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Die Expreßgebühr soll betragen: A. für jede Bestellung innerhalb resp. Oesterreich) Die Auswechselung der Korrespondenz zwischen Art. 22. (Portofreiheit) Die Korrespondenz, welche die Soun⸗ — —— ——— — — — des Bie Frech wo die ö sich befindet; Belgien und den Süddeutschen Staaten, sowie Oesterreich, erfolgt nach veraine und die Mitglieder der Regentenfamilien in den Gebieten der Zunahme in Durchschnittliche 23 Groschen in Deutschland, 39 Centimes in Belgien; B. für jede Maaßgabe der in den vorhergehenden Artikeln festgestellten Grundsäßt vertragschließenden Theile unter einander wechseln, wird beiderseits Bevölkerung . Jahren Zunahme in Bestellung außerhalb des Ortes der BestimmungsPostanstalt: den für den Postverkehr zwischen Belgien und dem Norddeutschen Bunde; portofrei befördert. — ⸗ einem Jahre. von der Verwaltung, in deren Gebiet der Bestimmungsort gelegen ist, die. Post Verwaltüng des Norddeutschen Bundes übernimmt die Aut . Es werden gleichfalls Portofrei befördert: A. Die Korrespondenz, Einw. pCt Einwm. pet festzusetzenden Betrag. . . . — 5 in Betreff des für die Beförderungsstrecken der Süddeutschen welche die Königlich preußische Gesandtschaft in . mit den Ge—⸗ ; . ; ;
Diese Briefe und sonstigen Sendungen können rekommandirt tagten und Oesterreichs entfallenden Portos. noeral,Prokuratoren und den Präsidenten der Rheinischen Gerichtshöfe 1840... 175,223 64 . y ö. werden und ,, in diesem Falle der für solche Sendungen Die Bestimmungen des gegenwärtigen Ärtikels sollen gleichfalls hinsichtlich der Uebersendung gerichtlicher Akten zu führen hat. Diese 1843..... 179/904 4681 26 1560 9/89 festgesetzten weiteren Gebühr. — Anwendung finden auf die Post⸗Anweisungen; eine Ausnahme von Korrespondenz muß auf den Adressen mit dem Vermerk »Iüsinuations 1816... 186, 140 6236 3547 2079 116
In dem Falle ad A. ist dem Absender freigestellt, die Expreß-⸗ diesem Grundsatze tritt vorläufig ein in Bekreff des Austausches von ö udiciaires«« und mit der Unterschrift des Absenders versehen sein. 1839... 189/783 3643 1066 1214 O66 gebühr zu entrichten oder nicht. ; Post⸗Anweisungen mit Oesterreich. B. Die zwischen beiden Verwaltungen gewechselte, den . und Tele ⸗ 1852... .. 192/632 2849 1,81 950 0,50
ne dem Jalle zd K; wird die Exzpreßgebühr stets vom Artz ?. (Korrespondenz mit den übrigen fremden Ländern) Die raphendienst und den Bienst der Staats ⸗Eisenbahnen betreffende Kor! 1855... 189 480 — 31590 — 1,6 — 106560 — 6633 Empfänger eingefordert werden. . ; ‚. Norddeutsche und die Belgische Post-⸗erwaltung können sich gegen. iespondenz. C. Die Rückscheine über rekommandirte Sendungen oder 1858... 192,196 2716 143 905 Gras Verweigert der Empfänger die Annahme, so wird die Gebühr seitig Briefe und andere Sendungen aus und nach denjenigen freniden über Sendungen mit deklarirtem Werth. D. Die Korrespondenz, 1861..... 1973731 5535 218 8 1845 O06 möglichst vom Absender eingezogen werden. Ländern einzeln Überliefern, mit welchen sie in Verbindung stehen. welche zwischen den im gemeinsamen Einverständniß bezeichneten Be, 1864... 202937 5206 263 1735 ss . Die Expreßgebühr wird ungetheilt an die Postanstalt des Be— Dig beiden Verwaltungen werden im gemein famen Einverständ. amten Behufs Sicherung der Ausführung der abgeschlossenen oder ab- 1867... .. 199 958 — 29779 —1, 47 — 993 — 040 stimmungsortes vergütet. niß die Bedingungen des Austausches festftellen und dabei, je nachdem zuschließenden Handels. und Schifffahrtsverträge zu unterhalten ist. Seit 1849 hat sich hiernach Luxemburgs Bevölkerung um 24735
