1868 / 240 p. 12 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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aus 6. Abgeordneten der Kreis Gemeinden, die durch die von den Gemeinderäthen der Ortsgemeinden erwählten Wahlmänner gewählt verden. Oberste geistliche Behörde für die evangelische Landeskirche ist das. Konsistorium, unter welchem 4. Superintendenten stehen. Die Gerichts -Verfassung schließt sich an die preußische an. Die Staats-Einnahmen betragen nach dem den Ständen vorgelegten Budget für die Finanz-Periode von 1866 = 1868: pro 1866 pro 1867 pro 1868 Land 271,067 275,386 276 352 Thlr. Domainen. 250,202 248,226 237.903 in Summa 521,269 523,612 514/255 Thlr.

Die Staats-Ausgaben: —ᷣ— 231,557 272,975 270,349 Thlr. Domainen. 250 202 248,226 273,903 5 in Summa 55, 7h 521 508/257 Thlr. Defizit 10770 241 6/003 * UAebersch. Uebersch. Die Domainenschuld betrug 1861 15500, 000 Thlr., das Papier— . h . Das Dominialvermögen ist zum Unterhalt des behörde steht fürsten bestimmt. ; 3 In Betreff des Militairs bestand schon vor der Gründung des vom 9. Juli Norddeutschen Bundes eine Konvention mit Preußen auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht und des preußischen Ergänzungssystems. Das Kontingent beträgt 3 Compagnieen, zusammen 66 Piann. Sas

q Wappen zeigt 8 Felder (darunter im Waldeckschen ein schwarzer

Oelmühlen,

so wie nach

Gründung d An Bi Realklassen)

dungen) und

5sstrahliger Stern im goldenen Grunde, für Pyrmont ein rothes Anker⸗ kreuz in Silber) von einem Purpurmantel umgeben und mit dem Fürstenhut gedeckt.

Die Residenz ist Arolsen. Im ehemaligen Bundestage nahm Waldeck an der 16. Kurialstimme Theil.

3. Beschaffenheit der Bodenfläche und Kulturver— hältnisse. Das Fürstenthum Waldeck gehört zu den am höchsten gelegenen Landstrichen zwischen Rhein und Weser und ist von ge— birgiger Beschaffenheit. Die höchsten Punkte des Landes sind der Hegekopf bei Stryk (2694 F.), der Ettelsberg (2657 F.) und der Pon (2467 F. bei Usseln. Nach Südosten hin sinkt das Gebirge ab und er— reicht hier im Kreise der Eder nur noch die Höhe von 1900 F. Die

Zeiten seine

den von den

Voörgengnnten Höhen gehören den rheinischen' Grauwacken und dem S. 8x und im

Thonschiefer-Gebirge an, welches den größten Theil des Landes ein— nimmt.

Das Fürstenthum Pyrmont besteht aus einem vom waldigen westlichen Wesergebirge umschlossenen Thal und erhebt sich in seinen höchsten Punkten nur bis zu 1200 F. über das Meer, während die tiefsten Punkte 238 F. hoch liegen.

Die Flüsse gehören zum Gebiet der Weser, nämlich im Fürsten— thum Waldeck die Eder mit der Werbe, Itter und Aar, die Diemel mit der Twiste, im Fürstenthum Pyrmom bie Emmer. Mineral-Quellen sind der Sauerbrunnen' bei Nieder- Wil⸗

Lusat. Bd.

Das Klima ist ziemlich rauh, aber gesund, die mittlere Jahres— Temperatur wird zu 856 R. angegeben.

Was die phyfische Kultur anlangt, so entfallen von der ganzen Bodenfläche 40 pCt. auf Aecker und Gärten, 16pCt. auf Wiesen und d Widcn, ss pt, auf Waldungen, 8 pCt. auf lan dwirthschaftliches, der nicht benutztes Areal.

