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2946 e Hal le- Sorgu- Gu bene Eisenbahn ⸗Gesellschaft. Ble Zeichner der Stamm ⸗Actien und Stamm ⸗Prioritäts .- Actien werden aũf Grund der Bestimmung des §. 16 unseres Statuts hier ˖ durch aufgefordert, die zweite Einzahlung von z zwanzig Prozent des Nominal ⸗Betrages auf die Stamm ⸗Actien un iehn 1 des Nominal-⸗Betrages auf die Stamm ⸗Prioritäts- ctien bei unserer Gesellschaftskasse, Wilhelmsstraße Nr. 62 hierselbst, unter Präsentation der betreffenden Quittungs bogen und gegen Quittung innerhalb vier Wochen und spätestens bis zum 9. Okto⸗ ber 1868 einschlie ßlich zu leisten. Berlin, den 3. September 1868. Der Verwaltungsrath der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn ⸗Gesellschaft.
Coͤln-Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Emsssion von 13,000,900 Thaler Stamm⸗ Actien Lit. B.
Zur theilweisen Beschaffung der für den Bau der Osnabrück⸗ Brem̃en⸗Hamburger Eisen bahn nebst der festen Elbüherbrückung zwischen Harburg und Hamburg erforderlichen Anlage ⸗Kapitals emittiren wir auf Grund des untern 29. Juni d. J. Allerhöchst bestätigten Nach⸗ trages zu den Statuten unserer Gesellschaft 18, O OG, OH O ß Thaler Stamm-⸗Actien Lit. B. in Stücken à LOG Thaler, und bieten wir dieselben den Inhabern der bereits vorhandenen Actien, und zwar je Eine Stamm⸗Actie Lit. B. auf zwei vorhandene Stamm ; Actien, zum Pari⸗Course hierdurch an.
Demgemäß fordern wir die Besitzer der vorhandenen Stammt Actien auf, dieselben in der Zeit vom 15. September c. bis zum 1. Oktober c. einschließlich
in Berlin bei dem Bankhause S. Bleichröder, in K bei der Norddeutschen Bank, in Frankfurt am Main bei der Filiale der Bank
fsür Handel und Industrie,
in Cöln bei unserer Hauptkasse, unter Beifügung 5 nach den Actien Nummern geordneter, auch den Namen und Wohnort des Präsentanten angebender Verzeichnisse zur Abstempelung vorzulegen oder portofrei einzureichen und zugleich die erste Einzahlung mit vierzig Prozent des Nominalbetrages in preußischem Gelde portofrei zu leisten, wonächst sie vom 15. Oktober é. ab gegen Rücklieferung des ihnen behändigten quittirten Verzeichnisses an denjenigen Stellen, an welchen sie die Einzahlung geleistet haben, die von uns ausgestellten QOuittungsbogen in Empfang nehmen können. Die Zusendung der Quittungsbogen, wenn sie vermittels der Fost verlangt wird, geschieht portopflichtig und unter Angabe des Ein- zahlungswerths, sofern eine andere Werthdeclaration nicht ausdrücklich begehrt sein sollte.
Die ferneren Einzahlungen à zwanzig Prozent des Nominal betrages müssen an eine der obenbezeichneten Stellen geleistet werden,
und zwar: . die zweite Rate am 4. Juli 1869, dritte * T. Januar 1820, ; * vierte * “Dx I. uli 11874 .
Ueber die Höhe der Conventionalstrafe oder das Verfallen einge⸗ zahlter Beträge bei Versäumniß der Termine dieser späteren Einzahlun⸗ gen H, das Nähere auf statutmäßigem Wege zur Zeit veröffentlicht werden.
Es ist übrigens einem Jeden frei estellt, statt der Raten⸗ eh unn een jeder Zeit die Volleinzahlung des anrechtlichen
ominalbetrages zu leisten.
Bei der zweiten und vierten ,. resp. bei der Vollein⸗ Le nnn kommen fünf Prozent Zinsen p. a. der bis dahin geleisteten
heilzahlungen in Abzug.
