbungsschriften wurden zwei als preiswürdig anerkannt, unter welche der Preis getheilt werden soll. Als die Ver⸗ fasser dieser beiden gekrönten Preisschriften ergaben sich nach Eröffnung der verstegelten Zettel: Herr Hermann Kortum / Privatdozent in Bonn, und Herr Henry John Stephen Smith, Professor der Mathematsk an der Universität Oxford. Es wurde sodann eine aus dem Steinerschen Legate neu ge⸗ stellte mathematische und eine aus akademischen Mitteln ge⸗ stellte physikalische Preisfrage verkündigt. Hiernach zeigte Herr Trendelenburg als Sesretar der philofophisch“ historischen Klasse an, daß die historische und die philosophische Preisaufgabe, welche auf das Jahr 1868 ausgeschrieben waren, teinen Bewerber gefunden. Die Akademie er⸗ neuert beide auf das Jahr jsz1 und zwar die historische, welche die Bearbeitung der Regesten der Päpste von Inno— cenz III, bis mit Benediet XI., und die philosophische, welche eine kritische Sammlung der zerstreuten Bruchstücke aus den verlorenen Schriften der ersten Peripatetiker zum Gegenstand hat. Ferner verlas derselbe Secretar den Bericht über die Wirksamkeit der Boppstiftung. Das Stipendium ist, wie noch Bopp gewünscht hatte, am 16. Mai d. J. mit 305 Thlr. dem Kandidaten E. Silke in Berlin verliehen, der in Bopp's letzten Lebensjahren diesem bei der Korrektur seiner Arbeiten treu zur Seite staͤnd. Das Vermögen der Stiftung beträgt jetzt in preußischen Staats— bapieren 10,200 Thlr. mit einem jährlichen Zinsertrag von 458 Thlr. Herr Kirchhoff schloß die Sitzung mit einem Vor— trag zu A. Boeckh's Gedächtniß.
Marine ⸗Ministerium.
U Bekanntmachung.
BVei der großen Zahl von Anmeldungen?“ zum Eintritt als Kadett in die Marine, von denen ein großer Theil der Ange⸗ meldeten die für den Eintritts-Termin“ vorgeschriebene Alters. grenze bereits überschritten, bringt das Ober, Kommando der Marine die Bestimmung der Verordnung für Ergänzung des Offizier⸗Corps der Flotté vom 16. Juni 1864. zur n m. hiermit zur allgemeinen Kenntniß, wonach
»die Ablegung der Eintrittsprüfung nur vor dem
zurückgelegten 17ten Lebensjahr stattfinden kann.“
Auf diese Bestimmug muß umsomehr hingewiesen werden, als die Zahl der Anmeldungen eine große uͤnd das Ober⸗Kom⸗ mando der Marine nicht in der Lage ist, die Gesuche der mit überschrittenem Lebensalter Angemeldeten zu berücksichtigen. Es wird ferner darauf hingewiesen, daß der Anfang April jeden Jahres der für die Eintrittsprüfung angeordnete uͤnd somit für die Altersgrenze maßgebende Termin 1
Berlin, den 4. Juli 1868. Das Ober⸗Kommando der Marine.
2
Angekommen: Se. Exxcellenz der General Lieutenant, Kommandant, von Berlin uͤnd Ehef der Landgendarmerie, Graf von Bismarck-Bohlen, von Schleswig.
Justiz⸗
Abgereist: Der Unter -Staats⸗ Secretair im Ministerlum, de Rage, nach Carlsbad.
Der Ministerial⸗Firektor, Ober⸗Landforstmeister von Hagen nach Ilsenburg im Harz.
Anlegung n Königlicher r Klasse des rtheilen.
elegraphenstation zu Königstein, Regierungs-
D h Wiesbaden, findet mit beschränktem Tagesdienst am 6. Juli er. att.
Frankfurt a. M., den 3. Juli 1868. Telegraphen ⸗ Direction.
4
2745
Per sonal - Veränderungen.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen Beförderungen und Versetzungen.
