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§. 2. Die Entscheidung in oberster Instanz über die Nachsicht von Ehehindernissen gehört zum Wirkungskreise des Ministeriums des
nnern.
ö Zum Artikel Il. des Gesetzes. S. 3. Wenn der Fall einer Eheschließung vor der weltlichen Behörde anhängig wird, fo ist über die Verhandlung ein Tagebuch zu führen; in da fle sn alle hierauf bezüglichen Eingaben, Protokolle und sonstigen Aktenstücke in der Zeit- folge unter fortlaufenden Zahlen einzutragen.
Die mit den Akten belegten Tagebücher sind abgesondert von anderen Registraturs⸗Akten bei dem Aufgebotsbuche und Ehe⸗-⸗Register zu verwahren.
§. 4. Wenn die Brautleute das Aufgebot ihrer Ehe durch die weltliche Behörde veranlassen und die feierliche Erklärung der Einwil⸗ ligung zur Ehe vor dieser Behörde abgeben wollen so haben sie ihr Ansuchen entweder schriftlich einzubringen oder zu Protokoll zu geben.
S. 5. Wenn Lie Ehewerber die Weigerung des kompetenten Seel. sorgers durch die Aussage von zwei im Amtsbezirke wohnenden eigen— berechtigten Männern nachweisen wollen, so ist diese Aussage von der zur Eheschließung kompetenten Behörde zu Protokoll zu nehmen.
§8. 6. Wenn die politische Behörde in die Lage kommt, an den betreffenden Seelsorger die im Artikel II. §. 2 des Gesetzes vorgesehene Aufforderung zu richten so hat dieselbe den Ausweis über den Tag der Zustellung an den Seelsorger sich zu verschaffen und bei den Ver⸗ handlungsakten aufzubewahren.
Sr *. In dem Aufgebote ist jedenfalls der Aufgebotstermin, ob . die gesetzliche oder eine verkürzte Dauer desselben eintritt, an⸗ zugeben.
§. 8. Auf jedem das Aufgebot enthaltenden Anschlage ist der Tag der Affigirung und der Tag der Abnahme, auf dem bei der mündlichen Verkündigung an den Amtstagen benutzten Aufsatze ist der Ort und Tag der geschehenen Verlautbarung zu bestätigen.
Jeder so bestätigte Anschlag und Aufsatz ist dem Tagebuche bei— zulegen, zu welchem Ende das requirirte Gemeindeamt den dort affi⸗ girt gewesenen Anschlag nach Ablauf der Aufgebotsfrist mit obiger Bestätigung unverzüglich und unmittelbar an die das Aufgebot ver⸗ anlassende Behörde einzusenden hat.
Die Behörde und beziehungsweise das Gemeinde⸗Amt hat darüber zu wachen, daß der Anschlag während der vorgeschriebenen Zeit affigirt bleibe, und im Falle der Beschädigung des Anschlages sogleich für die Erneuerung desselben zu sorgen.
§. 9. Das Gemeindeamt, bei welchem das Aufgebot angeschlagen wurde, hat jedes ihm angezeigte Ehehinderniß der das Aufgebot ver⸗ . Behörde unmittelbar und mit aller Beschleunigung mit— zutheilen.
8S. 19. Die Verpflichtungen, welche den Gemeindeämtern in Be— zug auf das Eheaufgebot und die Entdeckung von Ehehindernissen ob⸗ liegen, sind von den zur Besorgung der Geschäfte des übertragenen Wirkungskreises berufenen Gemeinde ⸗Organen zu erfüllen.
§. II. Wenn die politische Landesbehsrde in Gemäßheit des S. 86 a. b. G. B. das Aufgebot ganz nachzusehen findet und die Braut⸗ Leute am Sitze der Landesbehörde nicht ihren Wohnsitz haben, so ist zur Entgegennahme des eidlichen Gelöbnisfes die politische Bezirks⸗ (Gemeinde) Behörde zu delegiren.
h Ueber dieses Gelsbniß ist in jedem Falle ein Protokoll aufzu⸗ nehmen.
