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ie Königli reußische Stagtsschulden⸗-Tilgungskasse in . 3 35 Inhaber dieser Schatz-Anweisung neun Monate nach heute den Betrag von
be. in schwarzer Far 1000 Thaler resp. 100 Thaler
in Worten: Ein Tausend Thaler in rother (resp. Einhundert Thaler in blauer Farbe) nebst Zinsen zu 35 Prozent. 6 Berlin, den funfzehnten Juli achtzehnhundert acht und sechszig, Königlich Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden. Löwe. Meinecke. Eck. in schwarzer Farbe. .
Den links- und rechtsseitigen gemusterten Feldern ist der Werthsbetrag jeder Anweisung zu 1000 Thlr. in rother, und zu 100 Thlr. in blauer Farbe aufgedruckt.
Die Kehrseite der Schatzanweisungen ist bei den zu 1000 Thlr. in rother Farbe, bei den zu 109. Thlr. in blauer Farbe ausge— führt. Innerhalb einer Rand-Einfassung ist folgender Text:
I) An dem umseitig angegebenen Tage der Fälligkeit und weiterhin bis zum Ablauf der Verjährungsfrist kann der in dieser Schatz-Anweisung verschriebene Kapitalbetrag nebst den bis zum Fälligkeitstermin aufgelaufenen Zinsen außerhalb Berlins auch durch Vermittelung jeder Bun— des-Ober Postkasse, nachdem die letztere zuvor die bei ihr einzureichende Schatz⸗Anweisung Behufs der Vexification an die Hauptverwaltung der Staatsschulden eingesendet und deren Anweisung zur Zahlung eingeholt hat, erhoben werden. Für die Zeit nach Eintritt des Fälligkeitstermins wird. bei späterer Einreichung dieser Schatz⸗Anweisung keine Ver— zinsung geleistet. ö Bei unterbleibender Einreichung dieser Schatz⸗Anweisung ist der Zins betrag derselben nach Abiaüf von vier Jahren, der Kapitalbetrag nach Ablauf von dreißig Jahren, vom Tage der Fälligkeit an gerechnet, zum Besten der Bundeskasse verfallen.
Außerhalb der Rand⸗Einfassung an der linken und an der rechten Seite sind in eliptisch gestälteten und gemusterten Fel⸗ dern die Werthzahlen 1000 resp. 100 gedruckt.
Jede Anweisung war mit einer Stamm- und einer Endleiste versehen, welche vor Ausgabe derselben durch Abschneiden in wellenförmiger Linie von der Anweisung dergestalt getrennt worden sind, daß die Schnitte auf der Schaufeite durch die Mitte des links- und rechtsseitigen gemusterten Feldes und des Aufdrucks des Werthbetrages in Worten, auf der Kehrseite aber durch die eliptischen Felder gehen.
Das 47. Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute aus—⸗ gegeben wird, enthält unter ;
Nr. 7141 die Konzessions⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde für die Cottbus-Großenhainer Eisen bahngesellschaft. Vom 29. Juni 1868; unter
Nr. 7142 den Allerhöchsten Erlaß vom 17. Juni 1868, be⸗ treffend die Vereinigung des Bezirks der Berghauptmannschaft zu n n mit dem Bezirke der Landdrostei zu Hildesheim; unter
Nr. 7143 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der von der Actien“ Gesellschaft der Gladbacher Spinnerel und Weberei zu Gladbach in dem notariellen Pro⸗ tokolle vom 14. April 1868 beschlossenen Abänderung ihres Ge— sellschafts Statuts. Vom 8. Juli 1868, und unter
Nr. 7144 die Bekanntmachung, betreffend die Ratification des Staatsvertrages vom 18. März 1867 zwischen Preußen, Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach, Sachsen⸗Meiningen, Schwarzburg⸗ Rudolstadt und Reuß jüngerer Linie, in Betreff der Herstellung einer Eisenbahn von Gera über Saalfeld nach Eichicht. Vom 10. Juli 1868.
Berlin, den 20. Juli 1868.
