3754
Fonds und Sta ai s- Papiere. Bank- und IRdustrie- Actien. Eisendahn- Prioritäts-Aetien nad Obhguna. Ferre Tr m, Dr,, mn. FB ss ; M . — E. en. dee e s es. e . een, e, , df a tz. iss 8 FMesdebarg elbe, , , — 1e, iss, i Län io gk go. Rand- d. 8 3 n is,, . ner , gl, n . e,, , , , n s, ge, Hi,, rr, m, go. von 1859 1 11 u. 7 B5nb B weis.. — SJ 11. 1964 Mamz- Lrdwigaha fen... 5] do. I00 1 . Ha 1. jo 8360 , een. 8S 55 4 do. 1986 Niederschl. Märk. I. Serie. 4 do. 86 ꝗ do. von 1867143 do 3 5 . * 1 40. ba 6 do. II. Ser. à 623 Thlr. 4 do.. 0 , . ) ö 4 eng e. en, n,. 9. 5 4 do. 106 6 do. Oblig. I. n. II. Ser.. 4 do. 86 69 dc. von) 1855 30 3 6 1 . * . ö. , . ö . 4 do. 83 b a ĩ 872 . ; 24. o. Ser.. 4 do. *. *. 1 ö 7 6 53 , . 9 ö ‚— PEiba Niedersehlesische Lweigb.. . *. ö Stun 7 S. ke,, 661 u. 24 ö 3 n 366. = ö 6. . .. 4 40. 86 0 zr. Anl. 1855 1169 th. s 1a, fügt, sihconte Corr, , 63 st R, , n, 6 59 40. — — Hess. Pr. Sch. 1491 h. — pr. Stüch Sazetwbzꝛ KRisenbahhnbed.. I0 125 5 do. ids ö. 4 * A do. — — Kur- u. Neum. Schldv. 3 5 u. 1 S1 Ib G Genter Credit, 1 * 44 . 1936 6 9. Lit. D..... ... 4 do. — — da: x ech he dener. . J 87 . gr z . gi ö ö 3 M. uin 76zb Ber Stadt- Obiigat. Ss. M u. 10 lioꝛzbr G. B. Sehust. u. 6.7 7 3 6 d0, ot , Hr, n hr r ö. . 4 isi n 7 J Se er ii. 8, *r 3 Fir, sos s Ostpreuss. Südbahn ..... * do. B3 r Canin 4 Be enfm le! nn, . . * , ö ö. 4 4 1Mu. 7.8Ib2 G6. Rheinische .... ..... .... . Rur. u. Neumark. 33 ö 16 6 Hyp. Hubner . ,, do. J. Zt. garant. . .. 236 do. S0 B ö ** * 3. . . . 210 . . 107 ba do. 3. Em. v. 58 n. 60d. do. Bozh oethreueisz de. 3 26 d. 12 8, de, a, dre, , , . V ta no oi ö J ; ; . o. — — y, . . i . ö ö 45 1M u. 7. — — do. v. St. garant. . ..... 45 do. 975 B Pommersche 9 45. 753 Fei 5 9. Cre Gn 4 sao4 HM. III 0 Rhein- Nahe v. St. gar... 4111. u. J. 92 9 K . 3 ' P 56 ö it 47 5, 4 14. 103 6 do. do. II. Em. do. O2 6 * ᷣ 9⸗ . Uzemb. s do,. 6 J M. 08 d Ruhrort. Cr. . Gld. I. Ser. 4] do. S6 S Posensche, nene. 4 111 u. 7 833 Mgd. F. Ver. G. 467 3895 5 do. Bad B z — 6 ö dir ee. y 1 . Magdeb. Privat, 8 1 1 3. 3* 39 . en 4 *. k * fischer... 33 246 u. 12 — — Meininger Cred. 7 4 1.7. Gz Schleswig Holsteiner... 4 10. gor . T do. Lit. A. 4 do — Minerva Bg. - A n gab d k q gig Ftargarg Faser.. .. ä iz uio =* = Westpr., rittsehftl. 33 do. J76ʒ B Norddeutsche. 8 75 41 35. 