1868 / 159 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Kriegs. Ministerium, zum Chef der Abth. für die Ing. Angelegenheiten herzogliche Staats Regierung Verhandlungen mit Preußen, im Kriegs-⸗Ministerium ernannt. . bezw. dem Bundesrathe einleiten wolle dahin, daß die bon Den 2. Juli. Voitus, 4 5 5 2 . Inf. Negmt. den Offizieren 2c. zu zahlenden Staatsabgaben nicht Preußen

Nr. 4h . eme rng 6 5 en olstadt Durchl, allein, sondern pro rata auch Oldenburg zu Gute kommen, sei 6G e, 2 der Armee, der Char. ais General der Kavallcri es durch Zahlung einer Aversionalsumme, 'sei es durch Vermeh. ö . rung dieser Abgaben zur Bundeskasse. Sodann kam der B. Abschiedsbewilligungen 2c. Bericht des Justiz⸗Ausschusses, betreffend die Gesetzentwürfe wegen

Den 30 Juni. v. Graevemeyer, 43 a. D. zuletzt Abänderung des Gerichtsverfassungs⸗-Gesetzes, betreffend neue Lomp, Ehef um ehemals Känigl. Hannöv. . Inf. Negt, unter Stel- Bestimmungen zum Strafgesetzbuche, zur Strafprozeß Ordnung, 1 . m, mit seiner Pens, in den Verband der preuß. Armee zum , , und zum Gebühren -Gesetze, auch a 2. Juli, v. Neumann, Gen. Lieut. und Präses der . . , m. d,, n, m.

Art. Prüf. Kommission, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit ; ö ö . Dispos. gestellt v. Waf J Sb. Ct. und Abth. wurden die Entwürfe den Ausschuß-Anträgen gemäß Lemmdr. in der 2. Art. Brigade, in Genehmigung seines Abschieds. in, erster Lesung angenommen. Darnach sollen namen!

Ruch mit e. und der Erlaubniß zum Tragen seiner bish. Unif. lich durch Verschnielzung des Hberappellationz Gerichts und des zur Disp. gestellt. Appellationsgerichts zu einer Behörde, durch Verminderung der

Bei der Landwehr. Zahl der Richter bei dem Obergerichte Ersparnisse erzielt wer—

Den, 28 Juni, v. Malezewski Sec; Lt. vom Train des Fen— Ferner soll die Berufungsinstanz in Strafsachen n n. und Beamte der Militair⸗Verwaltung. Garantieen, mehrfache Aenderungen in Strafsachen in Aussicht

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. genommen, namentlich die Zulassung eines Vertheidigers in

Den 16 Juni. Schramm Zahlm. vom 1. Bat. 3. Hannov. ber Voruntersuchung, die Anordnung eines Vertheidigungs⸗ n,. 3. . en . Bat. . nf. . Ar. ö K Termins vor der Hauptverhandlung und das Erforderniß ber . 63. . . . , Regts. Nr. 8, zum 1. Bat. 3. Einstimmigkeit der Richter über die Schuldfrage. Das Straf— K ; J gesetzbuch erleidet eine Aenderung durch Ausscheidung verschie—

Den 26. Juni. Schindler, Zahlm. beim 2. Bat. 3. Hess. . Inf. Regts. 33 S*, zum 4 5! 53 Inf. Regts. Nr. H 6* dener, dort als Vergehen charakterisirter Handlungen und Sub—

ger gi von Sachsen) versetzt. Trgutermann, Zahlm., bisher dein sumtion derselben unter die mit geringerer Strafe bedachten

7 ö 3. 96 33 . . interimistisch überwiesen, defini⸗ ö,, f 6 uli. C. 8)

tiv diesem Truppentheil zugetheilt. achsen. Coburg, 6. Juli. (C. Z.) Der Herzog hat heute „Den 2. Juni. Kroenke Zahlm., vom 3. Bat. Niederrhein. die Reise nach England zum . Ihrer . a Ke elt üs. Regts. Nr. 39, zu dem 1. Bat. 2. Hannov. f Rgts. Nr. 77. von Großbritannien angetreten.

