1868 / 163 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Urkundlich unter Unserer beigedrucktem Bundes · Insiegel.

Gegeben Schloß Babelsberg, den 8. Juli 1868.

Gr. v. Bismarck-⸗Schönhausen.

2860

Höchsteigenhändigen Unterschrift und

(L. s) Wilhelm.

Handels- und Schifffahrts— Bunde und Zollverein einerseits Vom s.

Im Namen der Heili Se. Majestät Wilhelm deutschen Bundes und de welche diesem Bunde nich

der Krone Württemberg, des

herzogthums Hessen für seine suͤ theile, sowie auch für das zu seine

Großherzogthum Luxemburg; Pius der Neunte, der Handels⸗ dem Kirchenstaate diesem Zwecke einen Vertrag zu 1 ernannt, nämlich e. herrn Harr vollmächtig Stuhle, des von Bayern u. s. w., Se. Heiligkeit: Se. E nell i, Seinen Staats⸗Sec welche Bevollmä und solche in guter und gehöri gende Artikel übereingekommen Art. J. Die An Zollvereins im Kirch

werden dort hinsichtlich der dieselben Vorrechte genießen und Abgaben unterw

Art. Il. Die Bod Hohen vertragenden Th eingeführt w

in dieser Hin Art. III. Bei Hohen vertragend

möchte, werden.

oder

Art. V. Waaren oder deren Ver Handels⸗Zeichen den Theile in d länder genießen.

Art. VI. Die Handels Theile soll in den Gebieten der einheimischen Handelsschi

Von dieser vollständigen gungen ausgenommen, welch einen oder anderen Lande ger

Art. VII. Die Staats nach den jedem Theile eigen ,. der ang gh D patronen un iffern ausgeferti

Art. VIII. ö . seitig das Recht, in den Häfen und Generalkonsuln,

packung,

vährt

Generalkonsuln, Konsuln, Vicekon deren Kanzler sollen, unter dem Vorrechte, Befugnisse und Befreiu der meist begün Falle aber, da denselben Gesetzen und Gebräuchen Staatsangehörigen an demselben

geschäfte unterworfen sind. ,

und Konsular⸗ welche in den Staaten de behörden jede Hülfe und tung und Festhaltun Kriegs- oder ban dle sonen finden, gleichvie

der Seeleute

l, ob solche si

gen Dreieinigkeit. König von Preußen, Namens des Nord— r Mitglieder des

t angehören, nämli

und Se. Heiligkeit der regierende von dem gleichen Wunsche beseelt, und Schifffahrtsbeziehungen

mehr und mehr zu he

Majestät der König von Preußen: Seinen Kammer⸗ v von Arnim, außerordentlichen Gesandten und be— ten Minister des Norddeutschen Bun Ritter des Rothen Adler -Ordens zweiter TChristus⸗Ordens von Portugal,

minenz den Kardinal Giacomo Anto— retair u.

chtigte, nachdem sie sich ihre Vollmach ] gehörigen des Norddeutschen Bundes und des enstaate, sowie die in den Ländern des Norddeutschen Bun sich dort niedergelassen haben oder sich dort n Ausübung des Han

orfen werden, als die An sicht am meisten bevorzugten Nationen. en⸗ und Gewerbs - Erzeugnisse des Einen der eile, welche in die Ländergebiete des Anderen erden, sollen daselbst, Lagerung, zur Wiederausfuhr oder nämlichen Behandlung unterliegen oder anderen Abgaben unterworfen sicht am meisten begünstigten N der Ausfuhr in die Ländergebiete des Einen der en Theile soll der And Abgaben erheben, als bei der Ausfuhr jenigen Länder, welche in dieser H Art. IV. Jede Begünstigung, gung in dem Tarife der Eingangs Einer der Hohen vertragenden Theil wird gleichzeitig und bed

Ferner wird keiner der Hohen vertragenden T ein Ausfuhr-Verbot gegen den anderen in Kr nicht gleichzeitig auf alle anderen Nationen Anwen In Betreff der Bezeichnung oder

sollen die Staats. Angehörigen der en respektiven Staaten denselben S

schifffahrt jedes der Hohen vertragenden des anderen Theiles in jeder Beziehung fffahrt gleichgestellt wer Gleichstellung sind allein die Begünsti—⸗ e dem einheimischen Fischfange in dem

angehsrigkeit der Schiffe thümlichen Gesetzen und zuständigen Behörden,

Die Hohen vertragenden T

Konsuln, Vicekonsuln und nennen, mit dem Vorbehalt jedoch, zuzulassen, welche sie allgemein d

suln, und Konsular-Agenten, sowle Beding der Reciprocität, dieselben ngen genießen, igten Nationen erfreuen oder e ß sie Handel treiben wollen, sollen

Die gedachten Generalkonsuln, Agenten eines jeden der Hohe es Anderen wohnen, jeden Beistand für die

iffe ihrer beiderseitigen Län ch Verbrechen, Vergehen oder Ueber.