Nach geleisteter letzter Ratenzahlung resp. Volleinzahlung werden von einem noch näher zu bestimmenden Termine ab die Stamm⸗ Actien Lit. B. gegen in l n oder portofreie Einsendung des QGuittungsbogens und Vergütung der Stüchinsen des den Actien bei. gegebenen laufenden Zinscoupons resp. Dividendescheins ausgehändigt oder portopflichtig zugesandt. ;
Wer bis zum . Oetober e. inkl. weder die erste Ein⸗ zahlung von vierzig Prozent noch Volleinzahlung unter gleich; tiger Einreichung der bezüglichen alten Actien ge⸗ ,. .. ist seines Anrechts auf den Bezug von neuen
etien Lit.
n . verlustig und geht dasselbe auf die Cöln⸗ Mindeuer ,, über.
. Während der Bauzeit bis zum Schlusse des Jahres, in welchem die Venlo⸗-Osnabrücker Eisenbahn und die Bahn von Osnabrück nach Bremen und Hamburg in Betrieb kommen, werden die Stammt. Actien Lit. B. mit fünf Prozent p. a., welche jährlich am 2ten Januar zahlbar sind, aus dem Baufonds der Osnabrück · Bre⸗ men⸗Hamhurger Bahn verzinst. Später wird aus dem gemäß §. 9 des oben bezeichneten Statut ⸗Nachtrages berechneten Reinertrage jeden Betriebs jahres des ganzen Venlo⸗Hamburger Eisenbahn- Unternehmens am 1. Juli des folgenden Jahres zunächst auf die Stamm ˖ Actien Lit. B eine Dividende won fünf Prozent gerd lt Reicht hierzu der erzielte Reinertrag nicht aus, so wird das Fehlende aus
tag an den um 11 Uhr 5. Min.
dem Reinertrage des Stamm : Unternehmens zugeschossen
daß die Stamm é Actien Lit. B. por jeder Dividende! ĩ die alten Stamm ⸗Actien eine Dividende von fünf ron gefichert haben. Beträgt dagegen der Reinertrag des Venlo. gn burger Unternehmens mehr als zur Gewährung von fünf Prozen Dividende auf die Stamm -Actien Lit. B. erforderlich ist, so wird u . Beobachtung der im §. 10 des Statut: Nachtrags vom 20. Jun getroffenen Bestimmungen der Ueberschuß dergestalt getheilt, daß 6 Drittel Behufs Gewährung einer fünf Prozent überstei enden vidende auf die Stamm ⸗Actien Lit. B. verwendet wird, und übrig bleibenden zwei Drittel dem Stamm ⸗Ün ern emen
fließen. Cöln, 22. August 1868. Die Direction.
e ᷣ— Verschiedene Bekanntmachungen.
Am 5. Oktober 1868, Vormittags 40, findet in Gr die Hauptversammlung der Oberlausitzischen G esellscha der Wifsenschaften statt, wozu alle hochverehrlichen Mitglichn ergebenst einladet der unterzeichnete Secretair gengnnter . Prof. Dr. Stru ve, Hauptsächliche Berathungs - Gegenstände sim Reuwahl der Repräsentanten und Wahl neuer Mitglieder, Rechnunsj Decharge und Etat für 1869.
men ts,
er
Hannoversch en Bank . pro August 1868.
Activa. 1I) Kassen ˖ Vorrath Ihlr a) Geprägtes Geld Thlr. 783,356 b) nn der g Stadtscheine, Noten er Preußischen Bank ꝛc 2) Wechsel⸗Bestände 3) Ausgeliehene Kapitalien I Debitoren in laufenden heiten und Diverse
[2057
egen Unterpfand echnungen gegen Sicher-
I) Eingezogenes Actien ⸗Kapital 2 Banknoten im Umlauf , 35 Depositen ⸗Kapitalien zur Verzinsung. 42 ; 4 Kreditoren in n , Rechnungen und Diverse. Hannover, den 31. August 1868. Die Direction. Neumann. Wertheimer.
Privatbank zu Gotha. Monats ⸗Uebersicht für Au gust 1868.