Den 26. Juni. Metze, Pr. Lt. vom 2. Pof. Inf. Regt. Nr. 19, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert.
Den 27. Juni. v. Sieg roth. Port. Fähnr. a. D., früher im 4. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 17, im kchen den ecre und zwar als Port. FJähnr. im Holst. Inf. Regt. Nr. 85, wieder angestellt.
Den 39. Juni. Gr. zu Rantzau, Sec. Lt. vom 3. Thüring. nf. Regt. Nr. 71, zur Dienstleistung als Ordonnanz ˖ Offizier bei des rbprinzen von Schwarzburg ⸗Sondershausen Durchl, vom 1. August C. ab, kommandirt. än
B. , nn g 2c.
Den 18. Juni. Thierbach, Pr. Lt. a. D., uletzt im Pomm. an 5 34, der bedingte Anspruch auf An ellung im Civil⸗ dienst ertheilt.
Den 27. Juni. v. Mayer, Oberst a. D., zuletzt Ob. Lt. und Lommagnd des 1. Schles. Drag. Regts. Nr. 4, mit seiner Pens. und der Unif. dieses Regts. zur Disp. 6 ellt.
Den 39. Juni. Krieger, Schneider, Könnecke, Schlieck— mann, Feldjäger mit dem Char. als Sec. Lt. vom reitenden Feld⸗ jäger Corps, in Folge ihrer Anstellung als Oberförster ausgeschieden und als Sec. Lts. zu den beurl. Offiz, resp. der Art. des 2. Bats. Wehlau) 1. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 1, der Inf. des 1. Bats. (Neu⸗ adt) 8. Pomm. Landw. Regts. Nr. 61, der Inf. des 1. Bats. (Conitz) 4Pomm. Landw. Regts. Rr. . und der Kav. des 2. Bats. (Pr.
Stargardt) 8. Pomm. Landw. Regts. Nr. 61, übergetreten.
N icht amtlich es.
Preußen. Berlin, 3. Juli. Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins für Zoll- und Steuerwesen so wie für Handel und Verkehr traten heüte Mittag
zu einer Sitzung zusammen.
Anclam, 2. Juli. (nel. 3.) Se. Königliche Hoheit der Kronprinz kam gestern Nacht nach 11 Uhr hier von Dem⸗ min an, übernachteke im Hotel zur Traube und fuhr heute früh nach 7 Uhr nach Swinemünde. ; . ;
Posen, 3. Juli, Se. Majestät der König haben der hie— sigen Regierung das lebensgroße Bildniß Königs Friedrich Wilhelm JV. in ganzer Figur, vom Maler W. Schroeder nach Professor Krüger ausgeführt, zum Geschenk gemacht. 6
Lübeck, 3. Juni. Der Senat bringt den mit dem Könige von Preußen am . Mai d. J. zu Berlin abgeschlossenen Ver⸗ trag in Betreff der Zoll- und Steuerverhältnißsse der vom Herzogthume Holstein umschlossenen Lübeckischen ebietstheile, nachdem die Ratifications⸗Urkunden am 39. v. M. zu Berlin ausgewechselt worden sind, zur öffentlichen Kenntniß. —
Sachsen. Dresden, 3. Juli. Die Königin-Wittwe Karoline von Dänemark ist gestern Mittag, von Wiesbaden kommend, hier eingetroffen. Ihre Majestät reist unter dem Namen einer Gräfin von Oldenburg und wird morgen Nach— mittag über Magdeburg und Lübeck die Rückreise nach Kopen—
agen fortsetzen. ö. JN. en. Das »Dr. J.« veröffentlicht das Gesetz, die Ausgabe neuer 4prozentiger Staatsschuldenkassenscheine im Be—
. trage von 20 Millionen Thaler betreffend, vom 26. Juni d. J.