n Gg, nt . 1 6 . fte i. ,. 165 ö Gotha 7. Juli. Bie Gesetzsammlung für das Herzogthum Den 29 Juni, Hoffmann, Sergeant vom Ostpr. Pionier- ptha veröffentlicht das Geseh, Bat. Nr. I. zuin Büreau ⸗Assistenten bei der Fortification zu Königs. betreslsend. Vom 1. Juli 1868

berg ernannt.

die Einführung der Stempelsteuer Baden. Karlsruhe, ö. Juli. Das heute erschienene . 36 3. , . 13 a. Bekanntmachungen des ö t roßherzoglichen Ministeriums des Innern: die Schutzmaßregeln Nicht amtliches. gegen die Einschleppung der Rinderpest . .

Preußen. Berlin, 8. Juli. Se. Majestät der wird die Verordnung vom 29. März b. J. über die Behand⸗

König empfingen gestern Vormsttag nach der Morgenprome⸗ lung des aus England, den Niederlanden Und Belgien als Ver⸗

nade den Polizei⸗Präsidenten von Berlin, nahmen die Meldun. packungsmittel in verschlossenen Kalli den Rhein herauf ̃ Lieu. kommenden Heues und Strohes zurückgenommen; ferner die Een des Generals dez Infanterie Lon Peügter, des Genera- Lien Rekruten⸗Aushebung aus der Altersklasse 1848 .

tenants z. D. von Neumann und der Oberst-Lieutenants vom J . rr n niert von Bonin und Meydam entgegen und Bayern, München, Juli, S. P Das Perfahren,

ö Allerhöchstsich hierauf durch den General- Adsunm n welches bei Ausweisung bayerischer Unterthanen aus Frankreich , . n gn. nh den Genn , und französischer aus Bayern einzuhalten ist, war bisher noch

„Ihre Masestät die Königin wohnte am Sonntag nicht näher geordnet. Es wurde deshalb zu Paris am 30. Mai den . . der G amn n ffthe ö bei. ag l. J. hierüber eine Vereinbarung zwischen' den betreffenden Mi⸗

Das Famillendiner fand auf Schloß Babelsberg statt. . getroffen, und hat dieselbe die Genehmigung des Königs

Heute 64 hielt der Bundesrath des Deutschen Zoll⸗ Hesterreich. Wien, 7. Juli. Das Gesetz vom 29. Juni vereins die 16. Plenarsitzung . 1868 über die Durchfuhrung von unmittelbaren Wahlen in Belgard, 5. Juli. Heute . 122 Uhr langte Se. Kö. das Abgeordnetenhaus des glei d lat lautet: nigliche Hoheit der Kronprinz von Colberg hier an é um die S. 1. Wenn der Vorbehalt des §. 7 des Gesetzes vom 21. De⸗ Inspection des 11. Dragoner Regiments vorzunehmen. Nach zember 1867. Nr. 141 R. G. Bl. den Vollzug der Wahl der Mit⸗

Feendeter Besichtigun uhr Se. Königliche Hoheit am Abend glieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrathes unmittelbar durch die mit seinem i g hac Lcd er f Soh ,, n, i renn, ,, un K ge⸗ ö . ⸗. . n akgabe des Anhanges zu den Landesordnun—

Wies baden, 27. Juni. Das - Int. Blatt, für Nassau ver gen auf bestimmte Gruppen entfallende Dehl von Mitgliedern des

öffentlicht eine Bekanntmachung der Königlichen Regierung e .

vbnm , Jun, nach nm , dung., Aussee! . K ö . Landtagswahlberechtigten derfelben

borussica nebst den dazu gehörigen Tabellen vom J. Juli e. h 2 Als Reichsraths - Abgeordneter ist jeder wählbar, welcher

3h Auch in den durch die Geseßze vom 20. September und als andtags Abgeordneter wählbar ist.

