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wird für jetzt Nichts 1 Doch haben sie 6 nnen des Verfahrens beim Ausbruch ansteckender Krankheiten nach den in den älteren Landestheilen gültigen Bestimmungen zu richten, soweit nicht besondere noch in Kraft gebliebene kur⸗ hessische gesetzliche Vorschriften ein anderes Verfahren ausdrück— lich bestimmen.
8 Hinsichtlich des Apothekenwesens treten: a) das Regle— ment vom 11. August 1864, über Qualification, Lehr- uͤnd Servirzeit, sowie über Prüfung der Apotheker-Lehrlinge und Apotheker⸗-Gehülfen; b) die in den älteren Landestheilen gülti— gen Vorschriften über Apotheken-Visitationen; () die in den äl— teren Landestheilen gültigen Vorschriften über die Behandlun der Real-Privilegien und der persönlichen Apotheken-Konzes— sionen in Kraft.
9 Desgleichen treten die hinsichtlich der Zahnärzte, der Bader und der Heildiener in den älteren Landesthellen gültigen Vorschriften in Kraft.
10. Die kurhessische Verordnung vom 31. Dezember 1828 wider die Verbreitung der Blatternseuche und wegen Impfung der Schutzpocken behält Gültigkeit. Der Regierung zu Cassel bleibt überlassen, etwa nöthig befundene Aenderungen hinsicht— lich ihrer Ausführung anzuordnen. Die Impfhonorare bei den öffentlichen Schutzbocken Impfungen werden für die Kreis-Haupt—⸗ städte auf 8 Sgr., für die übrigen Landestheile auf 4 Sgr. fest— gesetzt. Für Arme zahlt die Gemeinde das Impfhonorar. Digten und Reisekosten werden bei dem Impfgeschäft nicht gewährt. —;
II) Die Verordnung vom 15. Mai 1824 über die Besichti⸗ gung der Todten bleibt in Kraft.
Berlin, den 13. Juli 1868.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— ,n, von Mühler.
Saupt⸗ Verwaltung der Staats schulden.
Bekanntmachung. Bei der am 1. d. Mts. öffentlich in Gegenwart eines No— tars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu til— e n, Stamm⸗Actien und Prioritäts Obligationen der Rieder—
chlesischMärkischen Eisenbahn sind gezogen? a) die im anliegenden Verzeichniß (2) aufgeführten 995 Stück Stamni⸗Actien à 100 Thlr., b) 232 Stück Prioritäts-Obligationen Ser. J. à 100 Thlr., 465 * J ö Ser. II. à 50 Thlr., 109 * x * Sen. 1V. à 100 Thlr.
Die Nummern der Letzteren sind durch die Beilage unferer in Nr. 161 dieses Blattes veröffentlichten Bekanntmachung vom J. d. Mts. mitgetheilt.
Wir wiederholen hiermit, daß der Kapitalbetrag der ge— kündigten Stamm-Actien zugleich mit den Zinsen für das 2. Se— mester d. Is., vom 15. Dezember d. Is. ab, der Kapitalbetrag der Prioritäts-Obligationen aber von 2. Januar k. J. ab, gegen Quittung und Rückgabe der Actien und Obligationen und der dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zinschupons über die Zinsen vom 1. Januar k. J. ab nebst Talons bei der Haupt⸗ kasse der Niederschlesisch-⸗Märkischen Eisen bahn hier— selbst in den gewöhnlichen Geschäftsstunden zu erheben ist.
Die in Rede stehenden Actien und Obligationen werden auch bei den Stationskassen zu Breslau, Frankfurt a. O. und Liegnitz eingelöst; es wird jedoch die Zeit, wäh— rend welcher die Einlösung bei diesen Kassen bewirkt werden kann, von der Königlichen Direction der Riederschlesisch⸗Märki— schen Eisenbahn noch besonders bekannt gemacht werden.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons wird vom Kapitale gekürzt. Vom 1. Januar k. Is. ab hört die Verzinsung der Actien und Obligattonen auf.
Zugleich werden die früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten noch rückständigen Stamm-⸗Actien und die in der Beilage der gedachten Bekanntmachung aufgeführten rückstän⸗ digen Obligatlonen wiederholt und mit dem Bemerken aufge⸗ rufen daß ihre Verzinsung mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.
Berlin, den 15. Juli 1868.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.
A. liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats. und Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, aus Carlsbad.
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident der Immediat⸗Justiz⸗Examinations⸗Kommisston, Bode, nach Kissingen.
Kanzlei Diätar im Kriegsmin. ernannt.
Die auf die Dauer der Bade-Saison berechneten Vost · Ver bindungen des Nordseebades Norderney gestalten sich für die Zeit vom 21. bis incl. 30. Juli er. wie folgt: ;
A. Zwischen Emden und Norderney.
Die Verbindung wird durch Dampsschiffe unterhalten, deren Ab. fahrt in der Richtung von Emden nach Norderney stattfindet: am 21. . um 8j Uhr Vorm., am 22. Juli um 9 Uhr Vorm., am
3. Juli um 19 Uhr Vorm, am 24. Juli um 11 Uhr Vorn, am 25. Juli um 113 Uhr Vorm., am 26. Juli um 1I Uhr Vorm, am 27. Juli um 13 Uhr Nachm., am 23. Juli um 10 Ühr Vorm, am 29. Juli um 11 Uhr Vorm.
Diese Verbindung wird postseitig nur zum Transport von Brie f⸗ po st-Gegenständen benutzt.
Die Fahrzeit von Emden nach Norderney beträgt 1 Stunden.
B. Zwischen Geestemünde und Nordernev.
Die Verbindung wird gleichfalls durch Dampfschiffe vermittelt,
welche aus Geestemünde abfahren: am 22. Juli um 67 Uhr früh, l 2 k v» 8 v früh. Die Schiffe nehmen den Anschluß auf von dem am Abend zuvor um 744 Uhr in Geestemünde eingetroffenen Zuge von Hannover, am 27. Juli um 107 Uhr Vorm. J Mittags, nach Ankunft des in Geestemünde um 833 Uhr Vorm. anlangenden Zuges von Hannoper.
Andere Postsendungen, als Briefpost - Gegenstände werden mit den betreffenden Schiffen nicht befördert. Die Fahrzeit von Geeste— münde bis Norderney beträgt 5 — 6 Stunden.
C. Zwischen Norden und Norderney. 1) auf dem direkten Wege über Norddeich.
Von Norden wird täglich eine Personenpost nach Norddeich ab— gefertigt, welche zu Norddeich mit einem Fährschiffe nach Norderney in unmittelbarem Zusammenhange steht.
Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 21. Juli um 11 Uhr Vorm, am 22. Juli um 11 Ühr Vorm, am 23. Juli um 125 Ühr Nachm., am 24. Juli um 17 Uhr Nachm., am 25. Juli um 31 uhr Nachm., am 26. Juli um 2 Uhr früh und 3 Uhr Nachm., ain 77. Juli um 3 Uhr früh und 4 Uhr Nachm., am 28. Juli um 45 Uhr früh und 5 Uhr Nachm., am 29. Juli um 5, Uhr früh und 6 Uhr Nachm, am 30. Juli um 7 Uhr früh.
.Die Verbindung dient nicht nur zur Beförderung von Post— Reisenden, sondern auch zur unbeschränkten Beförderung von Brief. und Wire fn rz
ie Beförderung ver Post dauert 2 Stunden, diejenige per Fähr— schiff 1 Stunde. ; ; . 2) Auf dem Wege über Hage, Hilgenriedersyhl und durch das Watt.
Diese Verbindung wird auf der ganzen Strecke durch eine tägliche Personenpost vermittelt, bei welcher eine Beförderung von Reisenden, sowie von Brief⸗ und Fahrpost-Gegenständen stattfindet. Die Trans— portdauer beträgt 37 bis 4 Stunden. Die Abfahrt von Norden ist wie folgt festgesetzz; am 21. Juli um 3* Uhr Nachm., am 22. Juli um 45 Uhr Nachm., am 23. Juli um 5 Uhr früh, am 24. Juli um 53 Uhr früh, am 25. Jul um 6z Uhr früh, am 26. Juli um 73 Uhr früh, am 27. Jüli um 8. Uhr früh, am 28. Juli um 99 Uhr Vorm., am 29. Juli Um 10 Uhr Vorm, am 30. Juli um 117 Uhr Vorm.
In Norden treffen die Posten von Emden nach einer 3*stündigen Beförderungsfrist ein um 645 Uhr früh, 35 Nachm. und 933 Uhr Abends.