Der Ackerbau wird mit Sorgfalt betrieben, in der Regel nach der verbesserten Dreifelderwirthschaft. Die Hauptprodukte des Acker—

wurden du gemäß

baues sind Roggen, Hafer, Kartoffeln und Futterkräuter, geringer ist / aber die Stände durch ihre

der Ertrag an Weizen, Gerste, Oel und Lein. . Waldeck ist die Kornkammer für die angrenzenden stärker bevöl—

circa 4000600 Berliner Scheffel zu veranschlagen; eben so ist die Vieh⸗ Müicht nicht unerheblich. Die waldeckischen Pferde sind wegen ihrer Ausdauer und ihres kräftigen Knochenbaues ein begehrter Exportartikel. Auch Rindvieh, dessen Zucht mit Sorgfalt betrieben wird, kommt in Menge zur Ausfuhr, eben so Schafe und Wolle. Belang ist die Schweinezucht. Man zählte im Jahre 1862 im ganzen Lande 5728 Pferde, 18,166 Stück Rindvieh, 1984 Schafe, 12,118 9 Schweine und 4918 Ziegen. Beide Fürstenthümer haben gute und ausgedehnte Waldungen, Lie zusammen 163459 preuß. Morgen betragen, wovon 65 Prozent Staatsforsten und 90 Prozent Laubholz sind. Die Jagd ist lohnend.

als »seniores

»Aelteste und

bau hat in den letzten Jahren an Ausdehnung sehr gewonnen.

Kupfergruben sind am Eiftuberge bei Corbach, Goddelsheim, Berg⸗ besonders unte freiheit, Gelbershausen, Hüddingen und Fredershausen in Betrieb. Stände wieder In der Eder wurde früher Gold gewaschen. Dachschiefer und Gips bilden Ausfsuhrartikel. Die einzige Saline, die zu Pyrmont, erzeugt jährlich 100 = 12060 Etr. Kochsalz . Die industrielle Thätigkeit ist nicht unerheblich. Die neue B 26. , . Gewerbeordnung vom 24. Juni 1862 beruht auf dem Prinzip der S. 26. Ständi Gewerbefreiheit. Obenan steht die Metall -Industrie. Das Eisen— Eine, neue hüttenwesen hat seinen Siß im Kreise der Eder, wo Eisenwerke zu Neubau bei Bergfreiheit, Kleinern, Kerich und Niederwerbe bestehen, welche 1860 1,576,378 Pfd. Noheisen, 91 409 Pfd. Gußwaaren, 36 Pfd. Wascheisen und 253 C665 Pfd. Frischeisen im Gesammt⸗= werthe von 43,560 Thlr. produziren. Für Metallwaaren bestehen sonst noch Fabriken zu Wetterburg, Wrexen, Oesdorf, Friedens— thal und Thal. Nebst der Metall Industrie ift zunächst die Textil— ö ö Fudustrie, die mit Ausnahme des füdlichen Thäls deb Eisenbergs fanden unter d und dez, nördlichen Theils des Ederkreifes üben das ganze Land ver. der Stände ref breitet ist, von Belang. Im Jahre 1861 waren im Gang 50 Webe⸗ stühle für Baumwolle, 73 für Leinwand, 3 für Wolle und 33 Hand⸗

Dieser Rezeß bi

stühle für Wollzeuge.

Eisen, Kupfer, Eisenwaaren 2c.

Die kom munalständische Verwaltun

ständische Organe selbst verwaltet. Die ersten urkundlichen Nachrichten darüber finden sich in nachfolgenden Landesherren wiederholt bestätigten

Privilegien, welche König Johann von Böhmen, der Luͤtzel—⸗ burger, nachdem die Stände Der Oberlausitz sich diesem Landes- herrn freiwillig, jedoch bedingungsweise unterworfen, zu Prag

form verliehen hat.

