1868 / 187 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

halb der letzten 30 Jahre von 1099 auf 3000 Shen; Von den beiden Hauptquellen werden jährlich 150 00,000 Flaschen versandt.

chr iich sind in Schlesien noch die beiden Heilquellenorte Warmbrunn im Hirschberger und Flinsberg im Löwenberger Kreise namhaft zu machen. Beide liegen dem Kamm des eigentlichen Riesengebirges um mehrere Meilen näher.

Die Quellen Warm brunns, das in dem bekannten Hirschberger Thal 1950 über dem Spiegel der Ostsee liegt, haben nur etwa 4 Gran fester Bestandtheile und enthalten so wenig chemisch nachweisbaren Schwefelwasserstoff, daß man diese 29 bis 32 Grad R. warmen Thermen, die früher zu den Schwefelquellen gerechnet wurden, gegenwärtig, wie die Quellen von Landeck, fast allgemein zu den indifferenten oder Akrato— thermen rechnet. Als Heilmittel gegen rheumatische Leiden und eine Zahl von Hautkrankheiten stehen die Bäder von Warm— brunn seit Jahrhunderten in gutem Ruf. Kaiser Karl 1V. schenkte im Jahre 1377 für treue, in der Schlacht bei Erfurt geleistete Dienste diesen Badeort sammt dazu gehörigem Gebiet dem Grafen Gottschaf oder Schaffgotsch. Diese Familie, in deren Besitz das Bad noch gegenwärtig ist, hat ihre besondere Sorgfalt jeher der Vervollkommnung dieses Bades zu⸗ gewendet. Auch die vorzügliche Lage und Schönheit der Gegend zieht jährlich viele Sommergäste hierher, so daß Warmbrunn jährlich von 4 - 5000 Fremden besucht wird. .

Flinsberg liegt dicht an der böhmischen Grenze, 1542, hoch, in einem nach Norden offenen Thal. Das Klima ist im Allgemeinen rauh und veränderlich, es wird jedoch nach der Höhe des Sommers beständig und ist dann höchst erfrischend. Die Quellen sind denen von Altwasser nahe verwandt und ge— . daher ebenfalls zu den reinen Eisenwässern. Ebenso ohlensäurereich sind sie jedoch noch ärmer an festen Bestand: theilen und Eisen als jene, finden daher geeignete Anwendung bei solchen Patienten, denen der Genuß eines stärkeren Eisenwassers nicht zusagt. Das Quellwasser wird hier oft mit Molken ver⸗ mischt getrunken, die in den meisten schlesischen Bädern in vor— trefflicher Güte hergestellt werden. Flinsberg wird jährlich von ungefähr 300 Kurgästen besucht.

Die Kirchenhauten der xomanischen und der gothischen Periode in Preußen.

(S. die Bes. Beilage zu Nr. 180 d. Bl.)

III.

In den beiden ersten Artikeln sind in Preußen und Lauen— burg 1059 Kirchen nachgewiesen, welche der romanischen und der gothischen Periode angehören. Die später gothisch umgebauten, üursprünglich romanischen Kirchen, welche in beiden Abschnitten vorkommen, sind hierbei, wie auch bei den folgenden Vergleichun⸗

