1868 / 238 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3972 burg · Rudolstadt wegen Uebertragung der Leitung der Grund⸗

und Gebäudesteuer⸗Veranlagung ini Fürstenthume Schwarz burg⸗Rudolstadt auf Königlich preußische Behörden und Beamte.

Vom 14. Juni 1868, und unter Nr. 7504. Die Konzessions⸗ und Bestätigungs - Urkunde, betreffend die Anlage einer Eisenbahn von Gera über Saal⸗ feld nach Eichicht durch die Thüringische Eisenbahn⸗Gesellschaft. Vom 22. September 1868. Berlin, den 8. Oktober 1868. Gefetz⸗Sammlungs-⸗Debits⸗Comtoir.

Fr * 2m 2.

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Vertrag zwischen Preußen und Schwarzburg-Rudolstadt wegen Uebertragung der Leitung der Grund und Gebäudesteuer Veranlagung im Fürstenthume Schwarzburg - Rudolstadt auf Königlich preußische

Behörden und Beamie. Vom 14. Juni 1868.

Nachdem Se. Majestät der König von Preußen dem Wunsche Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Schwarzburg mit Bereitwilligkeit entgegengekommen sind, die Ausführung einer neuen Grund und Gebäudesteuer Veranlagung im Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt durch Königlich preußische Behörden und Beamte bewirken zu lassen, sind zur ge sick n der dieserhalb erforderlichen näheren Bestim⸗ mungen:

Königlich preußischer Seits: der Ministerial⸗Direktor Wirk—

liche Geheime Ober⸗Finanzrath Bitter, und

Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischer Seits: der Ge—

heime Finanzrath Schwartz zusammengetreten und haben unter Vorbehalt der Ratifieation fol- genden Vertrag geschlossen:

Art. 1. Die Ausführung der Arbeiten zur Veranlagung 2), der Grundsteuer von den Liegenschaften, b) der Gebäudesteuer' im Fürstenthum Schwarzburg ⸗Rudolstadt, mit Einschluß der , ,,. über die hierbei vorkommenden Streitigkeiten und Beschwerden, so unter der Leitung des Königlich preußischen Finanzministeriums durch die von diesem hiermit zu beauftragenden Königlich preußischen Be— hörden und Beamten erfolgen.

Art. 2. Dem Verfahren hierbei und den Entscheidungen sollen die für das Fürstenthum Schwarzburg - Rudolstadt dieserhalb ergehenden Gesetze und Verordnungen zum Grunde gelegt werden.

Die zur Ausführung dieser Gesetze und Verordnungen erforder= lichen Instructionen und Verfügungen erläßt das preußische Finanz- Ministerium.

Den mit der Ausführung zu beauftragenden Königlich preußi— schen Behörden und Beamten werden hierbei durch die Fürstlich schwarzburgischer Seits zu erlassenden Gesetze dieselben Befugnisse bei⸗ gelegt, welche ihnen bei der in Preußen stattgefundenen Grund und Gebäudesteuer Veranlagung eingeräumt waren.

Art. 3. Soweit bei dem Verfahren die Mitwirkung Fürst—= lich schwarzburg-⸗rudolstädtischer Kreis- und Lokalbehörden oder Beam⸗ ten erforderlich wird, sind dieselben den in Bezug hierauf ergehenden Anordnungen des Königlich preußischen Finanzministeriums, bezie⸗ hungsweise der von diesem beauftragten Behörden und Beamten Folge zu leisten verpflichtet.

Die bei der Ausführung mitwirkenden Königlich preußischen Be— amten, Feldmesser u. s. w. unterliegen auch in ihren diesfälligen Geschäften den preußischen Disziplinarvorschriften und verbleiben un— ter preußischer Disziplin.

Art. 4. Dem Fürstlich schwarzburg - rudolstädtischen Mini— sterium bleibt unbenommen, sich über die jeweilige Lage der Ver. anlagungs Arbeiten und deren Fortgang durch abzufendende Beamte, welche auch den bezüglichen Operationen im Felde u. s. w. beiwohnen können, in fortdauernder Kenntniß zu erhalten. Wenn demselben spezielle Auskunft über einzelne Punkte wünschenswerth erscheint und es zu besonderen Anträgen Veranlassung finden sollte, wird es sich dieserhalb mit dem Königlich preußischen Finanzministerium in Ver- bindung setzen und das Letztere darauf das Erforderliche veranlassen.