Kamenz, 1832) durch

grafthums, wie fle

ei im Kreise der Twiste.

en und 6 Branntweinbrennereien.

es Norddeutschen Bundes Preußen übertragen.

ldungsanstalten bestehen: ein Landesgymnasium (mit zu Corbach, 123 öffentliche Stadt. und Landschulen, 3 landwirthschaftliche Schulen zu Mengeringhausen, Corbach und Wil— Die Fürstliche Bibliothek in Arolsen zählt über 30007 Bände. Das Landesgymnasium wird von einem Kuratorium beaufsichtigt, welches unmittelbar unter der Schul⸗

Für die übrigen Schulen besteht nach der Schulordnung

einige Kleinkinderschulen.

1855 in jedem Kreise ein Schulvorstand.

Lau sitz.

Das Markgrafthum Oberlausitz hat schon in den ältesten unabhängiger Weise durch

Angelegenheiten in

den 30. August 1319 (Oberlausitzer Collectionswerk Bd jk Jahre 1341 (Hofmann Scriptores Rer. in Vertrags— Die Freiheiten und Rechte, welche dieser Urstaats-Vertrag anerkennt, werden in demselben als schon unter den Brandenburgischen Markgrafen aus dem Askanischen Hause, welches 1319 ausstarb, erworben bezeichnet. Den Haupt⸗ inhalt dieser Privilegien bildet die Anerkennung der Steuerfreiheit und der daraus folgenden Administration der eigenen Angelegen— heiten, bezüglich deren dann mehrere Jahrhunderte hindurch

runr in freiester Form, meist ohne geschriebem̃ Satzungen verfahren dungen und der Stahl- und Salzbrunnen in Pyrmont. worden ist. (C. F. Wiesand B

1, S 191 der Oberlausitz

einen

, Landvoigt oder einem

durch Zahlung einer

allen Justiz—

der ständischen Angelegenheiten, welche schon im Jahre 1356

Tasalorum e, »seniores bagic, ↄAelteste Mannen«, Väter des Landes, ohne die weder des Königs Majestät noch der Landes Sachen niögen gefördert werden . * Von minderem Oberlgus. Collectionswerk III. S. 1367 u. Akten des Land—

steuer⸗Amtes im ständischen Archiv) vorkommen, sind bis heute ie von den Gesammtständen aus ihrer Mitte gewählten und vom Landesherrn zu bestätigenden »Landesältesten« des Mark-

. seit 1404 genannt werden und welche von dem Landesältesten des Kredit-Instituts für die schlesische Der geraume Zeit auf die Eisenwerke Adorf beschränkte Berg- Landschaft wohl zu unterschtiden, sind.

. Finanzen z., trat r Ferdinand J. ein „welcher, die Autonomie der

ederholt gnerkennend, eine Landes-Ordnung unde ven. schiedene die öffentlichen Angelegenheiten betreffende Beschlü ffe der Stände genehmigte. .

(Codex Augustäus III. S. 47,

sches Archiv). Befestigung gewann das öffentliche Recht der

Oberlausitz durch den Traditions - Rezeß vom 30. Mai 1635 (Collections-Werk II. S. unter Zustimmung der Stände und nach rückhalts loser Aner— kennung aller ihrer Rechte, an das Kurhaus Sächsen überging.

1408), durch welchen die Oberlausitz

ldete die Grund lage der Oberlausitzer Verfassung

bis in die neueste Zeit, und die Berechtigungen der Stände

en sächsischen Herrschern, welche die Autonomie pektirten und deren Im medigt⸗-Dependenz

hom Landesherrn ausdrücklich anerkannten (Resol. Grav. de 1637 Art. B. 1681, Art. 3 1692,

Art. 2 1733, Art. 6 1769,

ühle Dazu kamen noch 2 Strumpfwebereien im Kreise der, Twiste, ein Wehestuhl zu anderen Zwecken, 2 Band- und Posamentierstühle, eine Zeugdruckerei, 2 Färbereien.

