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bei Personenzügen bei Güterzügen zu behandeln, dürfen aber fahrplanmäßigen Zügen nur dann votan. un ̃ i G — — — — an ⸗· . Ausnahmen sind nur auf frequenten Bahnhöfen statt weichungen ebenso den auf der Fahrt befindlichen Lokomotivführern, bis einschließlich o der gle T'te Thel, n,, . nn 26 16 6 Erg fh ur e, gechh das Emfähren ankom. GHeizern und Breinsern dürfen Nebengeschäfte nicht aufgetragen oder ' J . gte 19te* zu si nalffiren. ; ge folgen, ist die Yender Süge gesichert sind, zit, gif Und einzeine Lokomotiven gestattet werden. — ;
! ö . hte Ste naanrcharch die genehmigten Fahrpläne wird die Durchschnitt werden Jleich den regelmäßigen Zügen ignalisirt. — §. 45. Die Führung der Lokomotiven darf nur solchen Führern * . 0. — 4te . Fahr eschiwimnigtet 6 ,,, ia! Durchschnitts. 35. Schneepflüge oder Wagen zum Brechen des Glatteises übertragen werden, welche wenigstens ein Jahr lang in einer mecha⸗ ö ö . 3te 5te 9g geit einzelnen Stationen fur die verschie. dürfen nicht vor die Lokomotiven sahrplanmäßiger Züge gestellt wer. nischen Werkstatt gearbeitet haben und nach mindestens einjähriger
x 2 gte denen Züge bestimmt.
der gaderpaare en werden kann. emischte Züge, welche mit Die größte Geschwindigkeit, welche auf keiner Strecke der Bahn den. Won dh Beh iini eintritt nan e , err̃̃ᷣ,,,, in e nen meiscrn nn H waren f
Wagen dem Zuge mit befonderen Maschinen voraus geschickt. Vetriebs. Beamten abzuhaltende Prüfung und durch Probefahrten ihre
, Personenzuge fahren, sind hierbei als Perso. . 16. . en ig ne . glebils für s . i , . w ure . ö g r ger nn e in habung der Lokomotiven mindestens 2 . * 6 j 6 6 t — er l . é ö * 2 814. Die an den Langseiten der Personenwagen befindlichen Schnellzüge auf 5 Minuten, für Personenzüge auf 6 Minuten, für auf del er hh m' der dazu bevollmächtigten Beamten darf soweit vertraut sein, um dieselbe erforderlichen Falls still stellen zu
Thüren dürfen nur von außen zu öffnen fein. Jede derselben ist mit Güterzüge auf io Minuten pro Meile festgeseßt; auf stärker geneigten
ᷣ ; oder mehr gekrümmten Strecken muß diese Geschwindigkei kö Verschluß, worunter wenigstens ein Vorreiber, zu perringert werden. ,
Fin dann hren dBienst dazu, berechtigten Beamten Niemand könngn. vg Tete lber s een . §. 50. Den Königlichen EisenbahnDirectionen liegt die Aufsicht
§. 38. Bei angeheizten Lokomotiven soll, so lange sie vor dem über die Ausführung der vorstehenden Bestimmungen ob.