Activa. Geprägtes Geld Thlr. 411, 462.1. Kassen⸗Anweisungen und fremde Banknoten 237777. -= Wechsel⸗Bestände ...... ...... ...... .. n ., Lombard⸗Bestände — Staatspapiere und Effekten 39 248. A. Guthaben in Rechnung n , , . Activa. 973II0J. 2
Eingezahltes Actien⸗Kapital Thlr. 1400 000. — Noten im Umlauf 1174360. – Depositen⸗Kapitalien 1681130. – Guthaben in Rechnung 1.177619. t. Gotha, den 31. August 1868. Direction der Privatbank zu Gotha. Kühn. Jockusch.
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Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisen bahn, Vom J September er. ab findet der seit dem 106. Juli 188 be stehende ermäßigte Spezialtarif für den Verhand-Verkehr von Roh eisen von Stationen der ar rich n mn nach Stationen der diesseit⸗ gen Eisenbahn auch auf Sendungen ichtu ng Anwendung. Berlin, den 25. August 1868, Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Bekanntmachung. Wir machen das Publikum ae auf merksam, daß die schnellste und bequemste Beförderung der Reisenden von Berlin nach Wien über Oderberg erfolgt. Die direkte Verbin. än ne täglich zwei Mal statt, und zwar; I) mit dem um d Uht 46 Min. Morgens von Gerlin abgehenden Eilzuge welcher sich von Oderberg aus als Personenzug forkfeßzt und um 5 Uhr 55 Min, si in Wien eintrifft; 2 mit dem Schnellzüge, der Abds. 11 Uhr 5Min. Berlin verläßt und sich in Oderberg an jedem Montag, Mittwoch und Fri Vormittags abgehenden Schnell fo wie an sämmtlichen Tagen der Woche an den um 11 hr 18 Vormittags abgehenden en wn, der Nordbahn n rer trifft 5 Uhr 18 Min. Nachmittags, letzterer 7 Uhr 46 Min, A in Wien ein. Die Fa epreis betragen: 1. Klasse ad 1 24 Sgr., II. Klasse 17 Thlr. 45 Sgr., Il. fig 11 Thlr. 12
ad 2 bei durchgehendem Enn n, 1. Klasss 25 Thir. 18 8 II. Klasse 19 6 15 Sgr., bei Schnellzug bis , I. K 24 Thlr. II. Kiasse 15 Thlr. 8 Sgr. Berlin, Breslau, Ratibor August 1868. Königliche Direction der i he Eisenbahn. Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenba
liche Direction der Wilhelmsbahn.
ier ' solgt die besondere Beilage
833
ieses Artikels in um gekehrter
2 Ih.
Besondere Beilage des Königlich Preußischen Staats-A Anzeigers.
Zu M 210 vom
5. September 1868.
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Inhalts⸗Verzeichniß: lagerung preußischer Festungen ausgegeben worden sind. — D Ausstellung der Königlichen Akademie der Künste. ö
Preußische Städtewappen — Die deutsche Centralsenke. — Uebersicht der Nothmünzen, welche während der Be⸗
ie preußifchen Bäder am rechten Rheinufer. (II.) — Die XLVI. Kunst⸗-
Preußische Städtewappen.
l. Berlin,
die Hauptstadt des preußischen Staates und erste Residenz des Königs, bestand ursprünglich aus zwei Ortschaften, Berlin und Köln, die in verschiedenen, durch die Spree von einander getrenn⸗ ten Territorien, dem Barnim und dem Teltow, lagen. Es scheint, daß beide durch die brandenburgischen Mark—⸗ grafen Johann und Otto um 1232 zu deutschen Städten erhoben wurden; urkundlich wird die Stadt Köln im
