1868 / 161 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Belgische Gesellschaft der Vereinigten Rentner in Brüssel. Bilanz am 31. Dezember 1867. Activa. ee, fr, er Passiva. ze 3 Statutenmäßige Haftung der Actionaire, ..... ..... .. S0 000 Actien⸗Kapital. ..... ...... ... ..... ...... ...... ...... .. 133 333 10 Der belgischen Regierung geleistete Caution. ...... 26 / 666 20 - . e 8. 13 Begründungskosten ⸗Conto zu amortisirender Rest) .. 390 22 6] Anwesenheits Honorar den Mitgliedern des Verwal⸗ Mobilien ⸗Conto. .. ...... .. ..... .... ...... ...... .. .. .. 2257 21 4 1 , n d , n , 328 Cassa⸗Bestand ...... ...... 2344444. 7/0341 2 2 86 ra den Mitgliedern des Aufsichts-⸗ Tratten und Rimessen (Verwaltungsgebühren) ...... 68 20 d , . . . , , 560 - - Angekaufte Obligationen ...:... . 6 s76b 187 Debitoren in laufender Rechnung .... ...... ... ...... dg zb 27 Pfandbriefe der Bank de Crédit foneier international: Reserve der Milicen⸗Kassen .. ...... ...... ...... ...... 11410 - ö Thlr. 4000. —. Guthaben der Milicen⸗Vereine. ...... .... ... ..... 113779019 proz. ...... .. J der Ueberlebens⸗Vereine. ..... ...... ... ... 77 I/ 14 43proz. ...... ö 83. 10. . Actionaire (noch unerhobene Zinsen) ..... .... ...... 10 26— ö. Staatspapiere, Belgische Schuld 43proz., Nominal⸗ Werch 333. 165. 3.1. Hurchschaltte pr. , . 30 un 2 Oesterreichische Loose von 1860, 5proz. ,,, 2 5751117 urchschn. Eisenbahn⸗Obligationen: Preis aingau· Flandern, 3proz., 198 Oblig. ..... 269. 50. 77761 18 - st⸗Verbindung, 3proz, 14 * ..... 268. 50. 13,174 12 - Mons Haumont, 3proz, 67 * ..... 311. 31. 5/62 211 , . 3Zproʒ / 268. 59. 2793 10 - Luxemburger, Hproz., K 447. 54. 13/844 4 Ost⸗ Belgien, 3Zproz. k 291. —. IIbo3 22 - Namur ⸗Lüttich, 3proz., . 308. 65. L070 - Nord⸗Belgien, 3proz., . 303. —. l / 9b 24 -

Obligationen der: Société Immobilière in Antwerpen, 5proz.,

ö 900. 12,000 anonymen Wycker Gesellschaft, 7proz.,

1 500. 1,466 20 Mutualitéè-Foncière, . 70 Oblig. .. . 500. —. g / 33 10 - Brüsseler Hypothekar⸗Kasse, 4proz., 25 Obl. 906. 19. 6441 8 1 des Großherzogthums Baden, A4proz.,

8 101. 88. 3/88 17 2

Eisenbahn ⸗Prioritäts ⸗Actien, Mons Hau⸗

mont, 4proz, 25 Actien ... ...... ..... .. 79. 20. h / l 10 - Reserve ⸗Antheil der Société Générale, 12

2 4244324 400620 - Pariser Stadt⸗Loose von 1865, 17 Oblig. . . 1590 7 4

Staats⸗Papiere, Anleihe von 1867, Nominal⸗ Werth 1866, 43proz., 20 Oblig. . ...... ... 102. 75. 4246 20

Mehl and 12195 8 8 Gesellschaft Royale Belge. .... . .. J 43330 1567 Debitoren in laufender Rechnung. ..... ...... ...... 63 71711 4 wl ee, 5555554576556. 1880 25 - Subseribenten⸗Annuitäten ...... ..... ..:. 143513 5 Staats ⸗Papiere, 4zproz (Ueberlebenskassen). .... ..... 15,919 2zJ— do. 2sproʒ. H)) 274214 6 Staats⸗Renten der Ueberlebensvereine .... ..... ...... 4/532, 901 171 3

Pfandbriefe der Ueberlebensvereine: (Obligationen des Crédit foncier ö . 7264 310 (Obligationen der Brüsseler Hypothekar⸗Kasse). . . .. 24 485328 1 Obligationen der Caisse des Propriétaires) ...... S 2620 Tresor und Diverse. ..: ...... .. w M84 28 6 Guthaben bei der Société Générale ..... ..... ..... .. 6 6bo 27 6 Gewinn- und Verlust ⸗Conto ..... .... ...... ..... ..... 1383 221 9 Db r X

Tb N XI

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Für gleichlautende Abschrift:

Der Verwaltungsrath. A. Dum on.

