1868 / 187 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ztwilligkeit entgegengekommen sind, die Ausführung einer neuen ö . im Fürstenthume Schwarz burg⸗Sondershaufen durch Königlich preußische Behörden und Beamte bewirken zu lassen, sind zur Feststellung der dieserhalb erforderlichen

q estimmungen: ö 2. . preußischer Seits der Ministerial⸗Direktor, Wirkliche Geheime Ober Finanz⸗Rath Bitter, und . Fürstlich schwarzburg ⸗sondershausenscher Seits; der Staats-⸗Rath und Kammerherr von Wolffersdorff, der Ober⸗Forstmeister von Mich gel, zusammengetreten und haben unter Vorbehalt der Ratification folgen den Vertrag geschlossen. ö

Ärt. J. Die Äusführung der Arbeiten zur Veranlagung a) der Grundsteuer von den Liegenschaften, b) der Gebäudesteuer im Fürsten⸗ thume Schwarzburg-Sondershausen mit Einschluß der Entscheidung über die hierbei vorkommenden Streitigkeiten und Beschwerden, so unter der Leitung des Königlich preußischen Finanzministeriums durch die von diesem hiermit zu beauftragenden Königlich preußischen Be— hörden oder Beamten erfolden.

Art. 2. Dem Verfahren hierbei und den Entscheidungen sollen die für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen dieserhalb er— gehenden Gesetze und Verordnungen zum Grunde gelegt werden.

Die zur Ausführung dieser eh n und Verordnungen erforder- lichen Instructionen und Verfügungen erläßt das Königlich preußische Finanzministerium. .

Den mit der Ausführung zu beauftragenden Königlich Preußi⸗ schen Behörden und Beamten werden hierbei dieselben Befugnisse bei⸗ rn welche ihnen bei der in Preußen stattgefundenen Grund und

ebäudestener Veranlagung eingeräumt waren. . Art. 3. Soweit bei dem Verfahren die Mitwirkung Fürstlich

schwarzburg ˖ sondershausenscher Behörden oder Beamten erforderlich wird, sind dieselben den in Bezug hierauf ergehenden Anordnungen des Königlich preußischen Finanz⸗Ministeriums, beziehungsweise der von diesem beauftragten Behörden und Beamten Folge zu leisten verpflichtet. . . ö ͤ

Die bei der Ausführung mitwirkenden Königlich preußischen Beamten, Feldmesser u. s. w. unterliegen auch in ihren dies fälligen Geschäften den preußischen Disziplinar⸗Vorschriften und verbleiben unter preußischer Disziplin. 3

Art. 4. Dem Furstlich Schwarzburg ⸗Sondershausenschen Mini⸗ sterium bleibt unbenommen, sich über die jeweilige Lage der Veran— lagungs Arbeiten und deren Fortgang durch abzusendende Beamte, welche auch den bezüglichen Operationen im Felde u. s. w. beiwohnen können, in fortdauernder Kenntniß zu erhalten. Wenn demselben spezielle Auskunft über einzelne Punkte wünschenswerth erscheint und es zu besonderen Anträgen Veranlassung finden sollte, wird es sich dieferhalb mit dem Königlich preußischen Finanzministerium in Ver—= bindung setzen und das Letztere darauf das Erforderliche veranlassen.

Art. 5. Wegen Remunerirung der Beamten, Kommissions⸗Mit⸗ glieder, Feldmesser und wegen der sonstigen Kosten des Verfahrens werden die in Preußen geltenden Vorschriften in Anwendung gebracht und darnach die erforderlichen Anweisungen vom Königlich preußischen Finanzministerium erlassen.

Ueber das Verfahren bei Bezahlung und Erstattung der entstehen den Kosten erfolgt zwischen dem Koͤniglich preußischen Finanzministerium und dem n ffih schwarzburg sondershausenschen Ministerium be⸗ sondere Vereinbarung. J

Art. 6. Die Ausführung des Vertrages beginnt sogleich nach erfolgter Natification desselben und tritt derselbe mit dem Abschluß der Veranlagungs⸗-Arbeiten durch die nach den Resultaten der letzteren bewirkte Steuervertheilung außer Wirksamkeit.

Innerhalb der Ausführung selbst kann der Vertrag nur unter Zustimmung beider Kontrahenten zur Auflösung gebracht werden.