S§. 12 — 27 handelt von der Form des Eheschließungs/ Protokolls und des Aufgebotbuchs)
§. 23. Jener Seelsorger, welcher von den Brautleuten um die Entgegennahme der feierlichen Erklärung der Einwilligung zur Ehe . worden war hat auf Grund des ihm nach Art. 2, 5§. 9 des Gesetzes übersandten Amtszeugnisses in das ihm von der Staats gewalt zur Führung übertragene Eheregister (Trauungsbuch, Trauungs⸗ matrikel) die vor der weltlichen Behörde geschlossene Ehe als solche unter fortlaufender Zahl einzutragen, die Rubriken des Registers ge⸗ hörig auszufüllen und in der Anmerkung sowohl auf das Amtszeuͤg— niß Bezug zu nehmen, als auch jene Amtspersonen, vor welchen die an elch ossen worden ist, mit Namen und Dienstcharakter an— zuführen.
Zum Art. 4 des Gesetzes. §. 4. Das weltliche Gericht, welches kraft dieses Gesetzes über eine bei einem geistlichen Gerichte anhängig gewesene Verhandlung zuständig ist, hat die geführte Verhandlung mit den über das Verfahren in Ehesachen vor den weltlichen Gerichten geltenden Gesetzen in Einklang zu bringen und die von ihm nöthig befundenen Ergänzungen oder auch die Wiederaufnahme der ganzen Verhandlung anzuordnen.
§. 25. Zum Behufe der Uebernahme der nöthigen Verhandlungs- akten hat sich das zuständige Gericht an das betreffende Ordinariat mit der Anzeige zu wenden, daß an einem bestimmten Tage ein Ab— geordneter des Gerichts die Akten übernehmen werde.
Sf. 26. Diese Verordnung hat mit dem Gesetze vom 25. Mai 1358, Nr. 47 R. G. Bl., zu' dessen Ausführung sie erlassen wird, gleichzeitig in Wirksamkeit zu treten.
Endlich eine Ministerial⸗Verordnung vom 1. Juli 1868, nach welcher an den drei letzten Tagen der Charwoche, am Frohnleichnamstage und am 24. Dezember keine Vorstellungen, am Ostersonntage, Pfingstsonntage und am 25. Dezember nur Vorstellungen zu wohlthätigen Zwecken und mit Bewilligung der zur Gestattung von Thegtervorstellungen kompetenten polt' tischen Behörde staättfinden können.
Pesth, 2. Juli. Die Magnatentafel nahm die Gesetz⸗ entwürfe betreffs der Tabak-, Lotto, Bler⸗, Branntwein, Zucker,, Wein und Fleischsteuer in der General- und Spezial⸗ debatte unverändert an. .
Die Deputirtentafel hat das Stempelgesetz in dritter
Lesung angenommen. Die dritte Section meldete ein Separat votum zum Grund und Haussteuergesetz an. Großbritannien und Irland.
Dofball waren etwa 1800 Einladungen ausgegeben worden.
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Auch der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg. .
Strelitz nahmen an demselben Theil.
Der Herzog und die Herzogin von Aumale sind nach
dem Kontinente abgereist. — Die Verhandlungen des Oberhauses beschränkten sich vorgestern auf formelle Geschäfte.
dieses Stadium. zum zweiten Male gelesen.
Im Unterhause beantragte vorgestern Mr. Maguire, das Mitglied für Cork, eine Refolution, nach welcher die Be ö hörden, die sich nicht ihrer gesetzlichen Vollmacht zur Ernennung von Gefängnißgeistlichen bedienen, zwangsweise zur Beschaffunßz geistlichen Beiständes für die katholischen Gefangenen angehalten ö. werden sollen, zog diesen Antrag aber nach längerer Erörterung wieder zurück. Auf den Antrag zum Beginne der Eomitêberathuns über die Bill, welche den Steuerbeamten das Wahlrecht verleiht, . Nach einer längeren Dis. kussion entschied die Abstimmung mit 79 gegen 47 Stimmen welcher die Bill ohne
erhebt der Schatzkanzler Einspruch.
für Anfang der Comitéberathung, aus Widerstand hervorging; dagegen wurde der Antrag auf zweite
Lesung der Bill, weiche Verwendung von Truppen zur Auf
rechterhaltung der Ordnung bei den Wahlen in Irland unter- sagt, nach längerer Debatte mit 96 gegen 55 Stimmen abgelehnt.
