1868 / 168 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bis jetzt noch nicht zur Zahlun präsentirt worden sind und mit dem

1 Juli 1876 erloschen sein werden. Gotha, am 3. Juli 1868. —ͤ Herzoglich sächsisches Staatsministerium. v. Seebach.

2341 lem gubeckische Staats ⸗Anleihe von 1850,

In Gegenwart der Notare Dr, Kulenkamp und Dr. Asschen feldt sind heute von obiger Anleihe ausgelooset worden: . A. Nr. 72. 20. 583. 592 a 1000 Thlr. 4000 Thlr. B. Rr. 124. 154. 186. 225. 230. 456. 756. S1I6. 965. 1330. 1618. 1669. 1770. 1787. 1882. 2451 O. Nr. 7. 46. 1606. 1907. 2272. 3051 ... 1 * D. Nr. 304. 840 ö , D T Fry JGG.

——

Die Auszahlung findet am 2. Januar 1869 gegen Einlieferung der Original · Obligationen und aller später fällig werdenden Coupons statt und zwar nach Wahl der Inhaber :

in Berlin bei Herten Gebrüder Schickler oder bei Herren Mendelssohn & Eo.

in Hamburg bei Herren Haller Söhle & Co.,

in Lübeck an der Stadt kasse—

Diejenigen Inhaber, welche die Zahlung in Berlin oder Ham⸗ burg entgegennehmen wollen, haben ihre Obligationen zwischen dem J. und 15. Dezember 1868 bei einem der gedachten Banquier - Häuser abstempeln zu lassen. ö

Fur die nicht also abgestempelten Obligationen kann die Zahlung nur in Lübeck entgegengenommen werden,

Ueber den Faͤlligkeits⸗ Termin hinaus werden die ausgelooseten Obligationen an deren Inhaber nicht weiter verzinset.

Lübeck, den 1. Juli 1868.

as Finanz-Departement.

Verschiedene Bekanntmachungen. L273]

Kéatien- Gesellsehaft kür Eisen- Industrie zu Styrum, Station Oberhausen.

Unter Bezugnahme auf unser Rundschreiben vom 25. November 1862 theilen wir hierdurch mit, dass wir unserem Betriebs- Direktor, Herrn J. W. Kohl, nach S§. 19 unseres Statuts Vollmacht ertheilten, in Verbindung mit unserem kaufmännischen Direktor, Herrn Clemens Hiegemahn, die laufende Korrespondenz, das Wechselgiro (Iudosse- ment. so wie Qaittungen über geleistete Lahlungen zu vollziehen.

Feide Herren sind befugt, die Unterschrilt des Vorsitzenden und ztellvertretenden Vorsstzenden unseres Collegii zu contrasigniren.

Styrum, Station Oberhausen, den 11. Juli 1868,

Der Vorstand.

S000 *

Dal ch 8 8 1 9 26 8 Fine steuerfreie Silher. Prioritäts- Anleihe der K. kK. prix.

lemherg · ( ernowiti - Hisenhahn - Cesellschaft.

(Emission vom Jahre 1867.)

Die K. K. priv. Lemberg- Czernowitz Eisenbahn- Gesellschaft emit- tirt zum Baue der Linie Gzernowitz-Sruczawa eine Prioritzts-An- leihe von' zwölf Minionen Gnjden österr. Währ. in, Silber, in 40 560 Schuldversehreibungen à 300 FI. öst. W. in Silber, oder 36 Pfd. Sterling; oder J50 Eranos, oder 200 Thlr. Vsreins- münze, oder 356 Fi. sid. Währ., oder 353 FI. holländisch und erkolgt die Emission nach Verhältniss des fortschreitenden Baues.

Nachäem die Erdarbeiten, sowie die kleineren Objekte auf den meisten Strecken der Linie Czernowitz-Suezawa bereits vollendet, die grösseren Objekte und Ceberbrückungen in vollem Baue hegriflen sind, End die rasche Vollendung der Bahn angestrebt wird, so hat, die Lem- berg- Czernowitz - Eisenbahn- Gesellschaft im Sinne des Beschlusses der General-Versammlung vom 2. April d. J. beschlossen,

4. Missionen Gulden österr. Nähr. in Silber

der obenbereichneten Prioritäts- Anlehens zur öffentlichen Subscription

aufaulegen. PDiB Obligationen werden mit fünk Prozent pro anno in effektiver

Silbermünze verzinst.

Pie Auszabsung der Linsen erfolgt Kostenfrei uml Olame edem wie inner genrtet em Ahn. in halbiährigen zten Am J. Mai und 1. November jeden Jahres nach Wahl des Be;

itzers in Wien, Lemberg, London, Amsterdam in der Währung des berüglichen Platzes.

