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ilt von dem Strasprozeßrecht, wiewohl das letztere mit dem Eivilprozeßrecht und der dadurch bedingten Gerichts verfassung nicht außer Zusammenhange steht, weshalb der Entwurf der gemeinsamen Strafprozeß⸗Ordnung nicht vor Vollendung der gemeinsamen Civilprozeß-Ordnung abzu⸗ schließen ist. — In Betreff der vorbereitenden Schritte ex— scheint dadurch eine Abweichung von dem für die Eivilprozeß⸗ Srdnung beschlossenen Verfahren geboten, daß es für das Strafrecht an Entwürfen fehlt, welche den kommissari⸗ schen Berathungen mit Erfolg zum Grunde gelegt werden könnten, und daß deshalb mit der Ausarbeitung solcher Ent— würfe begonnen werden muß.
Der Ausschuß für Justizwesen hat daher bei dem Bundes⸗ rathe beantragt: »Der Bundesrath wolle beschließen: den Bun⸗ deskanzler zu ersuchen, den Entwurf a) eines gemeinsamen Strafgesetzbuches, P einer gemeinsamen Strasprozeß-Ordnung für die Staaten des Norddeutschen Bundes und zwar zunächst den Entwurf eines gemeinsamen Strafgesetzbuches ausarbeiten zu lassen und dem Bundesrathe zur weiteren Beschlußfassung vorzulegen. Der Bundesrath hat diesen Antrag in der Ple⸗ narsitzung vom Hten Juni ds. Is. zum Beschlusse erhoben.
Auf dem Gebiete des Wechsel und des Handelsrechts besteht bereits eine materielle Rechtsgemeinschaft in dem Bereiche des Norddeutschen Bundes. Nur in dem Herzogthum Lauenburg gilt die allgemeine deutsche Wechselordnung mit einer wenig erheblichen Modification, und von dem Geltungsbereich des all— gemeinen deutschen Handelsgesetzbuches ist bis jetzt noch das Herzogthum Lauenburg, sowie das Fürstenthum Schaumburg⸗ Lippe, ausgeschlossen. Die Wechselordnung und das Handels⸗ gefetzbuch sind indessen in den einzelnen Bundesstaaten nur im Wege der Landesgesetzgebung emanirt worden, ohne daß den Bundesregierungen durch förmliche Verträge die Möglichkeit entzogen wäre, auf demselben Wege die Gesetze wieder außer Kraft zu setzen oder zu ändern. Der Reichstag hat daher in seiner Sitzungvom 12. Juni d. J. den Beschluß gefaßt: »den Bundes⸗ Kanzler aufzufordern, baldigst den Entwurf eines Gesetzes vor⸗ zulegen, durch welches das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch und die Allgemeine Deutsche Wechselordnung nebst der dazu gehörigen Novelle als gemeinsames Gesetz des Norddeutschen Bundes eingeführt, beziehungsweise da, wo sie bereits als Landes⸗ gesetze gelten, für Bundesgesetze erklärt werden.. .
