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Wagzeburg; Sas tten Kalle - Leipziger Eisenbahn. Wir erinnern daran, daß die
achte Raten Zahlung auf die Interimsquittung zu den Stamm ⸗Aetien unserer Gesellschaft
in der Zeit vom ö.
l. bis 6. Augu st mit 10 Thlr. pro Stück bei Vermeidung von 1 Thlr. Conventional- strafe pro Actie geleistet werden muß und beziehen uns hierbei auf . Bekanntmachungen vom 18. Oktober und 11. November vorigen
ahres. J . den 24. Juli 1868. Direktorium.
Verschiedene Bekanntmachungen. 2629] General ⸗Versammlung
der Mag deburg⸗Halberstädter Eisenbahn ⸗Gesellschaft. Die nach §. 24 des Statuts der Magdeburg⸗Halberstädter Eisen
bahn⸗ Gesellschaft alljährlich abzuhaltende ordentliche General Ver ⸗
sammlun der Actionagire wird hierdurch auf onnabend, den 29. Augu 11 Uhr, zu Magdeburg, im Markte, anberaumt. In derselben wird I) der Geschäftsbericht des Directorii , , . 2 die Rechnung für das Verwaltungsjahr 1867 vorgelegt, ein ge= druckter Rechnungsabschluß an die Herren Actionaire ertheilt und 3) zur Wahl von acht Ausschußmitgliedern auf 3 1 eines Ausschußmitgliedes auf 1 Jahr, und „fünf Stellvertretern auf 3 Jahre
— vom 1. September d. J. an gerechnet, geschritten
werden.
Die Ausschußmitglieder sind aus denjenigen Actionairen, welche nicht über 10 Meilen von den zum Unternehmen der Gesellschaft ge— hörigen Eisenbahnen entfernt wohnen
— Art. VI. des sechsten Gtatuts · Nachtrages — die Stellvertreter aber aus den in Magdeburg wohnenden Actionai⸗
ren zu wählen, — Art. VII. daselbst. — Anträge einzelner Actionaire zur Beschlußnahme der General⸗
Versammlung, — F. 30 des Statuts und Nachtrag zu §. 30 laut Bestätigungs⸗ ugust 1848 —
Urkunde vom 22. sind nicht eingegangen. Jeder Actionair, welcher an dieser General ⸗Versammlung Theil zu nehmen , . hat sich den Bestimmungen des Directorii gemäß . — Art. IV. des sechsten Statuts ⸗RNachtrages — in Halberstadt auf dem Rathhause im kleinen Sitzungssaale, , . Materialien Verwalter Hesse, am Donnerstag, den 27. Au gu st er., in Hing deburg aber im Geschäftslokale der Gesellschaft . Fürsten wallstraße Nr. 16, bei dem Nendanten Goehring, am Hreitag, den 28. August er., überall in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, oder in den Nachmittagsstun den von 3 bis 6 Uhr, zu melden und als Inhaber von mindestens 5. Actien zu legi⸗ timiren, und erhält alsdann eine Eintrittskarte, auf welcher die Zahl der ihm gebührenden Stimmen vermerkt ist. nicht berücksichtigt
; rühere oder spätere Meldungen können werden. *
Die verfassungsmäßigen Beschlüsse der bevorstehenden General ⸗Ver⸗ sammlung, zu welcher die stimmberechtigten Herren Actionaire hierdurch eingeladen werden haben nach Artikel III. des sechsten Statuts ⸗Nach⸗ trages, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden, für alle Actio⸗ naire verbindliche Kraft.
Die Einlaßkarten zur General Versammlung dienen lh. die Herren Actionaire als Legitimation zur frritn Fahrt auf sämmtlichen Bahnen der Gesellschaft, zu und von der General⸗Versammlung.
Halberstadt, den 29. Juli 1868.
Der Vorsißende des Ausschusses. Krüger.
d. J. Vormittags örsensaale am alten
lese Werra ⸗Eisenbahn. hing enstaßer En hell der Werrabahn auf die Ja echnungen über den r Werrabahn auf die Jahre 1863 und 6 und i
2) die Reservefonds-Rechnungen pro 1866 ö nach 9§ 42 des Statuts 6 Wochen lang zur Einsicht für die Actionaire in unserem Büreau hier ige 4. Juli 1868.
— — —
Berlin ⸗Potsdam Mag dednrger Eisenbahn.
rung en eintreten: LD Der jetzt Uhr Morgens von
5 Uhr jedoch, wie bisher, um 7 Uhr in Magdeburg sein. 2 Der jetzt S8 Uhr 20 Minuten nach Brandenburg beförderte gemischte Zug Nr. VII. be. , . ferner keine Personen mehr. 3) Um 9 Uhr Abends wird von Berlin nach Brandenburg
ne e fu tzug befördert, welcher auch auf den Anhaltepunkten anhält.
gehende Lokalzug Nr. XXIV. fälglt aus.
5) Der 105 Uhr Abends von Berlin nach Magdeburg
chende Personenzug Nr. VllII. trifft bereits 2 Uhr
Morgens in Magdeburg ein und erhält außer dem bis—
herigen Anschlusse über Hannover auch einen solchen über
Kreiensen nach Westfalen und dem Rheinlande.
