1868 / 194 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Anlage Walzwerke für grobe und feine Stabeisenfabrikate, Bleche und ia hne m, 3 gr tt! Die Production betrug 1867 zu 1) für Ofen und Woche 2512 Centner Roheisen, zu 2) überhaupt etwa 20 G00 Centner, und steigert sich nach den jüngsten Betriebsvoerände⸗ rungen zu 1 auf 1 Million, zu 2 auf 6 700οο0 Centner. Mit- verkauft werden die Gewinnungsrechte von Eisenerz / Thoneisenstein, Kalk und Sand, 182 Morgen Grundbesitz und 23 Wohnhäuser. Das mitzuverkaufende Grubenfeld von 650 000 MLachtern schließt dicht an. Bis zu seiner Ausrichtung ist Bergfiskus bereit, dem Hüttenwerke den Steinkohlenbedarf auf 10 Jahre für 15 pCt., unter den DQurchschnitts« preisen zu liefern. Bietungslustige bestellen 20, 900 Thlr. Caution vor dem Termine bei unserer Kasse oder beim Königlichen Hüttenamt Königshütte. Nach 12 Uhr Mittags werden neue Bieter nicht mehr . Innerhalb 14 Tagen wird über den Zuschlag entschieden;

uswahl zwischen mehreren Bietern findet dabei nicht statt. Vom Kaufpreis ist 8 Monat nach dem Zuschlag 4 zu zahlen, und später jaͤhrlich 5. Außerdem zahlt Ersteher die Anschaffungskosten der Ma— terialienvorräthe, etwa 100,009 Thlr., bei der Uebergabe. Beschrei- bung, Lizitations. und Verkaufsbedingungen nebst Zeichnung sind bei uns oder dem Königlichen Hüttenamte einzusehen. Letzteres theilt sie auf Antrag mit. Breslau, den 9. August 1868.

Königliches Ober ⸗Bergamt.

[2798 Bekanntmachung. Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das unter zeichnete Haupt⸗Amt in seinem Geschäftslokale die auf der Berlin⸗ Stralsunder Kunststraße belegene Chausseegeld⸗Hebestelle zu Baßdorf am BDienstag, den 32. September er., Vormittags 10 Uhr, mit Vorbehalt des höheren Zuschlages, zum 1. Januar f. a, in Pacht aus⸗ bieten. Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vorher mindestens 112 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachthedingungen sind von heute ab während der Dienststunden in unferer Registratur einzusehen. Potsdam, den 17. August 1868. Königliches Haupt-Steuer ˖⸗ Amt.

[12799 Bekanntmachung.

m Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das unter— zeichnete Haupt⸗Amt in seinem Geschäftslokale die auf der Berlin— Hamburger Kunststraße belegene Chausseegeld-⸗Hebestelle zu Wernitz

am Montag, den 21. September, Vormittags 109 Uhr, mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum 1. November cr. in Pacht aus- bieten. Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vor- 9f mindestens 184 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren

ei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während der Dienststunden in unserer Registratur einzusehen.

Potsdam, den 17. August 1868. Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt.

2659 Bekanntmachung über die Verpachtung des Domainen-Vorwerks Marienburg. Das in der Provinz Hannover, Landdrostei Hildesheim belegene Königliche Domainen⸗Vorwert Marienburg, enthaltend; Gärten und Obsthöfe 24 Morg. 16 M1IR., 13022 2 74 18

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aide 7 Ri Gräben und sonstige unnutzbare Flächen 80 * 58 * im Ganzen 72014 Morg. 84 UM. Calenberger Maaßes soll auf 18 Jahre, nämlich vom 1. Mai 1869 bis Johannis 1887, öffentlich meistbietend verpachtet werden.

Das dem Ausgebote zu Grunde zu legende Pachtgelder⸗Minimum beträgt 8000 Thlr.

zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 50 Thlr. erforderlich, über dessen eigenthümlichen Besitz, sowie über peisönliche Qualification als Landwirth jeder Pachtbewerber vor der Lieitation bei uns, oder spätestens in dem Licitations - Termine vor unserem Kommissarius sich auszuweisen hat.

Den Licitations⸗Termin haben wir

auf Mittwoch, den 7. Oktober d. J. / Vormittags 10 Uhr . in unserm Geschäftslokale, an der Archiystraße Nr. 2 hierselbst, vor dem Regierungsrath v. Borries anberaumt. ö.