6 4 . Lm. do. — — do. do. 1 do 33 Oesterr. Credit 85 75 . ,, Ao. III. Em. do. — — 36. , 4 . ö . H 77 ö do. l89Bakazbz Thüringer I. Ser. ...... 4 11.1. 7. 873 0 do. neue 4* 1 . 712 1 phon Ber h 14 — 85 . 135 B do. II. Ser. 4 45 do. 96 B e dare we, n, , , , , , ,, , *. , mn, ni 5 3. . 16 ö sgh n sisßr B. wibeied. Cceei giert. m, , F ERosensche . ...... 4 do. S836 Ritterseh. Priv. Sa. 43 4 . 876 ö do. III. Em. 44 do. — — 3 Preussische ...... 4 do. SS b⸗ Rostocker ..... 7 z 665 / 4 109 1135 B — 40 I. Em. 4 do S8 B hein. n. Wenrpi,sJ 406. E= Gächetche ;... ,, & Säehsisehe. ...... 4 do. l ba Behles. B. x 4573 *** 4 M4. 1167 B do. Samb. u. Meuse 4 — — — ESchieeleeke 1 . 6 i, , * . 1 66. Eünfkirchen. Bres. ...... 5 1½4j.ut0 — — bee r n e , b m rg, r Hern f irg: id, L , 9 ; . ö Galiz. Carl- Ludwigsbahn . 5 1s. u. 7. B3bz 3 , 12. n. 18. I06b2 Weimarische ... 44 45 14 11 n.7. gob⸗ a ö ö . ö 40. 7 ig. I — . i ) 72 . ö 9 . H uU ü Bayer. St. A. ug gz 43 1E . n 9 . iceenbahn. Priorit ats Actien u. Obligationen. . do. von 1867 65 do. 713ba B e m , , ,. i . 66 Nene issn L , n,, Mainz- Ludwigshafen ..... 5 1. u. 7. 1065 B Braunseh. Anl. dei gs 16. ia. 17 ib: Ho. II. Em. 4. do. — — Oestr. franz. Staatsbahn. 3 Isß. u. . g bb Dess. St. Pram. Anl. 83 1. 94ba do. III. Em. 44 do. — - ö neue 3 do. Z571bn Hamb. Pr. A. de 18663 1, — Aachen- Mastriehter ...... 145 do. 755 B Sidõstl. Bahn (Lomb. ) ... 3 41. u. 7. 2I66 bübecker Fraäm. Anl. z 1. p. Ster ssip⸗ do. II. Em. 5 ] qo: 75) B do. Lomb. Bons 1876, 746 15s6. u. 9. 95 6 Nanheimer Sta d. Anl. I I. u. 1st ad- keel, , Il. Ems. do. 79 B , 10. X. 1535.85 do. zb B Söchä. Aar. de s66ss liz zal io da. ö Berstzeh Mark. 4. Series do. — — . ge. -s, o, e. Schwed. 10 Rthl. Pr. A. = pr. Stick 1609 do. Ill do. l. Serie 4 do. — — ö. 1th i. v. i8S77si8. 6 do. 915 B desterr. lc. Macs S Ferse cr d. . Ser.. Stant gz sn. , , , J . 26 ) J n ,. do. National- Anl. . 5 1 3 o. do. Lit. B. 57 do. 77 6 clez-grel .. .. 1/5. ut 178 ba 1. 333 f ; ) ö. 3 do. IV. Serie 44 do. 90 6 Jelez-Woronesch .... .... 5 1/3ul / 78 1 See an io) 33 . Ger ' . J. Jeric 4. 0. S9 r Hosic w - Woronesein...... . u. . Horb io. Fot. An 35 8 17. M Si- ö VI. Serie 4. do. 67 B Fursk Charkow... Isßu. 11 8a bi . ö,, 6 kl C . a . Düsseld. Elbf. Priorit. 4 do. — — e nm. H 5 12. u. 8. 79 5b 6 as. Snber anle e- s 1, dn s w . Italienische Rente 5 IM. . 1 ö0rb z Dortmund Socst 4. do. — — ole illis: . 5 114. utos78 B a . 