Nr. 154. 200. 376. 1129. 1162. 1197. 1238. 1255. 1684. 1975. 2051. 2173. 2174. 2441. 2458. 2463. 2696. 3251. 3621. 3625. 3632. 3843. 3931. 3983. 4048. 4166. 4543. 4643. 4649. 4701. 4707. 4968. 5204. 5351.
146. 368. 655. 863. 1017. 1191. 1242. 1243. 1249. 1698. 1765. 1777. 2518. 2770. 3634. 3193. 3365. 3665. I265. J350. 1512 5526. 5498. 6716 8116. S235. 8777. S463. S582. 16,137. IG 517 1606223. 11.0651. 12681. 13 353. 14154. 14967. 16.195. 16786. 183535. 5. 19513.
1594. 1668. 2259. 2359. II65. II77 97354. 5765. Fo67. S136. 118. 9125. 10267. 1344. 1331795. 125673. 15219. 154255. 14515. 14.431. 14541. 14586. 155985. 16. 118. 165721. 16761. 17360. 18170
18824. 18814. 1895
2
3)
3730
zu 500 Thlr.
1920. 3064. 4120. 5781.
1414. 1995. 4056. 5659. 7987 5o8i. 16 261. 12335. 13. O86. 13.543. 14775. 155715. 16,5711. 175609.
1832. 2720. 4067. 593.
1398. 1976. 3858. 4613. 5081. 5096. 5637. 6801. 6919. 7359. 7698. S898. S918. 8929. 9023 10/244. 11603. 13,057. 13,775. 14/778. 15/641. 16,680. 17/559. 185618.
zu 100 Thlr.
1791. 1879. 1936.
11,668. 13.6021. 13,456. 145561. 15,128. 16552.
11355. 13. 619. 13734. 1477 15615. 1666. 16577. 17655. 18404. 18478. 323. 198615.
1160659. 13 8866. 13.395. 14536. 15.681. 16 567 16, 835. 18546.
II. von den Obligationen Lit r. F.
133. 323. 603. 660. 1952. 1108. 1274. 1721.
a)
l. Emission
zu 1000 Thlr. 142. 269. 443. 805. 847. 958. 1093. 1426. zu 500 Thlr.
2350. 2525. 2622. 2665. 2850. zu 100 Thlr.
305. 368. 544. 756. 1052. 1410. 1470. 2101. 33737. 3927. 4095. 4233. 4404. 4589. 4816. 4823. 4991. 4964. 5440. 5443. 5591. 5679. 5817. 6595. 6668. 6841. 7408. 7607. 8602. 8899. 9367. 9469. 9543.
819. W883. 10,154.
Nr. 12335. 12.424.
Diese Obligationen werden hiermit zur Zurückzahlung gekündigt und die Inhaber derselben zugleich aufgefordert, die Valuta vom 1. Oktober d. J. ab gegen Ablieferung der Obligationen nebst den Zins⸗Coupons über die Zinsen vom JI. Oktober er. ab bei unserer
p)
Il. Emi ssion
zu 100 Thlr.
10709. 10915. 11515. 11579. 11,680. 12,176. 125267. 12,271.
Hauptkasse während der Amtsstunden in Empfang zu nehmen.
Gleichzeitig werden die Inhaber der bereits früher ausgeloosten
Obligationen und zwar: . rioritäts⸗-Obligationen Litr. E.
a) der P
à 1000 Thlr. ex 1865 Nr. 2081.
1866. 1867. 1865. 1866. 1867.
1866.
à 500 Thlr.
à 100 Thlr.
1866.
1867.
Nr Nr Nr
Nr. Nr. Nr.
Nr.
Nr.
3M. 27I3.
382. 765. 1339. 1631. 2415. 2585. 5050.
370. 5100. 5853.
4593.
103656. 116571. 17726. 18,644. 1340. 2609. 3869. 4456. 6377.
12,050. 121065. 121634. 15,733.
17/204. 17,5809. 19636. 19,703.
b) der Prioritäts⸗-Obligationen Litr. F. 2 1000 Thlr. ex 1867. Nr. 1306. 2 100 Thlr. 1866. Nr. 1358. 4822. 8474. 1867. Nr. 5417. 8910. erneuert zur Einlösung aufgefordert. Breslau, den 26. Juli 1868. ; Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.
