1868 / 191 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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versiegelt und auf der Außenseite mit der irre nf, Submission auf die Lieferung von Hemden für die Truppen« versehen, unter besonde⸗ rem Ebuvert bis zum 1. September er, Vormittags 11 Uhr, an die unterzeichnete Intendantur portofrei einzusenden.

Die Submisstonen sind deutlich und mit bestimmter Angabe der Zahl der zu liefernden Hemden und der Preisforderung abzufassen und ist ferner in denselben anzugeben, daß Submittent von den Lie= e, n,, Kenntniß genommen habe.

en Lieferungs- Unternehmern bleibt überlassen ihre Offerten auch auf den Bedarf (die Stückzahl wird auf Verlangen von der un terzeichneten Intendantur , r, für zwei oder noch mehr Armee⸗ Corps, selbst, für die ganze Armee zu richten und haben dieselben in diefem Falle in ihren Offerten genau anzugeben, für wie viele Armee⸗ Corps resp. zu welchen Preisen sie die Lieferung übernehmen wollen. Offerten, welche unter gewissem Vorbehalt, sofern er nicht in den Be⸗ , , begründet ist, abgegeben werden, müssen unberücksichtigt

eiben.

Die Eröffnung der eingegangenen Offerten findet am 2. Sep⸗ tember er., Vormittags 11 Uhr, in unserm Geschäfts Lokale Osterstraße Nr. 3 woselbst auch die Lieferungs⸗Bedingungen, sowie die bei der Lieferung zum Grunde zu legenden Proben zur Kenntniß⸗ nahme ausliegen, statt.

Nachgebokte werden in keinem Falle angenommen.

Hannover, 10. August 1868 .

Königliche Intendantur des 10. Armee Corps.

. . Bekanntmachung.

ur Sicherstellung des Bedarfs von 15,1356 Stück Hemden für die Truppentheile des XI. Armee Corps im Wege der Submission wird Termin auf den

2. September ert, Vormittags 11 Uhr,

im Büreau der unterzeichneten Intendantur anberaumt.

Lieferungs Unternehmer haben ihre Offerten, welche keines Stempel⸗ pelpapiers bedürfen, versiegelt und mit der Aufschrift:

. »Submission auf Lieferung von Hemden für die Truppen« bis spätestens den 1. September er. Vormittags 11 Uhr, portofrei an die unterzeichnete Intendantur einzureichen.

Den ,,, welche außer in dem diesseitigen Bü⸗ reau noch bei den Garnison⸗Verwaltungen in Frankfurt, Hanau, Fulda Meiningen, Gotha, Weimar, Wiesbaden und Mainz einzusehen und von den n , zu unterschreiben sind, ist eine Uebersicht,; an welche , , , des XI. Armee Corps und mit welcher Stückzahl die Hemden seiner Zeit abzuliefern sind, beigefügt. Auch ist unter 3 Uebersicht, da die Unternehmer Offerten auf den Bedarf von 2 und mehr Armee - Corps, eventuell für die ganze Armee abgeben können, der summarische Bedarf der übrigen Armee Corps vermerkt.

Cassel, den 19. August 1868.

Königliche Intendantur des XI. Armee ˖ Corps.

-

Verschiedene Bekanntmachungen.

e Thüringische Eisenb ahn. .

ie Herren Actlonaire der Thüringischen Eisenbahn. Gesellschaft werden auf Grund und nach Maßgabe der §§. 23 ff. des Gesellschafts Statuts zu der am

Montag, den 7. September 9, Mittags 12 Uhr—

im Saale Belle Vue zu Halle a. S. stattfindenden ordentlichen General⸗ Versammlung eingeladen.

Gegenstände der Tagesordnung sind:

1) Der Verwaltungs bericht für das Jahr 1867, welcher nach §. 55. Ziff. ? des Statuts vom Montag, den 24. August c., ab bei sämmtlichen Billet⸗Expeditionen zu haben ist.