Art. 7. Gegenwärtiger Vertrag soll unverzüglich zur landesherr— lichen Ratification vorgelegt und die Auswechselung der Ratifications Urkunden binnen vier Wochen in Berlin bewirkt werden.

Berlin, den 109. Juni 1868. (L. S.) Bitter. (L. S.) von Wolffersdorff. (L. S.) von Michael.

Vorstehender Vertrag ist ratifizirt worden und es hat die Aus— wechselung der Ratifications⸗Urkunden stattgefunden.

Finanz ⸗Ministerium.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 8 des Gesetzes vom 23. Dezember

v.. J., betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirken

Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes (Ges. S.

S. 1929), wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,

daß am 31. v. Mts. 2,228,000 Thlr. Darlehnskassenscheine ini

Umlauf gewesen sind. Berlin, den 4. August 1868. Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: Guenther.

Ministerium für die landwirthschafttichen Angelegenheiten. Berichtigung. In der in Nr. 14 des Staats Anzeigers veröffentlichten Uebersicht der Ernte-Schätzung pro 1868 ist die Bemerkung

3224 Ernte im Allgemeinen als eine sehr mittelmäßige, auf dem lin ken dagegen als eine reichliche zu betrachten sei mit dem Regierungsbezirk Magdeburg in Beziehung gebracht, während sie zu dem Regierungsbezirk Merseburg (ad Nr. 16 gehört.

Preußische Bank.

Wochen ⸗Uebersicht ; der Preußischen Bank vom 7. August 18568.

Activa. ; I) Geprägtes Geld und Barren Thlr. 9h, 144,000

Y Kassen⸗Anweisungen, Pxivatbanknoten und Darlehnskassenscheine 1171 MM00) 3) Wechsel⸗Bestände 2, 106/000 J Lombard⸗Bestände 17,374,000 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen ͤ und Activa 15, 551/000 Thlr. 140,378,000 20,97 3, 000

6) Banknoten im Umlauf

7 Depositen⸗Kapitalien

3 Guthaben der Staats-⸗Kassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro⸗Verkehrs 2255/00060

Berlin, den 7. August 1868.

Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗-Direktorium.

von Dechend. Kühnem ann. Boese. Herrmann.

von Könen.

Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Inspeeteur der 2. Artillerie⸗Inspection, Schwartz, von Hannover. Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Keller im Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, von Wiesbaden

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗-Lieutenant und Direktor der Kriegs⸗Akademie, von Etzel, nach Carlsbad; Der General ⸗Major und Inspecteur der 2. Ingenieur⸗ Inspection, Schulz, nach Erfurt.

Berlin, 10. August. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht, . General⸗Adjutanten, General⸗ Major von Tresckow, sowie Allerhöchstihren Flügel⸗Adju⸗ tanten, den Oberst⸗Lieutenants von Hymmen und Graf von Lehn dorff, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Großherzogs von Hessen Königlichen Hoheit ihnen ver⸗ liehenen Insignien, und zwar ersterem des m e,. letzteren beiden des Comthurkreuzes zweiter Klasse vom Verdienst-Orden Philipps des Großmüthigen zu ertheilen, ebenso zur Anlegung des dem Major Zedelius, Flügel⸗Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg, von des Großher⸗ zogs von Mecklenburg⸗Schwerin Königlichen Hoheit verliehenen Comthur-Kreuzes des Ordens der Wendischen Krone, und des den persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Hauptmann von Jasmund,‚, z la suite des Leib⸗Grenadier⸗ Regiments (J. Brandenburgischen) Nr. 8, und Hauptmann Grafen zu Eulenburg, von des Königs von Bayern Majestät verliehenen Ritterkreuzes des Verdienst—

Ordens der Bayerischen Krone.

