1868 / 191 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Rückgabe der ausgegebenen Zins Coupons, beziehungsweise dieser Schuld verschreibung, bei der , , , ,, n. in Bergen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits-Termins fol— genden Zeit. 324 Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligteitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. . Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren

nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot perlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt erst nach Verlauf von sechs halbjährigen Zinsterminen bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Bergen, wenn bis dahin die zur Kreis— Abligation gehörigen Zinscoupons für diese Termine nicht zur Ein— lösung gelangt sind. Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an— meldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins-Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. . Mit dieser Schuldverschreibung sind ...... ...... halbjaͤhrige Zins-Coupons bis zum Schlusse des Jahres. ausgegeben. Für die . Zeit werden Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden aus- gegeben. Die Ausgabe einer neuen Zins-Coupons-Serie erfolgt bei der Kreis - Chausseebau⸗Kasse zu Bergen gegen dll fet eng des 31 älteren Zins-Coupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins⸗Coupons- Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzei⸗ gung rechtzeitig geschehen ist. ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet ö mit . ; essen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter Unterschrift ertheilt. ,, . Bergen, den .. ten 18. Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rügenschen Kreise.

der

Provinz Pommern. Regierungsbezirk Stralsund. Erster bis Sin e nn on . 3 ü der Kreis-Obligatisn des Rügenschen Kreises , A8 Thaler zu 45 Prozent Zinsen über Silber

h Der Inhaber dieses Zins Coupons en gabe in der Zeit vom . ten

Provinz Pommern, , nete Stralsund. Talon

zur Kreis-Obligation des Rügenschen Kreises

Der Inhaber dieses Talons empfaͤngt er Drilee ö , ,

,, H... über Thaler à 45 Prozent Zi die te Serie Zins - Coupons für die fünf Jahre H 56 8 der Kreis⸗ Chausseebau -Kasse zu Bergen, sofern dagegen seitens des i en legitimirten Inhabers der Gbligation kein“ —iderspruch er⸗—

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das dem Techniker Ed. Kunz zu Berli e 9. ö ö Patent ,

ein sür neu und eigenthümlich erkanntes Zündnadel— gewehr mit Hinterladung in der durch gn n , und 81

schreibung nachgewiesenen Zusa ist aufgehoben. Zufst nm en se fung

Das dem Königlich bayerischen General-Directions

an m 9 HSeneral- Directions. Rathe Sar ter zu München unter dem 25. Juni 186? ertheilte auf einen Fahrgeschwindigkeitsmesser für Eisenbahnf

in der durch Zeichnung und Beschrei 29 abr euge, ganzen Zusammensetzung, schtreibung nachgewiesenen

d

nister, General der

Allergnädigst zu Dessau die Erlaubniß zur von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes zweiter Kla

Mtinisterium der geistlichen, Unterrichts- und Mꝛedizinal⸗Angelegenheiten.

„Den Oberlehrern Müller und Dr. Tiesler am Friedrich Wilhelms-Gymnasium zu Posen ist das Prädikat n ef verliehen worden.

Der Lehrer Neinhaus an der höheren Neun ist n . ernannt worden. Dem Lehrer Dr. Peltzer an der höheren Bürgers Crefeld ist das Prädikat Oberlehrer 561 . Der Maler August Bromeis und der Bildhauer Carl Hassenpflug sind als Lehrer an der Königlichen Kunst— Akademie zu Cassel angestellt und ist denselben das Prädikat »Professor« verliehen worden.

Bürgerschule zu

„In der Beschwerde über das Verhalten des Verwalters der N'schen Apotheke zu N. vom g. i Is. hat der eri verschwiegen, daß die beiden Apothekenbesitzer in N. bereit ge⸗ wesen sind, die Arznei-Lieferung für den Verein unter Bewilli— gung eines Rabatts von 10 pCt. zu übernehmen, daß der Vorstand aber dieses Anerbieten abgelehnt hat. Nach solchem Vorgange charakterisirt sich das von dem Vorstand der Neschen Apotheke gemachte Anerbieten, ihr pro 1868 die Arzenei - Lieferung für die erkrankten Berg⸗ Arbeiter ohne jeden Rabatt und sogar mit Gewäh⸗ rung eines Vorschusses zu übertragen, nicht als einen Akt der Liberalität, als welchen der Vorstand es hinzustellen bemüht ist, sondern als einen Versuch, durch besondere Begünstigung der einen Apotheke zunächst die zweite und, wenn dies gelun' gen, wahrscheinlich auch die erste lahm zu legen und schließlich beide zu Zugeständnissen zu nöthigen, welche über ihre Kräfte gehen. Wenn dieser Versuch an dem ehrenhaften und echt kolle— ialischen Verhalten des Vertreters der N. schen Apotheke ge— scheitert ist, so kann ich es nur bedauern, wenn der Vor— stand in der Ablehnung Seines Anerbietens nichts weiter erkennt, als eine , , . Chikane. Die in der Be— schwerde zur Schau getragene Sorge für das Wohl der armen Bergarbeiter kann mich nicht täuschen. Wenn dieses Int eresse welches ich vollkommen theile, gefährdet erscheint, so sind daran die Apotheter nicht Schuld. Die Verantwortlichkeit dafür trifft vielmehr lediglich den Vorstand, weil Er das nach den G. T , , der beiden Apotheken durchaus angemessene ann g en eines Rabatts von 10 pCt. von der Hand gewie⸗ Berlin, den 10. August 1868.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ Angelegenheiten. In Vertretung: Lehnert.