6 Der 11 Ahr Abends von Berlin nach Potsdam gehende ,. Zug Nr. XXV. wird Lokalzug, hält in Steglitz und Zehlendorf und trifft bereits 12 Uhr 9 Minuten Nachts in
otsdam ein.
7 Der jeßt 4 Uhr Morgens von Brandenburg nach Ber. lin ,. gemischte Zug Nr. 1X. wird als Personenzug erst 5 Uhr Morgens von Brandenburg und 6 Uhr Morgens
n Potsdam abgelassen, und trifft 6 Uhr 41 Minuten in Ber in ein.
8) Der jetzt 1 Uhr Nachmittags von Magdeburg nach Genthin gehende gemischte Zug Rr. XIII. wird künftig erst 2 Uhr von Magdeburg abgelassen und geht nur bis Burg.
9) Der 10 Uhr 10 Minuten Abends von , , . nach Brandenburg gehende gemischte Zug Nr. XVII. wird als Personenzug um dieselbe 84 von Magdeburg und um 11Uhr 7 Minuten Abends von Burg abgelassen und geht nur bis Genthin, wo er 11 Uhr 45 Minuten Ahends eintrifft.
anderen Zügen stattgehabten Aenderungen in den Abfahrtszeiten von
erse hen. Potsdam, den 30. Juli 1868. Das Direktorium.
haben eine neue ,, des am 1. März 1862 eingeführten Tarifs für die Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn unter Berücksichtigung der bis 30. April d. J. eingetretenen Abänderungen und Ergänzungen ver- anlaßt. Exemplare dieses neu aufgelegten Tarifs sind zum Preise von 1 Thlr. fuͤr das Exemplar hei er liche Stations⸗ und Güter⸗ Kassen käuflich zu haben. Gleichzeitig haben wir den gesammten
gestellt, wovon Exemplare a l x. verabfolgt werden. Berlin, den 27. Juli 1868. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisen bahn. Für
Ytr gun ii n erlischt nach Ablauf von 3 Wochen: der qu. Ausstellung. Berlin, den 28. Juli 1868. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Bekanntmachung.
E. plan in Kraft gehängt und J 1 Sgr. pro Stück käuflich zu haben i dünster, 27. Juli 1868. Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.
Bei R. Herrosé in Wittenberg erschien soeben: Der Zolltarif und das amtliche Waaren⸗ Verzeichniß von Zinn ow, Steuer ⸗Rath.
Meiningen, den Der Verwaltungstrath der Werra ⸗Eisenbahn ˖ Gesellschaft.
24 Bg. geh. gr. 8. Preis nur 1 Thaler.
Personen⸗, Güter⸗ ꝛc. Tarif für ö. einzelne Station tahellarisch auf .
die im August er. auf der landwirthschaftlichen Ausstellung in Oden. burg unverkauft gebliebenen Maschinen und Geräthe, welche hinwärts über die unter unserer Verwaltung stehenden Eisenbahnen transportirt worden sind, findet der Rücktransport auf derselben Route unserer Bahn frachtfrei statt, wenn dem auszustellenden Frachtbriefe a) der Originalfrachtbrief über den Hintransport, und b) eine Bescheinigung des Ausstellungs ⸗Comité's dahin, daß die Gegenstände auf der qu. Ausstellung gewesen und unverkauft geblieben, beigefügt ist. Diese dem Schlusse
Vom 1. August e. ab werden folgende Fahrplan ⸗Verände⸗ . Genthin nach Magde. burg gebende gemischte Zug Nr. J. wird als Personenzug erst
20 Minuten von Genthin und 6 Uhr von Burg abgehen, ⸗
bends von Potsdam
Der jetzt 10 Uhr Abends von Berlin nach Potsdam
Das Nähere, namentlich auch in Betreff verschiedener auch bei den Zwischen⸗Stationen ist aus den ausgehängten Fahrplänen zu
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Wir ö
auf den bezüglichen Stationen .
5 . . ö
Mit dem 1. August er. tritt auf der Westfälischen Eisenbahn ein neuer Fahr ⸗
welcher auf unseren Stationen aus. ei den Stations Kassen ö Preise von
gas Abonnement beträgt g Thlr. für das diertel ahr.
Insertionspreis für den Uaum einer Druckzeile Sy Sgr.
5
Königlich Breusischer
Aue PHost-Austalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Serlin die Expedition des Königl. preußischen Staats- Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. La, Eche der Wilhelmsstraße.
14 180.
Berlin, Sonnabend, den 1. August, Abends
1868
—
Meajestät der König haben Allergnädigst geruht: 2 Dem rer ef. Daniel Wilhelm Asp olm bei der Artillerie Werkstatt zu Danzig den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Schullehrer und Kantor Heinrich Mainz zu Berndshausen im Kreise Homberg das Allgemeine
. u verleihen; . Eüre g i erer ichn der Universität Kiel dem Ober -Präsi⸗ denten Freiherrn von K zu Kiel als Neben⸗ ü en j un . . bent r orf her Det mer bei der Provinzial-Steuer— Direction in Hannover bei seinem Ausscheiden aus dem Staats⸗ dienste den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Berlin, 31. Juli. z t „Königliche Hoheit der Prinz Albrecht van Preußen ist irn ö green; hier eingetroffen und wird heute Abend nach Gotha abreisen.
