1868 / 240 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4006

IJ3407

Abrechnung der UVmiom Assecnmranz- ScoOac-etät

für das Jahr, endigend den 30. Juni 1868.

DebPet.

Credit.

30/900 25

An Prämien für neue Policen . 559/275 29

x do. Prolongationen »Zinsen auf Hypotheken Thlr. 196,044. 25. —.

hiervon ab Steuer » 38 16 192464 10

Per bezahlte Schäden während des Jahres Thlr. 415,850 16 bezahlten Bonus 143/039 25

x Renten 369 7 Lebensversicherungs Prämien 42411 1 Policen-⸗-Nückkäufe und Nicht⸗Erneuerungen 29 73813 Rückversicherungs Prämien 29 614 15 Provisionen 9168 17 allgemeine Ausgaben 11265 12 Vergütung an die Direktoren S / 359 19 Gehälter und Pensionen 2092 21

sd

ö 771901 8

Thlr. BI

8 i n An aufgehäuftes Kapital am 39. Juni 1867... ... Thlr. 4,352,426. 10. —. abzüglich n, theilbaren Gewinnes (für 5 Jahre) den Actien . Inhabern conditirt

» Jahres⸗Bilanz wie oben

117.368. 3. —. Thlr.

4235 058 7 9ol

er 2 ᷣ··¶n

8 on t o.

Per konsolidirte 3 prozentige reduzirte do. kJ neue do. Ostindische Actien ypotheken Vorschüsse auf. Obligationen Eisenbahn⸗Actien Darlehne auf Policen ö,, bei den Agenten Kassenbestände bei Banquiers und bei der Direction

Thlr. 14,3597 4 177368 17 359/504 16 689/291

2 267/975 411966 181,918 143,661

725, S5 405719

11

Thlr. GWG T ib =

I

Thlr. T3 d;

m ,

London, den 5. Oktober 1868.

Wm. B. Lewis, leitender Direktor.

. . .

er si cht

der am 30. Juni 1868 bei der Umi dm - Ass eiranmz-SOctetät in London in den Königlich preußischen Staaten in Kraft gewesenen Versicherungen.

Am 31. Dezember 1867 waren in Kraft ..... ..... ...... .... , ,, .

Bis zum 30. Juni 1868 wurden neu abgeschlossen

. n d,, , , , , n, .....

Policen. Summe. Prämie.

Thlr. 59.403 6080

Thlr. JJ 556 167 59 36 160,029 592 bd 3

Policen. Summe.

Es erloschen bis 30. Juni 1868:

Y

8 2 6

Am 30. Juni 1868 waren somit in Kraft .... ...... ,,

Berlin, den 8. Oktober 1868. Kerfack K

2

Winckler

General Bevollmächtigte der » Union.

13415

. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Jer nlnkf, daß fortan sämmt⸗ liche Retourbillets vor Antritt der Rückfahrt der Billet Expedition zur Abstempelung präsentirt werden müssen. Ratibor, den 2. Oktober 1868. Königliche Direction der Wilhelmsbahn.

3416 Landgräflich hessische concessionirte Landesbank in Homburg vor der Höhe,

Monat September 1868.

A cet i va. ann, , ü, ,,. Fl. Wechsel- Bestand Effe kten- Bestand:

2) verschiedene h) eigene Actien

Banknoten-Einloùsungafonds: a) in bann ..... b) in Effekten.... - e) in Wechseln

2165, 442 82413 157 7535.

FN I Is. F77J.

Actien- Kapital- Conto Banknoten im Umlauf

Depositen Actien - Dividenden - Conto pro 1864 1865,

F LRF.