und Medizinal—

An den Vorstand des Knappschaftsvereins zu N.

Kriegs⸗Pꝛinisterium.

Der unter Nr. 18,862 bei der Militair⸗Wittwen ˖ Pensions.

Anstalt am 1. Januar 1849 mit einer jäbrli

. 9 jährlichen Pensions⸗ Versicherung von 50 Thlr. aufgenommene Interessent 3. 3 unterlassener Berichtigung der Beiträge und . Gemäßheit der gesetzlichen

i ct ausgeschlossen worden, was hierdurch bekannt gemacht

ee, Wechselzinsen in Bestimmungen von der gedachten

Berlin, den 6. August 1868.

General ⸗-Direction der Königlich preußischen Militair⸗Wittwen⸗

Pensions⸗Anstalt. Abgereist: Se. Excellenz der Kriegs- und Marine Mi. Infänterie von Rodbn, nach Wiesbaden.

Berlin,

, n. Majes at der König ! geruht: dem Kasernen-Inspektor w

Anlegung des von des . e

es Hausordens Albrechts des Bären zu ertheilen.

Bet anntmachung.

Vom 14. d. Mts. ab bis zum 14. September c. werden zwischen

Hamburg, resp. Geestemünde und He zungen nter ten . * nd Helgoland folgende Post - erbin⸗

land aus Hamburg: hafen« am Mittwoch 8 Uhr früh' pr. Dampfschiff

D

zwischen Hamburg und

am Dienstag 9 Uhr Helgo ˖

früh pr. Dampfschiff Cuy »Helgolande, am

onnerstag frü j itag f stag früh Cuxhafen?, am Freitag früh

9 Uhr pr. Dampfsschiff

Uhr per Dauspfschiff „Helgoland«, am Sonnabend 9 Uhr fruͤh pr

Dampfschiff 1Cuxhafe 45 5 9. ; Dampfschiff 3 2 atis Helggland, am Montag, BMeorgeng, ht.

Cuxhafen e, am Donnerstag, Morgens,

en«, am Dienstag, Nachmitta

. s, pr. Dampfschiff

ampfschiff » Helgo⸗

ist aufgehoben.

a. am Freitag, Morgens, pr. Dampsschiff 1. 1 1

ö. 34 19 pff Cuxhafen «, und Sonnabend, Morgens, pr. Dampfschiff , Helgöland“,“ mit

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ten Schiffen nach Helgoland erhalten, sämmtlich für Helgoland kestimmte Postsenduͤngen Beförderung, welche spätestens am Abend vor dem Abgange der Schiffe über Hamburg und Altona, tesp. von Lübeck und am Morgen des Abgangstages init dem Cou⸗- rierzuge aus Berlin in Hamburg eintreffen; F) zwischen. Gee ste⸗ münde (Bremerhafen) und Helgoland aus Geestemünde: am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend um 9 Uhr früh; aus Helgo— sand: am Montag, Mittwoch und Freitag pr. Dampfschiff. »Nordseen, Mit dem Schiffe werden die für Helgoland bestimmten, spätestens mit fem ersten Eisenbahnzuge aus Hannover am Morgen der Abfahrt in Geestemünde eingehenden Briefpost⸗Sendungen und die mit dem letzten Zuge am Abend vorher dort ankommenden Fahrpost⸗ Sendungen weiter gesandt.

Hamburg, den 12. Juli 1868.

; Ober ⸗Post⸗Amt.

Schulze.

Nicht amtliches. Preußen. Berlin, 14. August. Ihre Maje täten der König und die Königin wohnten, wie das W. T. B.« aus Coblenz meldet, gestern Kachmittag dem Concerte in den

Rheinanlagen bei. Abends um 8 Uhr fuhren Se. Majestät der König per Extrazug nach Wiesbaden.