Das Innere der Personenwagen ist während der Fahrt in der Langsamer muß gefahren werden: a) wenn Menschen, Thiere oder oder in Ruhe stehen, der Regulator geschlossen, die Berlin, den 1. Juli 1868. Dunkelheit angemessen zu erleuchten. Diese Anordnung findet auch n,, auf der Bahn bemerkt werden; b) beim 4lebergange , Ruhe . . die Tenderbremse angezogen sein. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 96 , zin deren BDurchfahrung 3 Minuten oder mehr gebraucht , , (c) wenn das Langsamfahren vom Bahnwärter Hie Lokomotive muß dabei stets unter n nn ö J Graf von Itzenplitz. erden, Anwendung ö 61 k ᷓ n Bahnhöfen stehenden Wagen sind durch Vorlagen Die Wagen find mit den erforderlichen Vorrichtungen zur An . Ju allen diesen Fällen muß so langsam gefahren werden, als die 3 4 & e,, h. le hf. durch Wind nicht in Bewegung bringung der Signallaternen zu versehen. Umstände zur Vorbeugung einer möglichen Gefahr es erfordern. Nescht werden können. . Bekannt ma chu n g.. Dirt. terstcbimät leicht feuerfangenden Gegenständen beladenen 8. 365. Bck der Einfahrt in Staiionen, aus Haupt. und Zweig. 9 5.39. Zeder im Dunkeln sich bewegende Zug, sowie jede ein. Die Bestimmungen des Geseßes, betzeffend die Einführung pon Güterwagen müssen mit einer sicheren Bedeckung versehen sein. bahnen und. umgekehrt, sowie überhaupt, auf dem Uebergange auß geln fahrendẽ Lokomotive muß vor n urs weit Leüchtenden Laterken Hrggdzund Hhpoihekenbißchern, ünd die Wepfä dung ben Seschifseh 8. 16 Ucbet die von jedem Wagen zurückgelegten Wege find Re einem Geleise in das andere, muß so langsam gefahren werden, da . d biaren mlt min destens Einer nach rückwärts roth leuchtenden in Neuvorpommern und Rügen vom 21. März 1868, GesetzSamml. gister zu führen. der Zug auf einer Länge von 600 Fuß züim Stillstand gebracht wer. Schlußlaterne versehen sein, S. Vz, welche öffentlich besonders bekannt zu machen sind, lauten, Sammiliche Wagen sind, nachdem sie 300o bis 4000 Meilen durch, den kann. Drehbtücken dürfen nur passirt werden, wenn den Lol ⸗ inn iGchlusse eines jeden im Dunkeln fahrenden Zuges ist außer; §. 177. Alle diejenigen, welche nicht in den Grund oder Ke— laufen haben, kesp. selbst bei geringerer Länge des zurückgelegten Weges motivführer vom Brückenwärter an bestimmter Stelle mitgetheilt it; dem ein dem i, bfr und dem Zugpersonal sichtbares, nach bäudesteuerbüchern eingetragen sind, oder sich nicht beim Hypotheken nach längstens je zwei Jahren einer periodischen Revision zu unter— daß diegh rigen er ren gn i un . bei d die . hinten und nach vorn leuchtendes Laternensignal e mehr 9 . len uni ar mn bf neg s m inen e gsm ür 27. * . igen, bei denen die im 8 ᷣ f ügt die An⸗ 11 t ( ug, m Bel Bewegung der ekomgtiven auf Bahnhöfen 6 . kenden Rechtsgrunde Ansprüche an ein Grundstück zustehen, werden
25 angegebene höchste Fahrgeschwindigkeit zur Anwendung kommen pri (Etro eißzem Licht an jedem Ende der Lokomo— z. 17. Jeder Wagen muß Bezeichnungen erhalten, aus welchen oll, muͤssen sich die Betriebsmittel in einem vorzugsweise tüchtigen are ger freeman lt ! hierdurch aufgefordert, solche vor dem 1. Juli 1868 Bei dem Hypo—= zu erfehen iss: a) die Eisenbahn, zu welcher er gehört; br die Ord. Zustande befinden. Außerdem müssen a) die Fahrzeuge unter sich so 40 i. Bahnwärter müssen dem herannahenden Zuge fol⸗ theken Amte, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist, anzumelden. kun unliner unter welcher er in den. Wertstälten und Revisssns. Bie mit den Tender so fest gekuppeit sein, daß fämmitliche Jug; und gendè Signgle geben können: I) die Bahn ist fahrbar; 2) längsam 8. 143. Wer die Anmeldung unterläßt erleidet folgende Rechts, Registern geführt wird; c) das eigene Gewicht, einschließlich Achsen Buffer Federn etwas angespannt sind; b) die im §. 13 vorgeschriebene ahren / 3) still halten. Nachtheile: 1) daß die Eintragung des Eigenthums für den nach und Räder, h das größte Ladegewicht, mit welchem er belastet wer— Zahl der Bremsen um eine vermehrt sein / c) achträdrige Wagen sich 8. I. Die Zugführer, Schaffner und Bremser müscen das S. At und Us Legitimirten erfolgt; 2 daß das Recht des Präten. den darf; e) das Datum der letzten Revision, nicht darin befinden, , ĩ Signal zum Haltén an den Kofomotivführer geben können. denten gegen den dritten Besitzer und gegen die vor der nachträglichen §. 18. 9j chen Sugz, sollen diejenigen Geräthschaften vorhanden All don ] a e n , so , re 19 e, Bie Lokomotivführer müssen folgende Signale geben ,, ö , ei itte ö i ah ö aben behu esonders pünkt . 66 / ĩ ; = / ,, , ,. h ö können: I) Achtung geben; D Bremsen anziehen w diefelben ihre Rechte im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Hy⸗
kenden ab ngen? thuütlichst bcfeiligh und die Weilerfahrt licher Beförderung überall den Vorrang vor den anderen Zügen. . möglich gemacht werden . hunlichst beseitig sah Bei geringer Personen⸗Frequenz dürfen zwar einzelne Wagen mit .