Die beiden bezeichneten Mängel des gegenwärtigen Rechts- zustandes, daß das Handelsgesetzbuch in einigen Staaten noch nicht eingeführt ist, und daß dasselbe, sowie die Wechselordnung, in den einzelnen Staaten durch die Landesgesetzgebun⸗ gen wieder außer Kraft gesetzt werden kann, werden durch ein Bundesgesetz, wie es der Beschluß des Reichstages in Antrag bringt, gehoben. Die Erlassung eines soölchen Gesetzes erscheint auch insofern unbedenklich, als Wechselordnung und Handelsgesetzbuch sich im All⸗ gemeinen bewährt haben. Gleichwohl erheben sich gegen die sofortige Erlassung des Gesetzes folgende Anstände. — Das Handelsgesetzbuch läßt sich ohne ausführliche Einführungs⸗ Bestimmungen nicht in Geltung seten; und diese, welche den besonderen Verhältnissen der einzelnen Staaten, sowie dem partikularen Rechte, anzupassen sind, können in ein Bundes⸗ gesetz nicht aufgenommen werden. Da nun das Handels⸗ gesetzbuch in zwei Bundesstaaten noch nicht gilt, so ist es erfor⸗ derlich, daß die Regierungen derselben mit den Vorbereitungen Behufs Einführung des Bundesgesetzes vor dem Erlaß des letzteren zum Abschluß gelangen. — Eine fernere Berücksichti—⸗ gung erfordert der Umstand, daß in die Einführungsgesetze des Handelsgesetzbuchs und vielleicht auch in andere spätere Landesgesetze Bestimmungen aufgenommen sind, welche eine Declaration oder Aenderung des Handelsgesetzbuches bewußt oder unbewußt ent⸗ halten. Biese können durch ein neues Bundesgesetz nicht einfach aufgehoben werden, ohne die besonderen Verhältnisse der betreffen⸗ den Staaten zu verletzen oder wenigstens den Grund zu einer schäd⸗ lichen Rechtsunsicherheit zu legen. Zur Abwendung und Mil⸗ derung dieser Uebelstände werden deshalb dem neuen Bundes⸗ gesetze besondere Bestimmungen einzuverleiben und hierüber die Bundesregierungen mit ihren Aeußerungen zu vernehmen sein.
Der Bundesrath hat daher auf den Antrag des mit der Berichterstattung über den Beschluß des Reichstages vom 12. Juni d. J. beauftragten Ausschusses für Justiz⸗ wesen am 29. Juni d. J. beschlossen, „den Bundeskanzler zu ersuchen, den Entwurf eines Bundesgesetzes, durch welches das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch und die Allgemeine Deutsche Wechselordnung nebst den sogenannten Nürnberger
Aehnliches
Wechselnovellen, soweit nicht eine Aenderung des gemeinsamen
deutschen Wechselrechts durch das Bundesgesetz über die Auf⸗ bebung der Schuldhaft vom 29. Mai 1868 eingetreten ist, zu Bundesgesetzen erklärt und als solche in das gesammte Bun⸗ desgebiet eingeführt werden, ausarbeiten zu lassen und dem Bundesrathe zur weiteren Beschlußfassung vorzulegen.“
Kiel, 11. Juli. Das russische Kriegsschiff ⸗Witiaz« ist auf dem Wege vom Mittelländischen Meere nach Kronstadt heute Nachmittags hier eingetroffen. —
Ems, 12. Juli. (W. T. B. Se. Majestät der König sind, von der zahlreich versammelten Bevölkerung mit Jubel begrüßt, heute Vormittag 11 Uhr hier eingetroffen. Am Bahn⸗ hofe waren die Spitzen der Civil⸗ und Militair⸗Behörden zum Empfange anwesend. Auf dem Wege von Gießen wurden Se. Majestät auf allen Stationen von der Bevölkerung freudig begrüßt. — In Limburg wurden Allerhöchstdieselben von dem Bischofe empfangen.
Sldenburg, 10. Juli. (Wes. Ztg.) Der Gesetz Entwurf wegen der Erbschaftssteuer ward vom Landtage in zweiter Lesun ohne Aenderung angenommen, desgleichen der J betreffend die Freizuͤgigkeit der Medizinalpersonen und Thier⸗ ärzte. Der Gesetz Entwurf, betreffend Abänderung des Gesetzes vom 3. April 1855 über die Einrichtung des Unterrichts- und Erziehungswesens im Herzogthum, ward mit einigen Zusätzen in zweiter Lesung angenommen.