A. n mit der Monarchie vereinigten Landestheilen . ö.. . . . . ö. s das neten des Reichsrathes haben die für di =

ö ö das Blatt die Uebereinkunft, welche Wahlen bestehenden gesetzlichen Anordnungen .

e hen Preußen und den übrigen Rheinuferstaaten wigen des insoweit nicht im Nachfolgenden anders bestimmt wird.

. S, 4. In Böhmen, Mähren, Schlesien, in der Bukowina und in 3 . , , über ö. ö ö. Hüsseldorf zr Gradi ca Kab t g lt en ang ! Waͤhlerklasse des großen Grund. zu Stande gekommen un urch welche die Bedingungen der besitzes in zwei Wahlkörper zu entfallen, und es haben sämmtliche Zulassung des Brückenbaues im Schifffahrt interesse geregelt Wähler dieser Klaffe ihr Stimmrechk in inem Wahlkörper vor einer worden sind. (Protokoll über die außerordentliche Sitzung der Wahlkommission auszuüben, welche in der durch die Landtagswahl LentralKommission für die Rheinschifffahrt, 4. . Düsseldorf, Ordnung hinsichtlich des zweiten Kahlkörpers diefer Wählerklasse vor den 4. September 1867. geschriebenen Weise zusammenzusetzen ist.

Oldenburg, 6. Juli. Im Landtage wurde heut der Ninatederg sn diagswahtrmng für Schlesen und ür die h ; Bukowina den Wählern des ersten hlkörpers = Besetzentwurf, g. die Wahl der Abgeordneten zum Land— besitzes ,, . , 9. 6

tage, in zweiter Lefung angenommen, jedoch mit dem Zusatze chef findet *in ibt t ihr St s n cht statt; es bleibt ihnen aber freige e

zum' Art. 3, s. 1, daß das Fürstenthum Lübeck wenigstens 3 durch einen Hays fr d un ben ö. rn e, n, statt 2 Abgeordnete zu wählen habe. Ferner wurden in bestimmten Bedingungen auszuühen.

zweiter Lesung angenommen: der Gesetzentwurf, betreffend SF. 5. Die im §. 3 1. der Landesordnung für Tirol aufgeführten Stempelsteuer von Spielkarten für Oldenburg, desgleichen Wähler haben, auch wenn sie der Waählerklaffe des adeligen großen betreffend einige Aenderungen der Gemeindeordnung. für Hörundbesitzss nicht angehören, in gleicher Weise wie dir Wahltherkche Lübeck, desgleichen betreffend Abänderung des Militair⸗ Straf- tigten des adeligen großes Grundbesitzes in dem Wahlkörper derselben

esetzbuchs, rücksichtlich der Bestra 29 ö. und gemeinschaftlich mit ihnen das Stimmrecht zu üben. gesetzbuchs, sichtlich der Bestrafung der Landdragoner. Es Jasonr lm e nel eld üuutsbensrien Wähler

wurden angenommen der Gesetzentwurf, betr. die Befreiung au

zie tat 5 s dem großen Grundbesitze z eind it Wa der Hffiziere und. Mrilitairbeamten von Offtziersrang von Staats 4us den ahm, l del fand , . i. W r, und Gemeindelasten, und ein Antrag dahin gerichtet, daß groß Gruppe zusammenfreffen, haben Pie letzteren das Wahlrecht durch ge—

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wählte Wahlmänner in derselben Weise auszuüben, wie dies hinsicht—⸗ Stat und Gebiet, mit Beachtung der in dem Statute über die Wahl lich der Landgemeinden vorgeschrieben ist. t der städtischen Vertretung und der in diesem Geseße enthaltenen Be— §. 7. Die Stimmgebung bei der unmittelbaren Wahl in das stimmungen, und zwar in der Stadt in einem Wahlkörper und abge⸗

Haus der Abgeordneten geschieht wie bei der Wahl durch die Land sondert im Gebiete durchzuführen. tage mittelst Stimmzettel, worauf jeder Stimmberechtigte so viele Jeder Wähler hat auf seinem Stimmzettel zwei Namen zu ver⸗ Namen zu verzeichnen hat, als Abgeordnete zu wählen sind. zeichnen.