nn Papiermühlen giebt es zw

Ferner waren im Gang 856 6 Lohmühlen, 25 Sägemühlen, 59 Pottasche⸗ und Weid⸗ aschesiedereien, eine Lederfabrik und 19 Gerbereien, 17 Tabaks⸗ und Cigarrenfabriken, eine Zuckerfabrik bei W Bierbrauerei

Der Handel geht besonders nach

il dungen, 4 Essigfabriken, 25

dem benachbarten Sauerlande, Cassel und Frankfurt a. M. Bis jetzt entbehrt das Land der Eisenbahnen. An Ausfuhrartikel sind hervorzuheben: Mineral— wasser, Getreide, Pferde, Zugthiere, Mastvieh, Schaafe, Wolle, Holz, Die Postverwaltung war schon' vor

g der Ober⸗

: eitr. zur gründlichen Beurthei⸗ lung der besondern staatsrechtlichen Verhältnisse der Oberlausitz.

, . landesherrlichen Angelegenheiten Landeshauptniann,

durch, 1 ler bedeutenden Summe erlangten Privilegium dus der Mitte der Stände hervorging, geleitet. Bei

namentlich auch Vormundschafts-Angelegenheiten konkurrirten

e re Organe oder sonst unmittelbar. (Diplom des Königs Mathias . von Böhmen de 1484. Käu ffer,

kerten Gegenden der Nachbarstaaten; die jährliche Ausfuhrist auf Gesch, der , , n, 3.5

und Verwaltungs—

Die eigentlichen Verwalter

. Eine geregelte Theil⸗ An nahme der Stände an allen Angelegenheiten des Landes, neben Eisensteinen wurden 1855 42006, 1857 30009 Zolleentner gefördert. der Verwaltung der ständischen Institute

9 19 Aus S. 82 Weinerts Rechte und Gewohnheiten der Obe n ausitz ?