Ein weiterer Gegenstand der Tagesordnung war die Vor⸗ lage der Regierung uber Ausgabe von Papiergeld. Nach einem vorgelegten Gesetz Entwurfe hatte die Regierung mit Beziehung auf frühere Anträge des Landtags die Ausgabe von Staats— papiergeld in Aussicht genommen und einen Vertrag mit dem Bankhause von Erlanger u. Söhne in Frankfurt a. M. abge⸗ schlossen, durch welchen in nutzbringender ungefährlicher Weise das Papiergeld bis zu 2 Millionen Thaler mittelst einer Actien⸗ bank in Eours gesetzt werden sollte. Die Einlösbarkeit wird vom Staate garantirt, und soll durch einen von der Bank zu liefernden, vom Staate zu kontrollirenden Fonds baaren Geldes und leicht realisirbarer Werthpapiere gesichert werden. An dem Gewinne, der durch das Operiren mit dem Papiergelde und sämmtliche sonstige Bankgeschäfte erzielt wird, nimmt der Staat mit „, die Bank mit ½ Theil. .*
Bei der Abstimmung ward die Vorlage, wie schon kurz gemeldet, mit einigen Modificationen mit 43 gegen 5 Stimmen angenommen.
Schließlich gelangte auch das Gesetz, betreffend die Einfüh— rung von Jagdkarten, zur Annahme, jedoch mit der Aenderung, daß die Gebühr für eine Jagdkarte auf 3 Thlr. festgesetzt und dann bestimmt wurde, daß der Inhaber einer solchen Karte keiner weiteren Bescheinigung bedürfe, um mit einem Eigen⸗ thümer oder Jagdpächter zu jagen, endlich, daß der Eigenthümer hae Jagd auf eigenem Grund und Boden keiner Jagdkarte
edürfe.
Württemberg. Stuttgart, 11. Juli. (W. T. B.) Die definitiven Wahlergebnisse liegen nunmehr mit Ausnahme derer in den Bezirken Marbach und Rottenburg aus den übri⸗ gen 68 Kreisen vollständig vor. Nach einer Aufstellung der Parteiverhältnisse ergiebt sich, daß die demokratische Partei 25, die national-liberale 9 und die großdeutsch⸗regierungsfreundliche 24 Kandidaten durchgesetzt hat. In 10 Kreisen müssen Nach⸗ wahlen stattfinden.
Bayern. München, 10. Juli. Aus Anlaß der An⸗ wesenheit des Kronprinzen und der Kronprinzessin von Italien ist heute Abends großes Diner bei dem italie— nischen Gesandten, zu welchem der Staatsminister Fürst Hohen⸗ lohe und mehrere Mitglieder des diplomatischen Corps geladen
sind. Der Kronprinz hat heute Morgen den Exerzierübungen
unserer Infanterie auf dem Marsfelde beigewohnt. — Se. Kö⸗ nigliche Hoheit Prinz Luitpold hat sich gestern nach seiner Villa Amsee bei Lindau begeben.
— II. Juli. (Südd. Presse, Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Italien besichtigte heute Vormittag den Königlichen Marstall, Ihre Königliche Hoheit die Kronprin⸗ zessin von Italien, welche gestern Nachmittags das National⸗ Museum besichtigte und zur Bavaria fuhr, besuchte heute Vor— mittag die beiden Pinakotherken und die Schatzkammer.
— Die Trauung des Herzogs von Alengon mit Prin⸗ zessin Sophie findet Ende August statt, derselbe ist mit seinem Vater, dem Herzog von Nemours, in das Bad Rippoldsau gereist und wird zur Ordnung des neuen Haushalts sich nach England und Schottland, wo die Familie begütert ist, begeben.
Oesterreich. Wien, 11. Juli. (W. T. B.) Der Kai⸗ ser begiebt sich heute Abend nach Ischl. — Die Großfürstin Alexandra wird übermorgen ihre Reise nach Athen fort⸗ setzen. — Reichskanzler Freiherr von Beu st geht nächsten Mon⸗ tag zur Kur nach Gastein.
Pesth, 9. Juli. In der heutigen Sitzung des Ober⸗ hauses wurde bekannt gegeben, daß die Gesche über die Bier⸗, Wein, Fleisch⸗ und Tahaksteuer, ferner das Lotto- und Pun⸗ eirungsgesetz und die Gesetze über die Zakany⸗Agramer, Hatvan⸗ Miskolczer und die ungarische Nordbähn die Allerhöchste Sanc⸗ tion erhielten. Sodann wurde das Slenlergese angenommen.