2 — ö. s9. ge, . do. do. Il. Serie 43 do. — — Riga Dnahurger ö 8 mn . ö 4 . 3 ö do. Nordb. Fr. W. ...... 5 do. 994 bæ n, . k 5 14. 11082 6 er, g,, n , 6 4 , , k 1 40. 917 60 . — ' do. IS3ba go. 8ti VU. z o. J 45 d0. 953 G i au- Lerespol ...... do. 77*b2 lo. agi. Aaleife. 3 16. Mt. i ö , . 5 do. 1065 B . Geld-Sorten und Banknoten. . J , , 111. n. 1. II16b2 3 ger j ö ö. . e ,, w 1135 ba o. 3 4 2 ö . . — . . 4 . *. u. . . B Potsd. Magd. Lit. A u. B. 1 do. S6z 6 e , en JJ 9 . . 26.3 . gl. fl. u. 1110. 693 ba G do. Lit. C. .. 4 do. S5 , 123 ba . — do. 79 B berlin Stettiner J. Serie. 44 10. 941b ö . 3 6zba . 44 ö fr St . 91 6 do. Il. Serie. 4 1 /4duj0 83] 6 de e m rj, Ji 6 243 b2 o. Been g.. , fun. * 13 't . n 8. c, i fe,, ftr en d,: ? 66. do. Nicolai Ohligat. 4 15. v. n ö. . vt. Car z I n,, , . k 1232 Rnes. Poln. Schat.. 4] 1M. n 1g. 65 2 VI. .. do.. 4 1½μui0l82 B Imperials p. Ff. .... ...... is , mel . 93. 7 elm ge reid. Freib. ; 4 11 u.. — — Fremde . ö ren Lieb , 26. n d, ngen , , . 83 6 Gin, , Keinrieet r P 1 . MI. 4 , . ⸗ 11 ao. ert. A. 13 ννν 9. . 1 . 9 do. Il. Em. s8* 45. 6 1b, . Banzenoten. .. io. Fart Oh. 6 chi. i . 46. rer lo. ds; 41 do. S433 d n, ,, . Türk. Anleihe 18685. 5 ao. r, r, 6. . , 1 ut gt 6 Silber in Barren 4 P. Pfl. kein. Bankpr.: Amerik. rüekz. IS82 8 I /5. 1. s. sat do. e in. , . t 26 Th. 333 Sgz, do. v. Em. a .* . Lins fuss der Preuss. Bank kun eeksel 4 pCt., . n. J. — — für Lombard 43 pet. .
Berlin, Druck und Verlag der Königli (R. v.
Redaction und Rendantur: S chwieg er.
Decker).
chen Geheimen Ober ⸗ Hofbuchdruckerei
Beilage
nasium oder
Prüfungs⸗Kommissionen abgegesen.
3755
Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger.
N Qa.
Dienstag, den 22. September
1868.
inisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche inis ; Urbeiten. . ;
iften für die Ausbildung uud Prüfung derjenigen, welche orschrif sich dem Baufache im Staatsdienste widmen. . .
1. Diejenigen welche sich dem Baufache im Staatsdienst widmen, haben zwei Prüfun uf bestehen: A. die Bauführer ⸗Prü⸗ fung und B. die Baumeister Prü . .
§. 2. Die Königliche technische Bau⸗Deputation bildet die oberste Prüfungsbehorde, Die Prüfung sub A. kann auch vor der König sichen Prüfungs-Kommission zu Hannover abgelegt werden.
Dem Minister für Xin Gewerbe und öffentliche Arbeiten hleib vorbehalten! den Prüfungsbehörden zu den Prüfungen noch andere Sachverständige beizugeben. ᷣ .