Bekanntmachung. auf die Dauer der Bade⸗Saison berechneten 6

Die eit vom

bindungen des Nordseebades Norderney gestalten sich für die 11. bis incl. 20. August er. wie folgt:

A. Zwischen Emden und Norderney. Die Verbindung wird durch Dampsschiffe unterhalten, deren Abfahrt in der Richtung von Emden nach Norderney stattfindet: am 11. August um 12 Uhr Mittags, am 13. August um 23 Uhr Nachm., am 14. August um 12 Uhr Mittags, am 15. August um 6 Uhr früh, am 16. August um 63 Uhr früh, am 18. August um 8 Uhr Vorm, am 19. August um 85 Uhr Vorm, am 20. August um 9 Uhr Vorm. Diese Verbindung wird postseitig nur zum Transport von Brie fpost⸗Gegenständen benutzt. Die Fahrzeit von Emden nach Norderney beträgt 4 Stunden. B. Zwischen Geestemünde und Rorderney. Die Verbin⸗ dung wird gleichfalls durch Dampfschiffe vermittelt, welche aus Geeste⸗ münde abfahren: am 12. August um 11 Uhr Vorm., am 14. Auaust um 127 Uhr Nachm. nach Ankunft des in Geestemünde um 833 Uhr Vorm. anlangenden Zuges von Hannover am 17. August um 39 Uhr früh, am 19. August um 45 Uhr früh. Die Schiffe nehmen den Anschluß auf von dem am Abend zuvor um 734 Uhr in Geeste—⸗ münde eingetroffenen Zuge von Hannover. Andere Postsendungen als Bxriefpost-Gegenstände werden mit den betreffenden Schiffen nicht befördert. Die Fahrzeit von Geestemünde bis Norderney beträgt 5 bis 6 Stunden.

(. Zwischen Norden und Norderney. D Auf dem direk— ten Wege über Norddeich. Von Norden wird täglich eine Personen—⸗ post nach Norddeich abgefertigt, welche zu Norddeich mit einem Fähr— schiffe nach Norden in unmittelbarem Zusammenhange stleht. Die Abfabrt von Norden erfolgt: am 11. August um 2 Uhr Nachm.

(S. 3184 Sp. 2 am Schluß), daß auf dem rechten Elbufer die

am 12. August um 33 Uhr früh und 33 Uhr Nachm., am 13. August

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um 43 Uhr früh und 5r Uhr Nachm., am 14. August un

früh und 6 Uhr Nachm., am 15. August um ag e D 26 16. August um 87 Uhr Vorm., am 17. August um 97 Uhr Vorm, am 18. August um 10 Uhr Vorm., am 159. August um 16. Uhr Vorm, am 29. August um 115 Uhr Vorm. Die Verbindung dien nicht nur zur Beförderung von Post-⸗Reisenden, sondern auch zur unbeschränk— ten Beförderung von Brief. und Fahrpost⸗Gegenständen Die Beförde⸗ rung per Post dauert 3 Stunden, diejenige per Fährschiff 1 Stunde 2) Auf dem Wege über Hage, Hilgenriederfyhl und du rch das Watt. Diese Verbindung wird auf der ganzen Strecke durch eine täglich- Personenpost vermittelt, bei welcher eine Beförderung von Veisenden, sowie von Brief- und Fahrpost-Gegenständen statifindet Die Transportdauer beträgt 3. bis 4 Stunden? Die Abfahrt von Norden ist wie folgt festgesetzt: am 11. August um 7 Uhr früh, am 12. August um 8 Uhr früh, am 13. August um 99 Uhr Vorm., am 14 August um 105 hr Vorm, am 15. August um 127 Uhr Mittags, am 16. August um 1 Uhr Nachm ., am 17. August um 2 Uhr Nachm., am 18. August um 23 Uhr Nachm., am 19. August um 4 Ühr Nachm., Am 20. August um 4 Uhr Nachm, In Norden treffen die Posten von Emden nach einer 3zstündigen Beförderungsfrist ein um 64 Uhr früh, 335 Uhr Nachm. und 9585 Uhr Abends. Wie sich die genannten Ver⸗ bindungen für die nächstfolgende Zeit gestalten, darüber bleibt weitere Publication vorbehalten. Hannover, den 7. August 1868.

Der Ober-⸗Post ⸗Direktor.

Nicht amtlich es.

Preußen. Berlin, 10. August. Aus Ems, 9. August wird uns berichtet: Se. Majestät der König ö, . der heutigen Frühpromenade mit dem General-Lieutenant à Ja Suite Prinzen Philipp zu Eroy und dem Gesandten der Hohen Pforte Aristarchi Bey Allerhöchstsich zu unterhalten, welche beide Herren auch zur Tafel befohlen wurden. Im Laufe des Vor⸗ mittags stattete Ihre Majestät die Königin, zu Wagen et le T mg, . . . Besuch ab. Der

eime Legations⸗Ra beken hi ; jesta dem Könige wa reg ; k

Daz neueste »Militair⸗Wochenblatt« veröffentlicht das Tableau für die Herbstübungen der a ber n, . Armee pro 1868.

