3416 Oberst und Abth. Commdr. an der Garde · Art Bri in G ᷣ 24 3 Brig enchmigung der Mannschaften während der Fahrt, und eines summarischen
auf einem Stempelbogen
abfolgung
ob,
heit
t die Anfertigung und Ver⸗ der Normale (Art. H, so weit nöthig auch der Eichungsnormale (Art. ls) an die Eichungsstellen des Bundes und ist sie daher mit den für ihren Geschäfts betrieb nöthi⸗ gen Instrumenten und Apparaten auszurüsten, Die Normal-Eichungstommission hat die näheren Vorschrif⸗= ten über Material, Gestalt, Bezeichnung und sonstige Beschaffen⸗ der Maaße und Gewichte, ferner über die von Seiten der Eichungsstellen innezuhaltenden Fehlergrenzen zu erlassen. Sie bestimmt, welche Arten von Waagen im öffentlichen Verkehr oder nur zu befonderen gewerblichen Zwecken angewendet werden dürfen und setzt die Bedingungen ihrer Stempelfähigkeit fest. Sie hat ferner das Erforderliche über die Einrichtung der sonst in dieser Maaß⸗ und Gewichtsordnung aufgestellten Meßwerk⸗ zeuge vorzuschreihen, sowie über die Zulassung anderweiter Ge⸗ räthschaften zur Eichung und Stempelung zu entscheiden. Der Rormal⸗Eichungskommission liegt es ob, das bei der Eichung und Stempelung zu beobachtende Verfahren und die Taxen für bie von den Eichungsstellen zu erhebenden Gebühren arükel 15 festzusetzen und überhaupt alle die technische Seite des Eichungs⸗ wesens betreffenden Gegenstände zu regen. 9 Art 19 Sämmiliche Cichungsstellen des Bun desgebiets haben sich, neben dem jeder Stelle eigenthümlichen Zeichen, eines uüͤbereinstimmenden Stempelzeichens zur Beglaubigung der von ihnen geeichten Gegenstände zu bedienen. . Diese Stempelzeichen werden von der Normal! Eichungs⸗ Gewichte und Meßwertzeuge, welche
chend gehandhabt werde. Ihr lie
S Din folgender tadellose Befähigung zum Lehrberuf.
Tage der Prüfung zu
Kollegium chul. Kollegiur Schriftstücke 15 eines felbstgeschriehenen Lebend lauft
hiesigen Königlichen Polizei⸗Präsidiums über
eugnisses des i⸗Prãäsi 8 ü iin des Zeugnisses eines Geistlichen über sittlicht
ührung, 3)
eines
Bei Ablegung dieser Prüfung müssen ein selbstgefertigtes, schulgerecht
genähtes Manns oberhemd, desgleichen ein Frauenhemd und ein Paar felbstgestrickte Strümpfe, auch Zeichnen der sich ein Stopftuch vorgelegt werden.
ein Tuch mit Buchstaben, wie sie beim
Wäsche vorkommen, sowohl in Kreuzstich als gestickt, end.
Die Arbeiten sind nicht ganz zu vollenden, damit noch etwas
unter Aufficht zu fertigen übrig bleibt
HFürtbichüüflng ist eine Examinationsgebühr von 1 Thlr. am entrichten Direktor Merget.
Unter Bezugnahme auf vorgedruckte bringen wir
Nachricht
hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß wir zur Prüfung der Hand. arbeitslehrerinnen, welche in ter
theilen beabsichtigen, einen Termin auf Montag den 7. September d. J., anberaumt haben und daß meldungen berücksichtigen können, bei uns eingehen.
öffentlichen Schulen Unterricht zu er—⸗
wir zu diesem Termine nur An. welche bis zum 2. September er.
Berlin, den 21. August 1868. : . Königliches Provinzial⸗Schul⸗ Kollegium. Reichenau.
Bekanntmachung.
Zu Alsleben im Regierungs ⸗Bezirk Merseburg und zu Zeulen .
roda im Fürstenthum Reuß ältere ö en Telegraphen ⸗ Stationen mit beschränktem Tagesdienste eröffnet werden
Linie werden am 1. September er
den 25. August 1368.
