1868 / 242 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Königliche Niedersch Es l die Lieferung von . 60,0600 Stück Mittelschwellen aus Eichen-, Buchen⸗ ooder Kiefernholz

im Wege der Submission vergeben werden.

Termin hierzu ist auf Donnerstag, den 15. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokal, Koppenstraße Nr. 88 / 89 hierselbst, anbe= raumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der

Aufschrift: »Submission auf Schwellenlieferung« eingereicht sein müssen. ⸗. Die Submissions - Bedingungen liegen in den Wochentagen Vor— mittags im vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können da— selbst auch Abschriften derselben gegen Erstattung der Kosten in Em— pfang genommen werden.

Berlin, den 30. September 1868. . Königliche Direction der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn.

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Königliche NiederschlefischMärkische Eisenbahn. Es soll die Lieferung von . 122,000 Centner Eisenschienen, 25.000 ö Gußstahlschienen und 5.000 x Puddelstahlschienen für das Jahr 1869 im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf: .

Montag, den 26. Oktober d. J., Vormittags 113 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Koppenstraße Nr. 88, 89, anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift:

»Submission auf Lieferung von Eisen⸗, Gußstahl- oder Puddelstahlschienen« eingereicht sein müssen. . . Die Submissions-Bedingungen, Modelle und Zeichnungen liegen in den Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten Lokale zur Ein—

sicht aus und können daselbst auch Abschriften derselben gegen Erstat⸗

tung der Kosten in Empfang genommen werden. Berlin, den 8. Oktober 1868. . Königliche Direction der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn.

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Juni bis September k. J. erfolgen, und zwar mit 70000 Stück franco Waggon Leer und mit 30 000 Stück franco Rotterdam am Quai der Niederländischen Rhein-Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Offerten auf das ganze Quantum oder auf Theile von mindestens 20000 Stück sind unter der äußern Bezeichnung »Submission auf Schwellen« bis zum 10. November e. portofrei an uns einzureichen. ö Submittenten bleiben bis zum 25. ejsd. an ihre Gebote ge— unden.

Cöln, den 9. Oktober 1868.

Die Direction.

Verloosung, Amortisation, u. s. w. von öffentlichen Papieren. 1 Bekanntmachung.

Bei der behufs planmäßiger Tilgung der auf Grund der Aller— höchsten Kabinets⸗Ordre vom 1. Juli 1866 ausgegebenen 43prozentigen Obligationen II. Emission der Stadt Frankfurt a. O. am 24. Sep- tember 1868 stattgefundenen r ng sind nachfolgende Apoints durch das Loos zur Amortisation pro 1868 gezogen worden:

Serie J. 3 100 Thlr. Nr. . 322. 385. 710. 815. 1345. 1399. —2 Serie II. à 50 Thlr. Nr. 129. 312. 386. Serie III. à 25 Thlr. Mr. 201. 257. 314. 449.

Die Auszahlung dieser Obligationen zu ihrem Nennwerthe er— folgt vom 1. April 1869 ab bei unserer Kämmerei⸗Kasse und hört die Verzinsung derselben mit diesem Tage auf.

Von den pro 1867 amortisirten und zum 1. April 1868 rück- zahlbar gewordenen Obligationen ist die Ser. J. Nr. 7 über 100 Thlr. bisher noch nicht zur Einlösung präsentirt worden.

Frankfurt a. O., den 7. Oktober 1868.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreiswundarzt-⸗Stelle des Kreises Pillkallen mit dem Wohnsitz in Lasdehnen ist erledigt und die Bewerbungsfrist auf 4 Wochen fest ˖ gesett worden. Gumbinnen, den 2. Juni 1868.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Die Kreiswundarzt-Stelle des Kreises Oletzto mit dem Wohnsitze im Kirchorte Mierunsken ist durch Beförderung des bisherigen Inhabers erledigt. Qualifizirte Bewerber werden aufgefordert, sich unter Ein reichung ihrer Zeugnisse binnen 6 Wochen bei der Königlichen Regie rung zu Gumbinnen zu melden. Gumbinnen, den 10. Juni 1868. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Die Kreis⸗Wundarzt-Stelle im Pr. Stargardter Kreise ist durch den Tod ihres bisherigen Inhabers 6 Qualifizirte Bewerber um diese Stelle fordern wir auf, ihre Meldung unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse binnen 6 Wochen einzureichen. Danzig, den 5. Oktober 1868. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