Art. 5. Wegen Reinunerirung der Beamten, Kommissions⸗ Mitglieder, Feldmesser und wegen der sonstigen Kosten des Verfah⸗ rens werden die in Preußen geltenden Vorschriften in Anwendung gebracht und darnach die erforderlichen Anweisungen vom Königlich preußischen Finanzministerium erlassen.

Ueber das Verfahren bei i int oder Erstattung der ent⸗ stehenden Kosten erfolgt zwischen dem Königlich preußischen Finanz⸗ Ministerium und dem Fürstlich schwarzburg - rudolstädtischen Mi⸗ nisterium besondere Vereinbarung.

Art. 6. Die Ausführung? des Vertrages beginnt sogleich nach

sein, da die Kessel Mitte November vollendet werden. durch die »Grille« freigewordenen Helling soll in nächster Zeit

Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. . Den Fabrikanten gouis und Fritz Gay in Paris ist unter dem 6. Oktober 1868 ein Patent guf eine Woll⸗Waschmaschine in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Anordnung, so weit dieselde neu und eigenthümlich ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Finanz⸗Ministerium.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 8 des Gesetzs vom 23. Dezem— ber v. Is., betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezir⸗ ken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes (Ges. Samml. S. 1929) wird hierdurch zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht, daß am Z0sten v. M. 2,228,000 Thlr. Darlehn s⸗ kassenscheine im Umlauf gewesen sind.

Berlin, den 5. Oktober 1868.

Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: Guenther.

NVtinisterinm für die land mirtbschaftlichen Angelegenheiten.

Dem Geheimen Kanzlei⸗Secretair Liß ist der Titel Gehei⸗ mer Kanzlei⸗Inspector beigelegt worden.

Bekanntmachung.

Die Immatriculation auf hiesiger Universitaͤt findet für das be— ginnende Winter⸗Semester am 15. 17. 21, und 24. Oktober, Nachmittags 3 Uhr, im Universitätsgerichts-Zimmer statt. Behufs derselben haben die Studirenden, welche von einer anderen Universität kommen, ein vorschriftsmäßiges Abgangs-Zeugniß von jeder früher hesuchten Universität nebst deni Schulzeugniß im Original, diejenigen Inländer und Angehörigen anderer deutschen Staaten, welche die Studien erst beginnen, Zeugnisse der Reife, die Ausländer wenig⸗ stens einen Paß oder sonstige Legitimations-Papiere vorzulegen.

Indem ich dies hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringe, mache ich diejenigen, welche die Absicht haben, die hiesige Universität zu be⸗ suchen, darauf aufnierksam, daß sie sich pünktlich init dem Beginn des Semesters einzufinden haben, um sich vor den Nachtheilen zu bewah⸗ ren, welche ihnen aus der verspäteten Ankunft erwachsen müssen. Nachträgliche Immatriculationen bedürfen einer besonderen Bewilli⸗ gung. Halle, den 2. Oktober 1868.

Der Rektor der vereinigten Friedrichs ⸗Universität. H. Knoblauch.

NR icht amt liches.

Preußen. Berlin, 8. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing im Laufe des vorgestrigen Tages im

Neuen Palais den Botschafts-Secretair Grafen Arnim-⸗Boytzen⸗ burg und den Lieutenant a. D. von Unruh. Se. Königliche Hoheit mit dem Fünf -Uhr⸗Zuge nach Berlin, nahm während der Fahrt und auf dem Bahnhofe hierselbst Vorträge entgegen und präsidirte hierauf einer Sitzung der Victoria— National⸗Invaliden⸗ Stiftung.

Gestern kam

Das Staats-Ministerium trat heute Mittag unter

Vorsitz des Finanz-Ministers Freiherrn von der Hehdt zu einer Sitzung zusammen.