Wie sich die genannten Verbindungen für die nächstfolgende Zeit gestalten, darüber bleibt weitere Publication vorbehalten. ö
Hannover, den 17. Juli 1868.
Der Ober-⸗Post-Direktor.
erranglt-Ueränderungen.
Bf fiziere, Portevee-Fähnriche 10.
A. Ernennungen Beförderungen und Versetungen.
Den 14. Juli. Meyer, Pr Lt. vom 4. Brandenbs. Inf. Regt. Nr. 24 (Großherzog von Mecklenburg Schwerin), von seinem Kom— mando als Inspekt. Off und Lehrer bei der Kriegsschule zu Potsdam, Frhr. v. Böselager Sec. Lt, vom Tönigz Haren. Regi (J. Rhein.) Nr. 7, von seinem Kommando als Inspekt. Off. und Lehrer bei der Kriegsschule zu Engers entbunden. Ritthau sen, Sec. Lt. vom hHten Brandenb Inf. Regt. Nr. 48, z. Dienstl. als Inspekt. Off. und Lehrer bei der Kriegsschule zu Potsdam Sch rumpf, Pr. G. vom Hannov. Hus. Regt. Nr. 15, zur Dienstl. als Inspekt. Off. und Lehrer bei der Kriegsschule zu Engers, Siem on, Pr. Lt. vom Königs⸗Bren. Regt. 2. Westpreuß.) Nr. 7 zur Dienstl. als Inspekt. Off. Und Lehrer bei der Kriegsschule zu Neisse kommandirt. v. Freyhold, Sec. Lt. vom Westfäl. Füs. Regt. Nr. 37 und kommandirt als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Berlin, unter Beförderung zum Pr. Lt, in das Ladettencorps einrangirt. Bar. v. Bist ram, Sec, Ct. vom 2. PPos. Inf. Regt. Nr. 19, von seinem Kommdo. als Erzieher bei dem Ka— dettenh. zu Oranienstein entbunden. v. Crousaz, Sec. Lt. vom 1. Schles. Gren. Rgt. Nr. 10, zur Dienstl. a. Erzieher b. d. Kadettenh. zu Oranienstein, Gr. E. Gluszezewsti, See. Lt. vom 3. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 16, zur Dienstl. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam, beide vom 1. August c. ab, vorläufig bis zum 1. Mai 1869, kommandirt.
Beamte der Militair-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.
Den 306 Juni. Ranfft, Kanzlei⸗Diätar vom Kriegs. Minist. zum Geh., Kanzlei Secretair, Mesfer, invalider Feldwebel, zum Janke, Babert, Klesse,
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App . Versetzung
Preußen. Ems, 17. Juli, Nachmittags. (W. T. B.) Se. Majestät der König empfingen heute Mittag eine Depu⸗ tation des Magistrats der Stadt Frankfurt a. M., an deren Spitze sich der Ober⸗Bürgermeister Dr. Mumm befand.
Oldenburg, 16. Juli. (Wes. Ztg.) Beim Landtage war ein Schreiben der Staatsregierung eingegangen, in welchem dieselbe die vom Landtage ihr entgegengetragene und gestern beschlossene Ermächtigung zur Aufnahme einer Anleihe von 140000 Thlrn. zurückwies, weil letztere ihr nicht gerechtfertigt erscheine. Die Ausgaben, um deren Deckung es gegenwärtig sich handelt, sind zwar theilweise auch außerordentlicher Natur, jedoch nicht anderer Art, als wie sie in neuerer Zeit regelmäßig im ordinären Budget vorgekommen sind. .
Als Landtagsmitglieder wurden zu den regierungsseitig Behufs Ausgleichung vorliegender Meinungsverschiedenheiten beantragten Konferenzen die Abgeordneten Ahlhorn, Müller, Oetken J., Russel und Jantzen gewählt. Die Konferenzen wer— den schon morgen stattfinden. .
Der Landtag erledigte sodann die 66 begonnenen Ver⸗ handlungen über den Entwurf einer Wasserordnung für das Herzogthum. . .
Mecklenburg. Schwerin, 17. Juli (Meckl. Anz.) Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin, sowie Se. Königliche Hoheit der Erbgroß— herzog und Ihre Hoheiten der Herzog Paul Friedrich und die Herzogin Marie sind heute Worgen zu einem mehr— tägigen Aufenthalte nach Saabor in Schlesien abgereist, um der silbernen Hochzeitsfeier des Prinzen und der Prinzessin Earo— lath beizuwohnen. Die Rückkehr hierher wird am 23. d. M. erfolgen. —
l ; Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Wilhelm reist heute zu einem längeren Aufenthalte nach Heiligendamm.