Diese Korrespondenz muß den Bedingungen entsprechen, deren Er— Einwohner oder 14,12 Prozent (durchschnittlich um O, 52 pCt. im Jahre füllung nach den Bestimmungen der absendenden Verwaltung erfor. vermehrt, doch ist die Zunahme in den ersten Zählungsperioden eine derlich ist. I . viel stärkere, als in den letzten, gewesen. In den zwölf Jahren, von
Art. 23. (Saldo. Die norddeutsche und die belgische Postver⸗ 1840 —– 52, stieg die Einwohnerzahl um 173409 Einw. oder os pCt. waltung werden für jedes Quartal die Generalabrechnungen über (durchschnittlich 0,83 pCt. im Jahre), wogegen der Zuwachs in den die gegenseitig überlieferten internationalen Korrespondenzen und über letzten 15 Jahren, von 1852267, nur 7325 Einw. oder 3,80 pCt. die beförderten geschlossenen Briefpackete aufstellen, und diese Abrech- durchschnittlich 23 pCt. im Jahre) betragen hat. Das Resultat der minen sollen, nachdem dieselben geprüft und gegenseitig festgestellt letzten Zählung von 1867 ist ein ganz besonders ungünstiges gewesen;
Wenn die Erfahrung darthun sollte, daß die Befugniß, die Expreß. es sich um einen frankirten oder unfrankirten Brief handelt, die in gebühr nicht vorher bezahlen zu lassen, zu Unzuträglichkeiten führt, fo 1g . Vertrage , an ; den 6. werden die beiden Verwaltungen sich darüher verständigen, von einem barungen in Zusammenhang bringen, wesche' zwischen dem Rord. zu bestimmenden Zeitpunkte ah die Verpflichtung zur Vorausbezah. deutschen Bund?! ! Belgien und den fremden Ländern bestehen.
lung einer festen Gehühr herzustellen. Art. 18. (Transit in geschlossenen Briefpacketen durch Belgien.
Art. 19. (Briefe mit deklarirtem Werth.) Zwischen beiden Ge— Di ? . — ᷣ . ͤ ie helgische Regierung gestattet der Postverwaltung des Norddeut— bieten soll ein Austausch von Briefen stattfinden, deren Werthinhalt schen Bundes den rn sit!e ff e lg'fhemmo wer lung nd in ain
vom Absender dellarirt ist. ga Manche zu befördernder, geschloffener Briefpackeie, welche aug
Die beiden Verwaltungen werden im gemeinsamen Einverständ— j . ; ; r worden sind, innerhalb 14 Tage, von dem Tage ab gerechnckt, an mit Ausnahmie der Zählung von 1855 ist eine so bedeutende Abnahme niß die Bedingungen festfctzzen, unter welchen diefer Äustausch statt. Deutschland und Desterreich nach fremden Ländern und üherseeischen welchem die definitive Fesistellung erfolgt ist, feht werden. der Bevölkerung, wife sie . ermittelt worden, seit 181 nicht vor= finden wird sobald die belgische Postyerwaltung einen folchen Dienst. Staaten, soweit Belgien hierfür zur Vermittelung dienen kann, ab. Das Residuum der Rechnungen soll in der Währung derjenigen gekommen zweig it ein inneren Werl tht einge sährn , wit a gesendt woergen en wie erm egen Fntrichiung folgenzr Pergütin, Verwaltung aufgestellt werden, welche dasselbe Zu en ang eh an se Kunst und Wi t
Art 11. Freimarken. Es ist dem Ähsender freigestellt, sich zur gen: . Für den Transit der Briefe von und auf England und Die Beträge, welche in der Währung derjenigen Verwaltung, welche unst und. Wisfenschaft.