Jahre 1237, Berlin 1241 zum ersten Male genannt. Jede der Feiden Städte bildete ein selbständig abgeschlossenes Gemeinde⸗ wesen, und zwar überragte Berlin von Anfang an durch ufenzahl, durch sein Niederlagsrecht und andere Vorzüge die . bei Weitem, bis 1307 mit landesherrlicher Ge⸗ nehmigung die beiden Orte zu einer Stadt unter gemein⸗ schaftlicher Verwaltung verbunden wurden. Auf Andringen eines Theiles der Bürgerschaft stellte Kurfürst Friedrich II, die Trennung der Städte wiederum ber (442) zugleich erbaute er an der Wafsferseite des heutigen Königlichen Schlosses eine feste Burg, in welche er 1451 seinen Wohnsitz von dem bisher be⸗ nutzten Hohen Hause in der Klosterstraße jetzt Lagerhaus) ver⸗ legle. Seitdem verweilten die Landesherren immer häufiger in' »Köln an der Spree«, welches seit der Wiedererwerbung der Neumark ziemlich im Mittelpunkte des Kurfürstenthums und daher für die Landesverwaltung bequemer . war, als die in früheren Jahrhunderten vorgezogenen esidenzen der Alt⸗ mark. Diesesbe centrale Lage blieb auch da, als der Staat sich vergrößerte; denn der Ausdehnung nach. Nordosten (Preußen, Pommern) entsprach jedesmal eine ähnliche Erweiterung nach Südwesten (Eleype, Mark, Minden, Magdeburg); und so ge⸗ staltete sich allmählich Köln-Berlin, namentlich seitdem Kurfürst Joachim II. ein stattliches Schloß an die Stelle der Burg Kur⸗ fürst Friedrichs II. gesetzt hatte, zum Mittelpunkte der gesammten Staatsleitung und zum festen Wohnsitze der Herrscher. Durch die Befestigung des Kurfürsten Friedrich Wilhelm trat eine dritte Stadt, »der Werder«, hinzu; noch unter derselben Re⸗ gierung entstand zu beiden Seiten der Linden die Neustadt⸗ bder »Dorotheenstadt« Rachdem dann König Friedrich J. Din Friedrichstadt« geschaffen hatte, vereinigte er im Jahre 1709 diese fünf Städte, von denen jede bis dahin ihre besondere Kom⸗ , gehabt hatte, zur Königlichen Haupt- und estdenzstadt Berlin, . . . älteste Stadtsiegel des alten Berlin (uns bekannt in einem Abdrucke aus dem Jahre 1253 oder wenig später) zeigt in einem reichgethürmten Stadtthore den brandenburgischen rothen Adler im silbernen Schilde, mit der Umschrift: Sigillum de Berlin Burgensium. . JJ Richt fange nachher bildeten die Bürger, Berlins sich selbst ein Stabtwapßen und nahmen darin den Bär auf. 436 so enistandene Siegel — an einer Alrkunde vom Jahre 1230 zum ersten Male erscheinend — stellt in der Mitte einen behelmten Adlerschild und zu jeder Seite desselben einen aufrecht stehenden und mit dem Kopfe dem Schilde zugekehrten Vären dar, und führt die Umschrift: Sigillum Burgensium de Berlin sum 6 Siegel der Bürger von Berlin bin ich!. — Der Bär kam dann in dem Berliner Wappen, da er dasselbe zu einem reden⸗ den machte, immer mehr als Hauptfigur, zur Darstellung. So ninunt in den Siegeln, die sich an ? Urkunden aus den Jahren 138 und 1448 befinden die zig des Bären fast den ganzen Raum ein; er wird hier chreitend dargestellt, und über ihm schwebt der brandenburgische Adler am flattern⸗ den Bande. Statt dieses Siegels wurde bald darauf, ein Siegelwappen üblich, das einen schreitenden und mit einem Halsbande gezierten Bären zeigt, auf dessen Rücken der branden⸗ vurgische Adler fit, Es führ die Almschrift. Sigillum gisitatis antiqüui' Berlin. Dieses Siegel blieb bis zum Jahre 1790 im Gebrauch; von da ab bis zum Jahre 1709 fam ein Siegel gleicher Art, mit unwesentlichen Abänderungen, zur Anwendung.
*
Die Altstadt Köln hat niemals ein anderes Wappen als den rothen brandenburgischen Adler im silbernen Felde geführt. Es findet sich dasselbe noch an einer Urkunde vom Jahre 1399 und führt die Umschrift: Sigillum Civium Colonie Marchignis Brandenburgensis. Späterhin kamen, bis zum Jahre 1700, nach einander drei andere Siegel in Gebrauch, die sich aber von dem ältesten Siegel und unter sich nur durch ihre ver— schiedene Größe und etwas modernisirte Form untersch eiden.