In unserem Verlage ist erschienen:

Der Schleswig-Holsteinsche Krieg im Jahre 1864. Von Th. Fontane. 24 Bogen groß Lexicon 8. auf gethöntem Velinpapier. Mit den Portraits: Sr. Königl., Hoheit des Kronprinzen, nn anl. Hoheit des Prinzen Friedrich arl, Sr. Excell. des Feldmarschalls Grafen von Wrangel, ö. Sr. Excell. des Feldmarschalls von Gablenz, 56 in den Text gedruckten Abbildungen und Plänen in Holzschnitt . , und 9 Karten in Steindruck. Sämmtliche Illustrationen entworfen und gezeichnet von Ludwig Burger. In illustrirtem Umschlage geheftet 2 Thlr. 223 Sgr. In illustrirtem Umschlage cartonnirt 3 Thlr. 25 Sgr. .. Auf weißem Kupferdruckpapier, elegant gebunden 4 Thlr. Königliche Geheime Ober Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in Berlin.

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Königlich Breusziseher

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Alle Post-Anstalten des An- und Auslandes nehmen ZSestellung an, für Serlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. La,

Eche der Wilhelmsstraße.

en 10. Oktober, Abends

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Premier-Lieutenant von Manstein im 4. Pom⸗ merschen Infanterie⸗Regiment Nr. 21 und dem Seconde-Lieute⸗ nant Weber im Ostpreußischen Feld-⸗Artillerie⸗Regiment Nr.! die Rettungs-⸗Medaille am Bande zu verleihen ;.

Den Kreisgerichts, Rath Hertwig in Mühlhausen zum Direktor des Kreisgerichts in Liebenwerda zu ernennen, und

Dem Kommerzien-Rath Johann Friedrich Dannen⸗ berger in Berlin den Charakter als Geheimer Kommerzien—

Rath zu verleihen. .

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung.

Für die Korrespondenz nach Aegypten kommen von jetzt ab bei der Beförderung via Oesterreich (Triest) nachstehende Bestimmungen in Anwendung.

Die gewöhnlichen Briefe nach Unter- und Mitte! Aegypten bis zur Breite von Minié (mit den hauptsächlich⸗ sten Orten Alexandrien, Cairo, Damanur, Damigta, Minis, Porta-⸗Said, Rosette, Suez 2.) können unfrankirt oder bis zum Bestimmungsort frankirt abgesandt werden.

Die gewöhnlichen Briefe nach Ober⸗Aegypten nach allen über Minis hinaus belegenen Orten) unterliegen dagegen dem Frankirungszwange bis Minis. .

Bas Porto beträgt pro Loth inkl. für frankirte Briefe nach Alexandrien 3 Groschen resp. 10 Kr., für frankirte Briefe nach allen anderen Orten Aegyptens 5 Groschen resp. 18 Kr. (bis zum Bestimmungsort, beziehungsweise bis Mini); für unfrankirte Briefe aus Alexandrien 4 Groschen oder 14 Kr., für unfrankirte Briefe aus allen anderen Orten Aegyptens 7 Groschen oder 26 Kr.

Die Recommandation ist nur zulässig bei Briefen nach Unter⸗ und Mittel⸗Aegypten (bis Minié inkl.). Für rekomman⸗ dirte Briefe ist außer dem Porto der gewöhnlichen frankirten Briefe eine Reconimandgtionsgebühr von 2 Groschen oder 7 Kr., und, Falls die Beschaffung eines Retour-⸗Recepisses ver— langt wird, eine weitere Gebühr von 2 Groschen oder 7 Kr. vom Absender im Voraus zu entrichten. Rekommandirte Briefe müssen unter einem Kreuz-Couvert, welches wenigstens mit 3 Siegeln mittelst Siegellacks gut verschlossen ist, abgesandt werden.

Drucksachen und Waarenproben müssen stets frankirt werden. Das Porto beträgt pro 23 Loth inkl. für Drucksachen und Waarenproben nach Alexandrien 1 Groschen resp. 3 Kr., für Drucksachen und Waarenproben nach allen anderen Orten Aegyptens 16 Groschen resp. 4 Kr.

Im Uebrigen unterliegen die Drucksachen und Waaren⸗—⸗ proben denselben Versendungs⸗-Bedingungen, welche im innern Verkehr des Norddeutschen Postgebiets maßgebend sind.