. 9. jeder Art der von! der Verwaltung Amerika 15 Centimes für je 30 Grammen Nettogewicht. 4 . hlen hat, in R , — Im Verlage der Geh, Aber -Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) er— Franzitzung, der Korrsspondenzen, jeder oalrt der von di ng Wenn berndlnwengung dies S̃aßez und Ubenigftenz währen deer Midhng zu zahler gt in zäechntng gesteult find, felien nach schien fog m Nütlafßcefht eh; her esnchdrh Grafen Heinrich von 3 ö, . JJ . gr zwölf, hintereinander folgender Hionate die Zunahme der beförderten dens Verhältniß von 1 Silbergroschen gleich 125 Centimes reduzirt Soclicffen über die Theil nahme des Königlich preußifchen
e n e nn, ,, Werths der verwendeten Korrespondenz, unter Mitberechnung der Zeͤtungen, sonstigen Drug. werden. el auf Bri in in) GarzdeSchützen- Bataillons am Feldzuge 18666. Briefe behandelt, jedoch unter Abzug de J sachen und Waarenproben, eine solche ist, daß nach einem Maaßstabe Daher ealdö. all ämitteltz⸗ Wechsel auf. Brüssel oder Berlin in Berlin. Nach der »Voss. Ztg.“ sind in diesen Tagen in der ,, er, Beträge des Ergänzungsportos werden auf einen des Transit⸗Portosaßes von 124 Eentiines für Briefe der Gesammt. . . deflenigen Verwaltung gezahlt werden, welche dasselbe Sittenfeld'schen Stereotypie nach jahrelanger Arbeit die letzten 6 . in Norddeutschland und auf einen Decime in . 3 , i f, , ,, vom fol. . ö der Dahl erwachsenden Kosten werden von dem zah⸗ ö ö. R ö fart ö 6 K elgien abgerundet. . Derselbe wird auf iF Centimes, wied lgenden Monat lungzpflichtigen, Sbeil getragen. ö sgegeben von Nachmaga Goldberg. Ver Talmuldzist fine Ummfahns dert. l. (Hestanweisnngen . Dis beiden Postverwaltungen werden „9, (hege Idi rer ntih e wicheriim Com folgenden Monat Art. 24. (Aufhebung von Nebengebühren) Es ist ausdrücklich ausgege n, n ,,, , h , , n ermäßigt, wenn anderweit während zwölf hintereinander folgender . e 8 , ,, . , r i wegen erst 15 Jahre nach dem Bruck seiner Kommentare durch die ermächtigt, sich über ein internationales e n m nnr nn auf zwölf folg vereinbart, daß die Sendungen jeder Art, welche von einem Gebiet Familie, Soncine * gedruckt worden, die seit 1Smnaqh e un nach
38. Monate und in Folge der Zunahme der Transit Sendungen die volle ; tei z - folgenden Grundlagen zu verständigen. . ? n e in nach dem anderen abgesandt werden, aus keinem Anlaß und unter Das Maximum einer in Belgien auszuzahlenden Postanweisung Einnahme pro 186, bei einem Maßstabe des Transitporkos von nur keinem Titel einer 6 Taxe oder einer anderen Gebühr unter—
sollů sos Frahls betragen da Mäßimum einer in Deutschland aus.! 10 Eztimeg errgicht,stin wird. worfen werden därfen, als denjenigen, welche durch den gegenmvartigen
23 Traktate von den 63 im Werke enthaltenen durch den Druck ver' vielfältigte. 1520 ff, druckte Daniel Bomberg in Venedig das ganze Werk Editio princips). Diese und eine von Justiniani 1545 herausgegebene
zuzahlenden Postanweisung 50 Thaler. Dor äansitßortes fürn. Zeitungen, sonstig. Drucksachen um * rtrag festgesetzt sind, vorbehaltlich der etwa bestehenden Stempel. Sidi 3. ̃ ar j *
. ahb . wird ö. folgt . für die Postanweisungen Waarenproben wird auf 3 Centimes für je 46 Grammen festgesehn en men e Hall ieße e g, wo dieselbe a erhoben . J , bemängelt wird, liegen allzn. späteren
bis zum Betrage von 25 Thalern, resp. 100 Franks oder darunter . ö . . . . Art. 25. (Korrespondenz aus und nach dem Großherzogthum , obne , Eine im Jahre 1578 in Basel erschienene Ausgabe ist ᷣ , ͤ e er , Netto der Briefe entime für je si⸗ Weil 3 a6 — i . ö —
auf 4 Groschen oder 50 Centimes; für die Postanweisungen über . h 6 Sessen. Die Bestimmungen' des gegenwärtigen Vertrages, soweit sie — lleber das projektirte Steindenkmal bei Rassau a. d.