Bei Ueberschreitung dieser Zahl sind die auf dem Stimmzettel Die Hauptwahlkommission für die Stadt mit ihrem Gebiete hat zuletzt angeseßten Namen unberüͤcksichtigt zu lassen. unter dem Vorsitze des Podesta oder seines Stellvertreters aus zwei

8§. 8. Im Falle der Ausschreibung allgemeiner unmittelbarer von ihm beigezogenen Stadträthen und aus vier anderen, vom Statt— Wahlen in einem der im §. 6 angeführten Länder hat jene Gruppe de, e, bestimmten Wahlberechtigten der Stadt und des Gebietes zu von Wählerklassen zuerst die Wahl vorzunehmen, in welcher die Land= estehen. . gemeinden vorkommen. . . S. 17. Zur Gültigkeit der Wahl jedes Reichsraths Abgeordneten

Sed. Haben die Wähler des großen Grundbesitzes in einem ist die absosute Mehrheit der Stimmenden nothwendig.

Wahlkörper, eine Stadt in einem Wahlbezirke, eine Handels und Bei Gleichheit der Stimmen entscheidet in allen Fällen das Loos, Gewerbekammer eder sonst ein Wahlkörper für sich allein einen oder welches von dem Vorsitzenden der Wahl,, beziehungsweife Hauptwahl⸗ mehrere Reichsrathsabgeordnete zu wählen, so ist die Wahl in der kommission zu ziehen ist.

nämlichen Weise zu vollziehen und mit dem über die Wahlhandlung S. 18. Ergiebt sich bei der Stimmzählun für einen oder den eführten Protokolle samnit Bezugsakten ebenso zu verfahren, wie anderen zu wählenden Abgeordneten keine . Stimmenzahl, so in für die Landtagswahlen vorgeschrieben ist. wird sogleich zu der engeren Wahl geschritten.

§. 10.4. Wenn mehrere Städte, Märkte oder andere Orte die Bei der engeren Wahl haben die Wähler sich auf jene Personen direkte Wahl gemeinschaftlich zu vollziehen haben, so ist jede dieser Ort.! zu beschränken, die heim ersten Serutin nach denjenigen, welche die schaften für sich allein ein Wahlort. Auch bei gemeinschaftlicher Wahl absolute Mehrheit erlangten, die relativ meisten Stimmen für sich von Handels- und Gewerbekammern wählen dieselben an ihrem hatten. J Wahlorte. . . Die Zahl der in die engere Wahl zu bringenden Personen ist

Die Leitung der in jeder dieser Ortschaften in Gegenwart eines immer die doppelte von der Zahl der noch zu wählenden Abge— landesfürstlichen Kommissars zu vollziehenden Wahlhandlung obliegt ordneten. . . einer Wahlkommission, welche aus dem Bürgermeister (Gemeindevor⸗ Jede Stimme, welche beim zweiten Skrutin auf eine nicht in die steher) oder dem von ihm bestellten Stellvertreter und zwei Mitgliedern engere Wahl gebrachte Person fällt, ist als ungültig zu betrachten. der Gemeindevertretung des Wahlortes, dann aus vier vom Wahl⸗ §. 19. Zeigt sich der Mangel der erforderlichen Stimmenzahl im kommissar beigezogenen Wahlberechtigten des Wahlkörpers zu be Falle des §. 13 bei der durch die Haupt ⸗Wahlkommission vorgenom- stehen hat. menen Ermittelung des Gesammt-Abstimmungs.Ergebnisses, fo ver—

§. 11. Insofern die Wahl gemeinschaftlich in mehreren Landtags anlaßt der Landeschef in allen betreffenden Wahlkörpern und Wahl— wahlbezirken der städtischen (8. 6) oder der Landgemeinden mittelst orten die engere Wahl, deren Gesammt-Ergebniß gleichfalls aus den Wahlmänner stattfindet, ist jeder für die Landtagswahl bestimmte Abstimmungs ˖ Akten der einzelnen Wahl Kommissionen durch die Wahlort auch der Wahlort für die unmittelbare Wahl. Haupt ⸗Wahlkommission zu ermitteln ist.

