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Allgemeine Renten-Anstalt zu Stuttgart.
Rechnungs ⸗Abschluß Ero 31. Dezember 1867.
K pf] thlr. 3; pf
1) Kassenbestand 2 Kündbare Anlehen gegen unter— pfändliche Sicherheit: Kapital l 00:78 22 rückständige Zinsen. . . . . . . . . 105111: 3) Annuitäten-Anlehen gegen unter⸗ pfändliche Sicherheit: Kapital 17 70,975 rückständige Zinsen. . . .. .... 5493 4 Zieler-Anlehen gegen unterpfänd— liche Sicherheit: ; Kapital 121,312 rückständige Zinsen 504 121816 2 5) Anlehen auf Obligationen auf den Inhaber: a) Staats, und Gemeinde⸗ Obligationen b) Obligationen mitwenigstens doppelter unterpfändlicher Sicherheit c) Prioritäts⸗Obligationen. . 6) Anlehen gegen Faustpfänder: J auf bestimmte kurze Zeit b) auf laufende Rechnung ... 7) , einschließlich des Anstaltsgebäudes 8) Wechsel im Portefeuille 9 Discontirte Coupons 10) Guthaben bei Agenten 11 Vorhandenes Mobiliar 12) Zinsraten am 31. Dezember aus den Contis Nr. 2 — 13) Ausstehende Prämienraten 145 Deckungskapital der in Rückver sicherung gegebenen Summen ..
25, 2
lO0l430
1776, 468 2
125.649
101, 8
6h / 65 2902573
41h 006
8 957 974
42,171
nnn nn,
und der Stand der Reserve und Sicherheitsfonds wie oben angegeben am 31. Dezember 1867........... .
Stuttgart, den 9. Mai 1868.
Passiva: thlr. j thlr. . Eingelegte Sparkassengelder: ) vf d sa vf l Auf laufende Rechnung 175,917 8 6 Gegen Ausstellung von Sparkassen—
scheinen: Y Lit. A. A 3 u. 33 pCt 3) 2 D. a. u. D. b. à 3h pCt. ..... z » B. à 4 pCt. auf unbestimmte längere Zeit 5) Lit. C. a2 pCt. auf bestimmte Zeit 6) Kapitaleinlagen à 4 pCt. mit Dividenden -⸗Antheil ausgegebene Obligationen Zinsen 7) Pfandbriefe à 5p Ct. mit Dividen den⸗Antheil Zinsen 8) Deckungskapital für die Renten und Kapitalversicherungen 9) Deckungskapital für die Lebens. Versicherungen 10) Deckungskapital für die Rotten burger Wittwenkasse, und zwar der Männer der Frauen II) Deckungs kapital sür die Ludwigs und Louisenstiftung und zwar der Väter JJ 12) Vortrag der ausstehenden Prä- mienraten der Rückversicherungen 345 13) Zur Ausbezahlung bereit lie— gende Renten inkl. Dividenden 47,350 14) Zur Ausbezahlung bereit liegende Abfertigungen 409 15) Dividendebetrag der Versicherun gen auf aufgeschobene Renten und Kapitalversicherungen 16) Dividendebetrag der Lebensver— sicherungen 17) Dividendebetrag der 4prozent. Kapital⸗Einlagen 18) Unerhobene verfallene Pensionen der Rottenburger Wittwenkasse 19) Unerhobene verfallene Pensionen der Ludwigs ⸗ und Louisenstiftung Reines Vermögen der Anstalt: 20) a) Sicherheitsfonds für die Ren⸗ ten⸗ und Kapitalversicherungen . 21) b) Sicherheitsfonds für die Lebensversicherung 22) e) Allgemeiner Reservefonds. . . 23) ö Reserve für die Rottenburger ena 24) e) Reserve für die Ludwigs und Sohn,,
96, 148 99 013
692 498
28.114
. hl / a
56h / 371 l 4/285
7 Y ᷣ65? 1.276 362 9l 724
26, 174 3 390
27031 165, 16
39/183
19024 165.162
14,165 II / 53
— 1 249,390 8 —
—mnn n Thlr. 215,681. 18. 3. y 14,153. 28. 6. 2W0I/527. 19. 9. x 47,862. 18. 3. 249,390. 8. — Der Verwaltungsrath.