Vertrag zwischen dem Norddeutschen und dem Kirchenstaate andererseits. Mai 1868.

Deutschen Zollvereins, ch der Krone Bayern, Großherzogthums Baden, des Groß— dlich vom Main gelegenen Gebiets.« m Zoll und Steuersystem geh e f

ap die Entwickelung n,, Deutschland und en, haben beschlossen, zu schließen und haben zu ihren Bevoll⸗

des beim heiligen is zr Klasse, Großkreuz des heiligen Michaels-Ordens

s. w.

ten mitgetheilt

er Form befunden haben, über fol

nd:

Angehörigen des Kirchenstaates des und Zollvereins, sie mögen ur zeitweise aufhalten, dels und der Industrie en und nicht anderen gehörigen der in dieser Hin—=

keinen höher

sie mögen zum Verbrauch, zur zur Durchfuhr bestimmt sein, der und insbesondere keinen höheren werden, ö die Erzeugnisse der ation.

ere weder höhere noch andere derselben Gegenstände in die—⸗ insicht am meisten begünstigt sind. jedes Vorrecht und jede Ermäßi— und Ausgangs ⸗Abgaben, welche eile einer dritten Macht gewähren ingungslos dem Anderen zu Theil

heile ein Einfuhr aft setzen, welches dung fände.

Etikettirung der der Fabrik⸗ oder Hohen vertragen. chutz wie die In

der Muster und

den.

sind oder gewährt werden möchten. soll beiderseitig Reglements, auf den Capitainen, Schiffs. re anerkannt werden. heile bewilligen sich gegen lätzen des anderen Theiles nd Konsular⸗Agenten zu er— dergleichen an solchen Orten nicht apon ausnehmen wollen. Diese

ten Papie Handelsp

deren sich diejenigen

möglich ausgetauscht werden. unter Beidrückung ihrer Siegel

Rom ausgewechselt worden.

tretungen am Bord der

edacht i 2 gedachten Schiffi haben zu Schulden kom

den sie si amten

der b

Kons llarbeamten erfolgen, wel digen Behörden zu wenden haben. Wenn innerhalb zweier Monate, an gerechnet, die Deserteurs nicht am angehören, wieder eingestellt, in ihre Heimath zurückbeförde Haft nicht regeimäßig von haftung geschehen ist,

von dem Tage der n. Bord des Schiffes, welchem s oder nicht auf dem Land. oder Seeweg rt sind, desgleichen wenn die Kosten ihre in dem Theile, auf dessen Antrag die Ver. 9 geschehe entrichtet werden so sollen die gedachten Defe, teurs in Freiheit gesetzt werden, ohne daß sie wegen derselben Ursache

wieder verhaftet werden fönnen. ö

Wenn aber der Deserteur außerdem irgend ein Verbrechen oder Vergehen am Lande begangen haben sollte, fo soll seine Auslieferun von der Ortsbehörde bis dahin hinausgeschoben weiden können, da die zuständige Gerichtsbehörde ihr Urtheil über die That gefällt hat und das Urtheil vollständig in Ausführung gebracht ist.

Man ist gleichmäßig übereingekommen, daß die Seeleute oder an— dere zur Schiffsmannschaft gehörende Personen, wenn sie Angehoͤrige des eigenen Landes sind, in allen Fällen von den Bestimmungen dez gegenwärtigen Artikels ausgenommen sein follen.

Art.. X. Im Falle des Scheiterns oder des Schiffbruchs eines Schiffes eines der Hohen vertragenden Theile an den Küsten des an— deren Theiles sollen Schiff und Ladung diefelben Begünstigungen und Befreiungen genießen, welche die Gesetzgebung Stagten den Schiffen des eigenen Landes in glerher Lage bew Es soll jede Hülfe und jeder Beistand dem Eapitain und der S mannschaft geleistet werden, sowohl für ihre Person, wie Schiff und dessen Ladung. Die auf die Rettung bezügliche regeln sollen den Landesgefetzen gemäß getroffen werden. Es so den Konsuln und Konsular. Agenten gestattet sein, im Falle welche an der Küste gescheitert find oder S parirt oder verproviantirt oder verkauft w e , zu überwachen. Alles was von dem S ist, oder der für diese Gegenständ thümern oder deren Bevollmächti Rettung keine höheren Kosten bezahlt werden, schiffen in gleicher Lage bezahlt werden müßten

Ueberdies ist verabredet, daß abgabe unterliegen sollen, es sei brauch übergehen.