§. 12. In allen Fällen, in welchen die gemeinschaftliche Wahl 20. Den abgeschlossenen Wahlakt sammt allen von den Wahl⸗ in verschiedenen Landtagswahlbezirken oder überhaupt an mehreren Kommissionen a,, Bezugs Akten hat die Haupt⸗Wahlkom⸗ Wahlorten vorgenommen wird, ist der Hauptwahlort zur Ermittlung mission in der den Wahlkommissionen für die Landtagswahlen des Gesammtergebnisses der in den einzelnen Wahlorten vollzogenen in der Landtags ahlorbnung, vorgeschriebene Weise dem landes⸗ Wahlhandlungen vom Landeschef zu bestimmen. ftirstlichen Commissair zur Einsendung an den Landeschef zu

15. Umfaßt die Gruppe der Landtagswahl Berechtigten, welche übergeben. a oder mehrere Reichsraths - Abgeordnete gemeinschaftlich zu wäh— F 21. Der Landes Chef hat nach Einsichtnahme der nach §8. 9 len haben, verschiedene Wahlerklassen, ,, . ö. . . ö eben g, akte, ö n. unn, men figes Wöhltörher der flit die, enz emnschaftlichz Wahn in Gems hei . vorliegt, ein Wahlcertifikat ausfertigen und zustellen zu lassen,

des §. 10 an mehreren Wahlorten statt, so wird die Abstimmung in ; sitat aussertig A ili Wahlkörper welches den Gewählten zum Eintritte in die Versammlung' der Ab jedem der an der gemeinschaftlichen Wahl betheiligten Wahlkörp geordneten dee Me h rl enn rr

und Wahlorte nach den Bestimmungen der Landtagswahl“ Ordnung ö ;

ba m n e. und es hat jeder Wähler, wenn auf die nnn. zwei Min Kief fim m hi liche , . . ,,, , ; ; . ͤ ichnen ;

oder mehrere Abgeordnete entfallen, so viele Namen zu bezeichnen, ger ll nee ehh nnd Ig he fm n , n ga Gch

als Abgeordnete zu wählen sind. ur ) . . ö , g für geschlossen erklärt und das setzes vom 31. Juli 1861, R. G. Bl. Nr. 78, zu gelangen haben.

immungs⸗Verzeichniß unterfertigt, die Skrutinirung vorgenommen Pesth, 6. Juli. In der Sitzung der Deputirtentafel wurde 26 . . ger . I sstun afl , von . Len, n das Referat der Central⸗Serction über die Einkommensteuer und der Wahlkommission bekannt gegeben worden ist, wird das über die Steuereinhebung verlesen. Wahlhandlung geführte Protokoll geschlossen, von den Gliedern der In der Spezial⸗Debatte über das Grundsteuergesetz wurden Wahlkommission und dem landesfürstlichen Commissair unterschrieben, die 85. 1 bis 7 unverändert angenommen.

emeinschaftlich unter Anschluß der Abstimmungs ⸗Verzeichnisse ( —ĩ ! . . Bezugsakten versiegelt, mit einer den Inhalt be— Großbritannien und Irland. London, 6. Juli.