. alle, J ö Telegraphen⸗Direction.
u 5 Sgr. und unter Bet . .
feines Abschiedsgesuchs, mit Pens. und seiner bish. Unif. zur Disp. gr
Militair⸗Aerzte. Den 18. Augu st. Dr. Schiele, Ober Stabs- und Regts. Arzt des Neumärk. Drag. Regts. Nr. 3, zum 33 Kür. Regt. Nr. 7, Dr, Bong, Stabs- und Bats. Arzt vom 4. Garde Regt. z. F zum Füs. Bat. des 3. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 62, Pr. n nrg. Stabsarzt vom med. chir. Friedr. Wilh. Institut, zum Füs. Bat des 2. Westfäl. Inf. Negts Nr 15 (Prinz Friedrich der i , Dr. Ellerbeck, Stabs- und Bats. Arzt vom 8 Westf. Inf. Regt. Nr. 57, zum 2. Bat. des 7. Brandenb. Inf. Regts. Nr. 60, Fr. Haardt, Stabs- und Bats. Arzt vom 8. Wephäl. Inf. Regts. Nr. 57, zum Füs. Bat. des 2. Schles. Gren. Regts. Nr. 11, Dr Zunker, Assistenzarzt vom 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, in das Pomm. Feld Art. Negt. Nr. 2 versetzt. Dr. Brunz low, Stabs. und Bats. Arzt vom Hannev. Füs. Regt. Nr. 73, zum Oberstabs« und Regts Arzt des Ostfries. Inf. Regts. Nr. 78, Hr. Stabs⸗ und Bats⸗Arzt vom 2. Westph. Inf. Regt. Nr. 15 Pr. Frdr. d. N.), zum Oberstabs: und Regts. Arzt des Neumärk. Drag. Regts. Nr. 3, Pr. Eilert, Stabs. und Bats. Arzt vom 1. Thüring. Infant. Regt. Nr. 31, zum 9Ober-Stabs⸗ und Regts. Arzt des Ostpreuß. Kür. Regks. Nr. 3 (Graf Wrangel befördert. Dr. Goering, Assistenzarzt vom 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, r. Welty, Assistenzarzt vom 2. Rhein. — Regt. Nr. 28, der Pr. Lts. Nang verliehen. Dr. Hennet, Asfistenzarzt 4. D., zuletzt bei der Milit. Reitschule, der Charakter als Stabzarzt verliehen. Lr, Propping, früher Großherzogl. Ol= denburg. Assistenzarzt, als Assistenzarzt bei dem Oldenb. Inf. Regt. Nr. 9l angestellt. r. Abel, Stabsarzt vom 1. Bat. (Aschersleben) 2. Magd. Landw., Regts. Nr. 27, als Stabs und Bats. Arzt beim Füs. Bat. des 1. Thür. Inf. Regts. Nr. 31 wiederangest. Dr. Schau- mann, Oberstabs. und Regts. . des Osifries. Inf. Regts. Nr. 7 der Abschied mit Pens. bewilligt. Dr. Hellert, Stabsarzt vom Res. Landw. Bat. Stettin Nr. 34 Dr. Wolff, Stabsarzt vom Res. Low. Bat. Berlin Nr. 35,9 Dr. Brandenburg, Stabsarzt vom 2. Bat. , 5. Pommerschen Landw. Regts. Nr. 42, Dr. Willim, ssistenz Arzt vom Reserve⸗Landw. Bat. Breslau Nr. 38, der Ab
Hirschfeld,