25 Thaler, resp. 100 Franks auf 8 Groschen oder 1 Frank. 40 Grammien Netto der Zeitungen, sonstigen Brucksachen, Waarei. die Posten des Norddeutschen Bündes betreffen, finden in gleicher ahn enthält dis ,t hit
, . ikum die Auszahlung Proben und Geschäftspapiere. G. Es sind vom Transttporto befreit ͤ . ᷣ Nord. Lahn, zwei Llufsätze, denen wir die folgenden Dic, beiden Verwaltungen Herden dem Publikum die . ng die unbestellbaren Sendungen, die unrichtig spedirten oder wegen Ver— re n n, e fen , n n , n eee Mittheilungen entnehmen. Dem Naffau Heidelberger Comité, an
der eingezahlten Summen gewährleisten. — d . . ? ö J Hei ö Die Gebühr soll stets vom Absender im Voraus bezahlt und änderung des Aufenthaltsortes des Adressaten nachgesandten Sendun. Art. 36. Wusführungs. Bestimmungen. ie beiden Vetwal.⸗ dessen Spitze na Häusser der Dr. PVagenstechtr zen,; getreten ist, zwischen ,, . halbscheidlich getheilt werden. gen, die portofreien Korrespondenzen und die Postanweisungen. tungen werden . . , Wege die Vestim— waren 6. ö . 3 [,,, Stizzen u. s. ö —ᷣ. . Art. 13. (Schiffsbriefe Die beiden Verwaltungen können sich Art. 19. (Transit in geschlossenen Briefpacketen durch das Gebict mungen zur Ausführung des gegenwärtigen Vertrages zu treffen, na— ,, n en Stein . ,. Fe J 6 . er gegensecitig solche Briefe und andere Gegenstände ngch den Kolonieen des Norddeutschen Bundes,) Der belgischen Regierung wird der Tran. mentlich in Bezug auf folgende Punkte: I) die Einzelheiten des Dien— . , . ,, wog 39 , zur gu ach ung und überseeischen Ländern überliefern, welche zur Beförderung mit den sit geschlossener Briefpackete für den Austausch mit den nachbezeichne— stes, 2 die Abrechnung, 3) die Bedingungen in Betreff der Zeitungen der En . ein J . ö. . . v. d. Launitz aus dem einen oder anderen Lande abgehenden Handelsschiffen be⸗ ten Ländern gegen folgende Vergütungen gestattet: und sonstigen Drucksachen, sowie der Waarenproben, 4 die speziellen 9 . furt a. , . . . . Hei ö erg, ö. stimmt sind. . änldaFür den Llustqusch mit Rußland; Schweden, Norwegen, Vedintgungenm kbenstrch Ginzeltransit, s) die Bestinimüngen über die KRutdchtent r, eng, , n, 4 n ö Diese Korrespondenzen müssen frankirt werden und unterliegen Dänemark, den Vereinigten Staaten von Nordamerika via Bremen Behandlung der aus Anlaß der Veränderung des Wohnorts des gang ö ö er 2 . hungen ö 9. e. ft en . been. den in gegenwärtigem Vertrage für die internationale Korrespondenz oder Hamburg fünfundzwanzig Centimes für je dreißig Grammen Adressaten oder aus anderen Gründen nachzusendenden Briefe, . . tlic it . ö. in c ue . 36 ö sestgesetzlen Tazen unter Hinzukechnung der nach der Gesetzgebung jedes Briefe (Nettogewicht und vier Centimes für je zern e men Zei, 8 den Austausch der Postanweisungen und die daraus sich ergebende mne . 1 3. A lt 9 c . i ö. ei ir ö 3 . Gebietes den Schiffscapitainen zu zahlenden Gebühr. tungen, sonstigen Drucksachen, Waarenproben und eschäfts papiere. Ausgleichung. risse ö. d ewe . i h enn, aber auch mf olllahe Dieselben Taxen kommen in Änivendung, auf die mit Handels. Für den Fall, daß die geschlossenen Briefpackete aus Belgien nach Art. 25. (Ausführung und Ratification des Vertrages). Der herantretenden . Cern ö . fe. . schiffen aus den Kolonieen und überseeischen Ländern eingehenden Kor— Schweden und Norwegen et vies versa auf dem Wege über Stralsund gegenwärtige Vertrag, durch welchen diejenigen vom 77. Januär 18s? . , a . 