zeichnenden Aufschrift versehen und dem landesfürstlichen Commissair Das Fest im Krystallpalaste zu Ehren des Herzogs von übergeben, welch' letzterer die Akten, wenn die Hauptwahl— Edinburgh, bei welchem dieser und der Prinz von Wales Kommission am Sitze der Landesstelle zusammentritt, an, den anwesend waren, wurde von 36,500 Personen besucht. Landeschef und außerdem an den landesfürstlichen politischen Longfellow hatte am Sonnabend in Windsor eine k Versammlungsortes der Haupt⸗Wahlkommission Audienz bei 9 Königin. e, , . ö. Die Delegirten von Neu-Schottland haben ihre JJ , , Protest gegen den obliegt, nachdem die Abstimmung in allen an demselben Wahlakte Beschluß des Unterhduses zurückzulassen, in welchen die Ver—

Theil nehmenden Wahlkörpern und Wahlorten beendigt ist, die Er⸗ Bes . . und ö des e d le ebe ffffd allt! Abstim, einigung von Reu⸗ Schottland init Kanada aufrecht gehalten

mungsakte einer Hauptwahlkommission, welche zu diesem Ende nach wird. ö l e n, . von den einzelnen Wahlkommissionen einge— Das Ehrenamt eines Präsidenten vom Londoner Uni—

sendeten Akten zu übernehmen hat. versity College, welches durch den Tod des Lord Brougham Die Hauptwahlkommission versammelt sich in Gegenwart eines frei geworden, ist dem Geschichtsschreiber Grote einstimmig andesfürstlichen Commissairs in dem Hauptwahlorte und hat aus übertragen worden. sieben Mitgliedern, nämlich aus dem Bürgermeister (Gemein de⸗Vor⸗ Dem »Expreß« zufolge dürfte die Vertagung des Par⸗ steher) oder dessen Stellpertreter und zwei Mitgliedern der Gemeinde— lam en 57 d' Yk . die förmliche Auf zsung Anfangs Vertretung des Hauptwahlortes, dann aus vier vom Wahlkommissair 9 , unt 1 un 9 9 ernannten, an der Wahl betheiligten Wahlberechtigten zu bestehen. November stattfinden. Ist aber die Wählerschaft des Hauptwahlortes an der Wahl nicht Frankreich. Paris, 6. Juli. Gestern begann im K aus den Wahlberechtigten geseßgeßenden' Körper die Spezlaldiskussson üben lbie einn Der Vorsitzende der Hartpt LWahlkommisston wird von den Kom— . der Budgetvorlage und über die dazu gestellten min ,. a ie td m nut te hat Zutritt in das . ö Schreiben aus Alexandria an den Geographen 95 . 6 0 n , . Malte-Brun meldet den in Abu⸗Khuka erfolgten Tod des fran—

Lokal der Haupt⸗Wahlkommission. v6 , 15. Für Wien ist die Haupt. Wahlkommission in der m pösischen Afrika -Reisenden Le Saint, der vor 18 Monaten

§. 3 2) der Landtags-Wahlordnung für Hesterreich unter der Enns Frankreich verlassen hatte, um vom Nil aus einen Weg nach vorgeschriebenen Weise zusammenzusetzen. Den Vorsitz führt der Bür⸗ Gabon zu finden. germeister oder der von ihm bestellte Stellvertreter, ( Aus Tanger wird unterm 15. Juni berichtet, daß der In den ührigen, Stäßten (außer Friest S A6 sthelchsfür zen Kaiser von Marokko, welcher sich mit sy Mann imn den' Nor— sandrgg nach Wczirken wählen ist die Häaupt ähltomniission eben den Jeines Reiches begeben hätt, um die aufständischen Stämme kal n rn mr J . ken h gn. in drei Treffen den kriegerischen Stamm der Janrs ; ͤ ; i it ihr hbesiegt habe. §. 16. In der reichsunmittelbaren Stadt Triest mit ihrem Ge 86 Juli. (W. T. B) Im geseßgebenden Körper

biete ist di ittelbare Wahl der von dort in den Reichsrath zu t J. h a n e n nt n, mn ohne Theilung derselben zwischen; wurde die Berathung über die Kreditnachtraͤge für 1868 fort—

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