Danzig, 7. Oktober. Am heutigen Tage lief auf der hie⸗

sigen Kriegswerft die Königliche Jacht »Grille« von der Helling, auf der sie seit Frühjahr gestanden, um einer gründlichen Re— paratur unterworfen zu werden. Das Schiff erhält neue Kessel, welche die Maschinen-Fabrik der Actien ⸗Gesellschaft Vulcan« in Stettin baut und wird zum Frühjahr vollständig seefertig

Auf der

Korvette »Hansas in Angriff genommen, bekanntlich das erste Panzerschiff, welches im Inlande gebaut werden soll.

Auf der zweiten großen Helling ist in diesen Tagen der Kiel zu der Glattdecks⸗Korvette »Ariadne⸗ gestreckt, die eine Armatur von 6 geogen n 72pfündern erhalten soll, während für e, Ban sa. ergleichen Geschütze in Aussicht genom⸗ men sind.

Breslau, 6. Oktober. (Schles. tg) Heute Vormittag haben ich Ihre Königl; Hoheiten der Prinz Friedrich der Nieder— ande nebst Gemahlin von Muskau aus mit der Berlin—⸗ Görlitzer Bahn nach Görlitz begeben, um von dort mit der Gebirgsbahn die Reise nach Schiidau fortzusetzen.

Celle, 6. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl ist vorgestern Abend in Fuhrberg zur Jagd eingetroffen.

ö Sed ien burg. Schwerin, 7. Oktober. (Meckl. Anz.) Gestern Vormittag sind die auf dem letzten Landtage von den Landständen beantragten und von der Regierung zugestandenen kommissarisch-deputgtischen Verhandtungen über Modificationen in der mecklenburgischen Steuer⸗-Gesetzgebung im Kollegien⸗Gebäude durch die Staatsräthe v. Müller und Wetzell eröffnet worden.

Die heute erschienene Nr. 78 des Regierungsblattes ent⸗ hält zwei landesherrliche Verordnungen vom J. d. M., be— treffend den Fischereibetrieb in den Binnengewässern und be— treffend Regelung des Fischereibetriebes in der Ostsee. Ferner ein Publikandum, betreffend die Ausübung des Grenzschutzes in der Umgegend von Dömitz durch preußische Grenzaufsichts⸗ Beamte.

Sachsen. Dresden, 6. Oltober. Der Erbgroßherzog

von Sachsen⸗Weimar ist gestern Abend nach Eisenach ab⸗— ereist. ö. e seg. Darmstadt, 6. Oktober. (Darmst. Ztg.) Der Prinz Wilhelm ist gestern Mittag von Hohenschwangau über München wieder hierher zurückgekehrt und der Prinz Heinrich heute Nachmittag von Trouville über Paris auf mehrere Wochen zum Besuch hier eingetroffen.

Württemberg. Stuttgart, 6. Oktober. Am Sonn⸗ abend verstarb hier der General Lieutenant von Fischer, Kommandant der Infanterie⸗Division und Gouverneur der Stadt Stuttgart. r

Bayern. München, 5. Oktober. Der Herzog und die Herzogin von Alengçon trafen gestern Mittag, von Possenhofen kommend, am Bahnhofe hier ein, wo sie von dem Herzog Max empfangen wurden. Sie begaben sich zum Besuche des Prinzen und der Prinzessin Adalbert nach Schloß Nymphen⸗ burg und setzten noch am Abend über Augsburg die Reise nach England (nicht nach Wien, wie fälschlich gemeldet) fort.

5. Oktbr. Der besondere Ausschuß der Kammer der Abgeordne— ten für Berathung des Militairstraf⸗Gesetzentwurfes er⸗ ledigte gestern den allgemeinen Theil des Entwurfes und wird erst wieder zusammentreten, wenn der Referent Abgeordneter Stenglein seinen Vortrag Über den speziellen Theil vollendet hat.

Hesterreich. Wien, 7. Oktober. Der niederöster rei⸗ chische Landtag beendete gestern in einer Abendsitzung die Spezialdebatte über das Schulaufsichtsgesetz. Dasselbe wurde mit mehrfachen Abänderungen der Regierungsvorlage ange— nommen. Es folgte sogleich die zweite Lesung des Gesetzes. Der Landtag zu Graz ist gestern geschlossen worden.