en, nur den romanischen Kirchen zugezählt. Nach Abrechnung der lauenburgischen (romanischen) Kirchen verbleiben für Preußen gerade 527 Kirchen romanischen und 527 Kirchen gothischen Stils. In den alten preußischen Provinzen überwiegen die gothischen Kirchen, 436 gegen 419 romanische. Hauptsächlich hat, wie sich dies aus dem Entwickelungsgang des Christenthums er— klärt, in den 6östlichen Provinzen der gothische Stil das Ueber— ewicht. Es gehören hier 275 Kirchen der gothischen und nur 73 der romanischen Periode an, wogegen in den Provinzen Westphalen und Rheinland nur 161 Kirchen gothischen, aber 246 Kirchen romanischen Ursprungs sind. Die einzelnen Pro— vinzen zeigen folgendes Verhältniß: Preußen 4 romanische, 64 gothische Kirchen, zusammen 683 Posen 1 r., 1 g., zus. 2, Pommern 18 r., 55 g., zus. 73; Schlesien 6 r., 31 g., zus. 37; Brandenburg 29 r., 63 g., zus. 92; Sachsen 115 r., 61 g., zus. 176, Westphalen 129 r., 75 g., zus. 204; Rheinprovinz 117 r., 86 g., zus. 203; Schleswig- Holstein 24 r., 3 g., zus. 27; Han⸗ nover 39 r., 27 g., zus. 66, Cassel-Wiesbaden 45 r., 61 g., zus. 106 Kirchen.

Eine Vergleichung darüber, wie viele der in Preußen über— haupt vorhandenen Kirchen noch aus der romanisch⸗gothischen Periode stammen, kann nur annähernd richtige Resultate lie⸗ fern, da die alten kirchlichen Baudenkmäler nicht vollständig ermittelt sind und ein Theil derselben heut nicht mehr kirchlichen Zwecken dient, wohl gar in Trümmern liegt. Nichtsdestoweni⸗ ger bietet eine derartige Vergleichung so viel Interesse, daß wir sie zum Schlusse anstellen. Wir müssen uns indessen hierbei auf die alten preußischen Provinzen beschränken, indem es für die neuen an dem erforderlichen statistischen Material mangelt. Nach den letzten Aufnahmen im Jahre 1864 waren in den alten Provinzen Preußens (ohne Hohenzollern) 13,827 christliche Kirchen vorhanden. 855 oder 6,5 pCt. derselben gehören zu fast gleichen Theilen der romanischen und der gothischen Bauzeit an. In der Provinz Preußen sind von

1IS5 Kirchen 68 oder 6 pCt. romanisch-gothisch, und zwar fast sämmtlich gothisch. Die Provinz Posen (838 Kirchen) hat nur einen verschwindend kleinen Bruchtheil alter Bau— denkmäler. Von den 12566 pommerschen Kirchen sind 73, nahe an 6 pCt., romanisch⸗-gothisch, und zwar 1,4 pCt. romanisch und 4,4 pCt. gothisch. Schlesien zählt 20566 Kirchen, wovon nur 37, 1,8 pCt., romanisch-gothisch sind; der Prozentsatz der romanischen Kirchen ist ein kleiner Bruchtheil. In Branden— burg (2280 K.) bilden die romanisch gothischen Kirchen 4.1 pCt., und zwar die romanischen 1, pCt., die gothischen 2, pCt. Sachsen zählt unter seinen 2571 Kirchen 176 romanisch⸗gothische Bauten, pCt., wovon auf die romanischen 4,5 pCt., auf die gothischen 2,6 pCt. fallen. In Westfalen sind nur 873 Kirchen vorhanden, davon aber 204, also 24 pCt, romanisch-gothisch, 15 pCt. romanisch und 9 pCt. gothisch. Diese Provinz übertrifft in der Zahl ihrer alten Baudenk— mäler beider Stile die Rheinprovinz, in welcher von den vor— handenen 2768 Kirchen 7, pCt. der romanisch⸗gothischen Pe— riode, und zwar 4,2 pCt. der romanischen und 3,1 pCt. der gothischen Periode angehören.

Middeldorpf.