Die Rkückrahlung des Anlehens beginnt im Jahre 1870 und geschieht innerhalb 70 Jahren durch Verloosung. Sie erfolgt 6 Monate nach der Tiehung im vollen Neun werthe in effektiver Silbermünze oder Pfunden

Sterling an den obgenannten Plätzen. Fär die Lablung der Linsen und Rückzablungaraten haftet das ganze bewegliche und unbewegliehe Vermögen der K. K,

die Berichtigung der Linsen und Rückahlungaraten, dieses

nannten neuen Bahnstrecke, in zweiter Linie aus dem verfügbaren Rein-

ertra gnisse der Bahn von Lemberg bis Czernowitz.

aris. Berlin, Frankfurt a. M. und

priv. Lemberg- Czer-

no witz -Eisenbahn-Geselfzchaft und vor Allem die Bahn von Czernwii bis Suczawa, welche noch in Keiner Weise belastet ist, und gesehicht Anlehens, welches die Priorität vor allen Ansprüchen der Aetionaire auf Einsen und pividenden geniesst, in erster Linie aus dem Reinerträgnisse der ge-

og Die R. K. österreichische Regierung hat für die Czernowitz -Suezanwa- Eisenbahn ein jährliehes Reinerträgnlas von 70,000 Fl. in effektiver Silbermünze garantirt, und nachdem das Reinerträgnies für die Linie Lem berg- Czernowitz mit 1B 500, 000 FI. in effektiver Silbermünze vom Staate Fewährseistet ist, und bisher von dem gesammten garantirten jůhr- siehen Keinerträgnisse pr. 2,200,090 Fl. durch das erste Anlehen der K. K. priv. Lemberg · Ceernowit - Eisenbahn- Gesellschaft nur ein Betrag von 600, 000 Fl. in Anspruch genommen wird so verbleibt ein vom Staate garantirtes jahrlich es Minimal-Reinertrigniss von 1,600, 9900]. ist. m lan akhekhii ger Sispermünze als Bedeckung für, die zins on nnd üe Tilgung des gegenwärtigen Anlehens, wolohem

ler erste Anspruch hierauf eingeräumt wird. Pieses Unternehmen bietet daher diesem neuen Anlehen die vollste

Sicherbeit und cin bis zum LZeitpunkte der Rückrzablung vollständig ge- zichertes, von der Einkommeęnztener und jedem wie immer gonr- teten Abzuge befreltes Erträgniss.

Die nunmehr 47 Meilen lange Linie Lemberg-Suezawa erreieht die zusserste Grenze der Bukowina und bildet somit den Anknüpkuntzzpunkt an dic moldauischen und russischen Bahnen und ein Glied jenes Schienen, weges, welcher bestimmt ist, das Schwarze Meer mit der Nord- und Ostsec zu verbinden.

hie Concession zur Verlängerung der Babn von Sucraxa nach Roman-Botuschany und nach Jassy. (in der Riebtung gegen Bukarest) wurde Seitens der rumänischen Regierung ertheilt und werden die Bau- arbeiten auch auk dieser Bahn durch die semberg . Czernowitz - Eisenbahn- Gesellschaft demnächst in Angriff genommen, wou alle Vorbereitungen bereits getroffen sind. Der Bau der russischen Bahn von Odessa über Tiraspos nach Kischineff schreitet rasch vorwärts und unterliegt aueh die baldige Inangriflnahme des Baues der, Verbindungsstrecke von Jassy nach Kischineff keine Strecke von 10 Meilen) keinem 6 nach deren Herstellung die Lemberg-Gzern o witz? Eisenbahn ein Miigliel einer de wiehtigsten Weltlinien bilden wird.

Subs eriptions-Bedin nis s e.

1) Die Leiehnung erfolzt am 20, 2. und 22. Juli 1868 bei: der Amglo-O esterreichischenm Ranks in Wiem,

Hemma herꝶ́, bei den Ilerren Leipziger & Kichter ia Berllm, Leipziger & Kichter in KEres len, v. Een ie er A Spmme in Frank Cart a. M., CGChrilcer Henediet in Stuttgart,

n n n n n

nungen de aufgelegte Summe erreicht wird. Das Resultat der Leich- unöchichst durch die öffentlichen Blätter auf den bezeichneten Plätze

bekannt gemacht werden.

2) Der Emissionsconrs für je eine obligation von 309 dulden österr. Währung Silber, oder 30 Pfad. ien n oder 750 Franos, oder O Fiir. Ver elꝛnusgmaiꝛm*e, oder bo Fi. sad. Vin. oaser 359 FI. holländisch nominale ist ;

in Wien und Lemperg FI. 314,50 Ssterr. Währung Sllber, aut den auswärtigen Flätzen Thaler 143. Pr. Ort. (i Thaler -= FI. 145 südd. Währ,)

Pis laufenden Einsen der 6bfigationen sind bei Abnahme derselben Lu vergüten.