Jede dieser Behörden ordnet auf die bei ihnen eingehenden Ge— suche der Kandidaten die betreffenden Prüfungen an, hält solche ab und spricht sich über deren Resultate gutachtlich aus. Die darüber entscheidenden Zeugnisse werden jedoch ausschließlich von der König— lichen technischen Bau Deputation ausgefertigt, welcher auch die Be⸗ rechtigung zusteht, ein Zeugniß zu vgn,
8.3. Die Ausbildung zu den Prüfungen erfolgt durch praktische Beschäftigung in der Bauverwaltung und durch vorbereitende Studien.
4. A. Bauführer Prüfung. Um zur Bauführer ⸗Prü⸗ zugelassen zu. werden, sind folgende Nachweise
a) über die Abiturienten Prüfung auf einem Gym— einer Realschule erster Ordnung; b) über eine injhrige praktische Lehrzeit bei einem oder mehreren Bau— meistern, welche Königliche Baubeamte sind, oder die für die preußi⸗ sch Baubeamten vorgeschriebenen Prüfungen bestanden haben. In den Zeugnissen darüber sind die Gegenstände der geübten technischen Beschäftigung näher ,,. Hinsichtlich der Feldmesser ⸗ Arbeiten sst nachzuweisen, daß der Kandidat Messungen und Nivellements, wie solche jum Zweck von Bau-Ausführungen vorkommen praktisch aus. geführt hat. Ist der Kandidat Feldmesser, so wird dieser Nachweis nicht gefordert, auch wird demselben ein halbes Jahr der praktischen Lehrzeit erlassen; e) über eine dreijährige Studienzeit auf einer höhe— ren lechnischen Lehranstalt, von welchen mindestens zwei Jahre auf einer der inländischen Lehranstalten, der Bau- Akademie zu Berlin oder der polytechnischen Schule zu Hannover zugebracht sein müssen, und zwar bei regelmäßiger Benutzung des auf diesen Anstalten in dem Lehrgange für Bauführer ertheilten Unterrichts im Linear-, Architektur- und Ornament - Zeichnen, sowie im Land: Wasser / Wege,, Eisenbahn⸗ und Maschinenbau. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten behält sich vor, die Anforderung tines zweijährigen Besuchs inländischer Lehranstalten bei dem statt— gefundenen längeren Besuche anderer höherer technischer Lehranstalten in n n, besonderen Fällen auf einen geringeren Zeitraum zu ermäßigen; d) eine von dem Kandidaten selbst verfaßte Beschreibung seines Lebenslaufes. . [
Die unter a.“ b. und d. bezeichneten Schriftstücke sind zugleich Erfordernisse für die Aufnahme der Studirenden in die Bau ⸗Akademie zu Berlin oder in die polytechnische Schule zu Hannover und werden demnächst von den Direktorien dieser Anstalten an die betreffenden
fung erfor⸗
derlich:
§. 5. Bei der Meldung zur Prufung sind mit dem Nachweis d c. §. 4 folgende Arbeiten einzureichen; J. An Zeichnungen: a) eine Situations Zeichnung und eine Darstellung von einem Nivellement in Zeichnungen und Tabellen, beides nach eigener Aufnahme. Die Situations Zeichnung muß bauliche Anlagen und Terrain Zeichnung und bei einem Maßstabe von 1: 500 eine Fläche von mindestens 23 Morgen nachweisen. Die Nivellements⸗Zeichnung kann auf eine gänge von 566 Ruthen beschränkt werden. Für den Fall, daß der Kandidat die Feldimesser⸗ Prüfung bestanden hat, werden diese Zeich⸗ nungen nicht gefordert; b eine Zeichnung von einem alten Bauwerk oder einer ph senee⸗ nach eigener Aufnahme; c) 4 Blätter Bau— Constructions. Zeichnungen; ch ein Blatt aus der roje ktionslehre und eine perspektivische Zeichnung, aus welcher zu er ehen sein muß, daß der Kandidat mit den Regeln der Linegrperspeltids und der per- speltivischen Schatten Constructlon vertraut ist. ) 3 Blätter aus dem Gebiete der antiken Baukunst; f) 4 Blätter Ornamenten⸗Zeichnungen, wovon eins auf Thonpapier getuscht sein muß; g) 4 Blatt Entwürfe tinfacher und mittlerer Heir. wovon 2 Entwürfe aus dem Ge⸗ biete der landwirthschaftlichen Baukunst zu entnehmen sind; h)2 Blatt aschinen Zeichnungen, von denen das eine Details, das andere eine auf Baustellen gebräuchliche Hülfsmaschine darstellen muß; i) 2 Ent würfe von Brücken., Wehr. ünd Schleusen ⸗ Anlagen. Ein Kosten⸗Anschlag nebst Erläuterungsbericht zu einem
Wohnhaufe. : Die Arbeiten ad 1. und II. müssen von dem Kandidaten unter
Angabe des Datums der Anfertigung unterschrieben, auch hinsichtlich der durch den Kandidaten bewirkten eigenbändigen Ausführung ent weder von dem betheiligten Lehrer der Bau⸗-Akademie zu erlin, resp. der polytechnischen Schule zu Hannover, oder einer anderen höheren tlechnischen Lehr-Anstalt (§. Le), oder von einem Baumeister, der die
rüfungen für den Staäͤatsdienst abgelegt hat, durch Namens ⸗ Unter ⸗
schrist beglaubigt werden.
