1868 / 228 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2 Erhaltung des gemeinen Wesens angewendet werden: J, 10. Diese drei Wissenschaften hängen dadurch im Innern zusammen, „daß das ökonomische Wesen ohne eine Jute Polizei nicht bestehen kann, das Kameralwesen aber von beiden größtentheils seinen Zufluß erwarten muß, 1. 1I). Eigentlich volkswirthschaftliche Ideen finden wir bei Dithmar nicht; sondern sein Werk ist nur eine beschreibende Darstellung der Land- und Stadtökonomik, so wie des preußischen Polizei und Finanzwesens nach ihrer technischen und juristischen Seite. Die zerrissenen Bauergüter sollen durch Ausmessungen der Aecker wieder zusammengebracht werden (IV, 13, 9). Den Bergbau empfiehlt er selbst mit Zubuße zu betreiben wegen »der Leuteerhaltung« (V, 12, 1). Gegen die Steuerfreiheit der »Adeligen wegen ihrer Rittergüter und darauf haftenden Ritter dienste oder 5 findet Dithmar nichts einzuwen— den (V, 12, 3).

hid uießt seine Darstellung der Volkswirthichaftslehre unter den beiden ersten Königen von Preußen mit Fr iedr ich Wilh elm J. 1688 - 1740) selbst, dem Fürsten, welcher an volks⸗ und staatswirthschaftlicher Bedeutung vielfach an Colbert er— innert. Beide Männer sind Schöpfer von Systemen, die sie eben so original entworfen, als konsequent durchgeführt haben, und die für ihren Staat, ihr Volk dermaßen paßten, daß man die Grundzüge noch in der heutigen Praxis von Preußen und Frankreich wiedererkennt. Beide Männer waren ferner in ihren Edikten Schriftsteller, . zwar . den zeitgenössischen Autoren ihres Faches keine von den geringsten 6 ö gi. Werth legte der König auf vollständige lehrbuch— artige Instructionen jeder Behörde, ja sogar jedes einzelnen höheren Beamten. Bas Lehrhafte tritt besonders in der Art und Weisfe hervor, wie der König seinen Willen durch Beispiele erläutert. Ein großer Theil dieser Instructionen, die für seine Zeit als wahre Muster gelten können, läßt sich unmittelbar auf den König selbst zurückführen. So vor Allem die geheime In⸗ struction für das General-Ober-⸗Finganz⸗Kriegs⸗ und Domginen. Direktorium vom 20. Dezember 1722, deren einzelne Artikel er zum Theil im Entwurfe eigenhändig geschrieben, zum Theil wenigstens diktirt hat; auch die schon gusgearbeitete Urkunde hat er mit eigenhändigen Zusätzen und Randbemerkungen wer— sehen. Hierher zu zählen sind auch eine Reihe von Publica⸗ tionen in Mylius Corpus Constitutionum Marchicarum,. So die Bierziese⸗Instruction von 1714, die Instruction für das Berliner Accisewesen von 1733 (IV. 2 S. 329 bis 438), die Marktordnung von 1713 (Y,. 2, 2 Nr. 7), die Instruction für die Polizei⸗-Ausreuter von 1733 (V, 1, 1 Nr. 24), ganz beson— ders die Instruction für die Polizeimeister der Hauptstadt von 1735.

Friedrich Wilhelm J. ist recht eigentlich der Schöpfer des preußischen Beamtenthums, und seine erdienste um die Orga—⸗ nisatlon' der wirthschaftlichen Behörden sind wahrhaft Epoche machend in der Geschichte der neueren Staatskunst. Sein Streben ist Durchführung strengster Einheit: Einheit zunächst den provinzialen Verschiedenheiten gegenüber, ferner Einheit der Behörden unter einander, so daß namentlich der frühere, in dem Antheil der Stände an der Landesverwaltung geschichtlich be— gründete Gegensatz der Kriegs- und Domainenkammern weg— siel, indem früher seine eigenen Behörden gegen einander pro— zessirt, oder eine auf Kosten der anderen Gewinnste und Er⸗ sparnisse gemacht hatten. Endlich begründete er Einheit unter den Mitgliedern derselben Behörde, indem aufs Genaueste be— stimmt ist, wie weit sich die Verantwortlichkeit jedes Einzelnen erstrecken soll. Im Finanzwesen widmete er vorwiegende Sorgfalt dem Domanium. Beachtenswerth ist das Edikt wegen Unveräußerlichkeit aller älteren und neueren Domainen vom 13. August 1713 (Mylius IV. 2, 3, 13.