2) Die Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes an Stelle der ausscheidenden, jedoch wieder wählbaren Herren /

Commerzienrath Moritz aus Weimar, Kaufmann M. Franke aus Naumburg, Fabrikant A. Henneberg aus Gotha.

3) Eine Vorlage, betreffend die anderweite Regulirung der Zuschüsse aus der Gesellschaftskasse an die Pensionskasse,

H Antrag eines Actiongirs aus Leipzig, die Bestimmung unter Ziffer 4 des §. 36 des Statuts, nach welcher Personen, welche Äber zwei Meilen von der Bahn entfernt wohnen, von der Wahl in den Verwaltungsrath ausgeschlossen sind, dahin abzu⸗ ändern: »Personen, welche über zwei Meilen von der Bahn, einschließlich der beiden Dog bahnen von Conbetha nach Leipzig und von Weißenfels nach Gera, entfernt wohnen. Es 6 und müssen aber nur zwei Actionaire, welche im zweimeiligen Bereiche dieser beiden Zweigbahnen wohnen, Mitglieder des Per an r sein, die übrigen sieben Mitglieder des Ver- waltungsrathes müssen im e,, n. Bereiche der Stamm⸗ bahn wohnen. Tritt eines der ersten beiden Mitglieder aus, muß ein anderes Mitglied in den Verwaltungsrath aus den Actionairen jener Zweigbahn gewählt werden.

Berechtigt zur Theilnahme und zur Ausübung der nach dem Statut den Aclonairen zustehenden Rechte in der General Versamm lung sind die Besizer von fünf und mehr Stamm ⸗Actien der Thuͤrin gischen Eisenbahn, welche dieselben jedoch ohne ,,

1) entweder 4 Tage vor der General ⸗Versammlung, also bis ein⸗ schließlich den 3. September, bei unserer 3 , in Erfurt ö . von derselhen auszustellenden Depositenschein hinter

.

2) ebenfalls bis einschließlich den 3. September e. bei einer der Billet: Expeditionen der Thüringischen Hauptbahn oder deren Zweigbahnen präsentirt hahen, um sie von diefer coupertirten,

2 und das versiegelte Couvert mit dem Tagesstempel

versehen zu lassen, oder 1

3) falls die Herren Actionaire die Actien unverschlossen im Besitz behalten wollen, sie bei einer der bezeichneten Billet Expeditionen

8 Tage vor der Versammlung, also bis einschlleßlich den

30. August e., vorgezeigt und zum Nachweis dessen eine mit dem

Tagesstempel der Praͤsentation versehene Anmeldebescheinigung

erhalten haben.

. Zur Erlangung der Stimmzettel werden demgemäß beim Eintritt in die General-Versammlung im Legitimations . Büreau als genügend nur angesthen werden:

a) im Fall unter I) die Depositenscheine der Hauptkasse,

b) im Fall unter 2) die verschlossenen und abgestempelten

Actien Couverts sofern deren Verschluß unversehrt ist,

c) im Fall unter 9) die offenen Actien zugleich mit den aus⸗ gestellten und gehörig abgestempelten Anmelde ˖ Bescheini⸗ gungen.

Damit die Verhandlungen der General-Versamm— lung pünktlich beginnen können wird das Legitimations- Büreau präcis 113 Uhr geschlossen, so daß von da ab Stimmzettel nicht mehr ausgegeben werden.

. Dieselbe Gültigkeit wie die Actien selbst haben alle von öffent. lichen Behörden oder Instituten über die Hinterlegung von Stamm actien der Thüringischen Eisenbahn ausgestellten Depositenscheine, welche daher ebenso wie die Actien selbst bis zu den obenbezeichneten Terminen bei den dabei gedachten Stellen zu deponiren, bezüglich an zumelden und vorzuzeigen sind.