3) Pei der Leichnung sind als Caution 196 von dem Nominale der gezeiehneten Obligationen in Baarem oder in börsenmässigen Werth papieren zu erlegen. Von dieser Caution wird bei einer etwaigen Re- duetion der entsprechende Betrag auf Verlangen zurückerstattet.

4) Die Abnahme der . zufallenden Obligationen hat

an der betreffenden Leichnungsstelle

auf den übrizen Plätzen in der Währung derselben bis längstens 1. Ok IEGOHeEr cs . J. au geschehen, kann aber auch früher und 2war vom Leitpunkte der Be- kanntmachung des Leichnungs-Resulta es an ganz, oder auch in Theil. beträgen von einer oder mehreren Obligationen erfolgen. 5) Jeder Leichner ist diesen Suhseri tionsbedingungen unterworfen.

stens 1. Oktoher 1868 verfällt die Caution. Wien, im Juli 1868.

men wir Fuß seriptionen auf die 5 o steuerfreien garantirten Pridritäts -0hligationen der k. E. priv. Lemberg · Cgerno witer Fisenhahn- Gesell.

Schaft ( mission 1867)

jlontag, 20., Dienstag, 2A. und

Mittwoch, WX. Juli a. C.

entgegen. Kerim, im Juli i868.

lLeihliger

KRehrenstrange 20.

der Filfale der Amglo-Oesterreiehischenm HKam ka in .

wird aber schon vor qem 22. Juli geschlossen, sobald durch die Zeich

nungen und eine erwa nöthig werdende Reduction derselben wird ehe-

egen Bezahlung u. z. in Wien oder Lemberg in öst. Währ. Silber (oder zum Tageseourse des Silbers),

Bj Nichtabnahme der auf ihn entfallenden Obligationen bis län-

In Beyug auf obige Bekanntmachung nel.

t 1um (ourse von 716 Pro. zent in preuss. (ourt. Caclusive laufende Jinseh

kichter.

8 Das Abonnement beträgt A Thlr. für das bierteljahr. Insertionspreis für den Kaum einer Druchzeile SZz Sgr.

Königlich

3

Preuszischer

Alle Post-Anstalten des An und Auslandes . Sestellung an, für gerlin die Expedition des Königl. preußischen Staats - Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. a, Eche der Wilhelmstraße.

Anzeiger.

* 168.

1868.

Se. Majestät der Künig haben Allergnädigst geruht:

Dem Hauptmann Thielen in der 10. Gendarmerie-Bri⸗ gade und dem General-Vikariats Archivar Carl Kurze zu Paderborn den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, so wie dem Graveur Carl Friedrich zu Berlin das Allgemeine Ehren— zeichen zu verleihen;

Den Appellgtionsgerichts-Direktor von Stockhausen zu Arnsberg zum Vice⸗Präsidenten des Ostpreußischen Tribunals in Königsberg zu ernennen;

Dem Regierungs-Rathe von Boxrries in Hildesheim den Charakter als Geheimer Regierungs- Rath zu verleihen; und

Den Regierungs-Assessor a. D. Otto Bach zum Land⸗ ,, Kreises Simmern im Regierungsbezirk Coblenz zu e en.

Berlin, 18. Juli. Ihre Durchlaucht die Frau Fürstin von Liegnitz ist aus Bad Homburg in Sanssouci angekommen. gi t

zT orddeutscher Bund.

Allerhöchster Erlaß vom 4. Juli 1868, betreffend die in Gemäßheit des Gesetzes vom 9. November 186 ö Ausgabe von verzinslichen Schatzanweisungen.

Auf Ihren Bericht vom J. d. M. genehmige Ich, daß in Gemäßheit des Gesetzes vom 9. Movpe nb i m, , be⸗ treffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenvertheidigung (Bundesgesetzblatt S. 157 ff., verzinsliche Schatzanweisungen im Betrage von drei Millionen sechshunderttausend Thalern und zwar in Abschnitten von je Hundert Thalern und Tausend Thalern ausgegeben werden. Zugleich ermächtige Ich Sie, den Zinssatz dieser Schatz⸗ anweisungen und die Dauer ihrer Umlaufszeit, welche den Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten darf, den Verhält—

nissen entsprechend, nach Ihrem Ermessen zu bestimmen und

jedesmal zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Ich überlasse Ihnen, die Prxeußische Hauptverwaltung der Staatsschulden hiernach mit näherer Anweisung zu versehen und diesen Meinen Erlaß durch das Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.

Schloß Babelsberg, den 4. Juli 1868.