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Na Eröffnung der Strecke Waldenburg⸗Altwasser der ell ffn heb bahn wird vom 10. 2. Mts. ab ein Steinkohlen⸗Verband⸗Tarif von Altwasser nach den Stationen der Berlin- Görlitzer Eisenhahn, der Königlichen Ostbahn, der Berlin⸗Potsdam-Magdeburger Eisenbahn, der Königlichen Sächsischen Staats⸗Eisenbahn und der Leipzig-Dres— dener Eisenbahn⸗ Compagnie nach Maßgabe derselben Grundsätze, welche bei Berechnung der bereits bestehenden Tarife angewendet wer⸗— den, eingeführt. Druck Exemplare der bezüVglichen Tarife sind bei den Stationen Dittersbach und Görlitz zum Preise von 1 Sgr. pro Stück käuflich zu beziehen. Berlin, den 4. Juli 1868.
Königliche Direction der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn.
12399 Bekanntmachung.
r Berlin ⸗Sorüni.er Fisenbahn. Der § 5 ad b. unseres Tarifs wird hierdurch aufgehoben und treten an Stelle desselben die nachfolgenden n n ,
Nachnahmebeträge von 5 Sgr. ; vißons,, 9 Sgr. und darunter sind pro
Für höhere Nachnahmen, mögen dieselben zur Zahlung gelangen oder nicht, wird eine Provision von 2 Pf, pro Thaler erhoben, wobei Nachnahmebeträge unter einem Thaler für einen vollen Thaler, von 1 Thaler ab aber Zwischenbeträge von 15 Sgr. und mehr gleichfalls für volle Thaler gerechnet werden, geringere Zwischenbeträge dagegen außer Betracht bleiben. Die Provision wird aufwärts auf volle Silbergroschen abgerundet und als Minimum für jede Nachnahme 1 Sgr. erhoben. Die Provision wird vom Em— pfänger eingezogen, nur für Nachnahme bei Frankaturen wird sie vom Versender erhoben, wenn dieser auf dem Fracht- briefe nicht ausdrücklich bemerkt hat, daß die Provision zur
Erhebung auf den Empfänger angewiesen ist. Görlitz, den 7. Juli 1868. Die Direction.
So eben ersehien in unserem Verlage: Zeitschrift fää6r dus Kery- ,. Hütten- m. Salinen- Wesen in dem preussischen Stante. herausgegeben in dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bd. XVI. Lief. 1 und 2. Preis kür den eompleten Band 43 Thlr. Berlin, 15. Juli 1868. Ernst d Korn.
Das Abonnement beträgt A Thlr. sür das ierteljahr. Ansertionspreis sür den Uaum einer
Druchzeile Q Sgr. 9
Königlich Preusßischer
Alle Ppost-Anslalten des In und Auslandes nehmen gesteilung an, sür Gerlin die Eypedition des flönigl. preußischen Staals- Anzeigers:
Behren⸗Ttrasse Nr. Ja, Ede der Wilhelmsslraße.
Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 17. Juli, Abends
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General- Lieutenant z. D. von Röder, bisherigen Inspecteur der Besatzung von Mainz, das Kreuz der Comthure des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen, und Den Ober -⸗Gerichts⸗Assessor Jecklin zu Cassel zum Regie⸗ rungs⸗Rathe zu ernennen; sowie Den hiesigen Kaufleuten, Parfümerie: und Kurzwaaren⸗ Händlern Herrmann Louis 9 und Eduard Kraemer das Prädikat als Königliche Hoflieferanten zu verleihen.
Verordnung, betreffend die Höhe und die Art der Erhebung der jährlichen Aversional⸗ Beitrge in den von dem Zollvereine ausgeschlossenen Gebietstheilen.
Vom 30. Mai 1868.
Wir Wilbelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. ,
verordnen auf Grund des Gesetzes vom 5. März 1868, betref . fend die Erhebung jährlicher Aversiongl-Beiträge in den von dem Zollverein n, , y, . esetzsammlung Seite 205), auf den Äntrag Unseres Finanzministers, was folgt:
§. J. Die in den von dem Zollvereine aus eschlossenen Gebietstheilen als Ersatz der zu den Ausgaben de Norddeut⸗ schen Bundes zu zahlenden Aversen für Zölle und Verbrauchẽs⸗ steuern zu erhebenden Beiträge (8. 1 des Gesetzes vom 5. März 1868) werden für das Jahr 1868 auf den dritten Theil der— jenigen Beträge an Klassensteuer und klassifizirter Eintommen⸗ teuer festgesezt, welche in den einzelnen Ortschaften der betref · , , Gebietstheile für 8 ed chn ahr nach der stattgefun⸗ denen Veranlagung zur Erhebung gelangen. ,
§. 2. Ale e rag. F. ) sind, soweit sie nicht in Gemäß— heit des §. 3 des vorangeführten Gesetzes von den Kommunen zur Abführung im Ganzen an die Staatskasse übernommen werden, in der Form von Zuschlägen zur Klassensteuer und klassifizirten Einkommensteuer zu erheben. ⸗
§. 3. Unser Finanzminister ist mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt. ö .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel,
Gegeben Berlin, den 30. Mai 1868.