/ / / / K

. ö * * C D j 66 n z M it * e U zllec er S 1455, dürfnisse Anlagen auszuschreiben, sie erheben die Beiträge z Obe Collect. Werk II. S. 1421, 1446, 1455, ö . 4 Jropin . . uin en ,. zum Besten des Landes ge⸗ den Provinzial Landtagskosten und für andere Provinzialzwecke, reichlnde , Die allgemeinen Angelegenheiten und es ist ihnen durch die Allerhtchste ,. 5 I des Landes wurden in diefer Zeit auf den aus Ritter-⸗ 23. Januar 1865 Ciegnitz. Reg. Amtsbl. pro. ö 58. fi schaft und Städten zusammengesetzten Landtagen verhandelt, die Einziehung der Staats Grund⸗ und Gebäudesteuer nebsf neben denen auch engere und weitere Ausschüsse für bestimmte Staats und ständischen Zu schlägen belassen worden. ö Geschäftszweige und Beschlußfassungen bestanden. Die Land— —S*eTDie Stände hilden eine auf. Grund des Reglement n. tagsbeschllsse gaben fast für alle Gegenstände der Gesetzgebung 3. August 1863 (Gef. S. S. 56) von ihnen a ö ö. die Initiative und fanden, soweit sie das allgemeine Wohl der Immobiliar⸗- und Mobiligr⸗— Jeuerersicherung⸗ Ebeie . . e Oberlausitz betrafen, jederzeit die landesherrliche Bestätigung haben eine eigene Provinzial̃ Sparkasse mit 21 Neben ; par- ihres örtlichen Inhalts, Das Oberlausitzer Collectionswerk kassen, welche sie ebenfalls gemäß dem Statut vom , h zeist daß von der Beschlußfassung des Landtages fast keine ber 1840 selbstständig verwalten. Die kommunalständische Ban Rr . aus hen em men war Die von den Ständen beschlossenen für die preußische, Oberlausitz, deren etwaige Ueberschüsse zur P zi . , en, Landes-Ordnungen, Amts-Ordnungen, Deckung der ständischen Bedürfnisse, insbesondere zur Tilgung . an, 414 Gesinde⸗Frdnungen, die Beschluͤsse wegen bet and Verzinsung der Landesschulden, bestimmt, sind, wird auf gr f 3 von Rekruten, wegen der Einquartierung und Grund des unter dem 31. März 1866 Allerhöchst genehmigten Militair:- Verpflegung, wegen des Straßenbaues, in Be- Statuts (Gef-Samml. S. 57 durch eine ständische Direction freff . Holz! und! Forst-Ordnung, der Sportel⸗ und unter der obern Leitung eines ständischen Surratoriums verwaltet. . wegen der Schul-Ordnung und kirchlichen „„Außerdem befindet sich unter stän discher eine Angelegenheiten, wegen Behandlung der Korrigenden und Hülfskasse, deren Statut unter dem 24. Mai 155? ECiegnitzer Betllern wegen Errichtung einer Kriminalkasse, wegen der . . 6 i eg, ö. 33 ,, J f. Gn. . j 6 indi⸗ eht den Ständen se e ĩ ' sicherung u. s. w., erweisen den großen Umfang der ständi ; hn . . bei den allgemeinen Landesangelegenheiten. heit der Allerhöchsten Verordnung 6. . 16 Wie bei der autsnomischen Verfaffung der Oberlaäsit ij 565 ö en, . ß ö , , J. ñ ö ie si Lorrigenden⸗We zu, abe ; . =. ing der Stände viele Zweige überlassen waren, die sich brrige ,,,, dem . n n e lediglich in den Händen der Landesregierung be⸗ 1865 (GeszS. S. 1056 ein ö ee. ö . fanden so hingen, auch die auszuschreibenden Landessteüern, Niederlausitz zur Beleihung ländlicher 1 st . r ö. wie dies in den angeführten Privilegien ausdrücklich . war, 66. 66 . g. , , n, 6 6. and z illi e ffass er Stände Stände d 8 Re J. r 18604 lediglich von der Bewilligung und Beschlußfassung der t Lieg. Amtsbl. S. 313) begründete d von ihnen mit einem 8 di Steuer ede dem Landesherrn ein (Eieg. Amtsbl. S. 313) begründeten un ab. Aus diesem Steueraufkommen wurd n * ; a d jährlichen Zucht en lauge fätitien ' en iltnißmäßig ni bes Kontingent bewilligt, neben wel! Stammkapital und jährlichen Zu 99 6 verhältnißmäßig nicht hohes Ke . 3 n. „Fond die emeritirten evangelischen Geistlichen ̃ Linkü dem Lande und aus sions-Zuschuß-Fond für die emerltirten evang er nur noch geringe Einkünfte aus der Lan ; h 3. , ; ö eng! . Theil der ö . ö. . , , 4 . verwandt wurde, fand seine Ver— erle ) . ; . cher nicht zum Kontingent verwandt wi 9 . ö s , ö. d dotirt worden, für welches ö . ürfnisse . ach von den Ständen errichtet und dotir , zendung für provinzielle Bedürfnisse aller Art, insbesondere bach den (richt. 