» In. der gestrigen Un terhau ssitzung kam als einer der ersten Gegenstände der Tagesordnung die Bill behufs Ein— führung des Dezimalsystems für Maß Reihe, wurde aber von Mr. Smith zurückgezogen.
Hauptgegenstand der Erörterung war die Bill über Auf⸗ hebung der religiösen Einschränkungen an den Universitäten Oxford und Cambridge. Bisher können nur solche der Universitäten, welche ihre Uebereinstimmung mit den 39 Ar- tikeln der englischen Kirche bekundet haben, zu den höheren akademischen Würden über den Baccalaureusgrad hinaus ge— langen. Nach einer langen Debatte ging das Haus zur Ab— stimmung über und entschied sich mit 198 gegen 140 Stimmen für die zweite Lesung.
Sir Rob. Napier ist gestern Morgen, von Paris kom— mend, hier eingetroffen, hat jedoch den Sohn Theodors nicht mitgebracht.
== Die Regierung hat in Betreff der Reorganisation der Militair-⸗-Verwaltung nunmehr entschieden. Der Wir— lungskreis des vor mehreren Monaten ernannten General⸗ Controleurs (Comptroller-in- Chief) wird auf das Verpflegungs. und Transportwesen beschränkt, das Rechnungswesen, welches ursprünglich auch diesem Beamten zufallen sollte, erhält einen besonderen Finanzbeamten von gleichem Range mit jenem zum Haupte. In Betreff seiner Stellung wird derfelbe naͤchst einem UnterstaatsSecretair rangiren. Zu dem Posten eines General- Controleurs wird in der Folge, je nach den persönlichen Be— fähigungen, ein Beamter des genommen. Der Finanz-Seecretair geht stets aus dem Cidil.⸗ dienste hervor. In dem bei der Reviston der Armee⸗Rechnungs⸗ Ablagen üblichen Systeme treten keine Veränderungen ein, bevor die Dechargirungs-Kommission ihre Zustimmung zu den— selben ertheilt hat.
— Am 29. v. Mts. sind beim indischen Amte weitere offizielle Depeschen von Sir Rob. Napier eingetroffen, welche, aus dem Lager Kumayle, J. Juni, datirt, sich mit den Einzelheiten der Ueberschwemmungen im Kumaylepasse beschäf⸗ tigen und dann diejenigen Offiziere und Mannschaften auf— zählen, welche sich während der Expedition besonders ausge— zeichnet haben.
— Vom 1. September d. J. ab soll eine fernere, namhafte Reduction in dem Tarif der beiden vereinigten Telegraphen— Compagnieen »Anglo⸗American« und „Atlankic Telegraph für Telegramme von und nach Amerika eintreten. Auch sind Verhandlungen mit den Anschlußlinien in Europa und Amerika behufs ähnlicher Preisermäßigungen im Gange.
Frankreich. Paris, 3. Juli. (W. T. B.) Im gesetz
ebenden Körper wurde die Budgetberathung fortgesetz.
hiers erhielt das Wort, um dem Finanz-Minister zu ant— worten. Redner verlangte die Herstelluing der Budgeteinheit.
Der Finanzminister wies hierauf sämmtliche Behauptungen Fhiers zürück, Das Defizit für 1869 betrage nur 143 Mil⸗ lionen. Dieses Defizit rühre von der Vermehrung des mili— tairischen Kapitals her. Der Vorredner habe den Fehler be— gangen, den erzielten Mehreinnahmen keine Rechnung zu tragen.
