Nr. 15a. Perso⸗
nen⸗
Zug. U. M.
Richtung von Gorliß nach Lauban.
Nr. 17a.
Lokal- Pers.⸗ Zug.
U. M.
Nr. 2la. Perso⸗
nen⸗
Zug. U. M.
Nr. 23a.
Ge⸗ mischter
] Nr. 57a.
Zug. 3
U. 1 M.
3062
C. Neben / Cours GSrlite. -- auban.
Ge⸗ mischter ug.
U. M.
nach Görlitz.
Richtun von Lauban
Nr. I6a. ; .
Perso⸗
nen⸗
Zug. U. 1 M
Nr. 22a. Nr. Aa.
. mischter Zug.
Perso⸗ nen⸗ Zug.
Lu. 1M. u. IM.
Morg. 3 40 4 2 4 17 4 27 Morg.
Abg. von Görlitz.... Nicolausdorf Lichtenau
Ank. in Lauban
Vorm. 111 5 11 27 11 44 11 54
Nachm. 1645 8 7 2 22 2 32
Vorm.
Nachm.
15 59 6 25 6 40 Abends
5
. Abends
111 25 12 4 12 30 45
* 8 * *
Ank. in
Lichtenau
Görlitz
12 Nachts
Abg. von Lauban ...
2 —
Nicolaus dorf ..
Nachm.
Nachm. 12 20 12 32 12 49 116
Nachts Vorm. 121 151 9125 12 27 9 47 12 44 10 12 111110142 Nachts. ! Vorm.
Richtung von Kohlfurt nach Görlitz.
1.1 M.
Per⸗
sonen Zug.
Nr. 27. Nr. 2.
D
Per⸗ sonen Zug.
UI M.
Nr. 31. Per⸗
sonen ·
Zug. U. ] M.
Neben- Cours Kohlfurt⸗Görlitz.
Richtung von Goͤrlitz nach Kohlfurt.
Vu. ] M.
Per⸗ sonen⸗ Zug.
Nr. 34. Per- sonen ˖
Zug.
u. ] M.
Abg. von Kohlfurt 5 MPenzig Ank. in Görliß ..... . . .
Morg.
3 4
56 18
4
39
Vorm. ö 11 27
Nachm. 150 2 11
11 46
2 30
Abg. von Görlitz 5 WPenzig Ank. in Kohlfurt
Mitt. 12 20 1. 41
11 11 41 12.
Die Züge Nr. 1 und 2 befördern Personen nur in 1ster und 2ter Wagenklasse, die
Zter Wagenklasse und vermitteln diese Züge in Breslau den Anschluß nach und von Wien—
fördern Personen in 2ter, Zter und 4ter Klasse, die übrigen Züge dagege an den Sonntagen von Berlin nach Erkner abgelassen wird, geht b Berlin ab. Vollständige Fahrpläne werden auf allen unseren Statio
Königliche Direction der Niederschlefisch⸗Märkis
Vom 1. Au sonenzüge zwischen i
Berlin —
andsberg.
.
Königliche Ostbahn.
. Königliche Ostbahn.
u st d. J. ab tritt für die Lokal ⸗Personenzüge zwischen Berlin und strin und Frankfurt a. O. der nachstehende Fahrplan in Kraft:
Fahrplan vom 1. August 1868 ab.
5
u haben sein. en Eisenbahn.
23a, 24a, 57a,
Landsberg — Berlin.
ge Nr. 3 und 4 Personen in lster, 2Ater und Die Züge Nr. 23, 24, n befördern Personen in allen 4 Wagenklassen. is auf Weiteres uch ferner um 1 Uhr 45 nen rechtzeitig käuflich
60a be-
Der Extrazug, welcher Minuten Nachmittags von Berlin, den 20. Juli 1868.
Stationen.
Zug XIII.
W M.
Auf⸗ ent⸗ halt.
M.
Zug XXIII.
. M.
Auf⸗ ent halt.
M.
Stationen.
Zug XVI.
A. M.
Auf ent halt.
Zug XXIV.
U. M.
Berlin Abfahrt .. ..... J Den l Straußherg, Müncheberg Trebnitz Gusow Golzow Cüstrin Tamsel
V
Abends. . 30
21 57 13 30 50 15 33 58 12 23 41
3
—
34 58 11 22
— — d — O N NDNCONDNdD -
OOO Q QO - = 2 0 Ꝙσν,
39
Morgens.
28 43 10 24 32 56 17
— — ND — ON DNN dodo -
Düringshof Döllens⸗Radung . Tamsel
Berlin Ankunft
Kö
Landsberg Abfahrt.... . ..
K
16 10 10
M.
SS
bo dᷓ s dèò dèò do O- N— — ˖
O SCC λ⏑upOσλ& - 2 2-2
; 52 ; 25 ;
Abends.
30 18 57 11 32 56 13 33 53 11 41 56
ẽ d SDC NR - —
Cüstrin — Frankfurt a. O.
Frankfurt a. O. — Cüstrin.
Auf⸗ ent-
Zug . halt 38 * M.
Stationen.