In der Sitzung des Unterhauses wurde die Spezial⸗
Jab, 253
Ma a 2 ö I5 060 Peabody⸗Gewehren eine Summe von L43621 Fr. aus—
. macht, davon aber 125,259 Fr. auf das Jahr 1868 fallen.
ö nung für den Führer des abyssinischen Feldzuges. kanzler und der Sprecher verlasen zu diesem Behufe die fol⸗ ggende Königliche Botschaft:
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Debatte über die Grundsteuer beendigt und die Debatte über
die Einkommensteuer begonnen.
Schweiz. Bern, 9. Juli. (Köln. Ztg), Die Prüfung
des Berichts des Bundesrathes über seine Geschäftsführung im
Jahre 1867 wurde gestern und heute von dem Ständergth fortgesetzt und mit Genehmigung desselben beendigt. Beim Ge— schäftskreise des Militair⸗ Departements konstatirte der Kom⸗ miffionsbericht die Schwierigkeiten, welche sich der Umänderung der Handfeuerwaffen in Hinterlader entgegengestellt hatten. Für Hintẽrladungswaffen wurden im Jahre 1867 ausgegeben r. für die Anschaffung von Peabody Gewehren und
2629420 Fr. für die Umänderung von Infanterie⸗ Gewehren. Des Ferneren wurden aus Amerika zwei Gattling- Geschütze J u f g, sammt Munition bezogen, 22 Patronenhülsen⸗
chinen nebst Kupferpatronen und Hülsen, was mit den
um Geschäftskreise des Handels- und Zolldepartements über⸗
. Fehend, sprach die Kommission ihr Bedauern über das Schei=
lern des Handelsvertrages mit dem Zollvereine und den Wunsch
aus, »die bezüglichen Unterhandlungen bei erster passender Ge— legenheit wieder aufzunehmen.“
Eine . Debatte veranlaßte der Geschäftskreis des Finanz⸗ Departements, bei welchem die Lommission darauf aufmerksam machte, daß der bevorstehende Rückzug Zwei⸗ und Ein⸗Franken⸗ stücke einen Reinverlust von ca. 1.000, 009 Fr. verursachen, mit⸗ hin den ganzen Münz⸗Reservefonds, der Ende 1867 965, i79 Fr. betrug, absorbiren werde, und daher für eine entsprechende Alimentation desselben bei Zeiten zu sorgen sei, was am zweck— mäßigsten in der Weise geschehen dürfte, daß ihm, statt der bis⸗ her . aber mit dem Abnehmen des Fonds jährlich kleiner werdenden Verzinsung, eine feste jährliche Einlage, die dem gegenwärtigen Zinsbetrage von ca. 40,000 Fr. entspricht, zuge⸗ theilt werde.
Belgien. Brüssel, 10. Juli, (Köln Zig) Die Han—
delskammer von Antwerpen hatte beabsichtigt, die Königliche
Familie zu der Einweihung der Statue König Leopold's J. einzuladen. Der König hat gestern die Mitglieder der Handels— kammer freundlich empfangen, ihre Einladung jedoch abgelehnt. Der König sagte: »Ich bin mit ganzem Herzen bei der Festlich- keit, welche Sie vorbereiten. Ich würde derselben nach Ihrem Wunsche beigewohnt haben, wenn nicht bedauerliche Zwischen⸗
fälle, die wir Alle beklagen, meinen Besuch in diesem Augen⸗
blick unmöglich machten. Es giebt Umstände, unter denen man nicht allen seinen Gefühlen zugleich genügen kann. Ich
habe nicht das Recht, zu vergessen, daß die Würde der Krone einen Theil der Würde der Nation bildet, deren Eigenthum
sie ist.«
Großbritannien und Irland. London, 19. Juli.
Das heutige Bulletin über das Befinden der Prinzessin von
Wales lautet vollständig befriedigend.