,.
b ———
je Eine Stamm⸗
Coͤln⸗Mindener
3 Eisenbahn-⸗Gesellschaft. missson von 13 000,000 Thaler Stamm—
Actien Lit. B.
Zur theilweisen Beschaffung der 6 den Bau der Osnabrück⸗ Bremen⸗Hamburger ⸗Eisen bahn nebst der ig. . Harburg und Hamburg erforderlichen Anlage⸗Kapitals emittiren wir auf Grund des unterm 20. Juni d. J trages zu den Statuten unserer Gesellschaft 18,060, Oh Thaler Stamm⸗Actien Lit. B. in Stücken L οG Thaler, und bieten wir dieselben den , , der bereits vorhandenen Actien, und zwar
ctie Lit. B. auf zwei vorhandene Stamm ˖Actien,
zum Pari⸗Course hierdurch an.
Demgemäß fordern wir die Besitzer der vorhandenen Stamm—⸗
18.728.
1774. 1987. 2302.
839. 1077. 1971. 3097. 3179. 3949. 4037.
469. 472. 537. 991. 3332. 5628. 5958. 6083. 6476. 6905. S127. 9225. 10,121.
9928. 10339. 10481. 10758. 115659. 11, 866.
4. 1984. 2156. 2637. 2659. 2997. 3428. 3809. 4772. 4927. 5355. 5358. 5572. 6560. 6592. 6661. 8352. 10,319. 11,090. 1227. 115267. 11.268. 115362. 12,273. 13256. 13727. 13,890. 13,950. 14,221. 147878. 153324. 1653364. 16030. 16,256.
esten Elbüberbrückung zwischen Allerhöchst bestätigten Nach⸗
Actien auf, dieselben in der Zeit vom 15. September e. bi 1. Oktober e. er chlteßllch is zun in Berlin bei dem Bankhause S. Bleichröder, in Hamburg bei der Norddeutschen Bank,
in Frankfurt am Main bei der Filiale der Ba für Handel und Industrie, nt
in Cöln bei unserer Hauptkasse,
unter Beifügung zweier nach den Actien⸗Nummern geordneter, au den Namen und Wohnort des Präsentanten angebender Verzeichnjf zur Abstempelung vorzulegen oder portofrei einzureichen und zu ö die erste Einzahlung mit vierzig Prozent des Nominalbetrages in preußischem Gelde portofrei zu leisten, wonächst sie vom 15. Oktober ab gegen Rücklieferung des ihnen behändigten quittirten Verzeichnisse an denjenigen Stellen, an welchen sie die Einzahlung geleistet haben die von uns ausgestellten Quittungsbogen in Empfang nehmen können Die Zusendung der Quittungsbogen, wenn sie vermittels der o verlangt wird, geschieht portopflichtig und unter Angabe des 6. zahlungswerths, sofern eine andere Werthdeclaration nicht ausdrücklich
begehrt sein sollte. .
Die ferneren Einzahlungen à zwanzig , . des Nominal. betrages müssen an eine der obenbezeichneten Stellen geleistet werden,
und zwar: J die zweite Rate am 1. Juli 1869, dritte * SZ. Januar 1820, vierte 1. Zuli 1820.
Ueber die Höhe der, Conventionalstrafe oder das Verfallen einge⸗ zahlter Beträge bei Versäumniß der Termine dieser späteren Einzahlun. gen . das Nähere auf statutmäßigem Wege zur Zeit veröffentlich werden.
Es ist übrigens einem Jeden freigestellt, statt der Naten⸗ , . jeder Zeit die Volleinzahlung des anrechtlichen Nominalbetrages zu leisten.