3449 Offene Stadtsecretair⸗ Stelle. Die hiesige Stadtsecretair-⸗Stelle, mit welcher ein jährliches Gehalt von 400 Thalern ohne jede Neben⸗Einnahme verbunden ist, soll schleu⸗ nigst wieder besetzt werden. . . Civilversorgüngs ⸗Berechtigte, welche beider Landessprachen mächtig, im Kommunal- und Polizeidienste erfahren, insbesondere im Stande, die Militair⸗, Gewerbesteuer⸗ und Feuersoecietäts Sachen selbstständig zu bearbeiten, auch das Kassen⸗˖ und Rechnungswesen kennen, haben sich unter Einreichung eines Lebenslaufs und der Atteste über ihre Führung und bisherige Thätigkeit innerhalb drei Monaten bei uns zu melden. Persönliche Vorstellung ist erwünscht Eine sechsmonat— liche Probedienstzeit wird vorbehalten. Krotoschin, den 1. Oktober 1868. Der Magistrat. Rhode.

Bekanntmachung Es wird hierdurch zur öffentlichen Kennt niß gebracht, daß fortan auch solche Eisenguß und Eisenwaaren, so wie solche un verpackte oder nur mit Stroh umwickelte Ma⸗ schinentheile, welche nicht ausschließlich, sondern nur der Haupt- sache nach aus grobem Guß oder Schmiedeeisen bestehen, vom 15. d. M. ab in die ermäßigte Klasse B. des Tarifs der Königlichen Obstbahn versetzt worden sind, nachdem dieselben bis dahin der Tarif klasse II. A. angehört haben. Bromberg, den 6. Oktober 1868.

Königliche Direction der Ostbahn.

Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei (R. V. Decker) in Berlin sind folgende Werke, theils als Beiheft, theils als besonderer Abdruck, aus dem Königlich Preußischen Staats ⸗An⸗ zeiger erschienen:

Zur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preußi⸗ schen Staats. Separat⸗Abdruck aus dem Königl. Preußischen Staats ⸗Anzeiger. Juli 1867. 35 Bg. 8. geh. 3 Sgr.

Statisticic axricole, in distrielle et comnmier-

ciale de la HPrasgse: Superficie, population, agriculture, sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et circula- tion publique. Extrait du Moniteur prussien. A5ut 1867.

44 Bog. 8. geh. 5 8gr.

Literatur über das Finanzwesen des preußischen Staates. (Beiheft des Königlich Preußischen Staats-⸗Anzeigers. Novem— ber 1867.) 65 Bog. Royal⸗4ᷓ. geh. 10 Sgr.

Aus dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger für 1867. Zweiter Jahrgang. 1867. 2 Bg. 8. geh. 125 Sgr.

Die Hohenzollern⸗Standbilder in Preußen. (Besonderer Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats , Januar 1868. 33 Bog. 8. geh. 5 Sgr.

Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußischen Staats für das Jahr 1862. 17 Bog. 8. geh. 25 Sgr

Literatur über das Hypothekenwesen des preußischen

Staates.

68. II * Sgr.

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g. 8. geh.

18 Die Kreise Preußens.

Kreise des Preußischen Staates. Zusammengestellt auf Grund der Geographie des Preußischen Staates von G. Neumann, der Voltszählung vom Jahre 1864 und der Denkschrift über das Soll-Einkommen an direkten Steuern im Jahre 1867. (Separat ⸗Abdruck aus dem Königl. Preuß. Staats Anzeiger.) 1868. 335 Bg. 8. geh. 23 Sgr.

Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers. Erster Jab gang Erstes Heft: Januar. Februar. März., Und Zweites Heft: April. Mai. Juni. 1868.

Die Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats—

sämmtliche in den »besonderen Beilagen« des Stgats Anzeigers publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Post ⸗Anstalten und Buchhandlungen für den Preis von 10 Sgr. vierteljaͤhrlich

Der Magistrat.

zu beziehen.

Beiheft des Königl. Preußischen Staats Anzeigers)

Eine gruppenweise geordnete Aebersicht der . Bevölkerungs- und Nahrungs ⸗Verhältnisse der re

Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. sür das vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer

Druchzeile 3 Sgr. ——ᷣ—

Alle Post⸗Anstalten des In und Auslandes nehmen gestellung an, sür Serlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 12a, Eche der Wilhelmsstraße.