GesetzSammlungs-Debits-Comtoir.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Das den Fabrikbesitzern Johann Friedrich und Carl Edugrd Bonardel unternü 6. Juni 6 ertheilte Patent auf eine nach vorgelegter Zeichnung und Beschreibung als neu und eigenthümilich erkannte Maͤschine zur Anfertigung bleierner Langgeschosse für Handfeuerwaffen ist aufgehoben.
„Ses Ezeellenz der General- Lieutenant und Inspecteur der 2. Artillerie ˖ Inspection, Schwartz, nach Jüterbog.
Abgereist:
6
Berlin, 20. Juli. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur Anlegung der von des Großherzogs von Baden Königliche Hoheit ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar? des Commandeur-Kreuzes zweiter Klafse mit Eichen⸗
laub des Ordens vom Zähringer Löwen:
dem Obersten z. D. von Blücher, Bezirks ⸗Commandeur
des Reserve-Landwehr-Bataillons Berlin NRr' 35 des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern desselben Ordens:
dem Hauptmann und Compagnieführer von Falken⸗ hayn von der Infäͤnterie des 2. Bataillons (Prenzlau) Sten Brandenburgischen Landwehr⸗-Regiments Nr. 64, so wie
der silbernen Verdienst-Medaille:
dem Feldwebel Jünemann und dem Sergeanten Krecker vom Bezirks⸗-Kommando des Reserve⸗Landwehr⸗-Bataillons Ber⸗ lin Nr. 35, desgleichen zur Anlegung des den naächbenannten Offizieren ꝛc. verliehenen Fürstlich Schwarzburgischen Ehren— kreuzes, und zwar:
der zweiten Klasse desselben:
dem Oberst⸗Lieutenant von Hagen vom 3. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 71 nd?“ dem Major z. D. von Massow, Bezirks-⸗Commandeur des 7. Batalllons (Sonders⸗ hausen) 3. Thüringischen Landwehr-Regiments Nr. 71, sowie
der dritten Klasse:
dem Premier Lieutenant Klugkist vom 3. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 71, und dem Zahlmeister Hentscher bei demselben Regiment.
. Bekanntmachung. Diejenigen jungen Leute, welche ihrer Militairpflicht durch ein= jährigen freiivilligen Dienst zu genügen beabsichtigen, haben die Be— rechtigung dazu mit der Aufgabe des Rechts an der Loosung Theil zu nehmen bei der unterzeichneten Kommission nachzusuchen.
Die Anmeldung hierzu darf frühestens im Laufe desjenigen Mo⸗ nats erfolgen, in welchem das 17. Lebenssahr zurückgelegt wird, und muß spätestens bis zum 1. Februar desjenigen Kalenderjahres statt⸗ finden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Bis zum 1. April des letztgedachten Jahres muß der Nachweis der Berechti—⸗ gung zum einjährigen freiwilligen Militairdienst, bei Verlust des Än—= spruches darauf, durch Vorlegung der dazu erforderlichen Schulzeugnisse oder durch die bestandene Prüfung geführt werden.
Die unterzeichnete Kommisston, welche für den, am 1. Oktober er.
bevorstehenden Einstellungs-Termin, gegen Ende des künftigen Monats zusammentreten wird, fordert diejenigen, welche die Vergünstigung des einjährigen freiwilligen Militairdienstes nachsuchen wollen, oder die Eltern oder Vormünder derselben hierdurch auf, die desfallsigen Gesuche, welchen 1) der Geburtsschein, 2) die schriftliche Einwilligung des Vaters oder Vormundes zur Ableistung des einjährigen freiwilligen Militairdienstes, 3) Schulzeugniß und 4) ein obrigkeitliches Führungs⸗ Attest, wenn die moralische Führung nicht durch ein in neuester Zeit ausgefertigtes Schulzeugniß nachgewiesen wird, beigefügt sein müssen, bis spätestens den 1. k. Mts. in unserem Geschäftslokale — Nieder“ wallstraße Nr. 39 — einzureichen. . Auf diese Gesuche werden, wenn der Nachweis der wissenschaft— lichen Qualification durch Ablegung einer besonderen Prüfung geführt werden muß, zu den hierzu anzuberaumenden Terminen, seiner Zeit be— sondere Vorladungen ergehen.