Zug VI.
23
ent⸗
M.
Auf⸗ halt.
Zug XIV.
365
Auf⸗ ent- halt.
M.
XX.
Zug
36
Auf⸗ ent⸗ halt.
M.
Stationen.
Zug III.
85
Auf⸗ ent⸗ halt.
M. 3
Zug V.
2
Auf⸗ ent- halt.
M.
Zug XIII.
35
ent⸗
4 1 5 5
55 10 334 65
Nachm. 4 8
4
5
5 57
Frankfurt Ankunft
Mer cn. ö
52 8
2 2
28
8 8 9 9
19 47
8 35
Vorm.
8 9 9 10
ö ö
Abends. 18 5 34 7
10 5
J, Abfahrt .. K, Podelzig
Cüstrin Ankunft
Vorm. 9153 10 18 10 32 10 53.
11 11 11 12
—
Abends.
39
z
25
Abends. 628. 657 3 718 7 743
In dem Gange der durchgehenden Züge des Haupt ⸗Courses Bersm. Ehdttuhnen wird
566 — ird 3 s wird hierd von A. N n,
he ,. ö §. 3 sub 1 n- Transporte ausgeschlossen ; Ratibor, den ng ch e 9
Königliche Direction der Ostbahn.
un gr e, n, min bracht, d
zur öffentlichen Kenntn ebra aß das obel in Hamburg fabrizirte neue ö ö (Dynamit) zu denjenigen Transportgegenständen gerechnet wird, welche 3 des Betriebs Reglements vom Eisen⸗
atent · Spreng ·˖ Pulver
Königliche Direction der Wilhelmsbahn.
Königliche Niederschl dem 15. d. M. tritt zwischen
Lig. Mar gisch Eisenbahn. Mit erlin und den Stationen Penzig, so—
Expedition überl
wie Lauban bis inkl. Alt wasser ein direkter Güter. über die Berlin⸗Görlißer Eifenbahn in Kraft. sätze / als auch über Kohlfurt,
und liegen Tari
tionen zur Einsicht aus.
von Gütern zum Transpo tionen der Schlesischen Geb auf dem Frachtbriefe die Vorschrift der R Wahl der Route 5 Görlitz Kottbus res assen. Berlin, den 11.
hierdurch nichts geändert. Bromberg, den 24.
Sowohl di
Juli 1868
2 1
e Tari
die Lieferzeiten sind die nämlichen, wie für die Route fe auf den betreffenden Güter. ESxpedi⸗ Es wird, angenommen, daß die Aufgabe t nach Berlin auf den benannten 8
ir gsbahn und
ta
von Station Penzig, wenn oute fehlt, die Versender die „pia Kohlfurt) der Güter uli 1868.
Königliche Direction der Niederschlesisch· Märkischen Eisenbahn.
Abend 34
Landsberg a. W. und für die Per- .
Auf ⸗ Zug Auf. .
ö
Verkehr via . . 411
Das Abonnement beträgt L Thlr. für das biertetzahr.
Insertionspreis für den aum einer Druchzeile 5 Sgr.
Alle Austalten des An und Aus
nehmen 2 . für Serlin die edition des anigl. Preußischen Staats- Anzeigers:
Behren⸗Straße Nr. La, Ecke der Wilhelms strasze.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem emeritirten Pfarrer Hermann zu Duisburg den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Bürger⸗ meister Hartstein zu Limburg und dem Bürgermeister 4. D. Beuster zu Lenzen im Kreise Westpriegnitz den Rothen Adler— Orden vierter Klasse, so wie dem penstonirten Förster Linde⸗ nau zu Szargillen im Kreise Labiau das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen;
Dem Geheimen Regierungs-Rath a. D. und Ritterguts— besizer Alexander Friedrich Wilhelm Freiherrn von Minutoli auf Friedersdorf am Queis im Kreise Lauban die Annahme des von Woldeck'schen Namens zu seinem bisherigen Namen zu gestatten, und .
Dem Glasermeister Johann Roth zu Coblenz das Prä—⸗ dikat eines Königlichen Hof⸗Glasermeisters zu verleihen.
Berlin, 28. Juli.
Se. Majestät der Kaiser von Rußland haben heute früh auf der Reise nach Kissingen Berlin passirt.
N orddentscher Bund.
Se. Majestät der König haben im Namen des Nord— deutschen Bundes den Grafen Hippolyt von Bothmer zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Trapezunt zu ernennen
geruht.
Bekanntmachung.
Um die mit dem Beginn dieses Jahres außer Gebrauch gesetzten preußischen Franko⸗Couverts zu 1 und 2 Sgr. in ge⸗ eigneter Weise zu verwerthen, ist die Bestimmung getroffen worden, daß dieselben mit qangbaren Freimarken von gleichem Rennwerthe beklebt und demnächst zum Preise von 1 Sg9r.1 Pf. resp. 2 Sgr. 1 Pf. pro Stück verkauft werden. .
