1868 / 192 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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min anberaumi, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift: Lieferung von Eisenbahnwagen⸗ eingereicht sein müssen. Ferner soll die Lieferung von 10949 Stück Achsen aus Tiegel ⸗Gußstahl, 2080 * , . mit aufgezogenen Puddelstahlban⸗ agen, 16590 » Tragfedern für Güterwagen, 66 * x Gepäckwagen

im Wege der Submission vergeben werden.

Hierzu ist auf

gi sg den 4 September c. Vormittags 19 Uhr,

im Büreau des Ober ⸗Maschinenmeisters Schäffer hierselbst Termin anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt, versiegelt und mit der Aufschrift:

Lieferung von Wagenmaterialien⸗ versehen eingereicht werden müssen.

Die Submissions Bedingungen, getrennt für Eisenbahnwagen und Wagenmaterial, liegen in unserem Central Büreau zur . aus, werden auch auf portofreie, an unseren Büreau⸗Vorsteher, Kanzlei= Rath Bröse hier, zu richtende Schreiben in Abschrift mitgetheilt.

Hannover, den 10. August 1868.

Königliche Eisenbahn Direction.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Herren Mitglieder des Stiftungs-Vereins der Klein Glienicker Waisen ⸗Anstalt für die Provinz Brandenburg werden zu der auf Mittwoch, den 23. September, Nachmittags 3 Uhr, im hie— sigen Civil ⸗Waisenhause, Neue Königsstraße Nr. 61, anberaumten statutenmäßigen Far n fre mum hierdurch ergebenst eingeladen. Potsdam, den 16. August 1868. Das Waisen-Amt der Klein ⸗Glie⸗ nicker Waisen · Anstalt für die Provinz Brandenburg.

Berlin-Hamburger Eisenba hn. Betrieb s-Einnahmen. Pro Juli 1868; Transport Einnahmen für Personen 0. ca. 1115773 Thlr., bis ult. Juli 584301 Thlr. Transport - Ein- nahmen für Güter ꝛc.: circa 165,237 Thlr., bis ult. Juli: 11288479 Thlr. Anderweite Einnahmen 8712 Thlr., bis ult. Zuli: 43351 Thlr. Summa 1868: 265,72, Thlr., bis ult. Zuli: l1916,122 Thlr. Dagegen pro 1867: 263539 Thlr., bis ult. Juli: 1865 871 Thlr. Mithin pro 1868 mehr: 22, 188 Thlr., bis ult. Zuli: ho / 251 Thlr.

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisen bahn. Vom 15ten d. M. ab wird auf den unter unserer Verwaltung stehenden Eisenbahnen der Artikel: »Graphit« gleich Wasserblei zum Tarifsatz der ermäßigten Klasse B. unseres Lokal⸗Tarifs befördert.

Berlin, den 7. August 1868.

Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Dis conto⸗Gesellschaft in Berlin. Resultate der Abrechnung des Spezial ⸗Geschäftes vom 30. Juni 1868.

(Nach Art. 27 des Statuts vom 9. Januar 1856.)

* der Mitbetheiligten ; 773 esammtbetrag der Geschäfts⸗Antheile . Thlr. 4,971,100 Statutenmäßige Kreditgewährung ..... * 1/217 955 Deren Verhältniß zu den Geschäftsantheilen pCt. 24 6/0, Gewöhnliche Dividende von Thlr. 497,110 Baareinlage für ein Quartal 1 pCt. Thlr. Erworbene Provision im Spezial⸗Geschäft * Davon der dritte Theil zur Spezial⸗Reserve » Vorgekommene Schäden Deren Betrag Spezial ⸗Reserve. 1868 Thlr

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Thlr. Uebertrag vom 31. März

21/504. 14. 2. Dieselbe beträgt mithin jetzt Thlr. Berlin, den 30. Juni 1868. Direction der Disconto⸗Gesellschaft.

Betriebs Einnahme.