Albrecht Theodor Middeldorpf, am 3. Juli 1824 zu Breslau

geboren, bezog; wie wir einem Nekrologe der »Schles. Ztg.“ entnehmen, 1842 die Hochschule seiner Vaterstadt, um Medizin zu studiren. Nach dreijährigem Studium in Breslau ging Middeldorpf nach Berlin. Im Herbst 1846 kehrte er nach seiner Vaterstadt zurück, vollen— dete hier seine Dissertation über die Brunner'schen Drüsen, die ihn in die Reihe der wissenschaftlichen Forscher einführte, wurde am 25. November 1846 zum Doctor med. et chir mit dem Prädikat summa cum laude« promovirt und trat nunmehr als Assistent im physiologischen Institut bei Purkinjs ein. Er blieb in dieser Stellung bis zum August 1847, vollendete während dieser Zeit seine Staatsprüfung und unternahm sodann seine erste wissenschaftliche Reise nach Wien, Paris und London, von wo er im April 1848 nach Breslau zurückkehrte. Hier begann er ein reges, wissen chafl liches Leben. Bald stiftete er im Verein mit Klose, Paul und Günsburg den Verein für physiologische . der sich eine Zeit lang sehr thätig zeigte und auch das »Günsburgsche Journal— begründete, in dem Middeldorpf seine Arbeiten: »Ueber das Wesen der Entzündung und andere Schriften niederlegte. Middeldorpf's Wirksam— keit verschaffte ihm im April 1849 eine Stelle als Assistenzarzt auf der äußeren Station des Hospitals Allerheiligen. So begann er seine zahlreichen Experimente über die von ihm Akidopeirastik genannte Untersuchungsmethode mit Hilfe spitziger Instrumente. . Vom Juli bis September l850 unternahm Middeldorpf wiederum eine größere wissenschaftliche Reise nach Mitteldeutschland, dem Rhein, der Schweizn Lyon und Paris, und studirte während derselben und einer im Sommer 1851 vollendeten Rundreise durch die deutschen Universitätsstädte namentlich das Hospitalwesen. Von diesen Reisen heimgekehrt, widmete er sich neben seiner praktischen und opera— tiven Thätigkeit im Allerheiligen⸗Hospital vor Allem der Vollen— dung eines größeren Werkes über Knochenbrüche, und vom Jahre 1851 an den Studien über die von ihm als chirurgische Operationsmethode . il teten Sinne begründete und von ihm so benannte Galvano— austik.

Im September 1854 wurde Middeldorpf zum außerordentlichen Pro— fessor für Chirurgie und Augenheilkunde ernannt und ihm die chirur— gische Poly ⸗Klinik übergeben. Bald darauf wurde ihm durch die Be— rufung zum Konsiliarwundarzt des Fränckelschen Hospitals für israe— litische Kranke und als Oberwundarzt am Hospital Allerheiligen eine neue Erweiterung seiner Hospitalthätigkeit zu Theil. Im April 1856 endlich wurde er zum ordentlichen Professor und Direktor der ge— sammten chirurgisch⸗augenärztlichen Klinik ernannt.

Anfangs September 1856 reiste Middeldorpf wiederum nach Paris, um seinen französischen Kollegen die Galvanokaustik zu zeigen. Die all— gemeine Billigung, welche seiner Erfindung zu Theil wurde, fand von jener Zeit an Wiederhall in allen Ländern. Die größten wissenschaftlichen Akademieen und Gesellschaften Europas ernannten ihn zu ihrem Mit— gliede und ertheilten ihm Preise und Ehrenmedaillen. Kaiser Napo— leon verlieh ihm den Orden der Ehrenlegion, dem bald der italienische Mauritius und Lazarus-Orden folgte. Im März 1859 wurde Middeldorpf Medizinal⸗Rath und Mitglied des Medizinal-Kollegiums der Provinz Schlesien, auch interimistischer erster Arzt des Hospitals Allerheiligen, legte aber bald darauf alle städtischen Aemter ieder, um sich ausschließlich seiner klinischen und praktischen Thätigkeit im Dienste des Staats zu widmen.