letztere in einer Mappe, im Laufe der Monate September oder März bei einer der Prüfungs⸗Behörden einzureichen.
§. 7. . Die Prüfung beginnt mit der , einer einfachen Aufgabe im Entwerfen aus dem Gebiete der Landbaukunst unter Klausur, wozu eine Woche Zeit gewährt wird. Während dieser Zeit sind die von dem Kandidaten eingereichten Zeichnungen zur Ansicht auszulegen. Von der Klausur⸗Arbeit hat der Kandidat am ersten Tage eine Skizze zu entwerfen, von welcher bei der weiteren Aus— arbeitung des Entwurfs in den wesentlichen Theilen nicht abgewichen werden darf und diese am Schlusse der Dienststunden dem Aufsichts⸗ beamten einzuhändigen.
Die Beurtheilung der Klausur ⸗Arbeit findet im Plenum der Prüfungs⸗Behörde statt.
Wird die Arbeit für h g, erachtet, so ist dadurch die Prü⸗ fung abgebrochen und wird dem Kandidaten die abermalige Prüfung frühestens nach 6 Monaten verstattet.
. F. 3. Die mündliche Prüfung erfolgt unter dem Vorsitz eines Mitgliedes der betreffenden Prüfungs⸗Behörden, welches für jeden Termin besonders von dem Vorsitzenden dieser Behörde ernannt mung . in der Regel 2 Tage und erstreckt sich über folgende Ge⸗ genstände: l. Landbaukunst. a) Die Constructionen der wichtigeren Bau⸗ gewerbe; b) die wichtigsten Formen der antiken Baukunst, namentlich der Säulenordnungen und Bogenstellungen, nebst den bezüglichen Details der Gesimse, sowie der Thüren, Fenster u. s. w.; c) die Con—⸗ strucetion und Einrichtung der am häufigsten vorkommenden Wohn- häuser, Wirthschafts⸗ und anderer Gebäude; d) die Baumaterialien hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Gewinnung und Bereitung; e) das Veranschlagen einfacher Gebäude. 2. Wasser⸗ Wege ⸗ und Eisen⸗ bahnbau. a) Die Lehre von den Fundirungen im Wasser, dem Bau gewöhnlicher Brücken, der Uferschälungen und anderer Uferbe⸗ festigungen, sowie der Verwallungen gegen Hochwasser, der Anlage von Stau⸗Archen, Wehren, Mühlen ⸗Gerinnen, Ent ⸗ und Bewässerungs⸗ Bauten; b) allgemeine Kenntniß von den beim Wege ⸗ und Eisenbahn⸗ bau vorkommenden Erdarbeiten, deren Anordnung und Ausführung, von den verschiedenen Arten der Wegebefestigungen und des Eisenbahn⸗ Oberbaues, von den dazu verwendbaren Materialien, von der Anord⸗ nung der Längen und Querprofile und der Wasserableitungen, des⸗ gleichen die Kenntniß von der Anfertigung zugehöriger Anschläge. 3. Maschinenb au. Kenntniß der einfacheren Maschinentheile und der auf den Baustellen gebräuchlichen Hülfsmaschinen und Geräthe, ferner Bekanntschaft mit der Einrichtung gewöhnlicher Mühlen und Dampf⸗— maschinen. 