ö , Eilguüt in die Schnellzüge cingestellt werden, di . III. Einrichtungen un , 93 ln bei Handhabung des darf geg e, ö. . Hen e üs , . . . 2 29. Die Beförderung von Gütern mi ö
§. 19. Jede Station muß eine Uhr erhalten, welche, nach der jst nür unter folgenden in ungen zulässig . . enen 9 . mittleren Zelt des Ortes gestellt ist und auf den größeren Bahnhöfen laden von Gütern chenso . das AÄn. und Abschieben von Gater. sowohl vön dem Juganse zu denfelben, als von den Zügen aus wagen darf niemals Veranlassung zur, Verlängerung des Aufenthalt
werfen) bei welcher die Ächsen, Lager und Federn abgenommen wer— den müssen. f
lassen. ; . ö. lhekenbuchs ben habe ienst mit dem elektromagnetischen Telegraphen po hekenbuchs erworben haben.. .
6 ö J . müssen durch den 8. 1505. Ferner werden alle diejenigen, welche an ein Grundstück selben Depeschen von Sigtion zu Station gegeben und sämmtliche 3 Feld n, ,,,, . w w von dem Abgange der Züge benach— ö 79. . 5 . ir g . . . . je Sia⸗ . i ist beim Hypothekenamte zur Eintragung in da Liusschließlich mit dem lektrischen Telegrayhyn èe, ö. . 2 Hypot . mne Ble ng! der darüber sprechenden Urkunde ge— nale gegeben. i) der Zug geht nicht ab⸗ 3 es soll eine Hülis Loks. nchen . des verhafleten Grundstückes nach dem Grund-
sichtbar und im Dunkeln erleuchtet sein muß. auf den Stationen sein; b) die Mitnahme von Güte ö Die Zugführer Lokomotivführer und Bahnwärter müssen bestän⸗ Verlängerung der ,,, 3 en tre r n, 9 motivt ter shirufen von Hülfslokomotiven müssen die Züge mit oder Gebäudesteuerbuche anzumelden, auch bei General⸗Hypotheten die z , . , insyuri Passagiere der Personenzügs dürfen durch die Mitbeförderung von . ürehnr un verfchen fein, resp. müjssen an geeigneten Stellen Grundstücke zu bezeichnen, duf welche die Eintragung erfolgen, all,. . §. 20. Bei Dop elgeleisen, sei es, daß die Bahn einspurig und Gütern in keiner Weise belästigt werden. . 9 6h 6g arate zu diesem Zw este aufgestellt . i Wer dieler zluffsrdernng , . mit Doppelstrecken zum Ausweichen versehen, oder durchweg 8. 30. Wenn es im Interesse des Lokalverkehrs wünschenswerth . versch car 6x e pläne hte BDuͤge odct. einzelne Lokomotiven noch gegen den persönlichen Schuldner resp. dessen Erben, sowie gegen zoppelgeleisig eingerichtet ist, sollen die Züge immer das in ihrer erscheint, können mit den Güterzügen auch einige Personenwagen be. en in d — Releh durch ein Signal an dem in der einen oder das verhaftete Grundstück geltend machen, so lange die eben genann- 3 . rechts liegende Geleise befahren. fördert werden; jedoch darf durch, diese gelegentliche Mitbeförderung . , ih in in aun vorhergehenden Zuge den Bahnwärtern, ten Perfonen als Eigenthümer desselben im Hypothekenbuche einge— Ausnahmen von dieser Regel sind nur bei Geleis. Sperrungen nach von Personen der Güterverkehr nicht, beeinträchtigt werden und ins !˖ . . ] Sltenbahnen haltenden Zügen zur Nachachtung tragen sind; 3 er verliert aber gegen jeden Dritten, der im redlichen vorgängiger Verständigung der bengchbarten Stationen gestattet. besondere darf deshalb keine Beschleunigung der Güterzüge eintreten. . Arbeitern und ö in h Glauben an die Richtigkeit des Hypothekenbuchs nach der Anlegung Ft die Doppelfttecken in den Bahnhöfen find Äßweichungen von . 