— Beide Häuser des Parlaments waren gestern Abend zu gleicher Zeit von zwei außerhalb des gewöhnlichen Geschäfts⸗ ganges liegenden Angelegenheiten in Anspruch genommen. Die
ö erste war die Absendung einer Adresse an die Königin, zum Ihrer Majestät zu der Geburt einer Prinzessin von Seiten der König—
lichen Gemahlin des präsumtiven Thronerben Glück zu wün— schen. Die Anträge wurden im Oberhause von Malmesbury
und Russell, im Unterhause von Disraeli und Gladstone gestellt.
Die andere Sache betraf die Gewährung einer Beloh⸗ Der Lord⸗
5In Berücksichtigung der wichtigen Dienste, welche Sir Robert Napier, General -Lieutenant in Ihrer Majestät Armee, Ober⸗ Befehlshaber der Armee in Bombay, in der Führung des neu— lichen Kriegszuges in Abyssinien geleistet hat, und von dem Wunsche beseelt, besagtem Sir Robert Napier für diese und andere hervor⸗ ragende Dienste einen unverkennbaren Beweis ihrer Huld zu geben,
empfiehlt Ihre Majestät dem Hause der Lords oer Gemeinen), Ihre
Majestät in den Stand zu setzen, Fürsorge dafür zu treffen, daß be⸗ sagtem Sir Robert Napier und seinem nächsten überlebenden männ⸗
lichen Leibeserben ein Jahrgehalt von 2000 L. St. gesichert werde.
— Die vom Unterhause niedergesetzte Lommission hat sich für den Neubau eines Sitzungssaales und Verwendung des jetzigen als Vorhalle und Zugang ausgesprochen. Der vom
Comité empfohlene Plan Baärty's, dessen Ausführung auf
Pf. St. 120,000 veranschlagt ist, beschafft Raum für 569 Mit⸗
glieder und 330 Fremde, während der e ige Sitzungssaal nur 428 Mitglieder und 263 Fremde faßt. (Für die ganze Zahl ist demnach noch nicht gesorgt, da das Haus 5658 Mitglieder zählt) Die Peerssitze sollen, anstatt wie jetzt 44, 56 Personen umifassen. Außerdem beschafft der neue Plan Räume für die Postanstalt, für den Schatz
Secretair und Ex-Schaßtzsecretair, 4 Privatzimmer für Mitglie⸗ der, Lesezimmer, Speisesäle, Bureaus für verschiedene Regie⸗ rungs⸗Departements und größere Lokalitäten für Berichterstatter der Presse. Zu den bisherigen 42 Sitzen für Damen sollen noch 14 hinzukommen. Die Kommifsion, welche diesen Plan empfiehlt, sagt in ihrem Berichte, daß sie die Pläne der Parla⸗ mentsgebäude in Paris, Berlin, Wien, Florenz und Washington eingesehen habe, sich aber behufs des neuen Sitzungssaales kei⸗ nem derselben anschließen könne, da sie alle eine Rednertribüne voraussetzten.
— 11, Juli. Der Herzog und die Herzogin von Sachsen-Coburg-Gotha sind heute Morgen, von Dover kommend, hier eingetroffen und haben ihre Reise zum Besuche der Königin in Osborne fortgesetzt.
— Einem neuerdings ausgegebenen Blaubuche zufolge wurden im Jahre 1867 18 Sklavenschiffe mit 333 Sklaven an Bord durch Ihrer Majestät Schiffe »Wasp«, »High flyer«, »L1lra« und »Penguin« an der ostafrikanischen Küste weg⸗ genommen. Die Fahrzeuge wurden zerstört. An der Westküste Afrikas wurde durch Ihrer Majestät Schiff »Speedwell« eine Brigg mit 96 Sklaven aufgebracht.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.
Breslau, Montag, 13. Juli, Vormittags. Die Kaiserin von Rußland trifft heute Abend 9 Uhr 20 Minuten hier ein und setzt nach halbstündigem Aufenthalte die Reise über Berlin nach Wiesbaden fort.