Später eingehende Gesuche können erst für den nächstfolgenden Prüfungs⸗Termin berücksichtigt werden. —
Wer seine wissenschaftliche Qualification durch Schulzeugnisse nach— Weist, ist von der persönlichen Gestellung vor die unterzeichnete Prüfungs-Kommission entbunden.
Berlin, den 3. Juli 1868. Königliche Departements -Prüfungs⸗ Kommission
für einjährig Freiwillige.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 20. Juli. Ihre Majestät die Königin wohnte gestern dem Gottesdienste in der Friedens—⸗ kirche bei und besuchte dann das Königliche Mausoleum in Charlottenburg, am Todestage der Königin Luife. Nach einem, kurzen Verweilen im Königlichen Palais in Berlin betheiligte Sich Allerhöchstdieselbe an dem Familien ⸗Diner bei Ihrer Majestät der verwittweten Königin in Sanssouci. — Heute Abend reist Ihre Masjestät nach Thüringen. Die Hof— damen Prinzeß Carolath und Gräfin Hohenthal, sowie der gegenwärtig noch dienstthuende Kammerherr Graf Matuschka, haben die Ehre, Allerhöchstdiesesbe zu begleiten.
— Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine einge⸗ gangenen Nachrichten ist S. M. S. » Augusta« am 20. von Plymouth in Kiel eingetroffen.
Danzig, 18. Juli. (Westpr. Ztg.) Bei der Königlichen Werft ist angeordnet, daß, um das Verhältniß der Haltbarkeit des Hanfdrahttauwerks zu dem gewöhnlichen Tauwerk zu er⸗ mitteln, Brechversuche mit ersterem angestellt werden sollen.
Breslau, 17. Juli. (Schles. Ztg.) Der Prinz Friedrich der Niederlande nebst Gemahlin und Tochter sind am
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15 d. M. zu mehrmonatlichem Aufenthalt auf Schloß Mus— kau eingetroffen. Der König und die Königin von Schweden nebst Tochter werden heute zu 14tägigem Besuch dort erwartet. ö. . Ems, 19. Juli. (W. T. B.) Die Professoren Beseler und von Sybel aus Bonn sind hier gestern eingetroffen, um Se. Majestät den König zur Theilnahme an der Jubelfeier der Universität Bonn einzuladen. ö Coblenz, 19. Juli. Der Kronprinz von Italien ist in Begleitung seiner Gemahlin heute um 2 Uhr Nachmittags von Mainz pr. Dampfboot hier eingetroffen und nach kurzem Aufenthalte nach Cöln weitergereist. . Sigmaringen, 16. Juli. (Hohenz. Bl.) Se. Königliche Hoheit der Fürst Karl Anton und seine Gemahlin sind heute Mittag mit Gefolge zu längerem Aufenthalt hier eingetroffen und im Residenzschlosse abgestiegen. . Mecklenburg. Schwerin, 18. Juli. Die heute aus⸗ gegebene Nr. 47 des Regierungs-Blattes enthält u. A. zwei landesherrliche Verordnungen: I) vom 15. d. M., betreffend eine Abänderung der Verordnung vom 4. April 1853,6 betr. die Organisation der Ministerien, 2 vom 14. d. M. Zusatz⸗ Verordnung zu der Verordnung vom 21. Dezember 1867 , be⸗ treffend die Organisation der Landwehrbehsrden und die Dienst⸗ verhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes mit einem Auszuge aus der Verordnung über die Disziplinar— Bestrafung in der Armee, sowie zwei Bekanntmachungen des Großherzoglichen Ministeriums des Innern: ) vom 4. d. M, betreffend die Ausstellung von Duplikaten für verlorene oder
unbrauchbar gewordene Militair⸗-Papiere, 2 vom 7. d. M.,
betreffend die Auswanderungen nach Canada.
Hamburg, 18. Juli. Der Senat hat folgende Bekannt—
machung erlassen: ö
ha 0 . zur öffentlichen Kunde gehracht, daß als Tag der Auflösung des Bürger-Militairs in der Stadt und den Vorstädten der 30. Juli d. J. bestinimt ist.
Wegen Auflösung des Bürger⸗-Militairs im Amte Ritze büttel wird abseiten der betreffenden Landherrenschaft das Nähere angeordnet werden.