Kiel, 7. August. (Kiel. 3) Am Montag und Dien sta den 10. und 11. d. M., findet ein Geng und eu staß⸗ Wettfghren von etwa 40 Booten der Marine im hiefigen Hafen statt.

Mecklenburg. Schwerin, 8. August. Die heute aus— gegebene Nummer 59 des Regierungs⸗Blattes für das Groß⸗ herzogthum Mecklenburg⸗Schwerin enthält eine Betanntmachung, betreffend das Allgemeine Niederlage⸗Regulativ, das Regulativ für Privat-Läger, die Anweisung für die Haupt-Zoll- und Haupt⸗Steuer⸗Aemter wegen Creditirung der Ein- Und Aus⸗ gangs-Abgaben und der inneren Steuern, das Regulativ in Betreff der dem Großhandel mit fremdem Wein zu gewähren⸗ den Zollerleichterungen, die Zollvergütungen beim Bau von Seeschiffen, das Regulativ über die Behandlung der auf Frei⸗ pässe ein- oder ausgehenden Waaren, und die Zollvergütung bei der Ausfuhr von dem aus indischem Rohzucker rafsinirten Zucker, sowie Bestimmungen über das Lagergeld.

. Hamburg, 8. August. Für diplomatische Kosten hatte die Bürgerschaft auf Antrag des Ausschusses nur eine Pau⸗ schalsumme von 50,000 Mrk.Ert. bewilligt. Inzwischen sind wegen Einziehung der diplomatischen Posten in Paris und Lon⸗ don vom Senat Anträge an die Bürgerschaft gestellt und von derselben unter vorläufiger Beschränkung der Bewilligung für die beantragten Wartegelder auf 5 Jahre angenommen worden. Der Senat weist jetzt darauf hin, daß für das lau— fende Jahr die Honorare nach den kontraktlichen Verhältnissen noch fortbezahlt werden müssen, und beantragt der Ausschuß nunmehr: Genehmigung des Art. 108 mit 84,500 Mrk-⸗Ert.

Die hier anwesende Zollverein s-⸗-Kom mission hielt am Dienstag und Donnerstag wiederum längere Sitzungen im Verwaltungs-Gebäude und besichtigte am Donnerstag Nach⸗— mittag die künftige Zollgrenze bei Eppendorf und Barmbeck.

selbst die Königin schon seit einigen Tagen zum Besu * * . * l. x Majestäten des Kaisers und der die fern, , . a br ö 23 n n, , ,, der Kaiserin gefeiert K vird daselbst mit Sr. Majestä— oni von 6 k nn, n, n. Dem neuesten Garnisonswechselsbefehle zufol werden mit kommendem Herbste e , ö. rm el ö. folgenden Truppentheilen bezogen werden. Weingarten vom it ufanterie Reginient Stuttgart vom 2. Jägerbataillon (der⸗ zeit in Ulę.m), Ulm von der J. Feldartillerie⸗ Abtheilung aus

,,

Bayern. München, 7. August. Der außero ; Gesandte und, bevollmächtigte Yen gel des , , , m ö . n n am hiesigen Königlichen Hofe ist . zurückgekehrt und hat die Geschäfte wieder ( Das Königliche Staatsministerium des Hand öffentlichen Arbeiten hat verfügt, . der ,,

kredit, welchen die Hauptzollämter gewähren können, sich auf

Zu dieser Besichtigung war der Ober⸗Zoll⸗Inspektor des Haupt⸗ amtes in Wandsbeck hinzugezogen. .

Baden. Karlsruhe, 7. August. Das heute erschienene Regierungsblatt Nr. HJ enthält u. A. eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Großherzoglichen Hau— ses und der auswärtigen Angelegenheiten, die Bundeskartel— Konvention vom 10. Februar 1831 betreffend, eine Bekannt— machung des Großherzoglichen Kriegsministeriums, die Dislo- cation der Batterieen des Feld⸗-Artillerie⸗Regiments betreffend; sowie eine Bekanntmachung der Großherzoglichen Ministeriums des Kriegs und des Innern, die Organisation der Landwehr— Behörden betreffend.