— Die hiesige Börse ist sehr bewegt. Es ist noch unbe—⸗ kannt, wie viele Wechsel-Agenten ihre Zahlungen einstellen wer—
London, 2. Jul. 3 dem vorgestern Abend im Buckingham⸗Palace stattgehäbten ö
. Die schottische Reformbill stand zur Comité - BVerathung auf der Tagesordnung und passirt ? Die irische Reformbill wurde uͤnbeanstander .
und Gewicht an die
Zöglinge
Civildienstes oder ein Offizier
den; man weiß aber, daß die dadurch verursachten Verluste groß sein werden.
Italien. Florenz, 3. Juli. (W. T. B Der Kron— prinz Humbert und die Kronprinzessin Margaretha wer— den Dienstag nach Dresden abreisen. Die Kronprinzlichen Herrschaften reisen incognito unter dem Namen des Grafen und der Gräfin von Monza.
Tärkei. Belgrad, 3. Juli. (W. Tel. B.) Aus allen Gegenden des Landes treffen Beglückwünschungsadressen an den Fürsten Milan ein. Die Skuptschina bestätigte bas neue Ministerium, welches aus Radivoi Miloikowie (Inneres und provisorisch Auswärtiges), Zenitsch Ministerpräsident und Justiz), Ponta Javanovic (Finanzen) und Markovie (Krieg) besteht.
— Die Regentschaft hat eine Proclamation an das Volk erlassen, worin sie erklärt, an dem Loosungsworte des verblichenen Fürsten: »das Gesetz sei der höchste Wille in Ser⸗ bien« festhalten zu wollen. Die Regentschaft verheißt eine den
eitverhältnissen entsprechende Entwickelung der Volkskraft, die ervollkommnung der Institutionen des Landes und die häu⸗ figere Einberufung der Skuptschina. Sie wird Alles aufbieten, um dem Lande auf der Grundlage der Ordnung die Wohl⸗
thaten der Ruhe zu sichern.
Rumänien. Bukarest, 3. Juli. (W. T. B.) Der Ministerpräsident Golesco ist auf Urlaub nach Wien gereist. Während seiner Abwesenheit versieht Bratiano die Geschäfte des Ministeriums des Aeußeren. Der preußische und der fran⸗ zösische Konsul haben einen Urlaub angetreten.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. Juli. Das 56. Stück der Gesetzsammlung enthält den Kaisersichen Befehl über den Verkauf der Nikolaibahn und den Be— fehl über die , in den russischen Häfen der von allen Staaten, welche dem Norddeutschen Bünde beigetreten, an— genommenen Kriegs- und Handelsflagge.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 3. Juli. W. T. B.) Wie verlautet, hat der König neuerdings be⸗ schlossen, nach dem Besuch des Königs von Dänemark auf Bäckaskog mit der Königin und der Kronprinzessin am 18. Juli über Malmoe-Stralsund nach Muskau zum Besuch der Estern
der Königin zu reisen.
Amerika. Der Spezial-Korrespondent von Daily News« telegraphirt aus New-⸗Hork, 30. Juni: Cob und Butler haben im Hause eine Resolution zur Annahme gebracht, welche das Subsidiencomité beauftragt, eine Bill einzubringen, welche die Coupons der Regierungsbonds mit 10 pCt. besteuert.
Das »Amts⸗Blatt der Norddeutschen Post-Berwaltunge Nr. 39 enthält: General-⸗Verfügungen: Vom 29. Juni 1868. Anfertigung ge⸗ trennter Geldkarten und ordinairer Frachtkarten, welche von der Post Expedition Nr. I in Leipzig abgesandt werden. Vom 39. Juni 1868. Postdampfschiff Verbindungen zwischen Deutschlaud einerseits und Schweden, Dänemark und Norwegen andererseits Vom 1. Juli 1868. Absetzung von Portobeträgen bei der summarischen oder abgekürzten Kartirungsweise der ordinairen Fahrpost⸗Gegenstände. Vom 2. Juli 1868. Das Zurückgehen der Einnahme an Landbrief -Bestellgeld be—⸗
treffend.
Kunst und Wissenschaft.