Seitens der hiesigen Königlichen Staats⸗-Druckerei werden die aufgeklebten Norddeutschen Freimarken mit einem besonde⸗ ren viereckigen Stempelaufdruck, von silbergrauer Farbe ver⸗ sehen, welcher in Diamantschrift die Worte: »Norddeutscher Postbezirk« in sechszigmaliger Wiederholung trägt und die Marke an allen vier Seiten um einige Linien überragt.
Die mit Norddeutschen Marken überklebten früheren preußi⸗ schen Franko-Couverts werden zunächst nur von den Post⸗ Anstalten in Berlin, Breslau, Cöln, Danzig, Frankfurt a. O. Königsberg i. Pr, Magdeburg, Posen und Stettin debitirt.
Berlin, den 24. Juli 1868.
General⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.
Das 50. Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter ö Nr. 7156 das Privilegium wegen Ausfertigung einer zwei⸗ ten Serie auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Neustädter n e g von 70,0090 Thalern. II. Emission. Vom 13. Juni 3; unter . Nr. 9. den Allerhöchsten Erlaß vom 29. Juni 1868, betreffend das den Kreisen Lühbecke und Herford im Regie— rungsbezirk Minden verliehene Recht zur Erhebung des tarif⸗ mäßigen Chausseegeldes auf den Chausseen von Rahden über Fiestel, Lübbecke, Bünde und Enger nach Bielefeld, ferner von Bünde bis Herford und von Fiestel nach Dielingen, unter Rr. 71538 den Allerhöchsten Erlaß vom 13. Juli 1868, be—⸗ treffend die Vermehrung der Mitgliederzahl bei der Handels⸗ kammer für den Kreis Bochum, unter
Nr. 7159 den Allerhöchsten Erlaß vom 15. Juli 1868, be⸗ treffend die Abänderung der §§. 57a. und 97 des Reglements für die Sächsische Provinzial⸗Städte⸗Feuersozietät vom 5. August 1838; und unter .
Nr. 7169 den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Juli 1868, be— treffend die [mg, Behörde unter der Firma; »König⸗ liche Direction der Main⸗Weser Bahn, sowie die Auflösung der bisher unter den Titeln »Königliche Eisenbahn- Direction (Main ⸗Weser! und „Direction der Main⸗Weser Bahn« in
Cassel, beziehungsweise Frankfurt bestandenen Behörden.
Berlin, den 28. Juli 1868. ; GesetzSammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem bisherigen technischen Mitgliede des Königlichen Eisen⸗ bahn ⸗Komnn 3 zu Cöln, Regierungs- und Bauxath Red⸗ lich, ist die Stelle eines Vorstehers im technischen Eisenbahn⸗ Büreau des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten verliehen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Privatdozent Dr. theol. Franz Dittrich ist zum außerordentlichen Professor in der theologischen Fakultät des Lrcei Hosiani in Braunsberg ernannt worden.
An der Realschule zu Essen ist die Beförderung der. ordentlichen Lehrer Hr. Hoff und Dr. von der Heyden zu Oberlehrern genehmigt worden. .
Der seisherige Kreis Wundarzt Dr. Wittichen zu Gum⸗ mersbach ist zum Kreis-Physikus des Kreises Gummersbach; der bisherige Kreis-Wundarzt, Dr. Voi gt zu Magdeburg zum Kreis-Phystkus des Kreises Magdeburg und der Wundarzt erster Klasse Fiebig zu Weeg zum Kreis-Wundarzt des Kreises Solingen ernannt worden.
Kriegs⸗Ministerium.
Bekanntmachung. 3
Bezüglich des in Rr. 19 des Bundes Gesetblattes des Nord- deutschen Bundes und des in dem Preußischen Staats-Anzeiger Nr. 145 pro 1868 publicirten ö
Gesetzes vom 14. Juni 1868, betreffend die Bewilligung von
lebenslänglichen Pensionen und Unterstützungen an Offiziere
und obere Militair⸗Beamte der vormaligen schleswig⸗holstein⸗
schen Armee, so wie an deren Wittwen und Waisen — wird für die Betheiligten Nachstehendes bemerkt: .
A. Alle diejenigen Offiziere zc., welche sich bereits zufolge der früheren durch die Zeitungen veröffentlichten Bekannt⸗ machung vom 31. Dezember 1867 um Pension xesp. Unter⸗ stuͤtzung' beworben haben, werden — auch wenn sie vorläufig nicht mit Unterstützungen bedacht worden, auf Grund des oben bezeichneten Gesetzes aber pensionsberechtigt sind — die ihnen gesetzlich zustehenden Kompetenzen Seitens, der Abtheilung für das Invalidenwesen des Kriegs-Ministeriums angewiesen er— halten, ohne daß es Seitens der Betreffenden besonderer An⸗ träge dieferhalb bedarf. . .
B. Solche Offiziere 26. hingegen, welche noch keine Anträge um Bewilligung von Pension oder Unterstützung gestellt, haben ihre desfallfigen Eingaben nach dem in der unter K. gedachten Bekanntmachung vorgeschriebenen Schema an die Abtheilung für das Invalidenwesen im Kriegs⸗-Ministerium einzusenden.
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