Hamburg, 17. Juli. Die Bürgerschaft hatte bekanntlich schon vor längerer Zeit an den Senat die Aufforderung ge— richtet, eine Amnestie für die wegen politischer und Preß— vergehen Verurtheilten zu erlassen. Der Senat war darauf nicht eingegangen. In Bezug hierauf ward in vorgestriger Sitzung der Bürgerschaft der Antrag gestellt, daß, weil der Senat, ohne, daß der Amnestie-⸗Antrag der Bürgerschaft er⸗ ledigt sei, die fraglichen Verurtheilten jetzt zur Verbüßung ihrer Strafen aufgefordert, nach Artikel 71 1. der Verfassung die Entscheidung des Ober-Appellationsgerichts in Lübeck dar— über einzuholen sei, ob der Senat verfassungsmäßig zu diesem Vorgehen gegen die Verurtheilten berechtigt. Der An⸗ trag ward dem Justizausschuß überwiesen. Sodann lief ein Schreiben ein, in welchem verschiedene Mitglieder der Bürger— schaft anzeigten, daß die Polizeibehörde sie, trotz der noch schwe— benden Aminestiefrage, genöthigt habe, heute die über sie ver— hängte Haft anzutreten. Schreiber verlangten daher, die Bürger— schaft möge ihre sofortige Haftentlassung beim Senate be— wirken, damit sie ihrer Pflicht als Mitglieder der Bürgerschaft genügen könnten. .
Der Präsident berichtete, der wegen anderer Angelegenheit heute versammelt gewesene Vorstand habe dies Verlangen er⸗ wogen, finde sich aber außer Stande, erfolgreiche Schritte zur Erfüllung desselben zu thun. 4.
Es wurde verlangt, daß diese Angelegenheit sofort auf die Tagesordnung gesetzt werde, wogegen der Präsident erklärte, daß dies nach der Geschäftsordnung nicht zulässig sei. Hierauf verließ ein großer Theil, der Mitglieder das Lokal. Die Ver— sammlung war daher nicht mehr beschlußfhig und es erfolgte in Gemäßheit des letzten Bürgerschafts-Beschlusses die Vertagung bis zum 2. September.
,, Dresden, 17. Juli. (Dr. Journ.. Ihre Königliche Hoheit die . Georg ist heute Nachmittag nach Sigmaringen gereist. . ö.
w Ru dolstadt, 16. Juli. Se. König— liche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin hat aus Anlaß seiner Vermählung der hiesigen Stadt zu den Kosten der beabsichtigten Errichtung eines neuen städtischen Armenhauses eine Beihülfe von 4090. Gulden bewilligt.
Hessen. Darmstadt, 16. Juli. Die »Darmst. Ztg.« schreibt: Ihre Großherzoglich-Königlichen Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Carl und Se. Großherzogliche Hoheit
der Prinz Wilhelm sind heute Vormittag zum Besuche Ihrer
Majestät der Kaiserin von Rußland nach Kissingen abgereist, — 1JI7. Juli. Das heute erschienene Regierungsblatt, Nr. 38, enthält u. Ä eine Verordnung, die Einführung der im Groß—
herzogthum über die evangelischen Kirchenangelegenheiten beste⸗ henden Bestimmungen in den ufig des Friedensvertrages mit dem Königreich Preußen vom 3. September 1866 mit dem Großherzogthum vereinigten Gebietstheilen betreffend, und eine Bekanntmachung des Ministeriums des Großherzoglichen Hau— ses und des Aeußern, den zwischen dem deuͤtschen Zoll⸗ und Handelsverein und Spanien abgeschlossenen Handels- und Schiff— fahrtsvertrag betreffend.