Eine bedeutsame Epoche im Leben Middeldorpfs war endlich seine Theilnahme an dem Feldzuge gegen Dänemark im Jahre 1864, wo er in den Johanniter Lazareihen zu Flensburg und Rübel besonders Hilfe leistete und mit dreien seiner Schüler persönlich dem Sturme auf die Düppeler Schanzen beiwohnte, und seine hervorragende Thä— tigkeit während des Feldzuges in Böhmen 1866. In Anerkennung seiner Leistungen auf dem Kriegsfelde ernannte ihn Se. Majestät der König zum Geh. ,, . verlieh ihm den Rothen Adler— Orden III. Klasse mit der Schleife und die Erinnerungskreuze, und berief ihn endlich zur Theilnahme an der Konferenz, welche im Früh— jahr des Jahres 1867 zur Berathung über die Verbesserung des Mi— litair⸗Medizinalwesens in Berlin stattfand.

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Staats-

Königlich Preustischer

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Anzeiger.

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187.

Berlin, Montag, den 10. August, Abends

1868.

A8

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem General-Major a. D. Friedrich Otto, bisherigen Direktor der Pulverfabrik zu Spandau, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Superintendenten und Pfarrer Wilhelm Gustav Julius Biehler zu Canth im Kreise Neumarkt, dem Pastor Friedrich Christian Schultz zu Rappin auf Rügen und dem emeritirten Pfarrer August Heinrich Bährens zu Soest den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse, sowie dem Diakonus Franz Carl Theodor Freund zu Stralsund das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, ferner

Dem praktischen Arzt 2c. Dr. Pollender zu Wipperfürth den Charakter als Sanitäts⸗Rath, sowie

Dem Ober⸗Amtmann Dehnicke zu Gladau den Charakter eines Königlichen Amts-Rathes, und .

Dem hiesigen Fabrikanten eiserner Bettstellen c. Franz Wilhelm Otto Schwittau das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.

RoTddeutscher Bund.

Dem Kaufmann Th. Hollesen in Rendsburg ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Königlich belgi⸗ scher Konsul daselbst ertheilt worden.

Das 27. Stück des Bundes ⸗Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 142 die Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes wegen Besteuerung des Braumalzes vom 4. Juli 1868 und des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweins, vom 8. Juli 1868 in Mecklenburg, Lauenburg, Lübeck und preußischen und hamburgischen Gebietstheilen. Vom 29. Juli 1868 unter

Nr. 143 den Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Hessen, die Besteuerung des Branntweins und Biers in dem nicht zum Norddeutschen Bunde gehörigen Theile des Großherzogthums Hessen betreffend. Vom 9. April 1868 unter

Rr. 144 die Ernennung des bisherigen preußischen Konsuls Johann Friedrich Berger in Hammerfest zum Konsul des Norddeutschen Bundes; unter ; J

Rr. 145 die Ertheilung des Exequatur als Königlich bel⸗ gischer General-Konsul beziehungsweise Königlich belgischer Vize⸗Konsul an den bisherigen Königlich belgischen Konsul Baron A. v. Reinach und dem Banguier A. v. Reinach jun. zu Frankfurt a. M, Namens des Norddeutschen Bundes; unter Rr. 146 die Ernennung des Grafen Hippolyt v. Bothmer zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Trapezunt; unter

Nr. 147 die Ernennung des bisherigen preußischen Konsuls Emile Schhtte zu St. Valery zum Konsul des Norddeutschen

undes; unter .

ö. Rr. 148 die Ertheilung des Exequatur als Kaiserlich fran⸗ zösischer Konsul in Stettin Namens des Norddeutschen Bundes an den Herrn Bugeaud, Due d Isly; unter .