Die bei der Hauptkasse zu Erfurt deponirten Actien sind am Tage nach der General Versammlung gegen Rückgabe des Depositenscheines wieder abzuholen. Die zur Theilnahme an der General ⸗Versamm⸗ lung berechtigten Aetiongire können sich auch durch Bevollmächtigte, welche sie aus der Zahl der übrigen legitimirten Actionaire zu wählen haben, vertreten lassen. Die Bevollmächtigten haben sich als solche im Legitimations-Bureau durch einfache schriftliche Vollmacht auszu⸗ weisen. Gir d. Statuts.)

Das Abgeben von Stimmzetteln für einen anderen Actionair auf Grund eines blos mündlich vor oder während der General⸗ Versammlung erhaltenen Auftrages ist unstatthaft. 14

Den Theilnehmern an der General Versammlung wird am Tage derselben freie Fahrt auf der Thüringischen Hauptbahn und deren Zweigbahnen nach dem Versammlungsort und von da zurück gewährt werden. Welche Züge dabei unentgeltlich benutzt werden dürfen, wird durch besondere Anschläge an den Billetschaltern unserer Statio nen rechtzeitig bekannt gemacht werden.

Die Befugniß zur freien Fahrt ist nachzuweisen:

1) entweder durch Vorzeigung der von der Hauptkasse in Erfurt ausgefertigten Depositenscheine, welche von der Billet ⸗Ex⸗ pedition der Abfahrtsstation mit dem Stempel des Tages der General⸗-Versammlung ahgestempelt sein müssen, oder

2) durch Verzeigung des von der betreffenden Billet ⸗Expedition mit dem Stempel, des Tages der Präsentation der Actien abge⸗ stempelten Altiencouverts, oder

3) durch Vorzeigung der offenen Actien zugleich mit der von der betreffenden Billet Expedition ausgestellten und ebenfalls mit

dem Stempel des Tages der Prasentation der Actien versehenen

Anmeldebescheinigung.

Frauen und Minderjährige sind zur persönlichen Tbeilnahme an der General⸗Versammlung nicht berechtigt (6. 28 des Statuts), haben daher auch keinen Anspruch auf freie Fahrt. ö

Erfurt, am 9. August 1868.

. Die Direction der Thüringischen Eisenbahn ˖ Gesellschaft.

2750

Betrie g einne m e Monat Juli 1868.

Rh,sein ⸗Nahe⸗- Ei sen bahn. ür Extra- bis ult. Per ir Juli 1868. r.

ordinair. 26. ; r. : 30 929 50. S5 S9 149 461,117 im Juli J

Thlr. 7 369 (provisorisch 28200 52512 5 ⸗261 8S5 6973 180,508 mithin GG nen , F öl r. Dos ven. F d ncht Gs] Saarbrücken, den 10. August 1868. Königliche Eisenbahn⸗Direction.

Summa Thlr

ür Güter. 1867 im Juli Thlr.

definitiv 16

In W. Dietze's Verlagsbuchhandlung in Anclam erschien und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: 7 Landbuch des Herzogthums Pommern und des Fürsten⸗ thums Rügen in der Mitte des 19. Jahrhunderts, geographisch historisch · statistische Beschreibung der Provinz Pom mern unter dem Schutze ihres Statthalters Sr. Königl. Hoheit des Kronprinzen von Preußen, begrbeitet von Dr. Heinr. Ber g⸗ haus, II. 1. 2. 8 Thlr. 10 Sgr., III. 1. 4 Thlr. 20 Sgr., IV. 1.

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Preußischen Heeres von 1 net. 1. Ii. 1. 2. ord. Ausg. 4 Thlr. 25 Sgr., feine Ausgabe

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Königlich

. *

Preustischer

Alle Pot -Anflalten dez An- und Auslandes nehmen Sestellung an, für gerlin die Expedition des önigl. preußischen Staats Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. La, Ee der Wilhelmsstraße.

1 191.

Berlin, Freitag, den 14. August, Abends

1868.