Württemberg. Stuttgart, 8. August. (Staats⸗Anz.)

die anfallenden Salzabgaben nicht zu erstrecken daß die Kreditirung der Salzabgabe eder n . ö bleiben soll. 9. August. ie Kaiserin von Oesterreichst it. , , . ö. ein, . ö. . . 3. ; ischer en begrüßt, und rei m ch cf, 6. ö ßt, und reiste ohne Aufenthalt ilssingen, 9 August. Der König von Württem— berg ist zum gestrigen Geburtstage . von Ruß⸗ land hier eingetroffen. Die Kaiserin hatte jede offizielle Feier abgelehnt. Heute ist großes Diner beim Könige von Bayern. Der Prinz Albrecht von Preußen ist wieder abgereist.

Oesterreich, Wien, 9. August. Die »Wiener Zeit veröffentlicht amtlich ein gag fu Handschreiben ö Neichs. Kriegsminister, welches anordnet, in die ungarischen Regimenter im Sinne des einzuführenden Wehrsystems mög⸗ lichst solche Offiziere einzustellen, welche aus den ungarischen Ländern gebürtig sind, so wie bei der Einstellung der Offiziere i g n. der betreffenden Regimenter zu berück-

1M.

Der, Meichskanzter Frhr. von Den st ist Gastein zurückgereist. Pesth, 8. August. (W. T. B. Das Unterhaus nahm J are rn, se,. ö. . Gesetzentwurf in ritter Lesung mit großer Majorität an und vertagt dann bis zum 16. September. ö

In SJolge eines gerichtlichen Auftrages wurde heute Abend der Fürst Alexander Karageorgevic durch den Stadt⸗Hauptmann verhaftet.

Karlsbad, 5. August. Heut ist die Großfürstin Helen a von Rußland mit Gefolge hier eingetroffen. Auch die Fürstin von Lippe-Schaumburg befindet sich unter den neu Ange— kommenen,

Triest, 6. August. Das englische Geschwader hat heute Abends auf der Triester Rhede Anker geworfen.

Schweiz. Bern, 6. August. Die neue Verfassung des Cantons Zürich, deren Entwurf die Redactions⸗-Kom— mission kürzlich vollendet hat, besteht aus 68 Artikeln. Ihre erste Abtheilung umfaßt die staatsbürgerlichen, ihre zweite die volks und staatswirthschaftlichen Grundsätze, die dritte die Ge⸗ setzz bung und Volksvertretung, die vierte die Vollziehung und Verwaltung, die fünfte die Rechtspflege, die sechste das UÜnter— richts und Kirchenwesen und die siebente die Revision der Ver⸗ fafsung. Gegenwärtig ist die 3er Kommission mit der Be⸗ rathung des Entwurfes beschäftigt.

TJ. August. Der Bundes⸗Vice⸗Präsident Dr. Dubs und der Bundesrath Challel⸗Venel sind von ihrer Reise nach dem Mont⸗Cenis zurückgekehrt.

Belgien. Brüssel, 7. August. Der Kronprinz be⸗ findet sich in einem beunruhigenden Zustande. Der König ist nach Spaa gereist, um die Königin zurückzuholen.

Großbritannien und Irland. London, 7. August. Die Taufe der Tochter des Prinzen von Wales wurde durch den Bischof von London, welchem der Dechant von West— minster assistirte, vollzogen. Unter den Taufpathen erwähnt die »Engl. Corr.“ die Königin Victoria, den Kaiser von Ruß⸗ land, die Königin von Griechenland und die Königin Wittwe von Dänemark.

vbrgestern nach

Die junge Prinzessin erhielt die Namen Victo⸗

ria, Alexandra, Olga, Mary.

Den gegenwärtigen Anordnungen zufolge wird der

praktische Dienflkursus des Prinzen Arthur bei dem Ingenieur—

corps mit nächstem Montage sein Ende erreichen. Der Marineminister Corry ist zur völligen Wiederher⸗

Se. Majestät der König ist heute nach Kissingen abgereist, wo⸗

stellung seiner Gesundheit nach Deutschland abgereist.

4035.