Dem Regalismus war Friedrich Wilhelm J. im Ganzen abhold. Bei keiner Vermählung in seinem Hause forderte er die Prinzessinnen⸗Steuer ein. Das Münzregal beutete er so wenig aus, daß er in seiner Instruction für das General-Direktorium selbst eine Zubuße daßei von jährlich sein Paar Tausend Tha— lern« gestattete. Das Königliche Haus machte er aceisepflichtig, die Geistlichen, Schullehrer ließ er frei. Mit unablaͤssigem Eifer strebte dieser Monarch, seinen Schatz zu füllen, wie fast alle wirthschaftlich tüchtigen Monarchen damaliger Zeit. Groß. artige Geschenke wendete er dem Berliner Krankenhause zu und kargte überhaupt nicht bei Einrichtungen, die ihm nützlich schie⸗ nen. Friedrich Wilhelm J. gehört nicht zu den unbedingten Gönnern der Volksvermehrung. Er verbot die Auswande— rung wegen der durch die Pest von 1709 und 1719 einge— tretenen Entvölkerung in der Provinz Preußen. Fremde Einwanderer mußten seiner Ansicht nach nicht sowohl durch materielle Geschenke, als vielmehr durch vorläufige Exemtion von bürgerlichen Lasten und Beschränkungen angelockt werden: Freijahrẽ von Steuern, Kriegsdienst und Einquartierung, Abzugs⸗

bessert und zu

freiheit, unentgeltliche Aufnahme in Bürger⸗ und Zunftrechte u. s. w.

(Mylius VI. 4, 33). Für diejenigen, welche sich in Berlin an— siedelten, gewährte er auch positive Vortheile: Reisegelder, freie Bauplätze und Baumaterialien. Namentlich die Salzburger durften sich glücklich preisen, gerade von diesem vökonomischen Könige« aufgenommen zu werden, und bewies er diesen Ein— wanderern gegenüber eine Leutseligkeit, wie sie bei seiner Strenge nicht gewöhnlich war. (Mylius VII., 4, 5h. Hinsichtlich des Volksreichthums im Allgemeinen hegte dieser Fürst mer— kantilistische Ansichten von der Natur des Geldes. So do— kumentirt dies sein erster Befehl an das General- Direktorium, daß die Steuern alle Einfuhr vertheuern und alle Ausfuhr be— günstigen soll. Um das Hypothekenwesen erwarb sich der König große Verdienste. Seine Hypotheken⸗Ordnung von 1722 befriedigte wenigstens die Hauptansprüche der neuen Zeit: Ein— tragung der Eigenthümer, der reservirten Dominia u. s. w. der stillschweigenden Hypotheken.

Unablässig thätig war Friedrich Wilhelm J. im Interesse seiner Unterthanen. In den meisten Sachen verfügte er selbst⸗ ständig und arbeitete eigenhändig seine Entscheidungen aus. Darum waren auch in allen Zweigen der öffentlichen Verwal. tung die Spuren seiner persönlichen Thätigkeit wahrzunehmen. Von Mißständen überzeugte er sich am liebsten an Ort und Stelle selbst und schaffte augenblickliche Abhilfe.

Zur Statistik des Gesindewesens in Norddeutschland.

Nach einem Aufsatze in Hildebrand's Jahrbüchern für National e f, und Statistit 1. Kollmann Sechster Jahrg.

Da für eine statistische Vergleichung über das Gesinde in Deutsch⸗ land das Material mannichfache Schwierigkeiten bietet, so beschränkt sich der Verfasser des Aufsatzes, dem wir hier folgen, auf die einzelnen preußischen Provinzen und die sechs thüring. Staaten Weimar, Meiningen, Altenburg, Coburg, Rudolstadt und Sondershausen, denen indessen bei einigen Vergleichen noch andere Staaten hinzugefügt werden. Das Bedürfniß nach Gesindediensten ergiebt sich in verschie denen deutschen Ländern als ein merklich abweichendes. Es kamen auf 100 Einwoh— ner: (1867) in Lübeck 163 Dienstboten, (1858) in der Prov. Preußen 16027, (1867) in den Vierlanden 108, (1858) in Posen 02. (1861) in dem Kön gh Sachsen gaz, (1858) in Schlesien 8, 8s, in Westfalen Sfsz, in Pommern 82s, (1864) in Altenburg 8e, (1858) in Brandenburg 765 (1864) in Coburg 7153, 6 in der Prov. Sachsen 7i18, in Hohenzollern 6,60, (13564) in Reuß j. C. G30, (1858) in der Rhein— provinz 6,14, (1864) in Weimar 5.s2, in Meiningen 5g, Sonders— hausen 4354, Gotha 1,34. .