Se. ̃ Dem mit der

Majestät der König

haben Allergnädigst geruht: kommissarischen Verwaltung der Vice⸗Gene⸗

al⸗ Superintendentur für Masuren beauftragten Superinten⸗ eaten ö Diöces Lick, Carl Traugott Remus, den Charakter

als Konsistorial⸗ Rath zu verleihen; Die Dekane der

so wie . Bezirke Herborn und Dillenburg im

Regierungsbezirk Wiesbaden, Konsistorial⸗Rath Dr. Otto und

Kirchenrath

Herborn zum

Keim und den Pfarrer und Seminar⸗Professor Au gust Dekan beider Bezirke zu ernennen.

ntbinden

von den Dekanatsgeschäften zu ebe zu

Norddentscher Bund. Se. Majestät der König haben im Namen des Nord—

deutschen Bundes

Konsul Ferdinand Schott in Norddeukschen Bundes daselbst zu ernennen

preußischen und bremischen Gibraltar zum Konsul des geruht.

den bisherigen

Aller höchst er Er

r fiskalischen Vorrechte und des ͤ e nn, den Neuvorpommerschen Kommunal⸗Landtag in

uf den Bau und die Unterhaltung der Chausseen 1) von 6 Über Trent, Brener Brücke, Presnitz, Pansewitz nach

Chausseegeldes an

Bezug Wittower

Bergen, 2 von Brener Brücke an der

laß vom 8. Juli 1868 betreffend die Verlei⸗ 4 ö Juchts zur Erhebung des

Straße zu J. über Dreschwitz

bis zur Bergen ⸗Stralsunder Chauffee bei Samtens mit einer Abzwei⸗

gung nach Gingst, 3

I von Bergen resp. Ueberbrückung

Nachdem Ich durch ; r ö ] von Wittower Fähre über Trent,

der Chausseen 1) Presnitz, Pansewitz

u J. über Dreschwitz bis zur int mit einer Abzweigung nach Gingst, 3) von nach Lauterbach und 4 mit Durchdämmun Regierungs

von Bergen über

der Fährstelle bei Lietzow, im Kreise Rügen, Re— gierungs⸗Bezirk Stralsund.

Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau

ĩ ö .

nach Bergen, 2 von Brener Brücke an der Straße

6 j Leer Tn lf cn Chaussee bei Sam⸗

Bergen über Putbus

Bergen über Lietzower Fähre nach Sa⸗

rbrückung der Fährstelle bei Lietzow,

tralsund, genehmigt habe, verleihe

l⸗Landtage, welcher

hat, das Ex⸗

lichen Grund⸗

seebau⸗ und

von

die Staats⸗

der

Recht zur Erh

auf den Sta verleihen.

S

gen wegen däm mg, kommen.

esetz Sammlung zur öffent⸗·

en. ö den 8. Juli 1868.

Wilhelm. . v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.

An den Finanzminister und den Minister für Handel,

Gewerbe und öffentliche

Privileg ium wegen Ausfertigung ügenschen Kreises im Betrag Gbligationen des Rüge . n Gr. in g

Wir Wilhelm, Nachdem von Kreistage vom 14.

Arbeiten.

e von 215.250 Thlrn

von Gottes Gnaden König von Preußen c,

den Kreisständen

November 1867 die zur

beschlossen worden,

Putbus nach Jauterbach, und Über Lietzower Fähre nach Sagard mit Qurchdämmung

. n Inhaber lautender Kreis ˖ . ; Bis zu dem Jage, wo wird es in halbjährlichen

des Rügenschen Kreisede . n

Inhaber lautende

Interesse der Gläubiger

1833 Thalern, in hundert

jährlich vom Jahre 1872

verschreibungen, zu daß ein jeder Inhaber

geltend zu machen befu Das vorstehende Rechte Dritter ertheilen

Kenntniß zu bringen. Urkundlich unter

Obligation

Auf Grund der beschlüsse vom von 215250 Th

verschreibungen. Die Folgeordnung

durch sich jedoch

verschreibungen zu

staben, Nummern und Rückzahlung erfolgen

termine in dem und, so wie in under resp. Staats ˖ Anzeiger.