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn,

ohne Ruhr⸗Sieg⸗-Eisenbahn. 1868 im Juli .. 596246 Thlr., bis Ende Juli 3,811,543 Thlr. 1867 5 5 .. 532,419 * x 3385994 Also 1868 mehr.. S3 GS7 Thlr. mehr

. Ruhr- Sieg ⸗Eisenbahn. 1868 im Juli .. 117,950 Thlre, bis Ende Juli 1867 * 7. 110,905 * * x x Also 1868 mehr. G Thst.; mehr

Elberfeld, den 12. August 1868.

Königliche Eisenbahn-Direction.

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79s / 362 Thlr. , 985 *

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(I764

Krankenwagen.

Auf Station Bingerbrück ist zur Bequemlichkeit kran ker resp. gelähm ter Reisender nach Bad Ereuznach ein Kranken-Rolt⸗ Wagen zur Verfügung gestellt, welcher solche Reisende via Rüdes— heim vom Trajektschiffe nach Station Bingerbrück und umgekehrt, nöthigenfalls auch ab resp. bis auf den Perron der Station Rüdesheim, gegen Lösung eines Billets von 5 resp. 10 Sgr. befördert.

ö Wünsche sind rechtzeitig an den Stations ⸗Vorsteher der Rhein-Nahe⸗Bahn zu Bingerbrück zu adressiren.

Saarbrücken, den 18. Mai 1868.

Königliche Eisenbahn⸗Direction.

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Haupt⸗

buch · Fol.

113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123

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aus Utensilien · Conto autions⸗Effekten⸗Conto Utensilien⸗Conto Reguisiten⸗Conto 1 Buchschuldner Jö, . Haus⸗Conto 1 Buchschuldner Agenten⸗Conto ...... ..... ..... ...... Staats und Werthpapier ⸗Conto . ; der Ausleihung auf Faust— an 2 2 28999099 999 90999 9 96 Conto der Ausleihung auf Hy⸗ pothek I 811,363

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Dresden, am 31. Dezember 1867.

Das Direktorium der Saͤchsis

Irhr. von Weißenbach. Hugo Häpe. Fr. A. von Mreensch.

Tantième⸗Conto

Cautions⸗Conto

Depositen Conto: Abfertigungs Conto ... Jahresrenten⸗Conto . ..

Centralfond · Conto: Rentenkapital⸗Conti. . . Erbklassen⸗Conti Erbkapitalvertheilungs⸗

Conto

5 / 882 37015

I/ 120,189 108,811

1370 Leibrentenfond⸗CLonto.. 3472 Conto flein. Rechnungs⸗

Werthe 3 Reservefond⸗Conto 123,942 Ueberschuß⸗Conto 17.862

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chen Renten -Versicherungs-Anstalt.

Eduard Florens Fleck. Albert Kuntze. Fran Net cke.

Nachdem der Rechnungsabschluß der Sächsischen Renten-Versicherungs - Anstalt auf das Jahr 1867, nach den vom Direktorin dem Ausschusse mitgetheilten Hauptertrakten, in Gemäßheit §. 121 der Statuten i eh gt, uz 3 , . Vergleich . ern ng,

selbst,

eprüft und examinirt worden ist, mit rtl

eilt. Dresden, den 2. Juli 1868.

Der Auss chuß der Saͤchsischen Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt. Indem wir obenstehende Bllanz der Sãchsischen Renten · cher h: Ain talt zu Dresden hierdurch zur Jahre 186, im Gan ö. . 4 und zwar auf 134 volle und 1478

inlagen mi

, wir ah daß im eingezahlt wurden, wovon auf Preußen 5 Stück fa nn, Lusen genf .

Berlin, den 10. August 1868. 3 838

so wird nach §. 123 der Statuten die Justification der Rechnung auf das Jahr 1867 hier

6 enttichen Kiennhiß bringen ,,, .

hlr. Einzahlung ko¶mmen. Nach Berücksichtigung der wegen Todes besteht nunmehr das gesammte versicherte Kapital aus 28,388 Einlagen mit z 2828, 800 Thlr., wovon auf Preußen 560 Einlagen mit einer Einzahlung 6 18,5965 Tin. 28 Ngr. kommen.

nem Nominal · Kapital von

oppe u. Sohn, Haupt ⸗Agenten der Sächsischen Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt zu Dresden.