Mit Rücksicht auf die Scheidung des Gesindes in solches für ge— werbliche und per sönliche Dienste kamen im Jahre 1858 auf 100 Dienstboten in der Provinz Brandenburg 353, 9. Personen zur Verrichtung von Diensten für die perfönliche Bequemlichkeit (also ö6,s1 zur Aushülfe in den Gewerben); in Pommern 1807 in Schlesien 1602 in Preußen 155562; in Sachsen 15539; in Posen Ichs; in Rheinland 12,os; in Westfalen 165682; in Hohenzollern 68. Das gewerbliche Gesinde macht also den bei weitem größten Theil aus und die Gesindethätigkeit greift, trod der Fabrikarbeiter, der Tagelõhner und sonstigen Gehülfen, noch bedeutend in den Productionsprozeß ein.

Das Verhältniß der Geschlechter zu einander stellt sich folgen dermaßen: Auf 100 männliche Dienstboten fallen 1864 in Rudol adt 228,16 weibliche; Sondershausen 22137; Coburg 21 7Jsor. Meiningen 2I6,33; Weimar 202,80; Altenburg 17227; 1858 in Rheinland 14811. Westfalen 147,66; Sachsen 129,31; Brandenburg 122593 Schlesien 122550; Pommern 101,90; Hohenzollern 190516; Posen 98,20; Preu⸗ ßen 970. Vergleicht man hinsichtlich der Beschäftigungsarten die Ge⸗ schlechtervertheilung in den einzelnen preußischen Provinzen (1858), so kommen in denselden weibliche auf 100 männliche Dienstboten. zur Aushülfe in den Gewerben.

83,77

S5 / 16

91 / 06 Sb / os

106,88

113571

136/05

Pommern

Schlesien

Wen . .

estfalen Rheinprovinz 133/30 Hohenzollern 002 x Die Vertheilung auf Stadt und Land ergiebt sich aus f

genden Uebersicht. Von je 100 Dienstboten kommen auf die . und zwar in der Provinz Preußen (1858): 17,49; Posen 1853 ö. denburg 38, 1; Pommern 21,76; Schlesien 161 Sachsen . w 18.145; Rheinland 28,907, Hohenzollern 1584. dübeck 9. n. Tin; ferner 1861 im Königreich Sachsen 19,46; Weimar 2 Meiningen a6; Altenburg 17,88; Coburg 26,65 Rudolstadt . Sondershausen 44,88; Reuß j. L. 24331. Männlich sind ,, in der Provinz Preußen 4,82; Posen 5s; Brandenburg gan Pommern G22; Schlesien 3,59; Sachsen Toi; Westfalen 91 , land 8,11; Hohenzollern 5, 21; Königreich Sachsen 25 6 Weimar 3 Meiningen 4,98; Altenburg 2.777 Coburg 3,8 4 Rudolstadt . ö Sondershausen 10,14. Nach ihrer Beschäftigungsart vertheilen si . Dienstboten dergestalt, daß auf 160 zu gewerblichen Zw solche für persönliche Dienste gezählt wurden:

Anderweite Handwerke. ..

in den Städten

in Preußen Posen Brandenburg. Pommern. . . . Schlesien Sachsen Westfalen Rheinprovinz. y Hohenzollern . .

Sh / ga 60 40 113,83

40, 11 45,02

auf dem 6/64 7,78 8, 49 9.91 7.23 5/565 5/26 3/77 4/20

Es kamen auf eine Haushaltung Dienstboten in den Städten

(1858) in Preußen Posen Brandenburg . Pommern. . .. » Schlesien Sachsen Westfalen Rheinprovinz. Hohenzollern. .

(1864) in Weimar . . . . . ;

O31 O. 28 O31 O22 O31 0, 25 0, 27

Meiningen . . .

Altenburg . . . . Cobur

ö

!

auf dem

0,53 0/54 043 048 0/41 0 39 0/49 031

!

weisen die Haushaltr

Lande

Die industriellen Verhältnisse des Herzogthums Braunschweig.