Das Verfahren der Ezpreßbestellung ist zulässig bei rekommandirten Briefen nach solchen Orten Unter- und Mittel-⸗Aegyptens (ͤbis Minié), an denen sich eine Postanstalt befindet. Außer dem Porto für rekommandirte Briefe ist eine Expreß⸗-Bestellgebühr von; 5 Groschen resp. 18 Kr. für rekom— mändirte Expreßbriefe nach Alexandrien, 6 Groschen oder 21 Kr. für rekommandirte Expreßbriefe nach anderen Postorten Unter— und Mittel⸗Aegyptens, vom Absender im Voraus zu entrichten.

Die Briefpost⸗Sendungen nach Aegypten werden durchweg über Oesterreich spedirt, es sei denn, daß der Absender die Beförderung via Marseille ausdrücklich verlangt.

Berlin, den 9. Oktober 1868.

General⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bei der Saline zu Dürrenberg ist dem Bergrath Busse die Stelle des Direktors und dem Salinen-Inspektor Wagner die Stelle des Siede⸗Inspektors übertragen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Conrektor Dr. Varges in Celle ist in die Rektor— Stelle am Andreas-Gymnasium zu Hildesheim versetzt worden.

Finanz⸗Ministerium.

Nach einer Mittheilung des Herzoglich Anhaltischen Staats— Ministerlums hat die Herzogliche Staatsschulden-Verwaltung zu Dessau, nachdem durch das Gesetz vom 10. Augu 1866 die Einziehung der noch im Umlaufe befindlichen 200 009 Thlr. Anhaltische Staatskassenscheine in Apoints zu 10 Thlr. der Emission vom 1. Oktober 1855 angeordnet und zum größten Theile auch bereits bewirkt ist, durch Bekanntmachung vom 22. Juni d. J. für die Einziehung des noch coursirenden? Restbetrages der qu. Kassenscheine eine Prä⸗ klusivfrist bis zum 31. Dezember d. Is. festgesetzt, dergestalt, daß alle Inhaber dieser Kassenscheine dieselben innerhalb der gedachten Frist bei der Kasse der Herzoglichen Stagtsschulden—⸗ Verwaltung zur Einlösung zu bringen haben, nach Ablauf der—⸗ selben aber alle nicht eingelösten Staats⸗Kassenscheine der be— zeichneten Art ihre Gültigkeit verlieren und alle Ansprüche we— gen derselben an die Herzoglichen Kassen erlöschen ze.

Berlin, den 31. Juli 1868.

Im Auftrage des Herrn

Finanz⸗Ministers. Günther.

Im Auftrage des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Herzog.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Bescheid vom 2. September 1868 betreffend die Aus— schliezung von Grundstücken bei der Jagdverpachtung, nach §. 2 des Jagdpolizei-Gesetzes vom 7. März 1850. . Auͤf die Beschwerde vom 15. Juni d. J. eröffnen wir Ihnen, daß Sie mit dem AÄnspruche, Ihre Grundstücke von der Jagdverpachtung auszuschließen und. Ihnen die selbstständige Zagdausübung auf denselben zu gestatten, durch die überein⸗ stimmenden Verfügungen des Königlichen Landraths⸗Amts zu N. und der Königlichen Regierung zu N. mit Recht abgewiesen worden sind. Ihre Grundstücke sind im Sinne des §. 2 zu h. des Jagdpolizer Gesetzes vom 7. März 1850 als dauernd und vollständig eingefriedigt nicht zu betrachten, weil sie größten⸗ theils nur von gewöhnlichen, mit Gestrüpp bepflanzten Wällen, sogenannten Waͤllhecken, die ohne Verletzung der Umzäunung pafsirt werden können, umgeben sind. Der im Norden die Grenze bildende, zur Zeit trockene und passirbare Teich resp. Graben ist ebenfalls keine dauernde Einfriedigung. Es muß deshalb bei den Ihnen ertheilten Bescheiden bewenden. Berlin, den 2. September 1868.

Der Minister für die land⸗ Der Minister des Innern. wirthschaftlichen Angelegenheiten. Im Auftrage:

Im Auftrage: Wehrmann. von Klützow.

Un den Kolon N. zu N., Kreis N.

Die Königliche Regierung erhält auf den Bericht vom 14. August ée. hierbei den dem Beschwerdeführer N. in N. heute

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