Die Verpachtungsbedingungen, die Regeln der Licitation, das Vermessungs-Register und die Karte von dem Domainen ⸗Vorwerke können an allen Wochentagen während der Dienststunden in unserer Registratur, sowie jedoch mit Ausnahme der Karte bei dem jetzigen Pächter desselben in Marienburg eingesehen werden.

Auf Verlangen ertheilen wir auch Abschrift des Entwurfs zum Pachtkontrakte, owie die gedruckten allgemeinen Verpachtungs ⸗Be⸗ dingungen gegen Erstattung der Kopialien, resp. Druckkosten.

Hannover, den 29. Juli 1863.

Königliche ,,, und Forsten. ent.

Bekanntmachung. Am 26. Au gust er, Vormittags g Uhr sollen vor der bedeckten Reitbahn zu Brandenburg 27 zum Dienst nicht mehr geeignete Neitpferde unter den gesetzlichen , . öffentlich versteigert werden. Brandenburg, den 15. August 1868. Bran denb. Kürassier⸗ Regiment (K. N. J. v. R.) Nr. 6. E. Rauch, Oberst, Flügel Adjutant Sr. Majestät des Königs und Regiments.

Commandeur.

27941 Bekanntm ach Die Lieferung von 26 gußeisernen 19 Fuß hohen Kandelabern, do. 12 do. 25 * langen Wandarmen, sowie die zugehörigen 38 sechseckigen schmiedeeisernen Laternen inkl. allem Zubehör zu Petroleum ˖ Beleuchtung, Aufstellung, Befestigung und Oelanstrich auf der Festung Graudenz , veranschlagt auf 808 Thlr. soll im Wege der Submission in dem auf .

Sonnabend, den 22. August er, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Termine vergeben werden, wozu Unternehmungslustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die hezüglichen Bedingungen, worin die Lieferzeit 2c. innerhalb 3 Wochen el, rn gegen Einsen ˖ dung der Kopialien, zu haben sind.

Festung Graudenz, den 14. August 1868. Königliche Garnison ⸗Verwaltung.

ung.

2774

Bekanntmachung. Es soll der Bedarf der Hannoverschen Staats -⸗Eisenbahn an Bahn schwellen für das Jahr 1869, und zwar: 39/000 Stück buchene Mittelschwellen, S6 000 Stück eichene Stoß und Mittelschwellen, 2 272 laufende . eichene Weichenschwellen, 5/668 laufende Fuß gewöhnliche Weichenhölzer, in mehreren Loosen zur öffentlichen Submission gestellt werden. Offerten hierauf sind mit der Aufschrift: »Submission auf Schwellen⸗ versehen, bis zum Submissions⸗Termine am .

Dienstag, den 1. Septem ber gr., Vormittags 11 Uhr, versiegelt und portofrei an den com. Ober- Betriebs „Inspektor Herrn Wex einzureichen, von welchem dieselben in seinem Bureau in Gegen war? der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Die Lieferungs-Bedingungen sind in unserem hiesigen Geschäfts . (.

Lokale, so wie auf den Büreauis der Betriebs ⸗Directionen zu Göttin

en, Hannover, Harburg, Bremen und Osnabrück einzusehen, und .

önnen auch auf portofreie, an unsern Büreau⸗Vorsteher, Kanzlei. Rath Bröse hier, zu richtende Schreiben bezogen werden. Hannover, den 11. August, 1868. ͤ Königliche Eisenbahn Direction.

(2786 Bekanntmachung.

Wegen Lieferung von 26315 Stück Hemden für die Truppen des 8. Armee ⸗Corps ist ein Termin auf Mittwoch, den 2. Septem ˖ ber 1868, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokal an—= beraumt. Qualifizirte Unternehmer werden ersucht, ihre, mit der Aufschrift ⸗»Submission auf die Lieferung von Hemden für die Truppen« verfehenen Offerten bis zum 1. September c. 11 Uhr Vor—= mittags, versiegelt und frankirt an uns einzusenden. Die Lieferungs.« Bedingungen sind in unserem Geschäftslokale, bei den Königlichen Divisions - Intendanturen zu Cöln und Trxier, bei dem Königlichen J. Rheinischen Husaren⸗Regiment Nr. 7 zu Bonn, bei dem Königlichen 2. Rheinischen Infanterie Regiment Nr. 28 zu Aachen sowie bei dem Königlichen 8. Rheinischen Infanterie⸗Regiment Rr. 70 zu Saarlouis, die Normalproben dagegen nur in unserem Geschäftslokale einzusehen.