Die gewerblichen und industriellen Verhältnisse Braunschweigs haben in den letzten Jahrzehnten einen erfreulichen Aufschwung ge— nommen und hat der Anschluß an den Zollverein zur Hebung der⸗ Die gewerbliche Industrie ist in ver—⸗ schiedenen Zweigen recht ansehnlich vertreten und liefert manche Pro⸗

selben wesentlich beigetragen.

dukte zum Export. der 2A j gewerbe sich fa heit erhoben haben. zählte

durchgängig auf den

der Handwerkerstand Braunschweigs 10310 Meister mit 12,873 Gehülfen und Lehrlingen, zr

Die Geschäfte haben sich überall ausgedehnt, satz gesteigert, so daß auch die im Lande bestehenden Klein— Stand der Wohlhaben⸗ Nach den Gewerbe- Tabellen des Zollvereins

.

isammen also

ahre 1861:

23/183 Personen, so daß also fast der zehnte Theil der Bevölkerung

gewerbthätig ist.

Die in der nachfolgenden Uebersicht enthaltene prozentuale Be- rechnung läßt ersehen, wie die einzelnen Arten der Gewerbe ver—

theilt sind:

Bereitung von Nahrungsmitteln.

Persönliche Dienstleistungen. ..

Bereitung von Stoffen für ge— werbliche und häusliche Zwecke

Verfertiger von Stein, irdenen und Glaswaaren

Bauhandwerker

Maschinen, Mühlen⸗, Wagen⸗ Schiffsbau

Metallarbeiter nstrumentenmacher

Bereitung von Gespinnsten und Geflechten

Zurichtung von Geweben

Bereitung von Lederwaaren.

Bereitung von fertigen Klei—⸗ dungsstücken

Verfertiger von Holzwaaren ...

Verfertiger kurzet Waaren von Holz. Horn ꝛc

Gewerbszweige für Kunstdarstel⸗ k11'

Meister

1708 211

Gehülfen Zusam⸗ u. s. w. men. Gesammt⸗

S6h 164

109

627 4/184

294 1,256 157

60 72 1815

1031 11385

216

623 11

2573 375

215

823 4/578

719 2221 7351 132 171 3956

2903 2/890

12

831 23

Prozente an der

summe. 1110 162

0.93

3/65 19378

3. 10 9/68 100

087 O73 17,19

12/02 12,47

221

3/6 8 O10

Zusammen

Dom

T'

Di

100.

Die erste Stelle nehmen die Bauhandwerker ein, sie beschäftigen allein fast /, 19178 pCt. aller beim Handwerkshetriebe nachge— wiesenen Personen. Beinahe ebenso stark, mit 1719 pCt., ist die Be—⸗ reitung von Lederwagaren vertreten, während die Anfertigung von i Kleidungsstücken, Holzwaaren und Nahrungsmitteln, so wie

ie. Metallverarbeitung sich mit 93. 123 pCt. an Bedeutung ziemlich gleich stehen. Auf sämmtliche übrige Gewerbszweige zusammengenom— men treffen dagegen nur 17 30 pCt.

Was die Groß-Industrie betrifft, so ist der Reichthum des Landes an Mineralien und Metallen Veranlassung zu einer fehr leb= haften Verarbeitung derselben; daneben sind aber auch die Garnspin— nerei und Leinenweberei die Industrie in Wolle, Leder, Rübenzucker, Bier, Branntwein und Tabak von hervorragender Bedeutung. Eigent⸗ liche Fabriken und größere Manufakturen bestehen aber, wenn man von den Rübenzuckerfabriken absieht, fast nur in den größeren Städten Braunschweig, Wolfenbüttel, Holzminden und Helnistedt. Was zu— nächst die Zahl der in der Großindustrie beschäftigten Personen be—⸗ trifft, so betrug dieselbe nach den Fabrik-Tabellen des Zollvereins für das Jahr 1861:

Personen. 275

bei der Zubereitung von Spinnstoffen .. .

» Weberei, Zeug⸗ und Bandwaarenma—⸗ nufaktur

» Metallproduction

den Fabriken für Metallwaaren

der Bereitung mineralischer Stoffe

Zubereitung von Pflanzen und Thierstoffen 446

Fabrication von Papier, Holz⸗ und kurzen Waaren 357

» Herstellung von Verzehrungsgegenständen. 5559

anderen Fabrikzweigen 123 103

ö zusammeñ T q pßp Id Fast die Hälfte aller im Fabrikbetriebe thätigen Personen, 46,68 pCt.,

Prozentantheil 22 9

15,91 4.87 8.36

14,11 3. 75

3/00 46, 68

trifft auf die mit Herstellung von Verzehrungsgegenständen sich beschäf⸗

tigende Industrie. Außerdem ist die Zahl der Arbeiter noch bedeutend bei der Weberei ꝛc, mit 15,91 pCt., bei der Bereitung mineralischer und gemischter Stoffe für gewerbliche, offizinelle und häusliche Zwecke mit 14,11 pCt., und bei den Fabriken für Metallwaaren mit S8, 35 pCt. In allen übrigen Industriezweigen waren nur 1454 pCt. der ge— sammten Arbeiterzahl beschäftigt. Die in den letzten Dezennien eingetretene Industrieentwickelung läßt sich übrigens auch aus der Zahl der Dampfmaschinen, welche im Jahre 1861 im Betriebe standen, einigermaßen erkennen; es waren nämlich ausschließlich der für Han— dels und Transportgewerbe dienenden Maschinen vorhanden:

; . Maschinenzahl. Pferdekräfte. für Bergbau, Hütten- und Salinen⸗

betrieb 21 für Schneidemühlen

Getreidemühlen

Spinnerei, Weberei und Walkerei. Maschinenfabriken ...... . . . . . . . . .. ; metallische Fabriken aller Art andere Fabrikzweige

&B

5 ( 7 5 3 153

ᷣy &Ul

. . zusammen 198 17515

Was die wichtigeren im ö, 1861 im Lande vertreten gewese⸗

nen Industriezweige betrifft, so sind für die Zubereitung von Spinnstoffen namentlich zu erwähnen: 1 Wollspinnerei im Kreise Helmstedt mit 500 Feinspindeln und 23 Arbeitern, im Kr. Braun⸗ schweig: 1. Flachs und Hanfbereitungsanstalt mit 152 Arbeitern und 1 Wergspinnerei mit 1069 Feinspindeln und 8! Arbeitern. Unter der Weberei, Zeug und Bandwaaren-Manufaktur nimmt die Leinenweberei eine besonders hervorragende Stelle ein, da sie nicht nur den Landleuten, die den selbst gebauten und gesponnenen Flachs verar⸗ beiten, sondern auch den Bewohnern einzelner Städte Unterhalt gewährt. In früherer Zeit, wo jeder Landmann im Harz⸗ und Weserdistrikte seinen eigenen Webestuhl hatte, soll sie von noch größerer Bedeutung gewesen sein. Man zählte 1861 1131 Webestühle in Leinen mit 886. Meistern und 373 Gehülfen, außerdem noch 3291 als Nebenbeschäftigung be⸗ triebene Stühle . Leinwand. Die gewerbsmäßig betriebene Leinenweberei ist in den Kreisen Holzminden mit 5l9 Stühlen und Helmstedt mit 302 Stühlen am stärksten vertreten. Für Baumwolle und Halbbaum— wolle waren 193 Webestühle mit 126 Meistern und 56 Gehülfen, für Wolle 26 Stühle mit 29 Meistern und 9 Gehülfen vorhanden. Von 6 für Gewebe und Zeuge aller Art sind zu nennen: Tuchfabriken im Kreise Wolfenbüttel mit 12 Maschinen,, 24 Hand⸗ stühlen und 68 Arh., 3 Fabriken für andere wollene Stoffe im Kreise Braunschweig mit 8 Maschinen , 69 Handstühlen und 156 Arbeitern, 1 Leinenwaagrenfabrik im Kreise Wolfenbüttel mit 18 Maschinen«, 13 Handstühlen und 32 Arb, 1 Wachstuchfabrik in Braunschweig mit 47 Arb. Die Metallproduction, die sich hauptsächlich auf Eisen⸗ erzeugung erstreckt, ist bereits bei Darstellung des Hüttenbetriebes näher angegeben. Dagegen sind von den Fabriken für Metallwaaren zu erwähnen: 9 Maschinenfabrifen mit 321 Arb., 4 Eisenbahnwagen— und andere Wagenfabriken mit 183 Arbeiten (sänimtlich in der Haupt⸗ stadt, 15. Stahl- und Schneidewgarenfabriken mit 80 Arb. 8 im Kreise Holzminden, 7 im Kreise Blankenburg), 8 Eisengießereien mit 395 Arb. die bedeutendsten derselben in den Kreisen Gandersheim (2), und Blankenburg (33 Pas die Bereitung von mineralischen und gemischten Stoffen für gewerbliche, offizinelle und häusliche Zwecke betrifft, so beschäftigen namentlich die Kalk und Ziegelbrennereien, sowie die Industrie in Thon. und Glaswaaren, die chemischen und Zündwaarenfabriken viele Menschen. Man zählte 83 Kalkbrennereien mit 209 Arb., 64 Ziegeleien mit 681 Arb, 2 Gyps⸗ mühlen, Asphalt., Cement. ꝛc. Fabriken mit 102 Arb. 9e chemische

Fabriken mit 169 Arb. (darunter 1 mit 109 Arb. in Helmstedt), 3