Wilhelm. Gr. v. Bis marck⸗Schönhausen. An den Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Das 25. Stück des Bundes-Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 136 den Allerhöchsten Erlaß vom 4. Juli 1888, be— treffend die in Gemäßheit des Gesetzes vom 9. November 1867 genehmigte Ausgabe von verzinslichen Schatzanweisungen; unter

Nr. 137 die Beglaubigung des Königlich griechischen außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers Gregor Ypsilanti beim Norddeutschen Bunde, und unter

Nr. 138 die Ernennung des Kaufmanns N. Krohn zu Funchal (Madeira) zum Konsul des Norddeutschen Bundes.

Berlin, den 18. Juli 1868.

Zeitungs-Comtoir.

NMinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche , Arbeiten.

Dem Regierungs- und Baurath Giersberg hierselbst ist die bisher von ihm kommissarisch verwaltete Stelle kiestha t technischen Mitgliedes und Mitdirigenten der Königlichen Ministerial⸗Bau⸗Kommission definitiv Übertragen.

Justiz⸗Ministerium. Der Kreisrichter Hankwitz in Bahn ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Wriezen und zugleich zum Notar im

Departement des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohn— sitzes in Wriezen, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Gymnasial⸗Oberlehrer Flesch zu Trier ist das Prä⸗ dikat »Professor« beigelegt . . ö . Der Lehrer Graszynski aus Murowana⸗Goslin ist als Lehrer der Uebungsschule des katholischen Schullehrer⸗Seminars zu Paradies angestellt worden.

Allgemeine Verfügung, betreffend das Medizinalwesen im Regierungs-⸗Bezirk Cassel. Vom 13. . 1

. Um die ini Regierungs-⸗Bezirk Cassel bestehende Organisa⸗ tion des Medizinalwesens mit den in den älteren Theilen der Monarchie gültigen Einrichtungen soweit als nöthig in Einklang zu bringen, bestimme ich kraft der mir durch die Verordnung vom 13. Mai 1867 GeS. S. 667— ertheilten Ermächtigung für den Umfang des Regierungs-Bezirks Cassel, unter Auf⸗ hebung der entgegenstehenden Vorschriften, was folgt:

. Für jeden landräthlichen Kreis ist ein Kreisphysikus und ein Kreiswundarzt mit den für die älteren Theile der Mon⸗ archie gültigen Verpflichtungen, Dienstobliegenheiten und Kom⸗ , zu bestellen.

) Den bisherigen Amtsphysikern und Amtswundärzten verbleibt, insofern sie nicht als Kreisphysiker oder Kreiswund⸗ ärzte angestellt werden, ihr seither bezogenes Gehalt. Sie haben dafür die gesammte Armenpraxis als Aerzte, Wundärzte und Geburtshelfer in dem Bezirk, für welchen sie zur Zeit bestellt sind, wie seither unentgeltlich auszuüben, und ebenso die Kranken in den öffentlichen Anstalten, als Armen⸗, Siechen⸗, Gefangen⸗, Korrections⸗ und Straf⸗Häusern, insofern nicht be⸗ sondere Aerzte bei denselben angestellt sind, zu besorgen. Alle forensischen und medizinalpolizeilichen Geschäfte gehen auf die Kreisphysiker und Kreiswundärzte über,

3) Die Amtsphysiker haben die öffentlichen Schutzpocken⸗ Impfungen innerhalb ihres Amtsbezirks nach Maßgabe der , vom 31. Dezember 1828 auch fernerhin vorzu⸗ nehmen.

H Die Amtsphysiker und Amtswundärzte können mit Beibehaltung ihres Gehalts an einen andern erledigten Bezirk versetzt werden.

3) Wird die Stelle eines Amtsphysikus oder eines Amts⸗ wundarztes durch Tod oder Versetzung erledigt, so soll ein im Bezirk ansässiger Arzt gegen entsprechende Vergütung mit Wahr⸗ nehmung der unter den Nummern 2 und 3 erwähnten Geschäfte , werden. U

6) Hinsichtlich des Studiums, der Thierheilkunde, so wie der Prüfung der approbirten Thierärzte, der Kreis- und der Bezirks ⸗Thierärzte treten die in den älteren Theilen der Monarchie gültigen Bestimmungen in Kraft.

J) Die aus kurhessischer Zeit übernommenen Kreis Thier⸗ ärzte bleiben im Genuß ihrer Besoldungen und Kompetenzen und rücken bei eintretenden Vakanzen in die ihnen nach ihrem Amtsalter zukommenden höheren Normal⸗Besoldungen auf. Neu angestellte Kreis-Thierärzte haben die den Kreis⸗-Thier⸗ ärzten in den älteren Landestheilen gewährten Einnahmen an Besoldungen und Kompetenzen zu beziehen. An den Verpflich⸗ tungen der Kreis-Thierärzte im Regierungs-Bezirk Cassel

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