Dasselbe lautet in seinen wichtigsten Bestimmungen: Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. ꝛc. erachten, im Hinblick auf die bevorstehende Ausführung mehrerer Eisenbahnanlagen, die Verstärkung der Baarbestände Unserer Staatskasse durch fernerweite Ausgabe neuer Staatsschulden—
kassenscheine für erforderlich und beschließen demnach mit Zu— stimmung Unserer getreuen Stände andurch wie folgt:
§. 1. Von dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der Staats—
⸗ schulden sind neue 4prozentige Staatsschulden assenscheine zum No⸗ mminal⸗Betrage von überhaupt Zwanzig Millionen Thalern mit
1C0Q00ã0090Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr. Lit. A, 5 000,000 Thlr.
in dergleichen zu 100 Thlr. Lit. B., 3,000,000 Thlr. in dergleichen
zu 50 Thlr. Lit. C. und 2000000 Thlr. in dergleichen zu 25 Thlr. Lit. D. zur Ausfertigung zu bringen und an Unser Finanz-⸗Mini⸗ sterium zur weiteren Verfügung abzugeben.
§. 2. Diese neuen Staatsschuldenkassenscheine sind unter dem 2. Januar 1869 auszufertigen und mit Talons, sowie mit Coupons über die vom 1. Januar 1869 an laufenden Zinsen zu versehen.
§8. 3. Die Verzinsung nach Vier Prozent aufs Jahr erfolgt halb . in den Terminen 2. Januar und 1. Juli bei der Staats- chuldenkasse. . . ö
§. 4. Diese Anleihe wird nach , , halbjähriger Ausloosung, mit welcher zum 1. Juli 1873 der Anfang gemacht wird, allmälig zurückgezahlt. . . .
Die Zurückzahlung erfolgt bei der Staatsschuldenkasse in den in §. 3 angegebenen Zinsterminen. — ⸗ .
Der Mindestbetrag der halbjährlichen Tilgungssumme wird hier— mit auf Ein halbes Prozent der in . 1, bestimmten Emissionssumme sestgesetz. Es kann aber der planmäßige Tilgungsbetrag mehrerer Halbjahrstermine einer und derselben Finanzperiode nach Befinden auf Hürm , ausgeloost und demgemäß früher zur Abzahlung gebracht
werden.
Im AUebrigen bleibt vorbehalten, nicht nur zu jeder Zeit eine höhere Tilgun entweder im Verloosungswege oder im ege des Ankaufs aus freier Hand eintreten zu lasfen, fondern auch unter Ein⸗ haltung halbjähriger Auftkündigung an einem der mehrerwähnten beiden Zinstermine die ganze Anleiheschuld oder auch nur eine Serie n , , 6
aäburg. 2. Juli. Der Herzog traf heute hier wieder ein begab sich alsbald nach Schloß . ;
Sch warzburg. Son dershausfen, 2. Juli. In der heutigen Sitzung des Landtags wurden der Gesetz Entwurf, be⸗ treffend den Wegfall der Einrede der Ordnung im Ausklagen der hypothekarischen Klage gegenüber, und der Vertrag, be⸗ treffend den Beitritt des Herzogthums Sachsen⸗Coburg⸗Gotha und der Fürstenthums Reuß (älterer Linie zum gemeinschaft⸗ lichen Appellationsgerichte in Eisenach, genehmigt. Ein Gesetz⸗˖ Entwurf, einen Nachtrag zur Strafprozeßordnung vom 25. März 1860 2c. betreffend, wurde nur iheilweise angenommen, und wurden die das Verfahren bei Ehrenkränkungen betreffenden Bestimmungen abgelehnt.
Baden. (W. T. B.) Die Großherzogin ist von Baden— Baden am 3. d. nach St, Moritz im Engadin abgereist.
Württemberg. Stuttgart, 2. Juli. Das gestern ausgegebene Regierungsblatt enthält das Zoll vereinsgesetz wegen Abänderung einzelner Bestimmungen der Zollordnung und der Zollstrafgesetzgebung.
sBahern. München, 4. Juli. (W. T. B) Die ange⸗ kündigte Königsrevue findet heute auf dem Marsfelde statt. Ministerprã ident Fürst Hohenlohe ist eingetroffen und hat die Leitung des Ministeriums wieder übernommen!