Art. it. Die Hohen vertragenden Theile werden in Betre Schifffahrt kein Vorrecht, keine Begünstigung od einem anderen Staate zugestehen, welch auf ihre , Staatsangehörigen ausgedehn Art. XII. er gegenwärtige Vertrag

31., Dezember 1877. Ini Falle keiner der zwölf Mongte vor dicser Zeit seine trages aufhören zu lassen, kundgegeb in Geltung bis zum Ablaufe 'eine welchem der Eine oder der Andere selben a hat.

Art. XIII. Der gegenwärti Austausche der Ratifications-Urk Die Ratifications⸗Urkunden

die geborgenen Waaren keiner Zoll⸗

ff der

e nicht au t würden.

der Hohen vertragenden Theile den.

ge Vertrag soll 14 Tage nach dem unden in Kraft treten.

sollen in Rom und zwar sobald als

Zu Urkund dessen haben ihn die beiderseitigen Bevollmächtigten unterzeichnet.

zu Rom in doppelter Urschrift am 8. Mai 1868. Arnim. G. Ed. Antonelli. (L. S.) (L. S.)

1 des vorstehenden Vertrages sind zu

Geschehen

Die Ratifications . Urkunden des

rfreuen werden; im sie gehalten sein, sich u unterwerfen, welchen die eigenen rte in Bezug auf ihre Handels⸗

Konsuln, Vicekonsuln n vertragenden Theile, ollen bei den Orts- rmittelung, Verhaf⸗

und anderer zur Mannschaft der

binirte Telegra

Königreich Sachsen Tel eröffnet. 9j

Am 16. Juli er, wird die bis dahin mit dem r phen⸗Station zu Marienwerder, leichen Namens, in eine selbstständige Telegraphen.

agesdienste (confr. S. 4 der TelegraphenSrdnungs um ewandelt. Königsberg, den 9. Juli 1868. 9 ö.

Telegraphen⸗Direction.

werden in Werdau und ECrimmitschau im egraphen⸗Stationen mit vollem Tages dienste

Post⸗Amte kom⸗ Regierungs⸗Bezirk Station mit vollem

Am 15. d. Mts.

der gehörenden Per-

Dresden, den 11. Juli 1868. Telegraphen Direction.

denn, daß sie in den inneren Ver.

d K

ö ,

ö

nn in den Tuilericen nnen, 3 Uhr wieder Personn . um !

. Budgets des Ministeriums

1 ist auf Montag

Verhaftun

edes der betreffenden illiʒgt. für das n Maß ⸗· ll jedoch ö Schiff,; chiffbruch gelitten haben, re— . erden, die hierauf bezüglichen

chiffe oder dessen Ladung gerettet worden . erzielte Kaufpreis soll den Eigen. gten zurückerstattet und sollen für die J als von den National

J

w .

er Befreiung irgend ch und gleichzeitig ö

leibt in Kraft bis zum . Hohen vertragenden Theile Absicht, die Wirkungen des Per— ö.. en haben sollte, so bleibt derselbe Ss Jahres von dem Tage ab, an

Nicht amt li ches.

Paris, 11. Juli. einem Ministerrathe prä nach Fontainebleau zurückbegeben. n Körp

Frankreich.

Im gesetzgebende

e eine Reform der Ge geen in den Irrenhäus egen die offiziellen Kandidaturen. mard, antwortete Beiden. Auf eine Interpellation der nächsten Wahlen antwor— die Auflösung der Kammer sei keine andere Erklärung zu geben. einzelnen Abschnitte des Bu vertagt. Ein Kaiserliches Dekret in beruft die Wähler des dritten ment auf den 2. u. 3. k. M. zum gesetzgebenden Körper. Außerdem enthält das die n n . ö wischen ; = 8 i , Postdienst behufs Alu dehnung f bie indischen, japanischen und chinesischen Gewässer lossen sind. ). ö ö. tunesisch deren Auftrage des Bey hier angekommen.

Sp hafteten Generale angekommen, mit A fung nach den kanaris von Montpensier ist herrscht überall Ruhe.