Rr. 49 die Ernennung des bisherigen preußischen Kon⸗ suls F. H. Wolff zu Karlskrona zum Konsul des Norddeut—

en Bundes; unter

ö. Nr. 150 die Ernennung des hamburgischen Konsuls John M. Kail zu King Georges Sound, des Preußischen und ham— burgischen Konsuls n Franck zu Sydney, des hambur⸗ gischen Konsuls Carlos Krämer⸗Walter zu Newea le, des preußischen und mecklenburgischen Konsuls Armand Theodore Ranniger zu Brisbane und des hamburgischen Konsuls Ernst Louis Buch⸗ holz zu Auckland zu Konsuln des Norddeutschen Bundes; unter

Nr. 151 die Ernennung des bisherigen preußischen Konsuls Ernst Wilhelm Garbe zu Guayaquil zum Konsul des Nord⸗ deutschen Bundes, unter

Nr. 1652 die Ernennung des preußischen Konsuls Moritz August Herrmann zu Manila, zum Konsul des Norddeutschen Bundes, unter

Nr. 153 die Ernennung des preußischen General-Konsuls Louis Will in Havana zum General-Konsul, so wie des bremischen Konsuls Carl Wilhelm Schumann in San Jago, des bremischen Konsuls Ernst Rudolph Münder in Trinidad und des Hamburgischen Konsuls Carl Rudolf August Kobbe in Matanzas zu Konsuln des Norddeutschen Bundes; unter

Nr. 154 die Ernennung des preußischen, sächsischen und . Konsuls Gustav Adolph Lübbers in San⸗ tander, des preußischen, Bremischen und Hamburgischen Kon⸗ suls José Pastor in Corunna, des preußischen Konsuls Antoine Merry in Sevilla, des Kaufmanns Adolph Pries in Malaga, des preußischen Konsuls Bartholomaeus Spottorno in Cartha— gena, des Hamburgischen Konsuls Alexander Harmsen in Ali— cante, des preußischen Konsuls Rafael Sanchez in Torrevicja, des bremischen Konsuls Harald Johan Dahlander in Valencia, des preußischen Konsuls August von Müller in Tarragona, des preußischen Vizekonsuls und sächsischen Konsuls Herrmann Vollmar in Barcelona, des preußischen Konsuls J. Almirall in Palma (Insel Malorca), des bremischen Konsuls Celestino G. de Ventoso in Port Orotava (Insel Teneriffa) zu Konsuln des Nord⸗ deutschen Bundes, und des preußischen Vizekonsuls Heinrich Diaz in Huelva, des preußischen Vice⸗Konsuls Jean Colom in San Lucar de Barrameda und des Hamburgischen Vice Konsuls Juan A. Duarte in Algeciras zu Vice⸗Konsuln des Norddeut⸗ Bundes; und unter

Nr. 155 die Ertheilung des Exequatur zu der Ernennung des Konsuls der Republik Liberia in Hamburg, C. Goedelt, zum Generalkonsul für den Norddeutschen Bund.

Berlin, den 10. August 1863.

Zeitungs-⸗Comtoir.

Das 52. Stück der GesetzSammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter

Nr. 7164 die Verordnung über die Nachversteuerung der in den Rittergütern und Dörfern Zttemin mit Peenwerder, Duckow, Rottmannshagen, Rützenfelde, Karlsruh und Pinnow, der Kolonie und dem Erbpachtsvorwerk Groß-Menow, so wie in den preußischen Antheilen der Ortschaften Drenkow, Porep und Suckow vorhandenen Bestände von ausländischen Waaren. Vom 31. Juli 1868, und unter

Nr. 7i65h den Vertrag zwischen Preußen und Schwarz— burg-Sondershausen wegen Uebertragung der Leitung der Grund und Gebäudesteuer-Veranlagung im Fürstenthume Schwarzburg⸗Sondershausen auf Königlich preußische Behörden und Beamte. Vom 10. Juni 1868.

Berlin, den 10. August 1868. . 3 Gefetz Sam mlungs-Debits-Comtoir.

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Vertrag zwischen Preußen und Schwarzburg-Sondershausen wegen —ᷣ '. 96. der Grund- und Gebäudesteuer-Veranlagung im Fürstenthume Schwarzburg⸗Sondershausen auf Königl. preußische Behörden und Beamte. Vom 10. Juni 1868.

Nachdem Se. Majestät der König von Preußen dem Wunsche Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Schwarzburg - Sondershausen mi

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