3

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1 M 192.

.

Has Abonnement beträgt R Thlr. sür das dierte lsahr.

uasertienspreis für den aum einer Druchzeile S Sgr.

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Staats-

Königlich Preusischer

Alle Post-Austalten des An und Auslandes nehmen Sestellung an, für 8Serlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers:

Behren-⸗-Straße Nr. La, 2 Ear der Wilhelmsstraße.

Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 15. August, Abends

1868.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: . Dem J Konsul Alfred Antoine Florss zu Nizza und dem Haupt-Steueramts-Assistenten und Güter⸗-Ver— walter Friedrich August Steffen zu Königsberg i. Pr. den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Hegemeister Friedrich Heinrich Roge zu Messenthin im Kreise Randow, dem berittenen Steuer-Aufseher Wilhelm Mar⸗ quardt zu Berent und dem Thor-Controleur Carl Jauckus zu Merseburg das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Maurer Johann Hanns zu Fraulautern im Kreise Saarlouis die Rettungs-⸗Pꝛedaille am Bande zu verleihen; ö

Den AppellationsgerichtsRath Dr. Förster in Greifswald zum Geheimen Justiz-Rath und vortragenden Rath im Justiz— Rinisterium zu ernennen; . J. gigh erer e n, von Funck hierselbst den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen, und

Den Kreisrichter Reich in Münsterberg zum Direktor des Kreisgerichts zu Freystadt in Schlesien zu ernennen.

Ich habe für die Zeit von jetzt bis zum 1. Januar 1869 3u Mbh nn des Gerichtshofes, welcher in den auf Grund

bes §. 5 des Gesetzes vom 135. Februar 1854 zu erhebenden

Rompetenz-Konflikten zu entscheiden hat, an Stelle des ver⸗ , . , ni, e Kavallerie von Alvensleben und des jetzigen General-Lieutenants zur Disposition von Neu⸗ mann den Inspecteur der 2. Artillerie⸗Inspection, General⸗ Lieutenant Schwartz, und den Commandeur der 4. Garde— Infanterie⸗Brigade, General-Major Freiherrn von Lon, er⸗ Fannt und die beiden Letzteren hiervon direkt in Kenntniß esetzt.

3 ems, den 25. Juli 1868.

Wilhelm. von Roon.

An das Militair-Justiz-Departement.

Leonhardt.

Das 54. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus— t ot enthält unter . ö egetgn nir, . Allerhöchsten Erlaß vom 8. Juli 1868, be⸗ treffend die Verleihung der siskalischen Vorrechte und des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes an den t, ,, FTommunal-Landtag in Bezug auf, den Bau, und . 9 49. haltung der Ehausseen 1 von Wittower Fähre über rent, Brener Brücke, Presnitz, Pansewitz nach Bergen, Y von Brener Brücke an der Straße zu 1. über Dreschwitz bis zur Bergen Stralsunder Chaussee bei Samtens mit einer Abzweigung nach Singst 3) von Bergen über Putbus nach Lauterbach, und Hh von Bergen über Kietzower Fähre nach Sagard . Durch⸗ dämmung resp. Ueberbrückung der Fährstelle bei Lietzow, im Kreise Ruůgen, Regierungs ⸗Bezirk Stralsund unter ö nr, ,n 96 Privilegium wegen Ausfertigung , 6 Inhaber lautender Kreis-Ibligationen des Rügenschen treise in' Vetrage von 215250 Thalern. Vom 8. Juli 1868; und

ante hz. „r, den Allerhöchsien err, m m ,. ,, der in der beig 3 ; treffend die Genehmigung der Caner nl Land tages! der

stellung verzeichneten Beschlüsse des 27. n n, . . usi 1s Berli eee, L nung: Devits, Comtoir.

Justiz⸗Ministerium.

Allgemeine Verfügung vom 8. August 1868, hetreffend die ö. Untersuchungen wegen unbefugter Ausübung der Jagd konfis— zirten Gewehre und Jagdgeräthschaften.