In den Offerten ist zugleich event. bestimmt in Zahlen auszudrücken, .

ob und wie viele Hemden Submittent außerdem für andere Armee⸗

Corps, oder auch für die ganze Armee, zu den offerirten Preisen noch

zu licbern bereit sei. ;

Dieser Bedarf beträgt für das 1. Armee ⸗Corps ,. Stück, ; * ĩ

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22 125 24189 19775 20 963 195539 16311 22 706

211. ö l5 136 * In den Offerten muß erklärt sein, daß Submittent von den Lieferungs⸗Bedingungen Kenntniß genommen habe. den nicht i rm n ebenso diejenigen Offerten nicht berücksichtigt, welche mit Bezug auf besondere von den Unternehmern etwa vor⸗ gelegte Proben oder mit einem in den Bedingungen nicht begründeten Vorbehalt abgegeben werden. Coblenz, den 12. August 1868. Königliche Hillen nn ar 8. Armee ⸗Corps.

Sulzer.

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Südharzbahn. Northeim ⸗Nüxei.

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Die Trfẽung von gußeisernen Röhren nebst Zubehör für ei Wasserleitung nach Bahnhof Herzberg soll im Wege . 36

mission vergeben werden und zwar: 15 7400 lfde.

weit; Muffenröhren. 4055 lfde. Fuß dergl. Röhren von 3 Zoll preuß. Lichtweite.

2 gußeiserne n n nach Zeichnung a 2000 Pfd. Ge⸗ indtörper nach Zeichnung a 400 Pfd. Gewicht

wicht 4000 2 gꝗußeiserne 800 Pfd. 2 gußeiserne Hähne von 2“ und 3“ Durchmesser zu liefern.

ca. 30 Stück Flansch⸗ und Knieröhren, nach Zeichnung zu liefern,

ca. 2500 Pfd. Gewicht.

Der Submissions Termin ist auf Mittwoch, den 26. August d. Y, Vormittags 11 Uhr, im Baubüreau des Unterzeichneten angesetzt und werden die bis dahin r r, versiegelt und mit der Aufschrift:

Offerten in Gegenwart etwa erschienener Submittenten eröffnet werden. Die Submisüonsbedingungen und Zeichnungen sind auf dem Bau⸗Büreau zu Northeim einzusehen, auch können Abschriften der Bedingungen gegen e r en der Kosten bezogen werden. Northeim, den 16. August 1868. Der Ober⸗Bau⸗Inspektor, Bahr.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

4proz. vormals Nassauisches Staats -⸗Anlehen von Fl. L200, 000. Bei der stattgehabten fünfzehnten Verloosung der Partial Obligationen des unter Vermittelung des Banthauses der Herren M. A. von RKothschild & Söhne negociirten proz. vormals Nassauischen Staats⸗ Anlehens von Fl. 1,200,009. d. d. 26. Oktober 1853 sind nach- verzeichnete Obligationen zur Rückzahlung auf den 1. Dezember 1868 gezogen worden; Lit. A. a Fl. 1009. Nr. 24. 107. 236. 296. 326. 380 und 386. Lit. B. a Fl. 500. Nr. 21. 99. 104. 126. 299. 332. 372. 397. 572. 608. 642. 651. 711. 721. 843. 910. 922 und 932. Lit. C. a Fl. 200. Nr. 7. 10. 23. 27. 296. 428. 480. 600. 690. 716. 754. 783. 795. 823. 845. 889 und 899. Lit. D. a Fl. 100. Nr. 210. 315. 404. 568. 579. 581. 633. 668. 812. 919. 9239. N99 und 999. Die Inhaber dieser Partial-⸗Hbligationen werden hiervon mit, dem Bemerken be—⸗ nachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Einlösungstermine stattfindet, sowohl bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild C Söhne in Frankfurt a. M., als auch bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse in Wies: baden, sowie bei jeder Königlichen Regierungs-Haupitkasse, auch hei der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungs⸗-Kasse in Berlin, der König⸗ lichen Kreissteuerkasse in Frankfurt a. M., der Königlichen Bezirks—⸗ Hauptkasse in Hannover und der Königlichen Hauptkasse in Rends-⸗ burg gegen Rückgabe der Partial -⸗Obligationen und der dazu gehöri⸗ en, nicht verfallenen Zinscoupons nebst Talon erheben können. estanten. Rückzahlbar am 1. Dezember 1857. Lit. A. N. 124. Rückzahlbar am 1. Dezember 1863. Lüt. D. Nr, 2s. , am 1. Dezember 1865. Lit. D. Nr. 427. ck⸗ zahlbar am 1. Dezem ber 1866. Lit. G. Nr. 162. Lit. P., Nr. 554. Rückzahibar am 1. Dezember 1867. Lit. A. Nr. 8E und 179. Lit. B. Nr. 22. 54. 139. 484 und 578. Lit. C. Nr. 96. 140. 300. 313. 493. 538. 546 und 559. it. D. Nr. 137. 263. 457 und 58. Wiesbaden, den 12. August 1868. Königliche Regierung