Verfahrens zur sofortigen Aburtheilung derselben, sowie die Unzulänglichkeit des den einzelnen f ieren u , , m. Raumes. — Hinsichtlich des in der künftigen Gesetzgebung ein zuschlagenden Weges war der von der Regierung in Washington . den Gesandten des Bundes gemachte Vorschlag zur Her— deiführung einer internationalen Gesetzgebung zu berüuͤcksichtigen. . Ausübung einer allgemeinen Ueberwachung der das , , , , n. beaufsichtigenden Lokalbehörden Seitens es Bundes erschien endlich die Entsendung eines mit den er— order ichen Befugnissen ausgestatteten Kommissarius erforderlich. Auf den Antrag der Ausschüsse für Handel und Verkehr sowie für das Seewesen hat daher ber Bundesrath in der Plenarsitzung vom 11. Juli d. J. beschlossen, sich damit ein— . zu erklären, daß das Fräsidium mit den Vereinigten taaten von Amerika, mit Großbritannien und nach Befinden mit anderen Staaten in Verhandlungen trete, um eine inter nationale Gesetzgebung in Betreff der Beförderung der über See ehenden Auswanderer zu Wege zu bringen; sowie den Bundes anzler zu ersuchen, einen Bundeskommissarius mit den Auf— gaben und Befugnissen, welche in dem Ausschußberichte bezeichnet i tor l , ,,, abzuordnen und den zu— . . igten Regierungen die erforderlichen Eröffnungen n Folge dessen sind — wie die »Prov.-Corr.« mittheilt — die angemessenen Einleitungen a f, , um die , schlüsse in Vollzug zu setzen. Der Vertreter des Norddeutschen an n, mn , ist ö mit den entsprechenden Wei⸗ en um die angeregten Unterhan .
Vereinigten Staaten in 8 . . =,
— Nach den beim Ober-Kommando der Marine ein⸗
tommission bestimmt. Art. 20. Maaße, Gen von einer Eichungsstelle des Bundesgebiets geeicht und mit dem kin rh an r Stempelzeichen beglaubigt sind, dürfen im ganzen Umfange des Bundesgebiets im öffentlichen Verkehr angewendet werden. ; —
Art 21. Diese Maaß- und Gewichtsordnung tritt mit dem 1. Januar 1872 in Kraft. . ;
Die Landesregierungen haben die Verhältnißzahlen für die Umrechnung der bisherigen Landesmaaße und Gewichte in die neuen festzustellen und bekannt zu machen, und sonst alle An⸗ ordnungen zu treffen, welche, außer den nach Artikel 18 der technischen Bundes⸗Centralbehörde vorbehaltenen Vorschriften, zur Sicherung der Ein- und Durchführung. der in dieser Maaß. und Gewichtsordnung, namentlich in Artikel 10, 11, 12 und 13
Betanntm ach ung. schled bewilligt. Zu Berleburg, Regierungsbezirk Arnsberg, wird am 1. Septem.
ber é, eine Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienst eröffnet ö
werden. Frankfurt a. M., den 25. August 1868.
Telegraphen⸗Direction.
gegangenen Nachrichten befand sich S. M. Brigg Rover am 24. h. in, Gamle⸗Hellesund und S. M. gg 2 k ö. 2 . (Norwegen). — S. M. S. . befand sich am 18. Juli c. i ĩ =
n n, 3. Juli c. in Simons Bay (Kap
Kiel, 24. August. (Kiel. Zeitg Die russische Dampf. Korvette »Askolda, Capitain gaff? f, lief in ö. Nacht . Sonnabend auf Sonntag in den hiesigen Hafen und wechselte am folgenden Morgen den üblichen Salut mit dem Wachtschiff der Bun desflotten⸗Station. Das russische Kriegsschiff geht nach
N icht amt liches.