In Folge einer mit den Herren Ministern der Finanzen und des . n Vereinbarung werden die Gexichtsbehörden in den nern der Appellationsgerichte zu Celle, Kiel, Cassel und Wiesbaden ierdurch angewiesen: ; ; . ; . cn nuch ungen wegen unbefugter Ausübung der Jagd konfis- zirten Gewehre und Jagdgeräthschaften: I) falls das Vergehen auf einem Königlichen Jagdrevier stattgefunden hat, dem betreffenden Re— vier -⸗Oberförster, 2 falls das Vergehen auf einem Gemeinde oder Privgt-⸗Revier verübt worden ist, a) in der Provinz Hannover an den betreffenden Amts-Hauptmann, h) in der Provinz Schleswig⸗Holstein, so wie in den e w r nn Cassel und Wiesbaden an den be— treffenden Landrath zu übersenden, und davon, daß dies geschehen, in der Provinz Hannover der betreffenden Landdrosteil und in den übri- gen genannten Landestheilen der Regierung des Bezirks Mittheilung en. . . s. ug Verwaltungsbehörden werden in Gemäßheit der ihnen ertheil⸗ ten Instructionen über die konfiszirten Gewehre und Jagdgeräthe ver⸗ fügen. Da eine Versteigerung der letzteren von Seiten der Justiz⸗Be— hörden hiernach nicht stattfindet, so wird auch der Erlös für jene konfiszirten Gegenstände bei den Kassen der Gerichte nicht zu verein nahmen sein. 23 aelhn den 8. August 1868. ; Der Justiz⸗Minister. Leonhardt.

An die Gerichtsbehörden in den Bezirken der Appellations-

ö gerichte ö. Celle, Kiel, Cassel und Wiesbaden.

Allgemeine Verfügung vom 10. August 1868, betreffend

ie Portofreiheit der Fahrpostsendungen und Postanweisungen zwischen 3h , n ,, ,, 6 ö Theilen des Norddeutschen Postgebiets.

Nach Art. 17 der, mittelst der allgemeinen Verfügung vom 23sten

Mai d. J. (Just. Min. -Bl. S. 164) bekannt gemachten Zusammen.

lung der Grundsäße über die Behandlung des Portofreiheitswesens i. i r n hen en err vom 1. Januar 1868 in Verbindung mit der Bestimmung unter B. 2 des Anhangs dieser Zusammenstel— lung genießen von den Fahrpostsendungen zwischen den Hohenzollern. schen Landen und anderen Theilen des Vorddeutschen Postgebiets nur gewöhnliche Schriften und tren n dtn gen von Staats und anderen öffentlichen Behörden an solche hörden in reinen Staats-Dienstangelegenheiten Portofreiheit. Diese von den Portofreiheits-Bestimmungen in den übrigen Theilen des Norddeutschen Postgebiets abweichenden Vorschriften sind arin, be⸗ gründet, daß der Fahrpostverkehr zwischen den Hghenzollernschen Lan- den und den übrigen Theilen des Norddeutschen Postgebiets vertrags— mäßig als zum Verkehr mit den süddentschen Staaten gehörig 32 sehen wird und auf ihn die Festsezungen des mit den süddeutschen Staaten unterm 23. November 1857 abgeschlossenen Postvertrages zur 2 dend en. . , ,,. Postanweisungen nach Hohenzollern nur in denjenigen Fällen Portofreiheit, in welchen bestimmungs mäßig die zu den Fahrpostsendungen gehörigen Geldsendungen portofrei zu beferd ern fein wurden. Anhang zu der gedachten Zusammienstellung 3. Nr . Da nach einer Mittheilung des Herrn Vundeslanzlers gegen diese Bestimmungen mehrfach verstoßen worden ist, so werden smmtliche Gerichtsbehöͤrden und Beamte der Staatsanwaltschaft an die genaue Befolgung derfselben hierdurch erinnert. Berlin, den 10. August 1868. Der Justiz⸗Minister. Leonhardt.

An sammtliche Gerichte und Beamte der Staatsanwaltschaft

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