. ,, n Prozeß wegen nusèhn He, ne Gesellschaft gesprochen. ; wurde verurtheilt, die Coupons in Gold zu zahlen, rung wurde freigesprochen.

Die , n, ich lo tte und Umwandlun r lll 3, 000,000 Lire. Fegierung habe sich entschieden,

en zu hewaffnen, e . ie e. Juli. Die Kommission für die Tabak

Angelegenheit h erstatter ernann ginnen.

Türkei. : ng n,

. a poleon ist her n 6 geht sodann nach Griechenland. Der neue türkische Gesandte i

: t am 1. Juni ein troffen.

ö. vag 1. . Frt cn . dem in ehr. Lloyd« von eschrieben wird, hat die timmt, daß »der ganze tigt sei.«

Rußland und Polen. einem . in den Gouvernement egeben, von den ihnen unter Leute zur Aushülfe bei den Ernte⸗Arb 9e ö k ; Art verwendet werden, .; ene Geld soll in der Art ve ein Dritttheil ihres Verdienstes er ö anderen beiden Dritttheile aber den Compagnie

Besten der Mannschaften zufließen.

weden und Norwegen. zn e. Vorsitze des Freiherrn von Dauer der Abwesenheit des König rung ernannt worden bestehend au berg, Thulstrup und. Ehrenheim. rung ist jedoch nur für die Dauer ö verschiebenen Gegenden Schweden . ö gierung während der später eintretenden Abr bei feiner Reife ins Ausland vom Her führt werden wird. Die Königin und mit einem Extrazuge

ind sämmtlich an ihrem U ö rn gen, . ih nseln entgegensehen. Der

6, . . ö abgereist.

r gezogenen Marinegeschütze ö , mn, erklärte,

t. Die Berathung wird am 2ͤsten d. Mts.

Stamm der Obrenovic

s und in den

von hier abgereist.

Der Kaiser hat heut präsidirt und sich dann

er fand 69 e, de, ne des Innern statt. Lanjuinais ver⸗ ,, von 1838 bezüglich der ern. Der Deputirte Picard sprach Der Minister des Innern,

elletan's über den Zeitpunkt 9 der Staatsminister Rouher, Sache des Souverains, er habe Die Abstimmung über die dgets des Ministeriums des Innern

1è»Moniteura vom 6. d. M. Wahlbezirks im Gard -Departe— zur Neuwahl eines Deputirten

amtliche Blatt ein Gesetz, welches anziellen Stipulationen ertheilt, Minister und der Gesellschaft en auf

abge⸗

e General Kheraddin ist mit einem beson—

. d, . i. (W. T. B) Die ver— anien; Mad rid, 1 Muli. Bestinimungsorte rer Einschif⸗ Der Herzog

10. Juli. Heute wurde das Urtheil

j der Coupons der Livor⸗ Goldzahlung de ens ger fe die Regie⸗

bewilligte für Bewaffnung der Panzer⸗

die Kriegsflotte mit Armstrong—

monopols⸗ at den Deputirten Martinelli zum Bericht⸗

ĩ L, 11. Juli. (W. T. B.) Der ah n gg, . dem Berge Athos

n Teheran, Riza Bey,

Skuptschina be⸗ am 4. geschlossene i cz.

St. , ,,, J . 8 andeuren der Linien⸗ Armeebefehl ist es den Comm .

Soldaten auf Verlangen ebe ele gegen eine den Lokal⸗ 15 27 Kopeken

Stockholm, 8. Juli. Ugglas ist hier für die s eine Interimsregie⸗ s den Staatsräthen Bred⸗ Diese interimistische Regie⸗ der Reise des Königs in den wogegen die Re⸗ senheit des Königs zog von Ostgothland ge—

die Prinzessin Louise sind heute Morgen

2861 ; Kron⸗ i ark. Kopenhagen, 9. Juli. Der hat sich heute Morgen nach Slagelse begeben, um dem dort stattfindenden Pferderennen beizuwohnen.