Norddentscher Bund.
. Majestät der König haben im Namen des . hrs den Hamburgischen Konsul John M. Kail zu King Georges Sound, den preußischen und Hambur— gischen Konsul Siegfried Franck zu Sydney, den Hambur⸗ gischen Konsul Carlos Krämer-Walter zu Neweastle, den preußischen und mecklenburgischen Konsul Arm an d . eodore Ranniger zu Brisbane und den Hamburgischen Konsul Ernst Touis Bucholz zu Auciland zu Konsuln des Norddeutschen
Bundes zu ernennen geruht.
je st a öni i ü 8 Nord⸗ Majestät der König haben im Namen des a . . den bisherigen preußischen gonsun Cvonst Wilhelm Garbe zu Guayaquil zum Konsul des Norddeut⸗ schen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
Majestät der König haben im Namen des Nor i w. den preußischen Konsul Moritz August Herrmann zu Manila zum Konsul des Norddeutschen Bun⸗
des zu ernennen geruht.
6 i 1868, betreffend die Allerhöchster Erlaß vom 6. Juni / ö s von Dienstwohnungen an Staatsbeamte zu 2 entrichtende Vergütung.
icht des Staatsministeriums vom 3. d. Mts. er wie die Ueberlassung von Dienstwohnungen den Fällen, wo nile , n, attzu in Städten mit mehr als 50 ĩ 9 n ö. (top mit 10,000 bis 50 000 en n 75 Prozent, in anderen Ortschaften 5 Prozent des ., = einkommens der Wohnungs⸗Inhaber als Vergütung in Ab⸗
ug gebracht werden. Beh einer Vermehrung oder Vermin⸗
Ei die davon abhängenden erung der Einwohnerzahl treten ,
Ver ngen erst dann ein, wenn die 2 i. . e , Auf diejenigen Beamten, welchen
ᷣ iens ü t ein Dienstwohnungen überlassen sind, findet ein ker Beitr. nach . der J,, gen erst in dem Falle, wenn dem Wo — j , ., nes Biensteinkommens zu Theil wird, r
warn n n,, E. die dem Wohnungs⸗Inhaber obliegende
Auf den bestimme Ich, an Beamte, in
Mehrleistung den Betrag der Erhöhung seines Diensteinkom⸗ mens nicht übersteigen darf. Schloß Babelsberg, den 6. Juni 1868.
Wilhelm
rh. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. . v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. . Dr. Leonhardt.
An das Staats⸗Ministerium.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
kanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung
. unter der Firma »Actien⸗ Gesellschaft zur Erbauung eines
eisernen Steges über den Main« mit dem Sitze zu Frank⸗ furt a. M. errichteten Actien⸗ Gesellschaft.
önigs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses ö 53 1868 ln ,, einer Actien⸗Gesellschaft unter der Firma »Actien - Gesellschaft zur Erbauung eines eisernen Steges über den Main« mit dem Sitze zu Frank⸗ furt a. M., so wie deren in der notariellen Urkunde vom 30. Juni 1868 verlautbartes Statut zu genehmigen geruht, Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden bekannt gemacht werden. 7
lin, den 30. Juli 1838. U .
Der i ite für , Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage: Herzog.
Jnstiz⸗Ministerium.
ine Verfügung vom 29. Juli 1868, die Zu— K der Staaten des Korddeutschen Bundes zu öffentlichen Aemtern betreffend.
a. Beschluß des Staats⸗Ministeriums. ,,,, Artikel 3 der Verfassung des Norddeutschen Bundes für den ganzen Umfang des Bun desgebietes ein ö sames Indigenat mit der Wirkung eingeführt ist, daß . ö. gehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden , In. . in' jedem anderen Bundesstaate als Inlůnder beben e . demgemäß unter Anderem auch zu öffentlichen e e. unter den felben Voraussetzungen, wie der , zugelassen werden soll, beschließt das Königliche Staats⸗ , ihluslander vorgeschriebenen höheren Genehmigun behufs ihrer Zulassung zu öffentlichen Aemtern e . ferner nicht, d n, es sich um Angehörige der zum Nord⸗ deutschen Bunde gehörigen Staaten handelt.
ᷣ 21. Juli 1868. . . nen e , Staats⸗Ministerium. Freiherr von der Heh dt, von Roon. Graf von Itzenplitz. . von Mühler. Dr. Leonhardt.
b.
der Beschluß wird hierdurch mit dem Bemerken 4 daß demgemäß die Bestimmungen der Aller⸗ höchsten Orders vom l. Oktober 1829 und 24 April 1834, 1 welchen Ausländer behufs einer künftigen Anstellung im Staats dienste zur Auskultatur nur mit unmittelbarer e , . Genehniigung zugelassen, im Sub altern-⸗Dienste . den . richten aber nicht ohne spezielle Genehmigung des Ju stiz
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