Baherun. München, 15. Juli. (Allg. Ztg.) Bei der heut im Gesetzgebungsausschuß der Kammer der Abgeordneten fortgesetzten zweiten Lesung des Civilprozesses gelangte einer der zwischen den Ausschüssen beider Kammern bestehenden prinzipiellen Differenzpunkte zur Erledigung. Es betrifft derselbe die Abfassung des Urtheils. Rach dem vom Ausschuß der Kammer der Abgeordneten, im wesent— lichen in Uebereinstimmung mit dem Regierungsentivurf mit 5 gegen 4 Stimmen gefaßten Beschluß, sollte die Darstellung des faktischen Theils der Entscheidungsgründe, ebenso wie die des rechtlichen, dem Richter und nicht den Parteien zustehen; der Ausschuß der Kammer der Reichsräthe hat dagegen das System des französischen Rechts angenommen, nach welchem die Abfassung des Urtheils nicht ausschließlich Sache des Gerichts ist, sie erfolgt in Frankreich vielmehr bezüglich jener Theile, welche die Darstellung des Thatbestandes und die Erklä— rungen und Anträge der , . enthalten, auf die von den Anwälten zu fertigenden sogenannten qualit,s. Der Ausschuß der Kammer der Abgeordneten ist nun heute, nach sehr ein⸗ gehender Debatte, mit 5 gegen 4 Stimmen dem Beschluß des Ausschusses der Reichsräthe beigetreten, indem Abgeordneter Wiedenhofer früher dagegen, heüt aber dafür votirt hatte, so daß hierdurch eine Uebereinstimmung beider Ausschüsse herbei⸗ geführt wurde.
— 16. Juli. (Corr. v. u. f. Deutschl Im Staats— ministerium der Justiz haben die Vorarbeiten zu der mehr— mals in den Kammern angeregten Revision des Straf— prozeßgesetzes vom 10. November 1848 begonnen. Behufs dessen sind die Gerichtshöfe zur Erstattung ihrer desfallsigen Gutachten aufgefordert worden.
— Nach telegraphischer Mittheilung ist Ihre Majestät die Kaiserin von Rußland am 16. d. Abends halb 8 ÜUhr in Kissingen eingetroffen.
— I7. Juli. Der »Süddeutschen Presse« zufolge richtete die italienische Regierung an die bayerische das Ersuchen, Ver— handlungen behufs Abschlusses eines Postvertrages anzu— bahnen und zwar auf Grundlage des unlängst zwischen den n fen Staaten und der Schweiz abgeschlosfenen Postver— rages.
Oesterreich. Wien, 17. Juli. Die »Presse« meldet aus Pesth, daß die von den Sppositions- Mitgliedern der ungarischen Wehrkom mission gegen das Wehrgesetz erhobe— nen Schwierigkeiten beseitigt sind. Das Recht des ge— meinsamen Kriegsministers, die Landwehr einzuberufen, ist aufrecht erhalten und von der Forderung einer besonderen Ar— tillerie und eines besonderen Ingenieur-Corps für Ungarn Abstand genommen worden.
In der gemeinsamen Berathung der Direction und des Ausschusses der Nationalbank, betreffend die von der Bank dem Gesetz der provisorischen Statutenänderungen gegenüber einzu— nehmende Haltung, wurde die Uebergabe einer Note an das Finanzministerium beschlossen, worin der Wunsch ausgesprochen wird, daß binnen Jahresfrist eine definitive Uebereinkunft zwi— schen dem Staat und der Bank zu Stande komme, daß schon früher eine Verminderung des Actienkapitals gestattet werde und daß jede Vereinbarung auch für Ungarn Gesetzeskraft er— lange.
gpesth, 16. Juli. In der Sitzung der Magnatentafel wurde das Gesetz über die Personalerwerb- und Haussteuer ver⸗ lesen und sodann das Gesetz über die Grundsteuer unverändert angenommen.
— 17. Juli. Der Fürst Alexander Kara georgevie er— klärte heute, wie telegraphisch gemeldet wird, auf Vorladung des Belgrader Stadtgerichts dieses für inkompetent.
Schweiz. Bern, 16. Juli. (N. Zür. Ztg.) Nationalrath hat die Berathung des Geschäftsbericht Bundesraths und Bundesgerichts begonnen. Er erledigte Abschnitte Post, Militair, Handel, Inneres und Finanzen.
Der Ständerath hat die Konzessionen für die Tessine
2 8 * 11 9 Sünde
gegen 15 Stimmen angenommen.
— 17. Juli. Der Postvertrag zwischen ODesterreich tritt, telegraphischer Meldung : ge, l. September d. J. in Kraft. Im Monat Septemt auch die Unterhandlungen wegen eines Postvertrag der Schweiz und England beginnen.
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