Der Direktor. Adan.

ueberficht des Preuß ischsèn Geschäfts.

Versicherungsbestand am 31. Dezember 1867:

245 Verträge über Thlr. 148.239. 6 Sgr., worauf eingezahlt sind Thlr. 9036. 20 Sgr.

Im Jahre 1867 wurden hiervon neu geschlossen?

36 Verträge mit einem Einlage -⸗Kapital von Thlr. 2,561. 20 Sgr.

Der General ⸗Bevollmächtigte für Preußen, Herrmann Schlesinger.

Berlin, den 1. Juli 1868.

2399 Bekanntmachung.

82 P J . nr,

Berlin Görlitzer Eisenbahn. Der §. 5 ad b. unseres Tarifs wird hierdurch aufgehoben und treten an Stelle desselben die nachfolgenden Bestimmungen: Nachnahmebeträge von 5 Sgr. und darunter sind pro⸗ visionsfrei.

Für höhere Nachnahmen, mögen dieselben zur Zahlung gelangen oder nicht, wird eine Provision von 2 Pf. pro Thaler erhoben, wobei Nachnahmebeträge unter einem Thaler für einen vollen Thaler, von 1 Thaler ab aber Zwischenbeträge von 15 Sgr. und mehr gleichfalls für volle Thaler gerechnet werden, geringere Zwischenbeträge dagegen außer Betracht bleiben. Bie Provislon wird aufwärts auf volle 6 abgerundet und als Minimum für jede Nachnahme 1 Sgr. erhoben. Die Provision wird vom 3

pfänger eingezogen, nur für Nachnahme bei Frankaturen wird sie vom Versender erhoben, wenn dieser auf dem Fracht briefe nicht ausdrücklich bemerkt hat, daß die Provistoön zur an, auf den Empfänger angewiesen ist. Goͤrlitz, den 7. Juli 1858. Die Direction.

Im Verlage der F. Boselli'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. ist soeben erschienen:

Die Polizeiverwaltung

. des Pr eußischen Staates in ihrer durch die neuesten renn Verordnungen herbeigeführten estaltung. Zum Handgebrauch für sämmtliche Kltzeibchörden und Beamte / nach den Motiven des Gesetzes authentischen Interpretationen und Ent scheidungen der or ren 6 bearbeitet von

. ö Secretair beim Königl. Polizei⸗Präsidium zu Frankfurt a. M. 14 Bogen gr. S0. r 1 ahl! 6 Sgr.

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. für das bierteljahr.

Insertionspreis für den Naum einer Druchzeile Z5 Sgr.

. 7 9

Königlich Preustischer

Alle Post-Austalten des In und Auslandes nehmen Sestellung an, für Serlin die Expedition des König!. Preußischen Staats - Anzeigers

Behren⸗Straße Nr. La, Eche der Wilhelmsstraße.

,

Anzeiger.

AM 161.

Berlin, Freitag, den 10. Juli, Abends

1868.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Vorstande der Königlich württembergischen Landes- Hebammenschule in Stuttgart, Dr. 9. Haußmann, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Kanzlei⸗ Rath Dr. Georg Kurs beim Ministerium für Handel, Ge— werbe und öffentliche Arbeiten das Kreuz der vierten Klasse des

Königlichen Hausordens von Hohenzollern, sowie dem Förster Johann Heinrich Neumann zu Forsthaus Doͤlziger⸗

ßrück im Kreise Landsberg, dem Schulzen Carl Reifland u Jawornitz im Kreise Lublinitz, dem Schulzen a. D. Carl ,n, Krause zu Gerdshagen im Kreise Regenwalde ünd dem Domainen⸗Rent ˖ Amtsdiener Josef Tritschler zu Marienburg das Allgemeine Ehrenzeichen, ferner Dem Hirektor des Justiz⸗ Senats in Ehrenbreitstein von Schwartz koppen, den Amts ⸗Charakter als Präsident zu ver⸗ leihen ; Ben Kreisgerichts⸗Rath Plate in Olpe zum Rath bei dem Appellationsgericht in Münster zu ernennen; Dem Kreisgerichts Direktor von Splitgerber in Ra⸗ wiez; und . ; ,, ö Kreisgerichts Rath Boretius in Meseritz bei ihrer Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath; desgleichen . Den geistlichen Mitgliedern des evangelischen Konsistoriums zu Wiesbaden, Kirchenrath Eibach, Divisionsprediger Loh— mann daselbst und Pfarrer Wolff zu Seulberg den Charak— ter als Konsistorial⸗Rath; sowie . 3 Dem hiesigen Kaufmann und Spediteur, Kommissions⸗ Rath Carl Wilhelm Rudolph Bergemann, das Prädikat

eines Königlichen Hof⸗Spediteurs zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das dem Herrn Teophilus Wood Bun ning zu New⸗ castle unter dem 6. Mai 1867 ertheilte Patent auf eine Nietmaschine in der durch Zeichnung und Beschrei⸗ bung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, ist aufgehoben.