Preußen. Berlin, 26. August. Bei den König— lichen Majestäten fand, vorgestern im Residenzschloß zu 266. blenz ein Diner für die dort anwesenden fremdländischen Oist then ö
e. Majestät der König reisten, wie telegraphi ĩ gemeldet, gestern Morgens . k
hersonal - Veränderungen.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche 2c. Ernennungen, B . und Versetzungen. Den 18. August. Ilgner, Haupt mann, aggr. der J. Art. Brig unter Ernennung zum Battr. resy Comp. Chef, in die 11. Art. Brig. einrangirt. Schim melfennig
enthaltenen Bestimmungen erforderlich sind. ö
Art. 27. Die Anwendung der dieser Maaß und Gewichts- ordnung entsprechenden Maaße und Gewichte ist bereits vom 1. Januar 1870 an gestattet, insofern die Betheiligten hierüber
einig sind. af 23. Die Normal⸗Eichungs⸗Kommission (Art. 18 tritt alsbald nach Verkündung der Maaß⸗ und Gewichtsordnung in Thätigkeit, um die Eichungsbehörden bis zu dem im Art. 22 angegebenen Zeitpunkt zur Eichung und Stempelung der ihnen vorgelegten Maaße und Gewichte in den Stand zu seen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Bundes⸗Insiegel. ö ; Gegeben Homburg v. d. Höhe, den 17. August 1868. (L. 8.) Wilhelm. Graf von Bismarck-Schönhausen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Kreisbauamtss, Berg- und Hütten Verwalter Dr. Langsdorf zu Thal-Itter ist zum Bau meister ernannt
und ihm die Verwaltung der Baubeamten-Stelle im Bezirke des Ober ⸗Bergamts zu Elausthal übertragen worden.
NMedizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Maler Wilhelm Streckfuß hierselbst ist das Prä—⸗ dikat »Professor« verliehen worden.
— —
/ Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Berlin, 26. August. Se. Majestät der König haben
Allergnädigst geruht: Dem Berghauptmann Brassert zu Bonn zur Anlegung des von des Königs von Württemberg Majestät ihm verliehenen Comthur⸗Kreuzes des Kronen-Ordens und dem Geheimen Konmmerzien-Rath Gerson Bleichröder zu Berlin zur Anlegung des von des Königs von Italien Majestät ihm verliehenen Offizier-Kreuzes des St. Mauritius
und Lazarus-Ordens Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Nachricht über die Prüfung der Handarbeitslehrerinnen. Die Anmeldung zu der im Monat Mai und Septemher jeden Jahres stattfindenden vorgenannten Prüfung erfolgt in den Monaten
Sb. Lt. in der 2. Art. Brig. und
v. Schultzendorff, Hauptm. und Battr. Chef in der 11. Art. unter Beförderung zum Maj, als Art, Off. vom Platz in Grau in die 5. Art. Brig. versetzt.
Brig. und Art. Off. vom Plaß in
Rothenberger, Major in ders. Bothe, Ob. Lt. in da 6 . .
Swinemünde, zu Abth. Commdr ernannt. 5. Art. Brig. und
Chef in der 5. Art. Brig, unter Beförderung zum Major, Sffizier vom Platz in Sivinemünde in die 2. Arti s eric erg. wer ,. aun, Hauptm. in der 5. Art. Brig zum Batterie. te Tomp. Chef ernannt. Lan ge, Pr. Lt. in ders. Brig, zum Hauptm Rormann, Sec. Lt. in ders. Brig. zum Pr. Lt, Kirsch, Pr. in der 6. Art. Brig. zum Hauptm., Glubrecht, Brig. zum Pr. Lt., Otto, Pr. Lt, in ders. Brig. unter Belassung in seinem Kommando überzähligen Hauptm. befördert.
in die 2. Artillerie⸗Brigade verseß FKöochlitz, Hauptm. in der 7. Art, Brig, zum Battr. resp. Com Ehef ernannt. v. Bach, Pr. Lt, in ders. Brig, zum Hauptman Eisenhart, Sec. Lieut. in derselben Brig, zum Pr, Lt. beförder RKoerdansz , Hauptm. u. Battr. Chef in der 8. Art. Brig. u Dienstl. als Mitglied der Art. Prüfungs-Kommission kommand Glagau, Pr. Lt. in der 9. Art. Brig, unter Beförderung M Haupim. in die 4. Art. Brig. versetzt. Goeze / Pr. Lt. aggr. J. Art. Brig., in die Brigade einrangirt.« Hartmann, Majet nn Abtheilungs, Commandeur in der 11. Artillerie Brigade, zur Dien leistung als Mitglied der Art.! Prüfungs- Kommission konnen
B
j Schreiber, Sec. Lt. in der 1l. An, Schmalz, Port. Fähnr. in d Garde-ÄArt. Brig, Raddatz, Port. Fähnr. in der 9. Art. Bin Schüler, Port. Fähnr. in der 11. Art. Brig, zu außeretatsm. Ell Lis, Szachowski, Unteroff. in der 1. Art. Brig. NRaffin, Gef
Brig. zum Pr. Lt. befördert.
in der 4. Art. Brig. Na st, Vice⸗Feldw. in der 5. Art. Brig. Schl bert, Untereff. in der 6. Art. Brig, Unger, Kanonier in der 8. .
