1868 / 224 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ein nach Gattung, Stückzahl mit Bezeichnung des Geldbetrages pro Stück und der nach der Stückzahl sich ergebenden Summe geordnetes Berzeichniß beizufügen ist, ; . vom 1. Oktober dieses Jahres ab täglich in Breslau bei unserer Hauptkasse . während der vormittäglichen Amtsstunden, außerdem in der Zeit vom 1. bis 15. Oktober dieses Jahres in Berlin bei der Kasse der Disconto ⸗Gesellschaft, » Leipzig bei dem Bankhause ö et Comp., Stettin bei dem Bankhause S. Abel jun., während der Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, aus schließlich der Sonn- und Festtage. , und Geldsendungen nach auswärts finden dabei ni att. Breslau, den 17. September 1868. ; Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.

a —Q—uiV.— —— Verschiedene Bekanntmachungen.

. Herzbach'sche Stiftung. . ach der Urkunde vom 19. August 1557 über die Stiftung der Eheleute Cleve⸗Jülich⸗Bergischen Geheim-Rath Pr, Conrad Herzbach und Mechtilde, gebornen von Duynen, soll ein Theil der Stiftungs⸗ Revenüen zur Aussteuer , . Jungfrauen aus der Familie der Stifter oder in Ermangelung solcher auch an andere sittsame Jung frauen aus den Städten Wesel, Calcgr, Nymwegen, Düsseldorf, Münster, Hamm und Werden bei deren Verheirathung bewilligt wer ˖ den, wenn die Präsentation der Jungfrauen durch Bluts Verwandte der Stifter bei dem Curatorium erfolgt. .

Die Verwandten der Stifter, als welche bisher nur der König— liche General Major a. D. Herr Carl von Corbin, das Freifräulein Emilie von Eorbin und der Hauptmann a. D. Herr Gustav von Szezepanski bekannt geworden sind, sowie alle unbekannten Verwandten der Stifter, welche sich auszuweisen vermögen, werden daher aufgefor⸗ dert, von dem ihnen zustehenden Präsentations -⸗Rechte Gebrauch zu machen und vor u von 3 Monaten dem unterzeichneten Curato⸗ rium die gehörig zu belegenden Anträge einzureichen.

Düsseldorf, den 18. September 1868. J

Das Curatorium der Herzbach'schen Stiftung. (gez) v. Kühlwetter. Hammers. van Calker. Backer.

Bekanntmachung. Die diesjährige Versammlung des Stif- tungs ⸗Vereins des Civil ⸗Waisenhauses zu Potsdam findet am Sonn⸗ abend, den 24. Sktober d. J., Nachmittags 3 Uhr, im An⸗

staltshause, Neue Königsstraße Nr. 61 hierselbst, statt und werden die

verehrlichen Mitglieder des Stiftungsvereins ersucht, sich hierzu recht zahlreich einzufinden. Potsdam, den 12. September 1868. as Civil Waisen · Amt.

lsosz Bekanntmachung.

Die ordentliche General⸗Versammlung des Pensions ⸗Vereins der Rechtsanwälte und Notarien in der Provinz Schlesien findet am

24. Oktober d. J., Nachmittags 5 Ahr,

im Sitzungssaale des Königlichen Appellations Gerichts Gebäudes hier⸗ selbst statt.

Gegenstände der Verhandlung sind; 1 die Wahl des Verwaltungsrathes für die nächste Periode 2 Prüfung der Geschäftsführung des Verwaltungsrathes und ö über die Verwaltung und den Vermoͤgenszustand dez ereins, 3) Dechargirung des Verwaltungsrathes, 4 Beschlußfassung über den gestellten . dem 33 Pensionirenden, falls er ] Jahre kontribuirt hat, 580 Thlr., falls dies 15 Jahre geschehen ist, 550 Thir und bei einer Contributionszeit von 20 Jahren bob Thu Pension zu bewilligen. j Breslau, den 10. September 1868. Der Vorsitzende 8 Verwaltungsrathes. rug.

lzlsgh Bergischer Gruben und Hütten⸗Vexein.

ie Herren Actionaire unseres Vereins werden hiermit zur 135ten ordentlichen General-Versammlung,; welche am Freitag, den 30. Oktober d. J. Morgens 11 Uhr, in Düsseldorf im Gasthofe zum Prinzen von Preußen Statt finden wird, ergebenst eingeladen.

Mit Bezug auf die S§5. 28 u. 29 unseres Statuts fordern wir die Herren Actionaire auf, ihre Actien bis spätestens zum 16. Ot. tober d. * nach Nummern geordnet und mit einem doppelt aus. gefertigten Nummern - Register begleitet, in unserem Geschaͤftslokale oder bei den Herren Carl Jöoest u. Söhne in Cöln zu hinterlegen, wo. gegen denselben ein Empfangschein, sowie eine persönliche, auf den Namen lautende Eintrittskarte ausgestellt und verabfolgt wird.

Tages Ordnung.