313. Verlorene Zeit darf durch Vermehrung der. Geschwindig. angekündigt ven he Signalisirung nicht stattfinden, so dürfen nicht des lckteren das Grünthstück erworben hat, sein Realrecht und wird m . unter Verantwortlichkeit des Vorstehers der Station 3 3. g 66 6 Reglement vorgeschriebenen Grenzen hinaus . saht n ö. 3 einzelne Lokomotiven nur abgelassen wer⸗ 3) ! . J . . K ⸗ nicht eingebracht werden. ü it ei 9 3; ind n ca,. und andere Realansprüche eingetragen sind, seine ü ö gebrach n. Jeder Zugführer ist mit einem Stunden / den, wenn eine ezügliche Verständigung der beiden betreffenden Sta k Lagen gärn, innerhalb der Präklusivfrist er-
§. 21. Das Schieben der Züge durch Lokomotiven ist untersagt ettel zu versehen, in w f ĩ k ö. lustig. ö zu versehen, elchem die Dauer der Fahrt von einem Halte. tionen stattgefunden hat und die Wärter vorher von dem rn ö 9 . Anmeldung von Realrechten und Hypothekenforderungen wird
wenn eine arbeitende Maschine an der Spitze des Zuges sich nicht punkte zum andern genau verzeichnet wir h ivfü . ; * ichti , . . , , ügen fi se Be. ist, gefahren haben, werden bestraft. . 2 , e bei Tage reifswald, den 9. Juni ; ö ö wenn die Geschwindigkeit 20 Minuten 8. 52. Bei Bildung eines jeden Zuges muß sorgfältig darauf e , n, n, ,. f, ,. e . den n. Königliches Appellationsgericht. Bei gien 2 . an der Spitze ist das Nachschieben . ö 3 . . . biöom menden Zug afffhetzis rn. . , 14h n , . , den n gleich ü r i in as n *nNo gien ö. ; ,, ö , Bahnstrecken ; ö ö 4. a, Steigungen als 1 zu 200 soll der , . dier ls richtig ge ⸗ Per so nal ⸗ Veränderungen. n . ö etzte Wagen ein Bremswagen sein. . der Armee. ö In Kchn' Halten g darf Aber höchstens mit der halben zulässigen; Vevor ein Züg die Säctian verläßt, ist derlelb id , , e . eich we ren, r ren, Achsen sollen in keinem Eisenbahn u ö e, d e ö . 9 . , e. . ö als . J k Offiziere . ,, kö ö Zwei h nöächstfolgenden Wagen fest verkuppelt, die Sicherheitsketten ei 4 s iejeni ĩ rechnen A. Ernennungen Beförderungen an . Ei, e e d, , , , , . D sein. were ergeste e Wagen gleichmäßig belastet und die nöthi . . ; iederschl. Inf. Regts. Nr, 50h in das Kriegs M ; oder . Hole . on Witterungsverhältnissen zwei Lokomotiven vor und late knen zal a ai m n, , lh . nigen i fdr reh err neter ahrend der Fahrt nur Einem . ' gif ie dis Chef der Nbth. für daz Iva idenwfsen. i, . * . , müssen, ist die kräftigere Lokęmotipe an die In den Personenzügen müssen die Zughaken soweit zusammen. Beaniten untergeordnet sein, welcher als vorzugsweise verantwortlich kommandirt. Michelmann, Ob. Lt. vom Leib Gren. Regt (l stes . 3 . ö . w . Su 8 sein, daß die Federbuffer der Wagen im Zustande der Ruhe . für die Ordnung und Sicherheit des Zuges stets derart placirt sein Brandenb.) Nr. 8, dem n,. k kö . nde ch berühren. In gemischten Zügen sind Wagen init ungewöhnlicher muß, daß er den ganzen Zug übersehen, di: Bahnsignale erkennen und schlesischen Infanterie Regiments . n Hverschlesischen Infanterie.
