Stationen und Haltestellen.
Unter⸗ i zwischen Sta⸗ tions
Entfernung
3018
Cours Leobschütz⸗Kattowitz.
13.
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Güterzüge mit Personenbeförderung.
15. I7. 19. I. II. III. IV. Kl. I. Il. III. IV. gl. I. II. III. IV. J. III. v. Al.
in und Berliner
Stations zeit.
Zeit.
Minuten
r. Kilo⸗ metern
Morgens.
Uhr ] Min.
Nachmittags. Uhr Min.
Morgens. Uhr Min.
Nachmittags.
Abfahrt von Leobschütz
* Werners dorf
* Bauerwitz
x Stolzmütz
' Peterwitz
* Woinowitz Ankunft in Ratibor Abfahrt von Ratibor Ankunft in Nendza Abfahrt von Nendza
ö Czernitz Ankunft in Rybnik Abfahrt von Rybnik
z Czerwionka
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* Bradegrube Ankunft in Nicolai Abfahrt von Nicolai
* Ida weiche Ankunft in Kattowiß
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Abends.
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Stationen und Haltestellen.
Unter-
schied Entfernung zwischen
Sta⸗
tions-
Cours Kattowitz⸗Leobschütz.
14.
Vormittags.
Güterzüge mit Personenbeförderung
l6. 18. 20. I. II. III. IV. Kl. I. Il. III. IV. Kl. I. Il. . III. IV. Kl.
in und Berliner
Zeit.
Stations zeit.
Kilo⸗
il. metern Minuten
Morgens.
Uhr 1 Min.
Nachmittags. Uhr Min.
Morgens.
Abends. Uhr Min. Uhr Min Uhr M
Uhr Min.
zalde, Schlegel in Neurode, Muzel in Schmiedeberg, H
RKanzlei⸗irektor Ostmann in Walden * anzlei⸗Rath zu verleihen.
Abfahrt von Kattowitz — Idaweiche Ankunft in Nicolai Abfahrt von Nicolai — Bradegrube Orzesche * * . Czerwionka Ankunft in Rybnik Abfahrt von Rybnik ö GCzernitz
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10 Vormittags.
Abends.
Die eingerahmten Fahrzeiten bedeuten die Nachtstunden, welche von 6 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens gerechnet werden.
me.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge— bracht, daß die Kohlenpreise auf der fiskalischen Königsgrube ö — JJ ab bis auf Weiteres für 1 Centner Stückkohlen 3 Sgr. 6 Pf. ,,, 3 Sgr. 3 Pf., Nußkohlen 2 Sgr. 3
„ betragen werden. 35 Centner entsprechen Königshütte, den 6. Juli 1868.
Königsgrube. Es 26. Juli d.
Kleinkohlen 1 Sgr. 5 P etwa 1 Tonne preuß.
Königliche Berg⸗Inspection
Bekanntmachung.“
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Der für die diesjährigen Herbstübungen der Truppen der 13uen Division in der Gegend von Enger, Bünde, Herford . Be⸗ darf an Victualien Rindfleisch,
und Kaffee), an Fourage Gafen Heu und Stroh), Bren
Lagerstroh, desgleichen der Amt in *
peck, Reis,
rbsen, Kartoffeln, Salz : * und den der Transport des Brotes von dem Proviant— inden in die zu ctablirenden Manöver⸗Magazine, sowie
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endlich der Bedarf an Fuhrwerk zum Transport des Brotes, da ourage, der Victualien und der Lager Bedürfnisse von den Manöpen⸗ agazinen zu den Bivouaks-Plätzen soll am Freitag, den 31. 8 Mis, Vormittags 10 Uhr, hier n n. Büreau im öffentlichen Submissions Termin verdun gen werden.
Die Lieferungs Bedingungen liegen in unserm Büreau, bei den Proviant Amt in Minden, der dieß e ge nl enn, z hen n. . bei dem Magistrat in Bielefeld zur öffentlichen Ein
aus.
Schriftliche versiegelte Offerten sind bis zu min mit der unf k. n i g wrrbeda el ln
„Submission auf, Lieferung von Manöver⸗-Bedürfnissen f
die Truppen der 13. Divisson pro 18684 franko an uns einzusenden. Münster, den 20. Juli 1868. Königliche Intendantur der 13. Division.
von Reinach und dem Banquier A. von
Abonnement beträgt 1 Thir. für das Diertehahr.
Druckzeile Sz Sgr.
Königlich Preustischer
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Atle Post⸗Anstalten des An und Auslandes . ' an. für Serlin die Expedition des lönigl. preußischen Staats · Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. Aa, Ecke dor Wilhelmsstraste.
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Anzeiger.
Z. 6
Berlin, Freitag, den 24. Juli, Abends
1868.
Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Superintendenten und Pfarrer Schultze zu Chod⸗ esen den Königlichen Kronen -Orden dritter Klasse; dem Pro- ssor und Landschaftsmaler Maximilign Schmidt, jetzt in eimar, und dem Banquier Heinrich Wolff zu Berlin den öniglichen Kronen- Orden vierter Klasse, sowie dem Wall⸗ eister Julius Reiher zu Stettin das Allgemeine Ehren—⸗ ichen zu verleihen; ;
Den bisherigen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath und vor⸗ agenden Rath im Ministerium für Handel, Gewerbe und ffentliche Arbeiten, Carl Wilhelm Everhard von Wolf,
um Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs. Rath und Direktor ber Eisenbahn⸗Abtheilung in demselben Ministerium zu er⸗ nennen;
Dem Marine⸗Intendanten Wandel den Titel und Rang
; ines Geheimen Admiralitäts⸗Raths und Raths 2. Klasse zu . öerleihen;
Die Kreisrichter Langer in Rybnik, Hahmann in
. Beuthen O. Schl., Schroll in Groß⸗Strehlitz, Fritsch in Beuthen
Schl., Pasch in Polnisch⸗ Wartenberg, Mund in Mittel⸗ ae⸗
hel in Striegau und Hennige in Strehlen zu Kreisgerichts⸗ äthen zu ernennen und dem , wi. Seeretair und urg den Charakter als
N orddeutscher Bund.