1) Bericht über die Lage des Geschäfts im Allgemeinen und über die Resultate des verflossenen Geschäftsjahres insbesondere, Bericht der Revisions⸗Kommission,

Feststellung der Dividende pro 1867/68,

Wahl von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrathes,

Wahl dreier Kommiffarien, welche den Auftrag erhalten, die nächste Bilanz mit den Büchern und Skripturen der Gesellschaft zu vergleichen und rechtfindend dem Verwaltungsrathe Decharge zu ertheilen.

Hochdahl, den 19. September 1868.

Der Verwaltungsrath.

Königlich Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Vom 15. d. M. Ab treten folgende Spezialtarife in Kraft und zwar; a) für den Transport von europäischem Holz, als: Bau Stamm., Schnitt, Werk Brenn. und Nutzholz in allen rohen Formen für sämmtliche Handwerker in Quantitäten von 109 Ctr. und mehr von Wieselburg Raab, Neu⸗Szöny, Wien Florisdorf, Marchegg, Preßburg, Palola oder Vesth und Steinbruch nach Berlin und . ie Fracht für einen Centner ab Wien bis hier beträgt beispielsweise 20, 2z Silber. groschen; b) für den Transport von Schlachtvieh (Horn, Borsten und Schafvieh) in Wagenladungen von Wien resp. Florisdorf und Marchegg nach Berlin und Hamburg. Ab Wien resp. Floris dorf bis hier kom]inen pro Achse zur Erhebung für gewöhnliche Wagen 31 Thlr. 1 Sgr., für Etagen Wagen 52 Thlr. 1 Sgre; e) für den Transport

von Lokomotlven, Tendern und Eisenbahnfahrzeugen zwischen Wien.

und Marchegg und Berlin und Hamburg. Zwischen Wien und Ber⸗ lin werden erhoben: pro Lokomotive 22123 Thlr , pro Tender 164,25 Thlr., für Eisenbahnfahrzeuge pro Achse 27 Thlr. 12 Sgr. Die Tarife sind bel unserer hiesigen Güter Expedition einzuschen. Berlin, den 11. September 1868. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Königliche Niederschlefisch⸗Märkische Eisen bahn. Vom 20. dieses Monats werden direkte Fahrbillets zu dem von Station Breslau der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn abgehenden Schnell⸗ und Eilzuge und zu den drei ersten Klassen des Tages⸗Personenzuges nach Eister, Franzenbad und Eger verausgabt werden, auf Grund deren gleichzeitig eine direkte Expedition des Reisegepäcks stattfindet, Die Beförderung mit den beiden letztgenannten Dien kann sowohl via Chemnitz als auch via Leipzig, die mit dem Schnellzuge jedoch nur via Chemnitz erfolgen. Berlin, den 17. September 1868.

Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Bekanntmachung. Leere gebrauchte Säcke werden im Ost. deutsch⸗Russischen Güterverkehr vom 1. Dezember d. J. ab nich mehr frachtfrei, fondern zum Tariffatze der ermäßigten Klässe C. Wa genladungen erhoben. Bromberg, den 15. September 1868.

Königliche Direction der Ostbahn.

Bekanntmachung. Teere gebrauchte Säcke werden im Ost· deutsch Schlesisch. Rufftschen Güterverkehr vom J. Dez embet d. J. ab nicht mehr frachtfrei, sondern zum Tarifsatze der rn i Klaͤsse G. Wagenladungen erhoben. , 15. September I8b.

Königliche Direction der Ostbahn.

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Vom 25. September e. ab gelangen au fälligen Zinsen mit 656 oder

6 Thaler

ö Norddeutsche Leben sversicherung:; Bank auf Gegenseitigkeit in Berlin.

unsere Antheil ⸗Certifikate gegen

ückgabe des Coupons Nr. J die am 1. Oktober cr.

Pr. Ert. bei unserer Hauptkasse, . erstr. 125, und bei unseren Herren Vertretern zur ,, .

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Der General⸗Direktor Martin.

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Königlich Preuszischer

Alle Post⸗Anstalten des An und Auslandes nehmen Sestellung an, sür Serlin die Expedition des Königl. preußischen Staats · Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr. La, 683 Ehe der Wilhelms straße. . ,

Anzeiger.

224.

Berlin, Dienstag, den 22. September, Abends

1868.

Berlin, 22. September.

Se. Majestät der König sind gestern Abend, von Ham⸗ burg kommend, wieder hier eingetroffen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Justiz-Rath Earl Vogt zu Hannover den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

Berlin, 22. September.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter von Necklenburg-⸗Schwerin, Höchstwelche gestern Nachmittag, von Schwerin kommend, hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse Bellevue abgestiegen war, ist heute nach Schwerin jurückgereist.

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung. wischen dem Rorddeutschen Bunde und den Nieder⸗

landen ist am 1. September d. J. ein Postvertrag abge⸗

schlossen worden, welcher vom 1. Oktober d. J. ab in Ausfuͤh⸗ tung kommt.