München, Montag, 13. Juli, Vormittags. Der Kron⸗ prinz und die Kronprinzessin von Italien sind heute Morgen mit dem Courierzug nach Rürnberg gereist.
Fortsetzung des Nichtäamtlichen in der Beilage.
Statistische Nachrichten.
— Das statistische Büreau von Mecklenburg ⸗ Schwerin hat aus der Volkszählung vom 3. Dezember 1867 folgende Resultate gewon⸗ nen und in den »M. A. veröffentlicht; Die Gesammtbevölkerung be— trug in Mecklenburg-⸗Schwerin 560 628 ortsanwesende Personen, 2741315 (48, 0s pCt.) männliche, 286 313 (51,07 pCt.) weibliche; orts⸗ abwesend waren 494659 Personen. Von den Anwesenden waren hö, 999 (98 28 pCt,) mecklenburg ⸗ schwerinsche Unterthanen, 629 (172 pCt.) fremdstaatliche Unterthanen. Es kamen Blinde 1 auf 1235 Taubstumme 1 auf 1166; Blödsinnige 1 auf 544; Irrsinnige 1 auf
634 Einwohner. Landwirthschaft.
Berlin, 13. Juli. Am Sonnabend fand der Schluß der inter“ nationalen Mähe⸗Maschinen⸗ Konkurrenz, die Prüfung der zur engeren Konkurrenz zugelassenen Getreide⸗Mähemaschinen, und die Preisvertheilung wie folgt statt:
J. Klasse für Mähemaschinen mit Selbstablage. Erster Preis: eine goldene Medaille und 200 Thlr. an Herren Samuelson u. Co. in Banbury, England; zweiter Preis: eine silberne Medaille und 100 Thlr. an Herren Götjes Bergman u. Co. in Reudnitz bei Leipzig. Ehrenhafte Erwähnung und 50 Thlr. an die Herren Schieblich u. Hanko in Dresden und die Stralsunder Eisengießerei. (Die letzte Fabrik konkurrirte mit Herrn Eckert in Berlin und das Loos entschied.)
II. , Mähemaschinen mit Handablage. Erster Preis: silberne Medaille und 100 Thlr. an Herrn Kearsley in Ripon . England; zweiter Preis: 50 Thlr. an Herren Samuel⸗
on u. Co.
IIl. Klasse für Gras⸗ und Futter⸗Mähemaschine: Erster Preis eine goldene Medaille und 106 Thlr. Herrn Kearsley in Ripon; zweiter Preis eine silberne Medaille und 50 Thlr. den Herren Sa⸗ muelson u. Co. in Banbury.
— Uebersicht über die Weizen und Roggenpreise auf den Haupt-⸗Getreidemärkten der Monarchie. Um die Vergleichung zu er leichtern, sind die in den Börsenberichten notirten Preise, der Berliner Usance entsprechend, auf 2100 Pfd. Weizen und 2000 Pfd. Roggen (loco und ohne Säcke) in Thalern berechnet.
Weizen: 20. Juni. 27. Juni. 4. Juli. II. Juli. Königsberg 8924 873 S
Danzig 32 705 - 925 756 —– 935 76H — 914 osen ö 3 75 - 92*] 706-92 *) —
ᷣ S1 -= 969 S5 = 94 SI -= 90
767 — 100 78 - 102 77 - 101
75 - 955 733— 93 723 — 927
86 9. Mosio & - 91 d - 93
70 —
II. Juli.
60
don
4. Juli.
55 — 60 — Posen 51 - 58*) — Stettin ? . 59 = 63 56 — 59 Berlin 86-57 55 — 57 60 553 — 55 Breslau 52 = 58 47 — 533 4416 - 54 Magdeburg .... 573 57 — 61 74 — 60 Cöln 60 60
*) Nach dem Wochenbericht.
Breslau 793 — 99 Magdeburg . . .. 864 — 93 Cöln 95 Roggen: 20. Juni. Königsberg 623 Gong .. 5k