isen⸗ merika. NewYork, 1. Juli. Das Repräs , hat beschlassen, sich am 1I5. d. zu 3 Das Mitglied für 3 ist ö. , 36 . sen worden. eneral Ca ) . ö. . e 3 9 , Amte entfernt un ie . Ferner hat derselbe Ordre gegeben, den ,,. Testeid für Civilbeamte zu suspendiren. General Buch ana hat erklärt, daß der durch die neue Constitution von a , vorgeschriebene Eid von den Mitgliedern der Legislatur, . t des in der Reconstructionsacte vorgeschriebenen Testeides, ge

den könne. ikani⸗ . Staatssecretair Seward hat an den amerikani

schen Geschäftsträger Moran in London nachstehende Depesche Mein Herr! Die Correspondenz

gerichtet: Vorstellungen und Beschwerden auf⸗

»Washington, . Ihrer Gesandtschaft hat zahlrei ,, ostello (die bekannten Fenier) an die

zuweisen, welche ich , , 1 Ausführlich sind darin die Gründe terliche Strenge der britischen Re—⸗

britische Regierung , er tum , . 5 gehabt hat, die , . , den beiden Ländern zu beeinträchtigen und die politische w i 8 und seiner Provinzen ge welche die Ruhe des britischen , en hn nr nr nn g m. , . a ö 3 . einer Aenderung ehabt, der britischen Regierung . o ö ,, 3. Gesetze in Betreff der in Amerika na ,,, s Präsidenten habe ich die ,, . ö ines gleichmäßigen Vertrages FRiegierung dringend zur Ahschließung ö. n n ,,,, k . 6 bei längerer Dauer d Krieg führen dürfte, gehoben wer

solchen Schritt die Unzufrie beide Staaten zu Repressalien un . len Verficherungen über die geneigte

den könnte. Bis jetzt sind diese ir mannigfache freundliche . K ö. , , ,, , itzutheilen. Ich mache Sie ferner 15. angenonunchen Resolution mitzu ö durchgegangen ist, die, darauf aufmerksam, daß eine Bill im Ha Dilicht machen ; ; s dem Präsidenten zur Pfli falls sie Gesetzeskraft erlangt, e ri e r hen Geltchte neutra— wird, Repressalien zu ö 4 germ i en wers hebotenen lisirten amerikanischen Bürgern die Nechte , , Amerikanern zustehen. Sie werden ersucht, die gengn IA(ti3mbartigen ̃ lischen Minister des Au 9 sammt sieser In structign Zim eng Abschrift davon zuzustellen.« n Aus Washington, 11. Juli, wird g . didatur , . ̃ ts angebotene Kandidatu Blois die ihm demokratischer Sei , n ö. nd der Sena ur Vicepräsidentschaft angenommen un leut a fr nel fta mit Bayern ratifizirt n. Schließung Reriko, 16. Juni, Am Z0, P. Mi. fand die selbst statt der gegenivärligen Sitzungsperiode des Kongtesses hier .

Es

in die

be⸗

Kunst und , ö

. s de istorischen Vereinen während. des n nats * . n,, der Vereine für, . k . , Geh Hofrath die älteste Geschichte der Ge 5 sen feibst zur Zeit des , a, agdschloß von Wusterhausen zur 3 e. . och h J. ö. dessen Beziehungen zu Berlin und

Potsdam. ö 6gicher ie schleswig - holstein⸗ ieler Ztz) Die schles, c Hie la n m n ,, . für , hält alljährlich im Johannismarkt ihre ,, nn n aiscal⸗ . General Versammlung fand, Kest an ahn Fan liter en een . nin sitkt statt. Aus dem verlgsenen Berichte . e erschlenen i laufenden Jahre . n ,, * va nnen Material für ein dem . ö. 2 ö Jahresrechnung ergab. 213. Mit glie ders die Bestel. ö Ein Standbild Göthe's soll in München uh, iltrun· ift Roni Ludwig's JJ. hin errichtet werden. Die Mode 4 ö . r foi RM. Widn mann übertragen, dem 13 a. ie. . der Natur gefertigte 6 ö 5 Ba Tag der . SG6n . . 2 * ,, , , Hbihẽs Geburtstag) des nächsten Jahres in Aussicht genommen.

i. (5 Di ße Königliche Biblio⸗ 8. Juli. (H. N.) Die große Königliche Fibli tl 1 ep k l genheit gehabt, in, einer ier ern Lache ihr Erkenntniß gef k in Y . . ffripts von Eleonora Kirstine Ulfeldt. Die eines eigenhändigen Manu ,, on l, wen hal icktheit? ripts wurde jedoch in Zw gezo 22 , gie, b , e, , ,, ö ann m um es auf feiner beabsichtigten Reise K 3 *. n üg, Ing fr, 6 K Vine. Kir⸗ z j ibli d 49 2 z 33 ö. zie Keniglich. Hibligthet ö. k Hülfe konstatirt, daß das d t, so wurde mit deren Hülfe , e ird if heb , u en, wirklich ächt sei. Das Manufkript ist vo läufig in der Bibliothek deponirt.

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hier

diese daß die zum