1 . g an die Be h ng . öig z. . . respondenzen. befördert werden sollten, unterliegen dieselben einer Zuschlaggebühr an und vom 8. Mai 1863 ersetzt werden, soll zum J. September d. J. ö e, ,. a ö ö . * 9 316 . g Art. 14. (Retourbriefe. Die Briefe und sonstigen Sendungen, Seeporto, welche indeß in keinem Fall höher sein soll, als die Vergü. in Kraft treten. . . ö. ga 4 . un . 1. . ö ö deren Bestellung nicht hat bewirkt werden können, werden als Retoͤur— tung, welche die schwedische Regierung für die geschlossenen Briefpackett Derselbe soll von Jahr zu Jahr verbindlich bleiben, sofern nicht D* ö mn gd en . 3 ĩ . , 3 ci ; ö. , 9 ö. s . Ei ö briefe angesehen und sobald als möglich dem Ursprungslande unter mit fremden Ländern entrichtet. 2 Für den Austausch mit der Schwei der eine der beiden Hohen konttahirenden Theile dem andern sechs 5 ö. 324 . . (. 1. . J ⸗ lt . h ö . stg ö. Aufrechnung des Gewichtes und Portos zurückgesandt, mit welchem zu zwanzig Centimes für je dreißig Grammen Briefe (Nettogewicht. Monate vorher die Abficht ankündigt, die Wirkungen des Vertrages . 469 en l . ) 66 1 ah. eit viele onate die absendende Verwaltung dieselben überliefert hatte. und zu vier Centimes für jc vierzig Grammen Zeitungen, Drucksachen. aufzuheben. er 8 . 9 e . tig 5 guß gönn fc res n ba. Wenn der Name und Wohnort des Absenders, sei es durch einen Waarenproben und Geschäftspapiere. 3) Für den Austausch mit Derselbe soll ratifizirt und der Austausch der Ratificationen so— gal er ö . n e, ah . e hc 9 ö. ö ö. i. Stempel oder Namenszug, sei es durch eine schriftlichs⸗ Angabe auf Italien zu fünf und zwanzig Centimes für je dreißig Grammen Briefe bald Als möglich in Berlin bewirkt werden. i e n . ⸗ n 9 . d , ,. Zu gegen n. der Adresse oder auf der Rückseite durch das Siegel, äußerlich bezeich⸗ k und vier Centimes für je 16 Grammen Zeitungen, Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten denselben in dop— 9 eten f . ö r dend ' . 5 ö a . net ist, so wird der Retourbrief dem Absender uneröffnet wieder zu. sonstige Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapiere. , pelter Ausfertigung unterzeichnet und mit dem Abdruck ihres Petschasts ] ie . ; arif h , ,, zr ih , i e. . gestellt, die Rücksendung des Briefes erfolgt unverzögert, wenn der— Was die Sendungen aus Italien nach Belgien betrifft, so bleib bersehen. . in ,, ö. f. end 23. 36 ae,, . 3 selbe frankirt ist. das Zugeständniß dieses Transitsatzes oder eines niedrigeren Satzes von So geschehen zu Berlin, den 29. Mai 1868. eite ö hf gen en an ,. ö 34 a,, Ihr en; Art. 15. Zeitungs -Abonnements) Was die in Norddeutsch⸗ der Zustimmung der süddeutschen Staaten und Oesterreichs abhängig. v. Bismarck. Rothomb. Huh 9 ansch ö. enen 5 rümp ? se 3. . . . land oder in Belgien erscheinenden Zeitungen und periodischen Schrif⸗ Für den Fall der Einführung eines geringeren Satzes für die Rich,. (L. S.) (L. S.) . i 4 h ind die Tracht, i n ma n, . ten betrifft, welche durch Vermittelung der Auswechselungs-Büregus tung Aus Italien nach Belgien soll dieser Satz auch auf den Transit —— 1 n,. ö en n e en g. * ö , der beiden Post-⸗Verwaltungen verlangt werden, so werden diese Zei⸗ aus Belgien nach Italien in Anwendung kommen. . Die Natifications⸗Urkunden des vorstehenden Vertrages sind zu alter ist fr deih . 6* tee ‚ . 