18d ,, . n nn n Tilgung der für allgemeine Landes- zugleich der den Ständen , 6 36 zwecke aufgenommenen Landesschulden. Auf? dem Landtage , nr, . n nn fer e ie er r s d den damit verbundenen inde verwalten ferner den Advokat wurden die von der Landsteuerkasse und den ne inter sti ner Wenden in der Oberlausitz? die J . zrüft, und den dafür zur Unterstützung armer V d ) / anderen Kassen gelegten Rechnungen geprüft, t ö. lin 51 a 6. lichen za Decharge darüber ertheilt. Bei von Lossa-Nostitz-Neuschen Stiftung . verantwortlichen Landesältesten Decharge dar h n w . ; s die ständische Verwaltung genoß, brechliche, den Fond zu mi Swe . . dem Vertrauen, welches, die stän ne *6 r Stiftung für Taubstumme. Sie besitzen einen ei Ständen auch eine größere Knobelsdorfsche Stiftung für T 2 wr lin Chnfe bern t den Ständen hz 6. s welchem zun Theil das Schullchter- Sent. , en⸗-Sti angetragen Landschulfond, aus welchem z The ö ! Anzahl von wohlthätigen und Familien-Stiftungen i , 1 erbaut und doltrt worden, außerdem aber wo en Administrati ebe sz durch die Landsteuer⸗ nar zu Reichenbach erbaut un r au d ñ ine Anzahl Schullehrer und Schulen unterstützt werden. f,, ährend den Ständen die Verleihung der Stipen⸗ eine Anzahl Schullehre ; a,, , , ; h . . . Demnächst verwalten die Stände einen eigenthümlichen Fond ö Als 6 dem Jahré 1815 der größere Theil der Oberlausitz der ö and J 29 ir, n, , . FJrestien fiel, geschaß dies ter der landesherr⸗ stützungsfond für ittwen un aisen der landst— J an die Krone Preußen fiel, geschah dies un . i Beamte ie ständt zeteranenstiftungen zu Ehren des a , , en be ar er fukashate om 22. Mai Beamten, die ständischen Veteranen ingen z hren des , ? iläums Ihrer Majestäten des Königs und der Königin ĩ , , ; erden solle, wo- Ehe⸗Jubiläums Ihrer Majestäten des g8 un e , 1815, daß die ständische Verfassung erhalten werden solle, w . . Vernighlung Ihrer Königlichen Hohcktern ür eine neue Gewähr in dem §. 58 des Gesetzes vom 27. März sowie zur Feier der Vermät g. Ihre l 8 für eine neue Gewähr in dem §. 5 8 . d der Kronprimessin. Ehhlich'e steh en auch, 18 8e 3 e das Fortbestehen des Kronprinzen und der Kronpr zessin. h ; 1lö2 (Ges. S. S. Ce) gegeben jourde, welche das Forthesteher indischer Ver ng die Gräflich von Löben'schen, die e, ,, , ze zelnen Landes- unter ständischer Verwaltung die Gräflich von . der bisherigen Kommunal⸗-Verfassungen der einzelnen Landes ö Nostitz'sche ) Poigk'schen, von . üßigen Einrie w und die von Gersdorff'schen, von Rostitzschen, von Poig schen, theile in ihrer observanzmäßigen Einrichtung bestimmte un on Gersd h nab a, . . bhal e jährlicher Landtage gestattete. Ponigkau'schen, von Rabenauss en, ta en, Abhaltung besonderer jährlicher Kommunal-Landtag r . chönberg'schen Familien-Stiftungen * 25 . . ischen dem Staat und Schindel'schen und von Schönberg'schen Familien ungen. Vach eingehenden Verhandlungen zwischen dem Stge t ig , Ständen de zember 1825 der Entwurf Sie verleihen die dadurch begründeten, sowie d än den Ständen kam unter dem 19. Dezember 1825 der nn, ,,. 3 666 K zu Stande, welche eine . l zu denen noch? aus der Neu = * ö. 6 ö. ö 2 . 75425 j ) 11 1 ( e * 5 8 'nstellung des bestehenden Verfassungsrechtes in der en Stiftung tret . J . . . . Zeitverhältnissen ent— 9 ,,, 1 . a n nen y z ifica ti enthie ei een Ver- Oberlausitz verwalten die Stände nmaäßig das chenden Modificationen enthielt, und zugleich auch den Ver-⸗ Ol b 1. n,. , J . , ö n, i Theilnahme an Ziegler⸗Klipphausen sche Stift . mn in Rad , an gn ,,,, nn . . a fle und Stiftungen Durch den Landtags-Abschied vom 2. Juni 1826 gesta teten . , . x . tlegen sein, gemein— , 6 6 636 ; ließen es sich die Stände auch stets angelege 449 des Königs Majestät, daß die Kommunal-sLandtage vorläufig eße d' wohlthaͤtigs Iwecke überall zu e , n ürden und be- nützige Unternehmungen und wohlthätige Zwecke ül ; nach Vorschrift dieses Entwurfes abgehalten würde nig . bei Eisenbahn 'unß Shausseebaitten sich j . . ei t Landtage an- fördern. Sie haben bei Eisenbahn- und Eh auten stimmten zugleich, daß nach Abhaltung einiger 86 . iüttelbar oder mittelbar durch, Gewährung von niedrig! zu zei rde le, ob etwa die Stände anderweite Modifica⸗ unmittelbar oder mittelb— ewa rung 9 ,, s ß stand Landtags- verzinsenden Darlehne die Kreise betheiligt. Sie haben 2 ser ß enen L s- verzinsenden Darlehnen an die K hetheilig . tionen der bis dahin observanzmäßig bestandenen Landtag . der le gemeinnükige unde zoisschschaftlich' In e, . antragen si twogen fände ettungshäuser, sowie gemeinnützige und sensche . Verfassung zu beantragen sich bewogen fänden. Rettungsl hae, rc terstützt und durch Beleihung . ; ind nicht : ede id stitute mit namhaften Summen unterstützt und durch Beleihün Dergleichen Aenderungen sind nicht beantragt worden, um , , . 8 den ihrer Verwaltung unterstehenden ö . . * ; ; 8 ; * z 5 rundstücken aus den ihrer erwaltung unte teh die Landtags-Verfassung vom 19. Dezember 1825 ist noch von G ö 2 n . t dt , nen die geschichtlich überkommene n n in auch dem ländlichen und städtischen Credit . . p rarer r, Reer de zsentlich geholfen.