Se. Majestät der König haben im Namen des Nord. beutschen Bundes den bisherigen preußischen Konful Johann Friedrich Berger in Hammerfest zum Konsul des Nord⸗
Dem bisherigen Königlich belgischen Konsul Baron A. Reinach jun. zu Frankfurt a. M. ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequ4tur als Königlich belgischer General-Konsul beziehungs⸗ weise Königlich belgischer Vice⸗Konsul daselbst ertheilt worden.
beutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
llerhöchster Erlaß vom 13. Juni 1868 — betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechté für den Bau und die Unter. haltung einer Chaussee im Kreise Osterburg des Regierungs -Bezirk Magdeburg, von der Grenze des Kreises Salzwedel bei Beese bis Meßdorf zum Anschluß einerseits an die Mahlsdorf ⸗Beese'rJ anderer- seits an die Bismarck⸗Osterburger Chaussee durch den Kreis Salzwedel.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau iner k Kreise Osterburg des Regierungs ⸗Bezirks Magde⸗ burg, von der Grenze des Kreises Salzwedel bei Beese, bis Meßdorf um Anschluß einerseits an die Mahlsdorf⸗Beese'r, andererseits an die nnn W rer hl Chaussee durch den Kreis Salzwedel genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Salzwedel, beziehungsweise dem Kreise Osterburg das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien, nach Maßgabe der 5 die Staats ⸗Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den Kreifen Salzwedel und Osterburg gegen Uebernahng der künftigen chaussee⸗ mäßigen Unterhaltung der Straße, beziehungsweise der großen iesebrücke, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes vorbehaltlich näherer Verein- barung zwischen denselben und, für den Fall des Nichtzustandekommens einer solchen, der Entscheidung der Königlichen Regierung zu Magdeburg, nach den Bestimmungen des ffür die Staats - Chausseen jedesmal gel⸗ tenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in den r gn enthaltenen
Bestimmungen Über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Er
heöhhn ungen aer 3 rich nr schrlften, wie diest Pestimnnängen auf 3 Lr en e, von Ihnen angewandt werden, hierdurch
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee ⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen.
Schloß Babelsberg, den 13. Juni 1868.
Wilhelm. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
andel, inister
v. d. Heydt.
An den Finanzminister, den Minister für Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den des Innern.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Baumeister Kricheldorff zu Weißenfels ist zum Königlichen Eisenbahn-Baumeister ernannt und als solcher bei der BergischMärkischen Eisenbahn mit dem Wohnsitze zu Essen angestellt worden.
Das dem Ingenieur Moritz Gerstenhoefer zu Mul⸗ 8 . bei Freiberg unter dem 2. Oktober 1863 ertheilte aten auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Röͤstofen, insoweit derselbe als neu und eigenthümlich erkannt
worden, ist auf fünf Jahre bis zum 2. Oktober 1873 verlängert worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Vꝛedizinal⸗ Angelegenheiten.
Am Gymnasium in Elbing ist der ordentliche Lehrer Dr. Steinke zum Oberlehrer befördert worden.
Arademie der Künste.
Bekanntmachung.
Die unterzeichnete Akademie der Künste bringt den Herren Künstlern, welche zu der am 30. August d. J. zu eröffnenden großen Ausstellung beizusteuern beabsichtigen, hiedurch die über den Einlieferungs ⸗ Termin sprechenden Paragraphen des Pro⸗ gramms noch besonders in Erinnerung.
2) Nur die von Künstlern selbst oder auf deren Veran⸗ lassung eingesandten Werke werden zur Ausstellung zugelassen.
3) Die für die Ausstellung bestimmten Kunstwerke sind bis zum Freitag, den 7. August, Abends 6 Uhr, bei dem Inspektor der Akademie abzuliefern, und werden die Herren Einsender noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß der angegebene Einlieferungs- Termin unahänderlich ein⸗ gehalten werden wird, mithin kein später eingehendes Kunst⸗ werk Aufnahme finden kann. Dagegen bedarf es einer vorher⸗ gehenden Anmeldung nicht. .
ö. Die eingehenden Kunstwerke sind mit zwei gleichlauten⸗ den Anzeigen zu begleiten, wovon die eine als Empfangsbe⸗ scheinigung gestempelt zurückgegeben wird, die andern für die Anfertigung des Katalogs dient.
5) Diese Anzeigen müssen außer dem Namen und Vor—⸗ namen des Künstlers, zugleich dessen Wohnort enthalten, die dargestellten Gegenstände bezeichnen und bemerken, ob das Kunstwerk verkäuflich ist. . '
6). Mehrere Kunstwerke können nur dann unter einer Nummer zusammengefaßt werden, wenn sie in einem gemein schaftlichen Rahmen befindlich sind.
7) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichte.
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