Bei der zweiten und vierten , resp bei der Vollein. zahlung kommen fünf Prozent Zinsen p. a. der bis dahin geleisteten Theilzahlungen in Abzug. ᷓ
Nach geleisteter letzer Ratenzahlung resp. Volleinzahlung werden von einem noch näher zu bestimmenden Termine ab die Stamm. Actien Lit. B. gegen Einlieferung oder portofreie Einsendung des Quittungsbogens und Vergütung der Stückzinsen des den Actien bei— gegebenen laufenden Zinscoupons resp. Dividendescheins ausgehändigt oder portopflichtig zugesandt. ; ;
Wer bis zum 1. Oktober e. inkl. weder die erste Ein⸗ zahlung von vierzig Prozent noch , ,. unter
leichzeitiger Einreichung der bezüglichen alten Actien ge⸗
bee, hat, ist seines Anrechts auf den Bezug von neuen Actien Lit. H. verlustig und geht dasselbe auf die Cöln— Mindener ,, über. .
Während der Bauzeit bis zum Schlusse des Jahres, in welchem die Venlo-Osnabrücker Eisenbahn und die Bahn von Osnabrück nach Bremen und Hamburg in Betrieb kommen, werden die Stamm. Actien Lit. B. mit fünf Prozent p. 4, welche jährlich am Arn Januar zahlbar sind, aus dem Baufonds der Osnabrück, Bte— men -⸗Hamburger Bahn verzinst. Später wird aus dem gemäß 5.9 des oben bezeichneten Statut-⸗Nachtrages berechneten Reinertrage jeden Betriebsjahres des ganzen Venlo⸗Hamburger Eisenbahn-Unternehmens am 1. Juli des folgenden Jahres zunächst auf die Stamm ⸗Aciien Lit. B eine Dividende von fünf Prozent gezahlt. Reicht hierzu der erzielte Reinertrag nicht aus, so wird das Fehlende aus dem Reinertrage des Stamm Unternehmens zugeschossen, so daß die Stamm ⸗Actien Lit. B. vor jeder Dividende auf die alten Stamm é Actien eine Dividende von fünf Prozent gesichert haben. Beträgt dagegen der Reinertrag des Venlo⸗Ham. burger Unternehmens mehr, als zur Gewährung von fünf Prozent Dividende auf die Stamm-Actien Lit. B. erforderlich ist, so wird untet . der im §. 10 des Statut -Nachtrags vom 20. Juni e. getroffenen Bestimmungen der Ueberschuß dergestalt getheilt, daß Ein Drittel Behufs Gewährung einer fünf Prozent übersteigenden Di. vidende auf die Stamm- Actien Lit. B. verwendet wird, und die übrig bleibenden zwei Drittel dem Stamm Unternehmen zu—
fließen. . . Cöln, 22. August 1868. Die Direction.
3046
Eifenbahn ˖ Gesellschaft. lung. . z Die Einlösung der am 1. Oktober er. erfallenden Zins Coupon
Coin Minden?! Zinsenzah
der Priorltäts-Pöllgationen Jil. und TV. Emifsion unscrer Gesellschaf
erfolgt iger lin bei dem Herrn S. Bleichröder, in Ham burg bei der Norddeutschen Bank, . del in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Bank für Han
und Industrie . in den nander n Geschaftsstunden vom 1. bis incl. Id.
Oktober er., und ictaas in Coöln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz Bermittage gz
Die Inhaber mehrerer Coupons wollen den Zahlstellen ein den Nummern geordnetes und mit der Quittung über den Empfang
des Geldbetrags versehenes Verzeichniß vorlegen. Cöln, den 14. September 1863. Die Direction.
Hier folgt die besondere Beilage
Besondere Beilage
des Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeigers.
Zu „k 222 vom 19. September 1868. —
Inhalts-Berzeich niß:. Die dentsche Voltswirthschaftglehre unter den beiden ersten Kön — i 6 ; Die XLVI. Kunst ⸗Ausstellung der Königlichen Akademie der Künste. — ene Gir r er rnen. ) — Die Wartburg. C)
—
die deutsche Volkswirthschaftslehre unter den beiden ersten Königen von Preußen.
ach den in den Preußischen Jahrbüchern 1864 enthaltenen Aufsätzen wt von W. Roscher bearbeitet.) . fe
1
Unter den Königen Friedrich J. und Friedrich Wilhelm L, also bis in das zweite Drittel des 18. Jahrhunderts hinein, war Halle die bedeutendste deutsche Universität. Namentlich ragte dieselbe in den staats⸗- und rechtswissenschaftlichen Fächern hervor. Dort lehrten Seckendorff, der erste Kanzler der Ilniver— stät, dann Samuel Stryk, der von Wittenberg nach Halle gekommen und hier von 1692 — 1710 Professor war, Ludewig ib92 — 1743), Gundling 1703 — 1729, der außer über Juris⸗ prudenz auch über Statistik Vorlesungen hielt, J. H. Böhmer 1f7I0 - I7483) und Heineccius (1713 — 1724 und wieder 1733 — IJ4I). Als der eigentlich Ton angebende aber ist Christian Thomasius (1655 — 1728) zu nennen.