Selb ) s-⸗Befugniß auch unter der Regierung der wesentlich gel ,, ö . . ir nf. nen . Erfolge entwickelte. Eine ,,, ö. n,, . ze Anzahl stituten, Einrichtungen und Stiftungen hat der Landtag, dere nnn, , , ,. sroße 3lnzahl Von. Instituten, Einrichtung! ind Zweigen der Abministration Kenntniß erhält, alle Rechnungen 5 er ständischer Ve eu in's Leben getreten und Zweigen der Admi räallbn Aeg . , ö . ö 5 Oi dermalige . die Verwaltungs-Grundsätze feststellt und die r. J n n, ,, erthei ßerde ber auch die Landesbeamten, Depu⸗ , , t allgemeinen, die Ober⸗ nen ertheilt, außerdem aber « , . ständische Wirksamkeit bezieht sich auf die allgenneine . . D b db, bie , enn, d, ,,. , , ,, zegenbeften, auf die Verw. e ionen und Ausschüsse, die Directionen und die Beamten lausitz berührenden Angelegenheiten, auf die ,, n id der Bank erwählt oder bestätigt, alljähr— . ,, , m , h in ie ihrer, nach der Landes- Landsteuer-Amtes und der Bank erwählt oder bestätigt, alljäl Grunde un? Kapital Verniögens, sowiꝑe ihrer, nach der Landes. Land se Änzahl von Verathungsgegen ständen zu erleblgen

verbsiebenen ref öffentlichen Zwecken neu lich eine große Anzahl von Berathungsgegenständen erledigen.

abtretung ihnen verbliebenen resp. zu öffentlichen Zivecke Die eigentliche laufende Verwaltung liegt in den Händen des auf fgenommenen S Das volle Subcollections- und Die eigentliche laufende Verwaltung ,, Ufgenommenen Schulden. Da n 86 Landtage den Vorfitz hrenden Landesältesten der Ober— 444 . . 1 8 . eh Sie em Landtage den Vorsitz führenden Landesaltesten ö. S bbewilligungsrecht haben die Stände nicht mehr. . n,, und setzt die Beschlüsse desselben ö . staatlicher Genehmigung für ihre Be- lausitz. Er beruft den Landtag und setzt die Beschlüsse desselber