27951 Bekanntmachung.

Nach der Bestimmung des §. 8 des Reglements vom 3. September 1836 werden die unter den Nummern 71. 627. 795. 901. 911. 1006. 1247. 1267. 1395. 1444. 1689. 1813. 1899. 1921. 1977. 1990. 2002. 2169. 2302. 2359 und 2412 recipirten Mitglieder der unterzeichneten Anstalt hierdurch aufgefordert; den am 1. Juli er. fällig gewesenen Beitrag, so wie den 5. Theil desselben als Strafe, ungesäumt zu be— e, , men nu nach jener Bestimmung weiter i

erden wird.

Berlin, den 15. August 1868. Direction der Berliner allgemeinen Wittwen⸗Pensions und

Unterstuͤtzungs⸗Kasse. gez. St ünzner.

Verschiedene Bekanntmachungen.

sie, n Thüringische Eisenb ahn.

ie Herren Actionaire der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft werden auf Grund und nach Maßgabe der §§. 23 ff. des Gesellschafts-⸗ Statuts zu der am

Fuß hannov. gußeiserne Röhren in Längen von 9 bis 10 ö. (Baulänge) anzuliefern, 4 Zoll preuß. ä Gidlen

. s Submission au ieferung gußeiserner Wasserleitungsröhren« n,

; Montag, den 7. September e, Mittags 12 Uhr im Saale Belle Vue zu Halle a. S. stattfindenden ordentlichen general⸗ Versammlung eingeladen.

Gegenstände der Tagesordnung sind:

I) Der Verwaltungsbericht für das Jahr 1867, welcher nach §. 55. Ziff. J des Statuts vom Montag, den 24. August e., ab bei sämmt lichen Billet⸗Expeditionen zu haben ist.

27 Die Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes an Stelle der ausscheidenden, jedoch wieder wählbaren Herren

Commerzienrath Moritz aus Weimar,

Kaufmann M. Franke aus Naumburg,

Fabrikant A. Henneberg aus Gotha.

3) Eine Vorlage, betreffend die anderweite Jtegulirung der Zuschüsse aus der Gesellschaftskasse an die Pensionskasse.

4 Antrag eines Actionairs aus Leipzig, die Bestimmung unter Ziffer 4 des §. 36 des Statuts, nach iwelcher Personen, welche über zwei Meilen von der Bahn entfernt wohnen, von der Wahl in den Verwaltungsrath ausgeschlossen sind, dahin abzu- ändern: »Personen, welche über zwei Pöeilen von der Bahn, einschließlich der beiden Zweigbahnen von Corbetha nach Leipzig und von Weißenfels nach Gera, entfernt wohnen. Es dürfen und müssen aber nur zwei Aetionaire, welche im zweimeiligen Bereiche dieser beiden Zweigbahnen wohnen, Mitglieder des Ver- waltungsrathes sein, die übrigen sieben Mitglieder des Ver waltungsrathes müssen im zweimeiligen Bereiche der Stamm⸗ bahn wohnen. Tritt eines der ersten beiden Mitglieder aus, muß ein anderes Mitglied in den Verwaltungsrath aus den Aetionairen jener Zweigbahn gewählt werden.