4 242.

Berlin, Dienstag, den 13. Oktober, Abends

1868.

Se. Majestät der König haben Allergnädi eruht:

Den Bürgermeister Obertüschen zu r aft 9 Ruhr, der von der dortigen Stadtverordneten Versammlung getroffe— nen Wiederwahl gemäß, in gleicher Eigenschaft für eine ferner⸗

weite zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Vertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen und Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen, wegen . der Leitung der Grundstückzusammenlegungen und Hutablösungen auf die Königlich preußischen Auseinandersetzungs⸗Behörden. Nachdem Se. M 7 1 . ß achdem Se. Maje er König von Preußen dem Wunsche Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Meiningen mit Xen n n entgegengekommen sind, die Leitung der Grundstückzusammenlegungen und Hutablösungen im Herzogthum Sachsen Meiningen den Koͤniglich preußischen Auseinandersetzungs Behörden zu übertragen, sind zur n,. der hierbei erforderlichen näheren Bestimmungen öniglich preußischer Seits I) der Geheime Leggtions-Rath von Kehler, 2) der Geheime Regierungs ⸗Rath Greiff, und Her⸗ zoglich sachsen-meiningischer Seits i) der Staats- Rath Giseke,‚, 2) der Regierungs-Rath Dr. jur. Heim zusammengetreten 6 . unter Vorbehalt der Ratification folgenden Vertrag ge— ossen.

Art. 1. Die Leitung der Grundstückzusammenlegungen und Hut ablösungen, sowie die Entscheidung der dabei vorkommenden Streltig⸗ keiten soll in dem Herzogthum Sachsen Meiningen durch die für gie umliegenden preußischen Landestheile dazu berufenen Königlich preußi⸗ schen Behörden, zur Zeit die Königliche General-Kommission zu Merse— burg und das Revisions-Kollegium für Landeskultursachen in Berlin, ö in den dazu geeigneten Fällen das Ober Tribunal in Berlin,

olgen.

Art. 2. Dem Verfahren und den Entscheidungen sollen die im Herzogthum Sachsen ⸗Meiningen geltenden Gesetze und Verordnungen zum Grunde gelegt werden.

Art. 3. Die Königlich preußischen Auseinandersetzungsbehörden sollen in dem Seitens Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen« Mei— ningen zu erlassenden Ausführungsgesetze über die Art. J. bezeichneten Geschäfte dieselben Befugnisse erhalten, welche ihnen in ähnlichen preußischen Angelegenheiten eingeräumt sind.

Art. 4. Die richterlichen Entscheidungen der Königlich preußischen Behörden in den im Herzogthum Sachsen. Meiningen vorkommenden Auseinandersetzungssachen ergehen unter der Formel: In Gemaßheit des zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-⸗Meiningen geschlossenen Staatsver— trages vom 18. Juni 1868.

Art. 5. Die betreffende Königlich preußische General-⸗Kommission überweist die Bearbeitung der einzelnen Geschäfte den geeigneten Spezial⸗ Kommissarien und Geometern, führt auch über diese ihre Unterbeam— ten die geschäftliche Disziplin.

Art. 6. Das Herzoglich sachsen meiningensche Statsministerium ist befugt, von der betreffenden Königlich preußischen General-Kom— mission über die Lage der einzelnen Auseinandersetzungssachen jederzeit Auskunft zu erfordern. Für den Fall, daß das Herzogliche Staats— ministerium in einzelnen, das landespolizeiliche Interesse berührenden Punkten der betreffenden Königlichen General-Kömmifsion bestimmte Anweisungen zu ertheilen hätte, wird dasselbe mit dem Königlich Preußischen Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten in Communication treten, durch welches letztere dann die Bescheidung der General -⸗Kommission erfolgt.

Auch in allen auf die Disziplin der Behörde oder der einzelnen Beamten Bezug habenden Fällen wird sich das Herzogliche Staats— Ministerium an das gedachte Königliche Ministerium wenden, sofern dasselbe nicht vorziehen sollte, sich dieserhalb zuvörderst unmittelbar mit der Auseinandersetzungsbehörde zu verständigen.