Den 18. August. Below, Pr. Lt, vo
Bei der Landwehr Nr. 45d
der Inf. des 1. Bats. (Danzig) 8. Ostpr. Landw. Regts. bedingte Anspruch auf Anstellüng im Civildienst verliehen. stein, Oberst a. D., zuletzt im Königs-Gren. Regt. (2. Westpr.) unter Stellung zur Bisp. mit seiner Pens. zum Bezirks Commdr. l 2. Bats. (Neuhaldensleben) 3. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 66 ernann B. Abschiedsbewilligungen 2c. Den 18. August. v. Au Oberst und Abth. Chef im Kriegs. Ministerium, in Genchmigung sel Abschiedsgesuchs, mit Pens. und der Unif. des 1. Ostpreuß. 90 Regts. Nr. J (Kronprinz) zur Disp. gestellt. v. Drigals ki Ob. aggr. dem 2 Pos. Inf. Regt. Rr. 19 und kommandirt zur Wahn mung der Geschäfte als Bezirks⸗-Commdr. des 2. Bats. (Meining
April resp. August jeden Jahres bei dem Koͤniglichen Provinzial⸗
6. Thür. Landw. Regis. Nr. v,, mit Pens. zur Bisp. gesiellt l/ zum Bezirks Commdt. dieses Landw. Bats. ernannt. . Meich
Art. Off. vom Platz in Stralsun;
Art. Off. vom Platz in Graudenz als Abtheilun t ⸗
Eommdr. in die 8. Art. Brig. v. Sowinski, Hauxtm. , ö
Sec. Lt. in de vorläufit;⸗ als Adjut. der 5. Art. Brig. zun Sack, Haupim. u. Battr. Chen der 7. Art. Brigade, unter Beförderung zum Major als Artilleri Offizier vom Platz in Stralsund
Brig. Pfeiffer, Kan. in der 11. Art. Brig. zu Port. Fähnrs. befördel
v. K all Nr.
Ihre Majestät die Königin begiebt Allerhöchstsich, wie gleichfalls schon gemeldet, vor Ihrer Nachkur n n zu r me . , ,, badischen Hof nach der el Mainau bei Constanz. — Der Kammerherr Graf Hon hat den . . ( *rniesl — Se. Majestät der König ist in Hanau, wie das W. T. B. aus Frankfurt a. M., 25. August, meldet, enthu⸗ siastisch empfangen worden. Der Bürgermeister hielt eine An⸗ sprache. Die Rückkehr von Hanau erfolgte . Stunden später, als vorgesehen, daher die gleiche Verspätung der Abfahrt des Extrazuges von Frankfurt. Am Main⸗-Weser-Bahnhof hatte sich eine große Menschenmenge eingefunden, die Se. Majestät den König bei der Abfahrt lebhaft begrüßte.
— In Folge der gegen Ende des vorigen Jahres auf den Auswandererschiffen »Lord Brrughame und »Leibnitz« statt— gefundenen Ereignisse ist von dem Kanzler des Norddeutschen Bundes in Gemäßheit des Artikels 4, Alinea 1 der Bundes verfassung die Bildung einer Bundeskommission veranlaßt wor— den, welche unter dem 16. März d. J. über den Zustand des Auswanderungswesens in Hamburg und Bremen Bericht er— stattet, sowie Vorschläge über die im Wege der Bundesgesetz⸗ gebung zu treffenden allgemeinen Anordnungen gemacht hat. Auf Grund der Ausführungen der Kommission, in welcher Preußen, Sachsen und Mecklenburg- Schwerin vertreten waren, hat der Bundeskanzler unter dem 29. März d. J bei dem Bundesrathe den Erlaß eines Bundesgesetzes über das Auswanderungswesen sür sämmtliche Häfen des Bundesgebietes, sowie die vorläufige Entsendung von Bundeskommissionen nach Hamburg und Bre— men zur Beaufsichtigung der Handhabung der dort zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Auswanderer bestehenden Vorschriften beantragt.