Thomasius hielt die Errichtung einer ökonomischen Pro— fesuur für eines der dringendsten Universitätsbedürfnisse. Na— mentlich sollte jeder Jurist die Grundlehren des Ackerbaues ken—⸗ nen. Ausländische Bücher von national-ökonomischen Dingen schint Thomasius fast gar nicht benutzt zu haben. Seine eige— nen Ideen über Volkswirthschaft sind bei Weitem mehr nach der ethischen, als nach der ökonomischen Seite hin durchgebil⸗ det. So bezeichnet er selber als die Hauptregel, reich zu wer— den: Labora et fide divinae providentiae. Man soll sparen, aber sine anxietate. Der Geiz hindert das Reichwerden mehr, als er es fördert (Cautelae p. 283 ff.. Er warnt vor der Ge— tingschätzung der körperlichen Arbeiten gegenüber den geistigen. Vielmehr sei der Ackerbau »die älteste, edelste und unschuldigste Kunst« (P. 277).
Ueber den Luxus spricht Thomasius die Ansicht aus, daß lie Welt im Ganzen weder besser noch schlimmer werde, folg⸗ lich das Steigen des Luzus mehr vom Steigen des Reichthums herrühre, als vom Sinken der Sittlichkeit (S. 515). — Den lebergang vom Tausche zum Kaufe erklärt er aus der abneh— nenden Einfalt der Menschen, »die eine christliche und philo— sophische Tugend ist, wiewohl sie fast nirgends mehr gefunden wird (Drei Bücher göttlicher Rechtsgelahrtheit«, 1709, S. 291). line naturgesetzliche Erkenntniß der Preisregeln fehlt nach Tho— masius. Der gemeine Preis hängt nicht von der Vortrefflich— lit der Natur der Sache ab, ebensowenig aber von der Jützlichkeit der Sache für die Menschen, sondern nur von shrer »Seltsamkeit«. (S. 295 ff.). — Die Geldmenge hält Tho— masius nach der Weise des Merkantilsystems noch für gleich— bedeutend mit Reichthum des Volkes. ⸗
In wirthschaftspolitischen Dingen unterscheidet sich Thoma— us nicht von der Praxis seiner Zeit. Er ist für obrig— kitliche Taxen, um »allen Streit zu vermeiden«, namentlich sir die Fleischtaxe. Eben so sehr ist er für einen merkbaren Interschied der Stände; er würde nicht allein äußere Abzeichen ker verschiedenen Stände wünschen Z. Ossa S. 521), sondern auch die Sitten seien verschieden und müssen verschieden sein je nech dem Stande (Cautelae p. 245). Und was die Geschäfte betrifft, so widerspricht zwar der gewerbmäßige Betrieb des handels an sich dem Adel ebensowenig, wie der Verkauf z. B. dd Getreides, welches auf dem eigenen Boden gewachsen, aber so unge der Bürgerstand seine städtische Nahrung ausschließlich sür sich behält, sieht Thomasius keinen Grund, welchen man mit Vernunft« gegen das Verbot, Rittergüter in unadelige hände zu veräußern, geltend machen könne (3. Ossa S. 509). — Im Erbrechte billigt' er den Vorzug des Mannsstammes; uch habe das nur in den Bürgerstand eingedrungene römische erbrecht die Cifersucht zwischen' Abel und Bürgern wesentlich gesteigert. In Bezug auf das Zunftwesen ist Thomasius ler Ansicht, daß, wo es Jedem freisteht, zu treiben, was er bersteht, da ist der Eifer und die Pflege der Künste größer.