— Von den neuformirten 32 Landwehr⸗-Bataillonen wer— den 16 zu mehrwöchigen Waffenübungen im Herbste dieses Jahres zum ersten Male ein berufen werden, die 16 anderen Bataillone jedoch erst im nächsten Jahre. troffen In Possenhofen ist der Herzog von Nemours einge⸗
n.
— (W. T. B) Die »Hoffmannsche Korrespondenz« meldet: Der König hat den von der bayerischen Regierung ausgear⸗ beiteten Entwurf Betreffs Bildung einer ständigen bayerisch— , ,, . Militair Kommission zur Beaufssichti⸗ gung des süddeutschen Defensiv⸗Systems im Zusammenhange mit der Vertheidigung Gesammt.Deutschlands genehmigt. Die desfallsigen Verhandlungen werden demnächst beginnen.
Deste rreich. Wien, 3. Juli. Die »W. Z. veröffent⸗ licht I den Vertrag vom 3, Mai 1868 zwischen dem Kainser von Oesterreich und dem Könige von Bayern, über den An— schluß der zur Grafschaft Tirol gehörigen Gemeinde Jung— . an da bayrische Zoll- und indirekte Steuer system, (ge⸗ chlossen zu Wien, am 3. Mai 1868, ratifizirt zu Prag am 22. Juni 1868.)
Ferner Y das Gesetz vom 27, Juni 1868, wodurch die Be— stimmung de s 761 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches in Betreff der Erbfolge in Bauerngüter abgeändert wird. Dasselbe lautet:
§. 1. Die im §. 761 a. b. G. B. erwähnten, in politischen Ge— setzen enthaltenen Anordnungen, welche die Vererbung von Bauern gütern betreffen und hinsichtlich der Auseinandersetzung der Vermö— gensverhältnisse unter mehreren Miterben oder zwischen dem Erben und dem überlebenden Gatten Abweichungen von den Bestimmungen des allgemein bürgerlichen Gesetzbuches enthalten, treten in jenen Län— dern oder Landestheilen, in welchen die Theilung von Bauerngütern gesetzlich nicht mehr beschränkt ist, mit Ablauf von drei Monaten nach dem Tage der Kundmachung dieses Gesetzes außer Wirkfamkeit. .
In jenen Ländern und Landestheilen, in welchen die Beschrän— kung der Theilung von Bauerngütern noch besteht, haben im Falle der Aufhebung dieser Beschränkung jene Anordnungen erst mit Ablauf von drei Monaten nach demjenigen Tage außer Wirksamkeit zu treten, . . durch ein Landesgesetz diese Beschränkung aufgehoben ein wird.
§. 2. Auf Erbfälle, in welchen der Anfall der Erbschaft schon vor dem Tage des Beginnens der Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes erfolgt ist, hat dasselbe keine Anwendung zu finden.
3) Die Verordnung der Minister der Justiz, des Kultus und des Innern vom J. Juli 1868, betreffend den Vollzug des Gesetzes in Ehesachen vom 25. Mai 1868. Diese Verord— nung lautet: .
ur Ausführung des Gesetzes vom 25. Mai 1868, R. G. Bl. Nr. 47, werden auf Grund des Art. 5 dieses Gesetzes folgende An—
ordnungen getroffen: ö
Zum Art. J. des Gesetzes. §. 1. Die Nachsicht vom Eheauf— gebote (6§. 85 und 86 a. b G. B.), die im §. 120 des a. b. G. B. vorgesehene Dispensation von der dort anberaumten Frist, sowie die Nachsicht von Beibringung des Taufscheines, insoweit die Ertheilung dieser Dispensen dem Kreisamte zugewiesen war, steht der politischen Landesbehörde zu. . . . .
Die Dispensationsbefugniß wegen naher Todesgefahr, so weit dieselbe in obigen Fällen der Orlsobrigkeit eingeräumt ist, steht nun« mehr der K. K. politischen Bezirksbebörde, in jenen Städten aber, welche eigene Gemeinde Statuten besitzen, der mit der politischen Amts— führung betrauten Gemeinde-⸗Behörde zu.
3435 *