Nach den angestellten Ermittelungen hat sich im Allge— meinen als Ursache einer außergewöhnlichen Sterblichkeit auf den Auswandererschiffen weniger die mangelhafte Pflicht— erfüllung der Aufsichtsbehörden, als die lückenhafte Gesetzgebung, powier das Verhalten der Capitaine und Mannschaften während der Fahrt herausgestellt. Namentlich sind folgende Lücken in der bisherigen Gesetzgebung hervorgetreten: der Mangel eines Verbotes der Benutzung des Orlogdeckes für die Passagiere, das Fehlen einer Bezeichnung derjenigen gefährlichen oder der Gesundheit schädlichen Waaren, welche auf Auswandererschiffen nicht verladen werden sollten, der Mangel strenger Strafbestim⸗
dem n, , ö. 14 . zu nehmen. Hannover, 25. August. (N. H. Z.) Der Erbprin , burg-Lippe traf gestern Abend mit . . — Zur Ausführung der Amts- und Kreis ver fassu hat die rr ene, Landdrostei in Lüneburg bereits . . 20. 8. M. ein Ausschreiben erlassen, in welchem den Obrigkeiten des Verwaltungsbezirks mitgetheilt wird, daß in Ausfüh— rung der Allerhöchsten Verordnung vom 12. September v. J., betreffend die Amts. und Kreisverfassung in der Pro— vinz Hannover, der erste Zusammentritt der Kreistage mög⸗ licher Weise schon in der zweiten Hälfte des nächsten Monais zu erfolgen haben werde. Es sei daher erforderlich, mit den Vorbereitungen für den ersten Zusammentritt der Kreistage unverzüglich vorzugehen, und werden die Aemter und Magi— strate der selbstständigen Städte veranlaßt, zu diesem Zwecke die nöthigen Anordnungen zu treffen. Sachsen. Dresden, 25. August. Dr. J) Der König und die ö sind gestern Abend 6 Uhr nach Ischl gereist. Reuß. Greiz, 24. August. Heute sind die Verhand- lungen des ersten ordentlichen Landtags, vorbehaltlich der Wiedereinberufung desselben, behufs Eröffnung des Landtags— Abschiedes, geschlossen worden. Außer der thüringischen Straf— prozeß⸗Ordnung ist das thüringische Strafgesetzbuch, eine Pro⸗ zeß-Novelle, welche das Civilprozeßverfahren mit dem in den thüringischen Staaten geltenden in Einklang zu bringen be— zweckt, ein Gesetz wegen Erhöhung der Hundesteuer und eine Anzahl anderer Gesetzvorlagen untergeordneter Art vom Land— tage angenommen, dagegen der Entwurf eines neuen Einkom— mensteuergesetzes abgelehnt worden. — Der Fürst wird am 30. d. M. von seiner Badereise nach Kreuznach wieder hier eintreffen. Baden. Karlsruhe, 23. August. (K. Ztg.) Gestern wurde hier und in andern Städten und Gemeinden des Landes das funfzigjährige Bestehen der badischen Verfassung festlich begangen. In Karlsruhe fand am Abend ein Festbankett statt, an welchem der Kriegsminister, General-Lieutenant von Beyer, und der Präsident des Handels-Ministeriums Frhr. von Dusch Theil nahmen. , Württemberg. Friedrichshafen, 23. August. (St. A) Der Postvertrag mit der Schweiz wurde heute von den König ratifizirt.
mungen über Pflichtwidrigkeiten Seitens des Capitains und
Bayern. München, 24. August. Zu dem Gesetzent—
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