Pesth, 6. Oktober. Die »Pesther Correspondenz« meldet, daß die Central-Kommission des Unterhauses die Gesetzvor— schläge über die Aufhebung des Wuchergesetzes und über die an jene Gemeinden zu leistende Entschädigung, welche vor 1848 die Urbarialleistungen ablösten, erledigt hat. Die Zinsenver⸗ gütung an die letzteren wurde auf 23 pCt. festgesetzt. Die ganze Entschädigungssumme wird auf 4 Millionen G. geschätzt.

Triest, 6. Oktober. In der gestrigen Abendsitzüng des Landtags wurde einstimmig das Votum angenommen, daß die Erklärung der Territorialdeputirten, den Sitzungen nicht mehr beizuwohnen und gegen alle Beschlüsse des Landtags Protest erhehen zu wollen, gegen das Statut verstoße, daß ein solcher Protest ohne Gewicht und Einsuß, daher nicht zu berücksichtigen und darüber zur Tagesordnung überzugehen sei. In der Spe—

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Innsbruck, 6. Oktober. Der Statthalter beantwortete im tyroler Landtage die von Dr. Harum und Genossen gestellte Interpellation, ob die Regierung nicht gesonnen sei, gegenüber den katholischen Vereinen für Tyrol und ö die Bestimmungen des Vereinsgesetzes vom 15. November 186 . insbesondere jene über politische Vereine, in Anwendung zu bringen, in einer nachdrücklichen Rede und betonte, daß, so lange das Vertrauen des Kaisers die Vertretung der RKegicrung in diesem Lande in seine Hände gelegt lasse, diese Hände nicht erlahmen würden im Bestreben, der Kaiserlichen Autorität die e n Achtung und den Gesetzen die Vollziehung zu ver— affen.

In Folge 36stündigen Regengusses ist das ganze Etsch⸗ thal über schwemmt. Bie Vorstädte und der Bahnhof in Trient stehen unter Wasser. Viele Stra ßenstrecken, Dämme und Brücken im Hauptthale und in den Rebenthälern besonders im Nonsberge gegen Riva und Tione zu, sind zerstört. Das Wetter scheint sich zu bessern.

Prag, 6. Oktober. (N. fr. Pr) Gestern war eine Bürger— Deputation, in welcher sich auch Czechen befanden, beim Statt⸗ halter⸗Stell vertreter und bat um energische Maßregeln zur Verhin⸗ derung weiterer Exzesse. Der Chef der Kommunal -Polizei er⸗ klärte, daß ihm zur Hintanhaltung bedeutender Exzesse die Mittel fehlen und daß die Mitwirkung der Staatspolizei wün— schenswerth sei.

Czernowitz, 6. Oktober. Im Landtage der Buko— wing wurde die Regierung um Errichtung eines Oberlandes— gerichts für die Bukowina angegangen. Auf Antrag Petriné's wurde der Gemeinde⸗Ausschuß beauftragt, die Frage der Bethei= ligung des griechisch⸗orthodozen V an der zu grün⸗ denden galizischen Rusticalbank in Erwägung zu ziehen. Bom SchulaufsichtsGesetze wurden die §8§. 4-7 durchberathen.

Schweiz. Bern, 6. Oktober. Extra-Sitzung des Bun— des rathes). In Betracht der eberschwemmungen in den Thälern des Nheins und Tessins hat der Bundesrath den betreffenden Kan—m tons⸗-Regierungen telegraphisch Hülfeleistung durch Einberufung und Hinsendung von Sappeur-Eompagnieen angeboten. Behufs einheitlicher Organisation der dringend erforderlichen Hilfeleistung hat der Bundesrath beschlossen, an die Kantonsregierungen die Einladung zu richten, auf Montag den 12. Oktober ein? Kon— ferenz in Bern durch Abgeordnete zu beschicken, welche unter Vorsitz des Departementschefs des Innern Mittel und Wege berathen sollen, wie der über einen so großen Theil der Schweiz

hereingebrochenen Noth am besten und nachhaltigsten abgeholfen werden könne.

Belgten. Brüssel, 7. Oktober. Der Herzog von Chartres mit seiner Familie passirte, von Possenhofen kom— mend, am 4. Ostende, um sich nach England zu begeben.