— Das Juliheft der Zeitschrift für preußische Geschichte und Landeskunde, herausgegeben von Dr. Paul Hassel, enthält: 1. Abhandlungen. Ueber die Herkunft des Hochmeisters Winrich von Kniprode. Von Ernst Strehlke. Mittheilungen des Thorner Residenten am Warschauer Hofe, Dr. S. L. von Geret (1769 —- 1773) Von Dr. Leop. Prowe Thorn). Erinnerungen an den Alten im, Barte Frie⸗ drich Ludwig Jahn (1778 — 1852). Mitgetheilt von Dr. Göritz (Berlin). II. Provinzialgeschichtliche Forschungen und Thätigkeit der preußischen Geschichtsvereine. Die Inschrift an der Rulandsäule zu Brandenburg a. H. Von Dr. Ernst Friedländer (Münster). III. Recensionen. 1V.
Mittheilungen.
— Réverte ice der Königlichen Schguspiele vom 5. Juli bis 12. Juli. Wies baden. Sonntag, 5. Juli: Martha. Dienstag, den 7: Zauberflöte. Mittwoch, 8.: Königslieutenant. Donnerstag, 9. Lucia von Lamermoor. Sonnabend, 11.: Dorf und Stadt. Sonn—
tag, 12.: Robert.
LeleBgrapHielhe Vwiet er imgshenrirehte v. 4.
r. Tb fem. Rb, ⸗ Allgemeine h L. 5. M. R. l 6. M. . . 15,96 4,3 0. mässig. heiter.
15,6 * 41 NO., schwach. heiter.
14,8 3,0 8s W., schwach. ,.
13,2 41 3 80.. mässig. wolkig.
12,0 9,8 O80., sehwach. bed., gest Regen. 13,0 1,7 NO., sehwach. bez., Nehts. Reg.
St. — 4 ort. 6 Memel J Königsberg. ' . 7 Cöslin .... 6 Stettin Putbus. . . .
2747
Abw . X. Wind.
0, s NW., sehwach Rehts. Kegen.
on sso. s. schwach. bewölkt. 6,6 S9. schwach. trübe, Nebel. 0, S. W., schwach. wolkig.
W., mässig. heiter.
XW. sehwach. zieml. heiter. NNW. , schwach. bezogen.
St. Allgememne Himmelsansieht.
g2. bed., gest u.
Torgau . .. Münster . .. Cöln 333, . 329, s Flensburg 334, Paris
Brüssel ... z35, 333,9
N0O., s. sehwach. Regen.
bedeckt. Reg. mit Unterbr. N., sehwaeh. heiter.
NNO. , a ch.
Haparanda
Helsingfors Petersburg. Rkiga.
ww. Schwach. heiter.
335,
Stockholm 3:
.
heiter, gest. Abd.
S. schwach.
3. Max. 4 24,6. P Min. 10,1.
— NN., frisch. bewölkt. NNW. , frisch, ruhige See.
— NNW. , sehwaeh bedeckt.
ew. bewegte See.
8, — NX0O., mässig. halb bedeckt, gewöhnlich.
Windstille
Skudesnäs .
130
Gröningen. 33: / 12,0 — N., sehwach.
Ilelder .... 35 Ilernõsand. Christians.
— —
Proclalkktem- und Wanren-Hörse.
Kerliim, 4. Juli. (Marktpr. nach Ermitt. des E. Polizei- Pras.):
Von Bis Aittel Von] Bis Mittel thr isg. pf. hrleg. xt. thri sg. pf. Ls. pf. 86 Lt. 86. Et 3 5 — — 320 — Bohnen Nerz 16 12 7 Kartoffeln ; 28 2 Rindfleiseh Pf. 12 618chweine-
16 3 fleisch
20, 6sHlammelfleis ch Stroh * Sechek. 8 Kalbfleisch Erbsen Metae — — 7 26Butter Pfad. 1 Linsen i0 = 8s 6 Eier Mandei
Herlim, 4. Juli. (Nie htamtlrefer 6 etreideberie ht.) Weinen loed J5 — 100 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualit, geringer unga- rischer 73 Thlr. bez., fein weiss poln. 97 Thlr. bez., Fr. Jui 74 Fwis 75. Thlr, bez., Juli - August 715 Thlr. bez., September 5ktober 68 bis 673 Thlr. bez.