Das Gesammtporto beträgt danach pro Loth inkl.;

für frankirte Briefe nach den ,,, 2 Groschen oder r., für unfrankirte Briefe aus den Niederlanden 4 Groschen oder 14 Kr. ohne Unterschied der Entfernung. Innerhalb eines Grenz— Nayons von 4 Meilen ist das Porto auf die Hälfte dieser Säße ermäßigt. Dr ucksachen und Wagrenprohen werden n ein Porto von „. Groschen resp. 3 Kr. für je 2/ Loth inkl. befördert, wenn sie frankirt sind. Die Francatur muß thunlichst unter Verwendung von Freimarken stattfinden. Im Lebrigen unterliegen Drucksachen und Waarenproben denselben Versendungs⸗Bedingungen, welche für den innern Verkehr des Norddeutschen Postgebiets maßgebend sind.

Es ist zulässig, Briefe, Brucksachen und Waarenproben unter Recomm andation abzusenden. Rekommandirte Sen⸗ dungen müsfen stets frankirt werden und unterliegen demselben Porto, wie gewohnliche frankirte Sendungen gleicher Art, unter Hinzutritt einer Recommandations-Gebühr von 2 Groschen der 7 Kr. Der Absender einer rekommandirten i mn lann durch Vermerk auf der Adresse verlangen, daß ihm dar vom Empfänger vollzogene Recepisse zugestellt werde. Für zie Beschaffung des Recepisse ist vom Absender eine weitere Gebühr von 2 Groschen oder 7 Kr. zu entrichten.

Briefe mit deklartrtem Werth unterliegen der Fran— lirung, bei diesen Sendungen tritt dem Porto für. gewöhnliche frankirte Briefe eine Assekuranz⸗ Gebühr von 6 Pfennigen für lede 29 Thlr. oder einen Theil von 29 Thlrn, mindestens aber tine Assekuranz- Gebühr von 2 Groschen, hinzu. Die Briefe mit deklarirtem Werth müssen mit einem Kreuz- Cou vert bersehen und mit fünf gleichen Siegeln mittelst Siegellgcks ver⸗ hllossen sein. Die Höhe der Werths-Declaration ist unbe— rankt; der Werthbetrag muß auf der Adreßseite des Briefes

in Vuchstaben angegeben sein. .

as Verfahren der Ezpreßbestellung ist zulässig bei gewöhnlichen und rekommasibirten Briefen, Druckisachen und Vaarenproben, sowie bei Briefen mit deklarirtem Werth, bei

den nach dem Norddeutschen Postgebiete gerichteten Sendungen

regelt sich die Ecpreßbestellung nach den in Norddeutschen Post⸗ verlehr eh nee . Sendungen, welche in den

Niederlanden per Expreß bestellt werden sollen, müssen vom Absender mit der Bezeichnung »durch Expressen zu be⸗ stellen« oder »buitengewone bestelling« versehen sein. Die Expreß-Gebühr für Sendungen nach Orten, woselbst sich eine Postanstalt befindet, kann vom Absender vorausbezahlt werden; dieselbe beträgt 23 Groschen oder 9 Kreuzer. Die Bezahlung der Expreß⸗ Gebühr für Sendungen nach Orten, woselbst sich eine Post⸗-Anstalt nicht befindet, ist dem Empfänger der Sen⸗ dungen zu überlassen. Berlin, den 22. September 1868. General⸗Post⸗Amt. von Philips born.

Das 59. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter . Nr. 7196 die Konzessions- und Bestätigungs Urkunde für die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft, betreffend die Ausdeh⸗ nung ihres Unternehmens auf die Anlage einer Eisenbahn von Posen nach Thorn mit einer Abzweigung nach Bromberg. Vom 4. September 1868 und unter Nr. 7197 das Pxivilegium wegen Emission von Prioritäts⸗ Abligationen der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft bis zum ,, dreizehn Millionen Thalern. Vom 4. Septem⸗ er . Berlin, den 22. September 1868. GesetzSamm lungs⸗Debits⸗Comtoir.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Fabrikanten G. Polysi us zu Dessau ist unter dem 19. September 1868 ein 3 . r auf ein Sicherheitsschloß für feuerfeste Kassen, soweit es als neu und eigenthümlich erkannt worden ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Justiz⸗Ministerium.

Der Notar Brabender in St, Vith ist in den Friedens gerichts bezirk Siegburg, im Landgerichtsbezirke Bonn, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Siegburg, versetzt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Oberlehrer Dr. Waldeyer ist in gleicher Eigenschaft von dem Gymnasium zu Neuß an das Apostel⸗Gymnasium zu Cöln versetzt worden.

Finanz⸗Ministerium.

Nach einer Mittheilung des Herzoglich anhaltischen Staats Ministeriums hat dasselbe, nachdem die in dem frühern Her⸗ zogthum Anhalt-Bernburg emittirten Staatskassen⸗ und Eisen⸗ bahnkassenscheine bereits seit längerer Zeit aus dem Verkehre ,. und auch bis auf verhältnißmäßig geringe Be— tände eingegangen und vernichtet worden sind, durch Bekannt— machung vom 21. August d. J. für die noch umlaufenden Restbestände aus folgenden Emissionen:

I) von 200, 000 Thlr. in Appoints zu 1 Thlr. Köthen Bernburger Eisenbahn⸗Kassenscheine aus der Emission nach dem Gesetze vom 2. März 1846;

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