(L. S) Wilhelm. von der Heydt.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Regierungs⸗Rathe Jecklin zu Cassel ist die Stelle eines Mitgliedes der dortigen Königlichen Eisenbahn ˖ Direction verliehen worden. .
X bisherige Eisenbahn⸗Ingenieur Tasch zu Fulda ist um Königlichen EisenbahnBaumeister ernannt und demselben * von ihm seither kommissarisch verwaltete dortige Eisenbahn⸗ Baumeister. Stelle bei der Bebra-Hanauer Eisenbahn definitiv
verliehen worden.
Das dem C. F. Böttcher in Charlottenburg unter dem
31. Mai 1866 ertheilte Patent auf eine Garntrockenmaschine in der durch Zeichnung und Beschreibung angegebenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken,
ist aufgehoben.
1868.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der praktische Arzt r. König zu Prüm ist zum Kreis- Physikus des Kreises rum ernannt worden.
Preußische Bank.
Wochen ⸗ Uehersicht der Preußischen Bank vom 165. Juli 1868.
Activa. I) Geprägtes Geld und Barren Thlr. 95,595 000 7 Kassen ⸗Anweisungen, Privatbanknoten und Darlehnskassenscheine 2 2, 114,000 3) Wechsel⸗Bestände 64.257 000 4 Lombard ⸗Bestände 17,230 000 5 Staatspapiere, verschiedene Forderungen 15645000
und Activa Thlr. 143 6840090 3 Depositen ⸗Kapitalien
. 20 530 000 8) Guthaben der Staats ⸗Kassen, Institute
und Privatpersonen, mit Einschluß des
Giro⸗Verkehrs 1307006 Berlin, den 15. J
Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. Kühnem ann. Boese. Rotth. Gallen kamp.
von Könen.
6) Banknoten im Umlauf
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Evangelischen Ober-Kirchenraths, Mathis, nach der Schweiz.
; * Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß im laufenden Jahre 18858 junge Leute in die Schiffsjungen⸗Abtheilung der Bundes Kriegsmarine nicht mehr aufgenommen werden können. Kiel, 16. Juli 1868. ᷣ ) Königliches Kommando der Marine Station der Ostsee. Heldt, Capitain zur See.
In Tiegenhof, im Regierungs-Bezirk Danzig, wird am 1. Augqust er. eine Telegraphen⸗ Station mit beschränktem Tagesdienst lefr. §. 4 der Telegraphen ⸗ Ordnung) eröffnet werden. Königsberg i / Pr., den 15. Juli 1868. Telegraphen ˖ Direction.
Zu Imnau wird am 20. Juli a. «e eine selbstständige Telegra⸗ phen Station mit heschränktem Tagesdienst eröffnet werden.
Frankfurt a. M., den 16. Juli 1868. Telegraphen ⸗ Direction.
Bekanntmachung.
Fur die weltere Dauer der diesjäbrigen Badesaison besteben zwi⸗ schen dem Festlande und den Nerdsee Bädern auf den Inseln Föhr (Wyck) und Sylt folgende Post Verbindungen: ) Von Husum nach Föhr (Wyck) resp. Sylt: durch die Dampfschiffe Rord rres. land. und Sylt, nach Wyck: täglich, mit Ausnabme der Sonntag am 19. Juli, 2. 16. und 30 August 6. 13. und 20 Sepiember nach Sylt bis zum 27. August, am Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, vom 28. August ab am Montag, Donnerstag, Freitag und Sonn-. abend. Am 18. vom 20. bis 29. Juli, am 1. vom 3 bie 12, vom 17. bis 26. und am 31. August, vom 1. bis 5, vom 7 bis 105, vom js bis 19. und am 2 , 22. und 24. Sepiember sind Wock resp. Sylt bei Benutzung des Eisenbabnzuges 6 Ubr früd von Hamburg noch an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Uckersabrt nack Wock ca. 3 und nach Splt ca. 5 Stunden. 2 Von Flensburg ü ber Dagebüll nach Wyck auf Föhr. Von Flensburg nach Dagebüll
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