der zu

20. Juni, von heute an

Die Auszahlung der 4107

unkündbare Obligationen 215/250 Thalern ausstellen

und funfzig Thalern, S0 000 Thlr. 2 10090 Thlr. 260 Thaler, 30 000 Thlr. a2 100 . 2 25 Thlr, zusammen 215.250 Thlr. nach dem anliegenden Schema (a.) auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 4 verzinfen ünd nach der durch das

Kapitals, unter Zuwachs der

nend, etched , Ke drcheller andesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung er heilen, ö . Obligationen die daraus hervorgehenden

Rechte, ohne die 1 n des Eigenthums nachweisen zu dürfen, ist. Privilegium,

haber der Obligationen eine e, . Seitens des Staats übernommen wird, ist durch die eset⸗⸗Sa

Unserer Höchsteigenhändigen beigedrucktem Königlichen Insiegel. ; 86 Gegeben Schloß Babelsberg, den 8. Juli 1868.

Frh. v. d. Hep dt - und zugleich für den Minister des Innern.

Provinz Pommern. des Rügenschen

d

fldeten Tilgungsfonds von wenigstens 3 1 eat ahrfih . Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld

der Ein n, der Schuldverschreibungen wird 8

das Loos bestimmt. 1877 ab in dem Monate das Recht vor / d. loosungen zu verstärken, so wie

künd . kündigten Schuld verschreihungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch=

Beträge foll , öffentlich bekannt 3

ung erfolgt sechs, drei, zwei und Einen mach u ig rf G lebt

Stettiner Zeitung, der Berliner

in gleicher Man orte mit jenem

führung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen

Geldmittel im Wege einer Anleih den Antrag der gedachten Kreisstände: mit Zins Coupons versehene,

Äinleihe zu beschaffen, wollen Wir auf zu diesem Zwecke auf jeden Seitens der Gläubiger zu dem angenommenen Betrage von zu dürfen, da sich hiergegen weder im noch der Schuldner etwas zu erinnern

Fefunden hat, in Gemäßheit des 5.2 des Gesetzes vom 17. Juni

zur Ausstellung von n Buchstaben Zweihundert und fünfzehn

Obligationen zum 9 von 215/250 ausend zwei⸗

welche in folgenden Apoints: / . Thlr. n 500 Thlr.) 30009 Thlr. à Tyr. e oo Thir. * 56 Tölt. Mas Thlr.

rozent . zu Loos zu bestimmenden Folgeordnun ab mit wenigstens jährlich ? Prozent de Zinsen von den amortisirten Schuld⸗ durch gegenwärtiges Privilegium Unsere

welches Wir vorbehaltlich der

und wodurch für die Befriedigung der . ni

mmlung zur allgemeinen

Unterschrift und

Wilhelm. Gr. v. Itzenplitz.

a. Regierungsbezirk Stralsund., Kreises Littr..... über Thaler Preußisch Courant.

ist. fan en Stele von 21552350 Thalern geschieht llmälig aus einem zu diesem Behufe ge- Prozent des ganzen Kapi⸗

Dle AUusloosung erfolgt vom Jahre Juni jedes Jahres. Der Kreis behält Fen Tilgungsfonds durch größere Aus⸗ sämmtliche noch umlaufende Schuld- igen. Die ausgelogsten, so wie die ge sowie des Termins, an, welchem die Diese Bekannt⸗ onat vor dem Zahlungs ˖ der Königlichen Regierung zu Stral⸗ Stettin und Stralsund erscheinenden Stral⸗ Börsen⸗Zeitung und dem

das Kapital zu entrichten ist, am 20. Dezember und am Prozent jährlich

erfolgt gegen bloße

solchergestalt Terminen, am 2 gerechnet, mit vier einhalb verzinset.

Zinsen und des Kapitals