Christian Wolf (1679 — 1754) behandelt in seiner Oeco- hömieag methodo scientiffca pertractata (Halle 1754) die Oekono— 1 als ein Mittelglied zwischen Ethik und Politik und als die i n chaft der Leitung der freien Handlungen in den kleineren ksellschaften. Unter“ diesen kleineren Gesellschaften versteht
n die Ehe, das Verhältniß zwischen Eltern und Kindern, jwischen Herren und Knechten, endlich noch das aus diesen Gesell⸗
schaften zusammengesetzte Haus und die aus mehreren Häusern zusammengesetzte Semein de. Alle diese Gesellschaften werden nach ihrer natürlichen Beschaffenheit betrachtet. Die Oekonomik setzt Psychologie und Ethik voraus. Ihr Zweck ist das häusliche Wohl, während as Naturrecht als Zweck des Staates Genuͤgen des Lebens, Ruhe und Sicherheit hezeichnet (Jus naturae et gentium VIII. 1, 13) — Wolf stimmt nicht unbedingt für eine dichte Bevölke⸗ rung. Von den zwei Hauptelementen der Staatsmacht: viele Unterthanen und reiche Unterthanen, ist das letzte am wich⸗ tigsten, da man durch Geld allenfalls auch Auslaͤnder zu Sol⸗ daten gewinnen kann (Vernünftige Gedanken S. 458). Der Landeseinwohner möchte Wolf »weder zu viel noch zu wenig⸗ haben. Das letztere würde in dem Falle eintreten, wo man noch Mehreren Unterhalt verschaffen könnte, oder wo das Volk zu schwach ist gegen auswärtige Feinde (5. 274). Die Volks— zahl muß groß genug sein, um Alles, was zur Lebensnothdurft, Bequemlichkeit und Ännehmlichkeit Aller, zur Förderung ihres Wohles und ihrer Sicherheit gegen inneres Unrecht und äußere Vergewaltigung gehört, zu beschaffen. Das Hauptmittel der Vol svermehrung liegt darin, daß jeder Mann frühzeitig in den Stand kommt, Weib und Kind zu ernähren und dann auch wirklich zum Heirathen angehalten wird. — Das (von Pufendorff ge attete) schaarenweise Auswandern ist ohne Er⸗ laubniß der Obrigkeit nur dann zu billigen, wenn die Aus— wanderer in h Noth sind. Dagegen soll nicht geduldet werden, daß eiche mit ihrem Gelde auswandern, oder auch ausgezeichnet geschickte Männer. — Die Begriffe Geld, Reich⸗— thum und Kapital sind bei Wolf gleichbedeutend— Reich ist derjenige Mensch oder Staat, der viel Geld überflüssig hat, wo— bei der Besitz anderer Güter, die sich durch den Gebrauch nicht verzehren, als gleichbedeutend mit dem Besitze von ebenso viel überflüssigem Gelde angesehen wird. — Ben obrigkeitlichen Zinstaxen an jedem Orte soll der Betrag zu Grunde gelegt werden, den man ungefähr mit 100 Thalern gewinnen kann « ö §. 333). Er ist also der Ansicht, daß in ver— schiedenen Fällen eine verschiedene Zinshöhe natürlich erlaubt ist. — In Bezug auf das Wesen der Grundrente weiß er bereits, welchen Einfluß die angewandten Mühen und Kosten auf den Preis der Produkte ausüben. Der Preis eines Grund— , . . . der Bodenerzeugnisse, nach— u ihrer Hervorbringung erforderli ü und Kosten abgezogen hat. un en ,,
3959.
Je. N. Der Preis
1 werden, daß
scha ssen er bedarf (J. N. et G. VIII.
42 Die Lohntaren müßten aber derart sein, daß der
Arbeiter mit Lust arbeiten und anständig leben könne (Ver— nünftige Gedanken §. 487 b.).
Neconomiea II. S. S6ß liefert Wolf eine Auseinandersetzung, ob für die Landwirthschaft das Hof- oder Dorfsystem vorzüg—⸗ licher sei. Jenes sei gegen Feuersbrünste und Seuchen besser, auch für den Ackerbau mehr bequem, dieses biete den Vorzug der größeren Sicherheit und hänge mit den vorhandenen Ge— meinweiden zusammen. — Zu einein Handwerk soll Niemand zu— gelassen werden, der nicht sein tüchtiges Verständniß desselben