85 . ah tungen und periodischen Schriften von jeder Verwaltung der anderen Es sind vom Transitporto befreit die unbestellbaren Sendungen Berlin ausgewechselt worden. eine sich . e ‚d . . bon dem Ban. Rath Zais entwor— für den an den Herausgeber zu entrichtenden Einkaufspreis unter oder Die wegen Veränderung des Wohnorts des Adressaten nachge⸗ * ß atue fügt sich in einen d 3 Hinzurechnung derjenigen Porto. und Provisionsgebühren, welche in sandten Briefe, die portofreien Sendungen, sowie die Postanweifungen. Statistische Machrichten. fenen Baldachin ein. dwirthi t jedem Gebiet für die hire en, auf inländische Zeitungen gelten, Art. 20. Gnterner Transit.) Diejenigen Briefpakete, welche — Die ortsanwesende Bevoͤlkerung des Großherzogthums Landwir hschaf — ,. v geliefert werden. zwischen den Postanstalten einer der beiden kontrahirenden Verwal. Luxemburg hat nach der letzten Zählung vom 3. Dezeniber 1867 Stralsund . 2. Juli. Op, Z.), Nach langer Dürre hatten Die Post ⸗Anstalten, welche mit der Ausführung der auf diesen tungen im Transit durch das Gebiet der anderen Verwaltung ausge 199958 Einwohner betragen, sich also gegen die Zählung von 1864, wir vor einigen Tagen leichten Regen. Gestern und heute regnete es Dienstzweig bezüglichen Geschäfte beauftragt sind, sollen im gemein. wechfelt werden, sind beiderseits frei von jeder Transitgebühr; unbe;, bei welcher 202537 Einwohner lermittelt“ wurden, um 2979 oder 144 dagegen sehr stark und eine daldige Nüctehr trockener warmer Witte. samen Ein dern f bezeichnet werden. schadet der Erstattung extraordinairer Kosten, welche dleser Transit pCt., durchschnittlich im Jahre um (C,40 pCt. vermindert. Die Volks. rung ist nunmehr wünschenswerth. Auf den leichteren Feldern dürfte Die vorhergehenden Vestnmungen, sowie diejenigen des Art. 4, etiwa verursacht. jahl der Stadt, Luxemburg ist von 13847 im Jahre 18684 auf i634 der durch die Bürre ̃ö Schaden nicht wieder zu repariren beschränken weder das den betreffenden Regierungen etwa zustehende Art. 21. (Außergewöhnlicher gebotener Transit) Wenn in Aus⸗ im Jahre 1867, also um 787 Einw. oder oss pCt. (durchschnittlich sein, da Roggen und Erbsen daselbst vielfach zu schnell gereift Rind. Necht, diejenigen Zeitungen und sonstigen Brucksachen auf ihren Ge— nahmefällen, aus Anlaß der Unterbrechung von Verbindungen, die ein. 160 pEt. im Jahre) gestiegen, wogegen die 4 . der Distrikte Im Uebrigen, und namentlich was Weizen anbetrifft, sind die Aus⸗ bieten nicht heferdern zu lassen, in Bekreff deren den bestehenden Ge. der beiden Verwaltungen in die Nothwendigkeit versetzt ist, das Gebiet Luxemburg (1867: 73, 639 Köpfe), Diekirch (1867: 69,182 Köpfe) und sichten brillant. Rübfen ist geschnitten und theilweise schon in Sicher—
setzen und Vorschriften des Landes über die Bedingungen ihrer Ver. der anderen für den Transit solcher Korrespondenzen zu benutzen, welcht Grevenmacher (1867: 43,103 Köpfe) eine Abnahme um 3766 Einw. heit. Proben sind bis jetzt nicht zu Markt gekommen. Im Allgemei—⸗
öffentlichung und Verbreitung nicht genügt sein sollte, noch verschließen unter gewöhnlichen Verhältnissen einen anderen Weg nehmen, so wer— oder 199 pCt., im Durchschnitt G,6s pCt. pro Jahr, erfahren hat. nen wird ein nur mäßiger Ertrag im Quantum erwartet zwar mehr
sie einer jeden Verwaltung die etwaige Boch ann zl die Lieferung und den dieselben die Transitheförderung unentgeltlich übernehmen, unbe⸗ Wie die Bevölkerungsbewegung des Großherzogthums in den einzelnen wie im vorigen Jahre, aber Fa z weniger wie eine Durchschnitts⸗
den Debit der Zeitungen im Abonnementswege aufzuheben. schadet der Erstattung extraordinairer Kosten, welche durch die aus⸗ Zählungsperioden seit dem Jahre 1840 fich gestellt hat, läßt die nach. Ernte. „In den Preisen wird, wie es scheint, der Stettiner Markt Art. I6. är n nn mn zwischen Belgien und Süddeutschland nahmsweise Beförderung etwa verursacht werden. folgende Tabelle näher ersehen: hauptsächlich maßgebend sein.
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