Roggen loco 8 = 79pfd. 60. Thlr. pr. 2000 Pfd. bez., pr. Juli 573 bis oMläs-== 68 Thlr, bez., Br. u. E., Juli-August 53 - Thlr. bez. u. Br., 7 G., September - Oktober 52 - 5143 - 525 Thlr. bez. u. Br., 525 G., Oktober- November 505-51 Thlr. bez., Nov. -Dezember 193 - 50 Thlr. ber.
Gerste, grosse und kleine, à 42 - 5 Thlr. per 17590 Ptd.
fiafer leo 31. 35 Thlr., gering. böhm. 323 Thlr. ab Bahn be, kein schlesischer 34 Thlr. do., pr. Juli 32 Thlr. bez., Juli- August 29. bis 297 Thlr. hez., Septembers-Oktober 28 Thlr. bez. .
Erbsen, Kochwaare 63-68 Thlr., Futterwaare 53 - 62 Thlr.
Winterraps 71-13 Thlr. Winterrübsen 69—- 71 Thlr.
Petroleum loco 63 Thlr.R, September- Oktober, Oktober- November und November-Dezember 7 Thlr. G.
Rüböl loco getz Thir. bez., pr. Juli, Juli-August u. August-Sep- tember 935 Thlr. bez., September Oktober 95 - 3 Thlr. bez., Oktober November 9 Thlr. Br., November-Dezember 9§ Thlr. Br.
Leinöl loco 1235 Thlr.
Spiritus loes ohne Fass 19 Thlr. bez., ab Speicher 198 Thlr. bez., pr. Juli und Juli - August 185 - 3 Thlr. bez. u. Br. , G. August - Sep- tember 19— — * Thlr. bez., September- Oktober 173 Thlr. bez. u. Br., * Geld.
Weinen loeo einiger Handel. Termine in fester Haltung. Von Roggen auf Termine lässt sich das gestern Gesagte nur wiederholen. k ängstliehe Deckungsankäufe haben den reis für den lau- fenden Monat neuerdings um ea. 1 Ihh. ö. Wsbl. gesteigert. Die übri- en Siehten wurden im Ganzen wenig gehandelt, da das Hauptgeschäft sieh auf Juli-Lieferung konzentrirte. Bei Roggen-Abgebern besserten sich die Preise für entfernte Sichten um ea. 3 Thlr. pr. Wspl. Schluss ruhiger. Gek. 4000 Ctr. Hafer loco und Termine ohne Aenderung. Gek. 1800 Ctr. Rüböl-Preise erfuhren keine nennenswerthe Aenderung, da hierin nur wenige Abschlüsse zu Stande kamen. Für Spiritus be- stand eine keste Haltung, Abgeber beobachteten grosse Lurückhaltung und hielten auf höhere Forderungen, die ihnen auch bewilligt wurden. Die Besserung beträgt ea ia— * Thlr. gegen gestern.
HR ernr kim, 3. Juli. Amtliche Preis- Feststellung von Getreide, Mehl, Gel, Petroleum und Spiritus auf Grund des §. 15 der Börsen-Ordnung, unter Luziehung der vereideten Waaren- und Produkten-Mäkler.) 2.
Weinen pr. 2100 Ptd. loco 78 - 100 Thlr. nach Qualität, abgelaufene Kündigungsscheine 73 bez., pr. 2000 Pfd. pr. diesen Monat 74 bez., Juli-August 71 bez., September-Oktbr. 67 à 673 à 68 ber. .
Roggen pr. 20MM Efd. loco 565 — 57 bez., pr. diesen Monat 56
Weizen Schfl. Roggen 21 3 gr. Gerste 6 zu W. t 3
Hafer u E. Hen pr. Ctr.