Grvßbritannien und Irland. London, 6. Oktober. Am 3. d. M. wurde auf der hiesigen italienischen Gesandt⸗ schaft ein Freundschafts⸗ und Handelsvertrag zwischen dem ober— sten Könige von Siam und dem Könige von Italien durch Graf Maffei und Sir John Bowring als Bevollmächtigte unterzeichnet.

7. Oktober. Die »Times« meldet, daß John Savile Lumley, bisher Gesandter in der Schweiz, zum Nachfolger des verstorbenen britischen Gesandten in Bruͤssel ernannt sei.

Frankreich. Paris, 7. Oktober. Der diesseitige Botschafter am Berliner Hofe, Benedetti, ist von der Insel Korsika hierher zurückgekehrt.

Nach einer Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums

im heutigen »Moniteur«, wird am 3. November d. J. eine Bewerbung zur Ergänzung des Hülfspersonals bei der Ver— waltung der Staats-Manufakturen eröffnet. Der »Moniteur« enthält im nichtamtlichen Theile einen Gesetz- Entwurf über die Garantie einer von der europäischen Donau⸗Kommission aufzunehmenden Anleihe, welche dem Präsi⸗ denten des gesetzgebenden Körpers vom Staats-Minister zur Berathung übermittelt worden ist.

eine Schiffsjungen- Brigg aufgesetzt werden, da die drei dor⸗ handenen w . für das e fn n, n . Mus⸗ guitoc, Rover« und »Hela«, für die beabsichtigte Vergrößerung der Bundesmarine nicht mehr ausreichen. Auf der zweiten kleineren Helling der Werft ist seit Kurzem der Bau eines Feuerschiffes für die Außen-⸗Jade begonnen und bereits so weit gefördert, daß das Fahrzeug in Spanten steht. Auf der einen der beiden größeren . steht die im Bau fast vollendete gedeckte Dampf-⸗Korvette »Elisabeth«, deren Ablauf auf den 18. 5. M. festgesetzt ist. Ihre bei Mandslay Field und Sohn in London erbauten Maschinen sind bereits hier eingetroffen. e Nach dem Stapellauf der »Elisabeth« wird die Panzer⸗

erfolgter Natification desselben, und fritt derselbe mit dem Abschluß der Veranlagungsarbeiten durch die nach den Resultaten der letzteren bewirkte Steuervertheilung außer Wirkfamkeit.

Innerhalb der . selbst kann der Vertrag nur unter Zustimmung beider Kon rahenten zur Auflösung gebracht werden.

E Art. 7. * Gegenwärtiger Vertrag soll unverzüglich zur lan. desherrlichen Ratifieation vorgelegt und die Auswechselung der Ratifi⸗ cations-Arkunden binnen vier Wochen in Berlin bewirkt werden.

Berlin, den 14. Juni 1868.

(L. S.) Bitter.

zialdebatte über das Verhaltniß der Staatsgrundgesetze zum Triester Statut wurde folgende Resolution gefaßt: Der Land— tag erneuert, mit Beziehung auf die Beschlüsse der Sitzung vom 26. Februar 1867, über Vorschlag zwei Deputirte zum Reich⸗ rath zu senden, die in demselben enthaltene Erklärung, daß die historischen Rechte der Stadt Triest unangreifbar und daß Reichstagsdeputirte nur unter Wahrung dieses Grundsatzes nach Wien zu entsenden seien. Der weitere Verlauf der Spezial⸗ debatte war sehr erregt. Der Regierungskommissar hielt an dem Standpunkte der Regierung fest. ö.

Heute wurde der Landtag, nachdem er die Wahl eines Reichsrathsdeputirten vollzogen hatte, geschlossen.

Madrid, 7. Oktober. (W. T. B.) Die amtliche Zeitung sagt, die Junta in Madrid habe in Betracht,

(L. S) Schwartz.

; 1. Abtheilungen der Armee, der Marine und viele Corporationen gaben dem 4972 *

Vorstehender Vertrag ist ratifieirt worden und es hat die Aus⸗ wechselung der Ratifications Urkunden stattgefunden.