4. Reine Mathematik. a) Planimetrie, Stereometrie, ebene und sphärische Trigonometrie und analytische Geometrie der Ebene; b) Algebra, einschließlich der Auflösung numerischer Gleichun— gen, Lehre von den Logarithmen, Uebung im Buchstaben⸗ und Zahlen rechnen und im Gebrauch der Logarithmen; e) Diffenteral⸗ und Inte gralrechnung bis einschließlich der Integration von Differential⸗Glei⸗ chungen der ersten und zweiten Ordnung und der Methode der kleinsten Quadrate; d) die gesammte darstellende Geometrie und deren Anwen⸗ dung auf Schattenconstruction, Perspektive und Steinschnitt. 5. An gewandte Mathematik. a) Die Lehre vom Feldmessen und Ni⸗ velliren, nebst Kenntniß der üblichen Instrumente, insofern der Kandidat nicht bereits die Feldmesser⸗Prüfung bestanden hat, desgleichen der Geo- däsie; bh Statik und Dynamik und deren Anwendung auf Bauconstructio- nen und einfachere Maschinen, Bekanntschaft mit den am häufigsten vorkommenden Constanten des Maßes, der Festigkeit, der Reibung, der Kräfte ꝛcf. Die Prüfungen in der reinen und angewandten Ma— thematik beschränken sich nicht auf die allgemeinen Lehrsätze, sondern es werden auch vorzugsweise . älle, wie sie in der Praxis vorkommen, als Aufgaben gestellt, deren Auffassung und Behandlung zugleich beurtheilen läßt, inwieweit der Kandidat in die zu Grunde liegenden Lehrsäße eingedrungen ist. 6 Naturwissenschaft. a) Physik und Chemie, namentlich in Bezug auf die bei Bau- Con— structionen und Bau⸗Materialien vorkommenden Erscheinungen. b) Oryktognosie und Geognosie in Hinsicht auf ihre systemgtische Srd- nung und soweit dieselben zum Erkennen, Auffinden und Beurtheilen der . zur Anwendung kommenden Materialien erforder⸗ lich sind. ö §. 9. Im Laufe der mündlichen Prüfung hat jeder Examinator über den Ausfall der von ihm abgehaltenen Prüfung eine schriftliche Censur für die einzelnen Hauptfächer abzugeben und sich dabei der Prädikate 1I) vorzüglich gut, 2) gut, 3) hinreichend, 4) nothdürftig, 5) ungenügend zu bedienen. ⸗
Ber Vorsitzende hält über den Ausfall der Prüfung im Plenum der Prüfungsbehörde am nächsten Sitzungstage Vortrag. Stimmen die einzelnen Censuren im Wesentlichen mit der aus dem Gesammt— Eindruck der Prüfung gewonnenen Meinung des Vorsitzenden über ein, so wird das Pruͤfungs ⸗Protokoll geschlossen.
Ist die Prüfung vor der Königlichen Prüfungs-Kommission zu Hannover abgelegt worden und hat der Kandidat bestanden, so sind von derselben die Prüfungs⸗Akten, die Arbeiten und Zeichnungen, so— wie das Protokoll spätestens 14 Tage nach Schluß der Prüfung an die Königliche technische Bau⸗ Deputation einzusenden. Diese stellt mit Berücksichtigung der Urtheile über die eingereichten Zeichnungen und Klausur Arbeiten unter dem Datum des Vortrags -Tages das Zeugniß aus, daß der Kandidat als Bauführer bestanden sei, wobei
(S. 6. Bas Gefuch Un Zulassung zu der Bauführer Prüfung ist mit den in den eln. nn n Nachweisen und Arbeiten,
Noz
unter geeigneten Umständen das Prädikat »mit Auszeichnung« beige— legt werden kann.