Berechtigt zur Theilnahme und zur Ausübung der nach dem Statut den Actionairen zustehenden Rechte in der General ⸗Versamm⸗ lung sind die Besitzer von fünf und mehr Stamm ⸗Actien der Thürin⸗ gischen Eisenbahn, welche dieselben jedoch ohne Dividendenscheine

I) entweder 4 Tage vor der General -⸗Versammlung, also bis ein. schließlich den 3. Seytember, bei unserer Hauptkasse in Erfurt re, . von derselben auszustellenden Depositenschein hinter-

egt, oder

2 ebenfalls bis einschließlich den 3. September é. bei einer der Billet: Eppeditionen der Thüringischen Hauptbahn oder deren Zweigbahnen präsentirt haben, um sie von dieser couvertiren, einsiegeln und das versiegelte Couvert mit dem Tagesstempel

versehen zu lassen, oder

falls die Herren Actionaire die Actien unverschlossen im Besitz

behalten wollen, sie bei einer der bezeichneten Billet⸗Expeditionen

8 Tage vor der Versammlung, also bis einschließlich den

30. August C., vorgezeigt und zum Nachweis dessen eine mit dem

Tagesstempel der Präsentation versehene Anmeldebescheinigung

erhalten haben.

. Zur Erlangung der Stimmzettel werden demgemäß beim Eintritt in die General-Versammlung im Legitimations⸗Büreau als genügend nur angesehen werden:

a) im Fall unter 1) die Depositenscheine der Hauptkasse,

b) im Fall unter 2) die verschlossenen und abgestempelten

Actien⸗Couverts, sofern deren Verschluß unversehrt ist,

c) im Fall unter 3) die offenen Actien zugleich mit den aus— gestellten und gehörig abgestempelten Anmelde - Bescheini—⸗ gungen.

Damit die Verhandlungen der General -Versamm lung pünktlich beginnen können, wird das Legitimations⸗ Büreau präcis 11 Uhr geschlossen, so daß von da ab Stimmzettel nicht mehr ausgegeben werden.

Dieselbe Gültigkeit wie die Actien selbst haben alle von öffent⸗ lichen Behörden oder Instituten über die Hinterlegung von Stamm actien der Thüringischen Eisenbahn ausgestellten Depositenscheine, welche daher ebenso wie die Actien selbst bis zu den obenbezeichneten Terminen bei den dabei gedachten Stellen zu deponiren, bezüglich an zumelden und vorzuzeigen sind.

Die bei der Hauptkasse zu Erfurt deponirten Actien sind am Tage nach der General⸗Versammlung gegen Rückgabe des Depositenscheines wieder abzuholen. Die zur Jheilnahme an der General, Versamm lung berechtigten Actiongire können sich, auch durch Bevollmächtigte, welche sie aus der Zahl der übrigen legitimirten Actionaire zu wählen haben, vertreten lassen. Die Bevollmächtigten haben sich als solche im Legitimations⸗Bureau durch einfache schriftliche Vollmacht auszu- weisen. (9§. 28 d. Statuts.) . 8 Das Abgeben von Stimmzetteln für einen anderen Actionair auf Grund eines blos mündlich vor oder während der General⸗ Versammlung erhaltenen Auftrages ist unstatthaft.

Den Theilnehmern an der General-Versammlung wird am Tage derselben freie Fahrt auf der Thüringischen Hauptbabn und deren Zweigbahnen nach dem Versammlungsort und von da zurück gewabrt werden. Welche Züge dabei unentgeltlich benußt werden dürfen, wird durch besondere Anschläge an den Billetschaltern unserer Statio nen rechtzeitig bekannt gemacht werden. .

Die Befugniß zur mn Fahrt ist nachzuweisen:

I) entweder durch Vorzeigung der von der Hauptkasse in Erfurt ausgefertigten Depositenscheine, welche von der Billet ˖ Ex pedition der Abfahrtsstation mit dem Stempel des Tages der General-Versammlung abgestempelt sein müssen, oder

2) durch Vorzeigung des von der betreffenden Billet⸗-Eweditien mit dem Stempel des Tages der Präsentation der Actien abge— stempelten Actiencouverts, oder

3) durch Vorzeigung der offenen Actien zugleich mit der von der

betreffenden Billet - Expedition ausgestellten und ebenfalls mit dem Stempel des Tages der Präsentation der Aetien versebenen Anmeldebescheinigung.