Königsberg, 13. August. (Ostpr. Ztg.) Gestern Mittag hatten die Truppen des ersten Armeekorps, soweit sie hier an⸗ wesend sind, Vorstellung und Parade vor dem General der Ka— vallerie, Flügeladjutanten Sr. Majestät des Königs und kom— mandirenden ,, . J. Armeekorps, Frhr. von Man⸗ teuffel, auf Königsgarten. J.

en,. ch burg, 12. August. Die Groß her⸗

zogin von Oldenburg ist vor einigen Tagen zum Besuche hres Vaters, des Herzogs Joseph, in dem Jagdschloß Fröhliche Wiederkunft eingetroffen. . . . , , k 12. August. Die Gesetz Sammlung sür Anhalt verkündet eine Verordnung zur Ausführung des Bundesgesetzes wegen Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der Eheschließung. . ö

. J 12. August. Ihre Königlichen Hoheiten der Großberzog und die Großherzogin haben, zufolge den der »Karlsr. Zig. zugekommenen Nachrichten, am 10ten d. St. Moritz verlassen. Höͤchstdieselben beabsichtigten an diesem Tage die Reise bis Davos fortzusetzen, um am ten August durch das Prettigau sich nach Rorschach und . da nach Schloß Mainau zu begeben, wo die Ankunft gestern Abend, gleichzeitig mit dem Eintreffen der Prinzessin Vickorig und des Prinzen Ludwig von Eberstein⸗Schloß, stattfinden sollte.

Der Großherzog gedenkt heute nach Karlsruhe zurückzukeh⸗ ren, während die Großherzogin zu längerem Aufenthalte auf Schloß Mainau verbleiben wird. ö 4

Bayern. München, 12. August. Der Prinz Otto ist

nach Hohenschwangau, die Prinzessin Alexan dra nach Berchtes⸗ gaden abgereist. . . , en igge Regierungsblatt publizirt eine Bekannt⸗ machung des Staatsministeriunis des Aeußern, nach welcher die Central-Schifffahrts-Kommission für den Rhein am 78. F. M. zur Abhaltung ihrer diesjährigen ordentlichen Session in Mannheim (nicht, wie die »Hof. Corr.“ meldete, in München) usammentreten wird. Eine Bekanntmachung des Staats Ministeriums der Justiz betrifft die Besetzung des Senats zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte zwischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden in den nächsten drei Jahren.

13. August. (W. T. B) Den neuesten Bestimmungen zufolge trifft der Kaiser von Desterreich morgen in Starnberg ein, wo der König von Bayern denselben empfangen wird.

Sesterreich. Wien, 12. August. (Wien, Ztg.) Der Min el r i nien. Ekell vertrefer Graf Taaffe ist am 11.8. bon Wien in Prag eingetroffen und heute wieder hierher zurückgekehrt. ; . ,

Am 11. d. ist der i . Graf von Hohenwart⸗ Ger ein in Linz angekommen, K

. ö , e, 6 meldet: Der Entwurf eines Gesetzes über das Recht, die den im Reichsrathe vertretenen Königreichen nd Ländern und den Ländern der ungarische Krone gemeinsame Flagge zu führen, ist vollendet. Der Entwurf bestimmt im §. IJ, daß zur Führung der gemeinsamen Flagge diejenigen Schiffe berechtigt sind, welche wenigstens zu zwei Hritttheilen Cigenthum von Angehörigen jener Staatsgebiete sind. Der Entwurf geht vom Handelsministerium nunmehr an die übri—⸗ gen betheiligten Ministerien und sodann an die ungagrische Con⸗ serenz. Vollendet ist ferner der Entwurf eines Schiffsaichungs⸗ gesetzes. Es ist in den Grundzügen desselben das englische Jlichungssystem adoptirt und zwar in der Absicht, zur Errei— chung eines internationalen Rechtes in dieser Beziehung beizu⸗ tragen. England hat die größeren Seestaaten eingeladen zur Aufstellung eines solchen gleichförmigen Rechtes mitzuwirken.

Agram, 10. August. Eine so eben erschienene Verord— nung verfügt die Rekrutirung für 186 in Kroatien und Sla— vonien nach den früheren Vorschriften.

Großbritannien und Irland. London, 12. August. Der türkische Botschafter Mu surus Pascha nebst Familie ist nach Konstantinopel abgereist. Während seiner Abwesenheit, die drei Monate dauern soll, wird M. E Musurus als Chargè d' Affaires fungiren.

Die »London Gazette« bringt die Erhebung des Mit— gliedes des canadischen Geheimen Rathes, George Etienne Cartier, in die britische Peerage.

13. August. Die Prinzessin von Teck ist heute von

einem Prinzen entbunden worden.