Sachsen. Dresden, 18. Juli. (Dresd. Journ.) Se. Königliche Hoheit der Pfirinz Albrecht von Preußen widmete heute der akademischen Kunstausstellung auf der Brühl'schen Terrasse Höchstseinen Besuch.
— Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin besuchten gestern in Begleitung Ihrer Kö— niglichen Hoheiten des Grafen und der Gräfin von Flan— dern de tant, . ö
Eisenach, 17. Juli. (Leipz. Ztg.) Heute sind hier Be— vollmächtigte der Regierungen des Großherzogthums Sachsen, des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha, der beiden Fürsten— thümer Schwarzburg und der Fürstenthümer Reuß älterer und jüngerer Linie versammelt, um den Vertrag wegen. Aufnahme des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha und des Fürstenthums Reuß älterer Linie in den Jurisgictionsbezirk des hiesigen Appellationsgerichts zum formalen Abschluß zu bringen und zu vollziehen. Bisher war das Appellationsgericht nur für das Großherzogthum, die schwarzburgschen Lande und Reuß jünge— rer Linie gemeinschaftliches Obergericht.
Baden. Karlsruhe, 17. Juli. Die »Karlsr. Ztg.« schreibt: Die »Hoffmannsche Korrespondenz« vom 4. d. M. brachte mit der Nachricht von dem Abschluß der bayrisch⸗württem ber— gischen Verhandlungen über die deutsche Festung Ulm die Kunde, daß bei der jüngsten Anwesenheit des württembergischen Bevollmächtigten in München ein Entwurf ausgearbeitet worden sei, wonach eine aus Vertretern der drei süddeutschen Staaten bestehende ständige Militairkommission zu bilden wäre, wel— cher die Aufsicht über die, süddeutschen Festungen, so wie über das ganze Defensipsystem Süddeutschlands und dessen Zusammenhang mit der Vertheidigung Gesammt⸗ Deutschlands übertragen werden solle, Andere Zeitungen haben seither mitgetheilt, daß diese Kommission am 15. d. Mts. zu München auf Grund eines Statuts zusgmmentretzn werde, dessen Inhalt aus der in Paris erscheinenden Correspondance du Nord-Est« in die österreichischen und deutschen Zeitungen übergegangen ist. Die »Hoffmannsche Koxrespondenz« war seit her in der Lage, unter anderen irrigen Mittheilungen anderer Blätter auch diejenige zu berichtigen, daß, der Vorschlag der Bildung einer süddeutschen Militair-Kommission von der hadi— schen Regierung ausgegangen sei. Wie wir aus zu verlässiger Quelle vernehmen, ist kurz nach Ankündigung der Hoffmann schen Korrespondenz« die Einladung hierher gelangt, eine süd⸗ deutsche Militair Konunission am 15. d. M. auf Grund eines bereits entworfenen Statuts in München zusammentreten zu lassen, die Großherzogliche Negierung aber, so wenig sie sich prinzipiell einer gemeinschaftlichen Berathung der, Defensiv⸗ verhältnisse Süddeutschlands im Zusammenhang mit der Ver⸗
theidigung Gesammtdeutschlands zu entziehen gedenkt, nicht in der Lage gewesen, auf die gemachte Einladung einzugehen.
„ Die Verhandlung wegen Abschlusses eines Vertrags in Be⸗ treff der Anerkennung der Staatsangehörigkeit naturalisirter Aus- wanderer ist zwischen dem Prästdenten des Großherzoglichen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und dem ame— rikanischen Gesandten Bancroft eröffnet worden, und es wird die Unterzeichnung des Vertrags voraussichtlich schon morgen stattfinden können. ,
Bayern,. München, 17. Juli. Der dem besonderen Ausschusse der Abgeordnetenkammer für Militairstrafgesezgebung vorgelegte Entwurf eines Militairstrafgesetzbuches für das Königreich Bayern« besteht, der »Sübd. Presse« zufolge, aus zwei Abtheilungen, von denen die erste in 7 Hauptstücken und 55 Artikeln die allgemeinen Bestimmungen uͤber militairische Strafen, über den Begriff der militairischen Verbrechen und Vergehen, über Anwendung der Strafgesetze, über das Ver— hältniß der militairischen Strafen zu denen“ des allgemeinen Strafgesetzbuches, über die Folgen der Verurtheilung, über Versuch, Theilnahme und Begünstigung, über die Gründe, welche die Strafbarkeit ausschließen oder mildern, über den Zusammenfluß strafbarer Handlungen, dann über die Gründe, welche die Strafverfolgung oder den Strafvollzug ausschließen, insoweit hierüber nämlich besondere militaixische Bestim mungen nothwendig sind — die zweite aber in 7 Hauptstücken und 118 Artikeln, die besondere Bestimmungen über die einzelnen strafbaren Handlungen enthält.