Bei der , aller Städte Berlins zu einem Ge— meindewesen im Jahre 1709 wurde von den eingereichten Pro⸗ jekten zu einem Gesammtwappen der Stadt eins durch Reskript vom 6. Februar 1710 approhirt. Es ist dies bis zum ahr 1839 in Gebrauch gewesen. Dasselbe zeigt einen in
Felder getheilten Schild, deren erstes den brandenburgischen Adler, das zweite den preußischen Adler, und das dritte — un= ter den 2 ersten Feldern befindlich — den schwarzen aufrecht⸗ stehenden Bären, alle diese Figuren in weißen Feldern, enthält. Geschmückt ist bies Wappen mit Laubwerk und oberhalb mit einer eigenthümlichen Krone, welche die Bügel der Königskronen, aber statt des Reifens den Hermelinstreifen des Kurhutes hat. Unten steht das Jahr der Vereinigung aller Magisträte; 1709, und zwischen diesen Zahlen 8. C. B. Gigillum Civitatis Berlin).
Ein neues Waßben wurde der Stadt im Jahre 1839 er— theilt. König Friedrich Wilhelm III. verlieh damals dem Ober- Bürgermeister und dem Stadtverordneten⸗Vorsteher goldene Ketten mit Medaillen, auf welchen letzteren sich ein dem zuletzt beschriebenen Siegel nachgeahmtes Wappen befindet, das sich im Wefentlichen von diesem nur dadurch unterscheidet, daß es statt der oben gedachten Krone die Königskrone, und zwischen den beiden oberen und dem unteren Felde des Schildes die Mauer⸗ krone führt. Nach diesem Wappen ist das neueste Stadtsiegel angefertigt und mit der Umschrift: „Siegel der Haupt- und Residenzstadt Berlin“ versehen worden.
Außer den beiden alten Städten Berlin und Köln haben auch Werder, Neustadt, Friedrichsstadt ihr eigenes Wappen ge⸗ gehabt, indessen nur auf kurze Zeit; denn selbst die älteste von ihnen, Werder, führte es nur etwa ein Menschenalter. Nach Analogie dieser Städtesiegel sind dann in unseren Tagen für die Vorstädte und neueren Stadttheile die Wappen erfunden worden, deren man zur Repräsentation der ganzen Stadt bei öffentlichen Aufzügen und hei festlicher Ausschmückung der Straßen und der städtischen Gebäude bedurfte.
Il. Potsdam.
Die Stadt Potsdam war ursprüng⸗
lich ein wendisches Fischerdorf, an eine
Burg gelehnt, die wegen des Havelüber⸗
gangs von Wichtigkeit war. Schon im
Jahre 993 wird der Ort (Peztubimi)
Jenannt. Er blieb jedoch ein unbedeuten⸗
bes Städtchen bis in die Tage des Kur—
fürsten Friedrich Wilhelm, der, durch die
landschaftliche Schönheit der Gegend an⸗
gezogen, in dem von ihm ausgebauten
Stadtschlosse und in den Lustschlössern der Umgebung (Bornim,
Caput, Glinike) seinen Sommeraufenthalt nahm. König Friedrich!.
folgte dem Beispiele seines Vaters. Mehr noch als ihm verdankte die
Stadt dem Könige Friedrich Wilhelm l, der mit besonderer Vor⸗
slebe für die Vergrößerung und das Emporkommen des Ortes
sorgte. König Friedrich Il. gründete in Sanssouci und im Neuen
Palais sich die Wohnsitze, welche er nur vorübergehend noch
wit anderen Refidenzen vertauschte; er schenkte der Stadt den
Schmuck einer künstlerisch bedeutenden Architektur. An König
Friedrich Wilhelms II, besondere Neigung für Potsdam er—
hmnert das Marmor⸗Palais; auch König Friedrich Wilhelm III., in
Potsdam geboren, entzog seiner Vaterstadt die fördernde Hand
nicht. Was der Hochselige König Friedrich Wilhelm IV. für
den Glanz und die Aufnahme Potßdams gethan, was die Stadt
Sr. jetzt regierenden Masjestät verdankt, steht vor Aller Augen.
Das Wappen der Stadt besteht in dem rothen Adler der
Mark Brandenburg, aber zum Unterschiede von den vielen an⸗
deren, ein gleiches Wappen führenden märkischen Städten, ist er nicht im weißen, sondern im goldenen Felde.