Art. 7. Die im Königreich Preußen wegen der Kosten und der Remunerirung der Beamten und Sachverständigen in Auseinander- setzungssachen geltenden Vorschriften, sie mögen schon erlassen sein oder noch erlassen werden, sollen auch bei den im Herzogthum Sachfen⸗

thum, 6

Meiningen vorkommenden, im Artikel 1 bezeichneten Ausei setun e e g istg An e dun . ö. ö Art. 8. e. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Meiningen ver⸗ pflichten Sich, zu den Generalkosten der Königlich , andersetzungs⸗Behörden, welche aus der Königlich preußischen Staats. kasse gewährt werden, an diese einen angemesfenen Beitrag alljährlich zu zahlen. Dieser Beitrag wird für die nächsten zehn Jahre auf die Summe von Eintausend fünfhundert Thalern jährlich festgestellt und h Ir . are ref e rn l n,, vorbehalten. . ie Ausführung dieses Vertr i . ö 36 hrung dies ages erfolgt mit dem Von dem Vertrage zurückzutreten soll sowohl Sr. Majestät de Könige von Preußen, als Sr. Hoheit dem Herzoge 6 igen Meiningen nach Ablauf von zehn Jahren und von da ab jederzeit nach einjähriger Kündigung freistehen. Eine gleiche Kündigung el Sr. Majestät dem Könige von Preußen innerhalb der vertragsmäßi= gen Zeit von zehn Jahren freistehen, wenn an der hinsichtlich der Aus- auseinanderseßungen im Herzogthum Sachsen⸗Meiningen jetzt bestehen den materiellen Gesetzgebung eiwas geändert werden follte.

Art. 10. Gegenwärtiger Vertrag soll unverzuͤglich zur landes⸗ herrlichen Ratisication vorgelegt und die Auswechselung der Ratifica— tions Urkunden binnen vier Wochen in Berlin bewirkt werden.

ö e. Juni 1868. 8

L. 58. Hermann Karl Friedrich Viktor v. Kehler. (E. S) Johann Julius Edmund Greiff. ) S. Albrecht Dtto Giseke.

(L. S5) Johannes Friedrich Wilhelm Heim.

Vorstehender Vertrag ist ratifizirt und es hat die Auswechsel der giti si carl n. l lun ln fig en. ; w .

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ ,,, .

Beim Gymnasium in Essen ist die Beförderung des ordent⸗ lichen Lehrers Seck zum Oberlehrer genehmigt 236

Finanz⸗Ministerium.

Dem Baumeister Cornelius ist die bautechnische Hülfs⸗ arbeiter -Stelle bei dem Finanz⸗Ministerium verliehen worden.

Der Regierungs⸗-Referendarius von Czudnochowski ist als Geheimer Registrator bei dem Finanz⸗Ministerium, Ab⸗ theilung für das Etats, und Kassenwesen, angestellt worden.

Der Regierungs⸗Hauptkassen Buchhalter Strach ist als Geheimer expedirender Secretair und Kalkulator bei dem Finanz⸗ Ministerium, Abtheilung für das Etats und Kassenwesen, an⸗ gestellt worden.

Kriegs⸗Ministerium.

Bekanntmachung. Wohlthätigkeit.

Aus der zur Jubelfeier des 17. März 1863 dargebrachten verzinslich angelegten Gabe eines ungenannten Patrioten von 5000 Thlr. werden alljährlich cirea 600 Thlr. zur Unterstützung von Veteranen sowohl Offizieren als Personen des Soldaäͤten⸗ standes vom Feldwebel abwärts aus den Feldzügen von 18134415 verwendet, und zwar, was die letztgedachte Kategorie betrifft, in der Weise, daß 19 Individuen aüf Lebensdauer je 24 Thlr. in halbjährlichen Raten à 12 Thlr. im März und September jeden Jahres erhalten. Demgemäß sind gegenwärtig wieder an nachbenannte Veteranen: h Heinrich Ußmann zu Stettin, Johann Gottfriedt Haftmann zu Thielitz, Kreis Görlitz, 5 Michael Richau zu Alt-Christburg, Kreis Mohrungen, Simon Laurinat zu Gr. Lumpönen, Kreis Tilsit, 9 Johann Fehlberg zu Dubberteh, Kreis Fürsten—

Georg Buse zu Conitz, 7 Joachim Friedrich Kagel zu Berlin, 8 Friedrich Sasse in Wittenberge, 9 Jo⸗ hann Samuel Friedrich Eggert in Berlinchen, 10 Lüd—

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