— Der Fürst von Hohenlohe ist von seiner Reise wieder hierher zurückgekehrt.
— 18. Juli. (Cor. v. u. f. Deutschl) Diesen Vormittag hat unter dem Vorsitze des Königlichen Staatsministers Fürsten von Hohenlohe eine Sitzung des Staatsraths stattge— unden.
ĩ — Die Bearbeitung des Entwurfs eines Gesetzes, die Auf— hebung der Schuldhaft betreffend, ist im Staatsministerium der Justiz dem Ministerialrath Dr. Weis übertragen worden.
— Der Gesetzgebungs-Ausschuß der Kammer der Abgeordneten hat in seiner gestrigen Sitzung das elfte Haupt⸗ stück, welches vom Versäumungsurtheil handelt, in zweiker Le— sung erledigt, er ist hierbei nur in einigen Punkten dem Aus— schusse der Kammer der Reichsräthe beigetreten.
Oesterreich. Wien, 18. Juli. Die »Wien. Zig« ver⸗ öffentlicht in ihrem amtlichen Theile eine neue Organisation für die im Reichsrathe vertretenen Länder Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnten, Bu⸗ kowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradisca. Dieselben werden in politische Amtsbezirke eingetheilt. . = ö.
— Se. Majestät der Kaiser hat aus dem Allerhöchsten Privathesitz als durch die ostasiatische Mission zu überbringende Geschenke für die Herrscher von Siam und Japan bestimmt: die lebensgroße Statue Sr. Majestät in carrarischem Marmor von Cauer in Rom, eine Garnitur auserlesener prächtiger Schießwaffen und ein reiches Tafelservice aus Wiener Porzellan von hohem Kunstwerth. . .
— Der Reichskanzler, Freiherr von Beust, ist vorgestern Abends nach Gastein abgereist. Die Rückkehr soll zwischen dem 15. und 20. August erfolgen. .
— Die Delegirten zur europäischen Telegraphen-Konfe— renz sind gestern von Pesth zurückgekehrt und sofort in einer um 5 Uhr abgehaltenen Sitzung, der heute um 12 Uhr eine zweite folgt, wieder an die Arbeit gegangen. .
Pesth, 18. Juli. In der heutigen Sitzung der Depu⸗ tirtentafel wurden die noch erübrigenden Paragraphen des Gesetzes über die Steuereintreibung, so wie der Zusatz— Artikel zum Stempelgesetze unverändert angenommen.
Prag, 17. Juli. Der erz bischöfliche Hirtenbrief ist heute erschienen und von den Landesbischöfen unterfertigt; er verwirft die konfessionellen Gesetze. .
Triest, 18. Juli. Das Präsidium des Municipiums er— ließ heute eine Proclamation, welche die vollständige Her— stellung der Ordnung konstatirt, die friedlichen Gesinnungen der Territorialmiliz mittheilt und zur gegenseitigen Versöhnlich— keit mahnt.
Schweiz. Bern, 17. Juli. (N. Zür. Ztg.) Der N a tion alrath hat die jurassische Petition gegen das Feiertags⸗ gesetz mit Y gegen 9 Stimmen abgewiesen, ebenso die Peti⸗ tion von Glarüs über Vereinbarung von Niederlassung, Kon—
8⸗ Obligationenwesen. . ; . gin dern er er hat das bundesräthliche Kreditbegehren, betr. die Pferdezucht, einstimmig bewilligt, die Petition Ott für Revision des Eisenbahngesetzes zur einläßlichen Begutachtung an den Bundesrath gewiesen und die Berathung der Petition, be— treffend den Hausirhandel, begonnen.
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