Frankreich. Paris, 13. August. Dieser Tage wurden die Güter des verstorbenen Herzogs von Gramont-Caderousse in zehn Loosen verkauft. Sie waren auf 1,020,000 Franken abgeschätzt und wurden mit 1,485,000 Franken bezahlt.

Griechenland. Nach Berichten aus Athen, 8. August, ist daselbst die Geburt des Kronprinzen auf das Festlichste ge⸗ feiert worden.

Auf Kreta hatte am 27. Juli ein Gefecht zwischen den Türken und Kretensern stattgefunden, in welchem die letzteren die Oberhand behielten.

Türkei. Konstantinopel, 8. August. Nach den mit der Levantepost eingegangenen Berichten war der neue türkische Gesandte Riza Bey in Teheran angekommen.

Admiral Farragut ist nach den Dardanellen abge— gangen.

Das Protokoll der Gesandten-Konferenz in Betreff der Amtsbefugnisse des neuen Libanon ⸗Gouverneurs Franko Pascha ist vom 27. v. Mts. datirt und besagt, daß, nachdem der Sul— tan im Interesse der Ordnung und Sicherheit eine strenge Be— grenzung der Dauer jenes Mandats nicht für zweckmäßig er— achtet habe, die Vertreter der Mächte, welche die organischen Reglements für den Libanon (vom 9. Mai 1861 und vom 8. Sep— teniber 1864) unterzeichnet, nunmehr in dem Beschlusse einig geworden seien, es als zweckmäßig anzuerkennen, daß die Dauer der Amtsbefugnisse des Libanon-Gouverneurs nicht so eng be— gränzt werde, wie dies früher unter andern Umständen habe geschehen müssen. Da ferner die Pforte irrigen Auslegungen vorzubeugen wünsche, so habe Fuad n erklärt, das Man⸗ dat Franko Pascha's müsse mindestens zehn Jahre Dauer haben, vom Tage der Ausfertigung an gerechnet. Uebrigens bleibe das, was das Protocoll vom 9. Juni 1861 für den Fall einer Abberufung festgesetzt habe, sowohl vor als nach jener zehnjährigen Frist in Gültigkeit.

Unterm 11. August wird telegraphirt: Der Justiz— Minister Kabuli Pascha hat an die Beamten seines Ressorts ein Rundschreiben ergehen lassen, welches die Vereinfachung der Procedur vor den gemischten Gerichten anordnet.

Rußland und Polen. Warschau, 11. August. (Osts. Z.) Durch eine Kaiserliche Verordnung werden die Ressortverhält⸗ nisse der griechisch⸗ orthodoxen Warschauer Erzdiöcese nach Auf⸗ hebung der Regierungs-Kommission des Innern in der Weise geregelt, daß die Verwaltung der gedachten Erzdiöcese dem orthodoxen Warschauer Consistorium unter unmittelbarer Lei⸗ tung der h. Synode in Petersburg, die Entscheidung über die Kirchenbauten aber, so wie die Leitung derselben dem Statt— halter des Königreichs im Einvernehmen mit dem Minister des Innern übertragen wird. Die Angelegenheiten, betreffend die firchlichen Verhältnisse des Roskolniks, in den Weichsel-Gouwver— nements, die nach wie vor der Verwaltung der Gubernial— Behörden und des Statthalters überlassen bleiben, ressortiren nach Aufhebung der Regierungs-Kommission des Innern vom Minister des Innern.

Amerika. Aus Washington wird per Kabel gemeldet, daß Thaddäus Stevens am 12. August gestorben ist.

Aus Caraccas traf in Jamaieg von dem proviso— rischen Vertreter der amerikanischen Union bei dem Vereinigten Staaten-Konsul folgende Zuschrift (datirt St. Thomas, 18ten Juli) ein: w . „»Mein Here Sie würden mich höchlichst verbinden, wenn Sie sobald als möglich nach Empfang dieses Schreibens den nächsten kommandirenden Marine⸗Offizier der Union bitten und ersuchen woll. ten, unverzüglich ein Kriegsschiff nach Puerto Cabello und La Guayra abzusenden. Alle Vertreter der fremden Mächte in Caraccas und den beiden letztgenannten Orten und alle dort ansässigen fremden Ein— wohner . in Betreff der Nothwendigkeit, mit Waffengewalt das Eigenthum, das alle Tage geraubt wird, und sogar das gefährdete Leben der Ausländer in Venezuela zu schützen, vollkommen überein. Die Dringlichkeit der Sache ist so groß, daß ich mich nach St. Thomas begeben habe, um ein amerikanisches Kriegsfghrzeug zu suchen, doch ist weder dort noch in Santa Cruz eines zu sinden.«

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