Dem Geheimen ezpedirenden Seccetair und, Calculator Friedrich Schaack zu Cöln a. R. ist unter dem 7. Juli 1868 ein Patent ,,

auf ein Relais für einen Typendruck⸗Telegraphen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen⸗ setzung und ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, . . auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Justiz⸗Ministerium.

Der Notariats⸗Kandidat Po mp in Erkelenz ist zum Notar für den Friedensgerichts bezirk Castellaun, im Landgerichts⸗ bezirke Coblenz, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Castellaun, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Privat-Docent Dr. Albert Heinrich Bohn in

Königsberg ist zum außerordentlichen Professor in der medizi⸗

nischen Fakultät der dortigen Universität ernannt worden.

Bekanntmachung.

Wegen der bevorstehenden großen akademischen Ausstellung und der dazu nöthigen Vorbereitungen wird die Wagenersche Gemälde⸗B-Sammlung vom 15. d. Mts. ab geschlossen sein.

Berlin, am 11. Juli 1868.

Die Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.

Finanz⸗Ministerium.

Nach dem Wortlaute des 36 f vom 1. Mai 1851, be⸗ treffend die Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirten Ein— kommensteuer, sind die zur Fahne einberufenen Reservisten nur unter denselben Modalitäten von der Klassensteuer befreit, wie die Unteroffiziere und Soldaten des stehenden Heeres, d. h. nur dann, wenn sie weder selbst noch ihre Angehörigen ein eigenes Gewerbe oder Landwirthschaft treiben, da nach der bis⸗ herigen Militair⸗Verfassung die Reservisten unzweifelhaft als um stehenden Heere gehörend anzusehen waren und die Be— stimmung zu e. im §. 5 4. a. O. nur den Landwehrmann— schaften für die Zeit ihrer Einberufung die unbedingte Steuer⸗ freiheit gewährt. Wenn aber an sich schon die ratio 1egis dafür spricht, daß den Reservisten, welche ebenso wie die Mannschaften der Landwehr, Soldaten des Beurlaubten⸗ standes sind und welchen durch ihre Einberufung zur Fahne im Wesentlichen nicht geringere Opfer auferlegt werden, als den Wehrleuten, auch die gleichen Verguͤnstigungen in Betreff der Steuerzahlung zu gewähren seien, so muß dieser Grundsatz bei der gegenwärtigen Heeres⸗Organisa⸗ tion um so mehr zur Geltung kommen, als sich, nachdem die Verpflichtung zum Dienst in der Reserve um 2 Jahre er⸗ weitert ist und Reservisten und Landwehrleute durch die Be— stimmungen der Verfassung des Norddeutschen Bundes (Art. 59) und des Norddeutschen Bundesgesetzes, betreffend die Ver⸗ pflichtung zum Kriegsdienst, vom 9. November v. Is. (§8 6. 15.) N. B. G. Bl. für 1867 S. 17. 18. 132. 135 in allen bürgerlichen Rechtsverhältnissen einander völlig gleichgestellt sind —, in der That kein zuxeichender Grund mehr erkennen läßt, aus welchem in Bezug auf die Steuerpflichtigkeit die Einen vor den Anderen einen Vorzug genießen sollten

Unter diesen Umständen ist daher die Vorschrift in §. 6 zu c. des obengedachten Klassensteuer⸗Gesetzes, wonach die Unter⸗ offiziere und gemeinen Soldaten der Landwehr und ihrer Fa— milien für die Monate, in welchen sie . Fahne einberufen sind, von der Klassensteuer frei bleiben sollen, fortan auch auf die Reservisten in Anwendung zu bringen, so daß die Letzteren n dieselbe Steuerfreiheit wie die Landwehrmannschaften enießen. ; Die Königliche Regierung hat hiernach für die Zukunft zu verfahren. ̃

Berlin, den 5. Juli 18688. .

Der Finanz⸗Minister. von der Heydt. An sämmtliche Königliche Regierungen (mit Ausschluß derjenigen zu Sigmaringen) und an das Königliche Ober-Steuer⸗Kolle= gium in Hannover.

Regulativ, betreffend den Betrieb der Spielkarten⸗ Fabriken. Auf Grund des §. 9 des Gesetzes vom 23. Dezember 1867 (G. -S. S. 1921), betreffend die Stempelsteuer von Spielkarten, wird, unter Aufhebung des unterm 27. Dezember 1867 erlasse⸗ nen Kegulativs, betreffend den Betrieb der Spielkarten⸗Fabriken, Folgendes bestimmt:

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