der vorderen Lokomotive foll mit der folgenden durch eine fest ange. Kuppelung nicht uninittelbar vör und unmittelbar hinter die 4 ꝛ ivfi ͤ ind . be gilt Quern heisimb, Major aggregint . e nh 3. . . i an , n ; a 5 . ger e nile n ine: üer Dar ge, . er ss. in das eib. Grenadier,. Regt. . Brandenb.) Rr. 3 fah . ie Fahrt der Lokomotive mit dem Fender vorn ist bei §. 33. In jedem Zuge, mit welchem Personen befördert werden des Zuges resp. zur Bedienung der Bremsen dienen. Zur Verständi⸗ einrangirt. Priebsch, Hauptm. vom J. Niederschl. Inf. . Nr. 46 . . ö ö. . ,. . fi n mäßig belasteter Wagen ohne Passagiere zunäch gung zwischen Zugpersonal und Lokomotivführer soll bei allen Zügen und in en nn, Adjut. ,,, . ö auf den Tender solgen. - ĩ ĩ ᷣ ö tiv vder mit einem Wecker Corps unter Belassung in die ⸗ ; . 3 , ö Etablifsements, solvie auf Bahnhöfen, S. 34. Extrazuͤge dürfen nicht befördert werden, wenn die Bahn 26 ö ,,, urch é nete an ˖· 10. Hiat 166 imn bas '8. Pomm. Inf. Regmt. Nr. El! Ver ius, 0m r g . 6 einer Geschwindigkeit von . ar n berg ö. Su 26 ,. nicht vorher dere r n angebracht sein ? welche bei Personenzügen ,,, 49 nnn K,, w. . K gnalisirt und der nächsten Station or nungsmäßig gemeldet ist. . ischten Zügen mindestens über alle Per⸗ bei der 12. Div., unter / K ,,, vor der im Fahrplan angegebenen . 6 , . , . n f. 4 en tulse. . kö ang nn,, . bis . in 9 2. wie i 6 gt 73 9. , ö . . ; er Vorspann-Lokomotiven, dürfen nur auf bestimmte Anordnun in muß. r. Lt. vom m, n, ͤ ͤ schlosfi . i Tien, ö 6. ö , . ö. zn bee ,,. n , . was ies rg. Be n len ie e,, !. irgend einer Veran⸗ /. der 4. Din 63 nn a, . n ö 3. . eamten resp. deren Ver a un ᷣ . 6 ̃ F ᷣ ᷣ ec. gt. Art. in das,. . Schiel. p. dere ertreter in fest abgegrenzten Zeiträumen . lassung Züge auf der Bahn stehen bleiben, oder halten müssen, die e . verseßt. Gr. zu Ys enburg-⸗Philippseich,
Wenn mehrere Züge nach einander von derselben Stallon nach auf der Bahn fahren. Die Vorsteher der bei ü ü ᷣ . 3 . ĩ t ; eiden angrenzenden Sta- gz müssen in der Richtun , , g,, , ,,, ,,,, d, , e ee, ö, / e ahrenden Lokomotiven Kenntniß erhalten. (. r ü iti i Bren. 53 ö . halten Maßregeln getroffen werden, durch welche solche Fil zeitig genug 3 . . Il zan snd ren hl Hardi. in das 1. Garde⸗
erst 5 Minuten nach Abfahrt des vorangehenden Zuges folgen Dasselbe gilt von einzelnen Materialien ⸗ T . ̃ ; ,, . ö ehe ĩ / ; Transportwagen und ᷣ tni etzt werden. Al , 469 6 auf kürzere Zeiträume als 5 lhnen, so Draisinen, . durch Menschenkräfte bewegt n, . n. gang Or dn , ö. 6 an nn,. Züge Gren. Rgt. Königin versetzt. Reat i m, 6 ö. Zug bis zum Ablauf dieser Frist anhalten und müssen von einem verantwortlichen Beamten begleitet sein. . fahren, muß während eb Wurchgangs des Zuges entweder verschlossen Den 23. Juli. Muellenz, See, Lt. vom 5. Rhein. M egt. ö. ö . z 56 J Bahnwärter in solchem Falle diesem . . ö. . e,, fahrpianmäßigen Ankunft eln e de, 5ber von einem Weichensteller bedient ein Nr. 65, in ö. ö 6 u. ö . ö. . 9 ö . . er regelmäßigen oder der angesagten razüge muß das betreffende f ü 6ßere Stationen und auptm. in der 4. Art. . Arbeitszüge und leer fahrende Lokomotiven sind wie Güterzüge Bahngeleis von Arbeitszügen, einzelnen i nenn, und . ge⸗ an wen , en rm * 5 fene e nder fi. Aud · ! 1 Militair⸗Intendantur des Ill. Armer. Eorps, dem Magdeb.
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